Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG gilt für beschränkt und unbeschränkt StPfl. Er gilt auch für Personenmehrheiten (zB Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft, Gesellschafter einer GbR).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr, Praxisfragen zur Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie in § 50g EStG, IStR 2005, 109; Kessler/Eicker/Obser, Die Schweiz und das Europäische Steuerrecht, IStR 2005, 658.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 60 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 35 EStG ist nur auf estpfl natürliche Personen anzuwenden. Diese fallen auch als unmittelbar oder mittelbar beteiligte Mitunternehmer unter § 35 EStG. Grundsätzlich anwendbar ist die Vorschrift ferner auf die verdeckte Mitunternehmerschaft, das Treuhandverhältnis und den Nießbrauch am Gesellschaftsanteil (K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundrechte

Rn. 41 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung ist auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG vereinbar. Das BVerfG fordert vom Gesetzgeber, die Gesamtbelastung durch eine Besteuerung des Vermögenserwerbs, des Vermögensbestandes und der Vermögensverwendung so aufeinander abzustimmen, dass das Belastungsgleichmaß gewahrt und eine übermäßige Last vermieden wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Gestaltungsüberlegungen

Rn. 250 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ab dem VZ 2008 ist der Entlastungsbetrag auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt (§ 35 Abs 1 S 5 EStG). Daher kann aus einer Überkompensation grds kein Vorteil mehr geschöpft werden. Rn. 251 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch die Anhebung des Anrechnungsfaktors auf 3,8 ab dem VZ 2008 und auf das Vierfache ab dem VZ 2020 hat sich die P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 571 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 1 EStG vor, dh, die Miete liegt unterhalb der Grenze von 50 % (bisher 66 %; s Rn 566), ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mieteinnahmen in vollem Umfang zu erfassen sind, während die WK nur im Verhältnis ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 450 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der Einnahmen wird in § 8 Abs 1 EStG erläutert. Danach sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG (hier Nr 6) zufließen. Wie bei den WK ist auch bei den Einnahmen maßgeblich, ob sie durch die Vermietungstätigkeit bzw durch die Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift wurde durch das EG-Amtshilfe-AnpassungsG (EGAmtAnpG) v 02.12.2004 (BGBl I 2004, 3112) zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003 (ABl EU Nr L 157, 49) nebst den Anlagen 3 und 3a in das EStG aufgenommen. Gemäß der allg Anwendungsregel des § 52 Abs 59b S 1 EStG ist die Vorschrift erstmals auf Zahlungen nach dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Einnahmenerfassung

Rn. 456 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einnahmen sind nach § 11 Abs 1 EStG innerhalb des Jahres zu erfassen, in dem sie zugeflossen sind. Soweit Einnahmen erzielt werden, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet werden, kann der StPfl nach § 11 Abs 1 S 3 EStG insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung gelei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gebäudeteile

Rn. 307 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gebäudeteile (zB eine Wohnung) sind zwar privatrechtlich an sich keine selbstständigen Sachen; aber einkommensteuerlich als selbstständige WG zu behandeln, wenn sie in einem eigenständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Da vier verschiedene Nutzungs- und Funktionszusammenhänge bestehen können (eigenbetriebliche und fremdbetrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (zB Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)

Rn. 309 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Den Einkünften aus VuV unterliegen auch grundstücksgleiche Rechte. Hier enthält das Gesetz eine zu § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vergleichbare Regelung. Neben den im Gesetz ausdrücklich genannten Erbbaurechten und Mineralgewinnungsrechten fallen des Weiteren hierunter die VuV von zB Wohnungseigentums-, Berg-, Fischerei- oder Apothekenrecht, sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundlagenbescheide

Rn. 201 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages nach § 35 Abs 1 EStG sind die Festsetzung des GewSt-Messbetrags und bei Mitunternehmerschaft die Feststellung des Anteils am festzusetzenden Messbetrag (bei Mitunternehmerschaft) sowie die Festsetzung der anteiligen GewSt Grundlagenbescheide (§ 35 Abs 3 S 2 u 3 EStG). Hieraus ergeben sich Folgerungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zurechnung bei Nutzungsberechtigten und Nichtberechtigten

Rn. 167 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei mehrstöckigen Nutzungsvereinbarungen kommt es auf die einzelnen Ebenen an. So ist bei einem Untermietverhältnis zu beachten, dass auch der Untervermieter Einkünfte aus VuV aus dem Untermietverhältnis erzielt. Rn. 168 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Dies gilt auch dann, wenn er vom Verbot der Untervermietung nicht befreit wurde (§ 540 BGB). Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Summe aller positiven Einkünfte

Rn. 88 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In den Nenner der gesetzlichen Formel des Ermäßigungshöchstbetrags muss die Summe aller positiven Einkünfte eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Zähler der Formel, der ausdrücklich nur gewerbliche Einkünfte erfasst, werden im Nenner sämtliche Einkünfte, also auch nicht gewerbliche einbezogen. In Übereinstimmung mit dem Zähler sind aber nur pos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit

Rn. 175 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit eines Mietvertrages handelt es sich nur um ein Beweisanzeichen (Indiz) für die Anerkennung (BFH BStBl II 2000, 386; 2007, 294; Kulosa in Schmidt, § 21 EStG Rz 84, 40. Aufl). Der Formmangel stellt aber ein starkes Indiz gegen die steuerliche Anerkennung dar (BFH BStBl II 2011, 20; BMF BStBl I 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begrenzung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt

Rn. 91 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags ist auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt (§ 35 Abs 1 S 5 EStG). Diese ergibt sich idR aus der im GewSt-Bescheid festgesetzten GewSt für den jeweiligen Betrieb (dh betriebsbezogen) bzw anteilig festgesetzten GewSt für den jeweiligen Mitunternehmer oder persönlich haftenden Gesellschafter eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ackermann, Beschränkte StPfl bei Einkünften aus KapVerm – Ausgewählte Probleme beim Inlandsbezug, IWB 2015, 270; Dautzenberg, Europäische "Agenda" für das Ertragsteuerrecht im Jahr 2004: Die Richtlinien vom Juni 2003, BB 2004, 17; Führich, Auswirkungen der Zins- und Lizenzrichtlinie auf Abzugsbeschränkungen im deutschen Steuerrecht, Ubg 2009, 30; Goebel/Jacobs, Unmittelbare Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage vor VZ 2012

Rn. 72 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 EStG aF war eine Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil vorzunehmen, wenn der Mietzins für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken unter 56 % der ortsüblichen Marktmiete fiel. Bei geringerem Mietentgelt durfte der Vermieter seine Aufwendungen nur in dem Verhältnis als WK abzieh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen

Rn. 156 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine Zurechnung der Einkünfte aus VuV an den Nießbraucher von Gesellschaftsrechten kommt nur in Betracht, wenn dem Nießbraucher kraft seines Rechts eine Stellung eingeräumt wurde, die der eines Gesellschafters entspricht, so dass er mit den anderen Gesellschaftern den Tatbestand der Einkunftsart gemeinschaftlich verwirklicht (BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gebäude

Rn. 306 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Menschen und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist (BFH BStBl II 1991, 618; 2003, 693; BFH/NV 1999, 909; 2006, 1812). Dies ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage von VZ 2012 bis VZ 2020

Rn. 73 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 S 1 EStG nF ist hier eine Aufteilung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil vorzunehmen, wenn der Mietzins weniger als 66 % beträgt. Liegt der Prozentsatz über 66 % so gilt eine gesetzlich unwiderlegliche Vermutung, wonach von einer vollumfänglichen entgeltlichen Vermietung auszugehen ist. Diese Differenzierung gilt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahrensfragen

Rn. 199 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Es handelt sich bei der Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen um eine Gesamtwürdigung aller objektiven Gegebenheiten (BFH BStBl II 2002, 699; 2014, 527; BFH/NV 2005, 192; 2016, 1006), wobei die Beachtung der Hauptpflichten hinsichtlich der Fremdüblichkeit und der Durchführung eine besondere Rolle spielen. Diese Beurt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Organschaft

Rn. 186 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Im Falle einer Organschaft gilt die Organgesellschaft gewerbesteuerlich als Betriebsstätte des Organträgers (§ 2 Abs 2 S 2 GewStG). Dies hat zur Folge, dass der Gewerbeertrag der Organgesellschaft in einem ersten Schritt zwar getrennt ermittelt wird, in einem zweiten Schritt jedoch mit dem Gewerbeertrag des Organträgers zusammengefasst wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtslage ab VZ 2021

Rn. 75 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 S 1 EStG idF des JStG 2020 ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50 % (vorher 66 %) der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Beträgt das Entgelt 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsübli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 566 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Seit dem VZ 1987 bestimmt § 21 Abs 2 EStG, das eine Aufteilung der Nutzungsüberlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil zu erfolgen hat, wenn bestimmte Grenzen unterschritten wurden. Zunächst galt hier ein Wert von 50 % der Marktmiete. Dann galt ab VZ 2004 ein Wert von 56 %. In der Zwischenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung

Rn. 458 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs 1 S 2 EStG bei der Einkunftsart VuV abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und dh, durch die sie veranlasst sind. Sie müssen also mit der auf VuV gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Praktische Anforderungen an eine valide Überschussprognose

Rn. 96 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist nach den oben beschriebenen Grundsätzen eine Überschussprognose erforderlich, so gelten folgende Grundsätze für die Ermittlung der Überschussprognose: Zunächst ist zu beachten, dass die Feststellungslast dann der StPfl trägt. Es handelt sich bei dieser Prüfung um eine objektive Prüfung, dh, es kommt nicht – wie zB bei der Gewinnerzielungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlich begrenzte Überlassung

Rn. 334 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Wortlaut grenzt mit der Erfassung nur "zeitlich begrenzter" Überlassung die Fälle aus, die eine endgültige Überlassung vorsehen. Diese Voraussetzung erfasst auch die Fälle, in denen bei Abschluss des Vertrages noch nicht abzusehen ist, ob und wann die Nutzung endet (BFH BStBl II 1978, 355). Erfolgt eine Überlassung zwar im Hinblick auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zivilrecht und Steuerrecht

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "VuV" in § 21 EStG wird von der Rspr nicht zivilrechtlich, sondern wirtschaftlich verstanden. Es kommt auf den wirtschaftlichen Gehalt der vertraglichen Vereinbarung an (BFH BStBl II 1974, 130; 2002, 829; 2004, 507; 2008, 679; FG SchlH EFG 2012, 840). Es kommt daher allein darauf an, dass der StPfl PV an einen Dritten zeitlich bef...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rn. 184 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer KGaA führt nur der auf die persönlich haftenden Gesellschafter entfallende Teil des GewSt-Messbetrages zu einer Steuerermäßigung (BMF v 03.11.2016, BStBl I 2016, 1187 Tz 27). Dieser ist deshalb nach dem Gewinnverteilungsschlüssel von dem für die KGaA festgesetzten GewSt-Messbetrag abzuspalten und auf die Komplementäre zu verteilen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geminderte tarifliche Steuer

Rn. 90 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die geminderte tarifliche Steuer wird in § 35 Abs 1 S 4 GewStG definiert und ist maßgeblich für die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags. Sie ermittelt sich nach Abzug von Beträgen auf Grund der Anwendung von zwischenstaatlichen Abkommen und nach Anrechnung ausländischer Steuern nach §§ 32d Abs 6 S 2, 34c Abs 1 u 6 EStG und § 12 AStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeiten

Rn. 200 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für die gesonderte und einheitliche Feststellung des auf den einzelnen Mitunternehmer entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag ist das Betriebsstätten-FA zuständig (§ 35 Abs 3 S 1, Abs 2 S 2 EStG iVm § 18 Abs 1 Nr 2 AO).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Aufwendungen nach der Vermietungstätigkeit

Rn. 556 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Werden nach der Vermietungszeit die Erhaltungsaufwendungen durchgeführt, so ist nur ausnahmsweise ein Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus § 21 EStG anzunehmen. Werden im Rahmen einer Veräußerung des Grundstücks Reparaturen an dem Gebäude vorgenommen, so stehen diese Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und nicht mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aufwendungen während der Vermietungstätigkeit

Rn. 546 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Werden während der Vermietungszeit Erhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und wird später die Einkünfteerzielung aufgegeben (zB wegen Selbstnutzung), so dürfte man an sich davon ausgehen, dass ein Teil der Aufwendungen nicht mehr den Einkünftebereich des § 21 EStG betreffen, denn soweit der Nutzen aus den Erhaltungs-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerliche Zurechnung im Einzelnen

Rn. 131 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Beim entgeltlichen Zuwendungsnießbrauch sind die Einkünfte aus VuV dem Nießbraucher zuzurechnen. Er kann die AfA auf die AK des Nießbrauchrechts geltend machen. Die AfA ist nach der Dauer des Nießbrauchsrechts nach § 7 Abs 1 EStG zu bemessen. Der Eigentümer hat das für die Bestellung vom Nießbraucher gezahlte Entgelt als Einnahmen aus VuV z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Unwiderlegbare" Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Wohnungsdauervermietung

Rn. 29 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Abgesehen von dieser Literaturkritik gelten bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht folgende Grundsätze: Einkünfte aus VuV gemäß § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt, wer insbesondere ein Grundstück oder eine Wohnung gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ablösung von Nießbrauch und Wohnrecht

Rn. 161 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei der Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs ist unbeachtlich, ob der Nießbrauch anlässlich einer entgeltlichen oder einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung vorbehalten wurde. Einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs sind keine sofort abziehbaren WK, sondern führen beim Eigentümer zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gestaltungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

Rn. 231 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wird ein von den Eltern selbst genutztes, bebautes Grundstück auf den Erben gegen Versorgungsleistungen übertragen und gleichzeitig eine Anmietung des Objekts durch die Eltern vereinbart (sog Stuttgarter Modell) so ist das Mietverhältnis grundsätzlich steuerlich anzuerkennen. Voraussetzung ist jedoch neben einem fremdvergleichbaren Mietvert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Finanzverfassung

Rn. 35 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die vorgesehene Ermäßigung der ESt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb um einen am GewSt-Messbetrag orientierten Pauschalbetrag ist nach Auffassung des Gesetzgebers mit der Verfassung vereinbar. Rn. 36 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung überschreitet nicht die Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers, die sich mit Blick auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausscheiden des Gesellschafters und Gesellschafterwechsel

Rn. 187 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Scheidet ein Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus oder veräußert dieser seinen Gesellschaftsanteil, so war dem Gesellschafter der anteilige GewSt-Messbetrag bis zum Urt des BFH v 14.01.2016, BStBl II 2016, 875 zeitanteilig zuzurechnen (so ursprünglich auch BMF v 19.09.2007, BStBl I 2007, 701 Rz 30). Für die z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Nutzungsüberlassung

Rn. 198 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Von einer fehlenden Nutzungsüberlassung ist dann auszugehen, wenn Gestaltungen vorgenommen werden, in denen der Vermieter und der Mieter eine Haushaltsgemeinschaft bilden (vgl BFH BFH/NV 2004, 38; 2004, 1262; 2007, 444; Kulosa in Schmidt, § 21 EStG Rz 95, 40. Aufl).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachträgliche Werbungskosten

Rn. 531 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Neben vorab entstandenen WK können auch nachträgliche WK entstehen. Sie gehören nach § 24 Nr 2 EStG zu den Einkünften aus VuV, weil sie mit der früheren Vermietung zusammenhängen. Rn. 532–535 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 vorläufig frei a) Hauptanwendungsgebiet nachträgliche Schuldzinsen Rn. 536 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonders bei den Schuld...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Missbrauchsgestaltungen bei Mietverhältnis unter nahen Angehörigen

Rn. 206 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Frage des Missbrauchs von Gestaltungsrechten (§ 42 AO) stellt sich erst dann, wenn das Angehörigen-Mietverhältnis dem Fremdvergleich standhält. Ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung zu den HK

Rn. 487 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein Abzug kommt zunächst dann nicht in Betracht, wenn die Erhaltungsaufwendungen anschaffungsnahe HK darstellen. Nach § 6 Abs 1 Nr 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den HK, wenn sie ohne die USt 15 % der AK des G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachweiserfordernisse bei Vereinbarung einer Miete unterhalb der ortsüblichen Marktmiete

Rn. 70 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In den Fällen, in denen eine Miete vereinbart wurde, die unterhalb der ortsüblichen Marktmiete liegt, gelten ebenfalls spezielle Grundsätze. Hier hat der Gesetzgeber schon seit längerem eine Regelung getroffen, die aber in den letzten Jahren mehrfach geändert wurde. Rn. 71 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung findet sich in § 21 Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ortsübliche Marktmiete und das Entgelt für die Überlassung der Wohnung

Rn. 76 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Vergleichsmaßstab für die Bestimmung der drei Bereiche (> 50 %, mindestens 50 % aber weniger als 66 % und < 66 %) ist die ortsübliche Miete. Dies ist bei Vorliegen der örtliche Mietspiegel (BFH BStBl II 2021, 479 mit Hinweisen, wann ein Rückgriff auch auf einen vorhandenen Mietspiegel nicht in Betracht kommt). Liegt ein Mietspiegel nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mietzahlung aus Barunterhalt

Rn. 213 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der Problematik des Gestaltungsmissbrauchs hat der BFH seine Rspr zu Gunsten des StPfl geändert: Früher ging der BFH bei Mietverhältnissen von Eltern mit unterhaltsberechtigten ledigen Kindern von Gestaltungsmissbrauch aus mit der Begründung, dass durch die Wohnungsüberlassung lediglich ein bestehender Unterhaltsanspruch (vgl § 161...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachweiserfordernisse bei Gewerbeobjekten, unbebauten Grundstücken, Sachinbegriffen, Luxusobjekten und nicht auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit

Rn. 31 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Rspr hat in bestimmten Fällen eine besondere Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für erforderlich gehalten. Bei diesen Objekten hat das FA bzw FG im Einzelfall festzustellen, ob der StPfl beabsichtigt hat, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die WK zu erzielen (BFH BStBl II 2010, 1038; 2013, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick 1. VuV als zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG behandelt die Besteuerung von Einkünften aus VuV (§ 2 Abs 1 Nr 6 EStG), die der StPfl dadurch erzielt, indem er Gegenstände des PV Dritten zur zeitlich begrenzten Nutzung überlässt. § 21 Abs 1 EStG unterscheidet vier verschiedene Fallgruppen bei den Einkünften aus VuV. Im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Begriffsbestimmung Rn. 458 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs 1 S 2 EStG bei der Einkunftsart VuV abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und dh, durch die sie veranlasst sind. Sie müssen also mit der auf VuV gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderun...mehr