Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Werbung

Rn. 74 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch bei der Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit misst der BFH der allg Verkehrsauffassung besonderes Gewicht bei, etwa wenn Schauspieler zusätzlich in der Werbung arbeiten (zB BFH BStBl II 1992, 413). Ebenso wurde der Werbeberater verschiedentlich als Gewerbetreibender beurteilt, weil seine Arbeit auf einen Kernbere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Vorläufige Entscheidung über die anzuwendenden Prioritätsregeln (Art 60 Abs 3 VO (EG) Nr 987/2009)

Rn. 136 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Art 60 Abs 3 VO (EG) Nr 987/2009 enthält Regelungen in Bezug auf die vorläufige Entscheidung über die anzuwendenden Prioritätsregeln und das weitere Verfahren zwischen dem zuständigen Träger des Mitgliedstaats, in dem der Antrag gestellt wurde, und dem Träger des anderen Mitgliedstaats. Bei Uneinigkeit über die prioritär anzuwendenden Recht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gemischt genutzte WG

Rn. 445 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch gemischt genutzte WG können zum BV gehören. Wird ein WG zu mehr als 50 % für die freiberufliche Tätigkeit genutzt, so gehört es insgesamt zum BV (FG Köln EFG 1984, 337; R 4.2 Abs 1 EStR 2012). Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG kommt gewillkürtes BV auch bei einer unter 50 % liegenden betrieblichen Nutzung in Betracht, sofern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Tätigkeit dieses Personenkreises im Einzelnen

Rn. 350 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Aufgaben des Aufsichtsrates/Beirates sind in erster Linie die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung (vgl auch § 111 Abs 1 und 4 AktG; BFH BStBl II 1995, 150). Hiervon ist nicht mehr auszugehen, wenn im Wesentlichen Aufgaben der Geschäftsführung selbst übernommen werden. Zwar verliert das Organ nicht seine Überwachungsfunktion, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gragert, Besteuerung von Tagespflegepersonen, NWB 2009, 1827; Gragert, Abgrenzung gewerblicher Einkünfte von Einkünften aus selbstständiger Arbeit, NWB F 3, 15 083; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Gragert, Kindervollzeitpflege, NWB 2011, 2120; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme von Heimkind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Qualifikationserfordernis

Rn. 123 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine freiberuflich erzieherische Tätigkeit kann ohne eine bestimmte Ausbildung und ohne Ablegung einer fachlichen Prüfung, zB aufgrund eigener praktischer Erfahrungen ausgeübt werden. Das ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift, insb der Platzierung des Tatbestandes. Erziehung ist nicht etwa unter den Katalogberufen (zB "Erzieher"), son...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur journalistischen Tätigkeit

Rn. 112 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Unterscheidung zum Journalisten ist durch die Aufnahme Letzterer in die Katalogberufe (ebenso für den Bildberichterstatter und Übersetzer) und die Streichung des § 34 Abs 4 EStG aF nicht mehr bedeutsam (zu Letzterem FG Köln EFG 1982, 130 rkr, im Übrigen hinsichtlich der Abgrenzung zweifelhaft).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Auslandssachverhalte

Rn. 364 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach den Regelungen der DBA über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hängt das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik davon ab, ob die Tätigkeit einer festen Einrichtung oder Betriebsstätte im Inland zuzuordnen ist (vgl Art 7 OECD-MA nF; hierzu Geerling/Kost, IStR 2005, 757). Ist dies nicht der Fall und erfolgt im Ausland eine abweichende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zum Begriff des freien Berufs

Rn. 81 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein allg steuerrechtlicher Begriff der freien Berufe (BVerfG spricht von Oberbegriff) besteht nach allg Auffassung nicht (zB BVerfG BStBl II 1978, 125; BFH BFH/NV 2002, 211; Wacker in Schmidt, § 18 EStG Rz 60; zu Abgrenzungsfragen Schwendy/Wagner/Dau, LSW 4/131, 1). Das Gesetz arbeitet mit einer einfachen Aufzählung der vier privilegierten Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Insbesondere Prüfungstätigkeit

Rn. 46 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wurde angenommen bei einem Gemeindedirektor als Mitglied der Schätzungskommission der Oldenburgischen Landesbrandkasse (BFH BStBl II 1972, 460). Bei Prüfungstätigkeiten eines Hochschullehrers ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Dienstpflicht handelt und der Prüfer der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Gutachtertätigkeit

Rn. 49 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständig ist die Gutachtertätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes gegenüber Krankenkassen, Versicherungsämtern, Versorgungsämtern, wenn die Gutachten beim Krankenhaus (Klinik) angefordert werden und der Arzt für dieses tätig wird (RFH RStBl 1939, 1121; BFH BStBl III 1956, 187). Selbstständig ist die Tätigkeit, wenn die Gutach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung mit Bsp

Rn. 90 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Obwohl sich der Begriff der Kunst nach allg Auffassung sehr schwer definieren bzw "kaum erfassen" lässt (BFH BStBl II 1983, 7; 1984, 491; BFH/NV 1993, 716; ferner BVerfGE 67, 213, 225), besteht angesichts der unterschiedlichen Auswirkungen der Zuordnung erzielter Einkünfte zu den gewerblichen oder aus selbstständiger Arbeit (s Rn 7ff) aus Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einzelheiten zur Einstellung der Berufstätigkeit

Rn. 615 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für die räumliche Entfernung lassen sich keine allg Regeln festlegen; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles, ua gekennzeichnet durch die Vergleichbarkeit der Betätigung, den Bekanntheitsgrad des Veräußerers und Art und Struktur des Mandantenkreises (BFH BFH/NV 1999, 1594; 2006, 298). Eröffnet der Veräußerer in einer Entfernung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 u 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens (mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Berufsbild

Rn. 215 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein gesetzlich fixiertes Berufsbild fehlt ebenso wie eine die Berufsbezeichnung regelnde Vorschrift. Deshalb spielt eine bestimmte Vorbildung (Hochschulstudium, Journalistenschule) nur eine unterstützende Rolle als positives Beweisanzeichen (BFH BStBl II 2015, 217). Die im Folgenden wiedergegebene Rspr stellt konsequenterweise allein auf da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachhaltigkeit

Rn. 22 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv als nicht nur gelegentlich, sondern auf Wiederholung angelegt darstellt (BFH BStBl II 1986, 88 mit Übersicht über die Entwicklung der Rspr; im Übrigen BFH BStBl II 1991, 66; 199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 196 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht, insb die Berufsbezeichnung und die Berufstätigkeit der Ingenieure wird idR durch LandesG geregelt (vgl die Zusammenstellung der LandesG in BFH BStBl II 1981, 118). Hiernach hängt die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung grundsätzlich von einem Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder privaten Ingenieurschule s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Leistungspflicht des vorrangig zuständigen Leistungsträgers; Aussetzen nachrangiger Ansprüche; Zahlung von Unterschiedsbeträgen (Art 68 Abs 2 S 1 u 2 VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 126 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Art 68 Abs 2 VO (EG) Nr 883/2004 regelt in S 1 die Leistungspflicht des vorrangig zuständigen Leistungsträgers und in S 2 das Aussetzen nachrangiger Ansprüche sowie die Zahlung von Unterschiedsbeträgen. Nach Art 68 Abs 1 VO (EG) Nr 883/2004 hat der zuständige Leistungsträger die nach den vorrangigen Rechtsvorschriften zu ermittelnden Famili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Formen der Zusammenschlüsse

Schrifttum: K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 65 Abs 1 S 1 EStG bestimmt, dass Kindergeld nicht zu zahlen ist, wenn eine der in § 65 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG genannten kindbezogenen Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre. Dabei handelt es sich um dem Kindergeld vergleichbare innerstaatliche (Nr 1) und ausländische (Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Zur Fortsetzung einer Gesellschaft mit Erben

Schrifttum: Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in ziv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ähnliche Berufe

ca) Arztähnliche Berufe Rn. 159 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

Schrifttum: Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongrRep 1991, 131; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Wegfall der Buchführungspflicht Rn. 410 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Buchführungspflicht von Angehörigen der freien Berufe besteht mit In-Kraft-Treten der AO 1977 ab 01.01.1977 aufgrund steuerlicher Vorschriften nicht mehr (BFH BFH/NV 1987, 674), und zwar selbst dann, wenn die in § 141 AO aufgeführten Buchführungsgrenzen überschritten werden. Unter diese Regelung fallen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Schrifttum: Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; Schoor, Einnahme-Überschussrechnung bei Freiberuflern, BuW 1993, 683; Pickert, Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung oder durch BV-Vergleich, DB 1994, 158; Mösbauer, Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StWa 1995, 126,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit

Schrifttum: Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Offerhaus, Freiberufler oder Gewerbetreibender, StBp 1990, 163; App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Fri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tätigkeitserfordernisse

a) Allgemeines Rn. 240 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auf die Tatbestandsmerkmale der leitenden und eigenverantwortlichen und auf die eigenen Fachkenntnisse gestützten Tätigkeit kommt es nur an, wenn sich der Freiberufler der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, nicht hingegen dann, wenn er Arbeitskräfte ohne fachliche Vorbildung mit Aufgaben beschäftigt, die ih...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Juristische Personen

Schrifttum: Henssler, Die Freiberufler-GmbH, ZIP 1994, 844; Glenk, Die RA-GmbH, INF 1995, 691 und 718; Kupfer, Freiberufler-Gesellschaften: Partnerschaft, Anwalts- und Ärzte-GmbH, KÖSDI 1995, 10 130; Henssler, Neue Formen anwaltlicher Zusammenarbeit – Anwalts-GmbH und Partnerschaft im Wettbewerb der Gesellschaftsformen, DB 1995, 1549; Sommer, Anwalts-GmbH oder Anwalts-Partnerscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Häusliches Arbeitszimmer

Schrifttum: Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Arbeitszimmer – eine hö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Grundsatz Rn. 28 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der selbstständigen Arbeit ist im Gesetz nicht definiert; er bildet den Gegensatz zum Begriff der nichtselbstständigen Arbeit iSv § 19 EStG (BFH BStBl II 1979, 188; BFH/NV 2011, 585), die im Gesetz ebenfalls nicht definiert ist, nach st Rspr jedoch durch § 1 LStDV zutreffend umschrieben wird (BFH BStBl II 1991, 409; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abgrenzung gegenüber gewerblicher Tätigkeit

Schrifttum: App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8088; K. Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongr 1991, 131; Schaper, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, IN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die übrigen Einkunftsgruppen aus selbstständiger Arbeit

A. Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs 1 Nr 2 EStG) Schrifttum: Leingärtner, Zur Frage der GewStPfl der Lotterieeinnehmer, FR 1957, 487; Eppler, Zur Besteuerung der Lotterieeinnehmer, DStR 1987, 84. Rn. 324 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach der früheren Rspr zum EStG 1925 führte erst die Angliederung der Lotterieeinnahmen an einen Gewerbebetrieb zur Gewerblichkeit der a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Eigenverantwortliche Tätigkeit

da) Grundsätze Rn. 247 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eigenverantwortlich ist der Freiberufler tätig, wenn seine persönliche Teilnahme an der praktischen Arbeit so geartet ist, dass er für die Leistungen seiner Mitarbeiter im vollen Umfang die fachliche Verantwortung übernehmen kann. Nach Rspr muss die Ausführung jedes einzelnen Auftrages in fachlicher Hinsicht dem Berufsträger u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Journalist

ba) Berufsbild Rn. 215 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein gesetzlich fixiertes Berufsbild fehlt ebenso wie eine die Berufsbezeichnung regelnde Vorschrift. Deshalb spielt eine bestimmte Vorbildung (Hochschulstudium, Journalistenschule) nur eine unterstützende Rolle als positives Beweisanzeichen (BFH BStBl II 2015, 217). Die im Folgenden wiedergegebene Rspr stellt konsequenterweise...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Erzieherische Tätigkeit

Schrifttum: Gragert, Besteuerung von Tagespflegepersonen, NWB 2009, 1827; Gragert, Abgrenzung gewerblicher Einkünfte von Einkünften aus selbstständiger Arbeit, NWB F 3, 15 083; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Gragert, Kindervollzeitpflege, NWB 2011, 2120; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Schrifttum: Kunz/Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1993, 326; von Einem, "Abhängige Selbstständigkeit", BB 1994, 60; Kunz/Kunz, Die neue Scheinselbstständigkeit – Missbrauch mit Werk-, Subunternehmer- und Freien-Mitarbeiter-Verträgen und die rechtlichen Folgen, BuW 1995, 188; Kunz/Kunz, Typische Abgrenzungsfälle von (Schein-)Selbstständigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abfärbe- oder Infektionstheorie

Schrifttum: Hierzu s Schrifttum § 15 vor Rn 152 (Bitz). a) Grundsätzliches Rn. 275 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ist eine PersGes sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, gilt diese Tätigkeit nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Diese Regelung ist Ausdruck der sog Abfärbetheorie. Sie beruht auf der These der st höchstrichterlichen Rspr (vgl BFH BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Architekt

ba) Berufsrecht, Berufsbild Rn. 201 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der Architekten wird – wie ihr Berufsbild – in einzelnen, nicht allen Bundesländern gesetzlich geregelt (vgl die Zusammenstellung in BFH BStBl II 1982, 492). Dem folgt das Ertragsteuerrecht im Wesentlichen. Danach gilt: Architekt ist iSd Vorschrift nur, wer die nach den dafür maßgeblichen Architekte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rn. 10 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift beinhaltet ein Kumulierungsverbot (Vermeidung von Doppelleistungen), vgl dazu BFH v 19.10.2012, III R 87/09, BStBl II 2013, 1030; BFH v 16.05.2013, III R 8/11, BStBl II 2013, 1040; FG Köln EFG 2013, 801 in den Fällen der Anspruchskonkurrenz. Die Zahlung des Kindergelds soll dann unterbleiben, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Katalogberufe

Schrifttum: Felix, Der freiberuflich tätige beratende Betriebswirt, KÖSDI 1989, 7736; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; List, Unternehmensberater in steuerlicher Sicht, FS für Beusch, 1993, 495; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kanzler, Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) WP/StB und StBev/vBP

da) Berufsrecht, Berufsbild Rn. 177 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 u 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Lotse

a) Allgemeines Rn. 231 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Rspr hatte zunächst alle Lotsen als Gewerbetreibende eingestuft (vgl BFH BStBl III 1963, 499). Mit der ab dem VZ 1960 vorgenommenen Katalogerweiterung (vgl BFH BStBl II 1987, 625) hat der Gesetzgeber die Lotsen als bislang letzte Berufsgruppe in den Katalog des § 18 EStG aufgenommen. b) Berufsrecht, Berufsbild Rn. 232 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nebentätigkeit

a) Allgemeines aa) Begriff Rn. 32 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der Nebentätigkeit ist im Gesetz nicht enthalten. Er bezeichnet eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte, ggf untergeordnete Tätigkeit iS einer persönlichen selbstständigen oder nichtselbstständigen Dienstleistung (zur Abgrenzung von einer weiteren Haupttätigkeit vgl Nds FG EFG 2021, 191, Rev VIII R 29/20)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nebentätigkeit von Selbstständigen

ba) Allgemeines Rn. 36 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Übernimmt ein bereits selbstständig Tätiger eine Nebentätigkeit auf dem Gebiet seines Hauptberufs, so wird idR eine selbstständige Nebentätigkeit vorliegen. Das muss jedoch nicht so sein. bb) Insbesondere Ärzte Rn. 37 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Tätigkeit eines sonst selbstständigen Arztes beim Arbeitsamt ist wegen seiner Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Dolmetscher und Übersetzer

da) Berufsbilder Rn. 226 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Dolmetscher ist ein (Fremd-)Sprachenkundiger, der die sprachliche Verständigung zwischen Menschen vermittelt, die verschiedene Sprachen sprechen. Ein fixiertes Berufsbild fehlt (vgl BFH BStBl III 1963, 458). Zur Vorbildung s Rn 227. Rn. 227 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Übersetzer überträgt schriftliche Gedankenäußerungen von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsanwalt

aa) Berufsbild Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Heilberufe

Schrifttum: Römermann, Zur Frage der GewStPfl für Ärzte in Laborgemeinschaften, BB 1982, 1049; Bütterlin, Die Arztpraxis in der Hand des beruflich nicht qualifizierten Erben – Auswirkungen einer kurzzeitigen Fortführung der Praxis in steuerlicher Sicht, DStR 1982, 34; Kamps, Die Fortführung der Praxis eines verstorbenen Arztes durch den Praxisverweser, NJW 1995, 2384; Römermann,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bedeutung der Verkehrsanschauung

a) Allgemeines Rn. 70 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Gelegentlich argumentiert der BFH mit der "Verkehrsanschauung". Dieses Hilfsmittel ist mE nur in beschränktem Umfang geeignet, eine zweifelhafte Rechtslage zu klären, und sollte deswegen vorsichtig eingesetzt werden. Das gilt umso mehr, als sich hinter der "Verkehrsanschauung" häufig genug nicht mehr verbirgt als ein vages Empf...mehr