Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Einordnung

1. Finanzverfassung Rn. 35 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die vorgesehene Ermäßigung der ESt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb um einen am GewSt-Messbetrag orientierten Pauschalbetrag ist nach Auffassung des Gesetzgebers mit der Verfassung vereinbar. Rn. 36 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung überschreitet nicht die Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers, die s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsbereich

1. Sachlicher Geltungsbereich Rn. 20 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG erfasst die in § 21 Abs 1 EStG aufgezählten Einkünfte nur, wenn sie nicht zu einer anderen Einkunftsart gehören (§ 21 Abs 3 EStG). So hat der BFH aktuell entschieden, dass die Entschädigung für die Verlegung eines Regenwasserkanals (in 3 bis 4 m Tiefe) unterhalt eines land- und forstwirtschaftlich genut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erhaltungsaufwendungen und nachträgliche WK

ba) Aufwendungen während der Vermietungstätigkeit Rn. 546 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Werden während der Vermietungszeit Erhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und wird später die Einkünfteerzielung aufgegeben (zB wegen Selbstnutzung), so dürfte man an sich davon ausgehen, dass ein Teil der Aufwendungen nicht mehr den Einkünftebereich des § 21 EStG betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einführung

A. Normzweck Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gewerbliche Einkünfte eines Unternehmers unterliegen sowohl der ESt als auch der GewSt. Ziel des § 35 EStG ist es, die doppelte Belastung der gewerblichen Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit GewSt zu beseitigen bzw zu mindern. Zu diesem Zweck wird die ESt des Unternehmers durch eine pauschale Anrechnung der GewSt verringert. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nachweiserfordernisse bei Ferienwohnungen

Rn. 37 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein besonderer Fall zur Einkünfteerzielungsabsicht bildet die Vermietung von Ferienwohnungen. Hier haben sich spezielle Regeln durch die Rspr des BFH entwickelt. a) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung ausschließlich an Feriengäste Rn. 38 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einnahmen und WK aus VuV

A. Einnahmen 1. Allgemeines Rn. 450 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der Einnahmen wird in § 8 Abs 1 EStG erläutert. Danach sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG (hier Nr 6) zufließen. Wie bei den WK ist auch bei den Einnahmen maßgeblich, ob sie durch die Vermietungst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 50 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In folgenden Fällen ist die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht möglich: ba) Selbstnutzung der Ferienwohnung Rn. 51 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Anders ist die Situation zu beurteilen, wenn der StPfl sich eine Selbstnutzung der Ferienwohnung vorbehalten hat, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit er tatsächlich von seinem Eigennu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Werbungskosten

1. Allgemeines a) Begriffsbestimmung Rn. 458 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs 1 S 2 EStG bei der Einkunftsart VuV abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und dh, durch die sie veranlasst sind. Sie müssen also mit der auf VuV gerichteten Tätigkeit zusammenhängen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

1. VuV als zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG behandelt die Besteuerung von Einkünften aus VuV (§ 2 Abs 1 Nr 6 EStG), die der StPfl dadurch erzielt, indem er Gegenstände des PV Dritten zur zeitlich begrenzten Nutzung überlässt. § 21 Abs 1 EStG unterscheidet vier verschiedene Fallgruppen bei den Einkünften aus VuV. Im Einzelnen ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zurechnung der Einkünfte

1. Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses und weitere Grundsätze Rn. 106 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einkünfte aus VuV sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der dem Benutzenden die Sache oder das Recht zum Gebrauch überlassen hat. Das wird idR der Eigentümer der Sache (auch der wirtschaftliche Eigentümer) oder der Inhaber des Rechts sein. Es ist aber auch denkbar, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

1. Entwicklung bis 1934 Rn. 5 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 21 EStG geht zurück auf § 5 u 6 EStG 1920 (RGBl I 1920, 359). Die dortige Regelung wurde im EStG 1925 (RGBl I 1925, 189) in § 6 Abs 1 Nr 6 sowie § 38 neu erfasst. Weitgehend entspricht diese Fassung der noch heute geltenden Struktur. Ohne größere materielle Änderungen wurde die Besteuerung der Einkü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zurechnung bei Nießbrauch und anderen Nutzungsrechten

a) Grundsätze Rn. 121 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wie allgemein so gilt auch bei einer Nießbrauchbestellung, dass die Einkünfte demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand der Einkunftsart VuV verwirklicht (BFH BStBl II 1991, 809). Es kommt somit darauf an, wer im Außenverhältnis Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters bzw Verpächters ist. Im Einzelnen s hierzu de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Einkünfteerzielungsabsicht

1. Überblick und Kritik Rn. 27 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 IRd Einkunftsart VuV gemäß § 21 EStG ist wie grds bei allen anderen Einkunftsarten nicht nur der objektive Tatbestand der Einkunftsart zu prüfen, sondern auch der subjektive Tatbestand (= Einkünfteerzielungsabsicht). Die Einkünfteerzielungsabsicht ist aber wie bei allen anderen Einkunftsarten auch iRd § 21 EStG bereich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Tatsächliche Durchführung entsprechend dem Vertrag

a) Grundsätze Rn. 190 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hatte der BFH bei Angehörigen-Mietverhältnissen früher die tatsächliche Durchführung und den Fremdvergleich derart streng geprüft, dass schon geringe Abweichungen in formeller Hinsicht (zB unklare Formulierungen des Vertrags) oder Abweichungen vom Vertrag hinsichtlich Mietzahlungen und Nebenkosten zur steuerrechtlichen Nichtane...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Hauptpflichten

ba) Zahlung des Mietzinses Rn. 192 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hier kann auch die ältere Rspr herangezogen werden. So ist die erste Zahlung des vereinbarten Mietzinses zehn Monate nach Vertragsabschluss nicht hinnehmbar (s BFH BStBl II 1992, 75; BFH/NV 2002, 1157). Auch starke Schwankungen bei der Zahlung des Mietzinses sprechen für eine fehlende tatsächliche Durchführung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einnahmen

1. Allgemeines Rn. 450 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der Einnahmen wird in § 8 Abs 1 EStG erläutert. Danach sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG (hier Nr 6) zufließen. Wie bei den WK ist auch bei den Einnahmen maßgeblich, ob sie durch die Vermietungstätigkeit bzw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Hauptanwendungsgebiet nachträgliche Schuldzinsen

Rn. 536 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonders bei den Schuldzinsen hat sich die Rspr des BFH geändert. Insbesondere hier kann es zur Berücksichtigung nachträglicher WK kommen. Der BFH hat seit seiner Entscheidung v 20.06.2012 (BFH BStBl II 2013, 275) eine neue Bewertung der Frage vorgenommen, inwieweit nachträgliche Schuldzinsen abzugsfähig sind. Nach dieser Rspr sind nun nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Klare und eindeutige Vereinbarung

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zur Anerkennung ist erforderlich, dass die vertragliche Vereinbarung klar und eindeutig ist. So fehlt es an einer eindeutigen Regelung, wenn die im Vertrag genannte Miete nicht eindeutig erkennen lässt, ob sie auch die Nebenkosten enthält oder nicht (BFH BFH/NV 2004, 1531; FG Mchn EFG 1998, 1127). Auch die Vereinbarung einer Überlassung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dingliche bzw obligatorische Rechte

Rn. 141 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Im Fall der Wohnungsmiete tritt der Nießbraucher kraft Gesetzes in die Rolle des Vermieters (s § 567 BGB iVm § 566 BGB; BFH BFH/NV 2004, 1079). Der Übergang auf den Nießbraucher muss aber dem Mieter angezeigt werden. Die Zurechnung von Einkünften aus VuV setzt aber nicht unbedingt ein dingliches Nutzungsrecht voraus. Auch ein schuldrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rn. 111 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind mehrere Personen Miteigentümer eines Grundstücks, sind die Einkünfte grundsätzlich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer zu verteilen. Im Fall von Unterbeteiligungen können Unterbeteiligungen an PersGes-Anteilen nur dann den Unterbeteiligten zugerechnet werden, wenn sie auch nach außen aufgetreten sind, was ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 121 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wie allgemein so gilt auch bei einer Nießbrauchbestellung, dass die Einkünfte demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand der Einkunftsart VuV verwirklicht (BFH BStBl II 1991, 809). Es kommt somit darauf an, wer im Außenverhältnis Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters bzw Verpächters ist. Im Einzelnen s hierzu den Nießbrauche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unterschreitung der ortsüblichen Vermietungszeit

Rn. 52 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine Überschussprognose ist auch in den Fällen der ausschließlichen Vermietung an Feriengäste und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Wohnung zu erstellen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschritten wird; hiervon ist bei einem Unterschreiten von mindestens 25 % auszugeben (BFH BFH/NV 2005, 602...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Zurechnung von Drittaufwand

Rn. 172 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei Fällen des Drittaufwands ist zu entscheiden, wem die Aufwendungen zuzurechnen sind. Vor allem bei Eheleuten spielt die Frage eine wichtige Rolle. Soweit es sich um einen abgekürzten Zahlungsweg handelt, ist die Zurechnung unproblematisch. Sie führt zur Anerkennung eines Aufwandstatbestandes beim StPfl. Dies hat der Große Senat des BFH b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit Kauf bzw Herstellung des Mietobjekts

Rn. 477 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In der Phase der Herstellung bzw in der Kaufphase entstehen im Allgemeinen die größten Aufwendungen. Diese HK bzw AK sind nur in Form von AfA gemäß § 7ff EStG als WK absetzbar. Hierzu bedarf es einer Aufteilung. Die Aufwendungen sind einerseits dem WG Grund und Boden und andererseits dem WG Gebäude zuzuschreiben. Nur soweit das Gebäude betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verkaufsabsicht oder Vermietungsabsicht

Rn. 241 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ausgehend von diesen Grundsätzen, sind die Fälle in denen ein StPfl während der Leerstandzeiten eine Doppelstrategie (Verkaufen oder Vermieten) verfolgt, differenziert zu beurteilen. Wurde eine Immobilie vor den Leerstandszeiten nicht vermietet, sondern selbstgenutzt oder neu hergestellt, und steht sie dann leer, so müssen weitere Umstände ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Leerstandzeiten bei der Vermietung von Immobilien

Rn. 236 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein spezielles Problem stellt die Behandlung von Leerstandszeiten bei der Vermietung von Wohnraum dar. Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als (vorab oder nachträglich) entstandene WK abziehbar sein. Sie können aber auch privat veranlasst sein. Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass der StPfl sich endgültig entschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses und weitere Grundsätze

Rn. 106 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einkünfte aus VuV sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der dem Benutzenden die Sache oder das Recht zum Gebrauch überlassen hat. Das wird idR der Eigentümer der Sache (auch der wirtschaftliche Eigentümer) oder der Inhaber des Rechts sein. Es ist aber auch denkbar, dass zB durch die Vermietung von Wohnungen Nießbrauchsberechtigte, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Zurechnung bei Rechtsnachfolge

Rn. 170 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ab dem Zeitpunkt des Rechtsübergangs an dem Vermietungsobjekt sind die Einkünfte dem Rechtsnachfolger zuzurechnen. Ob mit dem Rechtsübergang auch die Verteilung von Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV fortgesetzt werden kann, war umstritten (s FG BBg EFG 2017, 811 mwN und Anmerkung Schumann). Der BFH hat mittlerweile mehrere Entscheidung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Herstellung eines neuen WG

Rn. 491 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Herstellung eines (neuen) WG ist – neben der Schaffung eines bisher noch nicht vorhandenen WG (Erst-Herstellung) und der Wiedererstellung eines bereits vorhandenen, aber zerstörten oder unbrauchbar gewordenen WG (Zweit-Herstellung) – auch dann anzunehmen, wenn ein vorhandenes WG aufgrund von Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw seinem We...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hatte der BFH bei Angehörigen-Mietverhältnissen früher die tatsächliche Durchführung und den Fremdvergleich derart streng geprüft, dass schon geringe Abweichungen in formeller Hinsicht (zB unklare Formulierungen des Vertrags) oder Abweichungen vom Vertrag hinsichtlich Mietzahlungen und Nebenkosten zur steuerrechtlichen Nichtanerkennung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar

Rn. 54 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht kommt jedoch generell dann nicht in Betracht, wenn die Ferienwohnung in einem Gebiet liegt, in denen keine ortsüblichen Vermietungszeiten bestehen. Hier ist von vornherein eine Totalüberschussprognose erforderlich (BFH BFH/NV 2017, 897).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zahlung des Mietzinses

Rn. 192 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hier kann auch die ältere Rspr herangezogen werden. So ist die erste Zahlung des vereinbarten Mietzinses zehn Monate nach Vertragsabschluss nicht hinnehmbar (s BFH BStBl II 1992, 75; BFH/NV 2002, 1157). Auch starke Schwankungen bei der Zahlung des Mietzinses sprechen für eine fehlende tatsächliche Durchführung des Mietvertrages (BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlich beschränkter Nießbrauch

Rn. 219 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Als Gestaltungsmodell könnte sich der Fall darstellen, der einer Entscheidung des FG BdW zugrunde lag und eine zeitlich beschränkte Nießbrauchseinräumung betraf. In dem Fall hatten die Eltern ihrer Tochter für den Zeitraum des Studiums einen unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch an einem Grundstück zugewendet, damit diese für diese Zeit posi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Selbstnutzung der Ferienwohnung

Rn. 51 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Anders ist die Situation zu beurteilen, wenn der StPfl sich eine Selbstnutzung der Ferienwohnung vorbehalten hat, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit er tatsächlich von seinem Eigennutzungsrecht Gebrauch gemacht hat (BFH BFH/NV 2006, 1281; 2008, 34). Denn der Umstand, dass die Wohnung auch zur privaten Erholung genutzt wird, lässt de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfteerzielungsabsicht bei Personenmehrheiten

Rn. 98 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der BFH hat entschieden, dass bei einer PersGes mit Einkünften aus VuV die Überschusserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters gegeben sein muss (BFH BFH/NV 2009, 1268; 2017, 1036). Dasselbe muss bei einer Miteigentümergemeinschaft gelten (BFH BFH/NV 2017, 1036). Ist die Eigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fremdüblichkeit des Vertragsinhalts

Rn. 185 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Des Weiteren muss der Vertragsinhalt im Wesentlichen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Hier kommt es auf eine Gesamtbetrachtung an. Je mehr der Vertrag unübliche Regelungen enthält, desto eher spricht dies gegen eine Anerkennung des Mietverhältnisses. Die Rspr hat hier in einer Reihe von Einzelfällen diese Voraussetzung geprüft. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pauschalierung der WK

Rn. 471 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hinzuweisen ist auf eine Besonderheit in den VZ 1996 bis 1998. In diesem Zeitraum war es möglich, pauschaliert die WK geltend zu machen. Durch das JStG 1996 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) wurde diese Möglichkeit für sonstige WK geschaffen. Danach konnten sonstige WK pauschal mit 42 DM berücksichtigt werden. Neben dem Pauschalbetrag konnte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zunächst diente die Besteuerung der Einkünfte aus VuV nicht der staatlichen Erzielung haushalterischer Mittel. Es galt vielmehr wirtschafts- und wohnungsbaupolitische Lenkungsziele zu verfolgen. Dies schlug sich regelmäßig darin nieder, dass die positiven Einkünfte von den negativen Einkünften in der Summe bei weitem übertroffen wurden (im Kj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Mischform der Vermietung (Zeitmietverträge und Vermietung an Feriengäste)

Rn. 55 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wird eine Wohnung zeitweise als Ferienwohnung und zeitweise mittels Zeitmietverträgen an "Kurzzeitmieter" vermietet, steht dies der Annahme einer vermuteten Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen (BFH BFH/NV 2019, 390). Zur Abgenzung von Gewerblichkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen unter Einschaltung eines treuhänderischen Vermittlers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vermietung bei doppelter Haushaltsführung

Rn. 226 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Vermietet ein Ehegatte dem anderen seine an dessen Beschäftigungsort belegene Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu fremdüblichen Bedingungen, so liegt darin kein Missbrauch iSv § 42 AO (BFH BStBl II 2003, 627). Diese Gestaltungsmöglichkeit ist seit der BVerfG-Entscheidung zur zeitlich unbeschränkten doppelten Haushaltsführu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

Rn. 173 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind nach den allgemein Grundsätzen für Verträge zwischen nahen Angehörigen auf ihre steuerrechtliche Wirksamkeit zu überprüfen. Dies gilt auch für Verträge zwischen Eltern und volljährigen Kindern. Die nachfolgenden Grundsätze gelten des Weiteren auch bei Mietverhältnissen zwischen PersGes und Pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zurechnung von WK bei Ehegatten

Rn. 120 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist nur ein Ehegatte Eigentümer einer Immobilie, so stellt sich die Frage, ob ihm die Aufwendungen für das Mietobjekt zugerechnet werden können, wenn der andere Ehegatte die Aufwendungen trägt. Nach st Rspr des BFH sind diese Aufwendungen in vollem Umfang als für Rechnung des Eigentümer-Ehegatten aufgewendet anzusehen, wenn die Eheleute sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zuordnung von Leerstandszeiten

Rn. 61 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hat der StPfl seine Ferienwohnung für eine Selbstnutzung vorbehalten oder nutzt er sie selbst, so sind die Zeiten des Leerstands im Verhältnis der Selbstnutzung zur Vermietungszeit aufzuteilen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Selbstnutzung zeitlich beschränkt ist. Dann sind nur die Aufwendungen, die auf die Zeit der Selbstnutzung entfalle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Photovoltaikanlage

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einnahmen, die ein Eigentümer für die Vermietung eines Daches an einen Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält, sind Einnahmen bei den Einkünften aus § 21 EStG (Pfirrmann in H/H/R, § 21 EStG Rz 300 "Photovoltaik", Oktober 2018; zu den steuerlichen Auswirkungen s auch Fromm, DStR 2010, 207; Lehr, NWB 2009, 2659; Nacke, GStB 2009, 393; Wü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2018 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mahlzeitendienst (Essen auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitgeber

Überlässt ein ArbG seinem ArbN aufgrund einer im Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben einem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung iSd § 21 Abs 1 Nr 1 EStG vor. Die Einnahme des ArbG aus der Vermietung (§§ 8 Abs 1, 21 Abs 1 S 1 EStG) besteht in der Arbeitsleistung des ArbN, soweit sie anteilig auf die Wohnungsüberlassung entfällt (BF...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Lohnsteuerverfahren

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Wie bereits ausgeführt, kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) nur einmal gewährt werden. Dies trifft auch dann zu, wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten ausgeübt werden. In den Richtlinien zum Lohnsteuerabzug (s. R 3.26 LStR) ist bezüglich des Lohnsteuerabzugs vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vorab entstandene und vergebliche WK

Rn. 521 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Fallen die Aufwendungen schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene WK berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwand und der Einkunftsart VuV besteht (st Rspr, vgl zB BFH BStBl II 2011, 271; BFH/NV 2009, 1629; 2015, 1567 mit Anm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wechselseitige Vermietungen

Rn. 220 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wechselseitige Vermietungen zwischen Ehegatten sind jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich, wenn planmäßig zwei in etwa gleichwertige Wohnungen angeschafft (bzw von den Miteigentümern in Wohnungseigentum umgewandelt) werden, um sie zugleich wieder ("über Kreuz") dem anderen zu vermieten, so dass sich die Vorgänge wirtschaftlich neutralisieren...mehr