Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 306 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar ist. Das ist nur der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Schachtelprivileg bei hybriden Finanzinstrumenten

Rz. 320 Keine Regelung enthält das Gesetz für die Anwendung des Schachtelprivilegs für Einkünfte aus hybriden Finanzinstrumenten. Hierunter sind darlehensähnliche Beziehungen zu verstehen, die zwischen Darlehen und Beteiligungen stehen, weil ihre Vergütung gewinnabhängig ist. Der Begriff der "Gewinnabhängigkeit" wird dabei von der Rspr. sehr weit gefasst; so liegt eine Gewin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.1 Übersicht

Rz. 94 Besteht keine oder keine vollständige eigene Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft, weil die Bruttoerträge ganz oder teilweise nicht aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit stammen, wird diese Entlastungsberechtigung bei Vorliegen der in den § 50d Abs. 3 Nrn. 1 und 2 EStG (bis 31.12.2011: 1–3) aufgeführten Funktionsmerkmale erweitert. Der Wortla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Pauschalierungsbefugnis nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG

Rz. 15 Übereignet ein Arbeitgeber ein Datenverarbeitungsgerät an seinen Arbeitnehmer, statt jenes lediglich zur Nutzung zu überlassen, so liegt darin die Gewährung eines geldwerten Vorteils, der lohnsteuerlich zu erfassen ist. Zur Vereinfachung derartiger Fälle besteht die Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG. Danach kann der Arbeitgeber eine pauschale Lohns...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 2. Beschränkt steuerpflichtiger Telearbeiter

Rz. 42 Hat ein Telearbeiter weder seinen Wohnsitz (§ 8 AO) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland, so ist er nach § 1 Abs. 4 EStG im Inland beschränkt steuerpflichtig, wenn er inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG hat. Besteht mit dem ausländischen Staat, in dem der Telearbeiter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein DBA, so liegt nach A...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 2. Telekommunikationsgeräte

Rz. 4 Als Telekommunikationsgeräte sind Telefon- und Telefaxgeräte, Mobil- und Autotelefone sowie Modems/ISDN-Karten zu verstehen. Smartphones werden sowohl als Telekommunikationsgeräte als auch als Datenverarbeitungsgeräte eingeordnet, entscheidend für ihre steuerliche Behandlung ist die Zuordnung aber nicht. Außerdem ist auch das von der Vorschrift in erster Linie geförder...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 1. Datenverarbeitungsgerät

Rz. 16 Der Begriff des Datenverarbeitungsgerätes des § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG ist wie in § 3 Nr. 45 EStG auszulegen; die Vorschrift begünstigt außerdem deren Zubehör und den Internetzugang. Telekommunikationsgeräte, die nicht Zubehör eines PC sind oder nicht für die Internetnutzung verwendet werden können, sind von der Vorschrift allerdings nicht umfasst. Nicht maßgeblich ist,...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XIII. Steuern

Rz. 65 Aufwendungen für Arbeitsmittel sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG Werbungskosten (vgl. § 13 Rdn 25 ff.). Rz. 66 Die Gestellung von Arbeitsmitteln für betriebliche Zwecke liegt im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers und ist beim Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn steuerbar (vgl. § 13 Rdn 1 ff.). Auslagenersatz, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für diese Zwecke ...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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§ 13 Steuerrecht / IV. Werbungskostenabzug bei Telearbeit

Rz. 55 Werden die Arbeitsmittel (PC, Telefax, Internet) dem Telearbeiter vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, ist dies lohnsteuerrechtlich unproblematisch. Auch die private Nutzung der Geräte führt nach § 3 Nr. 45 EStG nicht zur Steuerpflicht (siehe Rdn 1 ff.). Soweit der Arbeitnehmer die von ihm für das Homeoffice benötigten Arbeitsmittel selbst anschafft, kommt ein Ansa...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Personalcomputer

Rz. 25 Personalcomputer, die auch privat nutzbar bzw. zu Spielzwecken geeignet sind, können grundsätzlich als Arbeitsmittel eingestuft werden und ihre Anschaffungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Falle einer vom Steuerpflichtigen glaubhaft gemachten dienstlichen Nutzung könne die Finanzverwaltung den für den Werbungskostenabzug maßgeblichen Anteil im Schätzwege...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Lohnsteuererhebung durch den Arbeitgeber

Rz. 35 Nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich – eine Ausnahme besteht hinsichtlich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – nur ein inländischer Arbeitgeber zur Erhebung der Lohnsteuer verpflichtet. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, zu dem eine Person in einem Arbeitnehmerverhältnis gem. § 1 LStDV steht.[27] Inländischer Arbeitgeber ist der Arbeitgeber, de...mehr

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§ 13 Steuerrecht / I. Werbungskostenabzug

Rz. 22 Im Gegensatz zur lohnsteuerlichen Erfassung der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte stellt sich bei der privaten Anschaffung betrieblich genutzter Telekommunikationsgeräte die Frage nach dem Werbungskostenabzug. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG nennt als von den Einkünften des Arbeitnehmers abzugsfähige Werbungskosten die "Aufwendungen für Arbeitsmittel", wobei ...mehr

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§ 13 Steuerrecht / I. Private Nutzung betrieblicher Geräte

Rz. 1 Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Datenverarbeitungsgeräte oder Telekommunikationsgeräte ausschließlich für betriebliche Zwecke zur Verfügung, so ist dies lohnsteuerrechtlich unproblematisch. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Arbeitnehmer die Geräte nicht nur für betriebliche Zwecke nutzt, sondern auch zur privaten Nutzung der Geräte befugt ist. Denn in...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 1. Unbeschränkt steuerpflichtiger Telearbeiter

Rz. 36 Soweit ein Telearbeiter seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat und im Ausland arbeitet, unterliegen seine Einkünfte gleichwohl nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG der deutschen Besteuerung. Der inländische Arbeitgeber wäre danach zur Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Rz. 37 Besteht wegen der Tätigkeit des Telearbeiters im Ausland...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 4. Dienstleistungen

Rz. 7 Nunmehr ausdrücklich von § 3 Nr. 45 EStG erfasst sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie von System- oder Anwendungssoftware vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer erbracht werden. Typischerweise handelt es sich dabei um die Installation oder Inbetriebnahme von Geräten oder Pro...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 6. Nutzung durch Arbeitnehmer

Rz. 9 Steuerbefreit ist nur die Nutzung durch einen Arbeitnehmer. Darunter zu fassen sind auch Rechtsnachfolger i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV des Arbeitnehmers.[6] Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf Gewerbetreibende und Freiberufler ist nicht möglich; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist hiermit nicht verbunden.[7] Unerheblich ist, ob die Geräte im Betrieb oder in...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 2. Nachweis

Rz. 20 Ohne Nachweise kann der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer erklärten Betrag für die Internetnutzung pauschal versteuern, soweit dieser 50 EUR im Monat nicht übersteigt. Übersteigen die Zuschüsse diesen Betrag, so muss der Arbeitnehmer seine Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweisen. Der Durchschnittswert kann dann als Maßst...mehr

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§ 13 Steuerrecht / III. Telekommunikationsaufwendungen

Rz. 29 Im Übrigen sind Telekommunikationsaufwendungen (z.B. für Telefon, Internet, Mobiltelefon) als Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie beruflich veranlasst sind (R 9.1 Abs. 5 LStR). Abzugsfähig sind grundsätzlich sowohl die Verbindungsentgelte als auch Nutzungsentgelte für Telefonanlagen und Grundpreise der Anschlüsse. Bei Nachweis der beruflichen Veranlassung für einen...mehr

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§ 13 Steuerrecht / D. Muster

Rz. 58 Muster 12.1: Abfindungsklausel bei Übereignung von Personalcomputern Muster 12.1: Abfindungsklausel bei Übereignung von Personalcomputern Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 51.000 EUR. Die Entschädigung erfolgt durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 50.000 EUR brutto auf...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 3. System- und Anwendungsprogramme

Rz. 6 § 3 Nr. 45 EStG erfasst System- und Anwendungsprogramme, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt überlassen worden sind. Steuerfrei sind damit auch geldwerte Vorteile des Arbeitnehmers im Rahmen so genannter Home Use Programme, bei denen ein Arbeitgeber mit einem Softwareanbieter so gena...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / II. Nutzungsvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien und deren Grenzen

Rz. 27 Die Vereinbarung über die Überlassung des Kommunikationsgerätes sowie zu den Details der Nutzung des Kommunikationsgerätes kann sowohl schriftlich als auch konkludent, durch Individualvereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen. Zudem kann der Arbeitgeber mittels seines Direktionsrechts aus § 106 GewO festlegen, ob private Telefonate mit dem Diensthandy über...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / A. Allgemeines

Rz. 1 Kommunikationselemente (wie Smartphones, iPad u.ä.) werden dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages als Eigentum des Arbeitgebers zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme hierzu kann das (Festnetz-)Telefon darstellen, wenn nämlich der Arbeitnehmer, z.B. im Home-Office, sein eigenes Telefon nutzt und ihm die Kosten für den privaten Telefonanschluss ersetzt werden. I...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 1. Arbeitsleistung am inländischen Wohnsitz

Rz. 48 Arbeitet der Telearbeiter von seinem inländischen Wohnsitz aus und befindet sich auch der ihn beschäftigende Arbeitgeber im Inland, so hat die Frage, ob der Telearbeiter eine Betriebsstätte nach § 12 AO bildet, in erster Linie gewerbesteuerliche Auswirkungen.[34] Liegen der Geschäftssitz des Arbeitgebers und der Wohnsitz des Telearbeiters in unterschiedlichen Gemeinde...mehr

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§ 13 Steuerrecht / I. Arbeitnehmerbegriff

Rz. 31 Die lohnsteuerrechtliche Arbeitnehmereigenschaft richtet sich grundsätzlich nach der Definition des § 1 Abs. 1 LStDV. Arbeitnehmer sind danach Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren, und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen oder bezogen haben. Ein Dienstverhältnis liegt nach § 1 Abs. 2 LStDV vor, ...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein (im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems) tatsächlich nie geliefertes Blockheizkraftwerk

Leitsatz Werden Erkenntnisse, dass Pachtzahlungen künftig ausfallen werden und ein Blockheizkraftwerk niemals in Betrieb genommen werden kann, erst zu einem Zeitpunkt erlangt, zu dem eine Einkunftserzielungsabsicht in Form der Erzielung von Verpachtungseinkünften vorliegt, lässt sich ein Veranlassungszusammenhang zu früheren Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr begründen...mehr

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Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes

Leitsatz Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann auch durch ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachgewiesen werden. Die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens ist nicht Voraussetzung. Sachverhalt Der Kläger hatte im Jahr 2011 eine Immobilie (Baujahr 1955) im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben. Er machte bei den Einkü...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 2 Zeitliche Reihenfolge und sachlicher Zugang

Grundsätzlich müssen alle Geschäftsvorfälle im Rahmen einer zeitlichen und sachlichen Ordnung aufgezeichnet werden. Das BMF-Schreiben beschreibt hier die eigentlich selbstverständliche Funktion der Grundaufzeichnungen sowie der Journal- und Kontenfunktion. Deshalb ist die Buchhaltung technisch und organisatorisch so einzurichten, dass die elektronischen Buchungen und die son...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4 Aufbewahrungspflicht – Belegsicherung

Eine Aufbewahrungspflicht besteht nur insoweit, als auch eine Aufzeichnungspflicht besteht. Sofern Aufzeichnungen für steuerliche Zwecke geführt werden müssen, sind sie insoweit auch aufbewahrungs- und vorlagepflichtig. Das gilt grundsätzlich auch für Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG im Rahmen einer Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Dabei ist zu beacht...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / Zusammenfassung

Überblick Im BMF, Schreiben v. 14.11.2014 wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und der Datenzugriff erstmals einheitlich in einem Dokument beschrieben. Mit BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4- S 0316/19/10003 :001, hat der BMF diese Grundsätze teilweise neu gefasst, aktualisiert und tiefergehend erläutert. Dabei wurde der "alte" Buchhaltergrundsatz "keine Bu...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 2. Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG

Zusammen mit § 19a EStG ist zur weiteren Stärkung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen der nach § 3 Nr. 39 EStG gewährte Steuerfreibetrag für bestimmte Vermögensbeteiligungen auf 1.440 EUR angehoben worden (zur Berücksichtigung des Freibetrags bei § 19a EStG: dazu Näheres unter 5.g). Beide Vergünstigungen werden in einem eigens erstellten BMF-Schreiben behan...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 4. Anwendungsbereich von § 19a EStG

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs von § 19a EStG ist zu unterscheiden: Zeitlicher Anwendungsbereich: § 19a EStG ist erstmals auf Vermögensbeteiligungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 übertragen werden (§ 52 Abs. 27 EStG). Eine Übertragung verlangt den Übergang zumindest des wirtschaftlichen Eigentums i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO an der Vermögensbeteiligung auf einen...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Günstigerprüfung gem. § 10a Abs. 2 EStG

Ist der Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG günstiger als der Anspruch auf Zulage nach Abschn. XI EStG, ist die um den Zulagenanspruch erhöhte tarifliche ESt die tarifliche Steuer, von der aus der Abzug der Steuerermäßigung nach § 35a EStG vorzunehmen ist. Schl.-Holst. FG v. 12.5.2021 – 5 K 18/19, EFG 2021, 1454, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 11/21mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufteilung der Aufwendungen einer VIP-Loge für Zwecke des § 37b EStG

Die Ermöglichung des Besuchs von Veranstaltungen (Sport, Kultur) stellt eine Zuwendung i.S.d. § 37b EStG dar. Für Zwecke des § 37b EStG müssen die Gesamtaufwendungen für VIP-Logen im Schätzungswege aufgeteilt werden. Hierbei ist ein Anteil für Werbeaufwand bei Zuwendungen an Nicht-Arbeitnehmer abzuziehen. FG Berlin-Bdb. v. 22.6.2021 – 8 K 8232/18, EFG 2021, 1636, Rev. eingele...mehr

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Besteuerungspause bei Vorteilen aus der Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 19a EStG) (estb 2022, Heft 1, S. 27)

Gesetzliche Regelung und ergänzendes BMF-Schreiben RiFG Dr. Sascha Bleschick[*] Zum 1.7.2021 dürfen lohnsteuerrechtliche Vorteile bei der Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen (insbesondere bei Start-up-Unternehmen) nach Wahl des Arbeitnehmers vorerst nicht besteuert werden, bis dann ein die Besteuerung auslösendes Ereignis eintritt (sog. Besteuerungspause). Diese Ste...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erteilung einer Dauerüberzahlerbescheinigung i.S.d. § 44a Abs. 5 EStG

Bei der Beurteilung der "Art der Geschäfte" einer KapG i.S.d. § 44a Abs. 5 S. 1 EStG ist auf die tatsächliche Geschäftstätigkeit und nicht auf den satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand abzustellen. FG München v. 15.3.2021 – 7 K 1827/18, EFG 2021, 1383, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 18/21mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anspruch auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Bei der Berechnung der 410 EUR-Einkünftegrenze für eine sog. Pflichtveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind die maßgeblichen Einkünfte (im Streitfall: aus Gewerbebetrieb) im Hinblick auf die Behandlung von Vorsteuerbeträgen (als BA) nach Maßgabe des § 9b Abs. 1 EStG zu ermitteln. Entscheidend ist dabei allein die nach dem USt-Recht zu beurteilende Berechtigung des Steue...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) § 11 Abs. 2 S. 2 EStG bei USt-Vorauszahlungen bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung

Zur Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG (10-Tage-Regelung) ist nicht nur erforderlich, dass die betreffenden Ausgaben innerhalb eines kurzen Zeitraums von bis zu zehn Tagen vor bzw. nach Beendigung des Kalenderjahrs gezahlt werden, sondern auch, dass die Ausgaben innerhalb dieses Zeitraums fällig sind. Werden daher USt-Vorauszahlungen für die Monate Mai,...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 EStG

Ob eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gem. § 16 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 EStG vorliegt, hat das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung festzustellen (entgegen R 16 Abs. 14 S. 1 und 2 EStR). Im Streitfall konnte der Steuerpflichtige keinen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vorlegen, in welchem ausdrücklich die dauernde Ber...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kein Gewerbebetrieb bei Aufwärtsinfektion gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG

Eine Personengesellschaft, die im Wesentlichen Einkünfte aus selbständiger Arbeit und dazu lediglich geringfügige gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft erzielt, unterliegt nicht der GewSt. Das FG beruft sich hierzu auf die BFH-Rechtsprechung, wonach ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG nicht ...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 6. Nachholung der Besteuerung

Die Nachversteuerung auslösende Ereignisse: Die Steuerpause endet mit der Nachversteuerung. Diese wird nach Maßgabe von § 19a Abs. 4 EStG ausgelöst durch Übertragungen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), d.h., wenn die Vermögensbeteiligung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, "insbesondere"[54] auch in den Fällen der §§ 17 Abs. 4, 20 Abs. 2 S. 2 ESt...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / f) Zustimmung im Lohnsteuerabzugsverfahren

§ 19a Abs. 2 S. 1 EStG bestimmt, dass die vorläufige Nichtbesteuerung im LSt-Abzugsverfahren nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers angewandt werden darf. Formfreiheit der Zustimmung: Die Zustimmung muss klar und eindeutig sein sowie unbedingt gegeben werden. Der Arbeitnehmer kann sie mangels entsprechender gesetzlicher Vorschriften formfrei erteilen,[34] sie also nicht nur sch...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 7. Verfahrensrechtliches

Gemäß § 19a Abs. 5 EStG [69] hat das Betriebsstättenfinanzamt nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer gebührenfreien [70] Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) den Vorteil i.S.d. § 19a Abs. 1 EStG zu bestätigen. Dabei darf das Betriebsstättenfinanzamt in Erfüllung seines allgemeinen Auftrags, die Besteuerungsgleichheit zu wahren (vgl. § 85 S. 1 AO), auch eigene...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / a) Förderungsvoraussetzungen

Begünstigt ist die Vermögensübertragung an den Arbeitnehmer nur dann, wenn sie Arbeitgeber-Unternehmen einer bestimmten Größenklasse betrifft (sog. Förderungsvoraussetzungen [8]). Dazu begrenzt § 19a Abs. 3 EStG die Förderung anhand von Kriterien, die typischerweise von Start-up-Unternehmen erfüllt werden.[9] Schwellenwerte: Die Schwellenwerte von Art. 2 Abs. 1 des Anhangs der...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / c) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Die nach § 19a EStG begünstigten Vermögensbeteiligungen sind in § 19a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und f-l und Abs. 2-5 5. VermBG abschließend aufgezählt. Näheres dazu ist nach dem BMF[25] dem insoweit bereits zu § 19a EStG a.F. ergangenen BMF-Schreiben[26] zu entnehmen. Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 19a EStG sind v.a. vom Arbeitgeber...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 1. Überblick über die Vergünstigungen

Auf einen Blick beinhaltet § 19a EStG folgende Steuervergünstigungen (dazu Näheres unter 6.): maximal 12-jährige Steuerpause (§ 19a Abs. 1 S. 1 EStG), steuerfreie Übernahme der bei der Nachversteuerung anfallenden LSt in Fällen der Beendigung von Dienstverhältnissen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 S. 2 EStG), begrenzter Steuerzugriff in Verlustfällen (§ 19a Abs. 4 S. 4–6 EStG) und vorg...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / d) Unmittelbare und bestimmte mittelbare Vermögensbeteiligungen

Zusätzlich muss die Vermögensbeteiligung "an dem Unternehmen des Arbeitgebers" bestehen (§ 19a Abs. 1 S. 1 EStG). Vermögensbeteiligungen an anderen Unternehmen als demjenigen des Arbeitgebers werden grds. nicht erfasst. Ausnahme Zwischenpersonengesellschaften: Jedoch erweitert § 19a Abs. 1 S. 2 EStG den Anwendungsbereich auf solche Vermögensbeteiligungen, die mittelbar über P...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Pensionsrückstellung bei Abhängigkeit der Versorgungsleistungen vom späteren Wert bestimmter Fondsanteile

Eine Pensionsrückstellung ist nach § 6a Abs. 1 EStG auch dann dem Grunde nach anzusetzen, wenn bei einer beitragsorientierten Leistungszusage die zukünftigen Versorgungsleistungen vom späteren Wert bestimmter Fondsanteile bzw. einer entsprechenden Rückdeckungslebensversicherung abhängen. Eine solche Pensionsrückstellung ist nicht im Wege einer teleologischen Reduktion bzw. E...mehr