Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 6.3 Negativer Unterschiedsbetrag (Verlust)

Insbesondere in den Fällen eines frühzeitigen Rückkaufs[1] des Versicherungsvertrags kann es zu einem negativen Unterschiedsbetrag kommen. Ist (ausnahmsweise) die Einkunftserzielungsabsicht zu überprüfen, ist vom hälftigen Unterschiedsbetrag als Ertrag auszugehen, wenn nach dem vereinbarten Versicherungsverlauf die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG erfüllt wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 1.3 Abtretung und Verpfändung

Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der Abtretungsgläubiger (Zessionar) alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag, einschließlich der Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens einen Lebensversicherungsvertrag vom Darlehensnehmer, das ist regelmäßig der Versicherungsnehmer, abgetreten bekommen. Das Versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 9 Werbungskosten und Sparer-Pauschbetrag

Mit der Einführung einer Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge[1] hat der Gesetzgeber ein umfassendes Abzugsverbot für Werbungskosten angeordnet: Nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 grundsätzlich nicht mehr abgezogen werden. Abziehbar ist lediglich ein Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.0...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 10.1.2 Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug abgegolten.[1] Die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs gilt auch für die nach § 43 Abs. 1 i. V. m. § 51a Abs. 2b EStG als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhobene Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.[2] Ab dem 1.1.2015 wird die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.6.1 Fondsgebundene Kapital-Lebensversicherung und fondsgebundene Rentenversicherung

Im Unterschied zu konventionellen Lebensversicherungen hängt die Höhe der Leistungen bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung unmittelbar von der Wertentwicklung der in einem besonderen Anlagestock angesparten Vermögensanlagen ab, wobei üblicherweise die Sparanteile nur in Investmentanteilen angelegt werden. Eine der Höhe nach garantierte Leistung gibt es in der Regel ni...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafter­bürgschaft nach § 20 Abs. 2 EStG

Leitsatz 1. Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG ist zwar im Grundsatz jede Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Allerdings bedarf es im Fall einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft einer "Gesamtbetrachtung" von Beteiligung und Bürgschaft/Regressforderung. Danach sind die gesamten "aus der Beteiligung" erzielten Einkünfte maßgebend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / b) Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Werden bei einer Auskehrung aus der Gesellschaft Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto nach der Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG bezogen, sind diese nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). Die Leistungen mindern die AK der Anteile in der Höhe, auf die diese Auskehrung auf die jeweiligen Anteile entfällt. Bei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG

Rn. 229 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der beschränkten StPfl unterliegen Einkünfte iSd § 20 Abs 1 Nr 2, 4, 6 und 9 EStG (s Erläut zu § 20 (Möllenbeck)) sowie Erträge aus Wandelanleihen (FG D`dorf vom 06.12.2017, 2 K 1289/15, BB 2018, 2709;bestätigt durch BFH vom 13.07.2021, I R 6/18, BStBl II 2022, 24) und Gewinnobligationen wie zurückgewährte Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 249 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Erfasst werden in entsprechender Anwendung des § 20 Abs 3 EStG solche Einkünfte, die als besondere Entgelte oder Vorteile neben den Einkünften aus § 20 Abs 1 EStG oder an deren Stelle gewährt werden (s § 20 Rn 1410 (Schlotter)). Die entsprechende Anwendung der Regelung auf Sachverhalte des § 49 Abs 1 Nr 5 EStG hat zur Folge, dass § 20 Abs 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst c EStG

Rn. 242 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung erfasst Einkünfte aus KapVerm iSv § 20 Abs 1 Nr 5 EStG (Zinsen aus Hypotheken, Grundschulden, Renten und Rentenschulden, s § 20 Rn 540ff (Möllenbeck)) und Nr 7 (Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, s § 20 Rn 597ff (Möllenbeck)). Wandelanleihen und Gewinnobligationen sind sonstige Forderungen iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst d EStG

Rn. 246 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Vom Tatbestand erfasst werden Erträge aus verbrieften und registrierten Kapitalforderungen (§ 20 Abs 1 Nr 7 EStG, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG; s § 43 Rn 130ff (Hasselmann)), Gewinne aus Anteilsveräußerungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG; s § 43 Rn 170ff (Hasselmann)), Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenbescheinigungen und sonstigen Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 225 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Tatbestand erfasst grds die Einkünfte aus § 20 Abs 1 Nr 1–7 und 9 EStG. Ausgenommen sind nahezu sämtliche Einkünfte aus § 20 Abs 2 EStG (Ausnahme Tafelgeschäfte). Ferner werden § 20 Abs 1 Nr 8, 10 und 11 EStG – teilweise mangels praktischer Relevanz – ausgelassen. Die Regelung des § 20 Abs 3 EStG gilt entsprechend. Gleiches gilt ohne au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Doppelbesteuerung

Rz. 333 [Autor/Stand] Einnahmen aus Leistungen nicht von der Körperschaftsteuer befreiter Stiftungen, Vereine oder Vermögensmassen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nrn. 3–5 KStG können nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt grundsätzlich für alle Geldbezüge, in Geld bewertbare Sachen sowie für sonstige, üblicherweise bepreis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkungen

Rn. 254 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Auf abkommensrechtlicher Ebene wird der nationale Steuerzugriff auf Einkünfte aus KapVerm weitgehend eingeschränkt. Unterschieden wird zwischen Dividenden (Art 10 OECD-MA ) und Zinsen (Art 11 OECD-MA). Rn. 255 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Grds steht das steuerliche Zugriffsrecht dem Ansässigkeitsstaats des Empfängers der Kapitaleinkünfte zu (Ar...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.1 Abgrenzung Vermögensverwaltung zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Tz. 36 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die Abgrenzung zwischen der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätze der Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb einerseits und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 251 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfte aus KapVerm ermitteln sich gemäß § 2 Abs 2 Nr 2 EStG aus dem Überschuss der Einnahmen über die WK (§§ 8–9a EStG). Wertminderungen und Währungskursverluste finden keine Berücksichtigung (FG Sa, vom 13.12.1994, 1 K 171/94 EFG 1995, 474; vgl auch Reimer in Brandis/Heuermann, § 49 EStG Rz 280, EL 159, 10/2021). WK können gemäß § 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa EStG: Inländischer Schuldner

Rn. 235 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der inländische Anknüpfungspunkt besteht dann, wenn der KapErtr-Schuldner, der nicht zwingend Zahlender sein muss, im Zeitpunkt des Zuflusses beim Gläubiger Wohnsitz (§ 8 AO), Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder Sitz (§ 11 AO) im Inland hat. Bei Gesamtschuldnern genügt das Vorliegen der Voraussetzungen bei einem der Schuldner (Gosch in Kirchhof...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst bb EStG: Cum/Ex-Gestaltungen

Rn. 236 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst bb EStG findet auf Cum/Ex-Gestaltungen Anwendung. Das ergibt sich aus dem Verweis auf § 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG. Der Inlandsbezug wird durch die steuerliche Ansässigkeit des Emittenten der Aktien hergestellt. Inländische Einkünfte liegen nur dann vor, wenn er Sitz oder Geschäftsleistung im Inland hat. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 252 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung von beschränkt StPfl erfolgt grds im Wege der Veranlagung (§ 25 Abs 1 EStG). Unterliegen inländische Einkünfte aus KapVerm dem KapSt-Abzug (§§ 43ff EStG), hat der Abzug abgeltende Wirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG; § 32 Abs 1 KStG). Etwas anderes gilt dann, wenn die Einkünfte einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Stifterdrittel (§ 58 Nr. 6 AO)

§ 58 Nr. 6 AO regelt mit dem sog. Stifterdrittel eine besondere Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen. Danach dürfen Stiftungen im Unterschied zu anderen Körperschaften einen Teil ihres Einkommens – höchstens ein Drittel – dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren, ohne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.3 Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 301 Bezüge aus einer Kapitalherabsetzung oder Auflösung einer Körperschaft können zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Bei Kapitalherabsetzung (Rückzahlung von Nennkapital) ist das der Fall, wenn und soweit das Nennkapital aus der Umwandlung von Gewinnrücklagen in Eigenkapital stammt und die Beträge als Sonderausweis festgestellt worden sind.[1] Entsprechendes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.6 Einnahmen aus Leistungen sonstiger Körperschaftsteuersubjekte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 311 Durch § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind auch Zuwendungen durch KSt-Subjekte, die keine Kapitalgesellschaften und keine Genossenschaften sind, Einnahmen aus Kapitalvermögen und damit den Gewinnausschüttungen gleichgestellt. Diese KSt-Subjekte (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere rechtsfähige Vereine, nichtre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 3 Isolierende Betrachtungsweise, Abs. 2

Rz. 425 § 49 Abs. 2 EStG enthält die gesetzliche Regelung der sog. "isolierenden Betrachtungsweise". Hierbei handelt es sich um die einer Fiktion ähnlichen Regelung zur Begrenzung des der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalts. Der Sachverhalt wird danach nicht in seiner vollen Komplexität gewürdigt und unter eine steuerliche Vorschrift subsumiert, sondern er w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4 Erträge aus sonstigen Forderungen, Nr. 5 Buchst. c

Rz. 326 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c EStG fasst Erträge aus bestimmten sonstigen Forderungen zusammen und unterwirft sie der beschr. Steuerpflicht. Es handelt sich um Einnahmen aus dem Bereich des § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, Renten aus Rentenschulden) und der Nr. 7 (sonstige Kapitalforderungen). Erfasst werden nur bestimmte Erträge, bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.5 Erträge aus Versicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 307 Der beschr. Steuerpflicht unterliegen bestimmte Erträge aus Versicherungen. Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht ist auch hier, dass der Leistende der Erträge (Versicherungsunternehmen) im Inland ansässig ist (Rz. 290). Der Umfang der erfassten Einkünfte und damit der beschr. Steuerpflicht wird durch Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG geregelt. Rz. 308...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.7 Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen

Rz. 319 Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist, über die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 6 EStG, auf Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ausgedehnt worden. Gewinnobligationen sind immer, Wandelanleihen sind bis zur Umwandlung in Gesellschaftsrechte Gläubigerrechte, keine Mitgliedschaftsrechte; sie fallen daher nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.2 Erträge aus nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten

Rz. 337 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. bb) unterwirft Erträge aus Genussrechten der beschr. Steuerpflicht, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt sind. Diese Genussrechte sind sog. nicht beteiligungsähnliche Genussrechte und fallen unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hierbei handelt es sich um Genussrechte, mit denen kein Recht am Gewinn und/oder Liquidationserl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.3 Erträge aus Investmentanteilen, Nr. 5 Buchst. b (ab 1.1.2004 – 31.12.2017)

Rz. 321 Durch G. v. 15.12.2003[1] ist die beschr. Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen für Zuflüsse ab 1.1.2004 im Zusammenhang mit dem neuen Investmentsteuergesetz in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG geregelt worden. Die Regelung gilt für Erträge aus inländischen und aus ausl. Investmentfonds, da § 1 InvStG insoweit keinen Unterschied macht. Die Vorschrift ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 287 § 49 Nr. 5 EStG enthält die Regelung, welche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht fallen. Es fallen nur solche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht, die eine besonders enge Verbindung zum Inland aufweisen. Deutlich wird dies aus § 49 Nr. 5 Buchst. c EStG, wonach ein dinglicher Bezug zum Inland bestehen muss, um die be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei der unbeschränkten Steuerpflicht bildet den Anknüpfungstatbestand, und damit die Rechtfertigung, für die steuerliche Erfassung regelmäßig die persönliche Beziehung zum Inland, d. h. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt. Bei der beschr. Steuerpflicht tritt an die Stelle dieser persönlichen Beziehung eine sachliche Beziehung, nämlich die Einkunftsquelle im Inlan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.6 Sonstige Vorteile, Nr. 5 S. 2

Rz. 358 Entsprechend § 20 Abs. 3 EStG, der auch die sonstigen Vorteile zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt, erstreckt sich aufgrund der Verweisung in § 49 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG die beschr. Steuerpflicht auch hierauf. Der beschr. Steuerpflicht unterliegen daher alle Vergütungen für die Kapitalnutzung, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie gewährt werden (hierzu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 49 EStG war mit einem dem jetzigen Abs. 1 entsprechenden Inhalt im EStG v. 10.8.1949[1] enthalten, wobei die Gliederung in Nr. 1–8 den jetzigen Nr. 1–8 entsprachen. Der Aufbau des Abs. 1 hat sich daher seit 1949 nicht grundsätzlich geändert. Rz. 13 Durch G. v. 5.10.1956[2] wurde ein Abs. 2 angefügt, der eine Steuerfreiheit für Einkünfte aus Schiffen und Luftfahrzeuge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.6 Einschränkung der Abgeltungswirkung bei bestimmten Versicherungen (Abs. 2 S. 2 Nr. 6)

Rz. 170a § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG, der durch G. v. 12.12.2019[1] eingefügt wurde, steht im Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Versicherungsbeiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen stpfl. Wird die Versicherungsleistung jedoch erst nach Vollendung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.5 Zinsen bei Tafelgeschäften, Nr. 5 Buchst. d

Rz. 341 Durch den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc) EStG, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, sind bestimmte Kapitalerträge der beschr. Steuerpflicht unterworfen worden, die im Zusammenhang mit Tafelgeschäften stehen. Durch G. v. 14.8.2007[2] wurde die Vorschrift in Buchst. d verselbstständigt und dabei an die Reform der Besteuerung der K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2 Bezüge nach § 7 UmwStG

Rz. 136 § 7 UmwStG fingiert zur Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts die Vollausschüttung der Gewinnrücklagen an alle Gesellschafter der übertragenden Körperschaft. Nach § 7 UmwStG wird jedem Anteilseigner der übertragenden Körperschaft entsprechend seiner Beteiligung das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des steuerlichen Einlagekontos, das sich n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Besitzpersonengesellschaft/Besitzeinzelunternehmung und den beteiligten natürlichen Personen

Rz. 218 Neben dem Gesellschaftsvertrag bestehende schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Besitzpersonengesellschaft (und anderen ihr gleichstehenden Gesamthandsgemeinschaften) und ihren Gesellschaftern werden nach den für Mitunternehmer geltenden Grundsätzen der Besteuerung unterworfen; sie beziehen folglich gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG, die auch der G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.7 Sonstige Zinserträge

Rz. 360 Kapitalerträge, die nicht in Nr. 5 aufgeführt worden sind, unterliegen nicht der beschr. Steuerpflicht. Das betrifft insbesondere Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn die zugrunde liegende Forderung nicht dinglich gesichert ist. Das betrifft sowohl Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen als auch zwischen Dritten sowie Zinszahlungen an Bankinstitute. Zu Zinszahlu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 1. Sondervergütung oder Ergebnisvorab?

Erhält ein Gesellschafter für die Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung von der Gesellschaft eine Gegenleistung, stellt sich steuerlich die Frage, welche Konsequenzen dies hat. Theoretisch kann es sich bei einer solchen Gegenleistung handeln um Sondervergütungen oder um einen Ergebnisvorab. Ergebnisvorab: Ein Ergebnisvorab folgt aus dem Gesellschaftsvertrag, erhöht den Erge...mehr