Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt. Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber die LSt-Anmeldung oder berechnet er die pauschale LSt falsch, so kann die pauschale LSt nicht durch einen Haftungsbescheid nachgefordert werden. Das FA mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Absehen vom Steuerabzug (Abs. 2)

Rz. 49 Erfolgt aufgrund eines DBA bzw. der Regelungen in § 43b EStG und § 50g EStG eine Freistellung der Vergütung vom Steuerabzug oder eine Reduzierung des Abzugssteuersatzes, ermöglicht es § 50d Abs. 2 EStG dem Vergütungsschuldner in bestimmten Fällen vom Steuerabzug abzusehen. Damit wird das umständliche Verfahren der Einbehaltung und Abführung der Steuer mit nachfolgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Stellung des Arbeitnehmers im Pauschalierungsverfahren

Rz. 62 Der Arbeitnehmer ist am Pauschalierungsverfahren nicht beteiligt, obwohl die Pauschalierung aufgrund seiner Tatbestandsverwirklichung erfolgt; er ist zu diesem Verfahren auch nicht hinzuzuziehen. Da der Arbeitgeber alleiniger Schuldner der pauschalen LSt ist, richtet sich der Pauschalierungsbescheid ausschließlich an ihn. Der Arbeitnehmer ist hiervon nicht betroffen. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.2 Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 47 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur zulässig, wenn das FA sie aufgrund des Antrags des Arbeitgebers zulässt. Bei der Entscheidung des FA handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. [1] Liegen die Voraussetzungen der Pauschalierung vor, so ist die Pauschalierung regelmäßig zuzulassen. Die Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes durch den Arbeitgebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.3 Erstattungsverfahren

Rz. 35 Das Erstattungsverfahren ist nach § 50d Abs. 1 S. 3 EStG antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Vergütungsschuldner ist aus eigenem Recht nicht antragsberechtigt.[1] Da § 50d Abs. 1 S. 11 EStG für das Freistellungsverfahren nicht gilt (Rz. 33g), ist bei Auseinanderfallen der Gläubigerstellung von der des Zurechnun...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / d) Anrufung der Einigungsstelle

Rz. 119 Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, nach § 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG die Einigungsstelle anzurufen, wenn er die betrieblichen Notwendigkeiten nicht für ausreichend berücksichtigt hält. Erhebt der Arbeitgeber diesen Einspruch, muss der Betriebsrat zunächst die Klärung der Streitfrage abwarten und darf kein Betriebsratsmitglied zur Schulung entsenden.[219] Das Recht, in b...mehr

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Kosten der Israelreise einer Religionslehrerin

Leitsatz Wenn eine Reise abgrenzbare berufliche und private Veranlassungsbeiträge enthält, die jeweils nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind, so ist der beruflich veranlasste Teil der Reisekosten zum Abzug zuzulassen. Dieser Anteil ist ggf. zu schätzen. Wenn dagegen berufliche und private Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich i...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 3. Welche Rechtsfolgen würden sich ergeben, wenn das FA die Auswertung der geänderten ESt4B-Mitteilung erst am 23.2.2021 durchgeführt hätte und A gegen den Änderungsbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt hätte?

Erlässt das FA den auf § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO gestützten Änderungsbescheid bezüglich des Gewinnanteils der B-KG erst am 23.2.2021 und legt A hiergegen fristgerecht Einspruch ein, ist der Änderungsbescheid aufgrund des Einspruchs ersatzlos aufzuheben. Denn er ist nach Ablauf der zweijährigen Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 AO ergangen, die mit Bekanntgabe des geänderten F...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 2. Welche Änderungen würden sich ergeben, wenn A den Einspruch verspätet eingelegt hätte?

Wenn A den Einspruch verspätet eingelegt hätte, wäre dieser als unzulässig zu verwerfen und es würde bei der Bescheidänderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO durch Ansatz des geänderten Gewinnanteils i.H.v. 50.000 EUR verbleiben. Die von A geltend gemachten Instandsetzungsaufwendungen waren dem FA bei Durchführung der Bescheidänderung zwar nicht bekannt, sie berechtigen jedoc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 719 Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Bestimmung betrifft die widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner, wenn der Bestand eines vorläufig vollstreckbaren Urteils wegen der Einlegung eines Rechtsmittels oder Einspruchs ungewiss ist. Es muss sich der Schuldner vor den Folgen einer Zwangsvollstreckung schützen können, andernfalls seinem Rechtsmittel oder Einspruch die Effe...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen Änderungsbescheide (AO-StB 2022, Heft 1, S. 26)

StB Dipl.-Fw. Karl Heinz Günther[*] I. Einleitung Erlässt das FA einen Steuerbescheid, führt ein hiergegen eingelegter Einspruch dazu, dass der Steuerfall für beide Seiten in vollem Umfang offen ist: der Steuerpflichtige kann im Einspruchsverfahren Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung ohne Einschränkungen vorbringen, das FA ist nach § 367 Abs. 2 AO zur Gesamtüberprüfung des...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / III. Rechtliche Lösung

1. Zu welchem Ergebnis wird die Einspruchsbearbeitung des Wohnsitzfinanzamtes führen? Das für A zuständige Wohnsitz-FA hat innerhalb der Ablaufhemmung (Zweijahresfrist) des § 171 Abs. 10 AO den Folgebescheid (Einkommensteuerbescheid 2014) an den geänderten Grundlagenbescheid bezüglich der Beteiligung an der B-KG zutreffend nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO angepasst und damit d...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / [Ohne Titel]

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 1. Zu welchem Ergebnis wird die Einspruchsbearbeitung des Wohnsitzfinanzamtes führen?

Das für A zuständige Wohnsitz-FA hat innerhalb der Ablaufhemmung (Zweijahresfrist) des § 171 Abs. 10 AO den Folgebescheid (Einkommensteuerbescheid 2014) an den geänderten Grundlagenbescheid bezüglich der Beteiligung an der B-KG zutreffend nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO angepasst und damit die erforderliche Bindungswirkung (§ 182 Abs. 1 AO) hergestellt. Der fristgerecht einge...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / I. Einleitung

Erlässt das FA einen Steuerbescheid, führt ein hiergegen eingelegter Einspruch dazu, dass der Steuerfall für beide Seiten in vollem Umfang offen ist: der Steuerpflichtige kann im Einspruchsverfahren Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung ohne Einschränkungen vorbringen, das FA ist nach § 367 Abs. 2 AO zur Gesamtüberprüfung des Steuerfalles berechtigt. Anders ist dies dagegen,...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / II. Sachverhalt

Freiberufler A ist als Kommanditist an der B-KG und an der C-KG beteiligt. In seiner Einkommensteuererklärung 2014, die er im Juni 2015 abgegeben hat, erklärte er den Gewinnanteil an der B-KG mit 20.000 EUR und den Gewinnanteil an der C-KG mit 30.000 EUR. Das FA veranlagte erklärungsgemäß. Bei Durchführung der Veranlagung lagen dem FA ESt4B-Mitteilungen über einen Gewinnante...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Nr. 3: Urteile nach § 341 Abs. 1 ZPO

Rz. 4 Nr. 3: Urteile nach § 341 Abs. 1 ZPO, durch die der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen wird. Wird der Einspruch – wie im Regelfall – ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen, bedarf es einer Vollstreckbarerklärung nicht, da dieser Beschluss nach § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung betrifft die widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner, wenn der Bestand eines vorläufig vollstreckbaren Urteils wegen der Einlegung eines Rechtsmittels oder Einspruchs ungewiss ist. Es muss sich der Schuldner vor den Folgen einer Zwangsvollstreckung schützen können, andernfalls seinem Rechtsmittel oder Einspruch die Effektivität genommen w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Hinweise

Rz. 21 Der Antrag ist an das Gericht zu richten, das über den Einspruch zu entscheiden hat. Bei den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang; im Übrigen gilt für die Anträge nach §§ 719 Abs. 1 und 2 und 707 Abs. 1 ZPO die Bestimmung des § 78 Abs. 1 ZPO. Rz. 22 Ob es bei der Begründung genügt darzulegen, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder di...mehr

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Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Vermietung von Parkplätzen

Sachverhalt Bei dem dänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Leistungsaustausch und die Frage, ob Kontrollgebühren, die für die Übertretung von für das Parken auf privaten Grundstücken geltenden Vorschriften erhoben werden, ein Entgelt für erbrachte Dienstleistungen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL darstellen, sodass ein steuerbarer und steuerpflichtige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines – Berufung

Rz. 2 Durch die Verweisung auf § 707 ZPO ist im Falle der Berufung gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil die Einstellung der Zwangsvollstreckung unter den Voraussetzungen des § 707 ZPO möglich (vgl. die Ausführungen zu § 707 ZPO). Neben dem Antrag des Schuldners ist Zulässigkeitsvoraussetzung eine statthafte Berufung und ein Rechtsschutzinteresse. Antragsberechtigt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 8 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Bei Einlegung der Nichtzulassu...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / II. Der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Angaben in Fahrtenbüchern

Im Fahrtenbuch sind Informationen über Mandanten wie Namen und Anschrift enthalten. Diese Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht z.B. gem. § 43a Abs. 2 BRAO. Diese Verschwiegenheitspflicht sowie ein entsprechendes Auskunftsverweigerungsrecht gelten auch gegenüber Finanzämtern gem. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist gem. § 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Antrag auf Einstellung nach § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 707 Abs. 1 ZPO

Rz. 20 An das Landgericht In Sachen X ./. Y wird namens und mit Vollmacht des Beklagten beantragt: Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt. Begründung Durch das im Antrag näher bezeichnete Versäumnisurteil wurde der Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 7.000 nebst Zinsen in Höh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Besonderheiten beim Versäumnisurteil und Vollstreckungsbescheid (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Die Frage, ob im Falle der Berufung (§ 514 Abs. 2 ZPO) oder des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil bzw. einen Vollstreckungsbescheid (§ 700 Abs. 1 ZPO) die Zwangsvollstreckung eingestellt werden kann, beurteilt sich nach den allgemeinen Kriterien. Allein für die Modalitäten der Einstellung enthält Abs. 1 Satz 2 Besonderheiten. Grundsätzlich darf die Zwangsvollstreck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Außer-Kraft-Treten der vorläufigen Vollstreckbarkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils tritt zunächst außer Kraft, wenn das vorläufig vollstreckbare Urteil rechtskräftig wird. Nun ist es endgültig vollstreckbar. Der Schuldner kann die Vollstreckbarkeit nicht mehr abwenden. Dieser Fall allerdings hat keinen Schadensersatzanspruch zur Folge, da die Vollstreckung des Gläubigers, soweit er sie betrieben haben ma...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift verfolgt den Zweck, eine vorinstanzlich fehlerhafte Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit vor einer zweitinstanzlichen Sachentscheidung zu korrigieren und nicht nur auf den Fall, dass das Berufungsgericht erstmals über die vorläufige Vollstreckbarkeit entscheidet (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 3.2.2016, 1 P 8/16 ...mehr

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Ausgleich von Verlusten aus selbstständiger Tätigkeit mit eng verzahnten Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Leitsatz Aufwendungsüberschüsse aus der selbstständigen Tätigkeit als Steuerberater können ausgleichsfähig sein, sofern eine enge Verzahnung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Verluste des Klägers aus einer selbstständigen Steuerberatertätigkeit wegen Verzahnung mit einer hochdotierten nichtselbs...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / IV. Die Gebühr für die Einlegung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

Rz. 25 Mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheids ist das Mahnverfahren beendet, denn der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Wenn Einspruch eingelegt wird, gibt das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit an das zuständige Prozessgericht ab (§ 700 Abs. 3 ZPO)....mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / a) Gebühren für die Beantragung eines Versäumnisurteils

Rz. 44 → Dazu Aufgaben Gruppe 12 Im Prinzip sind alle für die Berechnung der Gebühren bei Beantragung eines Versäumnisurteils notwendigen Erläuterungen bereits in den vorausgehenden Kapiteln, insbesondere in Rdn 36 ff. enthalten. Für das Betreiben des Prozesses im ersten Rechtszug erhält der RA zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Wenn dann im mündlichen Verh...mehr

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Aufgabenteil / 12. Gebühren bei Versäumnisurteil (→ § 7 Rdn 44 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 5. Zusätzliche Gebühren

Rz. 115 Genauso wie in Strafsachen ist auch in Bußgeldsachen vorgesehen, dass ein RA durch diesbezügliche Mitwirkung in den Fällen, in denen sich das Verfahren schon vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder die Hauptverhandlung entbehrlich wird, eine Zusatzgebühr (Zusatz-Verfahrensgebühr, Erledigungsgebühr, Befriedungsgebühr) erhält. Die Zusatzgebühr nach Nr. 5115 VV RVG ent...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Das Bußgeldverfahren gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Rz. 93 Strafbare Handlungen können nach dem StGB mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zahlreiche Gesetzesverstöße werden nach anderen Gesetzen (z. B. Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung) mit Geldbußen geahndet. Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Auch das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (OWiG) nennt in den §§ 1...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 2. Die Gebühren im Vorverfahren

Rz. 103 Für Tätigkeiten im Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101, 5103 oder 5105 VV RVG. Außerdem können Terminsgebühren für jeden Tag gemäß Nrn. 5102, 5104 oder 5106 VV RVG anfallen. Das Besondere an diesen Gebühren im Vorverfahren ist, dass sie von der Höhe der Geldbuße abhängig sind. Hinweis: Dadurch, dass die G...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 11. Die "Rückwärts-Anrechnung" der Geschäftsgebühr

Rz. 40 In Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG heißt es: "Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet." Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr a...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / b) Die Berechnung der Terminsgebühr in besonderen Fällen

Rz. 55 → Dazu Aufgaben Gruppen 10 und 12 Grundsätzlich kann nach § 15 Abs. 2 RVG jede Gebühr in einer Angelegenheit nur einmal entstehen. Dies gilt natürlich auch für die Terminsgebühr. Trotzdem gibt es Fälle, in denen es unvermeidlich ist, zwei gleiche Gebühren zu berechnen, wenn diese Gebühren nach Wertteilen mit unterschiedlichen Gebührensätzen anfallen, wie dies in § 15 A...mehr

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Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 2. Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr bei weiterer Tätigkeit

Rz. 8 Falls der Gegner Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den erlassenen Vollstreckungsbescheid einlegt und es daraufhin zum Zivilprozess kommt, wird gemäß der Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG die entstandene Mahnverfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die im nachfolgenden Prozess entsteht. Dies gilt natürlich nur, wenn der mit dem ...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn...mehr

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Aufgabenteil / 9. Die (Regel)gebühren des Prozessbevollmächtigten (→ § 7 Rdn 4 ff.)

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / II. Die Vollstreckungsbescheidsgebühr

Rz. 12 Neben der Mahnverfahrensgebühr erhält der RA des Antragstellers für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids eine 0,5 "Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" ("Vollstreckungsbescheidsgebühr"), aber nur dann, wenn innerhalb der Widerspruchsfrist von zwei Wochen kein Widerspr...mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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Aufgabenteil / 5. Gebühren im Mahnverfahren (→ § 6 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 3. Das Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 109 Nach § 17 Ziff. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Vorverfahrensgebühr wird nicht auf eine Verfahrensgebühr im...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / E. Die Gebühren im vorbereitenden Verfahren

Rz. 26 Für das vorbereitende Verfahren werden die Gebühren in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 VV RVG geregelt. Unter dem vorbereitenden Verfahren, meist nur Vorverfahren genannt, versteht man das Ermittlungsverfahren, welches dem gerichtlichen Verfahren vorausgeht. Hierzu gehören das polizeiliche Ermittlungsverfahren und das Verfahren vor der Staatsanwaltschaft. Der Beg...mehr