Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Fallstrick Verlängerungsvereinbarung i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfordern es nicht, den Arbeitsvertrag von vornherein für den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1, 2. HS TzBfG ist binnen des Maximalzeitraums von 2 Jahren auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Damit erlaubt das Gesetz eine Stückelung in maximal ...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 2.2 Unterweisung

Nahezu alle Vorschriften, die Unterweisungspflichten formulieren, enthalten den Hinweis, dass Unterweisungen unmittelbar bei der Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen müssen, z. B. Abschn. 2.3.1 DGUV-R 100-001 "Anlässe für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung … Die Unterweisung der Versicherten hat in allen Fällen vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen." Was l...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.1 Fragen der körperlichen Eignung im Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch sind direkte Fragen nach Behinderungen und Krankheiten nicht zulässig oder rechtlich mindestens extrem heikel, wenn der Arbeitgeber nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen will. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber sich aber ein Bild davon machen dürfen, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die ganz konkret die ansteh...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 3.1 Einarbeitung als Führungsaufgabe

In der Einarbeitungsphase ist der neue Beschäftigte i. d. R. sehr offen und darauf eingestellt, sich neuen Strukturen anzupassen. In dieser Phase wird sein Eindruck von seinem neuen Arbeitgeber entscheidend geprägt, z. B. im Hinblick darauf, welche Kriterien und Qualitäten als besonders wesentlich und erwünscht angesehen werden. Gleichzeitig ist auch die Motivation des Neuei...mehr

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SAP Analytics Cloud (SAC): ... / 4.3 Standard-Dashboards

Für die Implementierung von Berichten werden in der SAC sogenannte Stories verwendet. Dies sind Objekte, welche auf einem Datenmodell aufsetzten und Visualisierungen bereithalten. Eine Story kann für die Darstellung von Canvas und Responsive Dashboards verwendet werden, letztere eignet sich für die Nutzung auf Mobilgeräten. Eine Story wiederum besteht aus beliebig vielen Unt...mehr

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Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2 Verbot einer Geschenkannahme

Strenge Vorgaben gibt es im öffentlichen Dienst aufgrund der Strafandrohung der Amtsträgerdelikte nach den §§ 331 f. StGB. Dort bestehen detaillierte Regelungen durch § 3 Abs. 2 TVöD, wonach die Annahme eines Geschenks den Bediensteten verboten ist, sofern ein objektiver Bezug zwischen Geschenk und dienstlicher Tätigkeit besteht. Dies ist wiederum der Fall, wenn ein enger sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Nach § 75 BetrVG sind beide verpflichtet, für eine Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu sorgen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Abstammung oder sonstigen Her...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.1 Allgemeines

Rz. 28 Neben dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz enthält § 75 Abs. 1 BetrVG Kriterien, die für sich allein niemals eine unterschiedliche Behandlung von Betriebsangehörigen rechtfertigen, mithin absolute Benachteiligungsverbote darstellen. Als solche nennt § 75 BetrVG die Rasse, die ethnische Herkunft, die Abstammung oder sonstige Herkunft, die Religion oder Wel...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Sonderbestimmungen für Hausgewerbetreibende und im Lohnauftrag arbeitende Gewerbetreibende (Abs. 4)

Rz. 17 Hausgewerbetreibende und im Lohnauftrag arbeitende Gewerbetreibende sind von den Regelungen des § 11 EFZG 2-fach betroffen: Einerseits sind sie Anspruchsberechtigte nach § 11 Abs. 1 EFZG; andererseits sind sie aber auch gegenüber ihren Hilfskräften anspruchsverpflichtet. Zwischen den zu fordernden und den zu leistenden Beträgen kann eine Differenz bestehen. Der nach §...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.4 Schadensersatz

Rz. 60 § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber, den Schaden, der durch einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entstanden ist, zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, er also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird ihm zugerechnet. Der An...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 24 § 75 Abs. 1 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat dazu darauf zu achten, dass jede Benachteiligung von im Betrieb tätigen Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2 Die Diskriminierungsmerkmale

Rz. 30 Das AGG nennt in § 1 als Differenzierungsmerkmale die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, die Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität. Diese Merkmale entstammen Art. 13 EG, der durch den Amsterdamer Vertrag mit Wirkung zum 1.5.1999 in das primäre Gemeinschaftsrecht eingefügt worden ist. § 75 Abs. 1 BetrVG enthält ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 43 Zwangsverwalter

Die Vergütung des Zwangsverwalters richtet sich nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Gem. § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 Abs. 2 ZwVwV erstattungsfähig. Die Vergütungshöhe orientiert sich an der Art und dem Umfang der Aufgabe s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.10 Geschlecht

Rz. 40 § 75 BetrVG verbietet jede unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen wegen ihres Geschlechts. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie für Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sind in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtl...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 2 Social Media: Wie umsetzen?

Oft ist der Entschluss, Social Media Kanäle für die Kanzlei anzulegen, schnell gefasst – und leider oft auch genauso schnell wieder verworfen, wenn man an das Thema ohne passende Strategie herangeht. Meist liegt das schnelle Scheitern an dem Fehlschluss, dass es reichen würde, sich ruckzuck in allen sozialen Medien einen Account anzulegen. Denn ja: So eine Anmeldung ist in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.1 Facebook: Gefällt mir!

Facebook zählt nach wie vor zu den größten und bekanntesten Social Media Plattformen der Welt. Das soziale Onlinenetzwerk, das 2004 von Mark Zuckerberg gegründet wurde, verzeichnet heute weit über 2 Milliarden monatliche aktive Nutzer weltweit – und bietet damit auch für Steuerberater eine riesige Zielgruppe und eine Menge Potenziale. Facebook dient in erster Linie der Vernet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Cash Pool

Stellen Unternehmen, z. B. Personengesellschaften, die Vermögensverwaltung betreiben, ihre liquiden Mittel in ein von einem der Unternehmen betriebenen Cash Pool ein, hat das Auswirkungen auf den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten. Die Einstellung von Mitteln in den Cash Pool durch den Stpfl. stellt ein Darlehen dar, das der Stpfl. der den Cash Pool betreibenden Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Haushaltshilfe

Kosten für eine Haushaltshilfe sind regelmäßig privat veranlasst und daher keine Werbungskosten. Das gilt auch, wenn die Einstellung einer Haushaltshilfe dazu dient, die Berufstätigkeit zu ermöglichen, z. B. durch die Betreuung der Kinder. Führung des Haushalts und Kinderbetreuung gehören auch zum Bereich der Lebensführung; dabei ist es grundsätzlich gleichgültig, in welcher...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist. 2. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den Rechtsnachfolger, so dass unrichtige ...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.1 Verzögerung der Offenlegung

Für die Einreichung gilt schon seit dem Geschäftsjahr 2016 nur noch eine Frist: Die Höchstgrenze mit einer spätestmöglichen Einreichung der Unterlagen bei der das Unternehmensregister führenden Stelle liegt vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs.[1] Lediglich für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften verkürzt sich die Frist a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.2 Zweifelhafte Einzelfälle steuerpflichtiger Bezüge

Rz. 111 Als Vorabausschüttungen werden Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den erwarteten, aber noch nicht endgültig festgestellten Gewinn eines Wirtschaftsjahrs bezeichnet. Bei der AG sind Vorabausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr grundsätzlich unzulässig und als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.[1] Dagegen werden bei der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalcontrolling: Person... / 2 Prozess des Personalrisikomanagements

Versucht man den Begriff Personalrisikomanagement zu definieren, kann man es als Prozess und Instrument zur Kontrolle und zum Abbau potenziell wertmindernder personeller Einflüsse umschreiben.[1] Um die Risiken mittels Personalrisikomanagement in den Griff zu bekommen, sollte das Augenmerk auf den ertragssichernden und risikomindernden Aktivitäten liegen. Diese sind zum Beis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Entscheidung über die Einstellung

Rz. 47 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob die Ermittlungsbehörde von der weiteren Strafverfolgung absehen kann, ist nicht in das freie oder sogar willkürliche, sondern in das pflichtgemäße Ermessen gestellt.[2] Dies bedeutet, dass eine Fortsetzung der Strafverfolgung nicht mehr erlaubt ist, wenn im konkreten Verfahrensstadium die Voraussetzungen des § 398 AO bzw. § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum: Bergkemper, Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen als Arbeitslohn, FR 2009, 343; Berkemeier, Das Opportunitätsprinzip, 2008; Biehler, Konkurrierende nationale und internationale strafrechtliche Zuständigkeit und das Prinzip ne bis in idem, ZStW 116 (2004), 256; Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161; Böse, Der Grundsatz "ne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 56 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten stehen keine förmlichen Rechtsbehelfe zur Seite, wenn er sich gegen eine nach seiner Ansicht zu Unrecht erfolgte Einstellung zur Wehr setzen will, etwa weil er meint, dass das Verfahren bereits nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen sei, oder glaubt, dass er in einer Hauptverhandlung seine Unschuld dartun könne (s. bereits Rz. 9). In diese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtskraft

Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Einstellung kommt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Allgemeine Einstellungsvorschriften und Verhältnis zu § 398 AO

Rz. 12 [Autor/Stand] Gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO kann die StA bzw. die Finanzbehörde mit Zustimmung des Gerichts von der weiteren Strafverfolgung absehen, wenn die individuelle Schuld – im Vergleich zu entsprechenden Taten – als gering anzusehen wäre und keine überindividuellen Belange die Verfolgung im öffentlichen Interesse gebieten. Auf die Zustimmung des Gerichts komm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steuerhinterziehung, Bannbru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 398 AO enthält eine Sonderregelung zur Einstellung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens betreffend Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder Begünstigung in diesen Fällen sowie Bannbruch. Die Entscheidung darüber kann die Strafverfolgungsbehörde ohne Zustimmung des im Falle einer Anklageerhebung zuständigen Gerichts treff...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Einziehung von Vermögenswerten

Rz. 57 [Autor/Stand] Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) kommt dennoch eine (selbständige) Einziehung von Vermögenswerten in Betracht. In diesen Fällen dürfte jedoch eine Verfahrensweise nach § 421 StPO angezeigt sein (§ 399 Rz. 497 f.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Voraussetzungen der Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit

I. Ausnahmecharakter der Vorschrift Rz. 19 [Autor/Stand] Um sicherzustellen, dass der Ausnahmecharakter des § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO gewahrt bleibt und von der Einstellungsmöglichkeit kein allzu exzessiver Gebrauch gemacht wird, hat der Gesetzgeber die Anwendbarkeit dieser Vorschriften an das Vorhandensein von drei Voraussetzungen geknüpft: die eingetretene Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtswirkungen der Verfahrenseinstellung

I. Rechtskraft Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Eins...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geringwertigkeit der eingetretenen Steuerverkürzung bzw. des erlangten Steuervorteils

1. Zum Begriff der Geringwertigkeit Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Diese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zum Begriff der Geringwertigkeit

Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dieser mehr oder minder unbestimmte Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. § 398 AO und Selbstanzeige

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Regelung des § 398 AO ist auch im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige von Bedeutung. Die Berichtigung im Wege der Selbstanzeige hat grundsätzlich in vollem Umfang zu erfolgen. Indes ließen geringfügige Abweichungen von 6–10 % die Wirksamkeit der Selbstanzeige auch bisher unberührt.[2] Nach der Gesetzesbegründung sollen auch weiterhin ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Fehlen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Einstellung des Verfahrens gem. § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ist weiterhin davon abhängig, dass an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Gegenüber den beiden vorgenannten Voraussetzungen (Geringwertigkeit der Steuerverkürzung bzw. des erlangten Steuervorteils und Geringfügigkeit der Schuld) kommt der Frage nach dem öffent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fortgeltung der Unschuldsvermutung und der steuerrechtlichen Beweislastregeln

Rz. 52 [Autor/Stand] Wird das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 170 Abs. 2 StPO, sondern nach § 398 AO oder §§ 153 ff. StPO eingestellt, ist damit kein Nachweis des Tatverdachts und keine Feststellung der Schuld verbunden.[2] Dies gilt auch, wenn der Betroffene im Fall des § 153a StPO einer Verfahrenseinstellung zustimmt und die Auflagen erfüllt.[3] Die Einstell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einstellungsfähige Straftaten

Rz. 23 [Autor/Stand] § 398 AO sieht eine Einstellung des Verfahrens ohne Zustimmung des Gerichts durch die StA oder die Finanzbehörde vor, wenn wegen des Verdachts der Begehung einer der nachfolgend genannten Steuerstraftaten ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird: Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO), wobei besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO) regelmäßig bereits au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Geringfügigkeit der Schuld

Rz. 38 [Autor/Stand] Des Weiteren setzt eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit voraus, dass die Schuld des Täters für den Fall der Erweislichkeit als gering anzusehen wäre. Im Gegensatz zu der im Wesentlichen nach objektiven Gesichtspunkten zu ermittelnden Geringwertigkeit des Steuerschadens ist hier auf die individuelle Schuld des Täters abzustellen.[2] Dies bedeu...mehr