Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 232 Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten

A. Vorbemerkungen I. Verhältnis zum früheren Recht Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift geht zurück auf die Regelung des § 185 AktG 1937. Gegenüber der Fassung des § 185 AktG 1937 ist jedoch der Anwendungsbereich von § 232 AktG 1965 erweitert und die Berücksichtigung des Nichteintritts zu hoch angenommener Verluste bereits bei der Aufstellung des JA für das im Zeitpu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 231 Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage

A. Vorbemerkungen I. Verhältnis zum früheren Recht Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift stimmt, abgesehen von einigen sprachlichen Änderungen, inhaltlich mit der Bestimmung des § 186 AktG 1937 überein. Um zu verdeutlichen, dass das Verbot des § 231 Satz 1 AktG nicht für den Fall des § 232 AktG (vormals: § 185 AktG 1937) gilt, wurde die Reihenfolge beider Paragrafen v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweisung der Einstellung in die Kapitalrücklage (Satz 2)

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 (3. Alternative) AktG kann eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung auch zum Zweck der Rücklagendotierung vorgenommen werden. Gemäß § 232 AktG sind Beträge, die bei einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung zum Zweck des Ausgleichs von Wertminderungen oder der Deckung sonstiger Verluste rückblickend nicht erforderlich waren, i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Voraussetzungen für die Anordnung der Einstellung in die Kapitalrücklage

I. Differenzbetrag Rn. 3 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 232 AktG müssen Wertminderungen oder sonstige Verluste in der bei der Beschlussfassung angenommenen Höhe tatsächlich nicht eingetreten oder ausgeglichen worden sein. Ob dies der Fall ist, hängt von einem Vergleich der Vermögenslage im Zeitpunkt der Aufstellung des JA mit den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschlussfas...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einstellungen nach Beschlussfassung

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 231 Satz 3 AktG bleiben bei der Bemessung der zulässigen Höhe Beträge, die in der Zeit nach der Beschlussfassung über die Kap.-Herabsetzung zwecks Rücklagendotierung einzustellen sind, auch dann außer Betracht, wenn sie zeitgleich mit dem Kap.-Herabsetzungsbeschluss oder später beschlossen wurden. Diese Beträge mindern nicht den Betrag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nachweis der Verwendung der aus der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge (Satz 3)

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 240 Satz 3 AktG ist im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kap.-Herabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gemäß § 229 Abs. 2 AktG gewonnenen Beträge Da eine Einstellung diese...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 232 AktG

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wurde entgegen § 232 AktG eine erforderliche Einstellung in die Kap.-Rücklage nicht vorgenommen, so ist der JA, da die Vorschrift überwiegend dem Gläubigerschutz dient (vgl. HdR-E, AktG § 232, Rn. 2) und eine Bestimmung über die Einstellung von Beträgen in die Kap.- oder Gewinnrücklagen darstellt (vgl. Hüffer-AktG (2021), § 256, Rn. 15), gemäß...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Einstellungspflicht in die Kapitalrücklage

Rn. 7 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als Rechtsfolge ist gemäß § 232 AktG der Differenzbetrag zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich eingetretenen Verlust in die Kap.-Rücklage einzustellen. Dies hat insbesondere auch dann zu erfolgen, wenn hierdurch die Kap.-Rücklage einen Betrag von 10 % des Grundkap. überschreitet, da § 231 AktG i. R.d. § 232 AktG keine Anwendung findet (v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitraum

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Einstellung in die Kap.-Rücklage hat gemäß § 232 AktG nur zu erfolgen, wenn sich ein Unterschiedsbetrag bei der Aufstellung der Jahresbilanz für das GJ, in dem der Beschluss über die Kap.-Herabsetzung gefasst wurde, oder für eines der beiden nachfolgenden GJ ergibt. § 232 AktG ist demnach für einen Zeitraum von drei Jahren nach der Beschl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrag

Rn. 3 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 232 AktG müssen Wertminderungen oder sonstige Verluste in der bei der Beschlussfassung angenommenen Höhe tatsächlich nicht eingetreten oder ausgeglichen worden sein. Ob dies der Fall ist, hängt von einem Vergleich der Vermögenslage im Zeitpunkt der Aufstellung des JA mit den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Kap....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zuständiges Organ

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Beachtung des § 232 AktG und demnach zur Rückstellung von Beträgen in die Kap.-Rücklage ist dasjenige Gesellschaftsorgan verpflichtet, welches den betreffenden JA feststellt. Primär verpflichtet ist daher zunächst der Vorstand, der in allen Fällen einen Entwurf für den JA zu erstellen hat. Erfolgt die Feststellung gemäß § 172 AktG durch AR...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. § 231 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG

Rn. 4 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 231 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG betrifft den Fall der bloßen Umbuchung zwischen den EK-Konten auf der Passivseite der Bilanz, namentlich der Einstellung von Beträgen aus der Auflösung anderer Gewinnrücklagen (vgl. § 266 Abs. 3 A. III. 4.) in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 266 Abs. 3 A. III. 1.). Gemäß § 229 Abs. 2 Satz 1 AktG müssen vor der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Strafantrag

Rn. 38 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine Tat nach § 333 wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag verfolgt (vgl. § 333 Abs. 3). Antragsberechtigt ist allein die vom Täter geprüfte KapG, in einem Konzern diejenige Gesellschaft, die den KA aufzustellen hat. Dieses Antragsrecht ist durch das gesetzliche Vertretungsorgan auszuüben (absolutes Antragsdelikt). Rn. 39 Stand: EL ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verhältnis zu § 232 AktG

Rn. 3 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Während § 231 AktG den Betrag, um den das verminderte Kap. in Kap.-Rücklagen eingestellt werden kann, begrenzt, ordnet § 232 AktG ausdrücklich die Einstellung überschüssiger Beträge in die Kap.-Rücklagen an. Dies erscheint nur auf den ersten Blick widersprüchlich. Denn § 231 AktG ist vor der geplanten vereinfachten Kap.-Herabsetzung zu beachte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 231 AktG

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Ein Verstoß gegen § 231 AktG führt nicht zur Nichtigkeit des Kap.-Herabsetzungsbeschlusses nach § 241 AktG. Gemäß § 241 Nr. 3 (2. Alternative) AktG ist ein HV-Beschluss insbesondere dann nichtig, wenn durch ihn gegen Bestimmungen verstoßen wurde, die schwerpunktmäßig Gläubigerinteressen dienen (vgl. HB-GesR (2020/IV), § 42, Rn. 26; Hüffer-AktG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 232 AktG ergänzt die Vorschriften des § 229 Abs. 1 AktG wie auch des § 230 AktG über die Zulässigkeit einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung und der Verwendung der aus ihr gewonnenen Beträge. § 232 AktG trägt hierbei dem Umstand Rechnung, dass sich die Durchführung einer Kap.-Herabsetzung in der Rückschau oftmals als nicht notwendig darstellt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Maßgebliche Grundkapitalziffer

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die maßgebliche Grundkap.-Ziffer, die bei der Berechnung des Höchstbetrags einer Rücklagendotierung zu beachten ist, ist nicht der Nennbetrag des Grundkap. (vgl. § 6 AktG) im Zeitpunkt der Beschlussfassung, sondern der Nennbetrag, der sich durch die Herabsetzung ergibt (vgl. § 231 Satz 2 AktG). Die Berechnung hat demnach so zu erfolgen, als wä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zu § 229 AktG

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die vereinfachte Kap.-Herabsetzung gemäß den §§ 229ff. AktG zielt auf die Sanierung notleidender Gesellschaften ab. Die "Vereinfachung" gegenüber der ordentlichen Kap.-Herabsetzung gemäß den §§ 229ff. AktG besteht v.a. darin, dass die Gläubigerschutzvorschrift des § 225 AktG, die u. a. in Abs. 1 eine Sicherheitsleistung auf Verlangen der Gläub...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Komponentenstetigkeit

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bestimmte Angaben können, sei es aufgrund kodifizierter Wahlrechte oder (wie im Beispiel freiwilliger Angaben) wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben, wahlweise in der Bilanz bzw. GuV oder im Anhang, entweder im Anhang oder Lagebericht, optional im Lagebericht oder anderweitig platziert werden. Für sie verlangt die Komponentenstetigkeit einen gege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das AktG 1965 wurde der frühere § 190 AktG 1937, der nur für Fälle der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und dort auch nur im Fall ihrer Rückwirkung galt, neu gefasst. Zugleich wurde hierbei seine Stellung im Gesetz verändert, so dass er sich nun im neu gebildeten, vierten Unterabschnitt des Abschnitts über Maßnahmen der Kap.-Herabsetzung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO

Rz. 13 An das Land-/Amtsgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung! Bitte sofort vorlegen! Klage (vollständiges Rubrum anführen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung Streitwert: … Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige folgende Anträge an: Die Zwangsvollstreckung aus dem Ur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Nach § 768 ZPO können nur die vom Gesetz für dieses Verfahren zugelassenen Einwendungen geltend gemacht werden (vgl. BeckOK/ZPO-Preuß, § 768 Rn. 3, 4). Das sind der Eintritt der Bedingung (§ 726 Abs. 1 ZPO), die Rechtsnachfolge (§ 727 Abs. 1 ZPO), die Nacherbfolge (§ 728 Abs. 1 ZPO), die Wirkung eines im Prozess des Testamentsvollstreckers ergangenen Urteils gegenüber ...mehr

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Kulturwandel – Mit Arbeitss... / 2.1 Innere Einstellung

Zunächst orientiert sich das Verhalten eines Menschen immer an seiner inneren Einstellung. Diese hat er durch seine Sozialisierung erworben, also durch all die Dinge, die in seinem Leben bisher auf ihn eingewirkt haben. Diese Einstellung bringt ein Mensch bereits mit, wenn er im Unternehmen beginnt zu arbeiten. Bekanntermaßen gibt es Menschen mit völlig unterschiedlichen Ein...mehr

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Dynamische Sitzkonzepte – d... / 4 Dynamisches Sitzen: notwendige aber nicht hinreichende Bedingung

Neben den bewegenden Verhältnissen sind die Akzeptanz (mögliche Wahlfreiheit) und die Einstellung des Stuhls entscheidend. Der wirkliche Nutzen entsteht nur durch das richtige Benutzen und individuelle Einstellen. 4.1 Sitzen ist Einstellungssache im doppelten Sinne Sitzen ist damit im doppelten Sinne Einstellungssache. Einmal in Form des verwendeten Sitzkonzepts und zum andere...mehr

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Dynamische Sitzkonzepte – d... / 4.1 Sitzen ist Einstellungssache im doppelten Sinne

Sitzen ist damit im doppelten Sinne Einstellungssache. Einmal in Form des verwendeten Sitzkonzepts und zum anderen in der richtigen Einstellung des Stuhls. Dynamisches Sitzen mit dynamischen Sitzkonzepten ist nur ein Beitrag neben der Sitz-Steh-Dynamik für mehr Bewegung im Büro 4.0, das mobiler ist im Sinne von Arbeiten, wann und wo immer wir wollen.mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 6 Beobachtung und Sicherheitsgespräch

Die mit Abstand häufigsten Unfallursachen liegen bekanntlich im mangelnden Bewusstsein der Mitarbeiter für ihre Gefährdungen am Arbeitsplatz und den daraus resultierenden unsicheren Verhaltensweisen. Der Beeinflussung von Verhalten und Einstellung im Arbeitsschutz kommt daher eine herausragende Bedeutung zu, will man das Unfallgeschehen signifikant reduzieren und Verletzunge...mehr

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Warum muss bei der Beschaff... / 1.6 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Für Arbeitsdrehstühle von brauchbarer ergonomischer Qualität und Haltbarkeit sollte man mit einem Kostenaufwand von ca. 400 bis 800 EUR (Einzelpreis) rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Betriebe je nach Auftragsvolumen und Verhandlungsgeschick oft in den Genuss von recht großzügigen Rabattierungen kommen. In der Bandbreite von 400 bis ca. 600 EUR ist damit zu rechnen...mehr

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Warum ist die Vorbildfunkti... / 3 FAQs

1) Hat sicherheitswidriges Verhalten von Vorgesetzten Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter? Ja. Mitarbeiter nehmen sofort zur Kenntnis, wenn sich Vorgesetzte sicherheitswidrig verhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die eigenen Mitarbeiter oder Dritte das Fehlverhalten gesehen haben. I. d. R. spricht sich das Fehlverhalten flächendeckend schnell herum. Für viele Mita...mehr

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Dynamische Sitzkonzepte – d... / 2.1.2 HAG Movement

Wenn Sie genau im Gleichgewicht sind (Balance), kontrolliert der ganze Körper den Stuhl und bestimmt in jeder möglichen Position, ob Sie sich bewegen oder still sitzen. Diese fußgesteuerte Bewegung der Balanced Movement Mechanik™ basiert auf dem Kipp-Prinzip und ist in allen Modellen des Herstellers in jedem Preissegment erhältlich. Praxis-Tipp Wechselnde Arbeitsplätze – die ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 6.3 Schlüsselschritte im Sicherheitsgespräch

Für ein effektives Sicherheitsgespräch mit Fremdfirmenmitarbeitern lassen sich 10 Schlüsselschritte definieren: Verhalten von Menschen beobachten. Sich vorstellen und im Gespräch die Befangenheit abbauen. Menschen den Grund nennen, warum man sie anspricht. Nach der genaueren Tätigkeit und Auftragnehmererklärung/Auftragsbescheinigung fragen. Sicheres, richtiges Verhalten loben. Off...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 2 FAQs

1) Welche Informationen erhält der Arbeitgeber? Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten eine Vorsorgebescheinigung; sie enthält lediglich Informationen darüber, dass, wann und aus welchem Anlass arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat sowie wann eine weitere Vorsorge angezeigt ist. Befunde oder Diagnosen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dürfen dem Arbeitge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Mögliche Maßnahmen

Rz. 27 Von den drei in der Vorschrift zur Verfügung gestellten Maßnahmen hat das Vollstreckungsgericht diejenige zu ergreifen, die zur Vermeidung oder Beseitigung der sittenwidrigen Härte ausreichend, erforderlich und geeignet ist. Rz. 28 Den Regelfall der anzuordnenden Maßnahmen bildet die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, durch die eine bereits begonnene Maß...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Voraussetzungen

Rz. 6 Schutz ermöglicht die Vorschrift nur gegen bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen, nicht gegen die Durchführung des Verfahrens der Zwangsvollstreckung im Allgemeinen (OLG Köln, NJW 1994, 1743). Insbesondere kann mit einem Antrag nach § 765a ZPO nicht geltend gemacht werden, der der Zwangsvollstreckung zugrunde liegende Titel sei sachlich unrichtig, weil er z. B. erschlichen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Grundsteuer für land- und f... / 2 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – § 232 BewG

Land- und Forstwirtschaft wird in Anlehnung an das Einkommensteuergesetz und Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz tätigkeitsbezogen definiert. Sie ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnen Erzeugnisse. Land- und Forstwirtschaft ist insofern ein Sammelbegriff und umfasst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag

Rz. 18 Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wird nur auf Antrag gewährt (LG Limburg, Rpfleger 1977, 219), was mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 62, 216), denn dem Schuldner kann anheim gegeben werden, ob er von der Schutzvorschrift Gebrauch machen will oder nicht. Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden. Anwaltszwang be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass der Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten darf, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung sel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.6 Datenschutz für Bewerber

Wesentliche Inhalte Seit dem 25.5.2018 gelten die DS-GVO und die neue Fassung des BDSG. Bewerbungen erfolgen größtenteils "online" über Job-Portale, E-Mails oder eigens auf den Internetseiten des Unternehmens befindliche Bewerbungsformulare, aber auch noch "klassisch" in Papierform per Post. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet wie Name, Adresse, Wohnor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.15 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2020. Lohnkosten der Kinder – die man unterh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Kanzlei des Steuerberaters ist insbesondere die Abteilung "Lohnbuchhaltung" täglich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen der Mandanten konfrontiert. Das "Arbeitsrecht" an sich ist sehr komplex, die Rechtsprechung des BAG umfangreich und angesichts der Verteilung der Vorschriften auf verschiedenste Gesetze – vom BGB bis zum Teilzeit- und Befristungsgesetz – auch sehr unüb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Die Kündigungsschutzregelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit – Einstellung des "bisherigen" (originär gewerblichen) Betriebs trotz Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem "neuen" (vermögensverwaltenden) Betrieb

Leitsatz 1. Ob der anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach § 7 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dies richtet sich nach den gleichen Kriterien,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Bestimmung gilt grundsätzlich für alle Arten der Zwangsvollstreckung, auch für die Durchsuchung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (VG Berlin, Beschluss v. 8.9.2011, 6 M 2.11). Praktisch kommt sie zur Anwendung bei der Pfändung nach den §§ 803 ff. ZPO, der Herausgabevollstreckung nach den §§ 883 ff. ZPO und der Anordnung der Haft (§ 901 ZPO). Ausnahmen des Erford...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Begriff der Wohnung und Durchsuchung

Rz. 3 Für § 758 ZPO ist die weite Auslegung des Begriffs der Wohnung, wie ihn das BVerfG zu Art. 13 GG geprägt hat, zu übernehmen. Danach sind "Wohnung" alle Räumlichkeiten, die den häuslichen oder beruflichen Zwecken ihres Inhabers dienen. Darunter fallen auch Arbeits-, Betriebs-, Büro-, Personalaufenthalts- und sonstige Geschäftsräume, selbst dann, wenn der Inhaber dieser ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 1.1.1 Ausübung des Direktionsrechts

Das erste wichtige Instrument zur Implementierung von Compliance-Regeln ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Steh-Sitz-Dynamik / 3.2 Feste Arbeitsplätze für wechselnde Personen

Die Anforderungen an feste Arbeitsplätze mit wechselnden Mitarbeitern, z. B. im Schichtbetrieb, sind i. W.: die individuelle Anpassbarkeit an den jeweiligen Nutzer; ein Einstellung sollte selbsterklärend, schnell und leicht von der Hand gehen (Gebrauchstauglichkeit), um eine täglich richtige Einstellung beim Mitarbeiterwechsel zu ermöglichen. Wichtig Kleine und große Mitarbeite...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einführung einer sicherheit... / 5.3 Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung ist die Konsequenz des Sicherheitsklimas. Die Mitarbeiter folgen den Vorgaben, da sie diese für sich selbst als wertvoll und richtig erkannt haben, sowohl auf kognitiver als auch emotionaler Verhaltensebene. Das Verhalten verändert sich, die Einstellung wird sichtbar. Die Mitarbeiter und Führungskräfte halten sich an die gemeinsamen Regeln und Vorgaben...mehr