Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes im Schiedsverfahren

Rz. 190 Das Schiedsgericht kann als Maßnahmen auf Arrest und einstweilige Verfügung aus dem Repertoire der ZPO zurückgreifen, aber auch andere Maßnahmen anordnen.[334] So hat das Schiedsgericht insb. die Option, Verfügungsverbote zu erlassen (sog. freezing orders).[335] Denkbar ist es ferner, ein selbstständiges Beweisverfahren in Anwendung von § 1041 ZPO durchzuführen.[336]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung

Rz. 20 Die einstweilige Verfügung oder das vorläufig vollstreckbare Urteil muss durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben worden sein.[38] Ein wirksamer, d.h. zugestellter aufhebender Beschluss ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Weiteres vollstreckbar.[39] Ein Urteil muss (im Fall des § 310 Abs. 3 ZPO) zugestellt oder verkündet (§ 717 Abs. 1 ZPO) und für vorläufig ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Entbehrlichkeit Verfügungsgrund

Rz. 112 Streiten die Parteien daher über die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs. 2 BGB (Muss der Unternehmer einer Anordnung nachkommen? Ist die Anordnung für ihn zumutbar?) oder über die Höhe einer Vergütungsanpassung (z.B. bei Streitigkeiten über die Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen, berechnet nach § 650c Abs. 3 BGB bzw. § 650c Abs. 1 un...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 117 Für erleichterte einstweilige Verfügungen nach § 650d BGB sind gem. § 78 Abs. 2 Nr. 5 GVG ausschließlich die Landgerichte zuständig, ohne dass es auf den Streitwert ankommt.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / b) Verfügungsanspruch

Rz. 43 Ein Verfügungsanspruch besteht, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, die für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek erforderlich sind (Anspruchsteller als Unternehmer eines Bauwerks, Eigentümerstellung des Bestellers, werkvertragliche Beziehungen zum Besteller, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen etc.). Rz. 44 Der Unternehmer hat den ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Unrichtigkeit wegen Fehlens oder Fortfalls der Entstehungsvoraussetzungen oder sonstiger Erlöschensgründe

Rz. 101 Der eingetragene Widerspruch macht das Grundbuch unrichtig, wenn eine seiner materiellen Voraussetzungen fehlt oder wegfällt (siehe § 6 Einl. Rdn 65).[247] Neben dem Bestehen des akzessorischen Anspruchs aus § 894 BGB (vgl. Rdn 97) ist eine wirksame Bewilligung oder einstweilige Verfügung zur Eintragung nötig (§ 899 Abs. 2 S. 1 BGB). Die einstweilige Verfügung erlisc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Ist eine Vormerkung oder ein Widerspruch auf Grund einer einstweiligen Verfügung eingetragen, so bedarf es zur Löschung nicht der Bewilligung des Berechtigten, wenn die einstweilige Verfügung durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben ist. Diese Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils nach den Vorschriften der Zi...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. BGB-Bauvertrag

Rz. 6 Die beiden bislang im BGB verankerten gesetzlichen Sicherungsinstrumente des § 648 BGB a.F. (Sicherungshypothek des Unternehmers) sowie des § 648a BGB a.F. (Bauhandwerkersicherung) sind im Rahmen der Reform des Bauvertragsrechts zum 1.1.2018 an jeweils neue Stellen gerückt. Inhaltlich kam es – bis auf einige redaktionelle Anpassungen sowie eine Abänderung des sog. Verb...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 522 Gem. § 116 Abs. 5 HGB erfolgt die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis wegen eines wichtigen Grundes durch gerichtlichen Beschluss. Zweck dieser Abweichung vom Recht der GbR, bei der zur Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis ein Beschluss der übrigen Gesellschafter ausreicht, ist die Rücksichtnahme auf den geschäftsführenden Gesellschafter der OHG, für den häu...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

Rz. 146 Beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO) ist Folgendes zu beachten:mehr

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geltung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten?

Rz. 820 Streitig und, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die seit langem anerkannten gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft weiter Geltung beanspruchen können etwa mit der Folge, dass ein Mehrheitsgesellschafter in der Abstimmung über einen Insolvenzplan aus der Treuepflicht gehi...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / II. Keine Anwendbarkeit auf den VOB/B-Vertrag

Rz. 108 Aufgrund des eindeutigen Wortlautes ist § 650d BGB weder auf Streitigkeiten über Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B noch auf die Berechnung von Nachtragsvergütungen nach § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B anwendbar.[117]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

Rz. 40 Bezugnahme auf die Bewilligung oder einstweilige Verfügung ist zur näheren Bezeichnung des Anspruchs gemäß § 885 Abs. 2 BGB zulässig und geboten[124] z.B. wegen der Beschreibung der erst zu vermessenden Fläche.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / IV. Voraussetzungen im Einzelnen

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 110 § 650d BGB gilt nicht für Werklohnansprüche oder Abschlagsforderungen allgemein, sondern nur für Nachträge aus BGB-Bauverträgen (abgeschlossen ab 1.1.2018), die auf Anordnungen nach § 650b BGB oder Vergütungsanpassungen nach § 650c BGB zurückzuführen sind. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut in § 650q Abs. 1 BGB und 650u Abs. 2 BGB ist § 650d...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Vor- und Nachteile

Rz. 105 Insgesamt lassen sich die Vor- und Nachteile des § 650d BGB wie folgt zusammenfassen: a) Vorteile des § 650d BGB Rz. 106mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere dem Grundbuchamt aufgeben, eine Vormerkung oder einen Widerspruch einzutragen, oder anordnen, daß die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen ist. (2) Die Vormerkung oder der Widerspruch (Absatz 1) wird von Amts wegen gelöscht, wenn die Beschwerde zurückgenom...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / I. Rechtliche Grundlagen

1. Anspruchsvoraussetzungen Rz. 104 § 650d BGB ist eine in das BGB implementierte prozessrechtliche Norm für Nachträge aus BGB-Bauverträgen, die ab dem 1.1.2018 abgeschlossen worden sind:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / III. Ausschluss von § 650d BGB

Rz. 109 Die Regelung des § 650d BGB ist durch Individualvereinbarung abbedingbar.[118] Ob dies auch im Rahmen von AGB möglich ist, ist strittig.[119] Höchstrichterlich ist dies allerdings noch nicht entschieden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Anderer Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 26 Wenn keine Aufhebung der zugrunde liegenden einstweilige Verfügung oder des vorläufig vollstreckbaren Urteils nach § 894 ZPO erfolgt ist, so kann eine Löschung gleichwohl erfolgen, wenn anderweitig der Nachweis der Unrichtigkeit durch das Erlöschen des geschützten Anspruchs oder dem Verlust des gesicherten Rechts geführt wird. Insoweit ist aber allein § 22 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Eintragung einer Sicherungshypothek bzw. einer Vormerkung

Rz. 36 Voraussetzungen für die Bestellung einer Sicherungshypothek sind die Einigung der Parteien und die Eintragung ins Grundbuch gem. § 873 BGB. Die Eintragungsbewilligung des Bestellers hat dabei in notariell beglaubigter Form gem. §§ 19, 29, 39 GBO zu erfolgen. Zur Sicherung der Rangstelle für die Sicherungshypothek kann eine Vormerkung eingetragen werden. Alle Grundbuch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Bewilligungssurrogate

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§ 8 Baunachbarrecht / bb) Rechtsfolgen

Rz. 35 § 909 BGB stellt ein Verbot dar, welches dem Bauherrn die Vertiefung seines Grundstücks untersagt, sofern dadurch ein anderes benachbartes Grundstück in seiner erforderlichen Stütze gefährdet wird, wenn nicht eine anderweitige Befestigung zur Verfügung steht. Es ergeben sich daraus drei wesentliche Konsequenzen: solange eine solche Vertiefung noch nicht vorgenommen wo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Kein Erlöschen bei Klage auf Eintragung

Rz. 9 Das jeweilige Recht ist zu einem bestimmten Zeitpunkt erloschen, wenn nicht der Grundstückseigentümer vorher das Bestehen des Rechtes durch Abgabe einer der Form des § 29 GBO entsprechenden Eintragungsbewilligung nach §§ 22, 19 GBO anerkannt hat oder der Berechtigte dies von ihm verlangt hat. Dieses Verlangen des Berechtigten muss entsprechend § 204 BGB geeignet sein, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Voraussetzungen der Wirksamkeit des Widerspruchs

Rz. 65 Der Widerspruch ist materiell nur wirksam, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und sich inhaltlich decken:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Nach GBO

Rz. 24 1. Die Briefvorlage ist nicht erforderlich bei Eintragung einer Löschungsvormerkung gem. § 1179 BGB, gem. Abs. 1 S. 2 und bei Eintragung eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung und aufgrund bestimmter Tatsachen:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Inhalt und Verhandlungen

Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG) vermeiden will, muss das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen. Falls dies erfolglos bleibt, muss er sodann die Einigungss...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Streitigkeiten über das Anordnungsrecht nach § 650b BGB oder die Vergütungsanpassung nach§ 650c BGB

Rz. 111 § 650d BGB zielt nach der Gesetzesvorlage auf eine Erleichterung des Erlasses einstweiliger Verfügungen (§§ 935, 940 ZPO) ab, insbesondere zur Durchsetzung von Forderungen des Unternehmers, aber nur im Zusammenhang mit Streitigkeiten über das die nach Beginn der Bauausführung und vor Fert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 110 § 650d BGB gilt nicht für Werklohnansprüche oder Abschlagsforderungen allgemein, sondern nur für Nachträge aus BGB-Bauverträgen (abgeschlossen ab 1.1.2018), die auf Anordnungen nach § 650b BGB oder Vergütungsanpassungen nach § 650c BGB zurückzuführen sind. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut in § 650q Abs. 1 BGB und 650u Abs. 2 BGB ist § 650d BGB nicht auf Architekten- und...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / I. Muster: Mediationsvertrag

Rz. 114 Muster 12.13: Mediationsvertrag Muster 12.13: Mediationsvertrag Vereinbarung zwischen _________________________ und _________________________ Die Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren nach _________________________ durchzuführen. Die _________________________ ist Vertragsbestandteil. I. Gegenstand der Mediation Das Mediationsverfahren wird im Zusammenhang mi...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Erfüllung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 364 Soweit die Gesellschafter nichts anderes vereinbart haben, wird der Anspruch des Unterbeteiligten auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens nach Auflösung der Gesellschaft fällig, sobald die Höhe des Anspruchs festgestellt ist oder (z.B. mangels Verlustbeteiligung) von vornherein feststeht. Verzögert der Hauptbeteiligte die Berechnung des Auseinandersetzungs...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / b) Nachteile des § 650d BGB

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Verfahrensrechtliche Voraussetzungen der Grundbucheintragung

Rz. 68 Die Voraussetzungen der Eintragung, Löschung und Berichtigung des Widerspruchs richten sich nach den allgemeinen Regelungen des Grundbuchrechts. Nötig sind Antrag (§ 13 GBO) und Bewilligung (§ 19 GBO) in der Form des § 29 GBO. Rz. 69 Die Bewilligung muss alle Voraussetzungen erfüllen, die an eine wirksame Bewilligung gestellt werden. Aus ihr muss sich ergeben:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Vorteile des § 650d BGB

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Zeitpunkt des Vorliegens

Rz. 97 Die Antragsberechtigung und Antragsbefugnis müssen bei Vollendung der Eintragung vorliegen. Das Antragsrecht des unmittelbar Passivbeteiligten fließt aus seiner Verfügungsbefugnis, das Antragsrecht des unmittelbar Aktivbeteiligten aus seiner vorhandenen Anwartschaftsstellung. Gehen Verfügungsbefugnis oder Anwartschaftsstellung bis zu dem genannten Zeitpunkt verloren, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Vormerkung

Rz. 38 Gemäß § 885 BGB kann zur näheren Bezeichnung des gesicherten Anspruchs auf die einstweilige Verfügung oder die Bewilligung Bezug genommen werden. Dies verlangt zunächst die Bezeichnung des Leistungsgegenstandes ("auf Einräumung einer Hypothek") sofern sich dieser nicht schon aus der Rechtsbezeichnung ("Eigentumsvormerkung") ergibt. Aber auch dann sind Besonderheiten e...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 104 § 650d BGB ist eine in das BGB implementierte prozessrechtliche Norm für Nachträge aus BGB-Bauverträgen, die ab dem 1.1.2018 abgeschlossen worden sind:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Erfüllung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 199 Soweit die Gesellschafter nichts anderes vereinbart haben, wird der Anspruch des stillen Gesellschafters auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens nach Auflösung der Gesellschaft fällig, sobald dessen Höhe festgestellt ist oder (z.B. mangels Verlustbeteiligung von vornherein) feststeht.[264] Verzögert der Geschäftsinhaber die Berechnung schuldhaft, tritt Fäl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Bei einer Hypothek, über die ein Brief erteilt ist, soll eine Eintragung nur erfolgen, wenn der Brief vorgelegt wird. Für die Eintragung eines Widerspruchs bedarf es der Vorlegung nicht, wenn die Eintragung durch eine einstweilige Verfügung angeordnet ist und der Widerspruch sich darauf gründet, daß die Hypothek oder die Forderung, für welche sie bestellt ist, nicht bes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Die Beschwerdeberechtigung ist in der GBO nicht besonders geregelt; § 59 FamFG findet nach h.M. in Grundbuchsachen keine Anwendung.[213] Andererseits kommt eine Popularbeschwerde ebenso wie in den übrigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch in Grundbuchsachen nicht in Betracht.[214] Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre Grundsätze entwickelt, die für d...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 5. Einwendungen der Parteien

Rz. 118 Im einstweiligen Verfügungsverfahren können die Parteien die gleichen materiell-rechtlichen Einwendungen wie im Hauptsacheverfahren geltend machen. Wendet der Besteller im Rahmen eines vom Unternehmer eingeleiteten Verfügungsverfahrens Mängel ein und wurde das Werk noch nicht abgenommen, hat der Unternehmer glaubhaft zu machen, dass keine Mängel seinem Werklohn entge...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. VOB/B-Bauvertrag

Rz. 7 Im VOB/B-Vertrag gelten die §§ 232–240 BGB ebenfalls, wenn Sicherheitsleistung vereinbart wurde. Nur für den Fall, dass der Vertrag keine bestimmte Art der Sicherheitsleistung vorsieht, reduziert § 17 Abs. 2 VOB/B die Arten der Sicherheitsleistungen auf den Einbehalt, die Hinterlegung von Geld oder die Leistung einer Bürgschaft. Zwar gilt § 17 Abs. 1, 2 VOB/B ausdrückl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Anfechtung, Nichtigkeit, sonstige Fehler der Bewilligung

Rz. 140 Die rechtsgeschäftliche Auffassung von der Eintragungsbewilligung ließ die Anfechtung der Bewilligung und die Geltendmachung ihrer Nichtigkeit nach BGB-Vorschriften grundsätzlich zu und verpflichtete das GBA zur Ablehnung der Eintragung, wenn die Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgründe "in gehöriger Form dargetan sind". Rz. 141 Nach jetzt h.M. gilt Folgendes:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit

Rz. 42 Die Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit sind durch Gesetz, Rechtsprechung und Rechtslehre weitgehend geklärt. Für die Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit trifft dies nicht durchweg zu, obwohl es sich hier um wichtige Fragen im Grundstücksverkehr und Grundbuchverfahren handelt. Grundsätzlich ist die Grundbuchfähigkeit Ausfluss der Rechtsfähi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beseitigung des Amtswiderspruchs

Rz. 35 Die Löschung eines inhaltlich zulässigen Widerspruchs von Amts wegen ist – anders als im Fall der §§ 18 Abs. 2, 76 Abs. 2 GBO – grundsätzlich nicht zulässig.[124] Sofern der Widerspruch nicht ausnahmsweise seinerseits inhaltlich unzulässig (vgl. Rdn 40 ff.) oder gegenstandslos ist, muss die Löschung daher von dem durch ihn Betroffenen herbeigeführt werden. Er kann hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr