Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Hilfe und Kontrolle durch das staatliche Gericht

Rz. 194 Wesentlicher Nachteil des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Schiedsgericht ist, dass dem Schiedsgericht keine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Maßnahmen im Wege der Vollstreckung zur Verfügung stehen.[346] In der Literatur wird erwogen, dass ein Schiedsgericht zunächst sog. selbstvollziehende Maßnahmen anordnen kann, die keiner staatlichen Vollzugshilfe bedürf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Materielle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 17 An den Eingang des Antrags beim GBA sind folgende Wirkungen geknüpft: Rz. 18 1. Der Zeitpunkt des Eingangs ist maßgebend für den guten Glauben des Erwerbers bei Erwerb von einem Nichtberechtigten (§ 892 Abs. 2 BGB), wenn die Gutgläubigkeit durch nachfolgende Kenntnis verloren gegangen wäre. Eine Kenntniserlangung vor Antragstellung – auch nach Beurkundung – schadet abe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Eintragungen im Rahmen des Abs. 2

Rz. 26 Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist grundsätzlich nach Abs. 2 S. 1 ausgeschlossen. Hiervon macht Abs. 2 S. 2 eine Ausnahme: Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist dann zulässig, wenn mit ihr verlangt wird, dass nicht die Eintragung beseitigt, sondern das Grundbuchamt angewiesen werden soll, nach § 53 GBO von Amts wegen einen Widerspruch einzutragen oder eine Lö...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Sicherungswirkungen der Vormerkung

Rz. 9 Die Sicherungswirkungen der Vormerkung nach § 883 BGB lassen sich in vier Kategorien untergliedern:[9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Wortlaut des S. 1 erfasst nur die Bewilligung, § 19 GBO, sowie den Eintragungsantrag, § 13 GBO. Unabhängig davon müssen auch alle anderen Grundbucherklärungen und andere Eintragungsvoraussetzungen erkennen lassen, auf welches Grundbuch sie sich beziehen. Der im S. 1 zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke ist im Grundbuchverfahren deshalb unter Beachtung der grundbuchr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Fälle der Beweisnot

Rz. 37 In einzelnen Fällen, in denen ein Nachweis der Eintragungsvoraussetzung in der Form des Abs. 1 scheitert, gewährt die Rspr. eine Beweiserleichterung durch Zulassung anderer Nachweismittel. Gegebenenfalls können sowohl tatsächliche Erfahrungssätze, andere Nachweismittel und eine Modifizierung des Überzeugungsmaßstabs alternativ oder nebeneinander angewendet werden. Das...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / V. Beschleunigtes Verfahren / Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz / Eilschiedsrichterverfahren

Rz. 197 Schiedsverfahren sind regelmäßig schneller beendet als staatliche Gerichtsverfahren. Dies liegt insb. an dem Umstand, dass der Rechtsstreit im Schiedsverfahren in nur einer Instanz beigelegt wird. Obwohl im Schiedsverfahren noch die Möglichkeit eines Aufhebungsantrages besteht bzw. der Schiedsspruch nach Abschluss des Schiedsverfahrens ggf. von einem staatlichen Geri...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entziehung von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen

Rz. 705 Sowohl Geschäftsführungs- als auch Vertretungsbefugnis können auf Antrag aller übrigen Gesellschafter, einschließlich der Kommanditisten, durch Urteil entzogen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (§§ 116 Abs. 5, 124 Abs. 5 HGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalles und nach Abwägung aller beteiligten Interessen ein ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Bauvertrag ist seit dem 1.1.2018 im BGB in den §§ 650a BGB bis 650h BGB geregelt. Das Bauvertragsrecht ist somit das erste Mal Bestandteil des BGB und befindet sich nicht mehr verstreut und in skriptischerweise unter dem Begriff Werkvertrag des BGB. Unter dem Untertitel 1 "Werkvertrag" befindet sich nunmehr im Kapitel 2 der "Bauvertrag". Das Bauvertragsrecht beginn...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Standard-Bauvertrag

Rz. 17 Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Standard-Bauvertrag Zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – vertreten durch _________________________ und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragneh...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Anhängiger Rechtsstreit

Rz. 58 Die Streitverkündung kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung erfolgen. Sie ist frühestens ab dem Zeitpunkt der Anhängigkeit des Rechtsstreits möglich, die Klageschrift muss also noch nicht zugestellt sein. Möglich ist die Streitverkündung bis zum Eintritt der Rechtskraft. Es ist daher zulässig, erst in der Rechtsmittelinstanz die Stre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Fehlen oder Fehlerhaftigkeit einer materiellen Voraussetzung

Rz. 130 Fehlt eine materielle Voraussetzung für eine eingetragene Rechtsänderung, z.B. die Einigung (§ 873 Abs. 1 BGB) oder die Aufgabeerklärung (§ 875 Abs. 1 BGB) oder ist die jeweilige Erklärung ihrerseits mit beachtlichen rechtlichen Mängeln behaftet, so ist die Unrichtigkeit i.d.R. schwer nachweisbar, vor allem wenn – wie im Regelfall – die Einigung keiner besonderen For...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vorgehen bei einer Grundbuchunrichtigkeit

Rz. 2 Grundbuchinhalt und materielle Rechtslage stimmen wegen des Bewilligungsgrundsatzes (formelles Konsensprinzip, siehe § 19 GBO Rdn 154) und der Möglichkeit des Übergangs, der Entstehung, des Erlöschens und der Inhaltsänderung von Rechten außerhalb des Grundbuchs (siehe Rdn 68) nicht immer überein. Ein Widerspruch zwischen materieller Rechtslage und Grundbuchinhalt bedro...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 32 Folge des Bewilligungsgrundsatzes des § 19 GBO (formelles Konsensprinzip) kann sein, dass die Bewilligung entgegen § 873 BGB von der materiellen Einigung der Beteiligten abweicht oder gar eine Eintragung ganz ohne Vorliegen der notwendigen Einigung vorgenommen wird. Die materielle Rechtslage hängt nicht davon ab, ob der Antrag und die Bewilligung mit der Einigung korr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Aushändigung und Rückgabe der Bewilligungsurkunde

Rz. 130 Die in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Bewilligung kann nicht nur gegenüber dem GBA abgegeben werden, sondern außerhalb des Eintragungsverfahrens auch gegenüber dem durch die Eintragung Begünstigten oder einem Dritten, indem der Bewilligende dem Begünstigten oder dem Dritten den unmittelbaren Besitz an der Urkunde überträgt (§ 854 BGB).[310] Die Bewilligung ver...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet

Rz. 5 Diese sind die Urkunden, die zur Vornahme der Eintragung nach dem formellen Grundbuchrecht erforderlich sind; der Zweck des § 10 GBO ist es, jederzeit den Nachweis zu ermöglichen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eintragung vorgelegen haben. Es sind zu nennen:[8]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollstreckbarer Titel

Rz. 26 a) Titel: Jeder Titel genügt, welcher Eintragungsunterlagen unmittelbar oder mittelbar ersetzen kann (§§ 704, 794,[58] 804, 932, 936 ZPO), gleichgültig ist, ob der Titel gegen den Erblasser, den Nachlasspfleger oder den Testamentsvollstrecker lautet. In Frage kommen insbesondere neben Urteilen, welche eine Bewilligung ersetzen,[59] Urteile, die auf Zahlung einer Gelds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines Berechtigten (§ 64 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit gilt das Obhutsprinzip, BFH vom 14.12.2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762; BFH vom 10.11.1998, VI B 125/98, BStBl II 1999, 137. Erfüllen mehrere Berechtigte, zB getrennt lebende Eltern, BFH vom 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331, im Hinblick auf ein Kind die Voraussetzungen der §§ 62 und 63 EStG, so erfolgt die Zahlung d...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Einstweilige Verfügung

Rz. 19 Wie bereits dargelegt (siehe Rdn 2 ff.), sichert die einstweilige Verfügung ausschließlich gem. §§ 935, 940 ZPO die künftige Zwangsvollstreckung wegen Ansprüchen, die nicht auf Geld gerichtet sind. Da nach § 936 ZPO die bereits erläuterten Arrestvorschriften der §§ 916–934 ZPO analog auf die einstweilige Verfügung anwendbar sind, soweit die Sonderreglungen der §§ 937–...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / e) Entscheidung über die einstweilige Verfügung

Rz. 31 Der Antrag ist beim Gericht der Hauptsache nach §§ 937 Abs. 1, 943, 802 ZPO zu stellen. Ausnahmsweise kann der Antrag auch beim Amtsgericht der belegenen Sache nach §§ 942, 802 ZPO eingereicht werden, wenn in dringenden Fällen ohne mündliche Verhandlung gem. § 937 Abs. 2 ZPO durch Beschluss entschieden werden kann. Hierin liegt der Unterschied zum Arrestverfahren, bei...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / g) Vollziehung der einstweiligen Verfügung

Rz. 33 Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist abhängig vom Tenorinhalt der Entscheidung. Wegen § 938 Abs. 1 ZPO kann das Gericht nach freiem Ermessen entscheiden, welche Anordnung zur Erreichung des Zwecks erforderlich ist. Wie beim Arrest darf die Vollziehung – mit Ausnahme bei der Leistungsverfügung – nur zur Sicherung erfolgen, nicht aber die Hauptsache vorwegneh...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 8. Sicherung des Herausgabeanspruchs durch Arrest oder einstweilige Verfügung

a) Vor dem Eintritt des Erbfalls Rz. 179 Vor dem Eintritt des Erbfalls steht dem Bedachten weder ein Anspruch auf Sicherung durch Arrest noch durch einstweilige Verfügung zu.[375] Auch die Eintragung einer Vormerkung bei einem Herausgabeanspruch bzgl. eines Grundstücks ist erst nach dem Erbfalleintritt möglich.[376] Ist im Erbvertrag allerdings eine schuldrechtliche Unterlass...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Anspruch auf Arrest oder einstweilige Verfügung

Rz. 165 In der Zeitspanne zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses hat der Bedachte bei der Gefährdung seines Anspruchs die Möglichkeit, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung gem. § 916 Abs. 2 bzw. § 936 ZPO zu beantragen. Dies gilt nicht, wenn der aufschiebend bedingte Anspruch aufgrund einer zu vagen bzw. zu entfernten Möglichkeit des Bedingungseintri...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / f) Gegenmaßnahmen des Schuldners

Rz. 32 Hier kann auf die Ausführungen zum Arrest verwiesen werden (siehe Rdn 13 f.).mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / b) Verfügungsanspruch

Rz. 21 Alle Ansprüche, die nicht durch einen Arrest gesichert werden können, sind quasi durch eine einstweilige Verfügung sicherbar, somit grundsätzlich alle Ansprüche, die nach §§ 883 bis 898 ZPO vollstreckt werden können. Hierunter fallen also z.B.: Sicherung der Zwangsvollstreckungmehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / II. Einstweiliger Rechtsschutz im FamFG-Verfahren

Rz. 35 Ein Einziehungsverfahren nach Maßgabe des § 2361 BGB kann sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Häufig werden die Chancen einer einstweiligen Anordnung nicht genutzt. Nach der h.M.[11] sind einstweilige Anordnungen im Einziehungsverfahren zulässig. Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung wären:[12]mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / d) Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs und -grunds

Rz. 30 Verfügungsanspruch und -grund müssen selbstverständlich im Verfügungsverfahren glaubhaft gemacht werden. Hierzu sei auf die für den Arrest gemachten Ausführungen verweisen (siehe Rdn 9).mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / a) Unterschied zum Arrestgesuch

Rz. 20 Im Unterschied zum Arrest muss der Gläubiger kein Gesuch stellen, sondern den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, wie sich aus § 937 Abs. 2 ZPO ergibt. Zudem muss ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund gem. §§ 935, 940, 940 a ZPO dargelegt und gem. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht werden. Ebenso hat das Gericht nach § 938 Abs. 1 ZPO freies...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 3. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 2362 BGB, § 935 ZPO

Rz. 139 Der wirkliche Erbe kann nach § 2362 Abs. 1 BGB vom Besitzer des unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. Deshalb hat er auch einen Anspruch darauf, dass eine einstweilige Verfügung den Anspruch auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins absichert.[147] Es gilt jedoch auch für dieses Verfahren, dass der öffentliche Glaube des Erbscheins e...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / cc) Leistungsverfügung

Rz. 25 Die Leistungsverfügung durchbricht gleich zwei Grundsätze des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Zunächst wird der Grundsatz durchbrochen, dass mit einer einstweiligen Verfügung keine Geldansprüche gesichert werden können. Des Weiteren wird bei der Leistungsverfügung ausnahmsweise der Grundsatz, dass die Hauptsache durch die einstweilige Regelung nicht vorweggenomm...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / I. Erbschein

Rz. 48 Wie oben bereits ausgeführt (siehe Rdn 36), kommt lediglich eine einstweilige Rückgabe des Erbscheins, nicht aber die vorläufige Einziehung des Erbscheins in Frage. Gesichert werden kann der Anspruch durch Erlass Ein Antrag für ein...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / bb) Regelungsverfügung

Rz. 24 Die Regelungsverfügung soll eine einstweilige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses regeln. Durch eine Regelungsverfügung können z.B. Auskunftsansprüche gesichert werden. Ebenso kann durch eine Regelungsverfügung die vorläufige Regelung des Besitzes angeordnet werden, wenn z.B. Erben mit Dritten darüber streiten, ob der Gegenstand in den Nachlass fällt oder au...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / c) Verfügungsgrund

Rz. 26 Ein Verfügungsgrund ist bei einer Sicherungsverfügung nach § 935 ZPO gegeben, wenn zu besorgen ist, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustands die Rechtsverwirklichung vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Dies bedeutet, dass im normalen (Hauptsache-)Erkenntnisverfahren nicht rechtzeitig eine Entscheidung erreicht werden kann. Droht bspw. der Erb...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / aa) Sicherungsverfügung

Rz. 23 Die Sicherungsverfügung dient zur Sicherung eines Anspruchs, der nicht auf eine Geldleistung gerichtet ist. Im Erbrecht wird eine derartige Verfügung insbesondere in den Fällen zur Sicherung der Herausgabe von Gegenständen für einen Vermächtnisnehmer oder an die Erben(-gemeinschaft) eingesetzt. Ebenso wird hierdurch die Eintragung einer Vormerkung nach §§ 883, 885 BGB...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / h) Schadensersatzpflicht

Rz. 34 Hier kann auf die Ausführungen zum Arrest verwiesen werden (siehe Rdn 19). Praxishinweis Im Verfahren ist zu beachten, dass im Rubrum zum normalen Erkenntnisverfahren andere Begrifflichkeiten gelten. So heißt es in der Überschrift: "In dem einstweiligen Verfügungsverfahren bzw. Arrestverfahren". Des Weiteren gibt es keine Kläger oder Beklagten, sondern Antragsteller un...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / I. Einstweiliger Rechtsschutz im ZPO-Verfahren

Rz. 2 Zunächst sollen die Rechtsbehelfe der ZPO kurz dargestellt werden: In der ZPO ist der vorläufige oder auch einstweilige Rechtsschutz in den §§ 916 bis 945 ZPO geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen dem Arrest gem. §§ 916 ff. ZPO und der einstweiligen Verfügung gem. §§ 935 ff. ZPO. Für beide Rechtsbehelfe gelten die §§ 943 bis 945 ZPO. Rz. 3 Durch den Arrest wird gem. § ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / II. Grundbuchberichtigungsklage

Rz. 51 Als vorläufiger Rechtsschutz bei einer Grundbuchberichtigungsklage kommen somit in Frage:mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Grundstücksvermächtnis oder Herausgabeanspruch aus §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 53 Bei einem Grundstücksvermächtnis sehen die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes wie folgt aus:mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VII. Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist mangels einer Regelung und der fehlenden Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 49 Abs. 1 FamFG nicht möglich.[36] Ohnehin würde der Einzug des Testamentsvollstreckerzeugnisses rechtlich keine Vorteile bringen, da der Testamentsvollstrecker sein Recht nicht ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VI. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 57 Sofern der Vorerbe die Nacherbenrechte durch sein Verhalten etc. beeinträchtigt, kann der Nacherbe ebenfalls einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Allerdings sollte der Vorerbe zunächst aufgefordert werden, gem. § 2128 Abs. 1 BGB Sicherheit zu leisten. Im Fall seiner Ablehnung ist dann dem Nacherben nicht zumutbar, ein Verfahren über die Sicherheitsleistung a...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Weitere Rechtsschutzmöglichkeit: Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 44 Da eine Bewilligungserklärung nach § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden Urteils als abgegeben gilt, kann auch erst dann die Berichtigung im Grundbuch vollzogen werden. Bis der Prozess abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen. Ein Widerspruch gegen eine Grundbucheintragung nach § 899 BGB oder eine Vormerkung können im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ei...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Klage auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Sicherheitsleistung

Rz. 117 Da die Voraussetzungen für den Anspruch auf Auskunft über den Nachlassbestand enger sind als die des Anspruchs auf Sicherheitsleistung (vgl. §§ 2127, 2128 BGB), kann der Auskunftsanspruch stets mit dem Anspruch auf Sicherheitsleistung kombiniert werden. Da die Annahme einer erheblichen Verletzung Voraussetzung ist, wird dies in aller Regel notwendig sein. Für einzeln...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / IV. Herausgabeansprüche allgemein

Rz. 55 Beim vorläufigen Rechtsschutz bzgl. Herausgabe sollte regelmäßig die Herausgabe an einen Sequester beantragt werden, um nicht die Hauptsache im Antrag bereits vorwegzunehmen.[34] Um zudem die Herausgabe vollstrecken zu können, ist in der Praxis ratsam, zugleich einen Durchsuchungsantrag gem. §§ 758, 758a ZPO zu beantragen. Muster 14.5: Durchsuchungsantrag Muster 14.5: ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Vor dem Eintritt des Erbfalls

Rz. 179 Vor dem Eintritt des Erbfalls steht dem Bedachten weder ein Anspruch auf Sicherung durch Arrest noch durch einstweilige Verfügung zu.[375] Auch die Eintragung einer Vormerkung bei einem Herausgabeanspruch bzgl. eines Grundstücks ist erst nach dem Erbfalleintritt möglich.[376] Ist im Erbvertrag allerdings eine schuldrechtliche Unterlassungsverpflichtung vereinbart wor...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nach dem Eintritt des Erbfalls

Rz. 180 Nach dem Eintritt des Erbfalls ist ein Sicherungsanspruch eventuell gegeben. Der Bedachte muss Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft machen. Dies bedeutet bei § 2288 BGB, dass der Bedachte alle Anspruchsvoraussetzung darlegen muss.[378] Die einstweilige Sicherung und das Hauptsacheverfahren können parallel betrieben werden, da bei der einstweiligen Verfügung nur di...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Aufstellen eines Auseinandersetzungsplanes

Rz. 178 Als vordinglichste Aufgabe hat somit der Testamentsvollstrecker einen Auseinandersetzungsplan aufzustellen. Der Erblasser kann nach Maßgabe der §§ 2208, 2209 BGB abweichend von § 2204 BGB dem Testamentsvollstrecker das Recht auf Auseinandersetzung entziehen oder beschränken. Hat der Erblasser keine Auseinandersetzungsanordnungen vorgegeben, hat der Testamentsvollstre...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Haftung des Anwalts

Rz. 167 Droht der Verlust des aufschiebend bedingten Vermächtnisanspruchs auf Übertragung eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils an einem Grundstück, ist der Anwalt verpflichtet, eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zu beantragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, tritt mit dem Verlust dieser Möglichkeit einer grundbuchrechtlichen Absicheru...mehr