Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Arrestantrag

Rz. 298 Muster 57.75: Arrestantrag Muster 57.75: Arrestantrag An das Landgericht Bonn Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung des Herrn _____ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____, gegen Herrn _____ – Antragsgegner – wegen: Arrestes und Arrestpfändung beantragen wir namens und in Vollmacht meines Mandanten gegen den Antragsgegner – wegen der Dringli...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 718 Ein kaufmännischer Angestellter der xy-GmbH, der in der letzten Betriebsversammlung zum Mitglied des Wahlvorstandes gewählt worden war, hat eine ordentliche fristgerechte Kündigung erhalten, verbunden mit einer sofortigen Freistellung. Der Betriebsrat hatte der Kündigung widersprochen. Der Angestellte bittet um anwaltliche Prüfung, ob er im Wege einer einstweiligen V...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / XII. Muster: Antrag auf Fristbestimmung zur Klageerhebung gem. § 926 ZPO

Rz. 306 Muster 57.79: Antrag auf Fristbestimmung zur Klageerhebung gem. § 926 ZPO Muster 57.79: Antrag auf Fristbestimmung zur Klageerhebung gem. § 926 ZPO An das Landgericht _____ – _____ – In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung _____ gegen _____ – _____ – beantragt die Antragsgegnerin, der Antragstellerin aufzugeben, binnen einer Frist von zwei Wochen Klage in ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Unwiderlegbare Vermutung: Gesellschafter nur die in Gesellschafterliste eingetragene Person

Rz. 176 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG gilt[732] im Verhältnis zur GmbH "im Falle einer Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" als Inhaber des Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.[733] Die Vermutung ist nach wohl h.M. unwiderleglich.[734] Die Regelung ähnelt d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 12 Ein Verfügungsverfahren in einem Urheberrechtsstreit unterliegt mit Ausnahme der Schwierigkeit, einen bestimmten Antrag zu formulieren,[26] keinen Besonderheiten. Auf den Abdruck eines Musters wird daher verzichtet. Im Einzelnen zum Verfügungsverfahren siehe Muster im Kapitel "Wettbewerbsrecht" (vgl. § 55 Rdn 39 ff.).[27] Rz. 13 Ist einer Hauptklage ein Verfügungsverfa...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Als wichtigste Vorbereitungshandlung ist die Aufstellung der Tagesordnung (TO) anzusehen, die mit der Einladung zu verschicken ist (vgl. § 23 Abs. 2 WEG). § 23 Abs. 2 WEG bezweckt, jedem Eigentümer eine ausreichende Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen, insbesondere soll er vor überraschenden Themen und Beschlussfassungen geschützt werden.[97] Bei Standardb...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Muster: Schiedsgerichtsklausel

Rz. 26 Gerade vor dem Hintergrund komplizierter baurechtlicher Sachverhalte, die nicht selten in Klageschriften von Leitzordnerstärke ihren Ausdruck finden, gefolgt von vielen Anlagenordnern, muss angesichts der regelmäßig unzureichenden Ausstattung der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit personellen Ressourcen die Frage nach einer alternativen Streitbeilegung aufgeworfen werde...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / XI. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 20 Die Einlegung der Individualbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Art. 39 VerfO sieht daher für Ausnahmesituationen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vor. Typische Ausnahmen sind Fälle drohender Ausweisung und Auslieferung.[120] Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes sind die Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsschutzmöglich...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / K. Das gerichtliche Wohnungseigentumsverfahren (§§ 43 ff. WEG)

Rz. 84 Zur Rechtsprechung zum Verfahrensrecht vgl. Riecke, MDR 2021, 138 ff., MDR 2020, 135 ff., MDR 2019, 266 ff., MDR 2018, 121 ff., MDR 2017, 125 f. Gem. § 43 WEG entscheidet das Amtsgericht im ZPO-Verfahren. Isolierte einstweilige Verfügungen[205] (vgl. §§ 935, 940 ZPO) sind denkbar. Neuerdings wird auch von den Obergerichten eine in personeller Hinsicht umfassende Zuständi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens

Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, dass dem Antragsgegner eine sofortige Reaktion – zumeist ein Unterlassen – vorgeschrieben wird. Der Antragsteller...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch die Kartellbehörde im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens (§ 60 GWB)

Rz. 77 Die Kartellbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung hinsichtlich bestimmter Erlaubnisse und deren Verlängerung, Widerruf oder Änderung sowie Verfügungen, die in § 60 GWB aufgelistet sind, einstweilige Anordnungen zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes treffen. Rz. 78 Muster 26.5: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch die Kartellbehör...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / G. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 40 Verfahrensrechtlich entspricht das Schiedsverfahren im Wesentlichen dem prozessualen Streitverfahren, kennt also auch eine Schiedsklage, die im Wesentlichen den Formalitäten der Klage nach der ZPO entspricht. Auch im Schiedsgerichtsverfahren werden Anträge gestellt, es kann Beweis erhoben werden, wobei das Schiedsgericht natürlich nicht die Mittel eines staatlichen Ge...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Anordnung der Rentenzahlung durch einstweilige Verfügung

Rz. 298 Der unfallbedingte Erwerbsschaden kann den Verletzten existenziell treffen, etwa wenn er als Selbstständiger nicht in der Lage ist, sein Unternehmen fortzuführen. Da gerade in solchen Fällen ein Rechtsstreit hinsichtlich der vom Schädiger zu zahlenden Verdienstausfallrente längere Zeit in Anspruch nehmen kann, muss es dem Verletzten möglich sein, auf vorläufigen Rech...mehr

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zfs 07/2021, Nicht notwendi... / Sachverhalt

Die AG hatte am 15.1.2020 einen Artikel online und am 16.1.2020 in einem Printmagazin mit ergänzenden Passagen und mit Bildaufnahmen des ASt. und einer Frau M., mit der der ASt. eine Liebesbeziehung unterhielt, sowie mit Bildern aus dem Inneren der Wohnung des ASt. veröffentlicht. Hieraufhin hat der ASt. beim LG Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 31/20 eine einstweilige Verf...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / II. Ablehnung der Vergütungsfestsetzung

1. Bestreiten des Auftrags Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung der Vergütung abzulehnen, soweit der Antragsgegner (das war hier der Kläger) Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Das LAG Köln hat darauf hingewiesen, dass hierzu auch das Bestreiten eines Auftrags sowie des Inhalts oder des Umfangs des Auftrags gehöre. Werde ei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Eine einstweilige Einstellung oder auch eine Erschwerung der Zwangsvollstreckung nach dieser Bestimmung ist zunächst unmittelbar dann möglich, wenn ein Antrag auf Wiedereinsetzung (§ 232 ZPO) in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der Einspruchs-, Rechtsmittel- oder auch Rechtsmittelbegründungsfrist im Hinblick auf ein Urteil gestellt ist, wenn zur Wiederaufnahme (§...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 Konkurrenzen

Rz. 5 Die Vorschrift des § 765a ZPO ist neben § 707 ZPO anwendbar (Zöller/Seibel, § 707 Rn. 5). Für eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel der Einstellung der Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann gegeben, wenn § 707 ZPO nicht anwendbar ist oder die Einstellung abgelehnt wird (KG, NJW 1958, 873).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.3 Zuständigkeit

Rz. 6 Ausschließlich zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das ist das Gericht, das über den Rechtsbehelf (die Wiedereinsetzung, die Wiederaufnahme und die Rüge nach § 321a ZPO) oder im Nachverfahren zu entscheiden hat (OLG Karlsruhe, MDR 1988, 975), allgemein mithin dasjenige Gericht, dem die Entscheidung darüber obliegt, ob der Vollstreckungstitel Bestand haben wird. I...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.3 Auslegung

Rz. 7 Maßgeblich für die Zwangsvollstreckung ist der Tenor eines Urteils (BGH, NJW 1992, 1691). Um eine geeignete Grundlage für das Vollstreckungsverfahren bilden zu können, muss aus ihm deutlich hervorgehen, was genau der Beklagte schuldet. Dabei ist der Wortlaut des Tenors auch der Auslegung fähig. Immer wenn die Fassung des Urteilstenors zu Zweifeln Anlass gibt, dann muss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Rechtskraft und vorläufige Vollstreckbarkeit

Rz. 3 Rechtskräftig sind Endurteile, sobald die formelle Rechtskraft (§ 705 Satz 1 ZPO) eingetreten ist, wenn sie nicht bereits mit ihrer Verkündung rechtskräftig werden (vgl. bei § 705 ZPO). Rz. 4 Ein nicht rechtskräftiges Urteil kann dann Grundlage der Zwangsvollstreckung sein, wenn es vom Gericht für vorläufig vollstreckbar erklärt wird. Der Ausspruch über die vorläufige V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.1 Prüfung des Vorliegens eines wirksamen Vollstreckungstitels und der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4.3 Die Zustellung

Rz. 42 Die Zustellung des Vollstreckungstitels besteht in der beurkundeten Übergabe einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Titels an den Schuldner (§§ 166 Abs. 1, 177 ZPO). Sie muss spätestens bei Beginn der Zwangsvollstreckung erfolgen, § 750 Abs. 1 ZPO. Die im Einzelnen notwendige Form der Zustellung folgt aus den §§ 166 bis 195 ZPO. Rz. 43 Von Amts wegen werden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Übersicht über das Verfahren

Rz. 2 Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, so kann er die ersten Planungsschritte zunächst intern vollziehen. Vor der definitiven Festlegung und der Umsetzung der Maßnahme hat er jedoch nach § 111 BetrVG den Betriebsrat umfassend über das Vorhaben zu informieren. Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor (weiter dazu Rz. 136). Insbesondere muss der Arbeitgeb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Versammlungen während der Arbeitszeit

Rz. 2 Auszugehen ist von dem Grundsatz des § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nach § 17 BetrVG und § 14a BetrVG während der Arbeitszeit stattfinden (BAG, Beschluss v. 9.3.1976, 1 ABR 74/74[1]). Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Antragsrecht der Gewerkschaft

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 4 BetrVG kann die im Betrieb vertretene Gewerkschaft verlangen, dass der Betriebsrat die Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einberuft, wenn im vorangegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Gemeint ist damit die erste oder zweite Hälfte des Jahrs. Es reicht also nicht aus, dass die letzte Versammlung länger...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Außerordentliche Betriebsversammlungen

Rz. 10 Außerordentliche Betriebsversammlungen, die auf Initiative des Betriebsrats oder eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufen werden, können gemäß § 44 Abs. 2 BetrVG demgegenüber nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit stattfinden. Die Einwilligung steht im Ermessen des Arbeitgebers. Sie kann nicht erzwungen werden.[1] Hinweis Feh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 25. Einstweilige Verfügung, Vollziehung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstweilige Verfügung

Rz. 589 Für die Festsetzung der Zustellungskosten oder einer Vollziehungsgebühr für den Antrag auf Eintragung einer Vormerkung gemäß einer einstweiligen Verfügung ist funktionell nicht das Prozessgericht, sondern das Vollstreckungsgericht zuständig, nicht das Grundbuchamt des Amtsgerichts, das mit der Vollziehung der einstweiligen Verfügung in Form der Eintragung der Vormerk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Arrest und Einstweilige Verfügung

Rz. 5 Er umfasst auch den Bereich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, aber auch generell die Vollstreckung aus Entscheidungen zum einstweiligen Rechtsschutz. Letzteres ergibt sich sowohl aus der allgemein gehaltenen Überschrift des Unterabschnitts 3 als auch aus der Gesetzesbegründung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einstweilige Verfügung

Rz. 47 Wird dagegen die Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einer einstweiligen Verfügung beantragt, löst die Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt nach h.M. die Verfahrensgebühr VV 3309 aus (vgl. dazu Rdn 67 ff.). Die Löschung der Vormerkung oder des Widerspruchs fällt dagegen nicht unter VV 3309 (siehe Rdn 69).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einstweilige Verfügung

Rz. 65 Nr. 3 gilt insbesondere auch bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung.[92] Die Anwendbarkeit ist ausdrücklich durch die Überschrift zu § 25 klargestellt (vgl. Rdn 3). Unter dem Wert der Hauptsache ist hier grds. der Streitwert des vorausgegangenen Verfügungsverfahrens zu verstehen.[93] Hat der Schuldner eine Abschlusserklärung abgegeben, steht die einstweilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Arrest, Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Verfügung und einstweilige Anordnung (Nr. 2)

Rz. 80 Für das Verfahren über den Arrest, den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, die einstweilige Verfügung und die einstweilige Anordnung ist wegen § 119 ZPO die Beantragung von PKH und deren Bewilligung erforderlich. Außerdem bedarf es für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nach Abs. 5 S. 2 Nr. 2 einer ausdrücklichen Beiordnung für diese Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Hauptsache und Arrest, einstweilige Verfügung oder einstweilige Anordnungen

Rz. 15 Einem Hauptsacheverfahren und dem zugehörigen Eilverfahren liegen stets verschiedene Gegenstände zugrunde, auch wenn es in der Sache um das Gleiche geht. Das Hauptsacheverfahren ist auf eine endgültige Klärung gerichtet, während mit dem Eilverfahren eine vorläufige Regelung angestrebt wird. Wird im Hauptsacheverfahren das Eilverfahren mit verhandelt oder erörtert und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 93. Vollziehung, einstweilige Verfügung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Aufhebung von Arrest/einstweilige Verfügung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arrest und einstweilige Verfügung

Rz. 149 Kopien von einstweiligen Verfügungen oder Arrestbeschlüssen nebst Anlagen zum Zwecke der Zustellung an den Arrest- oder Verfügungsgegner fallen nicht unter Nr. 1 Buchst. d, sondern Nr. 1 Buchst. b.[241]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Arrest, Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder einstweilige Verfügung vor dem Berufungsgericht (Abs. 2 S. 1)

1. Antrag auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung Rz. 10 Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 Abs. 1 ZPO). Dies kann unter Umständen auch das Berufungsgericht sein, wenn die Hauptsache dort zwischenzeitlich anhängig ist. Ist ein solcher Fall gegeben, findet das Verfahren vor dem Berufungsgericht statt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Arrest, einstweilige Verfügung, Europäische Kontenpfändung (VV 3514)

Rz. 4 Eine Sonderregelung für die Terminsgebühr nach VV 3513 enthält VV 3514. Weist das Gericht den Antrag auf Anordnung eines Arrests, auf Erlass eines Beschlusses zur Europäischen Kontenpfändung (§§ 946 ff. ZPO) oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück und wird hiergegen Beschwerde nach §§ 567 Abs. 1, 569 ZPO eingelegt...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / VIII. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 143 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den VV 3200 ff., im Arrest- oder Verfügungsverfahren ble...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einstweilige Anordnung

Rz. 59 Für einstweilige Anordnungen steht nach der Intention dieser Entscheidungen grundsätzlich zu vermuten, dass sie möglichst zügig in die Tat umgesetzt werden müssen. Das betrifft besonders die Anordnungen in Familiensachen gemäß § 111 FamFG aber etwa auch in Betreuungssachen (§§ 271 ff. FamFG) oder in Unterbringungssachen (§§ 312 ff. FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einstweilige Verfügungsverfahren in Beschlussverfahren vor dem LAG als Beschwerdegericht (analog Abs. 2 S. 1)

Rz. 16 In Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten kann das LAG nach § 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Vorschriften des Achten Buchs der ZPO gelten entsprechend, somit auch § 943 Abs. 1 ZPO. Daher ist im Beschwerdeverfahren nach §§ 87 ff. ArbGG das LAG zuständig. Auch hier gilt Abs. 2 S. 1. Es entstehen nur die Gebühren nach VV Teil 3 Abschn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschluss: Zustellung der auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung

Rz. 64 Teilweise etwas anders, im Ergebnis jedoch identisch, sieht es bei der Zustellung einer im Beschlusswege erlassenen, auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner aus. Diese im Parteibetrieb erfolgende Zustellung (§ 922 Abs. 2 ZPO) hat einen doppelten Charakter. Sie ist zum einen Wirksamkeitsvoraussetzung für die einstweilige Verfügung,[59]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anrechnung bei Abmahnung und einstweiliger Verfügung

Rz. 255 Nach überwiegender Ansicht[300] ist die für eine Abmahnung entstandene Geschäftsgebühr nach Abs. 4 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens anzurechnen. Nach der Gegenansicht[301] kommt eine Anrechnung nicht in Betracht, weil die Abmahnung und das einstweilige Verfügungsverfahren nicht denselben Gegenstand betreffen. Dieser zweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Aufhebung des Arrestes/der einstweiligen Verfügung

Rz. 71 Die Verfahren auf Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung gehören gebührenrechtlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterlassungsurteil: Zustellung der einstweiligen Verfügung

Rz. 59 Eine Besonderheit stellen hingegen einstweilige Verfügungen dar, die auf ein Unterlassen gerichtet sind. Ist die einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen und dementsprechend als Urteil verkündet worden, erfolgt die Zustellung des Urteils an den Antragsgegner von Amts wegen (§ 317 Abs. 1 S. 1 ZPO). Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs....mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / V. Anrechnung bei vorgerichtlicher Vertretung

Rz. 128 Auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren ist gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 eine zuvor angefallene Geschäftsgebühr nach VV 2300 hälftig anzurechnen. Rz. 129 Hier wird allerdings von der überwiegenden Rspr.[43] und der Kommentarliteratur[44] – häufig ohne nähere Begründung – nicht genügend differenziert. Nach VV Vorb. 3 Abs. 4 ist die Geschäftsgebühr auf ein nachf...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Erledigung vor Widerspruch

Rz. 62 Die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren kann sich vorzeitig erledigen, nämlich dann, wenn der Widerspruch nicht oder nur zum Teil eingelegt wird. Rz. 63 Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt, dieser jedoch rät, die einstweilige Verfügung zu akzeptieren und keinen Widerspruch einzulegen. Beisp...mehr