Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / d) Anwendungsbereich auf Dokumente

Rz. 348 Darüber hinaus ist die Verordnung auch nicht anwendbar auf die Übermittlung von elektronischen Beweismitteln, die in einem anderen Dateiformat vorliegen, da es zum einen hierfür auch keine Verordnungsermächtigung gibt. Darüber hinaus sieht der Verordnungsgeber, dass es erforderlich sein kann, Audio- oder Video-Daten als Beweismittel zu den Akten zu reichen, sodass di...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / III. § 130a ZPO – Fassung bis 31.12.2017 – bei Opt-Out auch länger

Rz. 294 § 130a ZPO lautet in der heutigen bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung wie folgt: (Fettdruck durch die Verfasser): (1) 1Soweit für vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für Anträge und Erklärungen der Parteien sowie für Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter die Schriftform vorgesehen ist, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches...mehr

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ZAP 24/2017, Der Countdown ... / V. Schlussbemerkung

Die berufliche Pflicht zur (aktiven oder passiven) Nutzung des beA stellt in der Arbeit der Rechtsanwaltschaft und der Justiz eine gewisse Zäsur dar: Erstmals ist es für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtend geworden, sich eines elektronischen Mediums bedienen zu müssen. War die Nutzung elektronischer Medien bislang freiwillig, so ist mit der Einführung des ...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / a) Einführung

Rz. 336 Am 20.9.2017 hat das Bundeskabinett die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV)[98] verabschiedet. Der Bundesrat hat ihr am 3.11.2017 mit zwei Änderungen zugestimmt.[99] Mit dieser Verordnung macht der Verordnungsgeber Gebra...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / IV. Einreichung elektronischer Dokumente gem. § 130a ZPO ab 1.1.2018

Rz. 302 Am 1.1.2018 tritt § 130a ZPO n.F. in Kraft, der erlaubt, via beA als "sicherem Übermittlungsweg" auch ohne qeS, jedoch mit einfacher Signatur, einzureichen. Wichtig: Ohne qeS dürfen ab 1.1.2018 aber NUR solche Schriftsätze eingereicht werden, die vom Anwalt SELBST (!!) versendet werden,[78] wobei zwingend zusätzlich die einfache elektronische Signatur des Postfachinh...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / i) Verbot der Containersignatur

Rz. 392 Mehrere elektronische Dokumente dürfen gem. § 4 Abs. 2 ERVV nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden. Mit dieser Regelung schafft der Gesetzgeber die bisher nach der Rechtsprechung zulässige Containersignatur für die wirksame Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Gericht ab. Die Abschaffung wird damit begründet, dass eine Über...mehr

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ZAP 1/2022 / 1 Aktive Nutzungspflicht des beA seit 1.1.2022

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht ihres besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Danach ist jeder Inhaber eines Anwaltspostfachs berufsrechtlich verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das bes...mehr

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ZAP 15/2022, Elektronisches Dokument: Signatur

(OLG Hamm, Beschl. v. 27.5.2022 – 5 RVs 53/22) • § 32a Abs. 3 StPO enthält für ein Dokument, das schriftlich abzufassen, zu unterschreiben oder zu unterzeichnen ist, zwei mögliche Wege der Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr bereit: Ein Weg ist die Übermittlung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person. Der andere Weg ist die (einfa...mehr

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ZAP 19/2018, Anwaltsmagazin / 12 Neue eBroschüre zum ERV kostenlos in der ZAP App abrufbar

Seit dem 3. September 2018 ist das beA Pflichtprogramm. Anwältinnen und Anwälte müssen über ihr persönliches beA am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Unter dem Titel "beA läuft – passive Nutzungspflicht greift" ist soeben die neue eBroschüre aus der Reihe "Elektronischer Rechtsverkehr" (ERV) erschienen. Die Abhandlung gibt Auskunft darüber, was bei der Anwendung des b...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / g) Überschreitung des Dateivolumens und/oder Anzahl der Dokumente

Rz. 383 Bisher (Stand: 27.11.2017) ist es möglich, Nachrichten mit max. 30 MB-Anhängen sowie max. 100 Anhänge bei Gericht einzureichen (wobei daran zu denken ist, dass bei angehängter Signatur jeweils immer eine eigene zusätzliche Signaturdatei erzeugt wird, die ebenfalls zählt). Rz. 384 § 3 ERVV regelt für den Fall, dass glaubhaft gemacht wird, dass die nach § 5 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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ZAP 15/2020, Anwaltsmagazin / 3 Thesenpapier zur Modernisierung des Zivilprozesses

Im Frühjahr 2019 hatten die Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung die Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses" eingesetzt. Nach rund einem Jahr hat die Arbeitsgruppe jetzt ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem sie weitreichende Änderungen im Zivilprozess vorsc...mehr

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ZAP 23/2020, Rechtsprechung... / 3. Rechtzeitige Übermittlung einer Berufungsbegründung über das beA

Der BGH hatte durch Urt. v. 14.5.2020 – X ZR 119/18, NZA 2020, 1199 in einem Patentnichtigkeitsverfahren zur Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründung zu entscheiden, die der für den Empfang eingerichtete Rechner erst nach Fristablauf in das Postfach des BGH gelegt hatte. In diesem Verfahren ist § 130a Abs. 5 S. 1 ZPO entsprechend anwendbar. Nach dieser Vorschrif...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / 1. Bisherige individuelle Verordnungen, die zum 1.1.2018 ersetzt werden

Rz. 321 Es sind bereits etliche Verordnungen in Kraft getreten, die den bisherigen elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten individuell regeln. Rz. 322 Diese Verordnungen regeln z.B. in welchen Verfahren signaturgebundene elektronische Kommunikation oder auch signaturfreie elektronische Kommunikation möglich ist, wo elektronische Dokumente einzureichen sind, wie elektronis...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / c) Betroffene Rechtsgebiete

Rz. 344 Die Regelungen der ERV-Verordnung bezogen auf die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs gelten in erster Linie für die Übermittlung elektronischer Dokumente in Zivilprozesssachen, § 130a ZPO, Arbeitsgerichtssachen, § 46c ArbGG, Sozialgerichtssachen, § 65a SGG, Verwaltungsgerichtssachen, § 55a VwGO und Finanzgerichtssachen, § 52a FGO. Rz. 345 Darüb...mehr

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ZAP 2/2018, Anwaltsmagazin / 10 Wichtige Gesetzesverkündungen im Überblick

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Last-Minute-Leitfaden beA / III. Aktive Nutzungspflicht?

Rz. 29 Gibt es eine aktive Nutzungspflicht des beA (= Nutzung zur Versendung)? Das beA ist nicht als einziger sicherer Übermittlungsweg in § 130a ZPO in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung in Abs. 4 definiert. Hier findet sich auch De-Mail sowie eine Öffnungsklausel für neue Drittprodukte, die § 130a Abs. 4 Nr. 4 ZPO n.F. entsprechen. Rz. 30 Da § 174 Abs. 4 S. 4 i.V.m. Abs. 3 S...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / 2. Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB)

Rz. 444 Zum 1.1.2018 tritt auch § 174 Abs. 3 S. 4 ZPO (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis) in seiner Neufassung in Kraft. Er wird zum 1.1.2018 wie folgt geändert: § 174 ZPO n.F. Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung (1) bleibt (2) bleibt (3) Satz 1 u. 2 bleiben. S. 3 u. 4 werden wie folgt gefasst: 3Das Dokument ist auf einem sicheren Übermi...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / h) Zulässige Übermittlungswege

Rz. 388 § 130a Abs. 3, 1. Alt. ZPO (in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung) sieht die wirksame Übermittlung eines elektronischen Dokuments unter anderem dann vor, wenn ein geeignetes Dateiformat verwendet wird (vgl. dazu sämtliche Ausführungen zur ERVV in diesem Kapitel) und dieses mit einer entsprechenden qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Der Übertragungswe...mehr

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ZAP 1/2019, Verfassungsbeschwerde: Keine Einlegung per De-Mail

(BVerfG, Beschl. v. 19.11.2018 – 1 BvR 2391/18) • Eine als De-Mail eingereichte Verfassungsbeschwerde genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 S. 1 BVerfGG. Dieses verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingeht. Der Gesetzgeber hat gerade davon abgesehen, in das BVerfGG eine § 130a ZPO, § 55a VwGO, § 46c ArbGG, § 65a SGG oder § 52a FGO entsprechende Rege...mehr

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ZAP 2/2018, Anwaltsmagazin / 3 Berufsrechtliche Änderungen im neuen Jahr

Das neue Jahr bringt auch einige Neuerungen im anwaltlichen Berufsrecht mit sich, die teilweise aber noch mit Fragezeichen behaftet sind (vgl. auch die nachstehende Meldung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach). Im Wesentlichen sind dies: Zustellung von Anwalt zu Anwalt Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt hat, dass es die Besc...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / e) Ergänzende Rahmenbedingungen für zwingende Dateiformate

Rz. 358 Da die technische Entwicklung voranschreitet, werden sich auch künftig die technischen Anforderungen an einzureichende Dateiformate sowie Höchstgrenzen für Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente, zulässige physische Datenträger etc. verändern. Die Bundesregierung wird daher mit § 5 ERVV ermächtigt, die konkreten technischen Anforderungen an die Übermittlung und ...mehr

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ZAP 13/2021, Rechtsprechung... / 1. Verhaltensbedingte Kündigung – Nachträgliche Klagezulassung bei formunwirksamer Klageerhebung mittels gemeinsamer qualifizierter elektronischer Signatur

Der 2. Senat des BAG (BAG, Urt. v. 30.7.2020 – 2 AZR 43/20, NZA 2020, 1427 mit Anm. Müller; NZA 2020, 1381) hatte über die Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung der Arbeitgeberin vom 15.3.2018 zu entscheiden. Diese Klage wurde am 21.3.2018 über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Arbeitsgerichts erhoben. Die angefügte qualifizierte elektronisch...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 7.1 Kern/Diehm (Hrsg.), Zivilprozessordnung Kommentar, 2. Aufl. 2020, Erich-Schmidt-Verlag, 2497 S., 138 EUR

Der umfangreiche einbändige ZPO-Kommentar, der von Christoph Kern und Dirk Diehm in der Reihe „Berliner Kommentare” herausgegeben wird, kommentiert die Zivilprozessordnung systematisch, zuverlässig und aktuell. Die Neuauflage (2. Aufl. 2020) hat die zahlreichen Reformen der letzten Zeit solide verarbeitet und das Werk dabei wesentlich erweitert (vgl. zu den letzten Änderunge...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 2. Fristenkontrolle

Auch im Jahr 2022 hatte sich der BGH mit den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristsäumung zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen (vgl. hierzu auch Rohwetter-Kühl, NJW 2022, 1990). Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand u.a. zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist e...mehr

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Steuer 1 - Juli 2024

Klicken Sie hier zur Ausgabe Magazin - Juli 2024 Inhaltsverzeichnis Brennpunkt Teilentgeltlich übertragenGestaltungen bei privaten Immobilien Steuernews Schenkungsteuer (BFH) Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung: Wann gibt es den Freibetrag? Außergewöhnliche Belastungen (BFH) Wann sind Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik abziehbar? Pensionszusage (BFH) Was sin...mehr

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ZAP 13/2019, Anwaltsmagazin / 9 Wussten Sie schon, dass ...

... Sie mit der ZAP App auch kostenlosen Zugang zu weiteren Publikationen rund um die Anwaltspraxis aus dem ZAP Verlag haben? Neben der ZAP lesen Sie auch alle Ausgaben der eBroschüre Elektronischer Rechtsverkehr und des Infobriefs anwaltbüro. Unter www.zap-zeitschrift.de/app/haeufige-fragen/ (Rubrik Nutzungsvorteile, Frage Nr. 5 – Warum sehe ich in der ZAP App noch andere P...mehr

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ZAP 6/2018, Anwaltsmagazin / 3 eBroschüre ERV in der ZAP App kostenlos abrufbar

Unter dem Titel "Rückschritte statt Fortschritte beim beA? – Sicherheitsfragen im Fokus" ist die neue eBroschüre "Elektronischer Rechtsverkehr" erschienen, die die wesentlichen Hintergründe und Zusammenhänge der Sicherheitsproblematik darstellt. Die Autoren gehen u.a. den Fragen nach, warum das beA zurzeit auf dem Prüfstand steht und wie es um den Neustart bestellt ist. Die T...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / I. Kommunikationspartner im beA

Rz. 32 Anwälte können via ihrem beA mit den Gerichten (EGVP) und Gerichtsvollziehern (EGVP) sowie Anwaltskollegen (beA) und den Rechtsanwaltskammern (beA) sowie dem Zentralen Schutzschriftenregister (EGVP) und Notaren (beN) sowie Behörden (beBPo) korrespondieren. All diese elektronischen Briefkästen sind "OSCI-fähig", d.h. sie arbeiten mit dem gleichen technischen Standard und sind ...mehr

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ZAP 1/2022, Aktive Nutzungs... / a) Technische Eigenschaften der Dokumente

Nach Ziffer 6. der ERVB 2022 (BAnz AT 26.11.2021 B2) der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 22.11.2021 sind ab 1.1.2022 bis mind. 31.12.2022 folgende Vorgaben zu beachten: druckbar, die Länge von Dateinamen beträgt max. 90 Zeichen einschl. der Dateiendungen und Dateinamen enthalten nur: alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschl. der Umla...mehr

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ZAP 5/2020, Anwaltsmagazin / 11 Neue eBroschüre zum ERV kostenlos in der ZAP App abrufbar

Unter dem Titel "Künstliche Intelligenz – nicht aufzuhalten" ist die neue eBroschüre "Elektronischer Rechtsverkehr" erschienen. Die Autoren gehen darin u.a. der Frage nach, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz gelingen kann. Weitere Themen sind u.a. aktuelle Neuigkeiten vom beA zum Stichtag 1.1.2020 sowie ausgewählte Rechtsprechung zum ERV. Die eBroschür...mehr

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ZAP 19/2019, Anwaltsmagazin / 11 Neue eBroschüre zum ERV kostenlos in der ZAP App abrufbar

Unter dem Titel "Arbeitsabläufe mit digitaler Technik opitmieren: beA – Akteneinsichtsportal – Projekt Amtsgericht 4.0" ist soeben die neue eBroschüre 4/2019 aus der Reihe "Elektronischer Rechtsverkehr" (ERV) erschienen. Die Abhandlung gibt Auskunft darüber, was bei der Anwendung des beA aus Haftungsgründen besonders zu beachten ist. Tipps und Schaubilder geben eine handfest...mehr

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ZAP 14/2022, Anwaltsmagazin / 11 beA: Eingebettete Schriftarten in PDF-Dateien

Die Rechtsgrundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs sind kompliziert. Kaum ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin macht sich deshalb die Mühe, selbst herauszufinden, welche Vorschriften mit welchen Maßgaben es für die Korrespondenz mit den Gerichten und anderen Kollegen und Kolleginnen gibt; vielmehr wird in aller Regel auf Anleitungen und Checklisten vertraut, die off...mehr

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ZAP 1/2023, beA-Report: Rec... / 3. Aktive Nutzungspflicht für Syndikusrechtsanwälte

(LAG Hamm, Beschl. v. 27.9.2022 – 10 Sa 229/22) • Syndikusrechtsanwälte, die für einen als Prozessvertreter der Partei bevollmächtigten Verband nach außen hin erkennbar im Rechtsverkehr als Syndikusrechtsanwälte auftreten, haben bei Ausübung dieser Tätigkeit die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gem. § 46g ArbGG durch Einsatz des für sie in dieser Eigensc...mehr

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ZAP 14/2018, Anwaltsmagazin / Wichtige Gesetzes-/Verordnungsverkündungen im Überblick

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ZAP 23/2020, Rechtsprechung... / 1. Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei Telefax-Übermittlung

Der Beschluss des BGH v. 28.4.2020 – X ZR 60/19 (NJW 2020, 2194, s. hierzu unter Haftungsaspekten Staiger, Mitternachtsfax in Zeiten des beA, AnwBl 2020, 486), befasst sich mit anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Telefax-Übermittlung im Hinblick auf das Vorhaben, wegen eines unmittelbar bevorstehenden Fristablaufs kurz vor Mitternacht noch einen Schriftsatz zu versenden. Der ...mehr

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ZAP 23/2020, Rechtsprechung... / 5. Rücknahme einer Hilfsaufrechnung

Die Aufrechnung ist schnell erklärt. Doch kann eine einmal erklärte Hilfsaufrechnung auch wieder zurückgenommen werden? Die Frage lag dem BGH zur Entscheidung vor (BGH, Beschl. v. 25.3.2020 – XII ZR 29/19, ZAT 2020, 122 mit Anm. Gundel). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Berufungsgericht hat die Beklagten als Gesamtschuldner zur Räumung und Herausgabe ...mehr

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ZAP 23/2020, Rechtsprechung... / 4. Zurückweisung von Vorbringen – Vorwurf der groben Fahrlässigkeit

Das BAG setzt seine Rechtsprechung zur Zurückweisung von Vorbringen fort. Tatsachen, die den Vorwurf der groben Nachlässigkeit i.S.d. § 296 Abs. 2 ZPO und in der Folge eine Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln begründen, muss das Gericht positiv feststellen (vgl. BAG, Urt. v. 11.6.2020 – 2 AZR 400/19, NZA 2020, 1261). Dem Zweiten Senat lag ein Kündigungsschutz...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / B. Haftungsausschluss

Rz. 2 Da die sehr komplexen Themen elektronischer Rechtsverkehr und beA noch in der Entwicklung begriffen und einige Gesetze/Verordnungen noch nicht verabschiedet sind sowie Änderungen und künftige Rechtsprechung nicht abgesehen werden können, kann für die Inhalte – die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden – naturgemäß keine Haftung übernommen werden. Unsere Leser...mehr

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Vorbemerkung zu § 307 / A. Systematik

Rz. 1 § 307 BGB ist das Kernstück des AGB-Rechts und hat zu einer Flut von Urteilen (anknüpfend an die Urteile zu § 9 AGBG) geführt, die im Einzelnen unter den Stichworten dargestellt werden. Zum Teil wird davon ausgegangen, dass die Norm drei Regelungskomplexe umfasse, die Generalklausel für die Inhaltskontrolle (Abs. 1 und 2), die Schranken der Inhaltskontrolle (Abs. 3) un...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / a) Websites

Müssen Sie auch regelmäßig nachschauen, wie genau denn eigentlich die Dateien der Schriftsätze und der Anlagen, die Sie per beA verschicken wollen bzw. müssen, benannt werden müssen? Eine gute Quelle hierfür ist die Website der Justiz NRW, auf der (jedenfalls für Nordrhein-Westfalen) entsprechende Informationen und eine PDF-Datei mit der detaillierten Namenskonvention hinter...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / II. Aktueller Stand der angeschlossenen Gerichte

Rz. 276 Mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts sind bereits alle Bundesgerichte am elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Auf Länderebene kann der Ausbau z.B. unter www.egvp.de verfolgt werden. Hier ist zu beachten, dass der Gesetzgeber geplant hatte, dass ab 1.1.2018 sämtliche Gerichte in Deutschland nicht nur technisch, sondern auch rechtlich adressierbar sein wür...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / III. Postausgang via beA

Rz. 234 Sofern die Kanzlei noch überwiegend mit Papierakte arbeitet, sollte darüber nachgedacht werden, den ERV und das beA stufenweise einzuführen. Es gibt keine Pflicht, das beA auch für den Postausgang vor dem 1.1.2018 zu nutzen (ab 1.1.2018: Nutzungspflicht eines sicheren Übermittlungswegs für die Rücksendung elektronischer EBs). Da das Inkrafttreten des § 130a ZPO in de...mehr

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ZAP 1/2018, Rechtsprechungs... / 2. Unwirksamkeit der Erhebung eines Rechtsschutzbegehrens beim BSG mittels einfacher E-Mail

In ZAP F. 18, S. 1517 f. (s. auch ZAP F. 18, S. 1487) ist über Risiken im Zusammenhang mit elektronischer Berufungs- und Revisionseinlegung berichtet worden. Das BSG hat durch Beschluss vom 22.2.2017 (B 1 KR 19/16 S) entschieden, dass Rechtsbehelfe beim BSG nicht durch einfache E-Mail wirksam eingelegt werden können. Rechtsschutzbegehren sind grundsätzlich an das BSG schriftl...mehr

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ZAP 24/2021, Happy new beA?

Endlich ist es so weit: Nachdem mit dem ERV-Gesetz 2013 die Rechtsgrundlagen für den Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) geschaffen wurden, beginnt zum 1.1.2022 bundesweit die aktive Nutzungspflicht für die Korrespondenz mit den Gerichten. Die Skeptiker unter den Anwälten sind immer noch zögerlich. „Weihnachten kommt ja auch immer so plötzlich”. Und auc...mehr

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ZAP 24/2017, Der Countdown ... / I. Einleitung

"Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommt." So oder so ähnlich wird die Anwaltschaft seit mehreren Monaten, insbesondere von der Bundesrechtsanwaltskammer, darauf aufmerksam gemacht, dass in Sachen elektronischer Rechtsverkehr Handlungsbedarf besteht. Denn ab dem 1.1.2018 gilt für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt die Berufspflicht, das beA zumindest ...mehr

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ZAP 21/2021, Rechtsprechung... / 3. Hinweis auf elektronische Form in der Rechtsbehelfsbelehrung

Ein schriftlicher oder schriftlich bestätigter Verwaltungsakt muss nach § 36 S. 1 SGB X eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der der „beschwerte Beteiligte über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren” ist. Bei elektronisch erlassenen oder elek...mehr

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ZAP 7/2023, Ändern Legal-Te... / IV. In Kürze wahrscheinliche Einsatzgebiete

Die DAV-Präsidentin Edith Kindermann hat Überlegungen dazu angestellt, welche Digitalisierungsprojekte aus Sicht der Anwaltschaft für eine positive Zukunft des Zivilprozesses wichtig sind. Die Anregungen zu den auf bestehenden gesetzlichen Vorgaben beruhenden Digitalisierungsprojekten sind an dieser Stelle nicht relevant. Ein wichtiger Punkt ist jedoch die Forderung, dass di...mehr

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ZAP 19/2019, Die (virtuelle... / 2. Das Argument des digitalen Zeitalters

Im prognostizierten Zeitalter von Legal Tech sind auch virtuelle Kanzleien (mitunter auch "Telekanzleien" genannt, so etwa Prütting, AnwBl 2011, 46, 47) in vieler Munde. Einher geht mit dieser Argumentation häufig die Forderung, den Kanzleibegriff aus § 27 Abs. 1 BRAO weiter aufzuweichen oder gar fallen zu lassen. Man hört in solchen Fällen, dass die BRAO nicht mehr up to da...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 10.1 Kilian/Offermann-Burckhardt/vom Stein (Hrsg.), Praxishandbuch Anwaltsrecht, 3. Aufl. 2018, 750 S., Deutscher Anwaltverlag, 84 EUR

Dieses Praxishandbuch beschreibt – wahrlich eine Mammutaufgabe – die umfangreichen Rahmenbedingungen der anwaltlichen Tätigkeit. Das Werk ist in fünf Teile gegliedert: Berufsbild und Stellung des Rechtsanwalts, Organisation der Berufsausübung (hier fehlt auch das Thema elektronischer Rechtsverkehr/beA nicht, aber auch wer über eine neue Kanzleistrategie und Kanzleimarketing ...mehr

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ZAP 15/2022, Rechtsprechung... / IX. Rechtsanwaltsrecht

Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA nach § 55a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO Wird ein Schriftsatz gem. § 55a Abs. 1 VwGO als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht, muss er nach § 55a Abs. 3 S. 1 VwGO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von ihr (mind. einfach...mehr