Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.2 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Handelsbilanz

Rz. 22 Vorgänge, die steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen sind, entsprechen in aller Regel dem Handelsrecht und sind daher handelsrechtlich wirksam. So kennt das Handelsrecht kein Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung (vgl. Rz. 117); auch ein Rückwirkungsverbot ist dem Handelsrecht fremd. Es gibt keine Einschränkungen für Umsatztantiemen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verschmelzung

Literatur: Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Becker/Loose, IStR 2010, 383; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337; Pyszka, DStR 2016, 2683 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Körperschaft zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.3 Allgemeines

Rz. 762 Durch Gesetz v. 9.8.1994[1] ist mWv 1.1.1995 eine Differenzbesteuerung für Gegenstände ("Gebrauchtgegenstände") eingeführt worden, die ein Wiederverkäufer (z. B. auch Kunsthändler, Antiquitätenhändler, Antiquariate, Galeristen und Versteigerer) ohne Steuer im Gemeinschaftsgebiet erworben hat (§ 25a Abs. 1 UStG). Auf Antrag kann die Differenzbesteuerung auch angewende...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vermögensminderung

Literatur: Ahmann, DStZ 1998, 495 Eine Vermögensminderung der Körperschaft im Interesse des Gesellschafters beruht auf gesellschaftsrechtlicher Veranlassung und ist daher eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Sie ist gegeben, wenn die Steuerbilanz nach der fraglichen Handlung ein geringeres Vermögen ausweist als eine (fiktive) Steuerbilanz ohne diese Handlung bzw. bei Durchfü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 521 Die vorstehende Fassung der Nr. 34 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.4 Süßwarenkombinationsartikel

Rz. 455 Im Handel werden häufig sog. Süßwarenkombinationsartikel verkauft, die aus Süßwaren (Zuckerwaren, Schokolade) und anderen Artikeln bestehen, z. B. aus Umschließungen, die als Kinderspielzeug verwendbar sind, oder aus sonstigen werbewirksamen Aufmachungen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Umschließung oder Aufmachung umsatzsteuerlich als Gegenstand einer Nebenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.8 Blumenhandel

Rz. 245 Unselbstständige Nebenleistungen im Blumenhandel sind anzunehmen, wenn die steuerbegünstigten Pflanzen oder Blumen (Nr. 6 bis 9 der Anlage 2 des UStG) in Behältnissen (Warenumschließungen) geliefert werden, die entweder als Umschließung für Pflanzen und Blumen üblich sind oder unabhängig von ihrer Verwendung als Umschließung keinen dauernden selbstständigen Gebrauchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Beförderungs- und Transportleistungen

Rz. 122 Auch Beförderungen von Waren durch den liefernden Unternehmer bis zum Bestimmungsort teilen das Schicksal der Lieferung.[1] Zur Erfüllung des Kaufgeschäfts gehört die Lieferung des Kaufgegenstands. Die Beförderung einer gekauften Ware vom Werk an den Bestimmungsort des Käufers gehört zur Lieferung und somit zur Erfüllung des Kaufvertrags, auch wenn die Kosten der Bef...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Genossenschaften

Literatur: Herzig, BB 1990, 602; Herlinghaus, DStZ 2003, 865; Pel, DB 2004, 1065; Beuthien, DStR 2007, 1847 Für Genossenschaften (früher: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) gelten die allgemeinen Regelungen über die verdeckte Gewinnausschüttung. Die Genossen haben eine den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft ähnliche Stellung. Eine eigenständige genossenschaftlic...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaften

Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse des Gesellschafters ein Wirtschaftsgut oder einen Geschäftsbetrieb, der nur Verluste erwirtschaftet, kann nach der älteren Rspr.[1] Liebhaberei vorliegen. Nach der neueren Rspr. kann die Kapitalgesellschaft jedoch keine "Liebhaberei" unterhalten, da sie keine Privatsphäre hat.[2] Für die Abgrenzung der Gesellschaftersphäre von d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung als Institut zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft

Rz. 7 § 8 Abs. 3 KStG stellt das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung und weist ihm damit eine Funktion bei der Abgrenzung von Einkommenserzielung und -verwendung zu. Das ergibt sich schon aus dem sprachlichen Zusammenhang der Vorschrift. Wie in Rz. 6 dargestellt, dient der Begriff des Einkommens der Definition der dem Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.4 Keine Steuerermäßigung für Teile und Zubehör

Rz. 734 Teile und Zubehör für Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sind nach dem Wortlaut der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen. V. 1.1.1980 bis zum 31.12.1987 ergab sich der Ausschluss der Teile und des Zubehörs aus § 27 UStDV (bis 31.12.1979: § 3 der 3. UStDV). Den Ausschluss von Teil...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Privataufwendungen

Eine Vermögensminderung der Gesellschaft, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, liegt vor, wenn die Gesellschaft Aufwendungen trägt, die der Sache nach die Privatsphäre des Gesellschafters betreffen (Stichworte "Gesellschafterkosten" und "Repräsentationsaufwendungen"). Es fehlt dann eine betriebliche Veranlassung. Handelt es sich im Einzelfall um gemischte Aufwen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.3 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs gehörende Waren

Rz. 650 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs (und damit nicht zu den begünstigten Erzeugnissen nach Nr. 49 der Anlage 2 des UStG) gehören beispielsweise: Rz. 651mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dauerverlustgeschäft

Literatur: Bürstinghaus, DStZ 2011, 345; Schiffers, DStZ 2018, 238; Schiffers, DStZ 2018, 417; Westermann, DStR 2018, 1145; Kautz/Lahl, DStR 2019, 2398; Schiffers, DStZ 2020, 323; Bruschke, DStZ 2020, 666; BMF v. 12.11.2009, IV C 7 – S 2706/08/10004, BStBl I 2009, 1303. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" ist durch das JStG 2009[1] in § 8 Abs. 7 KStG eingeführt worden, um das ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftschancen

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Steck, GmbHR 2005, 1157; Serg, DStR 2005, 1916; W...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung besondere Bedeutung. Eine Pensionszusage muss vor allem den Voraussetzungen des § 6a EStG entsprechen. Allerdings kommen körperschaftsteuerliche Kriterien hinzu, sodass auch eine Pensionszusage, die den Voraussetzungen des § 6a EStG entspricht, zu einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.9 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 263 Die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ist materiell- und verfahrensrechtlich unabhängig von der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters, selbst wenn es sich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Entscheidung über die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft entfaltet daher keine Bin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 274 Im Einzelnen fallen unter Nr. 10 der Anlage 2 des UStG: Rz. 275mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Bei einer typischen GmbH & Co. KG, bei der die Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind, beherrschen die Kommanditisten wirtschaftlich das ganze Gebilde. Sie können ein Interesse daran haben, die gesellschaftlichen Rechte der Komplementär-GmbH zu vermindern und damit Vorteile über die KG sich selbst als Kommanditisten zuzuwenden.[1] Damit besteht...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dauerschuldverhältnisse

Für Dauerschuldverhältnisse (Miete, Pacht, Darlehen, Arbeitsverhältnis) zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter hat die Rspr. zwar nicht die Voraussetzung der klaren und eindeutigen Vereinbarung gelockert, wohl aber die Anforderungen, die an ihren Nachweis zu stellen sind. Danach kann aus dem langjährigen tatsächlichen Verhalten der Parteien geschlosse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerhinterziehung

Literatur: Weyand, INF 1997, 457 Die verdeckte Gewinnausschüttung als Einkommensminderung und damit Steuerminderung auf der Ebene der Körperschaft wird i. d. R. eine Steuerverkürzung darstellen und damit den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO erfüllen.[1] Die Strafbarkeit hängt dann vom Verschulden ab. Die durch die verdeckte Gewinnausschüttung bewirk...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Höhe der Tantieme

Ob eine Gewinntantieme der Höhe nach angemessen ist, richtet sich nach den Verhältnissen und den Einschätzungen der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tantiemevereinbarung. Maßgebend ist, wie die Parteien zu diesem Zeitpunkt die Gewinnentwicklung der Kapitalgesellschaft vorausgesehen haben und ob die Höhe der Tantieme auf der Grundlage dieser Erwartungen angemessen w...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Bildung der Betriebsaufspaltung und beim laufenden Betrieb ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Betriebsaufspaltung voraussetzt, dass Besitz- und Betriebsgesellschaft von der gleichen Person bzw. der gleichen Personengruppe beherrscht werden. Es sind daher regelmäßig die besonderen R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalersatz

Die Regeln über den Kapitalersatz wurden durch das MoMiG v. 23.10.2008[1] geändert. Das hatte Folgen für die steuerliche Behandlung des Kapitalersatzes. Aufgrund des MoMiG wurden die §§ 32a, 32b GmbHG gestrichen und eine "insolvenzrechtliche" Lösung eingeführt. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4, 5 InsO sind Darlehen, die ein Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gewährt, und F...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 1 Allgemeines

Zuwendungen an den beherrschenden Gesellschafter sind nur dann betrieblich veranlasst, wenn sie auf einer wirksamen, klaren, eindeutigen und vorher abgeschlossenen Vereinbarung beruhen. Ist dies nicht der Fall, wird vermutet, dass die Zuwendung auf gesellschaftsrechtlichen Gründen beruht und daher eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.[1] Dies gilt auch im Verhältnis zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 603 Unter Nr. 42 der Anlage 2 des UStG fällt nur Essigsäure der Unterposition 2915 21 00 des Zolltarifs (CH3COOH), ein Erzeugnis der trockenen Holzdestillation. Dazu gehören auch nicht aromatisierte oder gefärbte Lösungen von Essigsäure in Wasser mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 Gewichtshundertteilen. Rz. 604 Hierzu gehören nicht Speiseessig (Position 2209 de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 565 Im Einzelnen fallen unter Nr. 37 der Anlage 2 des UStG: Rz. 566mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umsatzrückvergütungen

Umsatzrückvergütungen können an Gesellschafter, mit denen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen bestehen, in dem Umfang geleistet werden, in dem ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter solche Vergütungen zur Förderung seiner Absatzbeziehungen auch an unabhängige Dritte geleistet hätte. Umsatzrückvergütungen dürfen aber nicht dazu benutzt werden, den Gewinn im Wese...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsabteilung

Bei einer Betriebsabteilung handelt es sich um eine Zusammenfassung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern in einem bestimmten betrieblichen Organisationszusammenhang. Die Übertragung einer Betriebsabteilung auf einen Gesellschafter führt zu einer Vermögensminderung, soweit die Wirtschaftsgüter bilanziert sind (Ausbuchen des Buchwerts), und zu einer verhinderten...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Weihnachtsgeld

Die Zahlung von Weihnachtsgeld an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung auf einer vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruhen.[1] Weder genügt die regelmäßige, über Jahre hinweg erfolgende Zahlung, um insoweit eine betriebliche Übung zu begründen, noch ist die Zahlung von Weihnachtsgeld an beherr...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftsführung ohne Auftrag

Obwohl § 677 BGB einen gesetzlichen Vergütungsanspruch gewährt, erkannte die Rechtsprechung eine Vergütung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nur an, wenn eine vorherige, wirksame, klare und eindeutige Vereinbarung vorlag. Entsprechendes galt für andere gesetzliche Ansprüche.[1] Dagegen hat der BFH[2] zu Ansprüchen aus den §§ 951, 812 BGB unter Aufgabe der ge...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nahestehende Person

Literatur: Mahlow, DB 1997, 1640; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Söffing, DStZ 1999, 885; Schuhmann, GmbHR 2008, 1029; Winter, GmbHR 2010, 1073; Breier/Sejdija, GmbHR 2011, 291 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn der Begünstigte nicht unmittelbar der Gesellschafter ist, sondern eine ihm nahestehende Person. Die Vorteilsgewährung der Gesellschaft an eine de...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Beweislast

Literatur: Ritter, FR 1985, 34; Döllerer, GmbHR 1987, 26; Wassermeyer, DB 1987, 1113; Eppler, DStR 1988, 339; Döllerer, DStR 1989, 331; Pezzer, FR 1996, 379; Milatz/Wellmann, GmbHR 2005, 1329. Hinsichtlich der Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist zu unterscheiden zwischen der eigentlichen (objektiven) Beweislast und der Darlegungslast.[1] Der Steuerpflichtige m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 430 Im Einzelnen fallen unter Nr. 26 der Anlage 2 des UStG: Rz. 431mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 349 Im Einzelnen fallen unter Nr. 14 der Anlage 2 des UStG: Rz. 350mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.2 Beherrschung durch Zusammenrechnung von Stimmrechten mehrerer Personen

Rz. 133 Eine Beteiligung mit Stimmrechten von 50 % oder weniger gewährt, isoliert betrachtet, keine beherrschende Stellung. Sie kann aber dann eine beherrschende Beteiligung sein, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass auch Stimmrechte aus anderen Beteiligungen in die Beurteilung einzubeziehen sind.[1] Maßstab ist immer, ob der Gesellschafter mit den ihm ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.2 Form der Vereinbarung

Rz. 150 Eine bestimmte Form für die Vereinbarung ist steuerlich nicht vorgeschrieben. Da die Vereinbarung jedoch "klar und eindeutig" sein und auch der Zeitpunkt des Abschlusses feststehen muss, geht jede Unklarheit über Inhalt und Abschlussdatum, die durch juristische Auslegung nicht beseitigt werden kann[1], zulasten des Steuerpflichtigen. Aus Beweisgründen empfiehlt es si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.5 Rückabwicklung zur Korrektur von Irrtümern

Rz. 301 Keine verdeckte Gewinnausschüttung und keine verdeckte Einlage liegt vor, wenn nicht das Gesellschaftsverhältnis maßgebend war, sondern eine fehlerhafte Rechtsansicht. Fehler, auch gravierende Fehler, können im Geschäftsverkehr unterlaufen und begründen, auch wenn sie gegenüber dem Gesellschafter vorkommen, keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung. Erbringt die Kap...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spaltung

Literatur: Lupzyk, Ubg 2020, 124. Für die Spaltung gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Verschmelzung.[1] Bei einer Auf- oder Abspaltung zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung nicht stellt. Bei einer Spaltung zu Buchwerten ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2 Begriff des beherrschenden Gesellschafters

Eine beherrschende Stellung liegt vor, wenn der Gesellschafter über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, also über mehr als 50 %.[1] Ist nach der Satzung für das fragliche Geschäft eine 3/4-Mehrheit erforderlich, liegt eine Beherrschung nur vor, wenn der Gesellschafter über diese 3/4-Mehrheit verfügt.[2] Bei Vorliegen besonderer Umstände kann auch eine Mehrheit von weniger ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.5 Befriedigung von Interessen des Gesellschafters

Rz. 200 Die Handlung der Körperschaft, die zu der Minderung des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG führt, muss geeignet sein, bei dem Gesellschafter zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nrn. 9, 10 EStG zu führen. Das ist der Fall, wenn die Körperschaft nicht im eigenen, von Gewinnstreben getragenen Interesse handelt, sondern wenn diese Handlung darauf...mehr