Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Drittaufwand

Rz. 189 [Autor/Stand] Trägt jemand – der Dritte – Kosten im Interesse einer anderen Person, spricht man von Drittaufwand. Die mit diesem Begriff verbundene Problematik betrifft primär das Ertragsteuerrecht: Kann derjenige, dem solche Ausgaben nützlich sind, sie wie eigene Aufwendungen steuermindernd geltend machen?[2] Die leider unterschiedlichen Antworten hängen davon ab, o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zur Inflationsausgleich... / 23. Ist die steuerfreie IAP auch sozialabgabenfrei?

Ja. In der Sozialversicherung fallen aufgrund der Steuerfreiheit für diese Leistung keine Abgaben an, da es sich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung nicht um Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 Viertes Buch Sozialgesetzbuch handelt.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 13 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im typischen Anwendungsfall ist das Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen erhält oder erwirbt, identisch mit demjenigen, das die anteilsbasierte Vergütung zu erbringen hat. Eine share-based payment transaction liegt indes auch dann vor (IFRS 2.3), wenn das die Leistung empfangende Unternehmen die anteilsbasierte Vergütung nicht selbst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / I. Sachverhalt

Mit Schreiben v. 24.2.2021 (eingegangen am 26.2.2021) beantragte der Insolvenzverwalter seine Vergütung. Neben der Regelvergütung machte er Zuschläge für "Anfechtungsansprüche" i.H.v. 13,33 %, für "übertragende Sanierung und Unternehmensverkauf" i.H.v. 20 %, für "Auslandsberührung" i.H.v. 15 % sowie für "Tabellenbearbeitung/Abwehr von Schadenersatzansprüchen" i.H.v. 15 % gel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Voraussetzungen von Aufwandsspenden

Tz. 33 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Regelmäßig existieren bei gemeinnützigen Vereinen Problematiken im Zusammenhang mit der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen im Falle von Sachspenden sowie bei Aufwandsspenden. Im Falle von Sachspenden ist darauf zu achten, dass stets der gemeine Wert der Spende in der Zuwendungsbestätigung angegeben wird. Wird ein zu hoher Wert angegeben u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempf/Loose/Oskamp, Welche Praxisrelevanz besitzen Art 29 DBA-USA und vergleichbare Regelungen anderer DBA?, IStR 2017, 854.; Haase, Irrungen und Wirrungen rund um die Antragsfrist nach § 50d Abs 1 S 9 und S 10 EStG, DStZ 2019, 240; Käshammer/Kindler, Auswahlermessen und Aufrechnung beim Quellensteuereinbehalt – ein verfahrensrechtlich praktikabler Ansatz für den Fall eines ma...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vergütungen für die genannten Tätigkeiten bleiben nur insoweit steuerfrei, als sie im Kalenderjahr den Betrag i. H. v. 3 000 EUR nicht übersteigen (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; s. R 17 Abs. 8 LStR). Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und kann aus diesem Grund auch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. D.h., er kann auch dann abgezogen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Auftrag

K hat Rechtsanwalt A einen unbedingten Prozessauftrag erteilt, sodass sich die Vergütung nach Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV bestimmt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Rechtsmittel g... / III. Keine Beschwerdebefugnis eines Gläubigers unter 200,00 EUR bei eigener Quote

Grds. muss für ein Rechtsmittel eine Beschwer gegeben sein. Liegt eine solche nicht vor, treffen den Gläubiger also keine Nachteile – ist er nicht tangiert und grds. nicht befugt, ein Rechtsmittel einzulegen. In seiner Entscheidung v. 24.11.2022 (IX ZB 15/22) sprach der BGH einem Gläubiger dann kein Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Verwaltervergütung (tatsächlich) zu, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Leistungen durch andere

Tz. 65 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden die Leistungen von Nicht-Arbeitnehmern anteilsbasiert vergütet, ist als Bewertungsstichtag (measurement date) auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung (service date) abzustellen (IFRS 2.13; ferner Anhang A zu IFRS 2). Zwar ist ausnahmsweise – wenn der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Leistung nicht hinreichend sicher ermittelt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Beratungsauftrag

Für die Beratung hat Rechtsanwalt A die vorstehend bei der Lösung zu Fall 1 unter 1a) berechnete Vergütung i.H.v. 226,10 EUR verdient.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von selbständigen Übungsleitern

Tz. 75 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Bundesarbeitsministerium hat die Zustimmung erteilt, dass die selbständigen Übungsleiter künftig bis zu einem Betrag von monatlich 770 EUR sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Tz. 76 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Voraussetzungen für die Annahme der Selbständigkeit sind: Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung; dass si...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Gewährung eines Barausgleichs durch ein anderes Konzernunternehmen

Tz. 224a Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Behandlung derartiger Fälle wurde durch eine Ergänzung des IFRS 2 im Juni 2009 geregelt. Wird Mitarbeitern eines (Tochter-)Unternehmens eine anteilsbasierte Vergütung für deren Dienste gewährt, der Barausgleich aber durch das Mutterunternehmen geleistet, handelt es sich im konsolidierten Abschluss und im Einzelabschluss des Mutteruntern...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.2 Bei Bewertung mit dem inneren Wert (falls der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich geschätzt werden kann)

Tz. 157 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Vor Ablauf des Erdienungszeitraumes ist die Zahl der Arbeitnehmer zu schätzen, deren Ansprüche voraussichtlich unverfallbar werden. Dies entspricht der Vorgehensweise bei Bewertung von Plänen mit dem beizulegenden Zeitwert. Tz. 158 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Bedeutung von Marktbedingungen besteht jedoch ein wichtiger konzeptio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Kosten des Bek... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Vergleichbare Problematik bei Klagerücknahme vor Klageabweisungsantrag a) Problem Das hier aufgeworfene Gebührenproblem kommt gewöhnlicherweise in anderer Konstellation vor, nämlich dergestalt, dass sich ein Anwalt für den Beklagten nach Klageerhebung zunächst nur bestellt und ggf. dessen Verteidigungsbereitschaft anzeigt, ohne jedoch bereits einen Sachantrag zu stellen und...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Direkte Bewertung (Wert der erhaltenen Leistung)

Tz. 53 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Es gilt der Grundsatz, dass die Vergütung nach Höhe der vom bilanzierenden Unternehmen empfangenen Leistung (Güter oder Dienstleistungen) bemessen wird. Mithin wird eine Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung unterstellt. Diese Vorgehensweise wird als "direkte Bewertung" bezeichnet (IFRS 2.10). Zudem gilt bei Transaktionen mit Nicht-Ar...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Erfüllungswahlrecht steht der Gegenseite (dem Mitarbeiter) zu

Tz. 202 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Lässt ein Unternehmen der Gegenpartei die Wahl, ob eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion in bar oder durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten beglichen werden soll, liegt die Gewährung eines zusammengesetzten Finanzinstruments vor. Folglich sind die Schuldkomponente, die das Recht der Gegenpartei auf Barvergütung beinhaltet, und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtliche Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung nach § 40a EStG ist eine Steuererhebung durch Steuerabzug vom Arbeitslohn (vgl Überschriften VI. Teil, 2. Abschnitt EStG), weshalb sie nicht auf freiberufliche oder gewerbliche Einnahmen erfolgen kann. Im Übrigen ist sie weitestgehend losgelöst vom LSt-Abzug nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen des jeweiligen ArbN zu ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 48 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 40a Abs 3 EStG kann der Arbeitslohn für luf Aushilfskräfte unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Pauschsteuersatz von 5 % erhoben werden. Auch wenn ursprünglich eine Rolle gespielt hat, dass derartige Personen unter der Besteuerungsgrenze liegen können (Schüler, Rentner, Hausfrauen), handelt es sich um eine Subventionsvorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bezug von sonstigen Bezügen

Rn. 41 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Zufluss von sonstigen Bezügen im Sinne eines Beziehens ist zu bejahen, sobald der ArbN über den Arbeitslohn wirtschaftlich verfügen kann (BFH BStBl II 2005, 766; 2009, 382; 2014, 275. Davon ist (erst) auszugehen bei uneingeschränktem, vollem wirtschaftlichem Übergang des Gutes oder dem Erlangen der wirtschaftlichen Dispositionsbefugnis d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und Überblick

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a EStG ist die grundlegende Vorschrift für die Berechnung der LSt. Die Norm beschreibt die Jahres-LSt im Wesentlichen als die LSt, die der ArbN schuldet, wenn er im Kj ausschließlich dem LSt-Abzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. § 38a Abs 1 EStG umschreibt dabei zunächst die Bemessungsgrundlage für die LSt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Während § 38 EStG lediglich die Aufgabe des LSt-Abzugs (Erhebung der LSt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit an der Quelle) umschreibt, finden sich in § 38a EStG die materiell-rechtlichen Vorgaben für die Bestimmung des dem LSt-Abzug unterliegenden Lohnanspruchs (Jahresarbeitslohn; Hummel in K/S/M, § 38a EStG Rz A 12 (Juni 2017)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff des ArbN

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des "ArbN" wird in § 1 Abs 1 S 1 LStDV beschrieben als Personen, die in einem öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Für eine Stellung als ArbN sprechen insbesonder Merkmale wie Schulden der Arbeitsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Berechnung der Jahres-LSt (§ 38a Abs 3 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 3 EStG stellt die Grundsatznorm für die Berechnung der LSt bei der einzelnen Lohnzahlung dar, die dann durch die in § 38a Abs 4 EStG in Bezug genommenen Vorschriften weiter konkretisiert wird. § 38a Abs 3 S 1 EStG bestimmt, wie die LSt vom laufenden Arbeitslohn bei den einzelnen Lohnzahlungen zu erheben ist (Hochrechnung auf Jahresa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Zuständigkeit

Rn. 47a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig, § 40a Abs 6 EStG iVm § 5 Abs 1 Nr 20 FVG. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt insoweit als FinBeh, § 5 Abs 1 Nr 20 S 4 FVG. Für die Einbehaltung der Pauschalsteuer sind die Regelungen zum Steuerab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zur Inflationsausgleich... / 13. Gilt die Steuerbefreiung auch für inflationsbezogene Prämien, die bereits vor dem Tag der Verkündung des Gesetzes am 25. Oktober 2022 beschlossen worden sind, aber erst nach diesem Tag an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden?

Auf den Zeitpunkt des Beschlusses oder der Vereinbarung der inflationsbezogenen Prämie kommt es nicht an. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, das heißt, die Steuerbefreiung gilt nur für eine "neue“ Leistung des Arbeitgebers. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn die Leistung aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz/Begriff der LSt

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38 Abs 1 EStG legt fest, dass der von einem inländischen ArbG (S 1 Nr 1, S 2; s Rn 30ff), einem ausländischen Verleiher (S 1 Nr 2; s Rn 50ff) oder – für diese – von einem Dritten (S 3; s Rn 56ff) gezahlte Arbeitslohn (s Rn 21f) der LSt unterliegt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Überblick

Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einbehaltungspflicht gemäß § 38 Abs 3 EStG stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ArbG dar (zu verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG s Heuermann, FR 2013, 354, einerseits und Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2013, 139, andererseits – vor allem zur Frage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Juristische Personen des öffentlichen Rechts als ArbG (§ 38 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 38 Abs 3 S 2 EStG trifft bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die den Arbeitslohn zahlende öffentliche Kasse – zB ein für bestimmte Kirchengemeinden tätiges Rentenamt (BFH BFH/NV 1986, 492) – die Pflichten des ArbG (ausführlich dazu s Trzaskalik in K/S/M, § 38 EStG Rz D 21f (April 2003)). Ein weiteres Anwendungsbeispiel ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gesetzliche Verpflichtung bei Erfüllung tarifvertraglicher Geldansprüche (§ 38 Abs 3a S 1 EStG)

Rn. 111 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 1 EStG ist ein inländischer (s Rn 30ff) Dritter – ohne selbst ArbG des ArbN im lohnsteuerlichen Sinne zu sein – zum LSt-Abzug verpflichtet, wenn er aufgrund tarifvertraglicher Ansprüche einem ArbN Barlohn zahlt. Einzelvertragliche Ansprüche gegen einen Dritten begründen dagegen bei diesem keine Pflicht zum LSt-Abzug gemä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition des Jahresarbeitslohns (§ 38a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 1 EStG definiert die Bemessungsgrundlage für die Jahres-LSt – den Jahresarbeitslohn – als den Arbeitslohn, den der ArbN im Kj bezieht. Die Norm umschreibt somit die Jahrs-LSt, die der ArbN schuldet, wenn er im Kj ausschließlich dem LSt-Abzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt (s § 38a Abs 2 EStG). 1....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen

Rn. 44 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Voraussetzung für die pauschalierte Besteuerung gemäß § 40a Abs 2 und 2a EStG von geringfügig Beschäftigten in Unternehmen ist, dass die Voraussetzungen iSd § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV erfüllt sind: danach darf das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung die – seit dem 01.10.2022 – dynamische Geringfügigkeitsgrenze (s Rn 9) von EUR 520 regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Pauschalierung geringfügig Beschäftigter mit 20 %

Rn. 47 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wie im Fall der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs 2 EStG darf der ArbG auch bei der Pauschbesteuerung nach Abs 2a der Vorschrift keine elektronischen LSt-Abzugsmerkmale abrufen. Voraussetzung für die Anwendung des § 40a Abs 2a EStG ist, dass der ArbG keine Beiträge nach § 168 Abs 1 Nr 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs 3 Nr 3a SGB VI ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Exkurs: Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

a. Notwendigkeit zur Verwendung eines optionspreistheoretischen Bewertungsmodells aa. Vorbemerkung Tz. 66 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das Anwendungsgebiet des IFRS 2 erstreckt sich auf alle Transaktionen, bei denen Eigenkapitalinstrumente – wie Aktien, GmbH-Anteile oder Optionen auf Anteile des bilanzierenden Unternehmens – als Gegenleistung für zu erwerbende Güter und Dienstlei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 11. Unverfallbarkeit (vesting), Erdienungszeitraum (vesting period), Ausübungsbedingungen (vesting conditions)

Tz. 42 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das "vesting" bezeichnet den rechtlichen Zustand, bei dessen Erreichen dem Begünstigten sein Recht auf Bezug der anteilsbasierten Vergütung nicht mehr streitig gemacht werden kann. Charakteristisch ist deshalb die Unentziehbarkeit des Anspruchs für den Begünstigten. Ausgehend von diesem Begriffsverständnis wird im Rahmen dieser Kommentierung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Übersicht

Tz. 60 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Abbildung 2 fasst die unterschiedlichen Ansatzpunkte für die Bewertung nochmals zusammen: Abb. 2: Ansatzpunkte für die Bewertungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Vertretungsauftrag

Im Rahmen des ihm erteilten Vertretungsauftrags hat Rechtsanwalt A die vorstehend bei der Lösung zu Fall 1 unter 1b) III. berechnete Vergütung i.H.v. 354,62 EUR verdient.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bei Bewertung mit dem inneren Wert

Tz. 177 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Wird die anteilsbasierte Vergütung ausnahmsweise mit dem inneren Wert bewertet, bereitet eine Planänderung keine besonderen Schwierigkeiten, da eine Bewertung ohnehin an jedem Bilanzstichtag, mithin fortlaufend, erfolgt. Die Regelungen des IFRS 2.26–29 sind nicht einschlägig (IFRS 2.25).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Die Erforderli... / II. Bewertung

Auch wenn die Ansicht wiederholt vom OLG Stuttgart vertreten wurde, macht es ihren Inhalt nicht besser. Zugegebenerweise steht das OLG Stuttgart nicht ganz alleine auf weiter Flur. Eine Prüfung der Frage, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich sei oder nicht, soll bereits nach Ansicht etwa des LG Berlin[6] nicht vorzunehmen sein. Für das Festsetzungsverfahren gelten näm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.1 Realistische Bedingung

Tz. 151 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ist die Leistungsbedingung, von der die Länge des Erdienungszeitraumes abhängt, eine marktunabhängige Bedingung, muss geschätzt werden, wann mit dem Eintritt dieser Bedingung zu rechnen ist. Später sind dann – anders als bei Marktbedingungen (vgl. Tz. 146) – ggf. Anpassungen geboten (IFRS 2.15 (b)). MaW: Die erste Einschätzung bedarf einer f...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anknüpfung an den Wert der erhaltenen Leistung oder der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente

a. Direkte Bewertung (Wert der erhaltenen Leistung) Tz. 53 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Es gilt der Grundsatz, dass die Vergütung nach Höhe der vom bilanzierenden Unternehmen empfangenen Leistung (Güter oder Dienstleistungen) bemessen wird. Mithin wird eine Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung unterstellt. Diese Vorgehensweise wird als "direkte Bewertung" bezeichnet (IF...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Indirekte Bewertung (Wert der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente)

aa. Beizulegender Zeitwert Tz. 55 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei dem mit Abstand bedeutendsten Fall der anteilsbasierten Vergütung – der Vergütung von Mitarbeitern – stößt das Konzept der "direkten Bewertung" naturgemäß an seine Grenzen und IFRS 2 schreibt hier deshalb eine indirekte Bewertung, dh. eine Bewertung der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente, vor (IFRS 2.11). Auch ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertungsstichtag

a. Leistungen von Arbeitnehmern Tz. 61 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Wenn es sich um Leistungen eines Mitarbeiters handelt, ist die anteilsbasierte Vergütung nach dem beizulegenden Zeitwert (fair value) am Tag der Gewährung (grant date) zu bestimmen (IFRS 2.11 aE). Der Tag der Gewährung ist einerseits zwar definiert (vgl. Tz. 41) als der Tag, an dem sich die Vertragsparteien über...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Exkurs: Neuzusagen (replacement awards) im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb

Tz. 221 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Neuzusagen (insb. Ersatzoptionen) spielen des Öfteren eine Rolle, wenn ein Unternehmen erworben wird, dessen Mitarbeiter die Zusage einer anteilsbasierten Vergütung erhalten haben. In diesem Fall wären die Mitarbeiter nach einer etwaigen Optionsausübung Anteilseigner (Minderheitsgesellschafter) neben dem Erwerber (Mehrgesellschafter). Häufig...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfüllungswahlrecht steht dem Unternehmen zu

Tz. 209 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Steht dem Unternehmen bei anteilsbasierten Vergütungstransaktionen vertraglich ein Wahlrecht zu, den Ausgleich in bar oder durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten herbeizuführen, so hat es zu prüfen, ob eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich besteht. Eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich ist zu konstatieren, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Erteilung der ... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpflichtet, zur Einforderung seiner Vergütung außerhalb eines Kostenfestsetzungsverfahrens entsprechende Berechnungen zu unterzeichnen und den Auftraggebern mitzuteilen, wenn ein Abwickler nicht bestellt oder der bestellte Abwickler insoweit nicht tätig geworden ist. BGH, Versäumnisurt. v....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr b...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Notwendigkeit zur Verwendung eines optionspreistheoretischen Bewertungsmodells

aa. Vorbemerkung Tz. 66 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das Anwendungsgebiet des IFRS 2 erstreckt sich auf alle Transaktionen, bei denen Eigenkapitalinstrumente – wie Aktien, GmbH-Anteile oder Optionen auf Anteile des bilanzierenden Unternehmens – als Gegenleistung für zu erwerbende Güter und Dienstleistungen eingesetzt werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk des Standards auf der a...mehr