Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern

Leitsatz Ist bei einer KGaA die nicht am Kapital beteiligte Komplementärin, eine GmbH & Co. KG (KG), zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeuger­genossenschaft

Leitsatz Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind "Marktgebühren", die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung. Normenkette § 1 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Bemessungsgrundlage

Rz. 10 Die in § 3 Abs. 11 UStG normierten Grundsätze wirken sich auch auf die Bestimmung der Bemessungsgrundlage aus. Beim Leistungseinkauf bestimmt sich die Bemessungsgrundlage im Verhältnis des Dritten zum Kommissionär nach dem vereinbarten Entgelt abzüglich USt ggf. zuzüglich vereinbarter Provision und Aufwendungsersatz.[1] Im Verhältnis Auftragnehmer (Kommissionär) zum A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 3 Abs. 11 UStG wird ein Unternehmer, der bei Erbringung einer sonstigen Leistung im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung eingeschaltet wird, so behandelt, als habe er die Leistung selbst erhalten und selbst erbracht (sog. Leistungskommission bzw. Dienstleistungskommission). Dieser Unternehmer steht zwischen seinem Auftraggeber und dem Empfänger der sonstigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.2 Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit am 31.12.2000

Rz. 8 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente haben nach Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift auch Witwen/Witwer, die am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig i. S. d. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2000) waren und dies seitdem ununterbrochen sind. Wegen der Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit wird auf die Rz. 7 sowie die Komm. zu § 240 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Einkunftserzielungsabsicht

Der Darlehensverlust kann einkommensteuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn das Darlehen in der Absicht gewährt wurde, positive Einkünfte zu erzielen. Auf der Grundlage der BFH-Entscheidung vom 14.3.2017 – VIII R 38/15 [23] ist von einer widerlegbaren Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Von einer fehlenden Einkunftserzielungsabsicht kann nur dann ausgeg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.5 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 22 Der Begriff des Arbeitgebers i. S. d. § 117 ist weiter als derjenige im Arbeitsrecht. Er setzt nicht die Wirksamkeit des Arbeitvertrages, sondern lediglich die faktische Gewährung eines Arbeitsverdiensts voraus und umfasst jede inländische natürliche oder juristische Person des Zivil- oder Privatrechts, die eine andere Person als Arbeitnehmer oder in einem öffentlich-...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Gestellung und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Nr. 31 EStG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos und steuerfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil offensichtlich ist.[1] Allerdings setzt die Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Keine Beitragspflicht bei unentgeltlicher Überlassung

Wird dem Arbeitnehmer Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt überlassen, ist dies eine Sachleistung des Arbeitgebers und zählt nicht zum beitragspflichtigen Entgelt. Die beitragsrechtliche Beurteilung folgt hier der steuerrechtlichen Bewertung. Zur typischen Berufskleidung zählen z. B. Sicherheitsschuhe, Sicherheitskleidung, Warnwesten, Helme oder Handschuhe.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Wäschegeld

Die beitragsrechtliche Bewertung eines an den Arbeitnehmer gezahlten Wäschegeldes orientiert sich an der steuerrechtlichen Beurteilung. Somit ist danach zu differenzieren, ob Wäschegeld für die Berufskleidung oder für die nicht berufstypische Kleidung gezahlt wird. Das steuerfreie Wäschegeld für die typische Berufskleidung ist beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Demgegenü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht bzw. der Ar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding bezüglich bestimmter Leistungsbezüge, die die Holding für Sacheinlagen in ihre Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag verwendete. Dem Verfahren lag der Fall einer GmbH (Klägerin) zugrunde, die im Streitjahr 2013 als Kommanditistin an zwei Projekten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Nicht steuerfreie Umsätze

Rz. 49 Nicht unter § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG fallen Umsätze, die nicht auf einem Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG beruhen. Dies gilt insbesondere für sog. Kautionsversicherungen, durch die sich der Versicherer verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten. Diese Verträge gelten nach § 2 Abs. 2 VersStG nicht als Versicherungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Leitsatz Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Art. 16...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.1 Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses

Rz. 17 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG ist das VersStG in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgebend. Im Gegensatz zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG, wonach Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei sind, ist Gegenstand der VersSt nicht das Versicherungsverhältnis als solches, sondern die Zahlung des Versicherungsentgelts.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 2 Vergütungspflicht

Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten auffälligen Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.[2] Die Umkleidezeiten sind Teil der "versprochenen Dienste" ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Steuerfrei nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG 1980 sind im Gegensatz zu § 4 Nr. 9 UStG 1973[1] Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG. Diese klarstellende Neuformulierung bedeutet, dass alle auf der Basis eines Versicherungsverhältnisses erbrachten Leistungen umsatzsteuerfrei sind, also nicht nur die Gewährung von Versicherungsschutz durch de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug

Unter Berufskleidung versteht man Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Besonderheit des Berufs erforderlich sind. Die Benutzung als normalbürgerliche, d. h. im privaten Bereich üblicherweise getragene Kleidung muss daher regelmäßig ausgeschlossen sein.[1] Aufwendungen für außerhalb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 4 Nr. 10 UStG regelt die Steuerbefreiung für zwei Arten von Versicherungsleistungen: Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. Versicherungsteuergesetzes – VersStG –[1]; diese Steuerbefreiung verhindert eine Doppelbelastung, weil Versicherungsprämien der Versicherungsteuer (VersSt) als besondere Verkehrsteuer unterliegen. Da seit 1995 der Regelsteu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiepreispauschale: So w... / 1 Praxis-Beispiel: Energiepreispauschale buchen

Einzelunternehmen Pots beschäftigt 5 Arbeitnehmer und ist zur monatlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Mit der Lohnabrechnung für den Monat August prüft er die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung der Energiepreispauschale an seine Mitarbeiter (zu den Anspruchsvoraussetzungen s. weiter unten). 4 Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt und erfüllen die Au...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimakatastrophe, Artenster... / 2 Fake News – Der einfache Weg, sich aus der Verantwortung zu stehlen

Den Fake News möchte ich in diesem Beitrag keinen Raum geben, wir wollen uns an wissenschaftliche Fakten halten. Aber ich möchte alle Leser sensibilisieren, dass Fake News reichlich vorhanden sind und Menschen mit zweifelhaften Motiven immer wieder versuchen, den ernst gemeinten und dringend notwendigen Aufrufen zum Handeln mit Fake News den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / F. Vergütung, §§ 1875–1881 BGB n.F., VBVG n.F.

Rz. 27 Die Regelungen zu Vergütung und Aufwendungsersatz finden sich im Untertitel 5, §§ 1875–1881 BGB n.F. sowie im VBVG. Systematisch sollen nun alle nicht-ehrenamtlichen Betreuervergütungen im VBVG geregelt werden, § 1875 Abs. 2 BGB n.F. Entsprechend enthalten gem. § 1875 Abs. 1 BGB n.F. die §§ 1876–1881 BGB n.F. Regelungen für die ehrenamtlichen Betreuer. Wichtige Regelu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungs...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze aus einer bestimmten Tätigkeit

Rz. 19 § 4 Nr. 11 UStG begünstigt nicht bestimmte Berufsgruppen, sondern bestimmte Tätigkeiten von Angehörigen der genannten Berufsgruppen. Die Gesetzesfassung "aus der Tätigkeit als …" erfordert, dass die Umsätze des Berufsangehörigen für seinen Beruf charakteristisch, d. h. berufstypisch sind.[1] Berufstypisch sind grundsätzlich die Tätigkeiten, die das jeweilige Berufsbil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Echte Materialbeistellung

Rz. 52 Wenn sowohl der Werkunternehmer als auch der Auftraggeber bei der Herstellung einer Sache Hauptstoffe dazutun, führt der Werkunternehmer eine Werklieferung aus; fraglich ist in diesem Fall, was Gegenstand des umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs ist und wie das Entgelt zu bemessen ist. Stoffe, die der Besteller dem Unternehmer zur Herstellung des Werks beigestellt h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Ertragsteuerliche Auswirkungen gem. § 19 EStG Alternative 1: Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG (Tz. 88), Alternative 2: Sachbezug i.S.d. § Abs. 2 Satz 1 EStG (Tz. 88), Bewertung des Sachbezuges mit dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt des Zuflusses, § 8 Abs. Satz 1 EStG (Tz. 88), Zufluss grundsätzlich zum Zeitpunkt der E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Folgen einer Abspaltung und einer Anteilsübertragung auf Anteilseigner (Rz. 113 bis 116)

Die Ausführungen in den Rz. 113 ff. wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowie der jüngeren Rspr. des BFH aktualisiert. Grundsätzlich gilt, dass für den Fall, dass eine inländische Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weiteren Körperschaft ohne Kapitalherabsetzung und ohne zusätzliches Entgelt auf ihre Anteilseigner überträgt, diese Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Allgemeines (Rz. 59)

§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung, die Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG in eine Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler

Rz. 27 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.[1] Das gilt sinngemäß für Bausparkassenvertreter.[2] Für eine im Zusammenhang mit Bausparkassen zusammenhängende Tätigkeit gilt in Bezug auf § 4 Nr. 11 UStG, dass die Befreiungsvorsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Versicherungsvertreter

Rz. 32 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der Handelsvertreter hat nach § 86 Abs. 1 HGB sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei das Interesse des (Versicherungs-)Unternehmers wahrzuneh...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / I. Überblick

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / a) Begriff – Staking (Tz. 13)

Einheiten einer virtuellen Währung werden für einen Stake bereitgestellt, ohne selbst als sog. Forger an der Blockerstellung beteiligt zu sein. Seitens des Steuerpflichtigen erfolgt ein temporärer Verzicht auf die Nutzung der in seinem Verfügungsbereich stehenden Einheiten einer virtuellen Währung. Dafür erhält er als Bereitsteller vom Forger eine Vergütung, häufig in Form v...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / IV. Voraussetzungen, § 30 Abs. 1, 2 BtOG

Rz. 37 Betroffen von der Untersagung sind Geld und geldwerte Leistungen sowohl zu Lebzeiten als auch durch eine Verfügung von Todes wegen. Nach Zimmermann ist auch die Einsetzung als Testamentsvollstrecker darunter gefasst,[39] dem bei einer damit verbundenen Vergütung zuzustimmen ist. Zimmermann sieht es als unzulässigen Eingriff in die Testierfreiheit an, dass auch die Anna...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Innenverhältnis

Rz. 20 Mit Blick auf die Neuregelung der Kontrollbetreuung sollte bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen das so genannte Innenverhältnis verstärkt beachtet werden. Gibt die Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten – meist umfassende – Befugnis, den Vollmachtgeber nach außen zu vertreten, regelt das Innenverhältnis – meist als Auftrag gem. § 662 BGB – die Art und Weise der A...mehr

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§ 1 Einleitung / V. Vormundschaftsrecht

Rz. 8 Im Vormundschaftsrecht ergeben sich neben Folgeänderung aufgrund von Verweisungen folgende Änderungen:mehr

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§ 1 Einleitung / VII. Betreuungsrecht

Rz. 10 Das Betreuungsrecht ist am stärksten von Änderungen betroffen und hat das Vormundschaftsrecht als zentrales Regelungssystem abgelöst. In allen Bereich gab es Änderungen, zum Teil umfassende:mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / I. Verhinderungsbetreuer, § 1817 Abs. 4 BGB n.F.

Rz. 20 Es wurde mit der Reform beibehalten, dass Berufsbetreuungen nur von natürlichen Personen übernommen werden können, § 19 Abs. 2 BtOG. Das bedeutet auch, dass ein Ausfall aufgrund von Krankheit oder Urlaub regelmäßiger zu erwarten ist. Rz. 21 Um dem daraus resultierenden Vertretungsvakuum entgegenzuwirken, wird ein Verhinderungsbetreuer nicht mehr gem. § 1899 Abs. 4 BGB ...mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / 2. Registrierung

Rz. 4 Ein großer Schritt zur Professionalisierung der Berufsbetreuungen ist die Registrierungspflicht[2] mit ihren Voraussetzungen wie dem Sachkundenachweis gem. §§ 23 ff. BtOG, wobei Einzelheiten einer Verordnung vorbehalten sind (§ 23 Abs. 4 BtOG, BtRegV). Die Registrierung erfolgt nach Sitz oder Wohnsitz des Betreuers bei seiner "Stammbehörde" und hat verschiedene Anzeige...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / I. Einleitung

Rz. 14 Insgesamt soll der Grundsatz, dass die Betreuung nur für konkret erforderliche Aufgabenkreise angeordnet wird, deutlich stärker betont werden.[18] Eine pauschale Anordnung der Betreuung für "alle Aufgabenkreise" ist schon heute grundsätzlich unzulässig, soll es nun ausdrücklich sein.[19] Kennzeichnend ist dabei die Rechtsprechung des BGH zum Aufgabenkreis "Vermögensso...mehr

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§ 1 Einleitung / F. Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

Rz. 28 Das Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft,[53] um den Beteiligten genügend Vorbereitungszeit zu geben. Das gibt die Gelegenheit, sich in Ruhe mit den neuen Ziffern, Sortierungen und Inhalten vertraut zu machen. Im Reparaturgesetz[54] wurde die Geltung für die Verordnungsermächtigungen gem. § 240a BGB n.F. für Geldanlagen, gemäß §§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 4 BtOG für Registrieru...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / B. Einleitung

Rz. 2 Für das Erbrecht gibt es durch die Reform nur einzelne direkte Änderungen. Dies war auch nicht beabsichtigt. Mehr klarstellend ist die Änderung von § 1803 BGB a.F. zu § 1837 BGB n.F. mit der nun ausdrücklichen Nennung auch von "unentgeltlich durch Zuwendung auf den Todesfall", die der Verwaltung des Betreuers unterfallen sollen. Die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte, für ...mehr