Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Personen die Neustarthilfe Plus, werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zusätzlich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Personen die Neustarthilfe werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten Feld ("E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b EStG wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769) ab VZ 1975 in das EStG eingefügt. Die Regelung galt zunächst nur für die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um den in den DBA enthaltenen und von der FinVerw bereits früher angewandten Progressionsvorbehalt im innerstaatlichen Recht abzusichern (BT-Drs 7/218...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA; > Doppelbesteuerung) in Deutschland nicht besteuert werden können, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt wird unabhängig davon angewendet, ob dies in dem maßgebenden DBA vorgesehen ist. Er wird nur dann nicht angewendet, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahren – Veranlagung, Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und des Trägers von Sozialleistungen

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen wird iRe Veranlagung berücksichtigt (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG). Veranlagt wird aber nur, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven steuerfreien Einkünfte insgesamt mehr als 410 EUR betragen (ergänzend > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff). Für den negativen Progressions...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Über § 7 Abs. 3 Satz 2 wird der Anwendungsbereich di...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 0 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift rechnet zu den zentralen Regelungen des Rechts der Sozialversicherung. Sie ist vielfach geändert worden. Im Einzelnen: Rz. 2 Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 die Abs. 1a und 1b eingefügt. Die Neuregelungen zielten darauf ab, den unterschiedlichen ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.4 Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Zu den Arbeitspapieren gehören insbesondere die Arbeitsbescheinigung, die Urlaubsbescheinigung und die Zwischenbescheinigung. Für einen Verfügungsgrund genügt es z. B., wenn der Arbeitnehmer darlegt und...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 4 Klagen auf Arbeitslohn

Ein in der Praxis häufiger Fall sind Zahlungsklagen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile (siehe hierzu Arbeitshilfe: Klageschrift auf Arbeitsvergütung). Praxis-Beispiel Klageantrag Zahlungsklage Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschnitts durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13, die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Min...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 534). Die Angaben dienen d...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigung wie Bruttoloh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 136 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450- bzw. 520-Euro-Job ab 1.10.2022). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.1.1 Personenkreis und Dauer

Rz. 5 Abs. 1 erhält eine nach dem Recht des Beitrittsgebiets begründete Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung über den 31.12.1991 hinaus für die Versicherten aufrecht, die nach den ab 1.1.1992 im gesamten Bundesgebiet geltenden Vorschriften des SGB VI (§§ 1 bis 3) nicht mehr versicherungspflichtig wären. Damit wird der am 31.12.1991 bestehende Sicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund eines Tarifvertrags

Leitsatz 1. Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. 2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Normenkette § 3 Nr. 1 Buchst. d, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.1 Entgeltersatzleistungen bei erneuter Schutzfrist

Rz. 49 Das Mutterschaftsgeld hat die Aufgabe, der werdenden bzw. jungen Mutter den Verdienst zu ersetzen, der ihr während der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) bzw. während der besonderen Phase der Schutzbedürftigkeit (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) entgeht. Insofern hat das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzfunktion. Arbeitet eine Frau nicht, steht ihr gr...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.1 Voraussetzungen für das Zustandekommen von Arbeitslosenversicherungspflicht

Rz. 182 Die Versicherungspflicht wegen des Mutterschaftsgeldbezugs tritt nur ein, wenn die Mutterschaftsgeldbezieherin unmittelbar vor dem Beginn des Mutterschaftsgeldes arbeitslosenversicherungspflichtig war (Vorpflichtversicherung nach den §§ 25, 26 SGB III) oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z. B. Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld) be...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.2 Entgeltfortzahlung/Krankengeld innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 156 Wie in Rz. 153 erwähnt, verschiebt sich der Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld auf den Tag nach der letzten Arbeitsleistung, wenn die Mutter kein Zeugnis bzw. keine Bescheinigung über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung "in Verkennung der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit" n...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.2 Kind mit Behinderung

Rz. 150 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlängert sich für die Zeit nach der Entbindung nicht nur bei Mehrlings- und Frühgeburten auf einen Zeitraum von 12 (statt 8) Wochen, sondern auch, wenn bei dem Säugling eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird (§ 24i Abs. 3 Satz 2). Das setzt voraus, dass vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbin...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.9 Rückabwicklung/Erstattung von Beiträgen wegen rückwirkender Rentenbewilligung (§ 26 Abs. 2 SGB IV, § 351 SGB III)

Rz. 28 Die Beiträge, die vom Krankengeld zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, werden bei einer rückwirkenden Bewilligung einer Rente i. S. d. § 50 Abs. 1 von einem Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X nicht erfasst, weil es sich bei den vom Krankengeld gezahlten Beiträgen nicht um Sozialleistungen (da nicht an einen Privathaushalt oder an eine Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.1 Grundsätze

Rz. 59 Als Ausgangszeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes gelten die letzten 3 vom Arbeitgeber vor Beginn der Schutzfrist abgerechneten Kalendermonate (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Kalendermonat dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum in Betracht kommende Arbeitsentgelt vollständig berechnet hat, sodass aufgrund des Ergebnisses dieser Bere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.1 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 102 Tage, an denen infolge unverschuldeter Fehlzeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Arbeitsausfälle, Kurzarbeit usw., vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 188 Nach § 200 RVO (jetzt: § 24i SGB V) besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur für leibliche Mütter; dass der Gesetzgeber für Adoptivmütter die Zahlung eines Mutterschaftsgeldes nicht vorgesehen hat, ist mit dem GG vereinbar: BSG, Urteil v. 3.6.1981, 3 RK 74/79. Eine Krankenkasse ist nicht befugt, durch Satzung die Höhe der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3 Arbeitslosenversicherung

Rz. 181 Das nach § 24i SGB V zu zahlende Mutterschaftsgeld führt zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mutterschaftsgeldbezieherin unmittelbar vor Beginn des Bezuges von Mutterschaftsgeld versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III beanspruchen konn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 46 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen v. 3.12.2002: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2002/20021203_bezieher_entgeltersatzleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.2 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 88 Arbeitsausfälle infolge von Fehlzeiten mindern i. d. R. das Arbeitsentgelt. Zum Begriff der unverschuldeten Fehlzeiten wird auf Rz. 85 verwiesen. Minderte sich das Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum wegen unverschuldeter Fehlzeiten, ist bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes von Frauen mit ansonsten monatlich gleichbleibendem Grundgehalt/-lohn zu unterscheiden, o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.4 Mitgliedschaft ausschließlich aufgrund des Bezugs von Elterngeld wegen des "ersten" Kindes

Rz. 52 Besteht die Mitgliedschaft einer Frau während des Elterngeldbezuges nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 fort, kann sie Mutterschaftsgeld nur beanspruchen, wenn die aufgrund einer neuen Schwangerschaft ausgelöste Schutzfrist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt. In diesen Fällen ist Mutterschaftsgeld ggf. neben Elterngeld zu zahlen (vgl. Abschn. 9.2.2.4 des GR v....mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Energiepreispauschale

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Energiepreispauschale (EPP; > Rz 2) ist ein zunächst als einmalige Leistung konzipiertes Entlastungsinstrument, mit dem kurzfristig Härten durch die seit Ende 2021 sprunghaft gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Sie wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl 2022 I, 74...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufteilung des Arbeitslohns zwischen In- und Ausland

Rz. 260 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Tätigkeitsvergütungen iSd Art 15 Abs 1 OECD-MA – kurz ‚Arbeitslohn’ – werden der anteiligen Besteuerung durch die beteiligten Vertragsstaaten zugeordnet (vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 196 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Auf den Ort und den Zeitpunkt des Zuflusses kommt es nicht an. Dazu werden die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 37 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine übergangsrechtliche Folgeänderung wegen der Einbeziehung einmal gezahlten Arbeitsentgelts bei der Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes gemäß § 21. Die Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen war aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss v. 24.5.2000, 1 BvL 1/98, NJW 2000 S. 2264) erforderlich,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.2 Voraussetzungen für eine Witwerrente nach "altem" Recht

Rz. 4 Soweit das "alte" Hinterbliebenenrecht Anwendung findet, müssen für die Gewährung der Witwerrente die weiteren Voraussetzungen gemäß Satz 1 erfüllt sein. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Ehefrau überwiegend den Familienunterhalt im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode getragen hatte. Grundsätzlich bezieht sich der letzte wirtschaftliche Dauerzustan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.1 Rückforderung vom Pfändungsgläubiger

Rz. 67 Mit dem durch Art. 2 Nr. 5, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit Wirkung zum 30.3.2005 angefügten Abs. 6 wird auf § 53 Abs. 6 verwiesen. Nach § 53 Abs. 6 gilt in den Fällen, in denen bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, dass sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger als Gesamtschuldner ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.1 Elterngeld, dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 22 Nr. 1 trifft nunmehr Regelungen über die Pfändbarkeit des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes sowie der dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder. Das Elterngeld ergibt sich aus § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Betreuungsgeld, eingeführt durch das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013 (BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Krankheit, Gebrechen, körperliche oder geistige Schwäche

Rz. 684 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht (§ 1247 Abs. 2 RVO bzw. § 42 Abs. 1 S. 1 BBG). Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[781] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder g...mehr