Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5.1 Altes Recht

Rz. 9 Rechtslage vor dem 1.9.2009: Das Familiengericht hatte rechtsverbindlich über den Ausgleich der von den Eheleuten bzw. Lebenspartnern erworbenen Versorgungsanrechte zu entscheiden. Es stellte insoweit fest, in welcher Höhe während der Ehe/Lebenspartnerschaft erworbene Versorgungsanrechte von einem Ehegatten bzw. Lebenspartner zugunsten des jeweils anderen durch Übertragu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.3 Finanzierung

Rz. 8 Die Finanzierung der Grundrente erfolgt aus Steuermitteln; § 213 Abs. 2 Satz 4 sieht eine Regelung zum Bundeszuschuss vor, die ergänzt wird durch § 287e Abs. 1. Durch den Bundeszuschuss soll eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler vermieden werden (BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 4, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 4). Um die Steuerfi...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.1 Voraussetzungen im Überblick

Rz. 18 Voraussetzungen (zu den Voraussetzungen im Überblick vgl. auch: BT-Drs. 19/18473 S. 33, BR-Drs. 85/20 S. 36; vgl. auch: GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 2.) für den Anspruch auf Grundrentenzuschlag sind daher: 33 Jahre (= 396 Kalendermonate) belegt mit Grundrentenzeiten nach Abs. 2, Unterschreitung des maßgebenden Höchstwerts nach Abs. 4, negative Eink...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.9 Beginn der Leistungen

Rz. 97 Die Leistungen aus dem Grundrentenzuschlag sind ab Rentenbeginn der Bezugsrente zu bewilligen. D.h., unabhängig, wann die Rentenversicherungsträger in der Lage sind, die Grundrente zu administrieren, müssen die Leistungen ggf. rückwirkend bewilligt werden. Für Neurentner gilt dies unmittelbar nach § 76g; für Bestandsrentner ist je nach deren Rentenbeginn entweder § 30...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.7 Grundrentenbescheid ohne Antrag

Rz. 94 Die Prüfung, ob eine Grundrentenberechtigung besteht, wird ohne Antrag von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert durchgeführt (vgl. NachrDRV HE 2021, Nr. 2, 6; vgl. auch in Seniorenrecht aktuell 2020, 147; vgl. auch BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 3, 4, die Gesetzesmaterialien betonen in diesem Zusammenhang die Einführung des digitalen Datenaustausch...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.11 Rentennachzahlung und Krankenversicherungsschutz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V)

Rz. 101 Soweit ein grundrentenberechtigter Rentner, dem Leistungen der Krankenhilfe nach § 48 Satz 1 SGB XII gewährt werden, eine Nachzahlung des Grundrentenzuschlags erhält, kann dies zum Eintritt von Versicherungspflicht in der Krankenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V führen. Denn allein durch den Erhalt der Nachzahlung, die im ersten Monat Einkommen und da...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.2 Fremdrentenzeiten

Rz. 38 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 FRG sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen eine in den §§ 15 und 16 FRG genannte Beschäftigung oder Tätigkeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit unterbrochen wurde. Diese Fremdrentenzeiten stellen ebenfalls Grundrentenzeiten dar (DRV-Rundschreiben 3/2020 v. 8.7.2020 S. 4).mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.2 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 55 Abs. 2 (Satz 1 HS 2)

Rz. 40 Nach Satz 1 HS 2 gilt im Übrigen § 55 Abs. 2 entsprechend, sodass auch die dort beschriebenen Zeiten Grundrentenzeiten sind (GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.). Soweit daher ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch: freiwillige Beiträge, die al...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen. Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 geregelt (BT-Drs. 19/18473...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.5 Rundungsvorschrift (Satz 4 HS 2)

Rz. 78 Satz 4 HS 2 sieht dabei eine eigenständige Rundungsvorschrift vor. Das Ergebnis der Erhöhungsschritte nach Abs. 4 HS 1 ist auf 4 Dezimalstellen zu runden. Diese Regelung entspricht der Regelung der allgemeinen Berechnungsgrundsätze nach § 121, der in Abs. 1 eine allgemeine Rundungsregelung enthält und ebenfalls anordnet, dass Berechnungen auf 4 Dezimalstellen durchgef...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.7 Berechnung der Höhe des Zuschlags (Satz 6)

Rz. 83 Zur Stärkung des Äquivalenzprinzips (so das ausdrückliche gesetzgeberische Motiv, vgl. BT-Drs. 19/18473 S. 37, BR-Drs. 85/20 S. 34) wird nach Satz 6 schließlich ein Abschlag in Höhe von 12,5 % abgezogen; dies wird dadurch erreicht, dass der Zuschlag mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt wird. Im Ergebnis wird hierdurch erreicht, dass die Rente mit Grundrentenzuschlag um...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.8 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 15 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, unterdessen liegt auch zu § 76g eine solche vor. Die GRA der DRV zu § 76g hat den Stand 25.1.2022 und ist unter folgender Adresse online abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.9 Zuschlag bei EU-Zeiten

Rz. 87 Erfüllt der Rentner auch rentenrechtliche Zeiten in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich und stellen diese nach Art. 6 VO (EG) 883/2004 Grundrentenzeiten dar, soll der Zuschlag nach Art. 52 VO (EG) 883/2004 bei der autonomen (innerstaatlichen) und anteiligen (zwischenstaatlichen) Leistung immer getrennt geprüft und berechnet ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1 Voraussetzungen des Zuschlags (Abs. 1)

Rz. 17 Abs. 1 regelt allgemein die Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag; allerdings erschöpfen sich die Voraussetzungen nicht in Abs. 1, sondern werden flankiert von der Einkommensanrechnung nach § 97a und den Regelungen in Abs. 4. Eine Vermögensanrechnung nach dem Vorbild der grundsicherungsrechtlichen Regelung des § 12 SGB II findet hingegen nicht statt. 2.1.1 Vorausse...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.8 Grundrentenzuschlag bei späterer Einkommensänderung

Rz. 96 Da der digitale Datenaustausch zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den Finanzbehörden nach § 22a Abs. 2 Satz 2 EStG eingerichtet werden soll, wird künftig auch bei Änderung der Einkommensverhältnisse ein Grundrentenbescheid ohne ausdrückliche Beantragung erfolgen können, wenn ein anrechnungsfähiges Einkommen zunächst einem Grundrentenzuschlag dem Grunde na...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.2 Voraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten – sog. Türöffnerzeiten

Rz. 19 Wesentliche materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung ist nach Abs. 1 die Erfüllung von 33 Jahre Grundrentenzeiten (= 396 Kalendermonate); vgl. Komm. zu Abs. 2. Die Grundrentenzeiten werden in Abs. 2 Satz 1 bis 3 näher definiert. Diese Zeiten werden auch "Türöffnerzeiten" genannt. Rz. 20 Es gilt das Monatsprinzip nach § 122 Abs. 1. Auch nur zum Teil belegte Zeiten ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.4 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 24 Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist nicht auf Neurentner beschränkt, sondern erfasst alle Rentner, also auch solche Rentner, die bereits vor dem 1.1.2021 im Rentenbezug standen; für Bestandsrentner gelten je nach deren Rentenbeginn die Sonderregelungen des § 307e (bei einem Rentenbeginn nach dem 31.12.1991) oder des § 307f (bei einem Rentenbeginn vor dem 1.1.19...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.3 EU-Rentenzeiten

Rz. 39 Im europäischen Koordinierungsrecht stellt Art. 4 VO (EG) 883/2004 den allgemeinen Gleichheitssatz auf, Art. 5 VO (EG) 883/2004 beinhaltet das Gleichstellungsgebot und Art. 6 VO (EG) 883/2004 verpflichtet zum Zusammenrechnungsgebot von Zeiten (hierauf verweist zutreffend auch Klopstock, NJW 2020, 3279). Rentenrechtlichen Zeiten, die in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.3 Positivkatalog Ersatzzeiten (Satz 2)

Rz. 41 Zu den Grundrentenzeiten zählen nach Satz 2 auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten. Ersatzzeiten sind in § 250 geregelt und zielen darauf ab, bei Versicherten rentenrechtliche Lücken zu schließen, wenn diese aufgrund außergewöhnlicher Umstände und politischer Ereignissen, die sie nicht zu vertreten haben, keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben bzw. ke...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.4 Sinn und Zweck des Regelungswerks

Rz. 9 Sozialpolitischer Sinn und Zweck der Grundrente ist es, die Alterseinkommen jener Menschen zu verbessern, die jahrzehntelang zu unterdurchschnittlichen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben und deswegen sehr niedrige Renten beziehen (BT-Drs. 19/18473 S. 1, BR-Drs. 85/20 S. 1, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 1; vgl. instru...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsren...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.1 Schulische und berufliche Ausbildung (Rentenfälle vor 2005) – Altfälle

Rz. 20 Die seit dem 1.1.1997 aufgrund des WFG maßgebenden Wertbegrenzungen aus § 74 (75 % des individuellen Durchschnittswertes, höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat) für eine schulische Ausbildung (§ 58 Abs. 1 Nr. 4) und für eine berufliche Ausbildung (§ 54 Abs. 3) galten nach § 263 Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 für Rentenbeginnsfälle bis zum 31.12.2004. Rz. 21 Sofern Ze...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.3 Normzweck

Rz. 14 Sinn des aktuellen Rentenwerts ist es, den monetären Wert eines persönlichen Entgeltpunktes zu bestimmen. Außerdem stellt dieser Faktor in der allgemeinen Rentenformel sicher, dass die Renten an die Einkommensentwicklung angepasst werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 20.7.2005, B 13 RJ 17/04 R, Rz. 23). Werden Renten aus anderen Gründen erhöht, insbesondere wenn die Erhöh...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Satz 1)

Rz. 12 Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 252, 252a) erhalten höchstens 80 % des günstigeren Durchschnittswertes aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (= begrenzte Gesamtleistungsbewertung, früher in § 74, seit 1997 aus systematischen Gründen in § 263 Abs. 2a Satz 1 geregelt; vgl. auch GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.7 Veränderung einer laufend gezahlten Rente um Zuschläge/Abschläge (Abs. 7)

Rz. 58 Ist eine bereits laufend gezahlte Rente um einen Zu- oder Abschlag aus einem Versorgungsausgleich zu verändern, so führt dies nicht zur Rentenneufeststellung und damit nicht zu anderen Berechnungselementen (Abs. 7). Die weiteren Entgeltpunkte (für den Zu- oder Abschlag) werden lediglich den bisherigen Entgeltpunkten hinzugerechnet bzw. von ihnen abgezogen und aus der n...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.5 Entgeltpunktezuschlag aus Beiträgen zur Begründung von Rentenanwartschaften (Abs. 5)

Rz. 53 Die Zuschläge an Entgeltpunkten, die sich nach § 187 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. b bzw. § 187 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. bis zum 31.8.2009 aus der Zahlung von Beiträgen zur Begründung einer Rentenanwartschaft oder zur Wiederauffüllung einer geminderten Rentenanwartschaft (vgl. Rz. 35) ergeben, können bei einer Rente nur berücksichtigt werden, wenn die Beiträge bis zu einem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4.3 Grundrentenzuschlag

Rz. 26 Das gilt auch für den durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügten Grundrentenzuschlag nach § 76g. R...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.2 Korrespondierende Regelungen

Rz. 3 Der in § 68 geregelte aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jeden Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.7.2 Sonstige Zeiten (Satz 2)

Rz. 41 Dies gilt auch für die in Abs. 5 und 6 genannten Zeiten.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1 Grundsatz – Zu- und Abschläge bei durchgeführter Versorgungsausgleich (Abs. 1)

Rz. 13 Die Vorschrift enthält in Abs. 1 den Grundsatz, dass bei der Rente ein zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführter Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag (Abs. 2) oder Abschlag (Abs. 3) an Entgeltpunkten berücksichtigt wird. Sofern beim Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren bis zum 31.8.2009 eingeleitet worden ist und die Entscheidung hierüb...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.10 Grundrentenzuschlag und sein Verhältnis zu den Leistungen des Vierten Kapitels des SGB XII

Rz. 98 Ziel des Grundrentenzuschlags ist es, für langjährig Versicherte eine Alterssicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i. S. d. Vierten Kapitels des SGB XII – §§ 41 ff. SGB XII – zu schaffen. Es ist daher davon auszugehen, dass die weit überwiegende Anzahl grundrentenberechtigter Rentenempfänger auch im SGB XII-L...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.2 Wirksamkeit des Versorgungsausgleichs

Rz. 16 Abs. 1 gibt auch den Zeitpunkt vor, zu dem einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten frühestens Berücksichtigung finden kann. Das Gesetz knüpft insoweit an die Durchführung des Versorgungsausgleichs an. Erst wenn der Versorgungsausgleich i. S. d. Gesetzes durchgeführt ist, tritt dessen Wirksamkeit ein. Rz. 17 Der Begriff "durchgeführt" wird durch § 52 Abs. 1 Satz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.2.1 Wiederauffüllung nach Nr. 1

Rz. 38 Der Ausgleichspflichtige kann nach Nr. 1 daher die geminderte Rentenanwartschaft nach einem Splitting – also, wenn das Familiengericht eine Übertragung von Rentenanwartschaften verfügt hat (§ 10 VersAusglG) – durch Zahlung von Beiträgen (§ 187 Abs. 1) ganz oder teilweise ausgleichen. Im Ergebnis dieser Zahlungen wirkt sich ein Abschlag an Entgeltpunkten aus dem Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.1 Quellen des Zuschlags

Rz. 29 Rentenanwartschaften zugunsten eines Ehegatten oder Lebenspartners (vgl. auch GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.1) aus einer Übertragung (sog. Splitting) nach § 10 VersAusglG oder einer Begründung ohne Beitragszahlung (sog. Quasi-Splitting) nach § 16 VersAusglG oder einer Begründung durch Beitragszahlung nach § 14 i. V. m. § 15 Abs. 1 und 5 VersAusglG ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Der aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jeden Jahres (§ 65). Bei d...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4 Rechtsfolgen

Rz. 23 Grundsätzlich führt ein durchgeführter Versorgungsausgleich zu einem Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten, abhängig davon, ob der Versorgungsausgleich zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführt wurde. 2.1.4.1 Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West Rz. 24 Abschläge erfordern aber, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.4 Verfassungsrechtliche Aspekte vor der vollständigen Rentenangleichung

Rz. 41a Die unterschiedliche Zugrundelegung von Entgeltpunkten Ost und West vor der vollständigen Rentenanpassung verstieß nicht gegen das Gebot der Gleichheit aus Art. 3 Abs. 1, 1 Abs. 3 GG (zuletzt ausführlich Sächs. LSG, Urteil v. 10.5.2022, L 4 R 284/20 KN, Rz. 23 ff., in Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG).mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.3 Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen

Rz. 20 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind – ebenso wie die Rentenversicherungsträger – an den Inhalt rechtskräftiger Entscheidungen der Familiengerichte zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gebunden (BSG, Beschluss v. 10.6.2013, B 13 R 1/13 BH unter Bezugnahme auf BSG, Entscheidung v. 8.11.1989, 1 RA 5/88; zur arbeitsteiligen Aufgabenzuweisung an die Familien-...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.2 Ermittlungsgrundsätze (Satz 1)

Rz. 36 Satz 1 beinhaltet das Verfahren bzw. die Grundsätze zur Festlegung und Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors. Rz. 37 Der Nachhaltigkeitsfaktor besteht nach Satz 1 aus der Veränderung des Rentnerquotienten (RQ) und einem Parameter α (vgl. zu den Ermittlungsgrundsätzen des Nachhaltigkeitsfaktors auch GRA der DRV zu § 68 SGB VI, Stand: 19.9.2022, Anm. 5). Hierbei gibt RQ –...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.2.4 Bruttoarbeitsentgelte Ost – Anlage 10

Rz. 26 Soweit Bruttoarbeitsentgelte im Beitrittsgebiet erzielt worden sind, sind die Werte nach § 256a unter Zugrundelegung der Anl. 10 zum SGB VI – Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittgebiets – mit dem jeweiligen Bruttoarbeitsentgelt zu multiplizieren, um damit bei der Ermittlung von Entgeltpunkten diese auf Westniveau hochzurechnen. Anschließe...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.2.2 Abwendung der Kürzung nach Nr. 2

Rz. 40 In Fällen, in denen das Familiengericht eine Übertragung von Versorgungsanwartschaften (§ 10 VersAusglG) oder eine Begründung von Rentenanwartschaften zulasten der Versorgung (§ 16 VersAusglG) verfügt hat, besteht nach Nr. 2 ebenfalls die Möglichkeit, die Kürzung vor einer Nachversicherung durch die Zahlung eines Kapitalbetrages ganz oder teilweise abzuwenden (§ 183 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich, RVaktuell 2019, 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017, 1542. Holzwarth, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich, FamRZ 2019, 409. Keck/Mika/Sezgin, 40 Jahre Versorgungsausgleich – Wie wirkt er sich aus?, RVaktuell 2017, 181. Norpoth, Anmerkung zur Entsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, ab 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das AVmEG vom 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1a ist gestrichen worden (vgl. Rz. 2). Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die bisherige Sonderregelung zur Glaubhaftmachung bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung verzichtet (BT-Drs. 14/4595 S. 137); ab 1.1.2005...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.5 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 10 Für Zeiten, für die Beiträge nachgezahlt worden sind, erfolgt die Ermittlung von Entgeltpunkten nach § 256 Abs. 6 Satz 2. Danach werden die Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Jahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind (sog. "In-Prinzip").mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erweitert die Verpflichtung der Träger der Rentenversicherung zur Unterrichtung der Versicherten über ihre Rentenanwartschaft, indem sie über die bisherige Rentenauskunft hinaus auch eine Renteninformation vorsieht. Diese soll dem Versicherten frühzeitig zur Verfügung gestellt werden, um gerade auch den jüngeren Versicherten die Möglichkeit zu geben, Not...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.2 Inhalt der Renteninformation

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt den Mindestinhalt der Renteninformation. Die Ausgestaltung der Renteninformation hat der Gesetzgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben in Abs. 3 und der im Versicherungskonto gespeicherten Angaben beinhaltet die Renteninformation: den nominalen Zahlbetrag einer auf den aktuellen Zeitpunkt der Erstellung...mehr