Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2 Rechtsberatungsbefugnisse für Angehörige steuerberatender Berufe

Nach dem Steuerberatungsgesetz ist Steuerberaterinnen und Steuerberatern und anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe die umfassende Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten erlaubt.[1] Sofern dabei eine Rechtsberatung notwendig wird, etwa wenn zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG vorliegen, räumt bereits das StBerG eine umfass...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Grundrechtliche Bindungen

Rz. 8 Spezifische verfassungsrechtliche Grenzen der Erbschaftsteuer ergeben sich zunächst aus der Erbrechtsgarantie [1], die insbesondere in Gestalt der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrechts die Eigentumsgarantie[2] ergänzt.[3] Zwar verstößt die Erbschaftsteuer als solche nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts.[4] Schon in seinen Beschlüssen vom 22...mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

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ZErb 06/2024, Ungeahnte Rechtswahlmöglichkeiten und andere Optionen …

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2023 (C-21/22, FamRZ 2024, 221) betrifft zunächst einen scheinbar vom deutschen Rechtskreis geografisch weit entfernt liegenden Fall. Die Europäische Erbrechtsverordnung, die für alle Sterbefälle ab 17.8.2015 gilt, ließ zu diesem Datum bereits bestehende Staatsverträge der Vertragsstaaten ausschließlich mit sog. "Drit...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 In der Regel wird der Bevollmächtigte bei einer General- und Vorsorgevollmacht befugt, den Vollmachtgeber im Außenverhältnis in allen zulässigen Fällen zu vertreten. Es darf daher nicht verschwiegen werden, dass solche Vollmachten – neben den vielen Vorteilen – risikobehaftet sind und eine erhebliche Missbrauchsgefahr besteht.[374] Grundvoraussetzung für die Erteilun...mehr

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ZErb 06/2024, Testamentsaus... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Die ausdrückliche Zuordnung einer den wesentlichen Teil eines Nachlasses bildenden Immobilie legt es nahe, dass die Bedachte alleinige Erbin sein soll. 2. Die sich daran anschließende Erläuterung "Sie kann bestimmen, wer noch etwas bekommt" ist wegen der grundsätzlichen Unteilbarkeit kaum auf die Immobilie zu beziehen, sondern legt eine umfassende Entscheidu...mehr

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FF 06/2024, Gesetz zum Schu... / I. Zusammenfassung

Der DAV hält die aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.2.2023 (1 BvL 7/18) vorgesehenen Änderungen der – als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten – Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. ...mehr

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FoVo 06/2024, Die Rechte de... / 3 Der Praxistipp

Grundsätzlich ist die Hälfte des Erbes abzugeben Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben. Durch die Ausschlagung des Erbes verzichtet er...mehr

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FoVo 06/2024, Die Rechte de... / Leitsatz

1. Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist, d.h. während der Wohlverhaltensphase nach § 295 Nr. 2 InsO, Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben. 2. Ist der Schuldner Miterbe in...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / IX. Fazit

Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu den privaten Veräußerungsgeschäften ist auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Verlängerung der Fristen in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht beendet. Die Frage, ob eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt und die Fälle, in denen die Immobilie an nahe Angehörige überlassen wird, beschäftigt die Rechtsprechung in unterschiedlichen Va...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / IV. Praktische Tipps

Was ist bei der Bearbeitung eines Kontenplünderungs-Mandats noch zu beachten?mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Nicht rechtsfähige Stiftungen

Tz. 10 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht explizit ges geregelt. Rechtsgrundlage sind insbes das Vertrags- und Erbrecht/Schenkungsrecht. Die nicht rechtsfähige Stiftung ist eine Stiftung ohne staatliche Anerkennung (s § 1 KStG Tz 48). Sie ist daher besonders vorteilhaft für kleinere Vermögen, die unterhalb der "Mindestausstattungsgrenzen" de...mehr

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ZErb 06/2024, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines Alleinerbscheins und wendet sich gegen die Erteilung eines von den Beteiligten zu 2 und 3 beantragten und diese sowie die Beteiligte zu 1 als Erben zu jeweils 1/3 ausweisenden Erbscheins. Die Erblasserin ist kinderlos. Ihr Ehemann ist am 20.10.2008 vorverstorben. Die Beteiligte zu 3 ist ihre Schwester. Die Beteiligten zu 1 und...mehr

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FF 06/2024, Verteilung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf einer Immobilie. [2] Die Beteiligten schlossen im Dezember 2013 die Ehe. Im Oktober 2014 übertrug der Antragsteller der Antragsgegnerin ein ihm gehörendes und mit kreditsichernden Grundschulden zugunsten der G. Bank belastetes Hausgrundstück, das den Beteiligte...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Löschung ... / 2 Gründe

I. Die Parteien streiten über die Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld im Rahmen einer Verwaltungsmaßnahme der Erbengemeinschaft. Die am 16.11.2007 verstorbene Erblasserin war Eigentümerin des streitgegenständlichen Grundstücks in Bad Soden-Salmünster. Auf diesem Grundbesitz lastet eine Grundschuld über 92.032,54 EUR, welche jedoch nicht mehr valutiert. Die entsprechende ...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Löschung ... / 3 Anmerkung

Die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses gem. § 2038 BGB i.V.m. § 745 BGB ist einer der häufigsten Streitpunkte unter den Miterben. So auch in dem erstinstanzlich von dem AG Gelnhausen am 30.8.2022 entschiedenen Fall, dessen Urteil nach Rücknahme der Berufung anlässlich der Ausführungen des Berufungsgerichts – LG Hanau – im Hinweisbeschluss vom 11.9.2024 rechtskräftig ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Anwaltliche Gebühren

Rz. 3 Anders als noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO fällt die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Errichtung von Urkunden nicht mehr unter die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Von der Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG umfasst wird unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen. Ob eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG oder aber nur eine Beratungsgebühr nach de...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Unterschiede Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

Rz. 178 Häufig werden Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verwechselt. Dabei bestehen jedoch grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Gestaltungsmöglichkeiten: Bei der Vorsorgevollmacht kann das sog. Grundverhältnis genau ausgestaltet werden. Dabei handelt es sich in aller Regel um einen der Vollmacht zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag (oder Auftrag) ge...mehr

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ZErb 06/2024, Anforderungen... / 2 Anmerkung

Die vorliegende Entscheidung des BGH beruhte auf folgendem Sachverhalt: Die Erbin legte ein (erstes) notariellen Nachlassverzeichnis vor, welches die Pflichtteilsberechtigten für nicht ausreichend hielten, weil es keine Angaben zum Nachlassvermögen in Österreich enthielt. Offensichtlich war den Pflichtteilsberechtigten bekannt, dass die Erblasserin sich dort häufiger aufhielt...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Gesetzlich geregelte Fälle

Rz. 57 Die Anhörung des Betroffenen erfolgt beispielsweise in folgenden gesetzlich geregelten Fällen:mehr

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ZErb 06/2024, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Die Gläubigerinnen sind Enkelinnen der am 22.9.2010 verstorbenen Erblasserin. Die Mutter der Gläubigerinnen, Tochter der Erblasserin, ist vor der Erblasserin verstorben. Die Schuldnerin ist eine weitere Tochter der Erblasserin. Die Erblasserin setzte die Schuldnerin durch notarielles Testament vom 22.6.2010 als ihre Alleinerbin ein und vermachte den Gläubigerinnen eine Imm...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Die einfache Nachfolgeklauselbesagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben, aber nicht sämtliche in die Gesellschafterstellung des Erb...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv, d. h. es kann grundsätzlich von den gesetzlichen Vorschriften abgewichen werden. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Personengesellschaft erfordert prinzipiell die Zustimmung aller G...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1.1 Erbstatut

Während das Personalstatut beschreibt, warum eine Rechtsordnung maßgeblich sein soll, bestimmt das Erbstatut den zu regelnden Anwendungsbereich, das Erbrecht. Das Erbstatut regelt alle Umstände, die mit dem Tod einer Person und des damit verbundenen Vermögensübergangs auf dritte Personen einhergehen. Vom Erbstatut sind insbesondere umfasst: Die wichtigsten Regelungspunkte des E...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 6.2.1 Reichweite der Rechtswahl

Anstelle des Rechts des Staates in dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, kann er für seine Rechtsnachfolge von Todes wegen auch das Recht des Staates wählen, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes angehört, Art. 22 Abs. 1 S. 1 EuErbVO. Eine besondere Verbindung zu diesem Staat ist nicht notwendig. Besitzt ein...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1 Rechtslage nach dem EGBGB

Nach der Grundnorm des Art. 3 EGBGB ist dabei in folgender Reihenfolge vorzugehen: Anmerkung Überblick Prüfungsreihenfolge und Rangordnung des Art. 3 EGBGB 1. Ebene: Staatsverträge, Art. 3 Nr. 2 EGBGB, 2. Ebene: Europäisches Recht, Art. 3 Nr. 1 EGBGB, 3. Ebene: Innerstaatliches Recht, Art. 3 Nr. 2, 2. HS EGBGB, 4. Ebene: Richter- und Gewohnheitsrecht. Bei den wichtigsten völkerrec...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 4 Rechtsnachfolge von Todes wegen und Fragen des ehelichen Güterrechts

Wie beim sachlichen Anwendungsbereichs der Europäischen Erbrechtsverordnung bereits dargestellt, findet diese keine Anwendung auf Fragen des ehelichen Güterrechts, Art. 1 Abs. 2d EuErbVO. Allerdings sind Erb- und Ehegüterrecht im deutschen Recht eng miteinander verknüpft: Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet, können sich Ansprüche des überlebenden Ehegatten sow...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.3 Deutsches Ausführungsgesetz

Seit 17.8.2015 ist das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015[1] in Kraft. Es beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften, damit die EU-Erbrechtsverordnung in der deutschen Praxis funktionieren...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.2.1 Antragsberechtigung

Das Europäische Nachlasszeugnis wird nur auf Antrag hin erteilt, Art. 65 Abs. 1 EuErbVO. Antragsberechtigt sind Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, Art. 65 Abs. 1 EuErbVO. Nicht antragsberechtigt ist jedoch ein Nachlassgläubiger. Achtung Gemeinschaftliche Antragstellung durch alle Miterben Noch ungeklärt in diesem Zusammenhang ist die Frage,...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 21 Nachlassverwalter

Gem. § 1985 BGB hat der Nachlassverwalter die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen. Nach § 1987 BGB hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Nachlassgericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Zu berücksichtigen sind Umfang des Nachlasses, Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit der Verwaltertätigke...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 18 Mediator

Das MediationsG nennt zwei Arten von Mediatoren: Zum einen den Mediator, für den das Gesetz bestimmte Grundanforderungen regelt, und zum anderen den zertifizierten Mediator. Die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" darf nur führen, wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediat...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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Überblick über die erbrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2023, 337 (Heft 11/2023) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im zweiten Halbjahr 2023 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfa...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Testament auf dem Notizzettel einer Brauerei

Allein der Umstand, dass sich das formgültige Testament auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, lässt nicht den zwingenden Schluss zu, dass es sich bei dem Schriftstück nur um einen Entwurf handelt oder keine verbindliche letztwillige Verfügung darstellt. Ein Notizzettel einer Brauerei, auf dem üblicherweise Bestellungen in der Gastronomie notiert werden, mit dem vom Erb...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 4. Verfahrensrecht

a) Rechtsbehelf bei Versagung der Akteneinsicht Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. BGH v. 15.11.2023 – IV ZB 6/23 EGG...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 1. Annahme und Ausschlagung

a) Anfechtung der Erbausschlagung bei Irrtum über werthaltigen Nachlassgegenstand Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn sie auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruht, der Erbe mithin von einer Überschuldung ausging, ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 3. Pflichtteilsrecht

a) Keine Beschwerdeberechtigung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Notar zur Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen. BGH v. 19.7.2023 – IV ZB 31...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 2. Testamentserrichtung und -auslegung

a) Anforderungen an die Unterschrift bei einem eigenhändigen Testament Ein handschriftlich errichtetes Testament ist unwirksam, wenn die "Unterschrift" die Verfügung nicht räumlich abschließt, sondern sich in der Mitte des Testaments befindet und die Person des Erben erst darunter genannt wird. OLG München v. 25.8.2023 – 33 Wx 119/23 BGB § 2247 Beraterhinweis Die für ein eigenhä...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Keine Gebührenbefreiung bei unverschuldeter Versäumung der Zweijahresfrist

Die Frist in Nr. 14110 KV GNotKG verlängert sich nicht, wenn der Antrag nur deshalb verspätet gestellt wurde, weil die Erbfolge – etwa wegen Verzögerungen im Erbscheinverfahren – nicht früher geklärt werden konnte. Es kommt nicht darauf an, ob die Zwei-Jahres-Frist unverschuldet versäumt worden ist. OLG Karlsruhe v. 22.12.2023 – 19 W 95/22 (Wx) GNotKG § 46, § 47, § 69, § 81; K...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Rechtsbehelf bei Versagung der Akteneinsicht

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. BGH v. 15.11.2023 – IV ZB 6/23 EGGVG § 23; FamFG § 13 Beraterhinweis Ob es sich be...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Kein quotenloser Erbschein bei eindeutigen Erbquoten

Die Ausnahmevorschrift des § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG, wonach die Angabe der Erbteile nicht erforderlich ist, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, findet nach ihrem Sinn und Zweck keine Anwendung, wenn der Erblasser eindeutige und zweifelsfreie Bestimmungen zu den Erbquoten getroffen hat, die ohne weiteres in den Er...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Beschwerdeberechtigung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Notar zur Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen. BGH v. 19.7.2023 – IV ZB 31/22 BGB § 2314; BNotO § 15; FamFG § 59 Beraterhinweis Schuldner des notariellen Nachlassverzeichnisses, das mit dem privaten Nachlassver...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Anforderungen an die Unterschrift bei einem eigenhändigen Testament

Ein handschriftlich errichtetes Testament ist unwirksam, wenn die "Unterschrift" die Verfügung nicht räumlich abschließt, sondern sich in der Mitte des Testaments befindet und die Person des Erben erst darunter genannt wird. OLG München v. 25.8.2023 – 33 Wx 119/23 BGB § 2247 Beraterhinweis Die für ein eigenhändiges Testament zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlic...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Streitwert bei einer sog. steckengebliebenen Stufenklage

Der Streitwert der Pflichtteilsstufenklage bestimmt sich nach den realistischen wirtschaftlichen Erwartungen des Klägers zu Beginn des Verfahrens. Für die Bemessung der realistischen wirtschaftlichen Erwartungen des Klägers kann auf die Erkenntnisse bei Beendigung des Verfahrens abzustellen sein, wenn die zu Beginn des Verfahrens mitgeteilten Erwartungen ersichtlich unzutreff...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Keine Sittenwidrigkeit eines Testaments zugunsten eines Berufsbetreuers

Die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 BtOG untersagte Annahme einer Zuwendung von Todes wegen durch einen Berufsbetreuer stellt einen Verstoß gegen seine Berufspflichten dar, nicht jedoch einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB. Die entsprechende letztwillige Verfügung des Erblassers und der Vermögensübergang nach § 1922 Abs. 1 BGB sind in solchen Fällen im H...mehr