Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / 4. Sonstige neuere Rechtsprechungsfälle

Rz. 113 Der Fantasiezusatz "Meditec" bei einer zulässigen Personenfirma eines Einzelkaufmanns ist nicht irreführend wegen eines Hinweises auf verschiedene Unternehmensgegenstände (hier Medizintechnik oder Medienbereich).[356] Die Verwendung des Begriffs "Fachanwälte" als Zusatz zur Kurzbezeichnung einer überörtlichen Anwaltssozietät auf dem Praxisschild oder auf dem Briefkopf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. "Güterstandsschaukel"

Rz. 437 Die Gütertrennung kann schließlich i.R.d. sog. "Güterstandsschaukel" vereinbart werden, um Die Güterstandsschaukel hat in d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Mindermeinung: Substitution durch ausländische Erbbescheinigungen

Rz. 385 In der Literatur dringt die Meinung vor, die einen grundsätzlichen Ausschluss ausländischer Erbbescheinigungen aus dem Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 GBO ablehnt.[1155] Rz. 386 Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher Urkunden soll zunächst die Einhaltung der Anerkennungserfordernisse des § 109 FamFG sein. Die Erteilung einer Bescheinigung über die Erbfolge s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vermächtnisse/Teilungsanordnungen im ENZ

Rz. 83 Das ENZ kann auch dinglich wirkende Vermächtnisse verlautbaren (Art. 63 Abs. 2a EuErbVO). Bei einem in Deutschland erteilten ENZ tritt dies aber nur in dem – an sich irregulären – Fall ein, dass ein deutsches Nachlassgericht ausländisches Erbrecht anwendet. Bei deutschem Erbstatut gilt nach gegenwärtigem Stand in jedem Fall die allein schuldrechtliche Wirkung des § 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind in ihren unterschiedlichsten Lebenslagen mittlerweile alltägliche Begleiter der notariellen Praxis. Der Kautelarjurist ist dabei mit einer Querschnittsmaterie konfrontiert, die nicht nur tief in die zivilrechtlichen Gebiete des Schuld-, Grundstücks-, Familien- und Erbrechts hineinreicht, sondern auch mannigfaltige steuerrechtliche und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/EuErbVO

Rz. 417 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gilt der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929.[1224] Als Anlage zu dessen Art. 20 wurde das deutsch-türkische Nachlassabkommen geschlossen.[1225] Nach dessen § 14 findet eine Nachlassspaltung statt. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen beurteilt sich hinsichtlich des Grundbesitzes nach Bel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 314 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft, bei der in die Gemeinschaft grundsätzlich alle Gegenstände fallen, die die Ehegatten während der Ehezeit erwerben, mit Ausnahme aber insbesondere solcher, die aufgrund Erbrechts oder Schenkung erlangt werden.[949] Außer in laufenden Angelegenheiten ist für Rechtsgeschäfte über die gemeinschaftlichen Güter d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff und Umfang

Rz. 3 Erbfolge ist der mit dem Tode einer Person eintretende Übergang eines bestimmten Vermögens als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (§ 1922 BGB); dieser Übergang kann auf Gesetz (§§ 1924–1936 BGB) oder auf einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruhen. Bei Ausländern kann die Erbfolge auch auf ausländischem Recht beruhen.[6] Rz. 4 Grundsätzlich muss e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (d) Eintrittsklausel

Rz. 1215 Die Eintrittsklausel[1588] bewirkt – anders als die erbrechtlichen Nachfolgeklauseln – keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Kommanditanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Kommanditisten in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Beweiskraft des Erbscheins

Rz. 60 Bei der Berücksichtigung des materiellen Inhalts des Erbscheins ist zu unterscheiden: In Abweichung von der materiell-rechtlichen Regelung (§ 2365 BGB) erbringt die Vorlage des Erbscheins nach § 35 GBO:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Höfeordnung (HöfeO)

Rz. 102 Im Geltungsbereich der HöfeO ist der Hofeigentümer bei Einsetzung eines Hoferben (§ 7 Abs. 1 HöfeO) nicht gebunden, einen gesetzlich zur Hoffolge Berufenen einzusetzen.[176] Der eingesetzte Erbe muss jedoch wirtschaftsfähig sein (§ 7 Abs. 1 HöfeO).[177] Gesetzlich unbeschränkter Vollerbe auf Dauer ist der Abkömmling, dem die Bewirtschaftung des Hofes auf Dauer übertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 3 Außer den Erfordernissen des § 82 GBO ist für die Vornahme einer Berichtigung von Amts wegen zusätzlich erforderlich, dass das Zwangsberichtigungsverfahren des § 82 GBO nicht durchführbar ist oder keine Aussicht auf Erfolg bietet. Die Durchführung des Verfahrens liegt im Ermessen des GBA: Es "kann durchführen". Es kann das ihm zustehende Ermessen auch dahin ausüben, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 275 Vor der Erbschaftsteuerreform 2008 war es für erfolgreiche Familienunternehmen aus erbschaftsteuerlicher Sicht erheblich günstiger, das Unternehmen als Personengesellschaft zu betreiben (z.B. als Kommanditgesellschaft und ggf. auch mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär, um eine Haftungsabschirmung auch in der Personengesellschaft zu erreichen). Statt des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Was erfasst der Nachlass?

Zum Nachlass gehört die Gesamtheit der vererbbaren Rechtsverhältnisse (Aktivseite) mit Einschluss der Verbindlichkeiten (Passivseite).[40] Zum Aktivvermögen können traditionell Forderungen aus Verträgen, Bank- und Sparkassenkonten, Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen gehören. Aber auch Rechte an Unternehmen, Urheberrechte und Markenrechte können zum Nachlass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen

Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öffentliche Urkunde liegt vor, wenn sie vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ermittlung durch Nachlassgericht (Satz 2)

Rz. 7 Das Grundbuchamt kann das zuständige Nachlassgericht zur Ermittlung des oder der Erben des Eigentümers ersuchen (S. 2). Die Ermittlungen müssen so weit geführt werden, dass zur Überzeugung des Grundbuchamtes der neue Eigentümer feststeht.[11] Das Ersuchen kann sich nur auf die Ermittlung des maßgeblichen Erbrechts erstrecken; es darf nicht darauf gerichtet sein, einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Vorrang des Einzelstatuts, Art. 3a Abs. 2 EGBGB

Rz. 425 Das gem. Art. 25 Abs. 1 bzw. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB in Altfällen vor dem 17.8.2015 berufene Heimatrecht beanspruchte grundsätzlich Geltung für den ganzen Nachlass (Gesamtstatut). Waren jedoch Nachlassgegenstände, insbesondere Grundstücke, nicht im Heimatstaat des Erblassers bzw. im Gebiet eines Staates belegen, dessen Recht kraft Rück- oder Weiterverweisung der Kollisi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/Europarecht

Rz. 204 Das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905 hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 23.8.1987 gekündigt.[668] Das Übereinkommen hat jedoch noch Einfluss auf diejenigen Ehen mit oder zwischen ausländischen Partnern, die zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, zu dem die Heimatstaaten noch Vertragsstaaten des Übereinkommens waren.[669] Allerdings ist di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.1 Allgemeines

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, die fortgesetzte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Dies erfolgt durch notariellen Ehevertrag. Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft wird die Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen, welche bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe berufen sind, fortgesetzt (§ 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.2 Rechtsübergang

Der Rechtsübergang entsprechender Ansprüche auf die Erben erfolgt nach den Vorschriften des Fünften Buches des BGB (Erbrecht – §§ 1922 ff. BGB). Allerdings schließt § 58 Satz 2 SGB I die Vorschrift des § 1936 BGB aus, die das gesetzliche Erbrecht des Fiskus regelt. Bei der Vererbung nach dem BGB werden zuerst die Abkömmlinge, danach die Eltern des Verstorbenen und deren Abköm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.1 Nachrangigkeit der Vererbung

Fällige Ansprüche auf Geldleistungen, die nicht nach den §§ 56 und 57 SGB I einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden nach den Vorschriften des BGB vererbt.[1] Der Fiskus als gesetzlicher Erbe kann die Ansprüche nicht geltend machen. Die Vererbung nach dem BGB ist gegenüber der Sonderrechtsnachfolge nachrangig. Das Erbrecht wird somit durch die Sonderrechtsnachfolge ausge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 3. Rechtslage und Erbrecht adoptierter Kinder vor dem 1.1.1977

Rz. 9 Erfolgte die Adoption bis zum 31.12.1976, wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten nicht aufgehoben. Daher behielt das adoptierte Kind sein volles Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den Blutsverwandten, § 1964 BGB a.F. Daneben erhielt das adoptierte Kind ein Erbrecht auf das Ableben des Annehmenden, es sei denn di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Erbrecht des Ehegatten bzgl. Zugewinngemeinschaft, §§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB

a) Erbrechtliche Lösung – Güterrechtliche Lösung – Kleiner Pflichtteil Rz. 29 Sofern die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, kann der Überlebende zwischen der erbrechtlichen Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB) und der güterrechtlichen Lösung wählen. Nach §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich in diesen Fällen der ¼-Ehegattenerbteil um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / V. Erbrecht des Ehegatten in Abhängigkeit vom Güterstand

1. Grundlage, § 1931 BGB Rz. 27 Für die Höhe des jeweiligen gesetzlichen Erbteils des Ehegatten kommt es darauf an, welche Ordnung die anderen erbenden Verwandten haben und in welchem Güterstand der Erblasser mit den überlebenden Ehegatten verheiratet war. Selbst wenn eine Ehe als Scheinehe unter Umständen nach § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB aufhebbar wäre, gilt § 1318 Abs. 5 BGB ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Einstweiliger Rechtsschutz im Erbrecht

A. Allgemeines Rz. 1 Im Unterschied zum Familienrecht spielt das Ausnützen des einstweiligen Rechtsschutzes im Erbrecht nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch ermöglicht auch im erbrechtlichen Verfahren der vorläufige Rechtschutz nicht selten die rechtzeitige Sicherung. Im Einzelnen wird zwischen Rechtsbehelfen der ZPO und solchen des FamFG unterschieden. Hinzu kommt der nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht

A. Einleitung Rz. 1 Die Zeiten, in denen Unternehmen nur landesweit agierten, sind bereits seit langem vorbei. Bereits viele kleine- und mittelständische Unternehmen unterhalten Auslandsvertretungen und operieren europa- oder weltweit. Nicht selten werden die Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens im europäischen Absatzland heimisch, heiraten und gründen eine Familie. Damit is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Annahme und Führung des... / D. Besonderheiten bei vermögensverwaltenden Tätigkeiten im Erbrecht

I. Allgemeines Rz. 84 Die Bearbeitung einer größeren Anzahl erbrechtlicher Mandate durch einen Rechtsanwalt hat nicht selten zur Folge, dass er auch mit vermögensverwaltenden Tätigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts in Berührung kommt, d.h. ihm die Funktion eines Vermögensverwalters in Form eines Testamentsvollstreckers, Nachlasspflegers oder Nachlassverwalters übertragen wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / a) Problematik: Kollision zwischen Erbrecht und Handelsrecht

Rz. 135 Der Erblasser kann die Erben des Einzelunternehmens mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung beschweren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Erben des Unternehmers aufgrund ihres Alters oder ihrer Ausbildung noch nicht in der Lage sind, das einzelkaufmännische Unternehmen selbstständig zu führen. Rz. 136 Der Testamentsvollstrecker kann kraft seines Amte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Scheidungsverfahren und gesetzliches Erbrecht

Rz. 60 Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und sein Recht auf Voraus sind nicht vom Bestand der Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls abhängig. Nach § 1933 S. 1 BGB verliert der Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht und sein Recht auf Voraus schon dann, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Gewillkürtes Erbrecht/Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen/Testierfähigkeit

aa) Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen Rz. 53 Das Nachlassgericht hat die Echtheit der Urkunde zu ermitteln und deren Auslegung vorzunehmen. Insbesondere, wenn ein Testament nicht mehr in Urschrift vorhanden ist, stellt sich die Frage, welche Ermittlungen das Nachlassgericht anstellen muss.[79] Der Beweis des Vorhandenseins eines Testaments und dessen Inhalt können m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittstellen zwischen Familien- und Erbrecht

A. Scheidungsvereinbarung und erbrechtliche Verzichtserklärung Rz. 1 Nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG muss der Scheidungsantrag die Angabe enthalten, ob die Ehegatten bereits ein Einvernehmen über bestimmte Scheidungsfolgen (elterliche Sorge, Umgang, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat und Wohnung) erzielt haben. Hierbei handelt es sich um ein zwingendes Formerfordernis, bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / A. Gesetzliches Erbrecht

I. Verwandtschaft als Grundlage des gesetzlichen Erbrechts Rz. 1 Die §§ 1924 ff. BGB regeln die gesetzliche Erbfolge. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zurzeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / K. Auswirkungen der Inhaltskontrolle bei Eheverträgen auf das Erbrecht

I. Entscheidung des BGH vom 11.2.2004 Rz. 173 Mit der Entscheidung des BGH[269] zur Sittenwidrigkeit bzw. Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist die Ausarbeitung von Unternehmer-Eheverträgen nicht gerade einfacher geworden. Zunächst sollen der Inhalt der Entscheidung und die Auswirkungen kurz dargestellt werden, wobei auf die Ausführungen von Wachter [270] Bezug genommen wird. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Relevante Vorfragen für das Erbrecht

a) Bestehen einer Ehe Rz. 74 Das Bestehen einer wirksamen Ehe ist eine Vorfrage. Sie ist nach Art. 13 Abs. 1 u. 3 S. 1, Art. 11 EGBGB nach Inländischen Kollisionsnormen,[156] gegebenenfalls i.V.m. Art. 17 EGBGB selbstständig zu beantworten.[157] Dem Ehewirkungsstatut unterliegen alle Ehewirkungen für die in Art. 10, 19 ff. sowie der EuGüVO keine besondere kollisionsrechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 77 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[163] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[164] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 6 / 6. Fachanwalt für Erbrecht – Die richtige Antragstellung für die Verleihung

I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO) Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theore...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / II. Kollisionen im Erbrecht

Rz. 19 Besonders das erbrechtliche Mandat ist für eine Interessenkollision anfällig. Beispielweise ist bei der Vertretung von mehreren Miterben oder Pflichtteilsberechtigter, die das gemeinsame Ziel einer Erbauseinandersetzung bzw. der Durchsetzung ihres Pflichtteilsanspruchs haben, die Gefahr von gegenläufigen Interessen trotz des Bestehens eines gemeinsamen Interesses nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr