Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 296 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Rz. 297 Bei einer Doppelbevollmächtigung, wenn also dieselben Aufgaben an zwei Vertreter übertragen werden (mehrere Bevollmächtigte mit Einzelvertretungsbefugnis), kön...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.3 Deutsches Ausführungsgesetz

Seit 17.8.2015 ist das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015[1] in Kraft. Es beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften, damit die EU-Erbrechtsverordnung in der deutschen Praxis funktionieren...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.2.1 Antragsberechtigung

Das Europäische Nachlasszeugnis wird nur auf Antrag hin erteilt, Art. 65 Abs. 1 EuErbVO. Antragsberechtigt sind Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, Art. 65 Abs. 1 EuErbVO. Nicht antragsberechtigt ist jedoch ein Nachlassgläubiger. Achtung Gemeinschaftliche Antragstellung durch alle Miterben Noch ungeklärt in diesem Zusammenhang ist die Frage,...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.4.1 Vermutungswirkung

Gemäß Art. 69 Abs. 2 EuErbVO besteht eine Vermutung bezüglich der Richtigkeit des Sachverhalts und der erbrechtlichen Berechtigung der genannten Personen (Richtigkeitsvermutung). Ferner besteht die Vermutung auf Vollständigkeit des Zeugnisses dahingehend, dass die Rechte oder Befugnisse keinen anderen als den im Zeugnis aufgeführten Bedingungen und/oder Beschränkungen unterl...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7 Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ist in Kapitel IV und dort in den Art. 39–58 EuErbVO geregelt. Achtung Keine Vollstreckbarkeit von Erbscheinen Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nicht auf Erbscheine eines anderen Mitgliedstaats bezieht, da Erbscheine zum einen ohnehin nicht vollstreckbar s...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Kein quotenloser Erbschein bei eindeutigen Erbquoten

Die Ausnahmevorschrift des § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG, wonach die Angabe der Erbteile nicht erforderlich ist, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, findet nach ihrem Sinn und Zweck keine Anwendung, wenn der Erblasser eindeutige und zweifelsfreie Bestimmungen zu den Erbquoten getroffen hat, die ohne weiteres in den Er...mehr

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ZErb 05/2024, Berechtigung eines Sozialhilfeträgers zur Beantragung eines Erbscheins; § 102 SGB XII, § 792 ZPO, § 352 FamFG

Leitsatz Allein die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe berechtigt die Leistungsbehörde nicht, im Rahmen des § 102 SGB XII die Erteilung eines Erbscheins für den Erben des Leistungsempfängers zu beantragen. Vielmehr sind die Ansprüche gegen den Erben durch einen eigenständigen Leistungsbescheid geltend zu machen, wobei dieser Bescheid den Vollstreckungstitel gegen den Er...mehr

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ZErb 05/2024, Berechtigung ... / 1 Gründe

I. Der Erblasser wohnte in einem Alten- und Pflegeheim. Mit Bescheid vom 23.1.2006 übernahm die Beteiligte zu 1) die nicht gedeckten Pflegekosten. Die Bewilligung erfolgte darlehensweise, weil der Erblasser über nicht sofort verwertbare, nicht zum Schonvermögen gehörende Vermögenswerte verfügte (Bl. 32 f.). Mit Bescheid vom 27.7.2017 forderte die Beteiligte zu 1) einen Betrag...mehr

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ZErb 05/2024, Keine Gebühre... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Gebührenansatz im Grundbuchverfahren. Der im Rubrum näher bezeichnete Grundbesitz stand im (Mit-) Eigentum der am 4.8.2018 verstorbenen Frau G. K. Am 13.8.2018 wies das Grundbuchamt den Antragsteller darauf hin, dass er als Erbe verpflichtet sei, unter Vorlage eines Erbnachweises die Grundbuchberichtigung zu veranlassen. Ein Antrag ...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte Ziff. 2 wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschl. des AG – Nachlassgericht – Bad Säckingen v. 25.7.2023. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das AG die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet, wonach die Beteiligten Ziff. 1 und Ziff. 3 Miterben zu je ½ nach K geworden sind. Den Erbscheinsantrag der Beteiligten...mehr

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ZErb 05/2024, Zu den Anford... / 1 Gründe

I. Die verwitwete Erblasserin ist am xx.xx.2022 in Ruhpolding verstorben. Bei den Beteiligten zu 1 und 2 handelt es sich jeweils um Adoptivkinder der Erblasserin, wobei der Beteiligte zu 1 gemeinsam mit dem vorverstorbenen Ehemann adoptiert worden war, die Beteiligte zu 2 lediglich von der Erblasserin im Jahre 2018. Gemeinsam mit ihrem im Jahre 2003 vorverstorbenen Ehemann hatt...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 2. Starke Adoption

Der Umwandlungsausspruch nach § 3 Abs. 2 AdWirkG ermöglicht auch bei Adoptionen mit starken Wirkungen hinsichtlich der rechtlichen Wirkungen der Adoption einen sogenannten Statutenwechsel ins deutsche Recht. Statutenwechsel ins deutsche Recht bedeutet, dass statt dem ausländischen nunmehr das deutsche Sachrecht zur Anwendung kommt und sich die rechtlichen Wirkungen der Adopt...mehr

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ZErb 05/2024, Berechtigung ... / Leitsatz

Allein die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe berechtigt die Leistungsbehörde nicht, im Rahmen des § 102 SGB XII die Erteilung eines Erbscheins für den Erben des Leistungsempfängers zu beantragen. Vielmehr sind die Ansprüche gegen den Erben durch einen eigenständigen Leistungsbescheid geltend zu machen, wobei dieser Bescheid den Vollstreckungstitel gegen den Erben bild...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. 1. Als Eigentümer des im Grundbuch des AG Weißenburg von zu Band … , Blatt … , geführten Grundbesitzes (Flurstücke Nr. … und …) ist der am … 2022 verstorbene Ehemann der Antragstellerin, Herr … , geboren am … , eingetragen. Dieser hatte der Antragstellerin am 13.2.1990 Generalvollmacht erteilt, die durch das Ableben des Vollmachtgebers nicht erlöschen sollte (transmortale ...mehr

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Im oben genannten Grundbuch wurde am 2.8.2023 der Beteiligte zu 2) aufgrund Erbfolge nach seinem vorverstorbenen Vater als Eigentümer eingetragen. Weiterhin wurde eingetragen, dass der Beteiligte zu 2) Vorerbe sei, bei dessen Tod die Nacherbfolge eintrete. Sodann heißt es: Zitat "Nacherben sind dessen Abkömmlinge. Ersatznacherben: a) H. … E. Stiftung – in der Treuhandschaft ...mehr

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln vom 11.12.2023 (Az. 2 Wx 203/23) betrifft u.a. eine nichtrechtsfähige Stiftung und zeigt, welche Schwierigkeiten diese eher unbekannte Rechtsfigur auslösen kann. Der Beschluss des OLG Köln hat eine (erfolgreiche) Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung einer Rechtspflegerin in einer Grundbuchsache zum Gegenstand. Der Erblasser hatte in seinem Te...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 1.2 Gründe für eine Lebensversicherung

Mithilfe einer Lebensversicherung kann zum einen die Absicherung von Hinterbliebenen erreicht werden, insbesondere durch eine Risikolebensversicherung. Des Weiteren eignet sich eine Lebensversicherung zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen im Erbfall, denn hier drohen z. B. Pflichtteilszahlungen, Ausgleichszahlungen zwischen den Erben und nicht zuletzt die Belastung durch d...mehr

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ZErb 04/2024, Sittenwidrigk... / 1 Gründe

I. Die am #.#.1930 geborene Erblasserin, deren Ehemann 2004 verstorben war, lebte mit ihrer einzigen Tochter zusammen. Weitere nähere Angehörige hatte die Erblasserin nicht. Die Tochter, geschieden und kinderlos, verstarb nach längerer Krankheit am 24.9.2022 im Alter von 71 Jahren im Klinikum N. in H. Die Erblasserin befand sich vom 2.9. bis 3.10.2022 im Klinikum N., und zwar ...mehr

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ZErb 04/2024, Keine Gebühre... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Gebührenansatz im Grundbuchverfahren. Der im Rubrum näher bezeichnete Grundbesitz stand im (Mit-) Eigentum der am 4.8.2018 verstorbenen Frau G. K. Am 13.8.2018 wies das Grundbuchamt den Antragsteller darauf hin, dass er als Erbe verpflichtet sei, unter Vorlage eines Erbnachweises die Grundbuchberichtigung zu veranlassen. Ein Antrag ...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Erblasser schloss mit seinen drei Kindern, den Beteiligten zu 2. bis 4., am 23.7.1998 einen Erbvertrag, in dem er vertragsmäßige Verfügungen traf. Diesen hob er mit notariell beurkundetem Vertrag vom 5.6.2015 mit seinen Kindern, bei dem zwei durch das dritte Kind zunächst vollmachtlos vertreten waren, wieder auf. Die beiden vertretenen Kinder genehmigten’den Aufhebungs...mehr

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ZErb 04/2024, Immobilienrecht

Der Ärger mit Altlasten im Nachlass Grundbesitzveräußerung aus dem Nachlassvermögen sind in der Praxis mitunter aufwändig, vor allem bei Grundbüchern mit Altlasten. In der Regel verlangen finanzierende Bank die Sicherstellung der Grundbuchbereinigung aller wertmindernder Eintragungen. Der Beitrag soll nicht abschließend für Einzelfälle Lösungen aufzeigen und Problembewusstsei...mehr

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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ZErb 04/2024, Notarinnen und Notar braucht das Land

Zum 1.1.2023 gab es in Deutschland rund 6.700 Notare. Von diesen sind ca. 1.500 Nur-Notare und ca. 5.600 Anwaltsnotare. Die Anzahl der Notarinnen und Notare nimmt seit Jahren kontinuierlich ab, u.a. auch, weil offene Stellen mangels Bewerber nicht besetzt werden können. Dies führt dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen insbesondere in der ...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der am xx.xx.2021 verstorbene Erblasser war seit xx.xx.2020 in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet; er verstarb ohne eigene Kinder. Der Beteiligte zu 2 ist der Neffe der ersten Ehefrau des Erblassers, die Beteiligte zu 3 ist die Enkelin des Bruders des Erblassers. Die Beteiligten zu 2 und 3 waren Patenkinder des Erblassers und seiner ersten Ehefrau (verstorben...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 5 Erbschein

5.1 Vorerbe Vorerbe In dem Erbschein, der einem Vorerben erteilt wird, ist anzugeben, dass eine Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und wer der Nacherbe ist. Ist der dem Vorerben erteilte Erbschein unrichtig (geworden), so ist er von Amts wegen durch das Nachlassgericht einzuziehen (§ 352b FamFG). In den Erbschein ist auch die testamentarisc...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 5.2 Nacherbe

Weiterer Erbschein für Nacherben Nach Eintritt des Nacherbfalls kann der Nacherbe gezwungen sein, seine Verfügungszuständigkeit bezüglich des Nachlasses nachzuweisen, z. B. weil er durch Testament zum Nacherben bestimmt worden ist und daher gemäß § 35 Abs. 1 GBO zur Eintragung als Eigentümer eines Nachlassgrundstücks im Grundbuch eines Erbscheins bedarf. Hierfür reicht der de...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 5.1 Vorerbe

Vorerbe In dem Erbschein, der einem Vorerben erteilt wird, ist anzugeben, dass eine Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und wer der Nacherbe ist. Ist der dem Vorerben erteilte Erbschein unrichtig (geworden), so ist er von Amts wegen durch das Nachlassgericht einzuziehen (§ 352b FamFG). In den Erbschein ist auch die testamentarisch verfügte ...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 6.1.2 Voraussetzungen

Erbschein Beruht die Erbfolge auf einem privatschriftlichen Testament, ist der Nachweis der Erbfolge in Form eines Erbscheins [1] grundsätzlich zwingend.[2] Liegt ein Erbschein vor, der eine Nacherbschaft nicht ausweist, so ist es dem Grundbuchamt wegen des Legalitätsprinzips verwehrt, auf der Grundlage einer Berichtigungsbewilligung einen Nacherbenvermerk einzutragen.[3] Sonde...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.1 Übertragung des Anwartschaftsrechts

Übertragung auf Dritte Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf einen Dritten, tritt der Erwerber nach einhelliger Auffassung in vollem Umfang in die rechtliche Position des Nacherben ein. Der Erwerber wird mit dem Nacherbfall ohne Durchgangserwerb Gesamtrechtsnachfolger, nicht aber "Nacherbe" im Sinne des BGB. Daher wird nach Eintritt des Nacherbfalls nicht der Erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach missglückte Erbschein - zugleich Anmerkung zu OLG Celle, Beschl. v. 19.6.2023 - 6 W 65/23

1 Ein Erbschein kann nur erteilt werden, wenn er ordnungsgemäß beantragt worden ist. Er kann auch nur so erteilt werden, wie er beantragt wurde. Stimmen Antrag und materielle Rechtslage nicht überein, ist der Antrag zu ändern oder die Erteilung abzulehnen. Dass es in der Praxis auch anders und damit falsch laufen kann, zeigt der nachfolgend besprochene Entscheidungssachverh...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / IV. Empfehlungen für die zutreffende Vorgehensweise

Das Nachlassgericht hätte in ein Beweisverfahren eintreten und das Ergebnis der Ermittlung abwarten und im Rahmen der Auslegung werten müssen. Inhaltlich gibt das handschriftliche Testament, gerade unter Berücksichtigung der Andeutungstheorie,[6] jedes der drei genannten Ergebnisse her. Der hier zunächst erteilte gemeinschaftliche Erbschein mit der schwer nachvollziehbaren Er...mehr

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Erbprozessrecht / 12.2.2 Beschränkte Erbscheine

Erbscheine können des Weiteren territorial und ggf. gegenständlich beschränkt werden, wenn etwa der Erbschein auf Grund der Nachlassspaltung nur in Deutschland belegene Nachlassgegenstände oder nur in Deutschland belegenes Immobiliarvermögen erfassen soll oder kann. Eine derartige territoriale Beschränkung auf deutsches Gebiet ist überdies dem gegenständlich beschränkten Erbs...mehr

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Erbprozessrecht / 12.3 Inhalt von Erbscheinen

Zum Zwecke größerer Präzision der darzustellenden konkreten Erbfolge sollten mögliche Geburtsnamen von Erblasser und Erbe in den Erbschein aufgenommen werden. Ferner ist es geboten Geburts- und Sterbedaten sowie den letzten Wohnsitz und den Sterbeort des Erblassers im Erbschein anzuführen. Die diesbezüglichen Angaben kann das Nachlassgericht regelmäßig ohne zusätzlichen Ermi...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / 1

Ein Erbschein kann nur erteilt werden, wenn er ordnungsgemäß beantragt worden ist. Er kann auch nur so erteilt werden, wie er beantragt wurde. Stimmen Antrag und materielle Rechtslage nicht überein, ist der Antrag zu ändern oder die Erteilung abzulehnen. Dass es in der Praxis auch anders und damit falsch laufen kann, zeigt der nachfolgend besprochene Entscheidungssachverhalt...mehr

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Erbprozessrecht / 12.2.1 Sonderformen von Erbscheinen

Der Teilerbschein wiederum ist von dem alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft umfassenden gemeinschaftlichen Erbschein (§ 352a FamFG) zu unterscheiden. Dieser kann als Pendant zum Alleinerbschein des Alleinerben von jedem Miterben allein beantragt werden. Die an und für sich verfahrensrechtliche Vorschrift des FamFG orientiert sich hinsichtlich des Begriffes der "Erbschaft" ...mehr

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Erbprozessrecht / 12.1 Funktion des Erbscheins

Wenngleich ein Erbschein grundsätzlich kein Muss ist um sich als Erbe zu legitimieren, stellt er, da er als amtliches Zeugnis i. S. d. §§ 415 ff. ZPO, § 271 StGB über die Verfügungsberechtigung am Nachlass des Erblassers fungiert und über die Höhe des Erbteils Auskunft gibt (§ 2353 BGB), in der Praxis ein sicheres Beweismittel dafür dar, dass derjenige, der als Erbe auftritt...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / III. Sachverhalt und Wertung des handschriftlichen Testaments

Ausgangspunkt ist ein handschriftliches Ehegattentestament folgenden Inhalts: Zitat "Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Der Erstversterbende vermacht dem überlebenden Ehegatten an seinem gesamten Nachlaß den Nießbrauch auf Lebenszeit. Der einzige Erbe nach dem Längstlebenden von uns ist unser Sohn X. Das Haus und Guthabenbeträge auf der Bank und Sparkonten vor...mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und der Beteiligte zu 2.) sind die Kinder der am … 2021 verstorbenen Erblasserin, die kein Testament hinterließ. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in G. B. in H. Die Erblasserin bezog bis zu ihrem Tode Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Hinblick auf die Pflegegradeinstufung lief ein...mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § 64 SGB X gebührenfreie Erteilung des Erbscheins, wenn dieser nicht ausschließlich der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung dient

Leitsatz Die Gebührenbefreiung nach § 64 SGB X gilt auch für die Kosten im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins. Erforderlich ist aber, dass der Erbschein ausschließlich für die Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung nötig ist. OLG Hamburg (2. Zivilsenat), Beschl. v. 18.12.2023 – 2 W 53/23 1 Gründe I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt ...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / V. Bewertung der Kritik des Senats

Die Kritik des Senats ist in ihrer Deutlichkeit dennoch missverständlich. Es geht aus dem Leitsatz nicht hervor, was genau der Senat korrigieren möchte. Soll die Aufgabenübertragung auf Rechtspfleger rückgängig gemacht werden oder sollen Nachlasssachen nur von Amtsgerichtsdirektoren bearbeitet werden dürfen und wollen diese das überhaupt? Ein Leitsatz bzw. eine gerichtliche E...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / I. Vorbemerkung

Das OLG Celle [1] hat einen Entscheidungsleitsatz verwendet, um deutliche Kritik zu äußern. Der erkennende Senat des OLG Celle nimmt hierbei einen, für sich genommen, nicht OLG würdigen Sachverhalt zum Anlass, um grundlegende Kritik an der Vorgehensweise der niedersächsischen Justiz zu üben. Der niedersächsische Landesgesetzgeber hatte, wie viele Justizverwaltungen der übrigen...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / 7

Auf einen Blick Bei einem Testament, das den Nachlass nach Einzelgegenständen verteilt, ist zunächst durch Auslegung zu klären, wer Miterbe, wer evtl. Vermächtnisnehmer nach § 2087 Abs. 2 BGB sein soll oder ob eine Beschränkung der Vollerbschaft gewollt war. Ansatzpunkt für die Prüfung ist zunächst der Erbscheinsantrag des Beteiligten. Erbvergleiche der Beteiligten können be...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / II. Aussage des Leitsatzes

Ausgehend von der Zuständigkeitsübertragung in Nachlasssachen auf den Rechtspfleger, begründet der Senat des OLG Celle, dass damit: zu wenige Nachlassfälle von Richtern erledigt werden, sodass es diesen an Praxis fehlt; die Richter, die Nachlassfälle bearbeiten, zunehmend (unerfahrene) Richter auf Probe sind und es den bearbeitenden Richtern auf Probe an grundlegenden Kenntniss...mehr

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Erbprozessrecht / 12.7.2 Voraussetzungen

Zuständigkeit Zuständig für die Einziehung ist immer das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat. Dies gilt für die internationale, die örtliche und die funktionale Zuständigkeit und auch für den Fall, dass ein unzuständiges Gericht den Erbschein erteilt hat. Unrichtigkeit Bei Vorliegen schwerer Verfahrensfehler ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen. Die...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5 Erteilungsverfahren – Antragsverfahren

Das Erteilungsverfahren ist ein kontradiktorisches Antragsverfahren. Es kommt im Nachlassverfahren bei der Erbscheinserteilung und im Grundbuchverfahren im Rahmen der "normalen" Grundbucheintragung nach §§ 13 ff. GBO zur Anwendung. Der Erbschein wird gemäß § 2353 BGB wirksam, sobald er "erteilt" worden ist. Allerdings wird das Merkmal der Erteilung weder im BGB noch im FamFG ...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.4 Entscheidung

Ist der Antrag auf Erteilung des Erbscheins zulässig und begründet, ergeht die "Anordnung der Erteilung des Erbscheins". Bei "unstreitiger" Erbscheinserteilung ist der Erbschein sogleich auf der Grundlage eines stattgebenden Beschlusses zu erteilen, § 352e Abs. 1 FamFG. Der Beschluss ist im Falle eines streitigen Verfahrens zu begründen. Hinweis Der Erbschein als solcher ist ...mehr

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Erbprozessrecht / 12.7.4 Einstweiliger Rechtsschutz

Zwischen der Anregung der Erbscheinseinziehung und dem Ergehen einer abschließenden Entscheidung hierüber kann ein beträchtlicher Zeitraum vergehen. In dieser Zeit kann der Inhaber eines unrichtigen Erbscheins aufgrund des öffentlichen Glaubens, den der Erbschein in sich trägt, ungehindert über den Nachlass verfügen. Einstweiliger Rechtsschutz ist an dieser Stelle somit von ...mehr

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Erbprozessrecht / 12.7.3 Entscheidung im Einziehungsverfahren

Endet das Verfahren nicht in einer Einziehung des überprüften Erbscheins, so ergeht, soweit keine Anregung zur Einleitung des Verfahrens führte, eine Einstellung durch Aktenvermerk. Im Falle einer Anregung ergeht ein beschwerdefähiger Beschluss nach § 353 Abs. 1 FamFG. Hinweis Hat anstatt des für die Einziehung funktionell zuständigen Richters der Rechtspfleger entschieden, i...mehr