Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Apokryphe Haftgründe

Rz. 617 [Autor/Stand] Von immer wiederkehrender Bedeutung sind die sog. apokryphen Haftgründe, also solche Haftgründe, die keinen Eingang in den Gesetzestext gefunden haben, gleichwohl aber vielfach für die Anordnung und Vollziehung der Untersuchungshaft ausschlaggebend sein sollen.[2] Der Beantragung und dem Erlass des Untersuchungshaftbefehls werden mitunter folgende unlaut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vollstreckung des Haftbefehls

a) Einführung Rz. 622 [Autor/Stand] Der Haftbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO) bzw. unmittelbar durch die Ermittlungsbeamten vollstreckt. Er erlaubt die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten zum Zwecke der Ergreifung; nicht aber die Durchsuchung der Wohnung von Dritten.[2] Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen Gründen einen (vermeintlichen) Steueranspruch nicht (mehr) verw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. FA erlässt die Bescheinigung

Rn. 67 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 oder Abs 2 EStG gegeben, erlässt das zuständige FA die Freistellungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Die Freistellungsbescheinigung kann dabei auf bestimmte Zeit oder auftragsbezogen erteilt werden. Die FinVerw erteilt zeitraumbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rückwirkende Einziehung von Vermögen

Rz. 319 [Autor/Stand] Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, ordnet das Gericht dessen Einziehung an (§ 73 Abs. 1 StGB). Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzen aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist (§ 73e Abs. 1 Satz 1 St...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab zwei Anmerkungen: a) Der Beschluss ist am 12.9.2019 ergangen, veröffentlicht worden ist er auf der Homepage des BGH erst am 13.9.2022. Warum zwischen Erlass und Veröffentlichung drei Jahre liegen, erschließt sich nicht. b) Geltend gemacht worden sind vom Pflichtverteidiger 1.785,85 EUR für die Kopien. Das ist ausweislich der Gründe des BGH-Beschlusses der Nettobetrag....mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / IV. Steuererlass und Steuerstundung

Ist bereits ein Insolvenzantrag gestellt, bleibt wenig Raum für die vorstehend beschriebenen gestalterischen Lösungen. In diesem Fall sollte versucht werden, eine Billigkeitsentscheidung mit der Finanzverwaltung herbeizuführen. Nach § 163 AO bzw. § 227 AO kann aus Billigkeitsgründen eine abweichende Steuerfestsetzung oder Steuererhebung erfolgen. Die Festsetzung ist aus sach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Länderspezifische Besonderheiten

Rz. 1003 [Autor/Stand] Der RbDatA 2006/960 JI gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[2]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands i.S.d. Abkommens zwischen der EU, der EG und der Schweiz über die Assoziierung bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Problemfelder

Rz. 1007 [Autor/Stand] Anfragen auf Grundlage der Schwedischen Initiative werden zukünftig für nicht unerhebliche Probleme – vornehmlich im strafprozessualen Bereich – sorgen. Zunächst ist fraglich, wie die Validität und Vollständigkeit der übermittelten Informationen beurteilt werden kann. So reicht allein die nicht näher untermauerte Behauptung einer ausländischen Behörde ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Spontanauskünfte

Rz. 1001 [Autor/Stand] Sowohl zum Zweck der Strafverfolgung (§§ 92c, 61a Abs. 2–4 IRG) als auch zur Verhütung von Straftaten (§§ 117a Abs. 3 AO) kann die Steufa Informationen und Erkenntnisse auch ohne Ersuchen an die ausländische Strafverfolgungsbehörde übermitteln[2]. Nach dem sog. Inlandsstandard ist Voraussetzung in beiden Fällen, dass eine entsprechende Mitteilung im Ra...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / I. Sachverhalt

Die Beteiligten sind seit 1988 geschiedene Eheleute und beziehen beide eine Altersversorgung. Der Antragsteller hat mit seinem Antrag auf Abänderung des in dem Scheidungsurteil geregelten Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG geltend gemacht, dass die Antragsgegnerin infolge des Bezugs der sogenannten "Mütterrente" im Vergleich zum Zeitpunkt des Erlasses des Scheidungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Fristen

Rz. 993 [Autor/Stand] Der Rahmenbeschluss sieht für die Erledigung des Ersuchens unterschiedlich lange Fristen vor, je nach Dringlichkeit [2]. Die Frist beträgt: acht Stunden: bei dringenden Ersuchen, bei Katalogstraftaten, wenn die Information unmittelbar verfügbar ist; eine Woche: bei nicht dringenden Ersuchen, bei Katalogstraftaten, wenn die Information unmittelbar verfügbar ist; z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ab VZ 2022: Anrechnung der zu Lasten der ausländischen Stiftung auf die zuzurechnenden Einkünfte erhobenen Steuern

„(5) [1] Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stifters oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person ...” Rz. 216 [Autor/Stand] Unklarheiten des Regelungskonzepts. Der Gesetzgeber begründet die geänderte Regelungstechnik mit der veränderten Anrechnungsmethodik des § 12.[2] Dies trifft zwar insoweit zu, als die Anrechnung der Steuer auf die Zwischeneinkünfte bis z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Geschäftsleitung oder Sitz innerhalb EU/EWR

"(6) Hat eine Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, ..." Rz. 261 [Autor/Stand] Familienstiftung mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Aus dem von § 15 Abs. 6 hergestellten Zusammenhang zu § 15 Abs. 1 ergibt sich zunächst, dass mit "Familienstiftung" der in § 15 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Mehrfache Strafverfolgung/Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh

a) Überblick Rz. 922 [Autor/Stand] Insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Umsatzsteuerhinterziehung kommt es überproportional häufig zu einer Anwendung von Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh, da grundsätzlich jedes betroffene europäische Land zur Strafverfolgung befugt ist[2]. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist sowohl vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, insb. a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die vorläufige grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen im Ausland möglich, wenngleich in der Praxis j...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1013 [Autor/Stand] Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (im Folgenden "EEA") besteht erstmals ein einheitliches Instrument im Bereich der Beweisrechtshilfe [2]. Die Idee einer vereinfachten und praxisgerechten Rechtshilfe in Beweissachen unter Berücksichtigung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung geht bereits auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15./16.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Aufhebung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 4 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Freistellungsbescheinigung kann, wenn sie rechtswidrig ist, unter den Voraussetzungen des § 130 Abs 2 AO mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Die vergangenheitsbezogene Rücknahme hat zur Folge, dass die Steuerabzugsverpflichtung für den Leistungsempfänger nachträglich wieder auflebt (Tz 77 BMF BStBl I 2022, 1229). Da d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Mehrere Tatbeteiligte/Abtrennung von Verfahrensbeteiligten

Rz. 347 [Autor/Stand] Im Falle der Verurteilung mehrerer Angeklagter ging der BGH davon aus, dass wenn mehrere Täter gemeinschaftlich etwas erlangt haben, diese im Wege einer gesamtschuldnerischen Haftung in Anspruch genommen werden und dies in der Verfallsanordnung nach altem Recht auch ausdrücklich so auszusprechen war.[2] Andernfalls musste gegen jeden Beteiligten in der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geltung allgemeiner Verfahrensprinzipien

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Erläuterungen zum Legalitäts- und Opportunitätsprinzip und ihren Ausnahmen (s. § 397 Rz. 4; § 385 Rz. 62 ff., 559 ff.) haben aufgrund der generellen Verweisungsvorschrift des § 399 Abs. 1 AO auch für die Finanzbehörde Gültigkeit[2]. Die Finanzbehörde ist bei einem Anfangsverdacht[3], d.h. bei Vorliegen zureichender und tatsächlicher Anhaltspunkte für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 26 Sanierungsgewinn als Schenkungsteuerproblem

Rz. 600 Sanierungsgewinn meint die besondere Konstellation, dass Gläubiger des Unternehmens diesem zum Zweck der Sanierung einen Teil ihrer Forderungen erlassen. Zivilrechtlich ist der Erlass bekanntlich in § 397 BGB geregelt und erfordert eine vertragliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner. In der Handels- und Steuerbilanz des Unternehmensträgers (Einzelunternehmer,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.1 Tatbestand

Rz. 554 Nach § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG soll folgender Fall schenkungsteuerpflichtig sein: "Als Schenkung gilt auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt". Dem nach Me...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 9. Progressionsvorbehalt

Wie schon beim ATE 1983 unterliegen die vom ATE 2022 begünstigten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG. Danach werden die privilegierten Einnahmen zwar nicht bei den Einkünften berücksichtigt. Diese erhöhen vielmehr den ESt-Satz. Auf das zu versteuernde Einkommen ist der Steuersatz anzuwenden, der sich ergibt, wenn der vom LSt-Abzug freigestellte Arbeitslohn be...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5 Verfahren zum Erlass von Satzungen

2.5.1 Kompetenz zum Erlass von Satzungen Rz. 12 Gemäß § 34 Abs. 1 SGB IV gibt jeder Versicherungsträger sich eine Satzung. Daraus folgt die Pflicht jedes Unfallversicherungsträgers zum Erlass einer Satzung. Diese autonome Rechtssetzung ist Ausfluss des Selbstverwaltungsprinzips. Die Satzung ist zugleich das Organisationsstatut des UV-Trägers (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB IV, §...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.1 Kompetenz zum Erlass von Satzungen

Rz. 12 Gemäß § 34 Abs. 1 SGB IV gibt jeder Versicherungsträger sich eine Satzung. Daraus folgt die Pflicht jedes Unfallversicherungsträgers zum Erlass einer Satzung. Diese autonome Rechtssetzung ist Ausfluss des Selbstverwaltungsprinzips. Die Satzung ist zugleich das Organisationsstatut des UV-Trägers (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB IV, § 34 Rz. 1; Dygner, in: Schlegel/Voelzke,...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.3 Rechtmäßigkeitskontrolle

Rz. 14 Bei der Satzungsgenehmigung handelt es sich um die staatliche Mitwirkung bei dem Erlass von Satzungen als bestimmtes Verwaltungshandeln eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand November 2004, Kz. 200 S. 1; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand April 2021, K § 87 Rz. 5). Die Satzungsge...mehr

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Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Unternehmen des Bundes vom Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 bis 4 (Erlass von Unfallverhütungsvorschriften) aus. Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 regeln gleichzeitig, wer ermächtigt ist, Regelungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu treffen, und wie das Verfahren bis zum Erlass solcher Regelungen vonst...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.2 Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 13 Sie bedarf der Genehmigung der nach den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zuständigen Behörde. Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufsicht über die Versicherungsträger, deren Zustän...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Abs. 1 der Vorschrift werden unterschiedliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung benannt. Für die Gültigkeit von Satzungen, zu denen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Normen des SGB VII ermächtigt sind, setzt Abs. 2 die Genehmigung der Aufsichtsbehörde voraus (Satz 1). Ferner ist geregelt, wie die Aufsichtsbehörde vorgehen kann, wenn sie di...mehr

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Sommer, SGB V § 328 Gebühre... / 2.2 Verordnungsermächtigung (Abs. 2)

Rz. 4 Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände. Dabei sind feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass, Säumniszus...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.4 Nachträgliche Anordnung und Selbstvornahme

Rz. 15 Gemäß Abs. 2 Satz 2 kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Unfallversicherungsträger eine Satzungsänderung vornimmt, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Satzung nicht hätte genehmigt werden dürfen. Es handelt sich mithin um eine Rechtmäßigkeitskontrolle, nicht um Zweckmäßigkeitskontrolle. Die Aufsichtsbehörde kann die Anordnung vornehmen. Ihr ist also ...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.2 Zuständigkeit nach der Vereinigung

Rz. 9 Die Satzung und die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 3 müssen von der nach der Vereinigung (im Falle von Abs. 2: jeweils) zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Abs. 1 Satz 6). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6 Liquiditäts- und Richtsatzprüfungen

Rz. 76 Liquiditäts- und Richtsatzprüfungen sind in der AO nicht vorgesehen. Liquiditätsprüfungen verfolgen das Ziel, den Liquiditäts- bzw. Vermögensstatus des Stpfl. festzustellen und damit die Entscheidungsgrundlage für beantragte Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Erlass oder Vollstreckungsaufschub) zu schaffen. Da sie damit in der Regel nicht das Festsetzungs-, sondern das Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 12 § 193 AO lässt die Außenprüfung nur bei Stpfl. zu. Wer Stpfl. ist, ergibt sich aus § 33 AO. Der Begriff des Stpfl. enthält dabei sowohl eine materielle als auch eine formelle Komponente. Stpfl. ist danach derjenige, der materiell eine Steuer schuldet[1], für eine Steuer haftet oder eine Steuer einzubehalten und abzuführen hat (z. B. Arbeitgeber). Stpfl. ist nach § 33 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.1 Begriff der Außenprüfung

Rz. 11 Die Außenprüfung stellt ein spezielles Instrument zur Erfüllung der allgemeinen Ermittlungspflicht der Finanzbehörde nach § 85 AO dar.[1] Zu den wesentlichen Merkmalen der Außenprüfung gehört, dass sie auf die umfassende Ermittlung aller Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. für bestimmte Zeiträume, Steuerarten oder Sachverhaltsgruppen gerichtet ist und die Prüfung – von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.1 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 61 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig, soweit sie die Verpflichtung betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen. Eine Steuerentrichtungspflicht ergibt sich z. B. aus § 7 Abs. 1 VersStG, Steuereinbehaltungs- und abführungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 38ff., 43ff., 48 und 50a EStG. Zumeist hande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.4 Gebäude

Rz. 153 Zu den Sondergewinnen nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG gehören auch die laufenden Erträge aus der Veräußerung oder Entnahme von Gebäuden, sofern diese dem Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuzurechnen sind. Gebäude sind Bauwerke, die Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Witterungseinflüsse aufgrund ihrer räumlichen Umschließun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne des § 173a AO bei fehlerhafter Übernahme von Steuerdaten

Leitsatz Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Die versehentlich er...mehr