Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 251 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG sind dem Gewinn die Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, insbesondere Konzessionen und Lizenzen, zu einem Viertel wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgezogen wurden. Ausgenommen von der Hinzurechnung sind zum einen Aufwendungen für Vertriebslizenzen, die ausschließlich da...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Hinzurechnungstatbestände nach § 8 GewStG gelten – ebenso wie die Kürzungstatbestände nach § 9 GewStG – grundsätzlich für alle im Inland betriebene Gewerbebetriebe. Ausgenommen sind inl. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten hinsichtlich des Geschäfts mit Werbesendungen und Seeschifffahrtsunternehmen, soweit sie ihren Gewinn im jeweiligen Ez nach § 5a EStG ermit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.4 Aufwendungen für die Überlassung

Rz. 284 Hinzuzurechnen sind alle Aufwendungen, die im Hinblick auf die zeitlich befristete Überlassung des Rechts entstehen. Dies können einmalige oder laufende Zahlungen, z. B. Lizenzzahlungen und Konzessionsgebühren, sein. Hierzu rechnen nicht nur Aufwendungen, die eine unmittelbare Gegenleistung für die Einräumung des entsprechenden Rechts darstellen. Auch Aufwendungen fü...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.4 Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe (§ 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG)

Rz. 294 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG nimmt Aufwendungen von der Hinzurechnung aus, die nach § 25 KSVG Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind. Ohne diese Ausnahme würden die Aufwendungen mit Künstlersozialabgabe und GewSt belastet. Ob auf die Aufwendungen tatsächlich Künstlersozialabgabe erhoben wird, ist unerheblich. Rz. 295 Bemessungsgrundlage für die Künst...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Regelungsmechanismus

Rz. 97 Auf Basis der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG[159] hatte der Gesetzgeber mit einem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [160] einerseits die Wertermittlungsvorschriften mit der Zielvorgabe einer rechtsformneutralen Ermittlung von Verkehrswerten modifiziert, andererseits aber auch ein komplexes System zur Begünstigung von Betriebsvermög...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.3 Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 26 Nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG gilt jedes Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Zur Definition des Wohnungs- und Teileigentums s. § 243 BewG Rz. 40. Bereits für Zwecke der Einheitsbewertung gilt gem. § 93 Abs. 1 S. 1 BewG die gesetzliche Fiktion, dass jedes Wohnungs- und Te...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 3.2 Betriebsvorrichtungen

Rz. 46 Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind des Weiteren Betriebsvorrichtungen nicht in das Grundvermögen einzubeziehen. Dies gilt selbst dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks oder des Gebäudes i. S. d. § 93ff. BGB sind (Rz. 33, 34). Betriebsvorrichtungen sind nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG Maschinen und Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehör...mehr

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Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 7 AO bei Hinterziehung der Steuer durch den Erblasser und den Erben

Leitsatz 1. Die von einem Erben durch eine unterlassene Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert hatte. 2. Gemäß § 171 Abs. 7 AO läuft die...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.2.3.2 Differenzierung nach gemeindebezogenen Mietniveaustufen

Rz. 27 Zur Berücksichtigung von Mietniveauunterschieden zwischen den Gemeinden eines Landes werden die nach Teil I. der Anlage 39 zum BewG länderbezogen ermittelten monatlichen durchschnittlichen Nettokaltmieten in EUR/m² Wohnfläche (Wertverhältnisse/Stand: 1. Januar 2022) in einem zweiten Schritt zusätzlich nach 7 gemeindebezogenen Mietniveaustufen differenziert. Hierzu sind...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.2 Gebäude

Rz. 25 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung ist ein Gebäude ein Bauwerk, dass Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist.[1] Für die bewertungsrechtliche Einordnung ...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / II. Die überholte umsatzsteuerrechtliche Orientierung am Ertragsteuerrecht

Einordnung auf Grundlage der sog. "Leasing-Erlasse": Die Frage der Einordnung als Lieferung oder sonstige Leistung bei Leasing-Sachverhalten hat die deutsche Finanzverwaltung in der Vergangenheit zunächst anhand eines einkommensteuerrechtlichen Maßstabes beurteilt. Gemäß Abschn. 3.5 Abs. 5 S. 1 UStAE a.F. sollte es sich bei der Übergabe von Leasinggegenständen im Rahmen eine...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Durchsetzbarkeit des Duldungsanspruchs

Rz. 17 Der Duldungsanspruch kann prozessual grundsätzlich nur im Wege der Klage durchgesetzt werden, nicht im Mahnverfahren. Die Klage muss auf Duldung des Mieters zu einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Maßnahme gerichtet sein, nicht auf Zustimmung. Die Klage kann sich u. U. auch auf Unterlassung von Behinderungen oder – soweit eine Mitwirkungspflicht des Mieters bejah...mehr

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Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG geäußert. Ursächlich dafür waren die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Dies wird in der Praxis insbesondere für Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen relevant sein, doch z. B. auch eine GmbH mit fast ausschließlicher Grundstücksverwaltung k...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / D. Exkurs – Übertragung der umsatzsteuerrechtlichen Argumentation auf die ertragsteuerrechtliche Zuordnung

Die unterschiedliche Behandlung des gleichen Sachverhalts aus ertragsteuerrechtlicher sowie umsatzsteuerrechtlicher Sicht kann natürlich zu Problemen und administrativem Mehraufwand führen. Daher erscheint die Erwägung, die umsatzsteuerrechtliche Argumentation auf die ertragsteuerliche Zuordnung zu übertragen verlockend. Da es sich bei den Leasingerlassen um norminterpretier...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / I. Der Klassiker – das Pkw-Leasing

Die wohl bekannteste Form des Leasings ist das Leasing von Pkws. Dabei legen die Vertragspartner vertraglich die Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs und die Laufzeit der Überlassung fest, wobei diese Verträge meist nicht ordentlich vor Ende der Vertragslaufzeit kündbar sind. Mittlerweile bieten einzelne Hersteller auch "Kurzzeitleasing" mit Vertragslaufzeiten von 1-6 Monaten od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 9 Rücknahme des Antrags (Abs. 8)

Rz. 32 Die Rücknahme des Antrags, die der Antragsteller jederzeit freiwillig erklären kann, führt nur in den Fällen zu einem Entfallen der Gebühr, in denen die Rücknahme vor der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung, mithin vor der Einleitung des Vorabverständigungsverfahrens erfolgt. Nach § 89a Abs. 8 Satz 2 AO führt die zu einem späteren Zeitpunkt erklärte Rücknahme nicht me...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.2 Weitere Verfahrensfragen

Rz. 21 Die Zahlungsinanspruchnahme geschieht durch eine Zahlungsaufforderung. Diese ist identisch mit dem Leistungsgebot gem. § 254 AO.[1] Zahlungsaufforderung und Leistungsgebot stehen also nicht als zwei selbstständige Verwaltungsakte nebeneinander. Das Leistungsgebot kann, wenn § 219 S. 1 AO nicht entgegensteht, mit dem Haftungsbescheid verbunden werden.[2] Es wird damit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.7 Verfahrensfragen

Rz. 44 Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist das FA zuständig, das auch für die Verwaltung der zu verwirklichenden Ansprüche nach §§ 16ff. zuständig ist.[1] Für den Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO über eine Rückforderung ist das FA zuständig, das den Bescheid erlassen hat, aufgrund dessen die Erstattung geschehen ist. Es findet kein Wechsel der Zuständigkeit durch eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine direkte Vorgängerbestimmung zu § 219 AO war in der RAO nicht vorhanden. § 219 S. 1 AO geht aber auf die Rspr. des BFH zu § 118 RAO zurück.[1] Inhaltlich regelt die Norm Beschränkungen hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners.[2] Der Erlass des Haftungsbescheids ist hingegen in § 191 AO geregelt, die materiellen Haftungsnormen vor allem in §§ 69ff....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Anzuwendendes Recht (Abs. 1)

Rz. 1 Das Amtshilfeverfahren wird durch das Ersuchen der Finanzbehörde veranlasst.[1] Die Einleitung und die Verantwortung für die Durchführung des Verfahrens im Ganzen liegen daher bei der ersuchenden Finanzbehörde. Für die Zulässigkeit der Maßnahmen, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden sollen, also z. B. die Unterstützung von Prüfungsergebnissen oder der Erlass von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.4.2 Entscheidung auf Antrag oder von Amts wegen

Rz. 32 Der Abrechnungsbescheid wird zwar regelmäßig auf Antrag des Stpfl. erteilt, kann aber auch von Amts wegen ergehen. § 218 Abs. 2 AO setzt nämlich anders als § 125 RAO keinen ausdrücklichen oder konkludenten Antrag voraus.[1] Dabei steht es dem FA allerdings nicht völlig frei, ob es von Amts wegen tätig werden will. Beruft sich z. B. ein Stpfl. auf das Bestehen eines Gu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.1 Ermessen

Rz. 19 § 219 S. 1 AO sieht Einschränkungen lediglich für die Zahlungsinanspruchnahme der Haftungsschuldner vor. Das Entschließungsermessen und u. U. – z. B. bei mehreren Haftungsschuldnern – das Auswahlermessen hat die Finanzbehörde jedoch bereits vor der Erteilung des Leistungsgebots bei der Haftungsinanspruchnahme durch Haftungsbescheid auszuüben.[1] Diese Haftungsinanspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 48... / 3.3 Rechtsfolgen

Rz. 17 Da der Steuergläubiger im Fall des § 48 Abs. 2 AO einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Dritten erwirbt, kann dieser gem. § 192 AO nur nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden.[1] Der Erlass eines Haftungsbescheids gem. § 191 Abs. 1 S. 1 AO ist ebenso unzulässig wie die Beitreibung des Anspruchs im Vollstreckungsverfahren nach §§ 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.5.2 Inhalt

Rz. 37 Der für die Entscheidung nach § 218 Abs. 2 AO notwendige Inhalt des Bescheids richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere nach denen der Meinungsverschiedenheit.[1] Da im Abrechnungsbescheid über das Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen zu entscheiden ist, muss er die Angaben darüber enthalten, ob und ggf. wodurch die streitige Zahlungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 5 Haftung ist steuerlich das Einstehen müssen für eine fremde Leistungspflicht. Der Haftungsschuldner schuldet nicht wie der Steuerschuldner[1] die Steuer, sondern haftet für sie, also für die Schuld eines anderen.[2] Diese Schuld eines anderen wird häufig unscharf als "Erstschuld" bezeichnet.[3] Ihre Verwirklichung soll nach § 219 AO Vorrang vor der Haftungsschuld haben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.2 Beschränkung der Zahlungsinanspruchnahme (§ 219 S. 1 AO)

Rz. 10 Eine Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot; vgl. Rz. 6) an den Haftungsschuldner darf nur insoweit ergehen, als die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [1] des Schuldners des jeweiligen Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erfolglos geblieben ist oder aussichtslos sein würde. Vor dem Erlass eines Leistungsgebots an den Haftungsschuldner muss somit grundsätzlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.5.1 Form

Rz. 34 Für den Abrechnungsbescheid ist anders als nach § 125 RAO keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sinn, Zweck und Inhalt dieses Bescheids erfordern allerdings die Schriftform.[1] Ergeht der Abrechnungsbescheid dennoch mündlich, so ist er gem. § 119 Abs. 2 S. 2 AO auf unverzügliches Verlangen des Adressaten schriftlich zu bestätigen, ohne dass es für das notwendige berech...mehr

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Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.2 Vorsitzender und Mitglieder

Der Meisterprüfungsausschuss besteht seit der HwO-Novelle vom Juni 2021 nur noch aus 4 statt aus 5 Mitgliedern.[1] Mitglieder sollen das 24. Lebensjahr vollendet haben.[2] Die Stellvertretung wird seit der HwO-Novelle vom Juni 2021 in § 48 Abs. 7 geregelt. Danach gilt: "Für jedes Mitglied des Meisterprüfungsausschusses können bis zu zwei Stellvertreter für den Fall der Verhind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1.5 Erstattungsansprüche

Rz. 12 Erstattungsansprüche ergeben sich aus § 37 Abs. 2 AO, aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen oder aus §§ 272 Abs. 1 S. 6, 276 Abs. 6 S. 2 AO [1] Ihre Festsetzung in einem Erstattungsbescheid ist im Gesetz nicht vorgesehen.[2] Die sich aus den Einzelsteuergesetzen ergebenden Erstattungsansprüche folgen aus einer Steuerfestsetzung und der Abrechnung der geleisteten Vora...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 8 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (LAG Hamm, Beschluss v. 10.2.2012, 10 TaBV 67/11). Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erfo...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 1. Einfluss auf das duale Besteuerungssystem?

Durchbrechung von Transparenz- und Trennungsprinzip? Fraglich erscheint in diesem Fall, ob durch die Abschaffung des Gesamthandsvermögens in erster Linie das duale Besteuerungssteuersystem – sprich die Unterscheidung zwischen Transparenz- und Trennungsprinzip [84] – durchbrochen wird; schließlich soll das Vermögen einer Personengesellschaft künftig eigenes Gesellschaftsvermög...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einleitung des Verfahrens

Rn. 152 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 wird im Gegensatz zur Vorgängerregelung, bei der die Festsetzung von Ordnungsgeld nur auf Antrag erfolgte, von Amts wegen betrieben (vgl. BilR-HB (2018), Kap. B/I, Rn. 185ff.; Grashoff, DB 2006, S. 2641; Haufe HGB-Komm. (2021), § 335, Rn. 23; Zwirner/Vodermeier, BC 2018, S. 171ff.). Gemäß § 335 Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Aktivierungsverbot von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen

Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungsverbot von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen in § 248 Abs. 1 Nr. 3 (vormals: § 248 Abs. 3 (a. F.)) wurde durch das Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz (VersRiLiG) vom 24.06.1994 (BGBl. I 1994, S. 1377ff.) in das HGB eingefügt. Nach der RegB (vgl. BT-Drs. 12/5587, S. 18) wurde durch die jetzt im § 248 A...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / aa) Partielle Steuersubjekteigenschaft

Für die Frage der partiellen Steuersubjekteigenschaft gilt anzumerken, dass die Personengesellschaft – im Gegensatz zur intransparenten Besteuerung juristischer Personen[68] – nicht Gegenstand einer Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist.[69] Allerdings ist sie für andere Steuerarten selbst Subjekt der Besteuerung und damit Steuerpflichtiger i.S.d. § 33 AO,[70] soweit der je...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

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Gebühr für verbindliche Auskunft bei einheitlichem Sachverhalt

Leitsatz Stellen Konzerneinheiten im Rahmen einer geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ist die verbindliche Auskunft zu einem einheitlichen (einzigen) Sachverhalt beantragt und erteilt worden, für die nur eine Gebühr zu erheben ist. Sachverhalt Die E-GmbH und die F-GmbH sowie Frau G - die Kläger - beantragten beim Finanza...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BG...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.5.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 24 Die bis zum 31.12.2019 in § 60 SGB XII enthaltene Verordnungsermächtigung für die Konkretisierung der Leistungsberechtigung ist ab. 1.7.2021 in Abs. 4 bestimmt. Bis zum Erlass der Rechtsverordnung, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt, finden die Regelungen der Eingliederungshilfe-Verordnung in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zur Konk...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.2 Besetzung des Verwaltungsrats (Abs. 2)

Rz. 10 Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern (Mitglieder; Satz 1). Die Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte der MD gewählt (Satz 2). Rz. 11 Die Verteilung der Mitglieder auf die verschiedenen Interessengruppen entspricht demselben Verhältnis der Vertretergruppen, das auch für die MD gilt (§ 279 Abs. 4, 5). 16 Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte oder Vertr...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung stellt eine besondere Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber fest, also nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie soll – ebenso wie die Möglichkeit der Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten auf die Ausgleichsabgabe – die Beschäftigung behinderter Menschen in den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.6 Assistenz bei stationärer Behandlung im Krankenhaus (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 wurde durch Art 7c des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 27.9.2021 mit Inkrafttreten zum 1.11.2022 angefügt. Mit Abs. 6 wird die Kostenträgerschaft für die Übernahme der (Personal-)Kosten bei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe währe...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.4 Umsatzsteuerliche Inanspruchnahme von Internetplattformbetreibern bei Fernverkäufen über deren Plattform

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. ä., unterstützen, werden seit 1.7.2021 so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 2.3 Elementarschäden

Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an einer selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung sowie für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung können nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und üblic...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.9 Ausnahmeregelungen

Kapitel 1 von Titel XIII MwStSystRL enthält eine Reihe von Ausnahmen, die bis zum Erlass der endgültigen Regelung angewandt werden können. Für die Staaten, die am 1.1.1978 Mitgliedstaaten der EU waren, sind die meisten Ausnahmen, die diese anwenden können, in Anhang X MwStSystRL aufgeführt. Die EU-Kommission schlägt vor, die Ausnahmeregelungen zu streichen, bei denen die vor...mehr

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Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen des Jobcenters

Leitsatz 1. Musste das Jobcenter wegen unterlassener oder verzögerter Kindergeldzahlungen an den Kindergeldberechtigten höhere Leistungen erbringen, kann es gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch gegen die Familienkasse haben und können die Kindergeldansprüche des Berechtigten gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 107 SGB X als erfüllt gelten und gemäß...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 8.1 Vorschläge der EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte dem Rat am 11.12.2018 ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das im Zusammenhang mit den ab 1.7.2021 infolge der RL (EU) 2017/2455[1] geltenden Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen an Privatverbraucher innerhalb der EU im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) und innergemeinschaftlicher Fernverkäufe von Gegenständen sowie v...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 9.2 Einigung auf Ratsebene

Mit der vom Rat angenommenen Richtlinie (EU) 2020/284 [1] werden Zahlungsdienstleister, die in den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten eingebunden sind, besonderen Verpflichtungen unterworfen. Diese Verpflichtungen dienen der Bekämpfung von MwSt-Betrug. Insbesondere im Hinblick auf das ab 1.7.2021 gelten...mehr

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Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber...mehr