Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen. (2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen, wenn sie sich gegen folgende Entscheidungen richtet:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 13a GVG – [Zuständigkeit durch Landesrecht].

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte Sachen aller Art ganz oder teilweise zuzuweisen sowie auswärtige Spruchkörper von Gerichten einzurichten, sofern dies für die sachdienliche Förderung oder schnellere Erledigung von Verfahren zweckmäßig ist. 2Die Landesregierungen können die Erm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 949 ZPO – Nicht rechtzeitige Einleitung des Hauptsacheverfahrens.

Gesetzestext (1) Ein im Inland erlassener Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung wird nach Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 durch Beschluss widerrufen. (2) Zuständige Stelle, an die gemäß Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 das Widerrufsformblatt zu übermitteln ist, ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 2 Die Vorschrift unterscheidet drei Ausgangssituationen, namentlich eine Mehrheit von Streitgegenständen im Falle der objektiven oder subjektiven Klagenhäufung (Abs 1 S 1 Var 1), den Fall von Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) sowie das Teilurteil über einen Teil eines einzigen Streitgegenstands (Abs 1 S 1 Var 2). Diese Varianten sind sauber auseinanderzuhalten. (Nur)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 3 EuVTVO – Vollstreckungstitel, die als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden über unbestrittene Forderungen. Eine Forderung gilt als ›unbestritten‹, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fehlende Entschuldigung.

Rn 4 Als ausreichende Entschuldigung wird es auch anzusehen sein, wenn die Partei nach Erlass des Beweisbeschlusses neue Beweismittel vorgebracht und deshalb die Aussetzung ihrer Vernehmung ›beantragt‹ hat, solange darüber nicht entschieden ist (Musielak/Voit/Huber Rz 3). Hält das Gericht die vorgebrachte Entschuldigung für unzureichend, so muss es wegen der weit reichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag des Klägers.

Rn 11 Ein besonderer Antrag des Klägers ist spätestens seit der Neufassung des § 307 durch das ZPO-RG nicht mehr erforderlich. Der Sachantrag des Klägers genügt (schon bisher hM seit RGZ 44, 344, 350). Der Kl hat nach Abgabe des Anerkenntnisses kein Rechtsschutzinteresse an einem streitigen Sachurteil (BGHZ 10, 333, 336 ff; wie § 306 Rn 6). Für den Erlass des Anerkenntnisurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht vertagt die Verhandlung über den Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten, wenn es dafür hält, dass die von dem Vorsitzenden bestimmte Einlassungs- oder Ladungsfrist zu kurz bemessen oder dass die Partei ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist. 2Die nicht erschienene Partei ist zu dem neuen Termin zu laden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag des Gläubigers.

Rn 2 Ein Haftbefehl wird nicht ohne Antrag des Gläubigers erlassen (kritisch Schilken Rpfleger 06, 629, 636). Der Antrag ist beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Zuständig ist nicht das zentrale Vollstreckungsgericht des § 802k, sondern das Amtsgericht des Wohn- bzw Aufenthaltsorts des Schuldners im Sinne von §§ 802e, 764, und zwar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 12 Gericht kann vom angeordneten schriftlichen Vorverfahren zum frühen ersten Termin (§ 275) wechseln (Frankf MDR 83, 411). Mit Terminsanberaumung entfallen Voraussetzungen für den Erlass eines schriftlichen VU, auch wenn Bekl keine Verteidigungsabsicht angezeigt hat (KG MDR 85, 416). Ein bereits erlassenes VU bleibt wirksam (LG Frankf 6.4.17 2–03 O 415/15 juris).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bindungswirkung.

Rn 22 Das Grundurteil spaltet den Rechtsstreit. Das Grundurteil entfaltet ebenso wie sonstige Zwischenurteile Bindungswirkung für das erlassende Gericht in den Grenzen des § 318 (Celle MDR 18, 273 [BGH 24.10.2017 - VI ZR 61/17]). Hinsichtlich des Betrags bleibt das Verfahren anhängig. Meist empfiehlt es sich, mit der weiteren Verhandlung über den Betrag bis zur formellen Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 3 Die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt zunächst den Erlass eines Urteils auf Zahlung einer Geldrente nach den in Rn 2 genannten Vorschriften voraus. Dieses muss noch nicht rechtskräftig sein, dh der Gläubiger kann wie bei § 323 wählen, ob er ein Rechtsmittel einlegt oder Klage erhebt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Wirksamkeit.

Rn 2 Wirksamkeit meint die Verbindlichkeit der Entscheidung für den Rechtsverkehr. Sie setzt die Existenz der Entscheidung durch deren Erlass (§ 38 III 3) voraus. Je nach dem Inhalt des Beschlusses bewirkt das Wirksamwerden also die für jedermann bindende Gestaltungswirkung bzw die Möglichkeit, die im Beschluss enthaltene Anordnung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen im We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 8 Die Zulässigkeit eines solchen Verzichts ergibt sich nunmehr unmittelbar aus dem Gesetz; die frühere Beschränkung auf den nach dem Erlass des Urteils erklärten Verzicht ist entfallen. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass sich der Verzicht eindeutig und klar auf ein bestimmtes Prozessrechtsverhältnis bezieht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel gegen die Durchsuchungsanordnung.

Rn 14 Es gilt das Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG NJW 15, 3432 [BVerfG 16.07.2015 - 1 BvR 625/15]). Zu unterscheiden sind die Rechtsmittel gegen die (unterlassene) Tätigkeit des Gerichtsvollziehers (s Rn 16) von den Rechtsbehelfen gegen die richterliche Anordnung der Durchsuchung. Diese gehört zwar zum Vollstreckungsverfahren, weil ein direkter Konnex mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 32 Das Verfahren über den Erlass einer Sicherungsanordnung gehört zum Rechtszug, § 19 I Ziff 3 RVG. Es entsteht keine gesonderte Gebühr.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zeitpunkt der Mitteilung.

Rn 5 Die Mitteilung erfolgt unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I 1 BGB). Sie wird in der Praxis gleichzeitig mit dem Erlass der Schutzanordnung verfügt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Maßnahme.

Rn 1 Der Antrag ist nur zulässig, wenn ein Justizverwaltungsakt (s § 23 Rn 5) erlassen, unterlassen oder der Antrag auf seinen Erlass abgelehnt wurde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 3 Beschlüsse, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, werden mit Erlass formell rechtskräftig. Das ist der Fall, wenn die Entscheidung aus dem gerichtsinternen Geschäftsbetrieb heraus befördert worden ist. Beispiele sind Beschlüsse nach § 522 III oder nach § 542 II, wenn nämlich ein in dieser Vorschrift genanntes Verfahren als unzulässig verworfen wird (BGH NJW 03, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 15. Schleswig-Holstein.

Rn 33 Die Vertretung wird bestimmt durch Art 30 der Landesverfassung, neu gefasst am 2.12.14 (GVOBl 14 S 344). Die danach den Ministern übertragene Vertretungsbefugnis ist teilw weiter übertragen worden, zB für den Justizbereich durch Erlass v 21.8.13, SchlHA 370.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 308 (Bindung an die Parteianträge).

Rn 30 Die Vorschrift gilt grds für Verfügungen nicht entsprechend, da mittels Verfügungen nicht über Sachanträge entschieden wird. Ist jedoch für den Erlass einer Verfügung ein Parteiantrag erforderlich, kommt eine entsprechende Anwendung des § 308 I in Betracht (MüKoZPO/Musielak § 329 Rz 16).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzinsung.

Rn 30 Erforderlich für die Festsetzung von Zinsen nach § 104 I 2 ist ein entsprechender Antrag. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm markiert der Tag des Eingangs dieses Antrags grds auch den Zinsbeginn (aA LG Hamburg AGS 20, 148 – entspr § 187 I BGB erst ab dem Tag, der auf den Tag des Antragseingangs folgt). Der Antrag kann nachträglich gestellt werden, auch noch nach Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren bis zum Vorlagebeschluss.

Rn 7 Das Gesetz sieht vor Erlass des Vorlagebeschlusses keine mündliche Verhandlung vor; daher ist diese nach allgemeinen Regeln auch nicht zwingend notwendig (LG Frankfurt/Main 11.7.06 – 3/7 OH 1/06; zust Gundermann/Härle VuR 06, 457, 459); sie wird oft aber zweckmäßig sein (Stadler FS Rechberger 663, 667 Fn 21; Sessler WM 04, 2344, 2347).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist Widerspruch nicht erhoben und beantragt der Antragsteller den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg. 2Dasselbe gilt, wenn der Vollstreckungsbescheid rechtzeitig beantragt ist, der Antrag aber zurückgewiesen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine einstweilige Anordnung bedarf der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den in dem Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. (2) Das Gericht kann in Gewaltschutzsachen sowie in sonstigen Fällen, in denen hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, anordnen, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung vor Zust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus LuF stellen die erste der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG dar. Sie zählen zusammen mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu den sog Gewinneinkünften. Der Gewinn aus LuF wurde bereits bei der Einführung der ESt als Reichssteuer durch das G vom 20.03.1920 (Erzbergersche Finanzreform)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie jedes Rechtsmittel ist auch die Berufung fristgebunden. Das dient der Rechtssicherheit; denn es soll, insb im Interesse des Obsiegenden, möglichst zeitnah nach dem Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung feststehen, ob sie formell rechtskräftig ist, also mit einem Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann. Die Vorschrift berücksichtigt daneben auch die Inter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 15 Brüssel IIb-VO – Einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, in dringenden Fällen.

Gesetzestext (1) Selbst wenn das Gericht eines anderen Mitgliedstaats für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, sind in dringenden Fällen die Gerichte eines Mitgliedstaats für die einstweiligen Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen zuständig, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehen sind fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tag und Ort der Verhandlung (Nr 1).

Rn 1 Die Uhrzeit des Aufrufs ist nicht zwingend aufzunehmen. Die Protokollierung der genauen Zeit bietet sich jedoch an, wenn der Erlass eines Versäumnisurteils im Raum steht. Wird die Verhandlung nach § 128a unter Einsatz von bildtechnischen Verfahren an einem anderen Ort geführt, so ist auch dieser Ort zu bezeichnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 64 enthält in I u II Formvorschriften zur Beschwerdeeinlegung. III ermächtigt das Beschwerdegericht – vorbehaltlich anderweitiger vorgehender Regelungen (s Rn 9) – zum Erlass einstw Maßnahmen. III ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entspr anzuwenden (BGH FamRZ 19, 115).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abhilfebefugnis.

Rn 17 Nach § 68 I 2 besteht in Familiensachen keine Abhilfebefugnis. Das gilt nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift auch in Verfahren der einstweiligen Anordnung (aA Hamm Beschl v 30.7.10 – II-10 WF 121/10, FamRZ 11, 234).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. 2Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden. (2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Richterspruchprivileg.

Rn 9 Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass eines Arrests ist auch dann ein ›urteilsvertretendes Erkenntnis‹ und unterfällt dem Spruchrichterprivileg (Richterspruchprivileg) der Amtshaftung (§ 839 II 1 BGB), wenn die Entscheidung durch Beschl ohne mündliche Verhandlung ergeht (BGHZ 161, 298, 302 f = NJW 05, 436).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Maßnahmen zu beschleunigten Verfahrensdurchführung bei begründeter Rüge, Abs 2 S 2.

Rn 26 Hält das Gericht die Rüge für begründet, weil die bisherige Verfahrensdauer, gemessen an den genannten Kriterien, unangemessen lang ist, hat es unverzüglich geeignete Maßnahmen zur vorrangigen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens zu ergreifen. Rn 27 Das Gesetz schreibt vor, dass der Erlass einer einstweilige Anordnung zu prüfen ist (§ 155b II 2 Hs 2), was in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Ausschluss nach § 41 Nr 6 ZPO.

Rn 9 Gerichtspersonen sind in Sachen ausgeschlossen, in denen sie in einem früheren Rechtszug oder in einem Schiedsverfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben. Ausgenommen ist die Tätigkeit als beauftragter oder ersuchter Richter (Holzer ZNotP 18, 94, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgrenzung zu sonstigen Rechtsbehelfen.

Rn 44 Alle Anträge der Partei, die bis zum Ablauf der Beschwerdefrist erfolgen, sind im Zweifel als Beschwerde aufzufassen, da mit der Beschwerde sowohl die Unrichtigkeit der getroffenen Entscheidung als auch eine zwischenzeitliche Veränderung bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung geltend gemacht werden können. Im Zweifel soll das Gericht zurückfragen (Dürbeck/Gottschalk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bekanntgabe an das beschwerdebefugte Kind, S 1.

Rn 3 Gem S 1 ist eine Entscheidung dem Kind selbst bekannt zu machen, wenn es ein eigenes Beschwerderecht iSv § 60 hat, also durch die Entscheidung in eigenen Rechten beeinträchtigt ist (Zö/Feskorn § 60 Rz 2; Prütting/Helms/Abramenko § 60 Rz 1; MüKoFamFG/Schumann § 164 Rz 4; Brandbg FamRZ 14, 1649; Nürnbg FamRZ 12, 804; Ddorf FamRZ 11, 1081). Das Kind hat ein Beschwerderecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Untätigkeit der Justizbehörde.

Rn 3 Der Verpflichtungsantrag setzt voraus, dass bei der zuständigen Justizbehörde ein Antrag auf Erlass des begehrten Justizverwaltungsaktes gestellt wurde (Hamm 13.2.84 – 1 VAs 11/84).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anerkenntnis.

Rn 39 Ist für sich ohne Einfluss auf den Streitwert; erst ab Erlass eines Teilanerkenntnis-Urteils ermäßigt sich der Wert für den str Teil (Bambg JurBüro 90, 771; Nürnbg MDR 05, 120, München MDR 17, 120), Bedeutung ggf für Nr 3104 Anl 1 RVG; für Beschwerde nach §§ 93, 99 II 1 ist Kosteninteresse maßgeblich (Frankf AnwBl 81, 155).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen, Rechtsfolgen.

Rn 2 Vollstreckungsmaßnahmen werden unter den Voraussetzungen des § 776 aufgehoben. In den Fällen des § 775 Nr 1, 3 sind bereits getroffene Maßnahmen gleichzeitig, somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einstellung bzw Beschränkung der Zwangsvollstreckung, aufzuheben (BGHR 05, 1619, 1620). Die Rechtskraft eines Einstellungsbeschlusses ist nicht Voraussetzung für Aufhebu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 16 Im Fall eines Rechtsstreits mit Klage und Widerklage ist der Erlass des Teilurteils nur über die Klage oder nur über die (Zwischenfeststellungs-)Widerklage oder jeweils über einen Teil des zugehörigen Streitgegenstands grds zulässig (BGH NJW 87, 441 [BGH 29.10.1986 - IVb ZR 88/85]). Unzulässig ist das Teilurteil, wenn Klage und Widerklage denselben Sachverhalt betreffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 649 ZPO aF und regelt die Voraussetzungen für den Erlass eines Festsetzungsbeschlusses sowie dessen Inhalt.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.3 Berichtigungsverfahren

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Berichtigungsverfahren gliedert sich in mehrere Teilschritte. In einem ersten Schritt muss u. E. die Rechnung berichtigt werden, da dies bereits ein allgemeines Kriterium des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG ist (vgl. Korn in Bunjes, § 14c UStG, Rz. 40). Da für die Art der Berichtigung keine speziellen Regelungen im Gesetz enthalten sind, gelten im...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Neue Rechtslage ab dem 01.01.2023

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine erneute Kehrtwende hat der BFH in seinem Urteil vom 14.11.2018 vollzogen (BFH vom 14.11.2018, Az: XI R 16/17, BStBl II 2021, 461). Die Leitsätze dieser Entscheidung lauten wie folgt: ”1. Die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers ist keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. 2. M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht hat vor einer Entscheidung in einem Verfahren über einen Anspruch nach § 2, das eine Zuwiderhandlung gegen ein Verbraucherschutzgesetz nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 zum Gegenstand hat, die zuständige inländische Datenschutzbehörde zu hören. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Erhebungsgebiet

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das umsatzsteuerliche Erhebungsgebiet entspricht dem Staatsgebiet der Republik Italien ohne die Gemeinden von Livigno und Campione d’Italia sowie die italienischen Gewässer des Luganer Sees (vgl. Art. 7 Erlass 633/1972). Für Wareneinfuhren aus den Gebieten Vatikanstadt und San Marino gelten besondere Regelungen. Ab dem 01.01.2019 gehören Campi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 11 Die zunächst unpfändbare Sache darf ab Erlass des Beschlusses, nicht erst ab dessen Rechtskraft gepfändet werden. Die Wegnahme darf erst erfolgen, nachdem der Schuldner das Ersatzstück bzw den zur Ersatzbeschaffung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat. Ist der Geldbetrag aus dem Vollstreckungserlös zu überlassen (s Rn 5), ist die Wegnahme erst nach Rechtskraft des Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzung im VB.

Rn 15 In den VB sind die bisher entstandenen Kosten aufzunehmen. Im Ergebnis entspricht dies einer Kostengrundentscheidung (nur über die aufgenommenen Kosten, insoweit nicht aA als München NJW-RR 97, 895 [OLG München 06.11.1996 - 11 W 2925/96], welches sich mit nicht aufgenommenen Kosten befasst und für diese im VB keine Kostengrundentscheidung sieht) mit gleichzeitiger Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren nach Eingang des Antrags (Abs 2).

Rn 9 Das Gesetz weist in Abs 2 S 1 ausdrücklich auf die Geltung des Vorrangs- und Beschleunigungsgebots nach § 155 I auch für die Verfahren nach § 1626a II BGB hin. Im vereinfachten Verfahren nach Abs 3 gilt § 155 II, III nicht, weil ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen...mehr