Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.6 Text der Zuzahlungsrichtlinie i. S. d. Abs. 4

Rz. 43 Nach § 32 Abs. 4 bestimmt der Träger der Rentenversicherung, unter welchen Voraussetzungen er von der Zuzahlung nach § 32 Abs. 1 absehen kann, wenn diese den Rehabilitanden unzumutbar belasten würde. Um eine Gleichbehandlung aller Rehabilitanden zu gewährleisten, hat der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben d...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Die Grundlagen der GRV sind (seit 1992) im SGB VI zusammengefasst. Seit 2005 gibt es nur noch zwei Zweige der GRV, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Letztere unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Dauer der Ehe.

Rn 10 Das Kriterium der Ehedauer ist iRd § 1361 II bedeutsam (BGH NJW 01, 973; FamRZ 80, 876), da § 1361 III ausdrücklich § 1579 Nr 1 ausschließt und der Anspruch auf Trennungsunterhalt bei kurzer Ehe mithin ausschl über § 1361 II begrenzt werden kann. Zu prüfen ist, ob und inwieweit der Berechtigte in seiner Arbeitsbiografie durch die Ehe eine Unterbrechung erfahren musste....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich.

Rn 4 Ein Anrecht der privaten Invaliditätsversorgung fällt gem § 28 I nur dann in den VA, wenn zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt sind: Der Versicherungsfall muss bei dem Ausgleichspflichtigen innerhalb der Ehezeit (iSd § 3 I) eingetreten sein und der Ausgleichsberechtigte muss am Ende der Ehezeit bereits eine Invaliditätsrente beziehen oder jedenfalls die gesundheitlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verschlimmerung.

Rn 7f Ein Anspruch auf Krankheitsunterhalt kann auch entstehen, wenn im Einsatzzeitpunkt zunächst nur eine tw Erwerbsunfähigkeit vorgelegen hat und sich die zugrunde liegende Erkrankung in einem nahen zeitlichen Zusammenhang zum Einsatzzeitpunkt so verschlimmert, dass eine völlige Erwerbsunfähigkeit eintritt. Erforderlich ist hier, dass der Unterhalt im Einsatzzeitpunkt durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige persönliche Verhältnisse.

Rn 9 Ird umfassenden Zumutbarkeitsprüfung (BGH NJW 05, 61) sind auch das Alter des Unterhalt begehrenden Ehegatten (BGH FamRZ 91, 416; Hamm FamRZ 95, 1580), der Gesundheitszustand (BGH FamRZ 91, 416), seine Berufsausbildung (Ddorf FamRZ 91, 76) und eine frühere Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeit des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 8 Ein ausgleichsberechtigter Ehegatte kann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen, wenn der Ausgleichspflichtige laufende Versorgungsleistungen aus einem im Wertausgleich bei der Scheidung (bzw nach früherem Recht im öffentlich-rechtlichen VA) noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Anrecht bezieht (§ 20 I 1) und bei dem Ausgleichsberechtigten ein Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 2 Von § 28 werden private Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherungen erfasst. Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen. Das Versicherungsunternehmen verspricht der versicherten Person als Gegenleistung für deren Beiträge eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Dieser Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.9 Behinderte Menschen in Anstalten oder Heimen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 146 Die Krankenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen beschäftigt werden, war mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (SVBG) v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) eingeführt und in den Voraussetzungen auch dort geregelt worden. Ergänzend sah § 2 Abs. 2 SVBG vor, dass als beschäftigt auc...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.6 Beitrittsrecht von Auslandsrückkehrern (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 52 Das mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführte Beitrittsrecht für aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer stellte gegenüber der RVO eine Neuerung dar. Damit wird der Freizügigkeit des Arbeitnehmers und nicht zuletzt den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen bei Beschäftigungen im Ausland Rechnung getragen. Die Regelung kommt insbesondere in den Fällen zur...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.5 Beitrittsrechte von schwerbehinderten Menschen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 45 Das Zugangsrecht zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Schwerbehinderte knüpft an die frühere Regelung in § 176c RVO an. Das Beitrittsrecht als schwerbehinderter Mensch nach dem SGB IX setzt einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 % voraus. Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei einem geringere...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.4 Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 26 Unerheblich ist dagegen grundsätzlich, ob der Arbeitnehmer überhaupt eine Arbeitsleistung erbringt.[1] Das gilt sowohl für die Wartezeit als auch für das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Das erhellt ein Blick auf die Begrifflichkeit des "Erholungsurlaubs", wie ihn § 1 BUrlG verwendet. Richtig verstanden dient der Erholungsurlaub nicht der Erholung von konkret geleisteter...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7 Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 59 Der Urlaubsanspruch entsteht nach der gesetzlichen Regelung des § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr neu. Bereits daraus ergibt sich, dass der gesetzliche Anspruch auf Erholungsurlaub auch hinsichtlich seiner zeitlichen Begrenzung einen Bezug zum Kalenderjahr [1] hat. Dementsprechend regelt § 7 Abs. 3 BUrlG klarstellend den Zeitraum, in dem der jeweils neu entstehende jährl...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes (s. Rz. 30). Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente (s. Hinweis in Rz. 28).[1] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.6 Studienstarthilfe

Auszubildenden, die sich erstmalig an Hochschulen sowie Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind oder an einer nichtstaatlichen Hochschule oder Akademie immatrikulieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf Antrag eine Studienstarthilfe i. H. v. 1.000 EUR gezahlt. Weitere Voraussetzung dafür ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 2 Leistungen

Die Alterssicherung kennt folgende Leistungen[1]: Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes, Beitragszuschüsse, Medizinische Rehabilitation, Betriebs- und Haushaltshilfe. Betriebs- und Haushaltshilfe stehen bei Tod des Landwirts nicht mehr zu, wenn in dem Unternehmen Arbeitnehmer oder mitarbeitende Familienangehörige ständig beschäftigt sind. Alle Leistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 4 Rentenhöhe/Fortschreibung

Die Renten der Alterssicherung der Landwirte wird – vergleichbar der Rentenversicherung – nach einer Rentenformel berechnet.[1] Die monatliche Rente ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Rentenwerts[2], dessen Fortschreibung an die Veränderung des aktuellen Rentenwerts der Rentenversicherung gekoppelt ist[3], mit dem Rentenartfaktor und der Steigerungszahl, die sich...mehr

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Alterssicherung der Landwirte / Zusammenfassung

Begriff Die Alterssicherung der Landwirte ist ein eigenständiger Zweig der Rentenversicherung. Er ist speziell für selbstständige Landwirte als Teilabsicherungssystem für das Alter und das Risiko einer Erwerbsminderung mit Teilabsicherungscharakter geschaffen. Eine Besonderheit ist die Hofabgabepflicht vor Bezug der Altersrente. Träger der Alterssicherung sind die bei jeder l...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 4 Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten

Entgeltpunkte für rentenrechtliche Zeiten werden grundsätzlich nur bis zum Kalendermonat vor Rentenbeginn ermittelt. Ausnahmen bestehen für Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters.[1] Zeiten bzw. Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Ablauf...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.3.1 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten richten sich die Entgeltpunkte nach Anzahl und Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsverdienste (Gesamtleistungsbewertung). Entgeltpunkte werden grundsätzlich nur für rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt, die vor Beginn der jeweiligen Rente, bei Erwerbsminderungsrenten vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen. Zeiten danach können erst be...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / gg) Erwerbsminderungsrente für bereits erwerbsgeminderte Personen

Rz. 446 § 50 SGB VI – Wartezeiten Rz. 447 Nach § 50 Abs. 2 SGB VI erhalten Personen nach einer Wartezeit von 20 Jahren auch dann Erwerbsminderungsren...mehr

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§ 6 Tabellen / E. Erkrankungen

Rz. 140 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 270 f., 584 ff. Rz. 141 Unfallabhängige, aber auch unfallfremde Erkrankungen können die durchschnittlich zu erwartende Restlebenszeit negativ beeinflussen. Entscheidend für die Beurteilung der Laufzeit ist stets der Gesamtgesundheitsbefund, und nicht nur isoliert betrachtet die unfallkausale Beeinträchtigung. Rz. 142 Das Internet bietet Rechn...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Erwerbsminderungsrente

Rz. 395 Die Bestimmungen für die Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) wurden angeglichen. Die Übergangszeiten für die Rentenkürzungen beschreiben die in §§ 264c, 265 SGB VI enthaltenen Tabellen.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Versicherungsrechtliche Aspekte

Rz. 373 Manche Rentenarten verlangen die Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen, z.B. bei der Altersrente für Frauen (§ 237a SGB VI). Rz. 374 Versicherte, deren anhaltende volle Erwerbsminderung bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit eintrat, haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen (§ 43 Abs. 6 S...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Landwirtschaft

Rz. 391 §§ 11, 12 i.V.m. §§ 87a, 87b ALG ändern die Altersversorgung (Regelaltersrente) der Landwirte parallel, § 27a ALG ebenso die Versorgung bei Erwerbsminderung.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 543 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 544 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 lit. c SGB VII) wird nach dem Tode ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 423 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach oben einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bzw. Betriebsrat. Rz. 424 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalte...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.10 Gesamtleistungsbewertung

Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung für das Bewertungsverfahren von beitragsfreien Zeiten und beitragsgeminderten Zeiten. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert – ausgedrückt in Entgeltpunkten –, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegung...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Abschlag

Rz. 393 Unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitnehmer mit mindestens 35 Versicherungsjahren, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung) ist es möglich, vorzeitig Rente zu beziehen, dann zumeist mit Abschlägen an deren Höhe. Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen Abzüge i.H.v. 0,3 % an, und dies lebenslang. R...mehr

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Nachzahlung von freiwillige... / 2.3 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte für nahezu alle geltenden Nachzahlungsmöglichkeiten werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des Durchschnittsentgelts des Kalenderjahres, in dem die Beiträge gezahlt werden, nach dem sog. "In-Prinzip" ermittelt.[1] Etwas anderes gilt, wenn das sog. "Für-Prinzip" anzuwenden ist, wie z. B. für die rentenrechtliche Abgeltung der wegen Heiratserstattung nach...mehr

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§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 210 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 211 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Nachforderungs-/Zusatzklage

Rz. 1389 § 258 ZPO – Klage auf wiederkehrende Leistungen Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden. Rz. 1390 Ist über einen zukünftigen Schaden (z.B. Erwerbsminderung, Unterhaltseinbuße) durch Leistungsurteil nur teilweise entschieden (z.B. nur für einen befristeten...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.1 Ermittlungsarten der Entgeltpunkte

Wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (West) zu ermitteln sind, ist je nach Beitragsart unterschiedlich geregelt. Für Pflicht- und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung, vorausbescheinigtes Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtige Einnahme, nachgezahlte Beiträge für länger zurückliegende Zeiten vor Rentenbeginn gilt § 70 SGB VI wie fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 1 Einkommensanrechnung auf eine Rente

Einkommen, das mit einer Witwen- oder Witwerrente [1] oder Erziehungsrente [2] zusammentrifft, ist – sofern es einen Freibetrag übersteigt – zu 40 % auf die jeweilige Rente anzurechnen. In den ersten 3 Kalendermonaten des Rentenbezugs findet grundsätzlich keine Einkommensanrechnung statt (sog. Sterbevierteljahr oder Sterbeübergangszeit). Praxis-Beispiel Sterbevierteljahrmehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.8 Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Vorziehen von Altersrente)

Die Altersgrenzen in der Rentenversicherung wurden bei den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit beginnend ab 1997, bei den Altersrenten für Frauen und für langjährige Versicherte beginnend ab 2000 und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnend ab 2001 schrittweise bis hin zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren angehoben. Mit dem RV-Alt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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Gesetzesverzeichnis

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