Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Recht

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Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Nicht-Inlandsvermögen

Rz. 28 Die Aufzählung des § 121 BewG ist abschließend; alle dort nicht genannten Vermögensgegenstände zählen nicht zum Inlandsvermögen. Besonders zu erwähnen sind insoweit:[105]mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 17 ErbStG erhöht für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder den persönlichen Freibetrag, indem neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt wird.[1] Im Grunde handelt es sich hier um eine gesetzlich geregelte Billigkeitsregelung, nach der private Versorgungsbezüge teilweise den steuerbefreiten gesetz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft), hat (nur) ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 18 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 18 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 7 Weder in der 6. EG-Richtlinie noch in der MwStSystRL findet sich eine § 3 Abs. 12 UStG entsprechende Bestimmung. Gleichwohl verstößt § 3 Abs. 12 UStG nicht gegen EU-Recht.[1] Die in § 3 Abs. 12 UStG angeordneten Rechtsfolgen ergeben sich aus den allgemeinen Regelungen über steuerbare Umsätze[2] und deren Besteuerungsgrundlage.[3] Danach ist Besteuerungsgrundlage alles,...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.7.1 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist zwar Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil sie Leistungen an die Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbringt. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind jedoch die Leistungen der Gemeinschaften an die Eigentümer von der Umsatzsteuer befreit. Einzige Ausnahme nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG stellen Einnahmen aus Stellplatzvermi...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Wertermittlung und Steuerberechnung

Rz. 97 Nach § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG sind nur die mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig. Der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang setzt voraus, dass die Entstehung der Verbindlichkeit ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen. Er ist insbesondere zu bejahen, wenn di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Anrechnung und Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 5 Gehören Bankguthaben eines Inländers bei einem Kreditinstitut im Ausland nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG nicht zum Auslandsvermögen, scheidet eine Anrechnung der im Ausland auf diese gezahlten Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus.[1] Rz. 6 Die fehlende Anrechnungsmöglichkeit verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 65 AEUV. [2] Zwar kann eine, ggf. erst zuk...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Erwerb mit teilweisem Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 80 Besteht der Erwerb nur zum Teil aus Auslandsvermögen – d. h. daneben auch zum Teil aus Inlandsvermögen –, so bedarf es zur Durchführung der Anrechnung einer Aufteilung der deutschen Erbschaftsteuer im Verhältnis des steuerpflichtigen Auslandsvermögens zum steuerlichen Gesamtvermögen.[1] Dieses Aufteilungsgebot ergibt sich aus § 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG. Die Anrechenbarke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Nach dem GrEStG und UStG steuerbare Transaktionen – Spannungsverhältnis

Rz. 62 Die grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind in § 1 GrEStG erschöpfend aufgezählt. Diese Vorgänge sind – handelt es sich um umsatzsteuerbare Transaktionen – nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der USt befreit. Von daher sollte man davon ausgehen, dass GrESt und USt nicht ein und dieselbe Transaktion betreffen und doppelt besteuern können. Komplikationen kommen dennoch dadur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 61 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Anspruch auf Kindergeld hat nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nur derjenige, der im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Vorschrift beinhaltet eine Ausprägung des Territorialitätsprinzips, welche sachgerecht und verfassungsgemäß ist, BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351. Die Anknüpfung an den Wohnsitz de...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.4.4 Verhältnis zur Anfechtung

Soweit ein Beschluss nicht an Nichtigkeitsgründen leidet, muss er innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG angefochten werden, ansonsten erwächst er in Bestandskraft und bindet sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Rechtsfolge von Verstößen gegen AGB-rechtliche Vorschriften führen hingegen nach § 306 BGB zur Unwirksamkeit der Kla...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 2. Methodische Einordnung der Rechnung

Rechnung = materiell-rechtliche Voraussetzung des Vorsteuerabzugs: Die Ausübung des Vorsteuerabzugs für eine erhaltene Eingangsleistung setzt gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG eine Rechnung des leistenden Unternehmers voraus. Diese Rechnung muss den in §§ 14, 14a UStG aufgestellten Erfordernissen genügen. Ungenauigkeiten führen dann nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs d...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 1. Problemstellung

Formellen Anforderungen genügende Rechnung notwendig: Der Leistungsempfänger muss bei Geltendmachung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug nach der Konzeption des UStG und den damit einhergehenden Anforderungen eine allen formellen Anforderungen genügende Rechnung über die Eingangsleistung besitzen. Die Rechnung ist materiell-rechtliche Voraussetzung des Vorsteuerabzugs.[1] BFH: a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinungsformen

Rz. 12.1 [Autor/Stand] Einfuhrschmuggel in die Bundesrepublik Deutschland kommt de facto nur noch über die deutschen Hochseehäfen oder Flughäfen vor[2]. Die einzige zollrechtliche EU-Außengrenze besteht zur Schweiz, aber die in der Regel geschmuggelten Waren (Zigaretten und Alkohol) kommen nicht daher bzw. werden nicht dort hergestellt. Strafrechtlich relevant sind daher weg...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Fehlen einer ausdrücklichen Regelung in den IFRS

Tz. 25 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Trifft kein Standard und keine Interpretation explizit auf einen rechnungslegungspflichtigen Geschäftsvorfall zu (zB auf die Bilanzierung von Emissionsrechten), hat die Unternehmensleitung gem. IAS 8.10 abzuwägen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu entscheidungsnützlichen (IAS 8.10a) und verlässlichen Informationen (IAS 8.10b) füh...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Vorbemerkungen

Tz. 50 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Der IASB besitzt als privatrechtlicher Standardsetter in der Europäischen Union gem. Art. 288 AEUV keine Gesetzgebungskompetenz. Daher müssen die vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen von der Europäischen Kommission legitimiert werden. Diese Legitimation erfolgt indes nur für die eigentlichen Standards und Interpretationen. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 12 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 50d EStG existiert eine vergleichbare Regelung für Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Für die Auslegung des § 48d EStG kann zT auf die Rspr zu § 50d EStG zurückgegriffen werden. Rn. 13 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d Abs 2 EStG bestimmt einen Vorrang der in § 48d Abs 2 EStG getroffenen Zuständigkeitsregel im Verhältnis zu der Regelung in ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.1 Überblick

Die nachfolgende Übersicht bietet einen Überblick über neue und geänderte IFRS, die erstmals in gesetzlichen EU-IFRS Abschlüssen für das Kalendergeschäftsjahr zum 31.12.2022 verpflichtend anzuwenden sind (für weitergehende Ausführungen zu den neuen und geänderten IASB-Verlautbarungen siehe die Kapitel 1.2 – 1.5). Ihr liegt der Rechtsstand vom 25.7.2022 zugrunde. Aufgrund von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbaren ist erreicht[2], nicht nur was das EU-Recht betrifft.[3] Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) dient in der Regel n...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ablauf des Endorsement-Verfahrens

Tz. 54 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Endorsement-Verfahren, basierend auf dem Beschluss des Europäischen Rates 1999/468/EG, verläuft im Regelfall wie folgt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Stand] Verhältnis zur vGA/vE. Die Preisanpassungsklausel nach § 1a sieht rechtsfolgenseitig eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 Satz 1 vor. Eine Korrektur nach anderen Vorschriften (etwa nach § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG) ist nicht vorgesehen, sodass beim rein innerstaatlichen Transfer von immateriellen Werten (z.B. Verkauf eines Kundenstamms...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überführung von Wirtschafts... / 2 Inhalt

§ 12 KStG fingiert bei der Überführung von Wirtschaftsgütern eine Veräußerung. Dies führt zur Besteuerung der Differenz zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem Buchwert des überführten Wirtschaftsguts. Die Regelung gilt auch, wenn bisher, z. B. infolge von § 5 Abs. 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG, kein Buchwertansatz vorhanden war. Als Tatbestandsvoraussetzung wird an den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 2 Grundsätzliches

In der Literatur wurden viele Versuche gemacht, die unterschiedlichen Rechtsquellen des Arbeitsrechts zu ordnen.[1] In einer Grobeinteilung kann unterschieden werden zwischen staatlichem Recht (Gesetze, Rechtsverordnungen), internationalem Recht (Völkerrecht, EU-Recht), kollektivem Recht (Tarifverträge, Betriebs-, Dienstvereinbarungen), Richterrecht (meist Entscheidungen des...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.8.1 Keine irreführende Werbung

In § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)[1] ist erläutert, welche "irreführenden geschäftlichen Handlungen" als unlauter anzusehen sind. Insbesondere § 5 Abs. 2 Satz 1 UWG lässt sich gut auf die "Handlung" Werbung beziehen. Irreführend ist sie laut Gesetz dann,mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.3.3 Ehrliche, vollständige Information

Auf den ersten Blick klingt diese Forderung vielleicht selbstverständlich. Wenn man aber genauer hinschaut, sieht man, dass in vielen Bereichen gerne Dinge verschwiegen werden, die die Verbraucher möglicherweise von einem Kauf des Produktes abhalten würden, sofern sie von ihnen wüssten. Ein Unternehmen, das seine Produkte mit Kinderarbeit im Ausland herstellen lässt, schreib...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.2.3 Entsorgung, Recycling, zirkuläre Wertschöpfung

In Deutschland gibt es inzwischen umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Thema Entsorgung und Recycling. Außerdem hat sich ein ganzer Industriezweig darauf gegründet, der sich ausschließlich mit der Beseitigung oder Weiterverwertung von Haus- und Industriemüll befasst. Insofern geht es hier ähnlich wie beim ersten Punkt zunächst einmal um die Einhaltung der bereits bestehen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Solaranlagen: Kabinett beschließt Abbau von Steuerhürden

Die Bundesregierung will mehr Solardächer, auch auf vermieteten Wohnhäusern. Bislang waren Installation und Betrieb zu kompliziert. Nun hat das Kabinett am 14. September einen Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschlossen: Steuerliche und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden. Befreiung von der Ertragssteuer Einnahmen bis zu einer bestimmten Leistung sollen ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 1.3.2 Vorrang des Unionsrechts

Die EU ist darauf angewiesen, dass ihre Rechtsvorschriften überall in der Union gleichermaßen angewendet werden. Die einheitliche Anwendung wird dadurch gewährleistet, dass die Regeln des Unionsrechts im Konfliktfall jeder Vorschrift des nationalen Rechts, auch dem Verfassungsrecht, vorgehen (Vorrang des Unionsrechts). Die wichtigste Konsequenz des Vorrangprinzips ist, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 1.1 Begriff des "Europarechts"

Schon der Begriff "Europarecht" oder "europäisches Unionsrecht" ist präzisierungsbedürftig, da er in der Praxis in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet wird. Zu unterscheiden ist zwischen dem Europarecht in einem weiteren und in einem engeren Sinne. In einem weiteren Sinne wird das Europarecht verstanden als die Summe aller Rechtsregeln, die für die Europäische Union (E...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 1.5.1 Grundsatz: Rechtsschutz vor nationalen Gerichten

Ist nicht ausnahmsweise der direkte Klageweg zum Gericht der Europäischen Union (EuG)[1] eröffnet, muss gegen die Verletzung des EU-Rechts zunächst vor dem nationalen Richter vorgegangen werden. Klageart und Zulässigkeitsvoraussetzungen richten sich in diesem Fall nach nationalem Recht. Das nationale Gericht prüft von Amts wegen[2], ob unmittelbar anwendbare europarechtliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einbringung gegen "neue" Anteile

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordert die Ausgabe "neuer" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in ursächlichem Zusammenhang mit der Einbringung der hingetauschten Anteile (s Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 1 UmwStG; s Tz 22). Die Einbringung der Geschäftsanteile muss nämlich gem § 21 Abs 1 S 2 iVm Abs 1 S 1 UmwStG (zumindest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Verhältnis zum EU-/EWR-Recht

Tz. 15a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Nichtanwendung von § 21 UmwStG beim Anteilstausch gegen Gewährung nur eigener Anteile an der Übernehmerin wird in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU als Verstoß gegen die EG-FRL (sekundäres EU-Recht) angesehen (hA, s Tz 41a). Die Nichtanwendung von § 21 UmwStG bei Einbringung in eine ausl "Kap-Ges/Gen", die nach nationaler Beur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Verhältnis zum EStG, KStG oder AStG

Tz. 15 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG ist als entgeltliche Übertragung der hingegebenen Anteile iR eines tauschähnlichen Geschäfts zu werten. Zum Vorrang der Regelungen des § 21 UmwStG gegenüber den allg Bestimmungen über eine Anteilsveräußerung gem den §§ 6, 16, 17 EStG, 8b KStG und dem sog Tauschgutachten s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55 zu al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.3 Entstrickung nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("Rechtliche Entstrickung")

Tz. 77 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auch wenn nach der hier vertretenen Auff die Entstrickungsregelungen des UmwStG (insbes § 3 Abs 1 und § 11 Abs 1) für die Mehrzahl der Fälle Leervorschriften sind, gilt das nicht ausnahmslos. In einigen Sonderfällen führt die grenzüberschreitende Verschmelzung selbst zur St-Entstrickung, und zwar nach Verw-Auff rückbezogen zum stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 "Einfacher" Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Als "einfacher" Anteilstausch wird gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG derjenige (Einbringungs)Vorgang definiert, bei dem Anteile (s Tz 25ff) an einer Kap-Ges oder Gen (erworbene Gesellschaft, s Tz 24) in eine andere Kap-Ges oder Gen (übernehmende Gesellschaft, s Tz 6f) eingebracht (s Tz 2 und 4) werden und als Gegenleistung (auch) neue Anteile an der übern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.10 Folgen der Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG

Tz. 51w Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Überschreitet der gW aller sonstigen Gegenleistungen an den Einbringenden die Grenzen des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG, ist eine Fortführung des Bw/der AK der eingebrachten Anteile und damit ein stneutraler Anteilstausch nicht zulässig. Der nach § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 oder S 4 UmwStG ermittelte Betrag (s Tz 51n-51t) ist die Mindestgrenze des Antr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.3 Antragsvoraussetzung: Anteilstausch nach der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn der Anteilstausch gem Art 8 EG-FRL "geschützt" ist und daher nicht besteuert werden darf (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG). Der Anteilstausch darf gem Art 8 Abs 1 iVm Art 2 Buchst e und Art 3 EG-FRL (kodifizierte Fassung) keine Besteuerung auslösen, wenn an dem Anteilstausch nur EU-Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besondere Terminologie des Anteilstauschs

Tz. 17 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Für die einzelnen Arten des Anteilstauschs und die beteiligten Gesellschaften führt § 21 Abs 1 UmwStG eine besondere Terminologie ein. Diese gesetzlich festgelegten Begriffe werden im Folgenden einheitlich verwendet und dienen sowohl der besseren Lesbarkeit des Gesetzes als auch – noch wes – der klareren Bestimmtheit der Regelungen. Im Einzel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht

Tz. 80 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Person des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teil-Eink-Verfahren, s §§ 3 und 3c EStG für einbringende natürliche Pe...mehr