Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers

Rz. 45 Als weitere Ausgangsvoraussetzung für eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt nach § 69 Abs. 1 StGB eine Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in Betracht. Hierzu kann z.B. das Überlassen eines Kraftfahrzeuges an eine Person ohne Fahrerlaubnis oder an einen fahruntüchtigen Kraftfahrer gehören, soweit es sich nicht um bloße Verletzung von Halterpflichten ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Ausnahmen für bestimmte Kraftfahrzeuge

Rz. 33 Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis kann – auf Antrag oder von Amts wegen – gemäß § 111a Abs. 1 S. 2 StPO eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge angeordnet werden. Die Voraussetzungen entsprechen denen des § 69a Abs. 2 StGB. Die Einschränkung der Maßnahme ist nur für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen zulässig, nicht für bestimmte Zeiten,[53] Orte, Gebiet...mehr

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Entziehung einer Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung Gutachten; erheblicher Verstoß und wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften i.S.v. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 FeV; Geltung des materiell-rechtlichen Tatbegriffs; Ermessensausübung im Rahmen des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 FeV; Darlegung der Beschwerdegründe; rechtlich erforderliches Beweismaß; Bindung nach § 3 Abs. 4 StVG

StVG § 3 Abs. 4; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, Abs. 8 § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; OWiG § 21 Abs. 1 S. 1; VwGO § 146 Abs. 4 Leitsatz 1. Für die Beantwortung der Frage, ob einer oder mehrere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften i.S.d. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 FeV vorliegen, kommt es nicht auf den prozessualen, sondern den materiell-rechtlichen Tatbegriff an. (amtlicher Leitsa...mehr

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Anhang / § 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(1) 1Bei erstmaliger Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis an den Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. 2Hatte die Dienststelle vor Ablauf der Probezeit den Dienstführerschein nach § 26 Absatz 2 eingezogen, beginnt mit der Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Rest...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Führerscheinmaßnahmen und internationaler Kraftfahrzeugverkehr

Rz. 9 Eine Sonderregelung ist zu beachten für Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis bei Begehung einer Tat im Inland, ohne dass ihnen von einer deutschen Behörde i.S.v. § 69b StGB eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist. Rz. 10 In Betracht kommt auch bei ausländischen Fahrerlaubnissen deren vorläufige Entziehung gem. § 111a StPO. In diesem Fall erlischt die Berechtig...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 1. Regelungsübersicht der FeV

Rz. 12 Die Fahrerlaubnisverordnung (siehe Anhang Rdn 3) enthält folgende Regelungstatbestände:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Die Fristberechnung

Rz. 56 Für die Fristberechnung ist grundsätzlich gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 FeV das Datum maßgebend, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 2. Die erlassenen Richtlinien

Rz. 3 Die Erste Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Einführung eines EG-Führerscheins (80/1263 EWG) vom 4.12.1980[1] ist durch Rechtsverordnungen vom 23.11.1982[2] und vom 13.12.1985[3] in deutsches Recht umgesetzt worden. Rz. 4 Die Zweite Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Führerschein (91/439 EWG) vom 29.7.1991[4] gilt auch im...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Das Gebot rechtlichen Gehörs

Rz. 19 Wichtig ist es darauf zu achten, dass dem Beschuldigten gem. § 33 Abs. 3 StPO vor der Beschlussfassung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtliches Gehör gewährt wird. Dies gilt grundsätzlich, da die Ausnahmeregelung des § 33 Abs. 4 StPO nicht zum Tragen kommt, weil bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis keine Gefährdung des Zwecks der Anordn...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Inlandswohnsitz

Rz. 19 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG ist grundlegende Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ein ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Inland. Diese Regelung zielt einmal darauf ab, den Fahrerlaubniserwerber dort auszubilden und zu prüfen, wo er als Fahranfänger am Straßenverkehr teilnimmt. Insbesondere aber soll durch das Wohnsitzerfordernis verhindert werden,...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 7. Wiedererteilung nach Entzug wegen einer allgemeinen Straftat

Rz. 14 Ist die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB entzogen wegen einer Tat allgemeiner Kriminalität unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges, so sind für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis besondere Voraussetzungen zu prüfen. Entscheidend ist, ob die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigene...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. Verurteilung oder Nichtverurteilung wegen möglicher Schuldunfähigkeit

Rz. 47 Die Vorschrift des § 69 StGB verlangt lediglich ein Urteil, nicht aber die Verurteilung zu einer Strafe. Demgemäß kann die Fahrerlaubnis auch entzogen werden, wenn das Gericht von einer Strafe z.B. gem. § 60 StGB absieht. Auch kommt in Betracht, die Fahrerlaubnis demjenigen zu entziehen, der wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden ist.[80] Rz. 48 Eine Besonderhei...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

Rz. 49 Weitere Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist das Merkmal der Ungeeignetheit. Dieses entspricht im strafrechtlichen Sinne auch dem in § 3 Abs. 1 StVG verwendeten Begriff, welcher für das verwaltungsbehördliche Entziehungsverfahren gilt. Die Legaldefinition der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im strafrechtlichen Sinne korrespondiert mit dem ents...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen

Rz. 1 Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wichtig für den richtigen Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist die Ausrichtung der Beratung und Vertretung an der konkreten Ausgangssituation. Grundsätzlich ist nach vorangegangener Entziehung die Eignung nach den Regeln des § 2 StVG i....mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Die gebotene Verteidigungsstrategie

Rz. 74 In der Praxis liegt es für die Verteidigung nahe, in zwei Schritten die Ungeeignetheit auszuräumen, nämlich Rz. 75 Ein solcher Antra...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Zur Erlaubnispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

Rz. 5 Das Führen eines Kraftfahrzeuges erfordert grundsätzlich eine Fahrerlaubnis. Hierzu ist in § 2 Abs. 1 S. 1 StVG geregelt: Zitat Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Rz. 6 Nur das Führen eines Kraftfahrzeuges i.S.d. § 1 Abs. 2 StVG erfordert eine Fahrerlaubnis. Die vorgenannte Vorschrift enthäl...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Führen eines Kraftfahrzeuges

Rz. 40 Eine der möglichen Ausgangsvoraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist es, dass die in Rede stehende Tat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde. Somit kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperrfrist nicht in Betracht bei einer durch einen Radfahrer begangenen Tat.[65] Allerdings is...mehr

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Entziehung der Fahrerlaubni... / Anmerkung

Hinweis: Zum Drogenkonsum siehe Koehl, Neuere Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht, NZV 2017, 459 ff.; Koehl, Gelegentlicher Cannabiskonsum und Trennungsvermögen bei einmaliger Teilnahme am Straßenverkehr bei Erreichen des 1,0 ng/ml THC-Wertes, DAR 2017, 378; Koehl, Gelegentlicher Cannabiskonsum und seine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis, DAR 2017, 66; Zwerger, Aktuelle R...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Die unterschiedlichen Fallgestaltungen

1. Entziehung nach dem Punktesystem Rz. 2 Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Entziehung aufgrund des Fahreignungs-Bewertungssystems gemäß § 4 Abs. 10 StVG wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet.[2] 2. Entziehung bei Fahrerlaubnis auf Probe Rz. 3 Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der F...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Regelungen im StVG

Rz. 10 Im StVG sind u.a. folgende Regelungen getroffen:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VII. Sperrfrist für die Neuerteilung

1. Gesetzliche Regelung Rz. 84 In § 69a StGB ist geregelt, welche Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu verhängen ist für den Fall, dass das Gericht die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzieht. Eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ordnet das Gericht zugleich mit seiner Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil oder Strafbefehl an...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verneint.[12] Zuständig ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Subjektive Merkmale als Symptome der Ungeeignetheit

Rz. 23 Als subjektive Merkmale und damit Symptome, die für Ungeeignetheit sprechen können, sind anzuführen:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 4. Eignung, Befähigung und Beweislast

Rz. 29 Zu den Begriffen und Voraussetzungen der "Eignung" oder "Befähigung" sowie zur diesbezüglichen Feststellungslast vgl. im Einzelnen nachfolgend § 5 Rdn 1 ff.mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Die Tatbestände der Regelvermutung der Ungeeignetheit gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 55 Nach § 69 Abs. 2 StGB ist in der Regel Ungeeignetheit gegeben, wenn die in dieser Vorschrift aufgeführten Taten rechtswidrig begangen wurden. Hierzu ist im Einzelnen Folgendes auszuführen: 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden,...mehr

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Anhang / 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (1) 1Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach de...mehr

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Anhang / § 76 Übergangsrecht

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Mindestalter und "begleitetes Fahren"

Rz. 22 Regelungen für das Mindestalter sind in § 10 Abs. 1 FeV getroffen. Nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 5b aa, 48a FeV besteht die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahrs Kraftfahrzeuge der Klassen B und BE zu führen. Über das Bestehen der Fahrprüfung wird eine Prüfbescheinigung nach der Anlage 8a zur FeV erstellt. Diese Bescheinigung enthält die Auflage, dass bis zur...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Die gesetzlichen Regelungen zum Recht der Fahrerlaubnis sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die aufgrund von Ermächtigungen dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, speziell die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Anlagen hierzu, sowie das Fahrlehrergesetz. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit ergänzenden V...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Allgemeine Anforderungen

Rz. 22 Erste Voraussetzung für eine Maßnahme gemäß § 111a StPO ist das Vorliegen von dringenden Gründen für die Annahme, dass die Maßregel nach § 69 StGB angeordnet werden wird. Dies erfordert einmal den dringenden Tatverdacht einer Verkehrsstraftat sowie einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten i.S.v. § 69 StGB für ungeeignet zum Führen vo...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Wirksamkeit und Rechtsfolgen der vorläufigen Entziehung

Rz. 28 Der Beschluss wird wirksam, wenn er dem Beschuldigten bekannt gegeben wird. Weder die Zustellung an den Verteidiger noch eine Ersatzzustellung reichen hierzu aus.[43] Rz. 29 Hinweis Für den insoweit tätigen Anwalt ist es einmal empfehlenswert, den Mandanten bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis darüber zu belehren, dass Strafbarkeit gemäß § 21 StVG in Betracht k...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Notwendiger Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges

Rz. 43 Die auf § 69 StGB zu stützende Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang so zu verstehen, dass in Bezug auf die Tat gegeben sein müssen:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Abhandenkommen oder Vernichten

Rz. 61 Ist dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der Führerschein abhandengekommen, so ist er gem. § 25 Abs. 4 S. 1 FeV verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis. Auf Antrag wird ein neuer Führerschein (Ersatzführerschein) ausgefertigt. Gem. § 25 Abs. 4 S. 2 FeV holt die Fahr...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / I. Die Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten/Betroffenen

Rz. 1 Bei der Führung eines Mandates, bei dem für den Mandanten eine strafrechtliche Fahrerlaubnismaßnahme droht oder gegeben ist, muss der Verteidiger sich der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bewusst sein. Der Rechtsanwalt sollte bereits zu Beginn des Mandates im ersten Gespräch mit seinem Mandanten klären, wie die individuellen Belange des Mandanten sich auf ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 1. Konfrontation mit den Folgen des Verlustes der Fahrerlaubnis

Rz. 28 Besonders schwierig ist das Mandantengespräch, wenn der Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr (Alkohol, Drogen) im Raum steht. In aller Regel sieht der Betroffene selbst, dass das Geschehen neben dem Vorwurf eines Gesetzesverstoßes ein charakterliches Defizit offenbart. Dies gilt insbesondere, wenn höhere Blutalkoholwerte gegeben sind, etwa ab dem nach § 13 Abs. 2...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / II. Die Möglichkeit der Abwendung des Entzuges der Fahrerlaubnis

Rz. 93 Sollte die Chance der Abwendung bestehen, insbesondere die Voraussetzungen relativer Fahruntüchtigkeit anzugreifen oder beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowohl die objektiven als auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale in Zweifel zu ziehen, sind diese Argumente ggf. auch vorausschauend vorzutragen, um einen Beschluss abzuwenden. Allerdings sollte...mehr

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Entziehung einer Fahrerlaub... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der ASt. dagegen, dass es das VG [VG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2017 – 1 B 66/17] abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage (1 A 168/17) wiederherzustellen, die er gegen den Bescheid des AG vom 6.7.2017 erhoben hat. Durch diesen Bescheid entzog ihm der AG unter Berufung auf § 46 Abs. 1 und § 11 Abs. 8 FeV die Fahrerlaubnis unter a...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse

Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere Klasse praktisch prüfungsfrei mit erteilt werden. So berechtigt z.B. die Fahrerlaubnis der Klasse B zusätzlich zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV). Gem. § 9 FeV sind Fahre...mehr

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Anhang / A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 2. Anlagen zur FeV

Rz. 13 Zur Fahrerlaubnis-Verordnung enthalten folgende 23 Anlagen detaillierte Regelungen:mehr

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Anhang / I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Möglichkeit der Ausnahme von der Sperre

Rz. 78 § 69a Abs. 2 StGB regelt ausdrücklich, dass das Gericht von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen kann, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird. Diese Gesetzesbestimmung ermöglicht also die Beschränkung der Sperre auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um e...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich hierbei um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfindet. Der Katalog der...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Formalien

Rz. 26 Bei der Stellung des Antrages sind nach § 21 FeV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen wie folgt:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Internationaler Führerschein

Rz. 62 Kraftfahrzeugführern, die im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sind oder eine ausländische Fahrerlaubnis gem. § 29 FeV nachweisen können, wird gem. § 25a FeV auf Antrag ein internationaler Führerschein ausgestellt. Internationale Führerscheine werden gem. § 25b Abs. 1 FeV in deutscher Sprache mit lateinischen Schriftzeichen ausgestellt. Internationale sind ebenso ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Rz. 78 Gemäß § 4 Abs. 10 S. 4 StVG ist vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass der Betroffene künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.[68]mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / A. Europarechtliche Regelungen

Rz. 1 In der verkehrsrechtlichen Praxis spielt die Frage eine bedeutsame Rolle, ob und unter welchen Voraussetzungen die in einem EU-/EWR-Land (sog. "Ausstellerstaat") erworbene Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat ("Aufnahmestaat") anzuerkennen ist. Weiter kann es problematisch sein, ob der Aufnahmestaat die Befugnis hat, die in einem anderen EU-/EWR-Land erteilte ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / V. Sonderregelung für Hilfsdienste

Rz. 42 Der Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B wird gem. § 2 Abs. 10a StVG für Hilfsdienste insoweit erweitert, dass die zuständigen Obersten Landesbehörden deren Angehörigen die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 4,75 t erteilen kann. Der Grund hierfür liegt darin, dass bei freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, den technische...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Die Regelentziehung gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 4 In § 69 Abs. 2 StGB sind Regelbeispiele aufgeführt. Sie enthalten eine Regelvermutung und gelten auch im Rahmen des § 7 JGG.[5] Nach dem Inhalt der Tatbestände des § 69 Abs. 2 StGB ist der Täter in diesen Fällen in der Regel als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen. Rz. 5 Die Tatbestände des § 69 Abs. 2 enthalten eine Regelvermutung dahin, dass bei der Be...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die Befähigung und ihr Nachweis durch theoretische und praktische Prüfung

Rz. 82 Die Begriffe "Eignung" und "Befähigung" sind sachlich und inhaltlich unterschiedlich. Der Begriff "Befähigung" wird in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 StVG verwendet, indem dort geregelt ist: Zitat Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber … die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiese...mehr