Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 23 ARB 2012 / I. Zeitliche Ausschlüsse

Rz. 42 Die Risikoausschlüsse, in § 3 ARB 2010 normiert, finden sich in den ARB 2012 in Nr. 3 unter der Überschrift: "Was ist nicht versichert?". Unterschieden werden zeitliche und inhaltliche Ausschlüsse." Rz. 43 Bestehen geblieben ist die 3 monatige Wartefrist (Nr. 3.1.1 ARB 2012). Änderungen gibt es gegenüber den ARB 2010 nicht. Weiterhin besteht die Wartefrist nicht in fol...mehr

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§ 20 Der Straf-Rechtsschutz... / I. Der Straf-Rechtsschutz für Verkehrsvergehen – § 2i aa ARB 2010

Rz. 27 In zwei Punkten unterscheidet sich der Strafrechtsschutz im Verkehrsbereich der ARB 94/2008 von dem in den ARB 75. Zum einem bezieht sich der Straf-Rechtsschutz in dieser Form nicht auf verkehrsrechtliche Verbrechen, und zum anderen ist die Regelung bezüglich der im Rausch begangenen Verkehrsdelikte nach § 323a StGB entfallen. Rz. 28 Versichert ist im verkehrsrechtlich...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.2.4 d) Die wichtigsten Änderungen der ARB 2010 gem. GDV Musterbedingungen

Rz. 38 Bei der Regelung der ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten gem. § 3 enthalten die vorgenannten Bedingungen folgende Ergänzung: Gemäß § 3 Abs. 1 lit. d aa ARB 2010 besteht Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes "oder vom Versicherungsnehm...mehr

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§ 24 Neue Leistungen der Re... / C. Verwaltungs-Rechtsschutz

Rz. 17 Die Musterbedingungen des Verbandes, und zwar die ARB 94 und folgende, beinhalten den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2g ARB 2010). Diese beziehen sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Hierbei handelt es sich um eine Leistungsart, die im Wesentlichen nur Be...mehr

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§ 3 Schadenersatz / bb) Rechtsgutverletzung

Rz. 342 Muss jemand unfallbedingt im unfallkausal entstandenen Stau warten und hat er deswegen Gewinneinbußen und Erwerbsminderung, stellt sich dieses letztlich als mittelbarer Schaden dar. Auch aus dem Aspekt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gibt es keinen Ersatz[424] (ergänzend siehe Rn 23 ff., Rn 25). Rz. 343 Der durch eine polizeiliche Unf...mehr

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§ 21 Der Ordnungswidrigkeit... / B. Der Versicherungsumfang im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Rz. 22 Mit den ARB 94 beginnend wurde der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz als Leistungsart verselbstständigt. In den Verträgen nach den ARB 75 waren die Ordnungswidrigkeiten noch im Straf-Rechtsschutz integriert, wobei allerdings die ARB 94 noch eine Unterscheidung in verkehrsrechtliche und sonstige, nicht verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten vornahm. Der Unterschied zw...mehr

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§ 23 ARB 2012 / G. Der Versicherungsfall

Rz. 34 Zitat 2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht f...mehr

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AGS 08/09/2015, Verhältnis ... / 2 Aus den Gründen

1. Parteiauslagen a) Zugesprochen wurden dem Beschwerdeführer die geltend gemachten Taxikosten i.H.v. 35,20 EUR, Fahrtkosten i.H.v. 170,00 EUR, Entschädigung für Aufwand i.H.v. 12,00 EUR und Entschädigung für Zeitversäumnis i.H.v. 35,00 EUR. b) Soweit dem Beschwerdeführer geltend gemachte Flugkosten vom 20.7.2014 i.H.v. 379,15 EUR in Abzug gebracht wurden, ist dies nicht zu be...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Besondere Fallgestaltungen zur Selbstbeteiligung

Rz. 204 Wie vorstehend ausgeführt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die vereinbarte Selbstbeteiligung auch bei einem einheitlichen Lebensvorgang mehrfach in Abzug gebracht werden kann. So z.B. bei einem Rechtsstreit zur Schadenhöhe nach einem Verkehrsunfall und/oder bei der Verteidigung in einem Straf-/OWi-Verfahren aus Anlass desselben Unfalls. Rz. 205 Zu diskutieren...mehr

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zfs 12/2014, Erteilung der Fahrerlaubnis; rechtmäßige Gutachtenanordnung; Fragestellung; Anlassbezogenheit; Frage nach einer generellen "Legalbewährung" ohne hinreichenden Anlass und Bezug zur Kraftfahreignung

FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 6, Nr. 5 § 11 Abs. 6 § 11 Abs. 8 S.1 Leitsatz 1. Hat ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis neben Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (§ 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV), auch eine erhebliche oder mehrere Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (§ 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 FeV), begangen, so kann die Beibringung eines ...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt von unter 1,6 Promille (hier 1,34 Promille); MPU im Neuerteilungsverfahren nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit 1,34 Promille; vorläufige Wiedererteilung; Vorwegnahme der Hauptsache

FeV § 20 § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, c und d; VwGO § 123; StGB § 316 Abs. 1 und 2 § 69 § 69a Leitsatz 1. Eine Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Verpflichtung zur Erteilung der Fahrerlaubnis im Rahmen des § 123 VwGO kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung dafür ist, dass eine solche Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes ...mehr

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zfs 12/2014, Erteilung der ... / Anmerkung

Hinweis: Die Entscheidung ist im Volltext abgedruckt in "Der Verkehrsanwalt" 2014, 286. zfs 12/2014, S. 720mehr

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zfs 12/2014, Erteilung der ... / 1

Mitgeteilt vom Veröffentlichungsverein von Mitgliedern des Niedersächsischen OVG, Lüneburgmehr

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zfs 12/2014, Erteilung der ... / Leitsatz

1. Hat ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis neben Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (§ 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV), auch eine erhebliche oder mehrere Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (§ 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 FeV), begangen, so kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch zur Klärung der Frage ang...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / Sachverhalt

Der ASt. begehrt die vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE. Mit seit 19.2.2014 rechtskräftigem Strafbefehl des AG N wurde gegen den ASt. wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 Abs. 1 und 2 StGB eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen verhängt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm nach §§ 69, 69a StGB entzogen und eine Wiedererteilungssperre von sechs M...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Beschwerde, bei deren Prüfung der VGH gem. § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf die form- und fristgerecht vorgetragenen Gründe beschränkt ist, hat keinen Erfolg." Der ASt. macht in der Beschwerde geltend, er sei durch das Schreiben der AG v. 17.3.2014 nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass eine Gutachtensanordnung ergehen könnte. Der ASt. sei davon ausg...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 3 Anmerkung:

1. Ob die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in der vorliegenden Fallkonstellation auf § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d FeV gestützt werden kann, wird in der Rspr. unterschiedlich bewertet. Über die in der vorstehenden Entscheidung genannten Hinweise auf BayVGH, Beschl. v. 20.3.2009 – 11 CE 08.3028, SVR 2009, 113 u. Beschl. v. 9.2.2009 –11 CE 08....mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / Leitsatz

1. Eine Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Verpflichtung zur Erteilung der Fahrerlaubnis im Rahmen des § 123 VwGO kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung dafür ist, dass eine solche Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der...mehr

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zfs 12/2014, "Vorsätzliche"... / 2 Aus den Gründen:

[1] Das LG hat den Angekl. wegen vorsätzlicher Körperverletzung, "besonders" gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Nötigung sowie wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichem...mehr

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zfs 12/2014, Ingebrauchnahm... / 3 Anmerkung:

Es ist selten genug, dass es einmal einer Entscheidung zu § 248b StGB bedarf, umso schöner ist es, wenn wie hier zahlreiche Abgrenzungsmöglichkeiten aufgegriffen und subsumiert werden können. Ergänzt werden können wenige Aspekte, die die Nutzung "gegen den Willen" des Berechtigten betreffen: Wer – wie hier ursprünglich – einen Wagen gemietet hat, verwirklicht § 248b StGB nic...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / III. Fußgänger im Straßenverkehr

a) In der Straßenverkehrsordnung gibt es nur wenige Vorschriften, die regeln, was Fußgänger im Straßenverkehr zu beachten haben. Die wichtigste Norm für Fußgänger ist wohl § 25 Abs. 1 StVO. Dort heißt es: "Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. …" § 25 Abs. 3 StVO...mehr

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zfs 11/2014, Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Körperliche oder geistige Kraftfahreignung; hirnorganisches Psychosyndrom; rechtlich mögliche Aufklärungsmaßnahmen (hier: Fahrprobe); Gutachten; Ermessen; räumliche und zeitliche Beschränkung der begehrten Fahrerlaubnis

StVG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 4, Abs. 8; FeV § 20 § 11 Abs. 1 bis 4, Abs. 8; Anlage 4 zur FeV Vorbemerkung, Nr. 7.2 Leitsatz Bestehen Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so sind diese durch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens abzuklären. Es steht im Regelfall nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, stattdessen eine Fa...mehr

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zfs 11/2014, Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; zur Frage der "Gelegentlichkeit"; Änderung der Rechtsprechung

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.2 Leitsatz 1. Der ein- bzw. erstmalige Cannabiskonsum kann mit einem gelegentlichen Cannabiskonsum i.S.v. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV nicht gleichgesetzt werden (Änderung der Rspr.). 2. Die in einem Fall festgestellte Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Cannabis rechtfertigt es nicht bereits...mehr

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zfs 11/2014, Neuerteilung d... / Sachverhalt

Der 1947 geborene Kl. begehrt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B, wobei diese im Hinblick auf seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen einer räumlichen und zeitlichen Beschränkung unterliegen soll. Seine 1965 erworbene Fahrerlaubnis war ihm durch Verfügung der Kreisverwaltung P. v. 8.1.1987 entzogen worden, weil er infolge eines Unfallgeschehens v. 2...mehr

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zfs 11/2014, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung des Kl. ist hinsichtlich Haupt- und Hilfsantrag unbegründet." Zu Recht hat das VG die zulässige – unter Anerkennung bestimmter Beschränkungen räumlicher und zeitlicher Art – auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B zielende Klage abgewiesen. Die Klage ist unbegründet, denn ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis steht dem Kl. nicht zu. Ein W...mehr

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zfs 11/2014, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

" … II. … Gem. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV ist derjenige, der gelegentlich Cannabis einnimmt, zum Führen eines Kfz geeignet, wenn Konsum und Fahren getrennt werden. Hieraus folgt, wie das VG in der angefochtenen Entscheidung zu Recht angenommen hat, im Umkehrschluss, dass ein Fahrzeugführer, der gelegentlich Cannabis konsumiert, dann nicht zum Führen eines...mehr

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zfs 11/2014, Entziehung der... / Leitsatz

1. Der ein- bzw. erstmalige Cannabiskonsum kann mit einem gelegentlichen Cannabiskonsum i.S.v. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV nicht gleichgesetzt werden (Änderung der Rspr.). 2. Die in einem Fall festgestellte Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Cannabis rechtfertigt es nicht bereits, auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme zu schließen, auch wenn es...mehr

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zfs 11/2014, Neuerteilung d... / Leitsatz

Bestehen Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so sind diese durch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens abzuklären. Es steht im Regelfall nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, stattdessen eine Fahrprobe als ausreichend zu erachten. Dies ergibt sich aus der amtlichen Begründung zu § 11 FeV und dem Zusammenspiel der unter...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / B. § 21 Abs. 1 ARB 2010 - Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 8 1 VN = Versicherungsnehmer 2 Drei Monate Wartezeit Rz. 9 Versichert sind im Verkehrs-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als: Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeugs zu Lande. Das amtliche Kennzeichen wird ...mehr

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zfs 10/2014, Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkohol; Alkoholabhängigkeit; Alkoholismus vom Typ Gammaalkoholismus

StVG § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 1; FeV Anlage 4 Nr. 8.4; VwVfG § 46 Leitsatz Wird bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem Gammaalkoholismus diagnostiziert worden und der bereits mehrfach rückfällig geworden ist, erneut Alkoholkonsum nachgewiesen, entfällt i.d.R. die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.7.2014 – 12 ME 105/14 Sachverhalt Der A...mehr

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zfs 10/2014, Fahrerlaubnis; Führerschein; Ungültigkeit der Fahrerlaubnisprüfung bei Nichtaushändigung binnen Zwei-Jahres-Frist

StVZO § 11 Abs. 6 a.F.; FeV § 18 Abs. 2 S. 3, S. 4 Leitsatz Die Regelung, dass der Zeitraum zwischen Abschluss der Prüfung und Aushändigung des Führerscheins zwei Jahre nicht überschreiten darf, trägt dem Grundsatz Rechnung, dass nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung (die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt) nicht mehr vermutet werden kann, dass de...mehr

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zfs 10/2014, Fahrerlaubnis;... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darum, ob die von der Kl. bestandenen Prüfungen für die Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) nach § 18 Abs. 2 S. 3 und 4 FeV ihre Gültigkeit verloren haben, weil der Kl. ein Führerschein der Klasse A innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Abschluss ihrer praktischen Fahrprüfung nicht ausgehändigt worden sei. Die Kl. hat ihre Klage, mit der sie d...mehr

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zfs 10/2014, Entziehung der... / Sachverhalt

Der ASt. wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügte Entziehung seiner Fahrerlaubnis durch Bescheid des AG v. 26.2.2014. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten des TÜV Nord kam 2004 angesichts der langen, bereits 1982 beginnenden Alkoholvorgeschichte, die nach Entgiftungen und langen Abstinenzzeiten imm...mehr

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zfs 10/2014, Fahrerlaubnis;... / Leitsatz

Die Regelung, dass der Zeitraum zwischen Abschluss der Prüfung und Aushändigung des Führerscheins zwei Jahre nicht überschreiten darf, trägt dem Grundsatz Rechnung, dass nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung (die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt) nicht mehr vermutet werden kann, dass der Betreffende noch über die zur Teilnahme am Verkehr erfor...mehr

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zfs 10/2014, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gegen den Beschluss des VG erhobene Beschwerde hat keinen Erfolg." Der ASt. macht geltend, mit Ausnahme der durch die Blutprobe nachgewiesenen BAK von 0,13 Promille seien die übrigen Angaben aus der Ermittlungsakte nicht verwertbar. Der Wert der Atemalkoholkonzentration sei nicht mit einer gerichtsverwertbaren Aufzeichnung versehen und seine Angaben seien nur indi...mehr

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zfs 10/2014, Fahrerlaubnis;... / 2 Aus den Gründen:

" … II. … 1. Das VG hat im Ergebnis richtig entschieden, dass die Kl. die Herausgabe eines Führerscheins für die Klasse A nicht (mehr) verlangen kann." Die Zulassungsbegründung wendet hiergegen ein, dass die Rechtsfrage, wann von einer Aushändigung i.S.v. § 18 Abs. 2 FeV auszugehen ist, nicht eindeutig aus dem Gesetz zu beantworten sei. Nach Ansicht der Kl. handele es sich da...mehr

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zfs 10/2014, Entziehung der... / Leitsatz

Wird bei einem Fahrerlaubnisinhaber, bei dem Gammaalkoholismus diagnostiziert worden und der bereits mehrfach rückfällig geworden ist, erneut Alkoholkonsum nachgewiesen, entfällt i.d.R. die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.7.2014 – 12 ME 105/14mehr

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zfs 10/2014, Bestimmung der... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch nur hinsichtlich der Reisekosten begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das AG die sonstigen Gebühren, wie geschehen, festgesetzt. …" 2. In der Sache ist die Beschwerde im Ergebnis weitgehend unbegründet. Zu Recht hat das AG die von dem Verteidiger geltend gemachten Gebühren als unbillig angesehen. Sie unterliege...mehr

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zfs 9/2014, Punktsystem ab ... / 1 Aus den Gründen:

" … Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe führen nicht dazu, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des ASt. gegen die kraft Gesetzes (§ 4 Abs. 7 S. 2 StVG a.F., § 4 Abs. 9 StVG in der ab dem 1.5.2014 geltenden Fassung) sofort vollziehbare Verfügung des AG v. 6.2.2014 anzuordnen ist. Auch bei einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 S. 1 1. Alt. VwGO hat das...mehr

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zfs 9/2014, Keine isolierte... / 1 Aus den Gründen:

"… Das VG hat zutreffend entschieden, dass die Anordnung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, nicht selbstständig angreifbar ist. Die Anordnung stellt lediglich eine Aufklärungsmaßnahme dar und ist damit kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern nur eine Vorbereitungshandlung i.S.d. § 44a S. 1 VwGO. Die Voraussetzungen für die Anordnung sind erst im Verwalt...mehr

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zfs 9/2014, Keine isolierte... / Leitsatz

Eine auf § 46 Abs. 3 i.V.m. §§ 11 bis 14 FeV gestützte Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens stellt eine lediglich der Sachverhaltsaufklärung dienende vorbereitende Maßnahme dar, die erst im Rahmen eines Verfahrens über die Entziehung oder Erteilung einer Fahrerlaubnis überprüft werden kann und gegen die auch die Gewährleistung vorläufigen Rechtsschutzes in a...mehr

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zfs 9/2014, Punktsystem ab ... / Leitsatz

1. Nach dem Fahreignungsbewertungs-System gilt der Fahrerlaubnisinhaber unwiderleglich als ungeeignet, wenn er trotz Durchlaufens der ersten und zweiten Maßnahmenstufen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und 2 StVG in der ab 1.5.2014 geltenden Fassung so viele fahreignungsrelevante Straftaten oder verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten begangen hat, dass er acht u...mehr

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zfs 08/2014, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Haftungsverteilung

Hinweis Unbeachtlich ist, dass vorliegend der Fahrer des Klägerfahrzeugs das Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl er nicht über eine hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügt hat. Denn berücksichtigt werden kann dieser Umstand nur, wenn er sich in dem Unfall tatsächlich ausgewirkt hat (BGH NJW 2007, 506). Wer z.B. während einer laufenden Sperrfrist, wie vorliegend, ohne die e...mehr

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zfs 08/2014, Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung; Notwendigkeit einer MPU

VwGO § 123; StVG § 2 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4 S. 1; FeV § 11 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d Leitsatz ( … ) 2. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss löst für ein Wiedererteilungsverfahren ohne weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus (Fortführung der Senatsrecht...mehr

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zfs 08/2014, Vorläufige Wie... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung ist bereits im Volltext in zfs 2014, 235 abgedruckt worden, wird an dieser Stelle jedoch noch einmal wg. der aktuellen Problematik der Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung im Wiedererteilungsverfahren infolge einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgegriffen. Der VGH BW geht hier davon aus, dass dann, wenn die Fahrerlaubnis...mehr

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zfs 08/2014, Vorläufige Wie... / 1 Aus den Gründen:

" … Der strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis lag zugrunde, dass der ASt. am 3.3.2012 mit dem Pkw fuhr, obwohl er infolge des vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig war. Diese Tat belegt einen Alkoholmissbrauch, da der ASt. erwiesenermaßen nicht zwischen einem die Fahreignung ausschließenden Alkoholkonsum und dem Führen eines Kfz getrennt hat (vgl. die Legal...mehr

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zfs 08/2014, Vorläufige Wie... / Leitsatz

( … ) 2. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss löst für ein Wiedererteilungsverfahren ohne weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 18.6.2012 – 10 S 452/10, VBlBW 2013, 19). VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.1.2014 – 10 ...mehr