Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 15 Kaskoversicherung / 2. Muster

Rz. 20 Kontrovers wird in der Rechtsprechung dabei erörtert, ob bzw. unter welchen Umständen der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt, wenn er sich vor dem Unfallereignis nach einem herabgefallenen Gegenstand bückt. Da der Versicherer die Beweislast für den von ihm behaupteten Risikoausschluss trägt, gehen verbleibende Zweifel zu seinen Laste...mehr

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§ 27 Gefährdung des Straßen... / 2. Abs. 3 Nr. 2

Rz. 52 Hier handelt es sich um eine durchweg fahrlässige Tatbegehung.mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 5. Sonderfall: Verkehrsunsichere Bereifung

Rz. 65 In dieser Fallgruppe ist immer eine besondere Einzelfallprüfung geboten. Entscheidend ist, ob der Versicherungsnehmer vom verkehrsunsicheren Zustand der Reifen wusste oder hätte wissen müssen.[95] Abgefahrene Reifen können insbesondere auch im Zusammenspiel mit Aquaplaning ein grob fahrlässiges Fehlverhalten begründen.[96] Der Käufer eines gebrauchten, für den Straßen...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / 1. Beweislastverteilung bei Obliegenheitsverletzung

Rz. 12 Denkbar wäre folgende Lösung: Will der Versicherer eine höhere Kürzung vornehmen, müsste er die ihn dazu berechtigenden Umstände beweisen. Wenn jedoch der Versicherungsnehmer eine geringere Kürzung für gerechtfertigt hält, müsste er die Umstände beweisen, kraft derer von einem geringeren Verschulden auszugehen wäre.[4] Rz. 13 Diese Auffassungen stehen jedoch im Gegensa...mehr

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§ 27 Gefährdung des Straßen... / 1. Grob verkehrswidrig und rücksichtslos

Rz. 20 Die sieben "Todsünden", auf die nachfolgend genauer eingegangen werden soll, müssen grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangen worden sein. "Grob verkehrswidrig" betrifft dabei die objektive Seite und "rücksichtslos" die subjektive. Durch das Wort "und" wird klargestellt, dass beide Merkmale kumulativ und nicht alternativ vorliegen müssen. Rz. 21 Grob verkehrswidri...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / A. Schmerzensgeld

Rz. 1 Während sich die vorangegangenen Ausführungen allein damit beschäftigten, welche unmittelbaren und mittelbaren Schadensersatzansprüche aus der Beschädigung von Sachen aus Anlass eines Verkehrsunfalls resultieren, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die durch die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit verursachten Schadenspositionen. Rz. 2 Sämtliche Pers...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / II. Quotenbildung und die Beweislastverteilung

Rz. 11 Einigkeit besteht darüber, dass der Versicherer auch nach neuem Recht im Einklang mit den bisherigen Rechtsprechungen die Voraussetzungen für eine Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung beweisen muss, während sich der Versicherungsnehmer nach einer festgestellten Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung von einer vermuteten groben Fahrlässigkeit zu exkulpieren...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 2. Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 51 Die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls im Zustand der Fahruntüchtigkeit aufgrund der Einnahme berauschender Mittel ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. So verwundert es auch nicht, dass im Bereich der Kraftfahrtversicherung für diese Fälle eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Ziff. D.1.2 AKB 2015 (bzw. Ziff. D.2.1 AKB 2008) sieht folgende, speziell f...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / C. Allgemeine Grundsätze bei Bildung der Kürzungsquote

Rz. 5 Das VVG sieht in den Fällen der Gefahrerhöhung, der Obliegenheitsverletzung, der Schadensherbeiführung und der Verletzung der Pflicht zur Minderung des Schadens statt des bisher geltenden "Alles-oder-Nichts-Prinzips" vor, dass sich der Versicherer (lediglich) auf eine quotale Leistungsfreiheit berufen kann, die sich an der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehm...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / E. Checkliste: Kaskoversicherung

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§ 14 Grundzüge des VVG / III. Objektive Kriterien und normative Vorprägung

Rz. 32 Ausgangspunkt für die Quotenbildung ist mithin erst einmal das objektiv festzustellende Verschulden. Dabei enthält der Goslarer Orientierungsrahmen folgenden Hinweis: "Zu berücksichtigen sind normative Vorprägungen aus anderen Rechtsgebieten ebenso wie die einschlägige Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit. Der Rückgriff auf die Rechtsprechung schließt allerdings n...mehr

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§ 35 Sonstiges / C. Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls

Rz. 10 Muster 35.5: Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls Muster 35.5: Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls Sehr geehrter Herr _________________________, zwischenzeitlich dürfte Ihnen ebenfalls der Strafbefehl des Amtsgerichts _________________________ zugegangen sein. Das Amtsgericht _________________________ hat eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 EUR ver...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Übersicht

Rz. 50 Nach dem ab dem 1.1.2008 für Neuverträge geltenden VVG wird der Versicherer im Fall einer grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalls nicht mehr in vollem Umfang leistungsfrei. Vielmehr steht dem Versicherer das Recht zu, die von ihm zu erbringende Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Au...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Hinweise

Rz. 71 § 86 Abs. 2 S. 1 VVG erschafft eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die dem alten Recht bisher fremd war. In § 67 Abs. 1 S. 3 VVG a.F. war es dem Versicherungsnehmer lediglich untersagt, seinen Ersatzanspruch gegen einen Dritten oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht aufzugeben. § 86 Abs. 2 S. 1 VVG begründet nunmehr die Obliegenheit des Versic...mehr

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§ 22 Unfallflucht (§ 142 StGB) / 3. Verteidigungsansätze bei §§ 142 Abs. 1, 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Rz. 41 Der Schaden muss alle Merkmale des äußeren Tatbestands umfassen. Der Täter muss daher auch wissen, dass etwas passiert ist und er nicht völlig belanglosen Sachschaden verursacht haben kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies gerade bei älteren Fahrzeugen, die schon Gebrauchsspuren aufweisen, nicht ohne weiteres für den Laien zu erkennen sein wird. Diese Kratzer k...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Übersicht

Rz. 18 Für die Leistungspflicht des Vollkaskoversicherers ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, von wem der Unfallschaden verursacht bzw. verschuldet wurde. Nach § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer jedoch bei einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls vollständig leistungsfrei. Im Fall der grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalls sieht § 81 Abs. 2 V...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / IV. Regress des Kaskoversicherers

Rz. 27 Eine für sämtliche Bereiche der Schadensversicherung und damit auch für die Kaskoversicherung wichtige gesetzliche Regelung enthält § 86 VVG. Danach gehen sämtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz in dem Maße auf den Versicherer über, in dem dieser Leistungen aus der Schadensversicherung erbringt. Hierbei handelt es sich um einen Fall des gesetzl...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 5 Nach Maßgabe der dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag zugrunde liegenden AKB haben der Versicherungsnehmer und alle sonstigen mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags sowohl vor als auch nach dem Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Wird einer Obliegenheiten zuwider gehandelt, kann dies dazu führen, dass der Versicherer im Innenverhältni...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 3. Drogen- bzw. medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 60 Anders als bei den Folgen des Alkoholkonsums, die weithin bekannt sind, sind in der Tat auch Fälle einer drogen- oder medikamentenbedingten Fahruntüchtigkeit (z.B. nach einer Medikamenteneinnahme) denkbar, bei denen allerdings eine Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit nicht ohne Weiteres gegeben ist. Hier wird auf die Umstände des Einzelfalls und insbesondere auf den B...mehr

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§ 22 Unfallflucht (§ 142 StGB) / 1. Unerlaubtes Sich-Entfernen

Rz. 13 Für ein tatbestandsmäßiges Entfernen genügt beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort eine Absetzbewegung derart, dass der räumliche Zusammenhang zwischen dem Unfallbeteiligten und dem Unfallort aufgehoben und seine Verbindung zu dem Unfall nicht mehr ohne weiteres erkennbar ist, sodass der Beteiligte nicht mehr uneingeschränkt zur sofortigen Feststellung an Ort und St...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / I. Reichweite des Kürzungsrechts

Rz. 7 In der Literatur war nach der Reform des VVG lange Zeit umstritten, ob im Ausnahmefall auch bei einem (lediglich) grob fahrlässigen Fehlverhalten eine vollständige Leistungskürzung des Versicherers (auf Null) gerechtfertigt sein kann. Diese Frage hat der BGH entschieden und ein solches weitreichendes Kürzungsrecht im Ausnahmefall zugelassen. Rz. 8 Muster 14.2: Vollständ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Fahrerhaftung nach BGB

Rz. 32 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Haftung des Fahrers als unmittelbarer Schadensverursacher. Der Fahrer haftet nach allgemeinen deliktischen Grundsätzen gegenüber jedem, der durch sein Fehlverhalten einen Schaden erleidet. Rz. 33 Wird der Versicherungsnehmer als Beifahrer in seinem eigenen Fahrzeug verletzt, begründet dies u.U. Ansprüche gegen den Fahre...mehr

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§ 22 Unfallflucht (§ 142 StGB) / I. Bemerkbarkeit/Wahrnehmbarkeit des Unfalls

Rz. 27 Der Vorsatz nach § 142 Abs. 1 muss sich auf alle Merkmale des äußeren Tatbestandes erstrecken. Dazu gehört, dass der Täter weiß, dass es zu einem Unfall i.S.d. § 142 StGB gekommen ist.[50] Rz. 28 Unterschieden werden muss zunächst nach der Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrzeugführers und der tatsächlichen Wahrnehmbarkeit.[51] Persönliche Einschränkungen des Fahrzeugführer...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Übersicht

Rz. 3 Die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des Jahres, in welchem Rz. 4 Für das Entstehen eines Schadensersatzanspruches gilt der Gru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 4.3 Verschulden

Rz. 17 Wie bei der Haftung nach Abs. 1 setzt die Haftung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Wenn der Auftragnehmer allerdings nicht nachweisen kann, dass Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausscheiden, ist eine Haftung nach Abs. 2 wegen der Vermutung und Feststellungslast für den Auftragnehmer nach § 72a Abs. 2 S. 2 AO bei leichter Fahrlässigkeit nicht gegeben.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 3.3 Verschulden

Rz. 6 Der Verstoß gegen das Auszahlungs- bzw. Herausgabeverbot muss vorsätzlich oder grob fahrlässig geschehen sein. Anders als nach § 163 Abs. 3 RAO begründet einfache Fahrlässigkeit die Haftung nicht. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders starken Maß außer Acht lässt.[1] Der Verstoß gegen das Gebot der Kontenwahrheit muss sic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 3.3 Verschulden

Rz. 10 Der Haftungsschuldner muss nach der Regelung des § 72a Abs. 1 S. 1 u. 2 AO vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. S. 2 der Vorschrift enthält dabei eine Vermutung sowie Regelung zur Feststellungslast des haftenden Herstellers, wonach die Haftung entfällt, soweit der Hersteller nachweist, dass die Pflichtverletzung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 5.1 Haftungsvoraussetzungen und Haftungsumfang

Rz. 19 Eine Person, Gesellschaft oder sonstige mitteilungspflichtige Stelle[1] muss durch Gesetz verpflichtet sein, steuerliche Daten eines Stpfl. an Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln. § 93c AO regelt die einzelnen Rahmenbedingungen wie z. B. das Verfahren für die Übermittlungen etwa zur Identifizierung des Stpfl.[2], während sich Inhalt und Umfang der zu übermittel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 9.4 Andere einzelsteuerliche Haftungsregelungen

Rz. 40 Weitere Haftungstatbestände sind in § 20 Abs. 3, 5, 6 ErbStG, § 7 Abs. 1 u. 2 VersStG (Haftung des Versicherten), § 3 Abs. 2 BergmannsPrG, § 15 Abs. 3 VermBG, § 27 Abs. 5 KStG (Aussteller einer Bescheinigung), § 11 GrStG (persönliche Haftung), § 12 GrStG (Sachhaftung), § 5 Abs. 2 AStG (Haftung des Vermögens) enthalten. Eine Haftung sieht auch § 5 der Steuerdaten-Überm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 6 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 21 Beim Vorliegen der Voraussetzungen jedes der drei Haftungstatbestände des § 72a Abs. 1, 2 u. 4 AO wird die Haftung nach Anhörung des Haftungsschuldners gem. § 91 AO durch Haftungsbescheid nach § 191 AO geltend gemacht. Der Bescheid ist gem. § 121 AO zu begründen. Die Haftungsinanspruchnahme liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung, welcher von m...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (2) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 145 Eine verjährungserleichternde Einzelvereinbarung kann sich nicht nur auf Schadensersatzansprüche wegen leichter, sondern auch wegen grober Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 2 BGB) erstrecken;[387] § 202 Abs. 1 BGB verbietet nur eine Vorausabrede bei Haftung wegen Vorsatzes (vgl. § 276 Abs. 3 BGB). Eine einzelvertragliche Verjährungserleichterung, die Schadensersatzansprüche...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 505 Eine Haftungsbeschränkung zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber durch vorformulierte Vertragsbedingungen ist nur für Fälle einfacher Fahrlässigkeit zulässig.[1140] Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO ist ein ausdrücklicher Hinweis in den Formulartext aufzunehmen, dass die Haftungsbeschränkung für Fälle nur einfacher Fahrlässigkeit gilt. Andernfalls ist die Haftungsbeschränk...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Haftung für Fahrlässigkeit

Rz. 488 Nach § 52 Abs. 1 BRAO kann der Anspruch auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens beschränkt werden. Die Haftung des Rechtsanwalts für Vorsatz kann nicht im Voraus beschränkt werden (§ 276 Abs. 2 BGB). § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO enthält im Gegensatz zu § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO keine Einschränkung auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit. Daraus folgt, dass durch eine Ver...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Allgemeines

Rz. 119 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten, dem Versicherer den Fall anzuzeigen und daran mitzuwirken, dass der Sachverhalt richtig aufgeklärt wird.[273] Darauf ist der Versicherer in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch dringender angewiesen als im Sachschadenbereich oder auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung,...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / e) Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 54 Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist steht die grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners der entsprechenden Kenntnis gleich (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Grob fahrlässig ist diejenige Unkenntnis, die auf einer besonders schweren Vernachlässigung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (vgl. § 276 A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Rechtsfolge einer unzulässigen Haftungsbeschränkung

Rz. 497 Es kann vorkommen, dass Rechtsanwälte und Mandant in Unkenntnis des § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO individualvertraglich die Haftung des Rechtsanwalts in einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Weise beschränkt haben. Zu denken ist etwa an einen vollständigen Haftungsausschluss für telefonische Rechtsberatung, Beratung unter Zeitdruck, für eine Beratung in einer au...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Verschulden

Rz. 14 Eine Schadensersatzpflicht aus § 823 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Verletzungshandlung vorsätzlich oder fahrlässig war (für eine schuldhafte Vertragsverletzung vgl. § 4 Rdn 30 ff.). Rz. 15 Vorsätzlich handelt, wer einen rechtswidrigen Erfolg mit Wissen und Wollen verwirklicht, obwohl ihm ein rechtmäßiges Verhalten zugemutet werden kann; deswegen ist auch das Bewuss...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IV. Verschulden

Rz. 16 Das für eine Prospekthaftung erforderliche Verschulden (§§ 276 bis 278 BGB) wird durch die Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen indiziert.[61] Dieser hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[62] Welche Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prospektverantwortlichen zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.[63] Für den Verantwor...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 2. Verschulden

Rz. 97 Eine Schadensersatzpflicht aus § 823 Abs. 2 BGB setzt immer ein Verschulden voraus (§ 823 Abs. 2 Satz 2 BGB). Kann gegen ein Schutzgesetz nach seinem Inhalt ohne Verschulden verstoßen werden, so ist für einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB eine fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Schutzgesetzes erforderlich. Sieht dieses eine bestimmte Schuldform...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Vertretenmüssen

Rz. 7 Der Berater haftet für seine Pflichtverletzung nicht, wenn er diese nicht gem. §§ 276 bis 278 BGB zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). Da ihn die Beweislast für fehlendes Verschulden trifft, hat er i.d.R. für ein eigenes Verschulden in Gestalt von Vorsatz und Fahrlässigkeit oder für ein solches Verschulden von Erfüllungsgehilfen einzutreten (vgl. § 2 Rdn 409 ff.).mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (4) Inhalt und Umfang der gebotenen Aufklärung

Rz. 150 Inhalt und Umfang der gebotenen Aufklärung ergeben sich aus deren Zweck, den regelmäßig rechtsunkundigen Auftraggeber in die Lage zu versetzen, in Kenntnis und nach Abwägung aller wesentlichen Umstände eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er unter Wahrung seiner Interessen zu einer angemessenen Risikoverteilung beitragen soll, indem er einen etwaigen künftigen Scha...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Vorsätzliche Schädigung

Rz. 117 Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB setzt Vorsatz des Schädigers voraus. Mit – direktem – Vorsatz handelt derjenige, der einen anderen mit Wissen und Wollen schädigt; das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ist erforderlich (vgl. Rdn 15).[474] Bedingter Vorsatz genügt und liegt vor, wenn der Täter mit der Möglichkeit rechnet, dass durch sein Verhalten der andere ge...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

Rz. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss ein Rechtsanwalt Vorkehrungen für den Fall treffen, dass er unvorhergesehen ausfällt. Er muss seinem Personal die notwendigen Anweisungen für einen solchen Fall erteilen und für einen Vertreter sorgen, sofern er seinen Beruf als Einzelanwalt ausübt.[63] Vor allem infolge plötzlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann fü...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / VII. Verjährung

Rz. 55 Nach aktuellem Recht verjährt ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Auskunfts- oder Beratungspflicht, soweit keine Sonderregelung gilt (z.B. §§ 37b Abs. 4, 37c Abs. 4 WpHG), grds. nach §§ 195, 199 BGB (vgl. § 7 Rdn 2 ff.).[176] Kennt der geschädigte Anleger die Pflichtverletzung eines Anlageberaters oder -vermittlers nicht, liegt eine grobe Fahrlässigkeit i...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / IV. Mitverschulden

Rz. 125 Dem vorsätzlich handelnden Schädiger ist es i.d.R. verwehrt, sich auf ein fahrlässiges mitwirkendes Verhalten des Geschädigten zu berufen.[502] Ggü. einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB), durch die sich der Schädiger einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat, ist selbst grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten grds. nicht anspruchsmindernd...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Haftungsprivileg bei notarieller Tätigkeit

Rz. 142 Die Haftung des Rechtsanwalts folgt aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Die Haftung des Notars richtet sich gem. § 19 BNotO nach den Grundsätzen der Amtshaftung.[369] Rz. 143 Eine im Vergleich zur Anwaltshaftung systemwidrige Regelung enthält § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO . Danach kann ein Notar, dem Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur dann in A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Weitere Haftungsvoraussetzungen

Rz. 14 Hat der Rechtsanwalt durch eine objektiv vertragswidrige, nicht ausnahmsweise durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckte und damit rechtswidrige Pflichtverletzung (vgl. § 4 Rdn 8 ff.) – oder durch einen entsprechenden objektiven Verstoß gegen eine vorvertragliche Pflicht – einen Schaden des Mandanten adäquat verursacht (haftungsbegründender Ursachenzusammenhang = haftu...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Grundzüge

Rz. 2 Im Vordergrund des neuen Rechts der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) eines Anspruchs, der sich aus einem materiellen Rechtsgrund ergibt (§ 194 Abs. 1 BGB), steht die regelmäßige Verjährung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vo...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Rechtsfolge einer unzulässigen Haftungsbeschränkung

Rz. 515 Eine Haftungsbeschränkung durch vorformulierte Vertragsbedingungen, die den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO nicht genügt, ist unwirksam. Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine sog. geltungserhaltende Reduktion grds. ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass eine Klausel, die in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung enthalten ist, auch nicht in dem Umfang a...mehr