Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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zfs 6/2018, Verjährung von ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Berufung ist zulässig und überwiegend begründet. Die Bekl. rügt zu Recht, dass das LG dem Kl. Zinsen aus dem Schmerzensgeldbetrag auch für den Zeitraum bis zum 31.11.2011 zuerkannt hat. Der Anspruch auf Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Zinsen ist verjährt. Entgegen der Ansicht des LG beginnt die Verjährungsfrist hinsichtlich des Anspruchs auf Prozessz...mehr

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zfs 6/2018, Führung des Kau... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat gegen den Bekl. keinen Anspruch auf Erstattung der von ihr gegenüber der Geschädigten aus dem Verkehrsunfall vom 4.12.2013 regulierten Schadenspositionen." 1. Entgegen des erstinstanzlichen Urteils ergibt sich ein solcher Anspruch nicht aus einem grob fahrlässigen Verstoß gegen die in Ziff. E.1.1, 1.3 AKB normierte Anzeige- und Aufklärungspflicht, der die Kl. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 4 Gegenüber dem bisher anwendbaren § 383a AO bzw. dem BDSG a. F. nimmt die EU-DSGVO im Hinblick auf die Sanktionsdrohung grundlegende und tiefgreifende Änderungen vor. So sah § 383a AO Geldbußen von 5 EUR bis 10.000 EUR vor und bei Verstößen gegen § 43 Abs. 1 BDSG a. F. war ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR bzw. bei Verstößen gegen § 43 Abs. 2 BDSG a. F. ein Bußgeld von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 9 Die Tatbestandsalternativen des § 383a AO können nach dem Wortlaut des § 383a AO nur vorsätzlich oder leichtfertig begangen werden.[1] Einfache Fahrlässigkeit ist demgemäß nicht ausreichend. Rz. 10 Vorsatz erfordert die Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale, also insbesondere auch der gesetzlichen Zweckbindung.[2] Ein Irrtum über die Unzulässigkeit der Erhebung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Da die AO keine lückenlosen Regelungen für Steuerordnungswidrigkeiten trifft, ordnet § 377 Abs. 2 AO die ergänzende Anwendbarkeit der Vorschriften des Ersten Teils des OWiG an. Soweit sich in der AO allerdings spezielle Bestimmungen finden, müssen diese in einschlägigen Verfahren beachtet werden. Dies ist insb. im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Leichtfertigkeit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.3 Bemessung der Geldbuße

Rz. 24 Die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Daneben können gem. § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht kommen.[1] Die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit orientiert sich vor allem an der Höhe der betroffenen Abgabenbeträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4 Vorwerfbarkeit

Rz. 12 Gem. § 1 Abs. 1 OWiG kann ein Verhalten nur dann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, wenn der Täter vorwerfbar gehandelt hat. Sachlich entspricht der im OWiG verwendete Begriff der "Vorwerfbarkeit" der im Strafrecht gebräuchlichen Terminologie der "Schuld". Die begriffliche Differenzierung liegt darin begründet, dass der "Schuld" das Element der "sozialethischen M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.2 Höhe der Geldbuße

Rz. 23 Gemäß § 17 Abs. 1 OWiG beträgt die Geldbuße zwischen 5 und 1.000 EUR. Das Höchstmaß ist für Steuerordnungswidrigkeiten jedoch abweichend von § 17 Abs. 1 OWiG in den Normen der AO festgesetzt. Die §§ 378–383 AO setzen als lex specialis die folgenden Sanktionsmöglichkeiten fest:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Maschinelle Lohnabrechnung

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei maschineller Lohnabrechnung darf die LSt ohne besondere Genehmigung durch das > Betriebsstätten-Finanzamt unabhängig von den LSt-Tabellen ermittelt werden. Bei dieser Lohnabrechnung muss aber gewährleistet sein, dass die errechnete LSt nicht oder nur unwesentlich von dem maßgebenden > Lohnsteuertarif abweicht. Die FinVerw gibt Programmierhilfen...mehr

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zfs 5/2018, Vollständige Le... / 1 Aus den Gründen:

" … Das LG hat im Ergebnis zu Recht der Kl. einen Anspruch auf Rückerstattung der anlässlich des Schadensfalls vom 24.1.2012 gezahlten Versicherungsleistungen zuerkannt. Soweit die Kl. den Bekl. in Regress nimmt für die an den Halter des beschädigten Fahrzeugs gezahlten Haftpflichtversicherungsleistungen, ist der Anspruch wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung begrü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.7 Herbeigeführte Bedürftigkeit (Abs. 4)

Rz. 67 Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen schuldhaft selbst schafft, kann nicht erwarten, dass er Hilfe aus Mitteln der Allgemeinheit erhält. Deshalb haben Personen keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hierdurch will der Gesetzg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.1 Vertrauensschutz (Abs. 2)

Rz. 12 Die grundsätzlich zulässige Rücknahme wird durch den Vertrauensschutz in den wirksamen und bestandskräftigen VA rechtlich begrenzt. Geschützt wird im Interesse der Rechtsbeständigkeit die subjektive Vorstellung des Begünstigten, dass der VA bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit dem ihm bekannt gegebenen (§ 39 Abs. 1 Satz 2) oder umgedeuteten (§ 43) Inhalt rechtmä...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.2 Änderung zuungunsten des Betroffenen, Verletzung von Mitteilungspflichten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 40 Ein VA wird zulasten des Betroffenen mit Rückwirkung regelmäßig dann aufgehoben, wenn dieser einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Der Tatbestand für eine rückwirkende Aufhebung setzt neben der objektiven Verletzung eine...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.4 Bösgläubigkeit bei Ruhen und Wegfall des Anspruchs (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 52 Der VA mit Dauerwirkung soll auch dann rückwirkend aufgehoben werden, wenn der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der Anspruch des VA kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist. Rz. 53 Diese Bösgläubigkeit in den materiellen Bestand des Anspruchs und damit...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2.4 Ausnahme von rückwirkender Aufhebung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 Der Leistungsträger ist befugt, die Aufhebung nur mit Wirkung für die Zukunft vorzunehmen, wenn der Betroffene vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, auf denen der VA beruht. Fahrlässigkeit (auch gröbste) reicht nicht aus. In diesen Fällen beruht der fehlerhafte VA auf von dem Betroffenen selbst gesetzten Ursachen, so dass sich das spätere Übe...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.3 Nachträgliche Anhörung (Nr. 3)

Rz. 21 Die Verpflichtung zur Anhörung folgt aus § 24 (vgl. Komm. dort). Die Pflicht zur Anhörung ergibt sich insbesondere bei Rücknahme- und Entziehungsbescheiden und in Rechte eingreifenden VA (belastende VA, die in Rechte eingreifen, also eine bereits vorhandene Rechtsposition entziehen oder einschränken). Die Anhörung soll grundsätzlich vor dem Erlass des VA stattfinden, ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.2 Nachträgliche Begründung (Nr. 2)

Rz. 15 Auch die für schriftliche oder elektronische oder entsprechend bestätigte VA nach § 35 erforderliche Begründung, die an sich dem VA beizufügen oder auf Aufforderung nachzuholen ist (§ 35 Abs. 3), kann noch nachgeholt werden. Hierbei kann es sich nur um eine Begründung an sich handeln, denn nur diese gehört zu den Form- oder Verfahrensfehlern bei Erlass des VA. Auch ei...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.3 Rückwirkende Rücknahme (Abs. 4)

Rz. 26 Die Fälle, in denen eine rückwirkende Rücknahme rechtswidrig begünstigender VA möglich ist (Rückwirkungsgründe), sind in Abs. 4 Satz 1 für VA mit und ohne Dauerwirkung abschließend aufgezählt. Es sind dies alternativ die auch den Vertrauensschutz ausschließenden Gründe des Abs. 2 Satz 3, ferner die ausdrücklich durch Verweisung auf Abs. 3 Satz 2 genannten Fälle der Wi...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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zerb 3/2018, Verwirkung des... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist teilweise begründet. Die Klägerinnen haben einen Anspruch gegen die Beklagte aus §§ 2218, 666, 260 Abs. 2 BGB auf Eidesstattliche Versicherung, dass die Beklagte nach bestem Wissen die Angaben im Nachlassverzeichnis so vollständig angegeben hat, wie sie dazu imstande war. (...) Der Zahlungsantrag ist teilweise begründet. Die Klägerinnen haben einen Anspr...mehr

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zfs 3/2018, Rückwirkender L... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Feststellung, dass der rückwirkende Leistungsausschluss unwirksam ist und der Krankenversicherungsvertrag zu unveränderten Bedingungen fortbesteht, kann nicht getroffen werden. Als Folge besteht auch kein Anspruch der Kl. auf Zahlung i.H.v. 3.963,36 EUR, bezogen auf Rechnungen, die die ausgeschlossenen Leistungen betreffen." 1...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / a) Einstieg und Vorbereitung

Bevor eine Mediation durchgeführt werden kann, müssen sich die Konfliktparteien zunächst aktiv für das Verfahren entscheiden bzw. durch vertragliche Klauseln verpflichtet sein, den Konflikt im Wege einer Mediation zu klären. Besteht Einigkeit über die Durchführung des Mediationsverfahrens, ist zu klären, ob die Parteien die Mediation alleine oder mit Unterstützung einer Inst...mehr

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Vertragsschluss: Aufgaben des Verwalters

Leitsatz Legt der Verwalter den Wohnungseigentümern lediglich ein Angebot zur Beschlussfassung über einen Vertragsschluss vor, obwohl es sich um Instandsetzungsmaßnahmen größeren Ausmaßes handelt, handelt er pflichtwidrig. Liegt nur ein Angebot vor, könnten aber mehr eingeholt werden, darf der entsprechende Beschlussvorschlag nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden. Normenk...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… B. Die Entscheidung des LG erweist sich – nach abweichender rechtlicher Beurteilung durch den Senat – als nicht überzeugend, soweit der Kl. jeglicher Ersatz für Sach- und Vermögensschäden, sowie jegliche Entschädigung für Personenschäden versagt wurden. Unrichtig sind insbesondere einerseits die Bemessung und Begründung eines zur Alleinhaftung führenden. Mitverschuld...mehr

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Sommer, SGB XI § 121 Bußgel... / 2.1 Begriffsdefinitionen

Rz. 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die in Abs. 1 Nr. 1 bis 7 aufgeführten Vorschriften des Elften Buches zuwiderhandelt. Vorsätzlich handelt, wer sich der Ordnungswidrigkeit seines Handelns bewusst ist und in dieser Kenntnis so handelt. Leichtfertiges Handeln liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wor...mehr

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zfs 2/2018, Regress wegen u... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Regressanspruch, § 426 Abs. 1 BGB. Im Innenverhältnis zur Bekl. ist die Kl. leistungsfrei geworden, weil sie in den Versicherungsbedingungen festgelegte Obliegenheiten verletzt hat. Sie hat den Pkw in alkoholisiertem Zustand geführt und sich nach dem Unfallereignis unerlaubt vom Unfallort entfernt." Die darin liegenden Verletzungen ihrer ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.2 Zur "taktischen Ausschlagung" des Ehegatten

Ob der überlebende Ehegatte ausschlägt und die "güterrechtliche Lösung" wählt, setzt eine Interessenabwägung voraus. Diese steht im Fall der Erbeinsetzung unter dem Zeitdruck der Frist des § 1944 BGB. Nur eingeschränkt gilt dies beim Vermächtnis; hier kann es aber zu einer Fristsetzung durch den Erben gem. § 2307 Abs. 2 BGB kommen. Erbschaft und Vermächtnisanspruch werden sog...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Zuschläge bei Verletzung der Dokumentationspflicht, Abs. 4

Rz. 102 § 162 Abs. 4 AO enthält besondere Sanktionen für die Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO, die neben die Rechtsfolgen nach Abs. 3 treten.[1] Diese Sanktionen haben z. T. Straf-, z. T. Erzwingungscharakter; zusätzlich soll auch ein Vorteil des Stpfl. abgeschöpft werden. Es handelt sich bei den Zuschlägen nicht um "Strafen" i. S. d. StGB und der StP...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.3 Verfahrensfristen

Rz. 8 Für Fristen enthalten Satz 2 und 3 Regelungen. Hierunter fallen nur Verfahrensfristen, wofür systematische Erwägungen sprechen, da Satz 3 ausdrücklich von Verfahrensfristen spricht. Zunächst bestimmt Satz 2, dass der Ablauf der Fristen, die ohne Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) des Sozialhilfeträgers verstrichen sind, nicht gegen ihn wirkt. Diese Regelung hat B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.3 Katalog der Kündigungstatbestände des Satzes 2

Rz. 11 Satz 2 konkretisiert die Anforderungen an eine "grobe Pflichtverletzung" anhand von nicht abschließend geregelten Fallgruppen. Unter Beachtung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die Tatbestände des Satzes 2 unwiderlegbare Vermutungsregelungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Neben d...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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§ 4 Ehe / b) Wegfall der Haftungsbeschränkung des § 1359 BGB

Rz. 139 Durch die Trennung entfällt die Haftungserleichterung des § 1359 BGB, wonach die Ehegatten bei Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Rz. 140 § 1359 BGB beinhaltet eine Einschränkung des üblichen Haftungsmaßstabs des § 276 BGB. Letzt...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Haftungsbeschränkung, § 1359 BGB

Rz. 70 § 1359 BGB schränkt den üblichen Haftungsmaßstab des § 276 BGB ein. Letzterer schreibt eine Haftung bereits dann vor, wenn die betreffende Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Gemäß § 1359 BGB hingegen wird die Sorgfalt nicht objektiv, sondern subjektiv für den Schuldner bestimmt[82] und lediglich durch § 277 BGB (Haftung wegen grober ...mehr

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Grob fahrlässige Überlassun... / 1 Aus den Gründen:

" … Vielmehr ist dem LG darin beizupflichten, dass die Bekl. aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Kfz-Versicherungsvertrags verpflichtet ist, der Kl. denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch den streitgegenständlichen Unfall v. 19.4.2015 an dem Pkw M … entstanden ist. Der Anspruch folgt aus Ziff. A.2.3.2 und A.2.9.1 lit. b der maßgebenden AKB. Die nach Ziff. A.2.9...mehr

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§ 3 Verlöbnis / b) Verfahrenskostenhilfe

Rz. 155 Gemäß § 76 Abs. 1 FamFG kann in den familienrechtlichen Fällen, in denen der Antragsteller nach seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, selbst für die Kosten eines Rechtsstreits aufzukommen, die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Es wird bis auf §§ 77 und 78 FamFG umfänglich auf die Vorschriften der ZPO über Ge...mehr

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Kein Regressanspruch gegen ... / 1 Aus den Gründen:

" … 1. Die Kl. nimmt im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft anstelle der K. AG den Bekl. auf Regress in Anspruch und ist diesbezüglich prozessführungsbefugt …" 2. Indes kann die Kl. vorliegend keinen Regressanspruch der K. AG gegen den Bekl. auf Zahlung von 10.618,34 EUR erfolgreich geltend machen. a) Zwar hat der Bekl. am 9.6.2015 das bei der K. AG kaskoversicherte Lea...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Fehlendes Verschulden

Rz. 18 Die Dienstverhinderung muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen eingetreten sein. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstoßen hat. Insoweit gilt derselbe Verschuldensbegriff wie im Rahmen von § 3 Abs. 1 EFZG [1]. Es handelt sich um ein Versc...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Notarhaftung bei Nichtberatung

Leitsatz Klärt ein Notar einen Wohnungseigentümer im Falle einer verwalterlosen Wohnungseigentumsanlage nicht über das Erfordernis der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einer beabsichtigten Eigentumsübertragung auf und holt der Notar im Rahmen des Vollzuges einer Eigentumsübertragung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer nicht ein, obwohl die Gemeinschafts...mehr

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zfs 12/2017, Grob fahrlässi... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls gem. § 81 Abs. 2 VVG i.V.m. A.2.19.1 der dem Versicherungsverhältnis der Parteien zugrundeliegenden AKB 2013 leistungsfrei. Der Kl. hat den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke herbeigeführt, so dass der in A.2.19.1 AKB 2013 geregelte grds. Verzicht des VR auf eine Kürzung...mehr

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zfs 12/2017, Fahrlässige Er... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat aus dem zwischen den Parteien bestehenden Hausratversicherungsvertrag keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Versicherungsleistungen für am 20.7.2013 abhanden gekommene Gegenstände." Nach dem Versicherungsvertrag genießt der VN gegenüber dem VR Versicherungsschutz, wenn versicherte Sachen durch Einbruchdiebstahl abhandenkommen. Gem. Ziff. 2.6.1 der Versicherungsb...mehr

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FoVo 12/2017, Verspätete Ab... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Schadensersatzanspruch ist begründet Die Klägerin hat nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Abgabe der Drittschuldnererklärung. Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu...mehr

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zfs 11/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Der vom Kl. geltend gemachte Anspruch besteht nicht, so dass die Klage weder mit dem Hauptantrag noch mit dem Hilfsantrag Erfolg hat." 1. Der geltend gemachte Versicherungsfall “Diebstahl' ist nicht bewiesen. Den Vollbeweis für einen Diebstahl kann der Kl. nicht führen. Aber auch das sog. äußere Bild eines Teilediebstahls ist nicht erwiesen. … a) Das äußere Bild ist nicht d...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / Leitsatz

1. Das erstinstanzliche Gericht ist grundsätzlich bei einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO an die vom Berufungsgericht vertretene Rechtsauffassung ebenso gebunden wie das Berufungsgericht, wenn es durch eine erneute Berufungseinlegung wieder mit der Sache befasst ist. 2. Diese Bindungswirkung entfällt, wenn sich die Rechtsprechung des Berufungsgerichts selbst oder die...mehr

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zfs 10/2017, Versicherungss... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Entgegen der Annahme des BG hat die Bekl. nach § 3 Nr. 1 S. 1 AVB für die Buchung der Ferienwohnung durch den VN grds. Versicherungsschutz zu gewähren. Die von der Bekl. verwendete Klausel ist unklar, so dass die Zweifel bei ihrer Auslegung gem. § 305c Abs. 2 BGB zu ihren Lasten gehen." [12] 1. Unklar gem. § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung d...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils vom 19.12.2016 verwiesen. … [7] II. 1. Die statthafte (§ 511 ZPO), form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung des Klägers ist zulässig, aber nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Senats nicht begründet. Das Landgericht Bremen hat zu Recht mit dem angefochtenen Urteil die Kla...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Irrtum über die Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 57 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Wenn der Entleiher über das Vorliegen einer ArbN-Überlassung ohne Verschulden irrt, haftet er nicht (§ 42d Abs 6 Satz 3 EStG). Diese Ausnahme trägt den Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen ArbN-Überlassung und Werk-/Dienstleistungsvertrag (> Rz 41 und > Rz 45 ff) Rechnung. Insoweit trägt der Entleiher die Feststellungslast (> R 42d.2 Abs ...mehr