Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Zuschläge bei Verletzung der Dokumentationspflicht, Abs. 4

Rz. 102 § 162 Abs. 4 AO enthält besondere Sanktionen für die Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO, die neben die Rechtsfolgen nach Abs. 3 treten.[1] Diese Sanktionen haben z. T. Straf-, z. T. Erzwingungscharakter; zusätzlich soll auch ein Vorteil des Stpfl. abgeschöpft werden. Es handelt sich bei den Zuschlägen nicht um "Strafen" i. S. d. StGB und der StP...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.3 Verfahrensfristen

Rz. 8 Für Fristen enthalten Satz 2 und 3 Regelungen. Hierunter fallen nur Verfahrensfristen, wofür systematische Erwägungen sprechen, da Satz 3 ausdrücklich von Verfahrensfristen spricht. Zunächst bestimmt Satz 2, dass der Ablauf der Fristen, die ohne Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) des Sozialhilfeträgers verstrichen sind, nicht gegen ihn wirkt. Diese Regelung hat B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.3 Katalog der Kündigungstatbestände des Satzes 2

Rz. 11 Satz 2 konkretisiert die Anforderungen an eine "grobe Pflichtverletzung" anhand von nicht abschließend geregelten Fallgruppen. Unter Beachtung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die Tatbestände des Satzes 2 unwiderlegbare Vermutungsregelungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Neben d...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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§ 4 Ehe / b) Wegfall der Haftungsbeschränkung des § 1359 BGB

Rz. 139 Durch die Trennung entfällt die Haftungserleichterung des § 1359 BGB, wonach die Ehegatten bei Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Rz. 140 § 1359 BGB beinhaltet eine Einschränkung des üblichen Haftungsmaßstabs des § 276 BGB. Letzt...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 5. Mögliche externe Unterstützung

Rz. 42 Auf dem Gebiet des Rechtes der Fahrerlaubnis geht es häufig nicht nur um die Kenntnis von Rechtsnormen und die Rechtsanwendung, sondern meistens ist die Unterstützung durch Sachverständige erforderlich. Dies gilt beispielsweise für angewandte Messverfahren. Hierzu kann bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage eingeholt werden, um die Kostenübernahme nach de...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Haftungsbeschränkung, § 1359 BGB

Rz. 70 § 1359 BGB schränkt den üblichen Haftungsmaßstab des § 276 BGB ein. Letzterer schreibt eine Haftung bereits dann vor, wenn die betreffende Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Gemäß § 1359 BGB hingegen wird die Sorgfalt nicht objektiv, sondern subjektiv für den Schuldner bestimmt[82] und lediglich durch § 277 BGB (Haftung wegen grober ...mehr

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§ 16 Entschädigung im straf... / B. Ausnahmen von der Entschädigungspflicht

Rz. 3 Von der grundsätzlichen Entschädigungspflicht nach § 2 StrEG sieht das Gesetz drei Ausnahmen vor: Rz. 4 Während nach § 2 StrEG in den Konstellationen des Freispruchs, der Verfahrenseinstellung und der Nichteröffnung des Hauptv...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / A. Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister – Grundlagen und Zweckbestimmung

Rz. 1 Die Regelungen zum Verkehrszentralregister, die bis zum 30.4.2014 galten und im Rahmen von Übergangsfristen für Alteintragungen bis zum 30.4.2019 zur Anwendung kommen, sind im IV. Abschnitt des Straßenverkehrsgesetzes, §§ 28 bis 30 c StVG a.F., geregelt. Zusätzlich sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Regelungen hierzu getroffen in den §§ 59 bis 64 FeV a.F. Das Ve...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 2. Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 40 Nicht allein die Höhe der Überschreitung der Geschwindigkeit ist maßgebend, sondern die Gesamtumstände müssen berücksichtigt werden. Ein grober Verstoß kann im Einzelfall entfallen, wenn die Messung unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild durchgeführt wurde.[60] Auch bei dem durch einfache Fahrlässigkeit begründeten Übersehen eines Verkehrsschildes kann das subjekti...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Hinweise zum Anwaltsregress und Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 Die Verjährung eines gegenüber dem Rechtsanwalt gerichteten Ersatzanspruchs beginnt, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Rechtsanwalts erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. Rät der Rechtsanwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel auch dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit seines Rechtsa...mehr

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Kein Regressanspruch gegen ... / 1 Aus den Gründen:

" … 1. Die Kl. nimmt im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft anstelle der K. AG den Bekl. auf Regress in Anspruch und ist diesbezüglich prozessführungsbefugt …" 2. Indes kann die Kl. vorliegend keinen Regressanspruch der K. AG gegen den Bekl. auf Zahlung von 10.618,34 EUR erfolgreich geltend machen. a) Zwar hat der Bekl. am 9.6.2015 das bei der K. AG kaskoversicherte Lea...mehr

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Grob fahrlässige Überlassun... / 1 Aus den Gründen:

" … Vielmehr ist dem LG darin beizupflichten, dass die Bekl. aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Kfz-Versicherungsvertrags verpflichtet ist, der Kl. denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch den streitgegenständlichen Unfall v. 19.4.2015 an dem Pkw M … entstanden ist. Der Anspruch folgt aus Ziff. A.2.3.2 und A.2.9.1 lit. b der maßgebenden AKB. Die nach Ziff. A.2.9...mehr

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§ 3 Verlöbnis / b) Verfahrenskostenhilfe

Rz. 155 Gemäß § 76 Abs. 1 FamFG kann in den familienrechtlichen Fällen, in denen der Antragsteller nach seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, selbst für die Kosten eines Rechtsstreits aufzukommen, die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Es wird bis auf §§ 77 und 78 FamFG umfänglich auf die Vorschriften der ZPO über Ge...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Ausweitung des Zahlungsmoratoriums in § 835 Abs. 3 und 4 ZPO

Rz. 478 Die bislang geltende 2-Wochenfrist hat sich in der Praxis als zu kurz herausgestellt. Der Schuldner hat nun vier Wochen Zeit, den Antrag auf Freigabe der gesetzlich festgelegten Einnahmen, Einkünfte oder Leistungen zu stellen. Durch den neuen § 835 Abs. 4 ZPO wird sichergestellt, dass der Schuldner, der für Einkünfte für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste od...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VI. Schadenrechtliche Konsequenzen bei vorliegender Straftat gegenüber dem Fahrer

Rz. 26 Eine Folge der Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung seitens des Geschädigten ist, dass eine Hochstufung des Versicherungsvertrages des Versicherten erfolgt. Insoweit der Schaden unter ca. 1.000 EUR liegt, kann es sinnvoll sein, den "Schaden der Versicherung abzukaufen". Denn die Hochstufung läuft in den Folgejahren mit und verursacht ihrerseits einen jährlich a...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verkehrsrechtlichen Straftaten

Rz. 39 Verkehrsrechtliche Straftaten sind nur versichert, wenn die abgeschlossene Versicherung den Verkehrsbereich mit eingeschlossen hat, z.B. §§ 21, 22, 26, 27, 28 ARB. Rz. 40 Hierunter fallen alle Strafvorschriften, die unmittelbar der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, also alle Bestimmungen, die die Verkehrsteilnehmer und somit auch den Versicherungsnehmer vor S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Fehlendes Verschulden

Rz. 18 Die Dienstverhinderung muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen eingetreten sein. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstoßen hat. Insoweit gilt derselbe Verschuldensbegriff wie im Rahmen von § 3 Abs. 1 EFZG [1]. Es handelt sich um ein Versc...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerungsbeschränkung: Notarhaftung bei Nichtberatung

Leitsatz Klärt ein Notar einen Wohnungseigentümer im Falle einer verwalterlosen Wohnungseigentumsanlage nicht über das Erfordernis der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einer beabsichtigten Eigentumsübertragung auf und holt der Notar im Rahmen des Vollzuges einer Eigentumsübertragung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer nicht ein, obwohl die Gemeinschafts...mehr

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zfs 12/2017, Grob fahrlässi... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls gem. § 81 Abs. 2 VVG i.V.m. A.2.19.1 der dem Versicherungsverhältnis der Parteien zugrundeliegenden AKB 2013 leistungsfrei. Der Kl. hat den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke herbeigeführt, so dass der in A.2.19.1 AKB 2013 geregelte grds. Verzicht des VR auf eine Kürzung...mehr

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zfs 12/2017, Fahrlässige Er... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat aus dem zwischen den Parteien bestehenden Hausratversicherungsvertrag keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Versicherungsleistungen für am 20.7.2013 abhanden gekommene Gegenstände." Nach dem Versicherungsvertrag genießt der VN gegenüber dem VR Versicherungsschutz, wenn versicherte Sachen durch Einbruchdiebstahl abhandenkommen. Gem. Ziff. 2.6.1 der Versicherungsb...mehr

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FoVo 12/2017, Verspätete Ab... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Schadensersatzanspruch ist begründet Die Klägerin hat nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Abgabe der Drittschuldnererklärung. Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu...mehr

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zfs 11/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Der vom Kl. geltend gemachte Anspruch besteht nicht, so dass die Klage weder mit dem Hauptantrag noch mit dem Hilfsantrag Erfolg hat." 1. Der geltend gemachte Versicherungsfall “Diebstahl' ist nicht bewiesen. Den Vollbeweis für einen Diebstahl kann der Kl. nicht führen. Aber auch das sog. äußere Bild eines Teilediebstahls ist nicht erwiesen. … a) Das äußere Bild ist nicht d...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / Leitsatz

1. Das erstinstanzliche Gericht ist grundsätzlich bei einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO an die vom Berufungsgericht vertretene Rechtsauffassung ebenso gebunden wie das Berufungsgericht, wenn es durch eine erneute Berufungseinlegung wieder mit der Sache befasst ist. 2. Diese Bindungswirkung entfällt, wenn sich die Rechtsprechung des Berufungsgerichts selbst oder die...mehr

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zfs 10/2017, Versicherungss... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Entgegen der Annahme des BG hat die Bekl. nach § 3 Nr. 1 S. 1 AVB für die Buchung der Ferienwohnung durch den VN grds. Versicherungsschutz zu gewähren. Die von der Bekl. verwendete Klausel ist unklar, so dass die Zweifel bei ihrer Auslegung gem. § 305c Abs. 2 BGB zu ihren Lasten gehen." [12] 1. Unklar gem. § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung d...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils vom 19.12.2016 verwiesen. … [7] II. 1. Die statthafte (§ 511 ZPO), form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung des Klägers ist zulässig, aber nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Senats nicht begründet. Das Landgericht Bremen hat zu Recht mit dem angefochtenen Urteil die Kla...mehr

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Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Behn, Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts und das Sozialrecht, RV 1986 S. 213. Eichenhofer, Die Stellung polygamer Ehen im deutschen Sozialrecht, SGb 1986 S. 136. ders., Ausländische Vaterschaftsfeststellung und inländische Kindergeldberechtigung, IPRax 1998 S. 352. ders., Neue internationalfamilienrechtliche Vorfragen im Sozialrecht, SGb 2016 S. 184. Sanders...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Irrtum über die Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 57 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Wenn der Entleiher über das Vorliegen einer ArbN-Überlassung ohne Verschulden irrt, haftet er nicht (§ 42d Abs 6 Satz 3 EStG). Diese Ausnahme trägt den Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen ArbN-Überlassung und Werk-/Dienstleistungsvertrag (> Rz 41 und > Rz 45 ff) Rechnung. Insoweit trägt der Entleiher die Feststellungslast (> R 42d.2 Abs ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Bußgeldvorschriften

Rz. 20 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Bußgeldvorschriften des II. Abschnitts des 8. Teils der AO (§§ 377–384 AO) behandeln die Steuerordnungswidrigkeiten, dh Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden. Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten die Vorschriften des I. Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Schwiegerelternzuwendung

OLG Bremen, Beschl. v. 11.7.2017 – 4 U 1/17 a) Ausgleichsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die sich auf unentgeltliche Arbeitsleistungen z.B. an der Immobilie des Schwiegerkindes stützen und in der Zeit vom 1.1.2002 bis 1.1.2010 entstanden sind, sind keine familienrechtlichen Ansprüche i.S.d. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. und unterliegen daher der Regelverjährung...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Grobes Verschulden (§ 309 Nr. 7 lit. b BGB)

Rz. 112 Nach § 309 Nr. 7 lit. b BGB ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden unwirksam, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht. Rz. 113 Nach dem Inhalt der Vorschrift ist ein...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Leistungshindernisse aus der Sphäre des Verwenders

Rz. 338 Bis zum 31.12.2001 war es vollkommen unumstritten, dass Leistungsstörungen, die aus der Sphäre des Verwenders stammen, diesen nicht zu einer Lösung vom Vertrag berechtigen können, da er sich sonst durch das aus seiner Sphäre stammende Leistungshindernis der Haftung entziehen könnte.[723] Dies beruhte im Wesentlichen auf der vor der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 nac...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / II. Änderungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (2002)

Rz. 4 Mit der Neuregelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Jahr 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sind die Vorschriften des früheren AGB-Gesetzes zur Inhaltskontrolle (§§ 8 ff. AGBG) und zur Regelung bei Unklarheiten (§ 5 AGBG) weitestgehend unverändert in das BGB übernommen worden.[3] Neuerungen haben sich im Bereich der Klauselverbote zum e...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / 2. Gesellschaftsrecht

Rz. 62 Gesellschaften, die von der gesellschaftsrechtlichen Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB erfasst werden, sind[176] die Rz. 63 Damit unterliegen bspw. einer richterlichen Inhaltskontrolle allein am allgemeinen Maßstab de...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Unangemessenheit

Rz. 479 Weitere Voraussetzung des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass die Benachteiligung unangemessen sein muss. Grundsätzlich soll der von Verwender und Vertragspartner abgeschlossene Vertrag wesensmäßig einen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herstellen. Deshalb setzt die Beurteilung der Unangemessenheit einer Benachteiligung voraus, dass das Interesse des Ver...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / c) Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 285 Liegt bei der Verletzung der Rettungsobliegenheit einfache Fahrlässigkeit vor, so ist diese ebenso folgenlos wie eine schuldlose Verletzung der Rettungsobliegenheit.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 167 Grobe Fahrlässigkeit wird gem. § 26 Abs. 2 VVG vermutet: "Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer". Der Versicherungsnehmer muss daher den Entlastungsbeweis führen, also beweisen, dass allenfalls einfache Fahrlässigkeit vorliegt.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 284 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Rettungsobliegenheit grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Grobe Fahrlässigkeit wird vermutet: "Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit" (§ 82 Abs....mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / P. Grobe Fahrlässigkeit (§ 81 VVG)

Rz. 225 In der Schadenversicherung führen Vorsatz zur völligen und grobe Fahrlässigkeit zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers. § 81 VVG begründet keine allgemeine Schadenverhütungspflicht des Versicherungsnehmers, es handelt sich um einen subjektiven Risikoausschluss.[278] I. Definition Rz. 226 Grob fahrlässig handelt, wer schon "einfachste, ganz nahe Überlegungen"...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 96 Der Haftpflichtversicherer muss nach § 81 Abs. 2 VVG. auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer decken (§§ 81 Abs. 1, 103 VVG). Nur Ansprüche von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeiführen, sind von der Haftung ausgeschlossen. An diesem Punkt wirkt sich spürbar die VVG-Reform aus, bei der das frühere "Alles-...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Einzelfälle: Verneinung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 110 Fälle, in denen das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint wurde (vgl. oben Rdn 103): Wird der Beladevorgang wegen Platzregens unterbrochen und wird Gepäck alsdann aus dem verschlossenen, vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeug gestohlen, wurde grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen.[136] Auch das Belassen von Reisegepäck in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 15.30 Uhr im v...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 145 Nach ständiger höchst richterlicher Rechtsprechung handelt in objektiver Hinsicht grob fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im hohen Maße außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalls jedem einleuchten müsste. Es muss dabei auch in subjektiver Hinsicht unter Berücksichtigung der personalen Seite der ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Einzelfälle: Bejahung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 104 In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit bejaht. Wie bereits erläutert, betrifft dies allein die Tatbestandsseite. Durch die neue Beweislastverteilung und durch die Möglichkeit auf der Rechtsfolgenseite die Schwere des Verschuldens angemessen zu berücksichtigen, ist zu erwarten, dass die Gerichte auf der Tatbestandsseite viel eher zur Annah...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 71 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit schuldlos oder nur mit "normaler" Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand sowie die Unrichtigkeit der Anzeige kannte (§ 19 Abs. 5 S. ...mehr