Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 182 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit schuldlos oder nur mit "normaler" Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand sowie die Unrichtigkeit der Anzeige kannte (§ 19 Abs. 5 S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 130 Der völlige oder zumindest quotale Ausschluss von Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, umfasst sowohl positives Tun als auch Unterlassen, letzteres allerdings nur, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand. Diese kann sich aus dem Versicherungsvertrag selbst ergeben, aber auch daraus resultieren, dass der Versicherungsn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 168 Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[439] Nicht versichert sind in der Regel konsequenterweise auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 309 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[365] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 73 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 184 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 193 Eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung die ursächlich für den Eintritt des Schadens oder dessen Umfang war, führt zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers: Dieser kann seine Leistung "in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis" kürzen (§ 28 Abs. 2 S. 2 VVG). Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Bauleistungsversicherung / D. Versicherte Gefahren in der Bauwesenversicherung

Rz. 22 Während der Katalog der versicherten Sachen umschreibt, deren Beschädigung und Zerstörungen eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, beantwortet die Darstellung der versicherten Gefahren die Frage, welche Einwirkungen auf die versicherte Sachen eine weitere Voraussetzung für die Deckungspflicht der Bauwesenversicherung sind. Die Bezeic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftungsvereinbarung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (AGB-Vereinbarung)

Rz. 135 Zitat § 52 Abs. 1 BRAO (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden: Zitat § 67a Abs. 1 StBerG (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2008 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1AVB Reisegepäck 1992/2008 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG, wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 229 Während der Maßstab der einfachen Fahrlässigkeit ausschließlich objektiv ist, sind bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen.[281] Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nur dann begründet, wenn den Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden trifft. Im Rahmen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Quotelung

Rz. 235 Der Rahmen der zulässigen Kürzung bewegt sich in einem Bereich von 0 % bis 100 %.[311] Auch der "Goslarer Orientierungsrahmen" hält bei alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit eine Leistungskürzung auf Null für angemessen.[312] Wie der BGH in der vorgenannten Entscheidung[313] ausführt, ist nicht in jedem Fall bei einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit von ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Augenblicksversagen

Rz. 230 Der Bundesgerichtshof spricht von einem "Augenblicksversagen", wenn dem Versicherten ein "Ausrutscher" unterläuft, der auf "ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen" zurückzuführen ist.[285] In dem BGH-Urt. v. 5.4.1989[286] hatte die Versicherungsnehmerin vergessen, eine Herdplatte auszuschalten, so dass es zu einem schweren Brandschade...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Kündigungsrecht

Rz. 68 Bei Vornahme oder Gestattung einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG kann der Versicherer nach § 24 Abs. 1 S. 1 VVG fristlos kündigen, es sei denn, den Versicherungsnehmer trifft ­lediglich einfache Fahrlässigkeit. Dabei wird grobe Fahrlässigkeit gesetzlich vermutet, so dass der Versicherer Vorsatz zu beweisen hat und die Beweislast für geringeres Verschulden als gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Aufgabeverbot

Rz. 309 Nach § 86 Abs. 3 VVG darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Schädiger nicht aufgeben, er hat vielmehr für die Aufrechterhaltung des Anspruchs zu sorgen, er muss für die Wahrung von Fristen sorgen und muss bei der Durchsetzung der Regressansprüche durch den Versicherer mitwirken (§ 86 Abs. 2 S. 1 VVG). Es handelt sich hier um eine gesetzlich geregelte O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Subjektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 1 VVG)

Rz. 153 Ein Versicherungsnehmer darf nach Abschluss des Vertrages die Risikoumstände nicht ungünstig verändern oder eine solche Veränderung einem Dritten gestatten. Ein typischer und häufiger Fall der willkürlichen Gefahrerhöhung liegt beispielsweise vor, wenn Gebäude unbewohnt und unbeaufsichtigt gelassen werden, so dass die Gefahr von Brandstiftung oder Vandalismus vergröß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verschulden

Rz. 91 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung wegen Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall setzten Verschulden des Versicherungsnehmers voraus, wobei leichte Fahrlässigkeit seit der VVG-Reform nicht mehr schadet und folgenlos bleibt. Grobe Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Obliegenheit kann den Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG zu einer Leistungskürzung be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 1. Subjektive Risikoausschlüsse (B § 16 VHB 2010)

Rz. 129 B § 16 VHB 2010 entspricht § 81 VVG. Ausgeschlossen wird die Deckung für Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. "Zu kürzen" bedeutet dabei nicht, dass zumindest eine geringe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Überblick

Rz. 194 "Herzstück" des reformierten VVG 2008 war die Abschaffung des "Alles oder Nichts-Prinzips" bei grober Fahrlässigkeit, und zwar nicht nur bei Herbeiführung des Versicherungsfalles, sondern auch bei Obliegenheitsverletzungen. Die Quotenbildung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung gab es bereits seit 1976 – unbemerkt in der Bundesrepublik Deutschland – in der D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / E. Muster: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag

Rz. 177 Muster 7.1: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag Muster 7.1: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag Landgericht Dortmund Kaiserstr. 34 44135 Dortmund 15.7.2016 Klage des Karl-Georg Reiser, Wilhelmstr. 72, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherung AG, Elbchaussee 32, Hamburg, vertret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 161 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung wurde grobe Fahrlässigkeit in folgenden Fällen bejaht (die zitierten Urteile beziehen sich teilweise auf die VHB und teilweise auf die AERB; es gelten jedoch insoweit dieselben Grundsätze):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Partielle Leistungspflicht des Versicherers

Rz. 234 Nach § 81 Abs. 2 VVG ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers berechtigt, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Da es sich bei der groben Fahrlässigkeit um einen subjektiven Risikoausschluss handelt, trägt der Versicherer die Beweislast für die Schwere der Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2008 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2008) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr