Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der am 1.1.1994 geborene Antragsteller und die am 1.1.2001 geborene Betroffene sind syrische Staatsangehörige. Als Verwandte (Cousin/Cousine) wuchsen sie im selben Dorf in Syrien auf. Am 10.2.2015 schlossen sie vor dem Scharia-Gericht in Sarakeb/Syrien die Ehe. Aufgrund der Kriegsereignisse flüchteten sie über die sog. "Balkanroute" von Syrien nach Deutschland, wo sie...mehr

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ZErb 02/2019, Erbrecht

Prof. Dr. Knut Werner Lange C.H.BECK, 2. Auflage 2017, 1.076 Seiten, 139 EUR ISBN 978-3-406-71126-8 Das Erbrecht gewinnt immer mehr an praktischer Bedeutung. Vorliegendes Werk will es nicht nur dem Studenten näherbringen. Es handelt sich vielmehr um eine umfassende Darstellung des gesamten Nachfolgerechts mit seinen Bezügen zum Familien-, Gesellschafts-, Steuer- und Sachenrecht...mehr

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AGS 02/2019, Regressanspruc... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Anders als das LG angenommen hat, steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 8.943,61 EUR nebst Zinsen sowie auf Erstattung vorgerichtlicher Mahnkosten i.H.v. 8,00 EUR nebst Zinsen gegen die Beklagte zu. 1. Die Hauptforderung ergibt sich aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 VVG. a) Zwischen dem bei der Rechtsvorgängerin ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und für Fahrten zwischen Lebensmittelpunkt und Beschäftigungsort

Rz. 155 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 ArbN, die mehr als eine wöchentliche Heimfahrt zum Haupthausstand am Lebensmittelpunkt (> Rz 115ff) durchführen, können wählen, ob sie anstelle der in Betracht kommenden Mehraufwendungen wegen einer dHf (> Rz 110–153) die Aufwendungen für sämtliche Fahrten zwischen der weiter entfernten Wohnung (Lebensmittelpunkt; > Rz 27f) und der > Erste ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Die berufliche Veranlassung für die Begründung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 50 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für eine dHf sind nur dann als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet worden ist (zur Rechtsentwicklung > Rz 17). Dazu ist erforderlich, dass die Unterkunft am Beschäftigungsort (> Rz 47) aus beruflicher Veranlassung zum fortbestehenden (Haupt-)Hausstand des ArbN (> Rz 20ff) hinzutritt (BFH 224, 41...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Umzugskosten

Rz. 150 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zu WK führen grundsätzlich auch die Aufwendungen für einen (Teil-)Umzug an den auswärtigen Beschäftigungsort bei Begründung der Zweitwohnung (BFH 234, 208 = BStBl 2012 II, 104). Gleiches gilt für eine Verlegung der Zweitwohnung innerhalb des Beschäftigungsorts (vgl EFG 2002, 608); durch einen solchen Umzug verliert die doppelte Haushaltsfüh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zwischenheimfahrten

Rz. 115 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 WK sind zusätzlich die Kosten für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt an den Lebensmittelpunkt (> Rz 27f) wöchentlich. Aufwendungen für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt sind gesetzlich vom Abzug als WK ausgeschlossen. Heimfahrt ist eine Fahrt auf der Wegstrecke vom Beschäftigungsort (> Rz 47, 48) zum Ort des eigenen Haussta...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47, 48) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27f). Kfz-Kosten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeiner Überblick

Rz. 20 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort (> Rz 43ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Anzahl der Heimfahrten

Rz. 32 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Ist der Beschäftigungsort weit entfernt, kann die Anzahl der Heimfahrten ein gewichtiges Indiz für das Maß der Bindung an den Lebensmittelpunkt sein (BFH/NV 2000, 949). Im Regelfall sollte der ArbN mindestens einmal im VZ an den Ort zurückkommen, an dem er seinen Lebensmittelpunkt zu haben behauptet. Bei ArbN mit einer Wohnung in weit entfer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung zur Auswärtstätigkeit

Rz. 6 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der ‚doppelte Haushalt’ wird am ‚Beschäftigungsort’ – an diesem liegt die > Erste Tätigkeitsstätte oder es ist ein Ort in deren Nähe (> Rz 47, 48) – geführt. Seinen Lebensmittelpunkt behält der ArbN an seinem eigentlichen Wohnort. Damit erübrigt sich der (weitere) arbeitstägliche Weg zwischen Haupt-/Familienwohnung und Arbeitsstätte. So ist e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Kindertagespflege

Rz. 7 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Unter Kindertagespflege nach § 22 SGB VIII ist eine Tätigkeit zu verstehen, bei der eine Pflegeperson ein einer Kindertagesstätte ähnliches Angebot im familiären Rahmen anbietet. Betreut die Tagespflegeperson ein Kind in dessen Familie nach Weisung der Personensorgeberechtigten, ist sie idR > Arbeitnehmer, die Personensorgeberechtigten sind d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Wohnen am Beschäftigungsort

Rz. 43 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47, 48) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegekinder

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Pflegekinder sind Personen, mit denen der Stpfl durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zur Gesetzessystematik

Rz. 9 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Die bei doppelter Haushaltsführung entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft wurden herkömmlich als gemischte Aufwendungen iSv § 12 Nr 1 EStG behandelt (> Rz 11ff), weil das ‚Wohnen’ zur privaten Lebensführung gehört und aus beruflichem Anlass entstehende zusätzliche Aufwendungen dafür sowohl beruflich als auch privat veran...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fahrtkosten

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.7 Länderspezifische Sonderregelungen

In seltenen Fällen wird jedoch nicht auf die Anwesenheit, sondern auf die Tätigkeit abgestellt. Dies betrifft derzeit nur die DBA mit Belgien und Dänemark. Beispiel DBA Dänemark: Hier lautet die Formulierung des Art. 15 Abs. 2: Zitat „Ungeachtet des Abs. 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbstst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ermittlung der 183-Tage-Frist

Internationale Rechtsentwicklung Es besteht leider keine einheitliche Zählweise, da Deutschland in seine DBA – entsprechend der Fortentwicklung des OECD-MA – je nach Jahr des DBA-Abschlusses unterschiedliche Konditionen aufgenommen hat. Für die 183-Tage-Regelung gibt es inzwischen verschiedene Varianten, und demzufolge entstehen bei eigentlich identischem Sachverhalt (Entsend...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / 3.1 Vorwurf gegen den Steuerpflichtigen

Meist sind die Ermittlungen des Finanzamts mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung[1] verbunden, der sich zunächst gegen beide Eheleute richtet, da sie die entsprechenden Steuererklärungen unterschrieben haben. Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Finanzbehörde gegenüber vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder diese pflichtwidrig über steuerlich...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / H. Familien- und Erbsachen

I. Familiensachen 1. Allgemein Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemein

Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. 265 Es bedarf bei der Übernahm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Familiensachen

1. Allgemein Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. 265 Es bedarf bei ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 5. Gestaltung von Eheverträgen/Scheidungsfolgenvereinbarungen

a) Gestaltung von Eheverträgen Rz. 282 Eine anwaltliche Haftung aus der Bearbeitung von Familiensachen resultiert nicht selten schon aus Pflichtverletzungen des Anwalts bei der Gestaltung von Eheverträgen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, wie sich schon aus den weitreichenden Folgen ergibt. Rz. 283 Die grds. Disponibilität der Vertragsparteien bezüglich der Scheidungsfolg...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Auskunftsverfahren

Rz. 270 Wesentliche Neuerungen, die mit Haftungsrisiken für Rechtsanwälte verbunden sind, sind die Erweiterungen der Auskunftsansprüche für die Berechnung des Zugewinnausgleichs sowie die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Rz. 271 Der Anwalt, der zur Beratung von Scheidungsfolgenvereinbarungen (vgl. auch Rdn 287 ff.), die sich unter anderem auf Zugewinnausgleich (vgl. auch Rdn ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Erbauseinandersetzung

Rz. 316 Bei der Beauftragung einer Erbauseinandersetzungsangelegenheit hat der Rechtsanwalt einiges zu beachten. Rz. 317 So sind Erbteilungsklagen äußerst haftungsträchtig, da prozessrechtliche Voraussetzung die Bestimmtheit des Klageantrags gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist. Das Gericht darf den vom Kläger vorgelegten Teilungsplan nicht von sich aus abändern und muss deshalb b...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Auskunft über das Endvermögen

Rz. 273 Im Übrigen muss jeder Ehegatte gem. § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB Auskunft über sein Endvermögen geben, soweit sein Bestand am Ende der Ehe für die Berechnung des Zugewinns wesentlich wird. Voraussetzung ist das Betreiben des Scheidungsverfahrens bzw. des Verfahrens zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gericht.[208] Rz. 274 Es besteht die Pflicht, übe...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Auskunft über illoyale Vermögensminderung

Rz. 278 Die Auskunftspflicht erstreckt sich nach § 1379 Abs. 2 BGB auch auf illoyale Vermögensminderungen im Sinne von § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB als Berechnungselemente des Anfangs-bzw. Endvermögens. Es bedarf jedoch eines Vortrags des Auskunftsberechtigten zu konkreten Tatsachen, die ein unter § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB fallendes Handeln nahelegen.[210]mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Fristen

Rz. 281 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[213] Wenige besonders relevante Fristen sollen hier aufgezeigt werden.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Gestaltung von Eheverträgen

Rz. 282 Eine anwaltliche Haftung aus der Bearbeitung von Familiensachen resultiert nicht selten schon aus Pflichtverletzungen des Anwalts bei der Gestaltung von Eheverträgen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, wie sich schon aus den weitreichenden Folgen ergibt. Rz. 283 Die grds. Disponibilität der Vertragsparteien bezüglich der Scheidungsfolgen in vertraglichen Vereinbaru...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen

Rz. 314 Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Beratungspflicht, wenn er seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit der Erbausschlagung und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile belehrt und infolgedessen wegen des hohen Alters des Mandanten innerhalb kurzer Zeit zweimal (vom Mandanten und von seinen Kindern) Erbschaftsteuer entrichtet werden muss. Ein Schadenser...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Fristen

Rz. 321 Viele Haftungsfälle beruhen auf der Nichteinhaltung von Fristen. Nachfolgend werden die wichtigsten Fristen im Bereich des Erbrechts dargestellt:mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 338 Besteht zwischen den Eheleuten ein Erbvertrag und beauftragt der eine Ehepartner aufgrund einer gescheiterten Ehe und in Ansehung einer lebensgefährlichen Erkrankung einen Anwalt, um Lösungsmöglichkeiten zu suchen um die erbvertragliche Alleinerbeinsetzung rückgängig zu machen, so kann der Anwalt dem Mandanten einerseits empfehlen ein Scheidungsverfahren (siehe Rdn 2...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / e) Pflicht zur Vorlage von Belegen

Rz. 279 Zu allen Auskunftsansprüchen gibt es die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Wer als Anwalt nicht auf dieser Pflicht verharrt, setzt sich einer erhöhten Haftgefahr aus. Nach den Gesetzesmaterialien besteht die Pflicht zur Vorlage von Belegen nur in dem Umfang, in dem solche Belege noch vorhanden sind.[211] Rz. 280 Der Anspruch auf Vorlage von Belegen muss – wie auch im U...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 287 Die Scheidungsfolgenvereinbarungen unterliegen grds. der vertraglichen Disposition der Ehegatten. Allerdings darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann, obwohl es keinen Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten ein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Auskunft über das Anfangsvermögen

Rz. 272 Der auf Auskunft in Anspruch genommene Ehegatte hat alle Aktiva und Passiva seines ursprünglichen Anfangsvermögens so, wie sie am maßgeblichen Anfangsstichtag, welcher der Beginn der Zugewinngemeinschaft und somit in der Regel der Tag der Eheschließung ist, vorhanden waren, in einer geordneten und übersichtlichen Zusammenstellung im Sinne des § 260 Abs. 1 BGB aufzufü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 267 Aufgabe des Anwalts, der zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens beauftragt wurde, ist es, in dessen Rahmen zu klären, ob damit eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt werden soll.[204] Rz. 268 Im Rahmen eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens gem. § 1599 ff. BGB bestehen Haftpflichtgefahren des Anwalts nicht nur gegenüber dem auftragserteilenden Mandanten, sonde...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung

Rz. 275 Zum Zeitpunkt der Trennung besteht ebenfalls ein Auskunftsanspruch über das Vermögen. Diesen nicht geltend zu machen bedeutet Haftungsgefahr. Rz. 276 Voraussetzung für den Anspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB ist das Getrenntleben der Ehegatten, vgl. hierzu auch § 1567 BGB. Es ist, um dem Anspruch zu genügen, ein Bestandsverzeichnis über alle real zum Trennungszeitpunkt vo...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Erbsachen

Rz. 312 Das Erbrecht ist eine in vielen Stellen komplizierte Rechtsmaterie, die im Falle der Nichtbeherrschung unangenehme Regressfolgen für den Anwalt begründen kann.[248] Hinzukommt, dass der Erbschaftsaspekt auch in prozessualer Hinsicht bedeutsam werden kann, etwa weil die Sondervorschriften der §§ 342 ff. FamFG zu berücksichtigen sind oder weil der als Erbe des Schuldne...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 322 Auskünfte des Rechtsanwalts zu gemeinschaftlichen Testamenten stellen eine häufige Quelle anwaltlicher Haftung dar. Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Gegensatz zu den Bestimmungen eines Erbvertrages nicht in jedem Fall bindend und unwiderruflich. Rz. 323 Bindung besteht grds. nur bei wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB. Jedoch enthä...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Pflichtteilsrecht

Rz. 332 Bei der Beratung Pflichtteilsberechtigter können sich sehr haftungsträchtige Beratungsfehler ergeben. Rz. 333 Oftmals ergeben sich diese Fehler im Zusammenhang mit der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft. Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der mit einem Erbteil, der kleiner oder gleich dem Pflichtteil ist, bedacht, so darf er diesen Erbteil keinesfalls ausschl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Scheidungsverfahren (Scheidungsantrag, Schadensvereinbarung)

Rz. 291 Auch die Beratung in einem Scheidungsverfahren ist regressträchtig. Der Anwalt hat grds. den im jeweiligen Falle für den Mandanten sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.[221]mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 5. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten/Einrede der beschränkten Erbenhaftung

Rz. 329 Der Erbe haftet als Gesamtrechtsnachfolger für die Nachlassverbindlichkeiten dem Grundsatz nach unbeschränkt, § 1967 Abs. 1 BGB. Ein nach Annahme der Erbschaft gegen den Erben erwirkter Vollstreckungstitel kann daher auch in sein eigenes Vermögen vollstreckt werden, § 1958 BGB. Rz. 330 Die Haftung kann auf den Nachlass beschränkt werden, indem der Erbemehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Unterhalt

Rz. 292 Gerade bei Mandaten, die die Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zum Gegenstand haben, muss der Anwalt auf eine konkrete und korrekte Antragsstellung achten.[226] Rz. 293 Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Anwalts, zu Beginn eines Mandats zunächst den Sachverhalt möglichst genau zu klären, den er beurteilen soll. Dabei darf er allerdings den ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Länderspezifische Besonderheiten

Unabhängig von der Qualifikation und Behandlung in Deutschland stellt sich häufig die Frage der Quellensteuerentlastung im Ausland. Die VerwGrdsP enthalten hierzu kurze länderspezifische Hinweise[1], die in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet wurden (nebst Hinweisen aus der Literatur/ausländischen Rechtsprechung). Die Auswirkungen sollen anhand folgender Beispiele erläute...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister. [2] Die Beteiligten zu 1 (Kindesmutter) und zu 2 (im Folgenden: Antragstellerin) lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen am 12.10.2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3.11.2017 ge...mehr

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ZErb 01/2019, Tagungsbericht zum 21. Deutschen Erbrechtssymposium vom 19. und 20.10.2018 in Heidelberg

Am 19. und 20. Oktober fand in Heidelberg zum 21. Mal das Deutsche Erbrechtssymposium statt. Durch die Veranstaltung führten abermals in gewohnt guter Qualität Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf und Herr Rechtsanwalt Jan Bittler. Bekannt und bewährt gab Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher zu Beginn eine Führung durch das Recht der Erbschaftssteuer. Auch wenn das vergangene Jahr...mehr

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zfs 01/2019, Verweisung ein... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Zwischen den Parteien steht allein im Streit, ob die vom Kl. nunmehr ausgeübte Tätigkeit als seit Juli 2008 beim Kreis K. angestellter Rettungsassistent seiner bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit als Dachdeckergeselle in Bezug auf seine “bisherige Lebensstellung' entspricht. Denn die Bekl., die bis zum März 2016 Leistungen aus der Berufsunfähigkeits...mehr