Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Festsetzung des Kindergeldes als Tatbestandsmerkmal aus § 85 Abs 1 S 1 EStG

Rn. 22 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das für mindestens einen Monat eines Beitragsjahres Kindergeld gegenüber dem Zulageberechtigten festgesetzt worden ist. Der tatsächliche Zeitpunkt der Festsetzung des Kindergeldes ist nicht maßgeblich. Anspruch auf Kinderzulage besteht auch dann, wenn das Kindergeld für das entsprechende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Antrag

Rn. 851 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Antrag auf Übertragung ist an das für den Antragsteller zuständige Wohnsitz-FA zu richten, eine Erklärung gegenüber der Familienkasse ist nicht bindend, Selder in Brandis/Heuermann, § 32 EStG Rz 135 (03/2021); Wendl in H/H/R, § 32 EStG Rz 181 (05/2023). Der Antragsteller muss darlegen, dass die Voraussetzungen für die Übertragung des Ki...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung eines Kindes, das die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt, nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums

Rn. 533 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt, wird nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn es entweder keiner Erwerbstätigkeit oder aber einer unschädlichen Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 3 EStG nachgeht. Dabei stellt das Erststudium nur einen Unterfall der erstm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 420 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das das 18., jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Beginn der Berufsausbildung ist die Aufnahme der erstmaligen oder einer neuen Ausbildung. Die Fortsetzung der Berufsausbildung betrif...mehr

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Kindergeld / 18.2 Zuständige Familienkasse

Der Antrag auf Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 19 Abs. 1 AO, maßgebend ist somit grundsätzlich der Wohnsitz des Kindergeldberechtigten. Angehörige des öffentlichen Dienstes hatten den Antrag bisher grundsätzlich an die Stelle zu richten, die für die Festsetzung der Bezüg...mehr

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Kindergeld / 18.1 Schriftlich, per E-Mail, online – vor allem aber rechtzeitig

Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich schriftlich (mit Unterschrift) zu stellen.[1] Die Verwendung eines Vordrucks ist nicht erforderlich, wenn der Antrag alle zur Entscheidung erforderlichen Angaben enthält..[2] Der Zugang zum Kindergeld muss möglichst einfach sein. Von dem Kindergeldberechtigten ist nicht mehr zu fordern, als für die Einleitung und die ordnungsmäßige ...mehr

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Kindergeld / 21.5 Rückzahlung von Kindergeld

Wird eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben, ist das gezahlte Kindergeld vom Leistungsempfänger gem. § 37 Abs. 2 AO an die Familienkasse zu erstatten. Der rechtliche Grund für die erfolgte Kindergeld-Zahlung fiel nämlich durch die Aufhebung der Kindergeld-Festsetzung weg. Zum Begriff des Leistungsempfängers i. S. v. § 37 Abs. 2 AO entschied der BFH.[2] Danach ist ein Dritter ...mehr

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Kindergeld / 15.4 Uneinigkeit zwischen Kindergeldanspruchsberechtigten – Verfahrensweise

In Fällen, in denen der vorrangige Kindergeldanspruch zwischen mehreren Berechtigten streitig ist, ist das gesamte Verfahren von einer Familienkasse zu führen. Zuständig für die Führung des Verfahrens ist diejenige Familienkasse, bei der zuerst Einspruch gegen die Kindergeld-Festsetzung eingelegt wurde. Der andere Beteiligte wird von dieser zuständigen Familienkasse zum Verf...mehr

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Kindergeld / 21.4 Einschränkung für die rückwirkende Aufhebung einer Kindergeld-Festsetzung

Der Familienkasse sind die in der Kindergeldakte enthaltenen Informationen über die Verhältnisse der Kinder des Berechtigten als bekannt zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Familienkasse über längere Zeit von einer Prüfung der Dauer und der rechtlichen Bedeutung dieser Verhältnisse absieht. Prüft die Familienkasse die rechtliche Bedeutung der ihr bekannten Verhältnisse...mehr

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Kindergeld / 21.3 Bindungswirkung bestandskräftiger ablehnender Kindergeld-Festsetzungen

Eine Bindungswirkung für die Zukunft haben nur positive Kindergeld-Festsetzungen, d. h. Bescheide, mit denen Kindergeld für ein bestimmtes Kind bzw. für bestimmte Kinder in bestimmter Höhe festgesetzt wird.[1] Der Bescheid, mit dem eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben (= Aufhebungsbescheid) oder abgelehnt (Ablehnungsbescheid) wird, trifft eine Entscheidung zum Kindergeldans...mehr

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Kindergeld / 13.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

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Kindergeld / 15.6.3 Weiterleitung des Kindergelds beim Berechtigtenwechsel

Der bisherige Berechtigte kann geltend machen, dass er den Erstattungsanspruch der Familienkasse durch Weiterleitung des Kindergelds – durch Zahlung an den allein/vorrangig Berechtigten – erfüllt hat. In den Fällen der Kindergeld-Festsetzung für einen vergangenen Zeitraum hat die Familienkasse den Erstattungsschuldner im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, spätestens im Aufheb...mehr

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Kindergeld / 17.2 Kinderzuschlag

Nach § 6a Bundeskindergeldgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen (geringfügig verdienende Eltern bzw. Elternteile) für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils monatlich ein "Kinderzuschlag" zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Der Antrag auf Kinderzuschlag ist gesondert neben dem Kindergeldantrag bei der Familienkasse zu stellen.[1] Der Zuschlag...mehr

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Kindergeld / 18.5.3 Mitwirkungspflichten

Dem Kindergeldberechtigten und anderen Personen (anderer Elternteil, Kind) obliegt die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts.[1] Vor allem der Kindergeldberechtigte hat dazu den Antragsvordruck, den Fragebogen und sonstige Vordrucke der Familienkasse auszufüllen. Der Berechtigte ist auf Verlangen der Familienkasse auch verpflichtet, Beweisurkunden[2] vorzulegen....mehr

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Kindergeld / 24 Zahlung des Kindergelds in Sonderfällen – Abzweigung/Abtretung

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG kann gem. § 74 EStG an ein Kind oder Zählkind, an ein anspruchserhöhendes Zählkind[1] oder an die für den Unterhalt des Kindes aufkommende Person oder Stelle ausgezahlt (abgezweigt) werden[2], wenn der Kindergeldberechtigte seine Unterhaltspflicht diesem Kind gegenüber verletzt.[3] Dies gilt analog § 74 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Kindergeld / 22 Vorläufige Einstellung der Kindergeld-Zahlung

Die Familienkasse kann die Zahlung ohne Erteilung eines Bescheids vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und deshalb die Kindergeld-Festsetzung für die Vergangenheit aufzuheben ist. Die Familienkasse hat die Zahlung unverzüglich nachzuholen, soweit die Festsetzung 2 Monate nach der Zahlungseinstellung...mehr

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Kindergeld / 19.2 Mitwirkungspflicht von Kindern über 18 Jahren

Auf Verlangen der Familienkasse sind Kinder über 18 Jahren nach § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG verpflichtet, die zur Sachverhaltsaufklärung notwendigen Auskünfte zu geben und die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Die volljährigen Kinder sind nur unmittelbar von der Familienkasse in Anspruch zu nehmen, wenn der Nachweis anspruchserheblicher Tatsachen auf andere Weise nur schwer ode...mehr

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Kindergeld / 21 Festsetzung und Zahlung des Kindergelds nach § 70 Abs. 1 EStG

Da das Kindergeld eine Steuervergütung ist[1], sind nach § 155 Abs. 6 AO für die Kindergeld-Festsetzung die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Das Kindergeld wird von den Familienkassen nach § 70 Abs. 1 EStG stets durch Bescheid festgesetzt.[2] Damit ist auch in folgenden Fällen ein schriftlicher Kindergeldbescheid zu erteilen bei Kindergeld-...mehr

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Kindergeld / 19.1 Mitteilungspflicht des Kindergeldempfängers

Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 EStG verpflichtet den Antragsteller bzw. Kindergeldempfänger, Änderungen in seinen Verhältnissen und in den Verhältnissen des Kindes, die zum Wegfall oder zur Herabsetzung des zu zahlenden Kindergelds führen, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Treten nach der Beendigung der Kindergeldzahlung Veränderungen ein, die den Anspr...mehr

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Kindergeld / 2.6 Freizügigkeitsberechtigte EU- und EWR-Ausländer (nach Zuzug)

Die Erfordernisse nach § 62 Abs. 2 EStG gelten nicht für freizügigkeitsberechtigte Ausländer.[2] Soweit ein EU-/EWR-Bürger oder schweizer Staatsbürger[3] im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, hatte er für Zeiträume ab August 2019 grundsätzlich für die ersten 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Begründung von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt keinen An...mehr

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Kindergeld / 15.6.1 Widerruf der Berechtigtenbestimmung

Ein Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Familienkasse erfolgen. Die einseitige Erklärung eines Elternteils genügt für den Widerruf.[1] Der Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten hat grundsätzlich nur Wirkung[2] für die Zukunft.[3] Ausnahmsweise kann die Berechtigtenbestimmung rückwirke...mehr

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Kindergeld / 16.2.1 Ausländische Leistungen für Kinder

Die ausländischen[1] Leistungen für Kinder müssen ihrer Art bzw. ihrer Zweckbestimmung nach dem inländischen Kindergeld oder den Kinderzulagen bzw. Kinderzuschüssen vergleichbar sein.[2] Über diejenigen ausländischen Leistungen, die dem Kindergeld vergleichbar sind und die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen, liegt eine Übersicht des Bundeszentralamts für Steue...mehr

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Kindergeld / 17.3 Zahlungszeitraum

Anspruch auf Kindergeld besteht dem Grunde nach für jedes Kind, für das im Kalendermonat mindestens an einem Tag die Voraussetzungen vorgelegen haben.[1] Diese Verwaltungsauffassung wurde vom BFH bestätigt.[2] Der Wechsel des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von einem Abkommensstaat in das Inland oder umgekehrt beeinflusst die Höhe des Kindergeldanspruch...mehr

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Kindergeld / 18.5.2 Amtssprache

Die Amtsprache ist auch im Kindergeldrecht Deutsch.[1] Die Familienkasse kann grundsätzlich verlangen, dass der Berechtigte für Urkunden, Dokumente oder sonstige Unterlagen, die für die Festsetzung des Kindergelds erforderlich sind, unverzüglich eine Übersetzung vorlegt. Eine Übersetzung in Fällen der VO (EG) Nr. 883/2004 kann aber nicht verlangt werden.[2]mehr

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Kindergeld / 21.1.1 Grundsätze

Die Vorschrift des § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeld-Festsetzungen außerhalb des Einspruchsverfahrens und neben den Korrekturvorschriften der AO.[1] Für die Anwendung der Vorschrift ist es daher unerheblich, ob der aufzuhebende oder zu ändernde Bescheid bestandskräftig geworden ist. § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG kann zu einer rückwirkenden Aufhe...mehr

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Kindergeld / 21.2 Berichtigung einer von Anfang an fehlerhaften Kindergeld-Festsetzung nach § 70 Abs. 3 EStG

Die Korrekturvorschriften der AO sind auf Dauerverwaltungsakte, um welche es sich bei der Kindergeld-Festsetzung handelt, nicht ausgerichtet. Deshalb soll § 70 Abs. 3 EStG sicherstellen, dass materielle Fehler, die in der Kindergeld-Festsetzung enthalten sind, z. B. fehlerhafte Rechtsanwendung oder unzutreffende Sachverhaltserkenntnis, mit Wirkung für die Zukunft beseitigt werd...mehr

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Kindergeld / 5 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Für den Anspruch auf Kindergeld ist der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in 2-facher Hinsicht von Bedeutung: zum einen in der Person des Kindergeldberechtigten zum anderen in der Person des Kindes [2] selbst. Es muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder im Inland, in einem anderen EU-/EWR-Staat[3] oder in einem anderen Drittstaat, wenn es zum ausländischen Haus...mehr

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Kindergeld / 15.6.2 Änderung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Die Änderung der dauerhaften Haushaltszugehörigkeit des Kindes (= Vorrangänderung entsprechend § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG) stellt eine Änderung der für die Zahlung des Kindergelds erheblichen Verhältnisse dar.[1] Die Bestimmung des Berechtigten nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG und der Vorrangverzicht bei Enkelkindern nach § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG werden gegenstandslos, wenn das Kind ...mehr

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Kindergeld / 18.4 Antrag bei Kindern über 18 Jahren

Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet und erfüllt es ab dem Folgemonat der Volljährigkeit die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld (z. B. als arbeitsuchendes Kind, in Berufsausbildung usw.), ist stets ein schriftlicher Neuantrag zur weiteren Zahlung von Kindergeld erforderlich. Erlässt die Familienkasse auf einen zeitlich nicht konkretisierten Kinderge...mehr

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Kindergeld / 20 Bescheinigung über Kindergeldansprüche

Auf Antrag des Berechtigten hat die Familienkasse nach § 68 Abs. 3 EStG eine Bescheinigung über das für das Kalenderjahr gezahlte Kindergeld zu erteilen. Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung bedarf keiner Begründung. Auch ein sog. nachrangig Berechtigter, also ein Berechtigter, dessen Anspruch gegenüber der Anspruchsberechtigung einer anderen Person nach § 64 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 18.5.1 Ermittlungspflicht

Für das Verfahren der Kindergeld-Festsetzung gilt der Untersuchungsgrundsatz nach § 88 AO. Danach sind die Familienkassen verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären. Den Familienkassen obliegt die Ermittlungspflicht hinsichtlich des Sachverhalts.[1]mehr

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Kindergeld / 8.14 Ernsthaftigkeit der Berufsausbildung

Nach der Verwaltungsauffassung muss die Ausbildung Zeit und Arbeitskraft des Kindes dermaßen in Anspruch nehmen, dass ein greifbarer Bezug zum angestrebten Berufsziel hergestellt wird und Bedenken gegen die Ernsthaftigkeit ausgeschlossen erscheinen.[1] Der Rechtsprechung des BFH[2] folgend, geht die Verwaltung davon aus, eine reine Unterrichts- bzw. Ausbildungszeit von 10 Woc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Kindergeld / 3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Kindergeldanspruchsberechtigt sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch Personen, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag[1] als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.[2] Um den Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen zu können, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüll...mehr

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Kindergeld / 8.16 Unterbrechung der Berufsausbildung

Die Unterbrechung der Berufsausbildung ist in den folgenden Fällen für die Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung unschädlich: Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Erkrankung Unterbrechung wegen Mutterschaft. Eine Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Krankheit und damit kein Ausschluss der Berücksichtigung als Kind liegt vor, wenn und solange die rechtliche Bindu...mehr

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Kindergeld / 8.11 Praktikum, Vorpraktikum oder Volontariat des Kindes

Die Zeit des Praktikums gehört zur Berufsausbildung[1], wenn dadurch Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufsziels geeignet sind.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob das Praktikum nach der maßgeblichen Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Ist das Praktikum weder vorgeschrieben noch emp...mehr

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Kindergeld / 15.2.1 Bei Haushaltsaufnahme:

Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[2] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt die objektive Feststellungslast hi...mehr

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Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Beginn trotz ernsthafter...mehr

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Kindergeld / 2.3 Wohnsitz

Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 8 AO bestimmt.[1] Maßgebend sind hierbei allein die tatsächlichen Verhältnisse. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes. Im Regelfall geht die Finanzverwaltung[2] allerdings davon aus, dass die An- bzw. Abmeldung bei der Or...mehr

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Kindergeld / 13.2 Behinderung als Voraussetzung

Ausmaß und Formen der Behinderung Eine Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG liegt vor, wenn die in § 2 Abs. 1 Satz 1 (= Legaldefinition) und 2 SGB IX genannten Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Dies ist der Fall, wenn das Kind körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die es in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrier...mehr

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Kindergeld / 14.2 Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Begriff der Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG [2]: Der Begriff "Berufsausbildung", deren erstmaliger Abschluss in Verbindung mit einer schädlichen Erwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch ausschließt, ist enger gefasst, als das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Eine Berufsausbildung i. S. v. Satz 2 ist...mehr

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Kindergeld / 21.1.2 Voraussetzungen

Die Aufhebung oder Änderung nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG setzt voraus, dass sich die persönlichen Verhältnisse, also die tatsächlichen oder die rechtlichen Lebensumstände des Anspruchsberechtigten oder des Kindes nachträglich zugunsten oder zuungunsten des Berechtigten geändert haben.[2] Es müssen sich die Verhältnisse, die im Zeitpunkt der Festsetzung vorlagen, geändert habe...mehr

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Kindergeld / 16.3 Zahlung eines Differenz-Kindergelds (Unterschiedsbetrag)

Ein Differenz-Kindergeld wird i. H. d. Unterschieds zwischen dem höheren inländischen Kindergeldsatz nach § 66 Abs. 1 EStG für das betreffende Kind und der tatsächlichen niedrigeren Leistung nach § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kindergeldzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung) gezahlt. Das Differenz-Kindergeld ist ...mehr

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Kindergeld / 1.7 Bundeszentralamt für Steuern

Für die steuerlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Internetadresse: http://www.bzst.de Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) wird vom BZSt als Verwaltungsanweisung für die Familienkassen veröffentlicht (aktuelle Fassung: DA-KG 2024).mehr

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Kindergeld / 2.2 Identifizierung des Berechtigten

Ab 1.1.2016 hängt der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich davon ab, ob der Berechtigte durch die an ihn vergebene steuerliche Identifikations-Nummer (IdNr) identifiziert wird.[1] Die Familienkassen können ihnen nicht vorliegende IdNrn ggf. über das ADI bzw. über das MAV oder durch Anfrage beim Berechtigten ermitteln.[2] Die nachträgliche Vergab...mehr