Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Kindergeld / 3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Kindergeldanspruchsberechtigt sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch Personen, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag[1] als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.[2] Um den Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen zu können, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüll...mehr

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Kindergeld / 16.3 Zahlung eines Differenz-Kindergelds (Unterschiedsbetrag)

Ein Differenz-Kindergeld wird i. H. d. Unterschieds zwischen dem höheren inländischen Kindergeldsatz nach § 66 Abs. 1 EStG für das betreffende Kind und der tatsächlichen niedrigeren Leistung nach § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kindergeldzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung) gezahlt. Das Differenz-Kindergeld ist ...mehr

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Kindergeld / 8.11 Praktikum, Vorpraktikum oder Volontariat des Kindes

Die Zeit des Praktikums gehört zur Berufsausbildung[1], wenn dadurch Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufsziels geeignet sind.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob das Praktikum nach der maßgeblichen Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Ist das Praktikum weder vorgeschrieben noch emp...mehr

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Kindergeld / 15.2.1 Bei Haushaltsaufnahme:

Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[2] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt die objektive Feststellungslast hi...mehr

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Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Beginn trotz ernsthafter...mehr

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Kindergeld / 13.2 Behinderung als Voraussetzung

Ausmaß und Formen der Behinderung Eine Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG liegt vor, wenn die in § 2 Abs. 1 Satz 1 (= Legaldefinition) und 2 SGB IX genannten Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Dies ist der Fall, wenn das Kind körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die es in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrier...mehr

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Kindergeld / 21.1.2 Voraussetzungen

Die Aufhebung oder Änderung nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG setzt voraus, dass sich die persönlichen Verhältnisse, also die tatsächlichen oder die rechtlichen Lebensumstände des Anspruchsberechtigten oder des Kindes nachträglich zugunsten oder zuungunsten des Berechtigten geändert haben.[2] Es müssen sich die Verhältnisse, die im Zeitpunkt der Festsetzung vorlagen, geändert habe...mehr

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Kindergeld / 2.3 Wohnsitz

Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 8 AO bestimmt.[1] Maßgebend sind hierbei allein die tatsächlichen Verhältnisse. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes. Im Regelfall geht die Finanzverwaltung[2] allerdings davon aus, dass die An- bzw. Abmeldung bei der Or...mehr

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Kindergeld / 8.16 Unterbrechung der Berufsausbildung

Die Unterbrechung der Berufsausbildung ist in den folgenden Fällen für die Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung unschädlich: Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Erkrankung Unterbrechung wegen Mutterschaft. Eine Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Krankheit und damit kein Ausschluss der Berücksichtigung als Kind liegt vor, wenn und solange die rechtliche Bindu...mehr

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Kindergeld / 1.7 Bundeszentralamt für Steuern

Für die steuerlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt http://www.bzst.de) zuständig. Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) wird vom BZSt als Verwaltungsanweisung für die Familienkassen veröffentlicht (aktuelle Fassung: DA-KG 2024).mehr

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Kindergeld / 2.2 Identifizierung des Berechtigten

Ab 1.1.2016 hängt der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich davon ab, ob der Berechtigte durch die an ihn vergebene steuerliche Identifikations-Nummer (IdNr) identifiziert wird.[1] Die Familienkassen können ihnen nicht vorliegende IdNrn ggf. über das ADI bzw. über das MAV oder durch Anfrage beim Berechtigten ermitteln.[2] Die nachträgliche Vergab...mehr

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Kindergeld / 4.3.6 Stiefkinder (Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners)

Als Kinder werden auch die vom Berechtigten in seinem Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Dies ist die gesetzestechnische Definition für Stiefkinder. Stiefkinder sind nicht eigene Kinder des Berechtigten. Es handelt sich um die Kinder des anderen Ehegatten, die aus einer früheren Ehe stammen (eheliche, für ehelich erklärte oder angenommene Kinder) o...mehr

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Kindergeld / 4.3.7 Enkelkinder

Die Aufnahme eines Enkels durch die Großeltern oder einen Großelternteil in den eigenen Haushalt auf Dauer und die dortige Versorgung und Betreuung führen zur Berücksichtigung als Enkelkind.[1] Enkel sind Kinder i. S. d. BGB, die im 2. Grad in absteigender gerader Linie mit dem Berechtigten verwandt sind. Enkel sind demzufolge alle ehelichen, für ehelich erklärten und nichteh...mehr

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Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Auslandskinder / 5.1.1 Für Kinder in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz haben, wird vorbehaltlich der Vorrangregelungen Kindergeld i. H. d. inländischen Sätze gezahlt.[1] Besteht für ein Kind, das in einem anderen EU-/EWR-Staat seinen Wohnsitz hat, gleichzeitig sowoh...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 1 Grundsätzliches

Im System des Familienleistungsausgleichs besteht eine unmittelbare Verzahnung zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG) einerseits und andererseits dem Anspruch auf Kindergeld. Die zentrale Vorschrift hierzu ist § 31 EStG. Danach erfolgt die steuerliche Freistellung des Ei...mehr

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Auslandskinder / 5.1.2 Für Kinder in Vertragsstaaten (Abkommenstaaten)

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem Abkommensstaat[1] haben, ist Kindergeld je nach dem Wohnsitzstaat in unterschiedlicher Höhe zu zahlen. Hält sich ein Kind nur vorübergehend in einem Abkommenstaat auf (z. B. zur Berufsausbildung) und ist die Rückkehr in das Inland von vornherein beabsichtigt, so besteht der inländische Wohn...mehr

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Auslandskinder / 1.1.2 Anspruchsberechtigung aus EU- bzw. EWR-Vorschriften

Aufgrund der EU- und EWR-Regelungen müssen Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten[1], die im Inland einen Wohnsitz haben, nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis sein, damit sie Anspruch auf Kindergeld haben. § 62 Abs. 2 EStG ist daher nicht anzuwenden auf freizügigkeitsberechtigte Ausländer, d. h. Staatsangehörige der EU-/EWR-Staa...mehr

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Auslandskinder / 1.2.3 Entsandte Arbeitnehmer/Saisonarbeitnehmer

Ob ein von seinem ausländischen Arbeitgeber zur vorübergehenden Tätigkeit im Inland entsandter Arbeitnehmer Anspruch auf Kindergeld hat, richtet sich nach den allgemeinen Regelungen bzw. den über- und zwischenstaatlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Saisonarbeitskräfte und Werkvertragsarbeitnehmer. Die Frage, ob von ihrem ausländischen Arbeitgeber zur vorübergehenden Besch...mehr

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Auslandskinder / 2.3.3 Besondere Voraussetzungen bei Kindern über 18 Jahren (Kindergeld/Kinderfreibetrag)

Die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 und 5 EStG gelten für Auslandskinder beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag gleichlautend. a) Arbeitsuchende bzw. beschäftigungslose Kinder Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG werden Kinder bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland (o...mehr

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Auslandskinder / 2.3.1 Begünstigte Kindschaftsverhältnisse

a) Beim Kindergeld Begünstigt sind auch bei Auslandskindern die in § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG aufgeführten Kindschaftsverhältnisse, das sind die im 1. Grad mit dem Anspruchsberechtigten verwandten Kinder, Pflegekinder, die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommenen Stiefkinder und die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommenen Enkelkinder.[1] b) Beim Kinderfreibetrag/Bedarfsf...mehr

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Auslandskinder / 1.1.1 Anspruchsberechtigung aus § 62 EStG

Nach § 62 EStG haben folgende Personen Anspruch auf Kindergeld[1]: Deutsche, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (dazu gehören auch Vertriebene und Spätaussiedler). Deutsche, die der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG unterliegen (Auslandsbeamte, Mitglieder des konsularischen oder diplomatischen Dienstes usw.), und u...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2.1 Definition

Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts (bzw. der Familienkasse beim Kindergeld) setzt nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO voraus, dass eine Steuererstattung oder Steuervergütung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt wurde oder der rechtliche Grund später weggefallen ist. Es gelten also die gleichen Voraussetzungen wie hinsichtlich des Erstattungsanspruchs des St...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2.2 Schuldner der Rückforderung

Hauptstreitpunkt in der Praxis ist vielfach die Frage, gegen wen sich der Rückforderungsanspruch richtet. Dies gilt insbesondere bei sog. Dreiecksverhältnissen, d. h. in Fällen, bei denen mehrere Personen in den – den Rückforderungsanspruch auslösenden – Zahlungsvorgang eingeschaltet waren. Der Anspruch des Fiskus richtet sich gegen den Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2...mehr

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Einspruch / 1.2 Kostenfreiheit

Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Einspruchsführer und Finanzamt haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen, unabhängig davon, wer im Einspruchsverfahren obsiegt. Obsiegt der Steuerpflichtige im anschließenden Gerichtsverfahren, werden ihm nach § 139 Abs. 1 FGO auch die Kosten des Vorverfahrens ersetzt. Darüber hinaus sind nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ...mehr

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Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

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Einspruch / 2.1 Finanzrechtsweg

Es muss der Finanzrechtsweg gegeben sein. Dies ist der Fall in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet[1], also auf Steuern, die durch Bundes- oder EG-Recht geregelt sind und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Zu den Abgabenangelegenheiten gehören auch Steuervergütungen [2], wie z. B. das durch die Familienkassen auszuzahlende und festzuse...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.4 Erlasswürdigkeit

Es ist nicht unbillig, wenn die Finanzbehörde einem Steuerpflichtigen eine Schuld nicht erlässt, wenn er seine wirtschaftliche Notlage selbst schuldhaft herbeigeführt hat, indem er leichtsinnig und nachlässig handelte oder sein Vermögen verschenkte oder verschwendete, oder wenn er seinen steuerlichen Pflichten (Steuererklärungspflichten, Zahlungspflichten) nicht nachkommt od...mehr

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Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

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Kindergeld / 3.4.4.3 Auskunft der Familienkasse an die Bezügestellen im öffentlichen Dienst

Die Familienkassen dürfen den Stellen, die die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisen, den für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt durch automatisierte Abrufverfahren übermitteln oder Auskunft über diesen Sachverhalt erteilen (§ 68 Abs. 4 EStG). Die Voraussetzungen, unter denen ein automatisierter Datenabruf erfolgen darf, sind in der Verordnung über den ...mehr

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Kindergeld / 3.4.4.1 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Nach § 68 EStG ist der Berechtigte verpflichtet, "Änderungen in den Verhältnissen", die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse[1] mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind sämtliche kindergeldrelevanten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Antrags...mehr

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Kindergeld / 2.2 Verzicht des öffentlichen Dienstes auf die Zuständigkeit für das Kindergeld

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 % aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gab es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 % (Kinder von öffent...mehr

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Kindergeld / 3.4.7 Aufhebung oder Änderung des Bescheids

– Änderung in den für den Kindergeldanspruch maßgeblichen Verhältnissen Treten in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen ein, so ist die Festsetzung des Kindergelds mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufzuheben oder zu ändern (§ 70 Abs. 2 Satz 1 EStG). Von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheids ka...mehr

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Kindergeld / 3.4.2 Beginn und Ende der Kindergeldzahlung, der Kindergeldantrag

Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Es wird gezahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen (§ 66 Abs. 2 EStG). Kindergeld wird also für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben, gewährt. Praxis-Beispiel Für ein am 31.1. geborenes...mehr

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Kindergeld / 3.4.5 Der Kindergeldbescheid

Das Kindergeld wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Bescheid festgesetzt. Bis zur Änderung des § 70 EStG im Jahr 2006 konnte von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids abgesehen werden (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.), wenn dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wurde, der Berechtigte anzeigte, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr er...mehr

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Kindergeld / 3.4.8 Verjährung der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld

Begeht ein Kindergeldberechtigter eine Steuerhinterziehung, indem er es unterlässt, der Familienkasse mitzuteilen, dass Kindergeld für dieses Kind von einer anderen Stelle gezahlt wird (z. B. weil der Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und das Kindergeld über seinen Arbeitgeber bezieht), so kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden. Dab...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.2.1 Kindergeldanspruch bei erstmaliger Berufsausbildung/Erststudium

Seit 1.1.2012 besteht Anspruch auf Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes, wenn das Kind eine erstmalige Berufsausbildung/ein Erststudium absolviert. Das Kind wird also bis zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums ohne weitere Voraussetzungen bei der Kindergeldgewährung berücksichtigt. Hinweis Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes nicht er...mehr

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Kindergeld / 3.1 Zielsetzung, Rechtsgrundlagen

Zielsetzung Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat zu besonderem Schutz von Ehe und Familie. Dieser Aufgabe kommt der Staat unter anderem durch die Zahlung von Kindergeld nach. Familienstand und Kinderzahl haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe des Erwerbseinkommens. Erwerbstätige mit Kindern sind deshalb finanziell in doppelter Hinsicht benachteiligt: Kinder führen...mehr

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Kindergeld / 1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender

Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen Kindergeld auszahlen (zur Möglichkeit des Verzichts der öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf die Kind...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.2.2 Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums

Nach erfolgreichem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst finanziell zu unterhalten. Absolviert das Kind nach Abschluss einer Erstausbildung/eines Erststudiums jedoch eine weitere Berufsausbildung/ein weiteres Studium oder befindet es sich z. B. in einer Übergangszeit von h...mehr

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Kindergeld / 3.3.6 Altersgrenzen

Das Kindergeldrecht kennt im Wesentlichen 3 Altersgrenzen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird für jedes Kind – ohne weitere Voraussetzungen – Kindergeld gezahlt (sog. Regelkindergeld), Arbeit suchende Kinder werden längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, Anspruch auf das sog. Ausbildungskindergeld besteht längstens bis zur Vollendung des 25. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.8 Mehrere Anspruchsberechtigte

Für jedes Kind wird immer nur einer Person Kindergeld gewährt (§ 64 Abs. 1 EStG). Doppelzahlungen sollen dadurch vermieden werden. Erheben mehrere Personen Anspruch auf Kindergeld für dasselbe Kind – besteht also eine sog. Anspruchskonkurrenz –, bestimmt § 64 Abs. 2 EStG, wer vorrangig berechtigt ist und damit das Kindergeld erhält. Bei den nachrangigen Berechtigten wird das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Rückforderung von Zulagen

Rz. 305 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Erkennt die ZfA, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen mittels Datensatz vom Anbieter zurückzufordern. Hierbei gelten folgende Fristen: Beitragsjahre 2018 oder älter: Es gelten die allgemeinen Fristen der AO. Beitragsjahre 2019 bis 2023: Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.5 Mitteilung an die Familienkassen (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 36a Mit Wirkung zum 18.7.2019 wurde mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. 11.7.2019 (BGBl. I S. 1066) Satz 5 neu eingefügt. Danach ist zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld die Übermittlung von Sozialdaten gemäß § 68 Abs. 7 EStG an die Familienkassen zulässig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vereinbarkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG mit höherrangigem Recht

Leitsatz 1. Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, dass die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats erfolgt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, ist sowohl verfassungsgemäß als auch unionsrechtskonform. 2. Auch für inländische Saisonarbeitnehmer gilt die Rechtsprechung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr