Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / IV. Zusammenfassung

Es werden daher folgende Thesen[36] aufgestellt: Das Problem einer Bankenkrise und eines Vermögensverfalls ist für die Zugewinnausgleichsberechnung nicht neu. Die Novelle hat nur die zeitlichen Parameter verändert. Auch nach altem Recht konnte die Situation auftreten, dass der Ausgleichsverpflichtete ein Darlehen aufnehmen musste, um die Zugewinnausgleichsforderung zu begleic...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 2. Zu § 1383 BGB: Übertragung in Anrechnung auf die Forderung

Diese Vorschrift ist zugunsten des Ausgleichsgläubigers geschaffen worden.[21] Nur er kann verlangen, dass in Anrechnung auf eine Zugewinnausgleichsschuld ein Vermögensgegenstand übertragen wird, sofern dem Schuldner dies zugemutet werden kann. Der Schuldner als solcher muss immer in Geld leisten.[22] Ihm steht eine Abwendungsbefugnis gerade nicht zu. Kein Gläubiger wird sic...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / c) Fallabwandlung

Anders wäre der Fall zu entscheiden gewesen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes (15.12.2007) die Aktien keinen Vermögenswert mehr für Romeo gehabt hätten, sei es, dass schon zu diesem Zeitpunkt die Aktien wertlos geworden waren, sei es, dass Romeo in arglistiger Form die Aktien zuvor beiseitegeschafft hatte. Selbst wenn er sie an seine neue Lebensabsc...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / b) Lösung des Ausgangsfalles nach altem Recht

Zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes war der Aktienwert gestiegen. Es lag gerade kein Fall des § 1378 Abs. 2 BGB a.F. vor. Maßgeblich für die Abrechnung bleibt daher die Rechtshängigkeit gem. § 1384 BGB a.F. Die Zugewinnausgleichsverpflichtung von Romeo betrug daher nach altem Recht 150.000 EUR – 50.000 EUR (Anfangsvermögen): 2 = 50.000 EUR. Geht man davon aus, dass...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / III. Korrekturmöglichkeiten für den Ausgleichsschuldner

Die Frage in allen Fällen ist demnach: Kann und soll dem "verarmten" Ausgleichsschuldner noch eine Verteidigungsmöglichkeit eröffnet werden, um der Zahlung zu entgehen? Zumindest der Rechtsvertreter, der den Verpflichteten vertritt, wird versuchen, das holzschnitzartige Ergebnis unter Anwendung von juristischer Filigranargumentation zu korrigieren. Schwab [18] weist zutreffen...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 1. Bisherige Rechtslage, Fallgestaltung mit Lösung nur nach altem Recht

Romeo und Julia haben sich am 24.12.2005 getrennt. Das Scheidungsverfahren wird am 3.1.2007 rechtshängig. Zu diesem Zeitpunkt verfügt Romeo über ein hoch spekulatives Aktiendepot von 150.000 EUR. Die Ehe wird am 15.12.2007 rechtskräftig geschieden. Der Wert des Depots ist zu diesem Zeitpunkt auf 200.000 EUR gestiegen. Romeo verfügt über ein Anfangsvermögen von 50.000 EUR. Am...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / I. Die Genese der Unterhaltsrechtsreform

Die gesellschaftliche Realität von Ehe und Familie hat sich in den vergangenen Jahren, vor allem in den urbanen Ballungsräumen, erheblich verändert. Vor diesem Hintergrund haben sich neue Herausforderungen und Zielsetzungen für den Gesetzgeber ergeben. Das Unterhaltsrecht ist als Teil des Familienrechts seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Seit den späten 1960er Ja...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / I. Einleitung

Das neue Unterhaltsrecht sorgt für Verwirrung in der Bevölkerung. So titelte der Focus Ende Januar "Das neue Unterhaltsrecht – Null Euro für die Exfrau?".[2] Juristen sprechen von einer Revolution. "Das neue Leid der Exfrauen" titelte Die Welt,[3] und Sandra Maischberger interviewte Betroffene u.a. auch die Kollegin Peschel-Gutzeit in ihrer Talkshow "Menschen bei Maischberge...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / XII. Abschließende Stellungnahme

Dem VV können folgende Vorteile nicht abgesprochen werden: Es erspart häufig langwierige Auskunftsverfahren. Der Höchstbetrag des 1,2-fachen Mindestunterhalts kann ohne nähere Begründung geltend gemacht werden. Es ist dann Sache des Unterhaltsverpflichteten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Einwendungen gegen die Unterhaltspflicht sind nur eingeschränkt zulässi...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 8. Überschreitung des Interpretationsspielraums durch die Drittelmethode

Die neuere Entwicklung der Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen und einer Gleichteilung des verfügbaren Einkommens auf berechtigten, verpflichteten und neuen Ehegatten bzw. betreuenden Elternteil übergeht die vom Gesetz vorgegebene Differenzierung nach Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Eine so weit gehende Auslegung ist nicht mehr durch...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / 3. Verzicht auf die hohe Schwelle der Kindeswohlgefährdung, aber nicht auf die Kindeswohlprüfung

Der Gesetzgeber verzichtet auf die hohe Schwelle einer Kindeswohlgefährdung mit Blick auf eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1971. Dort hat das Gericht betont, dass dann, wenn es um den Ausgleich zwischen den beiden eigenständigen und durch das Elternrecht geschützten Rechtspositionen der Eltern geht, ohne deren Vorrang als Erziehungsträger anzutasten, der Staat nich...mehr

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FF 07_08/2011, Vermögensaus... / V. Schlussüberlegung

Die Rechtsprechung zur vermögensmäßigen Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften lässt eine deutliche Annäherung an die Vermögensauseinandersetzung solcher Ehen erkennen, für die nicht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Hier wie auch im Rahmen der Änderung der Rechtsprechung zu den Ansprüchen der Schwiegereltern gegen die Schwiegerkinder ...mehr

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FF 02/2008, Das neue Unterhaltsrecht 2008 mit Beispielsfällen und Musterberechnungen

Michael Klein 2008, 243 Seiten, 42 EUR, Deutscher Anwaltverlag Bücher über das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz erschienen zum Jahreswechsel in fast wöchentlichem Abstand, womit der Beweis der großen Wichtigkeit dieses Gesetzes für die Praxis geliefert ist. Eines dieser Bücher ist das von Michael Klein, der bereits seit zwei Jahren in bundesweiten Seminaren in der Fachanwalta...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / I. Internationalrechtliches

Zum Sachverhalt: Eine deutsche Frau lebte in Frankreich unverheiratet mit einem Franzosen zusammen, am 12.10.2002 kam ein Kind zur Welt. Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden französische Gerichte, dass die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt seien und der Kindesaufenthalt bei der Mutter liege, und regelten das Umgangsrecht des Vaters. Die Grundlage der Entscheidu...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / 1. Beurkundung elterlicher Sorgeerklärungen

Die durch § 1626d Abs. 1 BGB vorgeschriebene "öffentliche Beurkundung" der elterlichen Sorgeerklärungen kann durch den Notar (§ 20 Abs. 1 BNotO) oder die Urkundsperson beim Jugendamt vorgenommen werden (§ 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB VIII).[15] Ob auch die Aufnahme in einen gerichtlichen Vergleich gem. § 127a BGB genügt, war umstritten.[16] Die bejahende Klarstellung durch den B...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / g) Vermeidung von Nachteilen für den Unterhaltspflichtigen

Um Nachteile für den Mandanten zu vermeiden, ist es dringend erforderlich, rechtzeitig die benötigten Informationen zusammenzutragen, damit dann ggf. umgehend eine Abänderungsklage erhoben werden kann. Die konkrete Höhe des geschuldeten Unterhaltes ist aber auch entscheidend abhängig von dem Einkommen des anderen Elternteils. Eltern, deren Haftungsanteile für den Kindesunterh...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 1. Frühere Beratung/Vertretung des einen und spätere Beratung/Vertretung des anderen (Ehe-)Partners

Das durch die Ehe (oder Lebenspartnerschaft) begründete einheitliche Lebensverhältnis ist der geradezu klassische Fall für dieselbe Rechtssache (in dem unter Ziff. A.II.2. umschriebenen Sinne).[2] Hat deshalb der Rechtsanwalt irgendwann einmal die Ehefrau über unterhaltsrechtliche Fragen beraten, ist er grundsätzlich auch Jahre später gehindert, den Ehemann im Scheidungsverf...mehr

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FF 05/2009, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Staudigl 7. Aufl. 2008, 2.043 Seiten, 129 EUR, Verlag C.H. Beck Der Titel des nunmehr in 7. Auflage erschienenen Werks ist etwas missverständlich, scheint es nur den Familienrichter anzusprechen. Hier ist der Titel jedoch gerade nicht das vollständige Programm, denn das Buch gehört nicht nur in die Hand des Familienrichters, sondern auch und gerade in die des Familienan...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Bisher waren die Eheleute im Rahmen des § 1587 o BGB für den Fall von Vereinbarungen abweichend von der gesetzlichen Regelung auf die Genehmigung des Familiengerichts angewiesen.[12] Die Genehmigungspraxis wich in den verschiedenen Gerichtsbezirken erheblich voneinander ab. Entscheidende Frage war in der Regel, ob die Eheleute nach Auffassung des Familiengerichts bei Ausschlu...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / IV. Versorgungsausgleich

Ein dem Versorgungsausgleich des deutschen Rechts entsprechendes Institut existiert im belgischen Familienrecht nicht.[22] Es wird meistens darauf verwiesen, dass aufgrund einer sozialrechtlichen Regelung kein Handlungsbedarf bestehe, diesen auf familienrechtlicher Ebene einzuführen. Die sozialrechtliche Regelung, die für Beamte nicht gilt, bleibt aber beschränkt auf die Gru...mehr

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FF 01/2011, Vielfalt der Le... / Kommunikation ist – fast – alles

Familienanwälte sollten sich gut im Recht auskennen. "Ebenso wichtig ist es, die menschlichen Probleme wahrzunehmen, die sich in Familienkrisen für Mütter, Väter und vor allem für die Kinder entwickeln", sagte Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Zuhören und im Gespräch den richtigen Ton finden gehört genauso zum Handwerks...mehr

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AGS 10/2011, Vergleich auch... / 3 Anmerkung

Das OLG Düsseldorf hat in einem vergleichbaren Fall den Wert des Verfahrens mit dem Wert der Hauptsache, also 3.000,00 EUR, angesetzt.[1] Die Auffassung des OLG Jena erscheint jedoch als die zutreffendere. Im einstweiligen Anordnungsverfahren haben die Parteien einen Vergleich über die nicht anhängige Hauptsache geschlossen, sodass insoweit ein Mehrwertvergleich vorliegt. Dass...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 58 ff. FamFG als Beschwerde zu bewertende Rechtsmittel ist zulässig, aber unbegründet. Ob gegen die Entscheidung über die Kosten nach vorherigem Anerkenntnis in einer Familienstreitsache die sofortige Beschwerde nach §§ 99 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft ist, ist streitig. Nach einer Auffassung sind bei allen Fa...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / VIII. Kinderschutzklausel

Im Rahmen der Billigkeitsabwägungen sind Belange der gemeinsamen Kinder zu berücksichtigen. Hier ist eine umfassende Interessenabwägung notwendig. Die Verschärfung der Eigenverantwortung im Rahmen des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes führt allerdings dazu, dass bereits ab drei Jahren die Frage der Verwirkung gestellt werden muss.[17] Die Pflege und Erziehung der Kinder ist g...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / XI. Formulare, § 259 FamFG

Soweit Vordrucke für Anträge und Erklärungen der Beteiligten eingeführt sind, müssen sich die Beteiligten ihrer bedienen, § 259 Abs. 2 FamFG. Der auf Grund der VO zu § 659 ZPO a.F. eingeführte amtliche Vordruck ist für einen juristischen Laien nur schwer verständlich.[149] Vossenkämper [150] spricht wegen der vielen Fragen und der beizufügenden Belege sogar zutreffend von ein...mehr

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FF 02/2009, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Vorauszuschicken ist, dass sich die Kosten des Rechtsstreits, für welche die Beklagte Prozesskostenhilfe begehrt, nach dem einjährigen Wert der Unterhaltsleistungen bemessen, deren Fortfall der Kläger ab dem 1.1.2008 einklagt. Prozesskostenhilfe ist der Beklagten deshalb bereits dann uneingeschränkt zu...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 9. Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in Altverfahren

In Nr. 3506 VV werden nach den Worten "Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision" die Worte "oder der Rechtsbeschwerde" eingefügt. Außerdem soll eine Änderung der Anm. zu Nr. 3506 VV mit folgendem neuen Zusatz erfolgen: "Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren oder Rechtsbeschwerdeverfahren angerechnet." Begründung: Im Arbeitsrec...mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt be... / Aus den Gründen

Gründe: Die Klägerin zu 1. (im Folgenden: Klägerin) und der Beklagte sind die Eltern des am 14.7.2005 geborenen, bei der Klägerin lebenden Klägers zu 2. (im Folgenden: Kläger). Sie waren und sind nicht miteinander verheiratet. Nachdem sie sich Anfang 2003 kennen gelernt hatten, haben sie zunächst eine Wochenendbeziehung geführt. Im April 2005 hat die Klägerin ihr zweites jur...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 2. Perspektivwechsel

An dem Vorliegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts ändert auch ein Perspektivwechsel bzw. die "Variation" des Sachvortrags nichts. Hat der Rechtsanwalt die Ehefrau im Sorgerechtsverfahren vertreten und auftragsgemäß den Ehemann sexueller Handlungen am Kind beschuldigt, darf er nicht dem Drängen der inzwischen versöhnten Eheleute nachgeben und die Verteidigung des jetzt ...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / I. Vorbemerkung

Das Familienrecht kommt nicht zur Ruhe. Noch ist das am 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht nicht verkraftet, werden am 1.9.2009 das große Familiengericht eingerichtet, das Verfahren vollständig aus dem FGG und der ZPO gelöst und im FamFG einer grundlegenden Neuregelung unterworfen. Das Güterrecht wird zum gleichen Stichtag eine Änderung erfahren, die HausratsVO entf...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsrechtsreform und andere familienrechtliche Gesetze

Interview mit Dr. Heinz Georg Bamberger, Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz Dr. Heinz Georg Bamberger FF/Schnitzler: Die Vernachlässigung von Kindern in Problemfamilien beschäftigt die Öffentlichkeit, aber auch zunehmend die Politik. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben am 24.4.2008 dem Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefähr...mehr

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FF 04/2009, Nachträgliche G... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Kammergericht. I. Das Berufungsgericht lässt die Hingabe der angeblichen Darlehen dahinstehen. Rückzahlungsansprüche seien nämlich schon deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerin es versäumt habe, sie in das durch Vergleich beendete...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 4. Nicht in einem Haushalt lebend

Die Vorschrift des § 249 Abs. 1 FamFG verlangt weiterhin, dass das Kind im Zeitpunkt der Unterhaltsfestsetzung[34] mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt. Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des VV. Für Zeiten, in denen die Parteien in einem Haushalt gelebt haben, kann daher kein Unterhalt im VV begehrt werden.[35] Wechs...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 4. Vertretung eines Ehepartners und eines Dritten

Vertritt der Rechtsanwalt zunächst die Ehefrau im Scheidungsverfahren mit dem Ziel einer schnellen Scheidung, damit sie alsbald ihren Freund heiraten kann, und vertritt er – nachdem die Heiratsabsichten gescheitert sind – später diesen Freund gegen die Frau in einem Rechtsstreit auf Herausgabe von Gegenständen und Zahlungen, die der Freund der Frau im Vertrauen auf eine geme...mehr

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / Einführung

Wenn man in die verschiedenen Unterhaltsbücher schaut, findet man unter dem Stichwort "ungefragte Information"[1] oder "ungefragte Auskunft"[2] verhältnismäßig wenig, ebenso unter dem Stichwort "Informationspflichten"[3], während man unter "Auskunft" angesichts der Regelungen in §§ 1605, 1580 BGB eine Menge findet, manchmal auch zu den genannten Stichwörtern.[4] Die Frage ist...mehr

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FF 03/2011, Bewertung von V... / 2 Anmerkung

I. 1. Ein 10-jähriges Kind verunglückt und erleidet schwerste Verletzungen. Nach monatelangem Krankenhausaufenthalt wird es entlassen. Mit erheblichen Folgebehandlungen ist zu rechnen. Seine Eltern klagen gegen den Schädiger ein Schmerzensgeld ein. Zusätzlich machen sie einen bezifferten, abgezinsten Zahlungsanspruch wegen aller denkbaren, späteren Behandlungskosten geltend....mehr

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AGS 01/2011, Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen. Von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ingrid Groß. 3. Aufl. 2011, Deutscher Anwaltverlag Bonn. 335 S. 42,00 EUR. Die FGG-Reform hat eine grundlegende Überarbeitung dieses Werkes erforderlich gemacht. In bewährter Manier gelingt es der Verfasserin, dem Leser die Besonderheiten der Abrechnung in Familiensachen na...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / c) Zwischenbefund

Ein abschließender Befund zum allgemeinen Vorrangs- und Beschleunigungsgebot des FamFG kommt nicht umhin, auf zwei altbekannte, aber deshalb nicht weniger schmerzliche Reformlücken hinzuweisen: Zum einen hat sich auch der FamFG-Gesetzgeber nicht zur Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde im familiengerichtlichen Verfahren entschließen können.[38] Zum zweiten ist ebenso banal ...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / 2 Anmerkung

Das Urteil des OLG München/Augsburg setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit der Vater einer nichtehelichen minderjährigen Tochter für die Internatskosten aufzukommen hat. Das Amtsgericht Kempten hatte noch die zusätzliche Unterhaltsforderung wegen Mehrbedarfs für weitgehend begründet gehalten, weil ein Ermessensfehlgebrauch bei der Entscheidung der Kindesmutter nicht ...mehr

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FF 07_08/2011, Zu Grandel, Das fristenrechtliche Überraschungsei oder wie lange sind zwei Wochen (FF 2011, 133)

Leserbrief Die Ausführungen von Grandel machen wiederum einmal mehr deutlich, dass der RA in eigenen Dingen sich leicht gedanklich versteigen kann. Die Regelung des § 137 Abs. 2 FamFG, dass die dort unter Ziff. 1.–4. aufgeführten Familiensachen Folgesachen im Verbund sind, wenn sie "spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssac...mehr

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FF 09/2008, 50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz

Vor 50 Jahren, am 1. Juli 1958, trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch im bürgerlichen Recht verankert. Auf dem Weg zu wirklicher Rechtsgleichheit war das Gleichberechtigungsgesetz jedoch nur ein erster Schritt. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes durfte die Ehefrau nur berufstätig sein, wenn sich di...mehr

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FF 07_08/2008, Beiratssitzungen am 18.1.2007 und 17.1.2008 in Berlin

In beiden Sitzungen konnten RAin Rakete-Dombek (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft) und RA Schnitzler feststellen, dass der Beirat fast vollständig erschienen war. In der Sitzung am 18.1.2007 wurde Prof. Dr. Gerd Brudermüller (Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe) zu seiner ersten Beiratssitzung willkommen geheißen. Es wurde ihm gedankt, dass er seinen Beitritt in den Beira...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 4. Anzuwendendes Gebührenrecht in abgetrennten Altverfahren

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FF 02/2009, Interessenkolli... / 1. (Vor-)Befassung

Die Verbotsnormen der §§ 43a Abs. 4 BRAO sowie 356 Abs. 1 StGB und – nach seinem Wortlaut – insbesondere die des § 3 Abs. 1 1. Alt. BORA knüpfen an die berufliche Vorbefassung des Anwalts mit einer Rechtssache an. Eine private Vorbefassung reicht nicht aus.[5] Allerdings wird es gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten häufiger vorkommen, dass der Rechtsanwalt von Freun...mehr

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FF 07_08/2011, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 14. bis 17. September 2011 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht – wo stehen wir und wohin wollen wir?" ...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / 2. Ehegüterrecht

Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft realisiert die Solidarität zwischen Ehegatten schon während der Ehe durch die Schöpfung eines gemeinschaftlichen Vermögens, das von beiden Ehegatten verwaltet wird. So wird schon während der Ehe eine Teilhabe eines Ehegatten am Vermögen des anderen Ehegatten realisiert. Dies erlaubt dem Ehegatten, der keine oder eher...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / VIII. Schluss

Obwohl die Familienverhältnisse in Europa erhebliche Unterschiede aufweisen und die Einstellungen zu Ehe und Paarbeziehungen differieren, gibt es doch aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gemeinsame Entwicklungen für die Regelung der Paarbeziehungen. Ein widerspruchsfreies System des Rechts der Paarbeziehungen ist freilich nicht in Sicht. Die nationalen Rechtsordnungen bi...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / I. Reformbedarf

Uns allen, die wir mit Familiensachen befasst sind, sind die Nachteile der bisher fehlenden Zuständigkeit der Familiengerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die nicht im Güterrecht, dem Recht der Hausratsverteilung oder der Wohnungszuweisung ihre Grundlage haben, aus der täglichen Praxis vertraut: Zivilprozessgerich...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / I. Reformbedarf

Uns allen, die wir mit Familiensachen befasst sind, sind die Nachteile der bisher fehlenden Zuständigkeit der Familiengerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die nicht im Güterrecht, dem Recht der Hausratsverteilung oder der Wohnungszuweisung ihre Grundlage haben, aus der täglichen Praxis vertraut: Zivilprozessgerich...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 3. Fortwirkung bei Abtrennung in Verfahren nach neuem Recht

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