Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Rechtsstellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 29 Die Pfändung bringt dem Vollstreckungsgläubiger nur ein Sicherungsrecht. Damit bleibt die Rechtsinhaberschaft beim Vollstreckungsschuldner bestehen. Aufgrund der Pfändung darf er aber in Bezug auf das gepfändete Recht nichts unternehmen, was den Vollstreckungsgläubiger in seinem Recht beeinträchtigt. Gleichwohl getroffene nachteilige Maßnahmen sind dem Vollstreckungsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung des § 318 AO entspricht im Wesentlichen § 368 RAO.[1] § 318 AO fasst die zivilprozessualen Regelungen der § 847 ZPO [2] (Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache), § 847a ZPO (Herausgabeanspruch auf ein Schiff) und § 848 ZPO [3] (Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache) zusammen.[4] Inhaltlich regelt § 318 AO Verfahrensbesonderheiten für Sachfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2 Ansprüche auf Herausgabe

Rz. 4 Für die Anwendung des § 318 AO ist es unerheblich, welche Rechtsnatur der Herausgabeanspruch hat. Dieser kann schuldrechtlicher oder sachenrechtlicher Natur sein.[1] Unerheblich ist auch, ob der Anspruch bedingt, betagt oder von einer Gegenleistung abhängig ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4 Rechtsstellung des Drittschuldners

Rz. 34 Aufgrund des Zahlungsverbots darf der Drittschuldner nach der Zustellung der Pfändungsverfügung keine Leistung mehr an den Vollstreckungsschuldner tätigen. Hat der Drittschuldner vor der Kenntniserlangung von der Pfändung bereits Leistungen getätigt, deren Erfolg noch nicht eingetreten ist, ist er nicht verpflichtet, den Eintritt des Leistungserfolgs durch aktives Tun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 9 Nach § 318 Abs. 2–4 kann die Vollstreckungsbehörde mit der Pfändungsverfügung anordnen, dass die bezeichnete Sache herauszugeben ist. Diese Anordnung ist jedoch für die Pfändung der Sache unerheblich. Sie kann deshalb auch noch nachgeholt werden.[1] Rechtlich entspricht die Herausgabeanordnung einem Leistungsgebot i. S. d. § 254 AO, sodass die Einziehungsverfügung stet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Abs. 4)

Rz. 43 Wie die Gesetzesbegründung zur Legaldefinition der in § 88c AO geregelten Verfahren als Verwaltungsverfahren in Steuersachen – und damit insbesondere als Verfahren i. S. d. §§ 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO – darstellt, wird insoweit zugleich Rechtsklarheit hinsichtlich des Inhalts und der Befugnis zur Offenbarung und Verwertung entsprechender ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 50 Wie das in § 88c AO geregelte Verfahren genau genutzt wird und ob die betroffenen Personen davon überhaupt etwas mitbekommen, wird abzuwarten sein.[1] Allerdings sind die Finanzbehörden in ihrer Informationsgestaltung nicht völlig frei. Vielmehr muss der betroffenen Person eine hinreichende Kenntnischance über Eingriffe in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 6 Die Norm setzt die Weiterverwendung der in den für die jeweiligen Steuerfälle zuständigen Finanzbehörden für deren originäre Besteuerungszwecke erhobenen geschützten Daten voraus. Der Verwendungszweck des § 88 Abs. 1 und 2 AO stellt aber nicht auf die Besteuerung der betroffenen Personen oder überhaupt von Einzelfällen ab. Zwar handelt es sich gleichfalls um ein Verfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Den Begriff der Finanzbehörden definiert § 6 Abs. 2 AO. Dazu zählen insbesondere das BZSt[1] und die FÄ[2], in denen Erkenntnisse über steuerbezogene Gestaltungen im Bereich des Kapitalmarkts dienstlich rele...mehr

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Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

Leitsatz Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 41 Abs. 1 und 2 FGO, § 137, §§ 140 ff., § 146b, §§ 147 ff., § 193 Abs. ...mehr

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Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts; Steuersatz

Leitsatz 1. Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Rege...mehr

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Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG

Leitsatz 1. Eine Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden (Anschluss an Senatsurteil vom 02.09.2010 – VI R 3/09, BFHE 230, 500, BStBl II 2011, 233). 2. Die Aufhebung oder Änderung einer Anrufungsauskunft ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA zu Unrecht von deren Rechtswidrigkeit ausgeht. No...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Bescheid...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / III. Verfristung der Gegenvorstellung

Selbst wenn man eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des BSG über eine Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz als statthaft ansehen würde, so wäre sie hier nach den weiteren Ausführungen des BSG unzulässig. Das BSG hat die Auffassung vertreten, der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung müsse jedenfalls in entsprechender Anwendung der Vorgaben zu dem ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die StBefreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die StBefreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige" auf den Tatbestand der Steuergefährdung

Rz. 680 [Autor/Stand] Anders als noch nach früherem Recht (§ 406 Abs. 2 RAO 1956) besteht seit der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO im Jahre 1968[2] (s. Rz. 3) bei der Steuergefährdung keine Möglichkeit mehr, durch Selbstanzeige Bußgeldfreiheit zu erlangen. Rz. 681 [Autor/Stand] Die fehlende Selbstanzeigeregelung in § 379 AO führt zu Ungereimtheiten. E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter 1. zum Teil dem einen, zum Teil dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch

Leitsatz 1. Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG scheidet aus, sobald ein Kind sein Ausbildungsverhältnis krankheitsbedingt nicht nur unterbrochen, sondern – z.B. durch Abmeldung von der (Hoch‐)Schule oder Kündigung des Ausbildungsverhältnisses – abgebrochen hat. 2. Ist ein Kind krankheitsbedingt ni...mehr

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Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten

Leitsatz 1. Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist w...mehr

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Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Leitsatz 1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. 2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sond...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.2.2 Chi-Quadrat-Test und Benford’s Law

Rz. 82 Der Datenzugriff eröffnet eine erleichterte Durchführung statistischer Testverfahren, um Manipulationen insbesondere der Kassenbuchführung aufzudecken und die Vermutung der sachlichen Richtigkeit zu widerlegen. Das "Benford’sche Gesetz" besagt, dass Ziffern und Ziffernfolgen in einer Datenmenge einer bestimmten Häufigkeitsverteilung folgen. Wird dieses Muster bei den ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beiladung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Entscheidung über den Einspruch oder die Klage kann das FA bzw das FG von Amts wegen oder auf Antrag andere Personen als > Beteiligte hinzuziehen (vgl § 360 AO zur Hinzuziehung; vgl § 60 FGO zur Beiladung). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 AO und FGO unterscheiden zwischenmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ablaufhemmung

Rz. 22 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von der Anlaufhemmung (> Rz 15–20) ist die Ablaufhemmung zu unterscheiden. Sie ist in den §§ 171, 174 Abs 3 bis 5, 175a, 181 Abs 5 und 191 Abs 3 AO geregelt. Vgl dazu den AEAO zu §§ 171ff. Werden in einem Fall mehrere Tatbestände für eine Ablaufhemmung erfüllt, wirken diese nebeneinander, sodass die weitergehende Frist zu beachten ist (BFH 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Besonderheiten beim Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hebt das Finanzamt selbst aufgrund eigener besserer Erkenntnisse einen aufgrund einer > Außenprüfung erlassenen Steuer- oder Haftungsbescheid im Rahmen eines Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid mit seiner Aufhebung unanfechtbar iSd § 171 Abs 4 Satz 1 AO. Er verliert mit der Aufhebung seine Wirksamkeit und damit seine Eignung als v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für den Vortrag in folgende VZ hat das FA den am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustbetrag durch Bescheid gesondert festzustellen (§ 10d Abs 4 Satz 1 EStG). Durch die gesonderte Feststellung sollen Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs begrenzt und eine für den Stpfl und die FinVerw bindende En...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4.2 Keine NV 2-Bescheinigung für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder nicht steuerbefreiten Betrieb gewerblicher Art

Rz. 89 Eine NV 2-Bescheinigung wird nach § 44a Abs. 4 S. 5 EStG allerdings nicht erteilt, wenn die betreffenden Kapitalerträge bei der von der KSt befreiten Gläubigerin Betriebseinnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind[1], für den die Befreiung von der KSt ausgeschlossen ist, bei der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts als Betriebseinnahmen e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.3 Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung

Rz. 54 Den Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung (Rz. 41f.) kann auch der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt) stellen.[1] Der Antrag wird vom Gläubiger der Kapitalerträge innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist formlos gestellt. Die Ausführungen in Rz. 45 zur Antragsfrist gelten für diesen Antrag entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.1 NV-Bescheinigungen

Rz. 67 Um den Finanzbehörden eine Nachprüfung derjenigen Sachverhalte zu ermöglichen, die für die Abstandnahme vom Steuerabzug von Bedeutung sind (§ 50b EStG Rz. 23ff.), hat der zum Steuerabzug Verpflichtete über die ihm vorgelegten NV-Bescheinigungen Aufzeichnungen zu führen und dabei im Einzelnen festzuhalten das FA, das die NV-Bescheinigung erteilt hat, den Tag der Ausstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3 Erteilung der NV 1-Bescheinigung (Abs. 2 S. 2 bis 4)

Rz. 56 Ergibt die Prüfung des Antrags, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausstellung der NV 1-Bescheinigung erfüllt, wird ihm das FA die beantragte NV 1-Bescheinigung (Vordruck NV 1 B) in der von ihm benötigten Anzahl erteilen. Nach § 44a Abs. 2 S. 2 EStG wird die NV 1-Bescheinigung allerdings unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die Geltungsdauer der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung

Rz. 50 Der Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung wird bei dem für den Gläubiger der Kapitalerträge zuständigen Wohnsitz-FA gestellt und dort von dem Teilbezirk bearbeitet, der ggf. für die Durchführung der Veranlagung zur ESt zuständig wäre. Für den Antrag ist der Vordruck NV 1 A zu verwenden, den der Antragsteller beim Wohnsitz-FA anfordern kann. Der Antrag steht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 10 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben. Diese beschränkt stpfl. Gebilde nach § 2 Nr. 1 KStG könnten auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Der Begriff der Körperschaft in § 2 Nr. 1 KStG ist der gleiche wie in § 1 KStG. Es ist also aufgrund eines Typenve...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.4 Verfahrensrechtliche Folgen der geänderten Rechtsprechung

Rz. 73 Die nunmehrige Anwendung des objektiven Fehlerbegriffs kann im Einzelfall zugunsten, aber auch zulasten des Steuerpflichtigen wirken. Für letzteren Fall hat der BFH auf eine Übergangsregelung verzichtet; eine solche könne nur ausnahmsweise zugunsten der Steuerpflichtigen getroffen werden, da sowohl die Finanzverwaltung als auch die Rechtsprechung gemäß Art. 20 Abs. 3 ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.4 Berichtigung der Folgebilanzen

Rz. 89 Für die Besteuerung desselben Veranlagungszeitraums stellt die Bilanzberichtigung zwar kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Die Bilanzen späterer Jahre – und nur diese –, in denen der Fehler aufgrund des Bilanzenzusammenhangs fortgeschrieben wurde, können jedoch nach h. M., sofern die Steuerfestsetzung bereits bestandskräftig ist, bi...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.1 Anwendung des objektiven Fehlerbegriffs auf Rechtsfragen

Rz. 62 Nach der früheren Handhabung war ein Bilanzansatz erst dann fehlerhaft, wenn er sowohl objektiv gegen handels- oder steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften verstoßen hat, als auch subjektiv der Steuerpflichtige diesen Verstoß bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung hätte erkennen können.[1] Erforderlich war demnach das kumula...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte hat zu Unrecht die Änderung des Erbschaftsteuerbescheides abgelehnt; der Kläger hat gem. § 164 Abs. 2 AO einen Anspruch auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides (§ 101 S. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Aufhebung des ihn betreffenden Bescheides vom 15.1.2020...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahrensfragen

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Bildung eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal stellt einen Feststellungsbescheid (§ 39 Abs 1 S 4 EStG, s § 39 Rn 13ff (Mues)) dar und ist Grundlagenbescheid für die LSt-Anmeldung und die LSt-Nachforderung gegen den ArbN während des laufenden Abzugsjahres. Wird der Antrag auf Eintragung eines Freibetrags vollständig oder teilweise abgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Speicherung der ELStAM beim BZSt (§ 39e Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 2 S 1 EStG ermächtigt das BZSt zum Zwecke der Bereitstellung automatisiert abrufbarer LSt-Abzugsmerkmale für den ArbG zur Speicherung der LSt-Abzugsmerkmale (s § 39 Rn 50ff (Mues)) unter Angabe der ID-Nr (§ 139b Abs 1 AO) sowie für jeden StPfl der in § 139b Abs 3 AO genannten Daten, der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer steuererhebend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Haftung

Rn. 65 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Entsprechend § 50a Abs 5 S 4 EStG besteht eine Haftung des Vergütungsschuldners für die Einbehaltung als auch für die Abführung der Steuer. Die Haftung besteht ihrem Umfang nach nur insoweit, als die Steuer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden noch besteht. Rn. 66 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das FA hat die Steuer bei dem Vergütungss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Rechtsbehelfe

Rn. 92 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Da es sich bei den zu bildenden LSt-Abzugsmerkmalen iSd § 39 Abs 1 u 4 EStG um gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen handelt (s Rn 13ff), die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (§ 164 AO, s Rn 13, 14), kann sowohl die Bildung der einzelnen LSt-Abzugsmerkmale wie auch deren Ablehnung mit dem Einspruch angefochten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anmeldung und Abführung

Rn. 61 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die innerhalb eines Kalendervierteljahres einbehaltene Steuer ist gemäß § 50a Abs 5 S 3 EStG nach Maßgabe des § 73e EStDV innerhalb von zehn Tagen des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats (10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.) vom Vergütungsschuldner beim BZSt anzumelden und an das BZSt abzuführen. Maßgebend ist die tatsächlich einbehaltene...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Der Besprechungsfall zeigt wieder einmal, wie wichtig die frühzeitige, umfassende Beratung in Pflichtteilsstreitigkeiten gerade auch hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen von "gütlichen" Vereinbarungen ist. Nach dem Sachverhalt waren nicht etwa – wie häufig der Fall – von einer enterbten, pflichtteilsberechtigten Person entsprechende Ansprüche streitig nach dem Erb...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / IX. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH wird in der gerichtlichen Praxis für Aufsehen sorgen und gerade in großen Insolvenzverfahren für eine Änderung, zumindest für eine stringentere Prüfung von Zuschlägen sorgen. Flankiert wird das Ganze durch die Anpassung der Vergütung des Insolvenzverwalters durch das SanInsFoG (Gesetz vom 22.12.2020, BGBl. I 2020, 3256), welches zum 1.1.2021 die Gebü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren in Härtefällen (§ 39e Abs 7 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag des ArbG gemäß § 39e Abs 7 S 1 EStG zulassen, dass dieser nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnimmt (Ermessen). Eine unbillige Härte iSd § 39e Abs 7 S 1 EStG soll insb bei einem ArbG vorliegen, für den die Kommunikation über das Internet mangels technischer Möglich...mehr