Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.3 Pfändungsverfügung

Rz. 7 Die Pfändungsverfügung gem. § 309 Abs. 1 AO besteht aus zwei Teilen. Zum einen verbietet die Vollstreckungsbehörde dem Drittschuldner schriftlich, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen. Zum anderen gebietet sie dem Vollstreckungsschuldner ebenfalls schriftlich, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Dem Drittschuldner i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.3.2 Beitreibung von Masseverbindlichkeiten

Rz. 166 Bei der Beitreibung von Masseverbindlichkeiten bestehen grundsätzlich keine Einschränkungen, da §§ 87, 89 InsO nur für Insolvenzforderungen gelten.[1] Zu beachten ist aber § 90 InsO (s. Rz. 161). Zur Durchsetzung von Masseverbindlichkeiten auch AEAO zu § 251 AO Rz. 6.1ff. sowie Jatzke, in HHSp, AO/FGO, § 251 AO Rz. 429ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 § 293 AO

Rz. 4 § 293 AO eröffnet – wie auch § 262 AO – einem Dritten die Möglichkeit, Rechte an einer Sache im Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen, die von einem Vollstreckungsverfahren betroffen worden ist. Dabei bietet § 262 AO dem Dritten allerdings die Möglichkeit, durch eine sog. Drittwiderspruchsklage die Freigabe des Gegenstands (Sache, Forderung, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.4 Atypisch stille Gesellschaften

Rz. 27 Bei einer atypischen stillen Gesellschaft ist die Prüfungsanordnung an den Geschäftsinhaber zu richten, d. h. an denjenigen, der das Unternehmen im eigenen Namen betreibt.[1] Dies gilt auch bei einer Mehrzahl von stillen Gesellschaftern.[2] Wegen der schuldrechtlichen Beteiligung des stillen Gesellschafters am Ergebnis der wirtschaftlichen Betätigung des Geschäftsinha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Wesen der Mahnung

Rz. 7 Die Mahnung ist eine empfangsbedürftige Aufforderung zur Erbringung der geschuldeten und fälligen Geldleistung. In ihr wird zum Ausdruck gebracht, dass das Ausbleiben der Leistung Folgen nach sich ziehen werde. Die Mahnung ist – wie auch im Zivilrecht – keine Willenserklärung. Sie ist damit auch kein Verwaltungsakt, da sie keine Regelung eines Einzelfalls beinhaltet, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.5 Beschränkt dingliche Rechte

Rz. 23 Beschränkt dingliche Rechte wie etwa Erbbaurecht, Nießbrauch, Pfandrecht oder Grundpfandrecht stehen der Vollstreckung entgegen, wenn sie hierdurch beeinträchtigt werden. Das geschieht vor allem durch Herausgabe bzw. Wegnahme des Gegenstands. Für Forderungen und andere Rechte muss sich dasselbe wie bei Sachen ergeben. Behauptet ein Dritter, Inhaber einer Forderung zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 6 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 38 Im Hinblick auf die für sie geltende schriftliche oder elektronische Form fallen Prüfungsanordnungen unter § 121 AO. Sie sind daher mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Da der Erlass einer Prüfungsanordnung im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde liegt, bezieht sich dieses Begründungserfordernis auch auf die für die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.2 Verluste in der Insolvenz

Rz. 70 Aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Einkünfte auch dann dem Schuldner zuzurechnen sind, wenn sie im Rahmen der Verwaltung oder Verwertung der Insolvenzmasse erzielt werden, folgt, dass grundsätzlich auch Verluste der Insolvenzmasse dem Schuldner als dem Stpfl. mit voller steuerlicher Wirkung zuzurechnen sind. Hieraus folgt, dass neben dem Verlustausgleich innerhalb ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.2 Umfang der Insolvenzmasse/Einteilung der Gläubiger

Rz. 46 Der Umfang der Insolvenzmasse und die Einteilung der Gläubiger ist in den §§ 35 bis 55 InsO geregelt. Nach der Legaldefinition des § 35 InsO umfasst die Insolvenzmasse das gesamte Vermögen, das dem Schuldner z. Z. der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, eigene Erwerbstätigkeit). Anders als zu Zei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Einstweilige Anordnung

Rz. 46 Nach § 262 Abs. 2 AO gelten für die Einstellung der Vollstreckung oder die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Widerspruchsklagen §§ 769, 770 ZPO, obgleich diese auf die Vollstreckungsabwehrklagen nach §§ 767, 768 ZPO abgestimmt sind. Diese wiederum sind für die Zwangsvollstreckung nach der AO belanglos. § 262 Abs. 2 AO soll wegen des Fehlens einer aufs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 10 Damit ist bereits die Suche nach den unionsrechtlichen Vorgaben für die Vorschrift angesprochen. Die Antwort ist einfach: Es gibt keine konkrete Regelung in der MwStSystRL oder in anderen unionsrechtlichen Normen für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen. Es gibt nur die oben beschriebene Rechtsprechung des EuGH, die er damit begründet, dass die Bekämpfung von S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.7 KSt in der Insolvenz

Rz. 96 Für die KSt gelten die Vorschriften des EStG für die Ermittlung des Einkommens, die Veranlagung und die Entrichtung der Steuer nach § 8 KStG entsprechend. Die obigen Ausführungen zur ESt gelten deshalb für die KSt analog.[1] Die KSt ist je nach dem Zeitpunkt ihres Begründetseins Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit. Zur Aufrechnung mit dem Körperschaftsteuergu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 3 Die Prüfungsanordnung erlassende Behörde

Rz. 17 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BpO ordnet die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde die Außenprüfung an. Dies trifft allerdings nur für den Fall zu, dass die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde zugleich nach § 195 S. 1 AO für die Durchführung der Außenprüfung zuständig ist.[1] Viele Bundesländer haben jedoch von der durch § 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und 2 FVG eröffne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.5 Inhalt der Prüfungsanordnung

Rz. 8 Der notwendige Inhalt der Prüfungsanordnung ergibt sich aus der Funktion der Prüfungsanordnung als Rechtsgrundlage der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung hat daher die Rechtsgrundlagen der Außenprüfung, die zu prüfenden Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien, Zulagen, ggf. zu prüfende bestimmte Sachverhalte sowie den Prüfungszeitraum zu enthalten.[1] Die einzelnen Te...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.8.2 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Weitaus wichtiger als die sich aus der Insolvenz des Arbeitnehmers ergebende Problematik sind in der Praxis die Fragestellungen, die sich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers hinsichtlich der Behandlung der LSt ergeben.[1] Zur Frage der Anfechtung der Abführung von LSt s. Gundlach/Frenzel/Schmidt, DStR 2002, 861. Rz. 103 Grundsätzlich hat dabei während der Dauer eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.2 Vorsteuerabzug in der Insolvenz

Rz. 120 Für den Vorsteuerabzug ergeben sich in der Insolvenz zunächst keine Besonderheiten.[1] Da der Schuldner Unternehmer bleibt, bleibt er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind. Soweit es sich bei der geltend gemachten Vorsteuer um solche handelt, die auf Leistungen entfällt, die vor der Eröffnung des Insolvenz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / C. Vorsatz & Leichtfertigkeit

Subjektiver Tatbestand: Delegiert der Erklärungspflichtige die ihm obliegenden Aufgaben und kommt es z.B. wegen eines Fehlers in der Finanzbuchhaltung und in der Folge wegen einer unzutreffenden Steuererklärung in objektiver Hinsicht zu einem Verkürzungserfolg, bietet allein der subjektive Tatbestand Spielraum zur Argumentation, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / b) Einfluss von Sorgfaltspflichten

Auf den ersten Blick scheint die Entscheidung des BGH[36] eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung darzustellen, die zentral auf die Verletzung von Sorgfaltspflichten des Delegierenden abstellte. Der Anlass zum Hinterfragen steht indes in Verbindung mit den Sorgfaltspflichten des delegierenden Geschäftsherrn. Als solche kommen regelmäßig Pflichten zur sorgfältigen Auswah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendung der Margenbesteuerung auf "Kaffeefahrten"

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) bei Ausflügen im Sinne von Art. 1 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / d) Entscheidung des FG Münster

Mit ihrer Klage hatte die GmbH keinen Erfolg. Das FG bestätigte die vGA. Der Höhe nach lehnt das Gericht die 1 %-Methode ab und würde noch einen höheren Betrag ansetzen, wenn nicht das Verböserungsverbot aus § 96 Abs. 1 S. 2 FGO es daran hinderte. Das FG Münster schließt sich der Auffassung des I. Senat des BFH[19] an. Der Dienstwagen sei höherwertig und stärker motorisiert a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG Köln

Die hiergegen eingelegte Klage blieb erfolglos. Anscheinsbeweis: Es bestehe ein Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines dem Gesellschafter-GF zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw. Denn es sei ein auf die allgemeine Lebenserfahrung gestützter Grundsatz, dass ein zur Verfügung stehendes Kfz tatsächlich auch privat genutzt werde, wenn die Möglichkeit dazu bestehe. Dies ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar. Normenkette § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, § 69 Abs. 3 FGO,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.2 Wirkung und Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheids

Rz. 323 Der Bescheid über verrechenbare Verluste ist ebenso wie der Bescheid über die Feststellung von Einkünften i. S. d. § 179 Abs. 1 AO sowie § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO ein Grundlagenbescheid, weil er nur Besteuerungsgrundlagen verbindlich festlegt. Der gem. § 15a Abs. 4 EStG festzustellende verrechenbare Verlust steht dabei in einem Abhängigkeits- und Wechselverhäl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz Der Begriff der erstmaligen Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist enger auszulegen als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Merkmal der Berufsausbildung. Eine "erstmalige Berufsausbildung" im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erfordert jedoch keine zeitliche Mindestkomponente der absolvierten Ausbildungsmaßnahme. Ausbildungsm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4 Zusätzliche steuerliche Erfordernisse nach § 15a Abs. 1 S. 3 EStG

Rz. 244 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG begnügt sich nicht mit den allg. handelsrechtlichen Bestimmungen, sondern setzt in S. 3 zusätzliche eigene Bedingungen. Der erweiterte Verlustausgleich kommt danach zum Tragen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Kommanditist muss persönlich im Handelsregister eingetragen sein. Das Bestehen der Haftung muss nachgewiesen sein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Höhere Gewalt

Rz. 3 "Höhere Gewalt"[1] ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch äußerste, nach der Lage der Sache durch den Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden kann und das die Geltendmachung des Anspruchs während der Verjährungsfrist sowie die Unterbrechung der Verjährungsfrist nach § 231 AO unmöglich macht. Das geringste eig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Wirkung und Dauer der Hemmung

Rz. 7 Die Wirkung der Hemmung im Regelungsbereich des § 230 Abs. 1 AO besteht darin, dass die Zeit, während der innerhalb der letzten sechs Monate höhere Gewalt bestand, bei der Berechnung des Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mitgerechnet wird.[1] Der Lauf der Verjährungsfrist verlängert sich also um die Zeit während der letzten 6 Monate des Fristlaufs, in der der Anspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1.1 Tatbestandsmäßigkeit

Rz. 12 Mit dem durch das JStG 2022[1] in den § 230 AO eingefügten Abs. 2 S. 1 wird geregelt, dass der Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist "gehemmt" ist, solange die Festsetzungsfrist für den betroffenen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch nicht abgelaufen ist. Intention des Gesetzgebers war dabei, dass verhindert werden sollte, dass auch zukünftig ein anhängiges Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1.2 Wirkung der Regelung

Rz. 19 Anders als bei einer Hemmung wegen höherer Gewalt nach Abs. 1, wirkt die Regelung des Abs. 2 S. 1 nicht so, dass die Zeit des Laufs der Ablaufhemmung der Frist nach Wegfall der "Hemmung" (Rz. 7f.) – also nach Eintritt der Festsetzungsverjährung – dem regulären Ende der Zahlungsverjährungsfrist angefügt wird.[1] Andernfalls würde die Zahlungsverjährung wegen § 230 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Ausnahmeregelung zu § 171 Abs. 14 AO (Abs. 2 S. 2)

Rz. 22 S. 2 des Abs. 2 nimmt eine konsequente Einschränkung der Anknüpfung der Zahlungsverjährungsfrist an die Festsetzungsfrist vor. Die Intention des Gesetzgebers, die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO bei der Regelung der Zahlungsverjährungsfrist nach § 230 Abs. 2 AO nicht anzuwenden, da diese ihrerseits an den Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist anknüpft[1], ist logisch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 230 AO enthält in seinem Abs. 1 die Ablaufhemmung der Zahlungsverjährungsfrist. Danach ist die Verjährung gehemmt, solange der Anspruch wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist nicht verfolgt werden kann. Die Hemmung tritt daher nur ein, wenn die höhere Gewalt in den letzten sechs Monaten der Verjährungsfrist eintritt oder in diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.7 Verstöße gegen die GoB oder die GoBD

Bei der Beurteilung eines Buchführungsfehlers ist nicht auf die formale Bedeutung des Mangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht abzustellen.[1] Wurden vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen.[2] Bei Fehlen von geordnet aufzubewahrenden Belegen ist eine Buchführung nicht ordnungsgemäß. Da z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Gestattung durch das Finanzamt

Rz. 100 Das zuständige FA kann dem Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestatten. Die Gestattung des FA ist ein begünstigender Verwaltungsakt [1], die Entscheidung wird nach § 118 S. 1 AO durch formlosen Verwaltungsakt getroffen. Die Gestattung erfolgt regelmäßig unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.[2] Rz. 101 Der Verwaltungsakt muss bek...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Mängel der Buchführungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mängel bei den Buchführungspflichten können zur Gefährdung der Gemeinnützigkeit führen, da wie ausgeführt der Nachweis über die ordnungsgemäße Aufzeichnung zu erbringen ist. Es sei denn, den Verband/Verein trifft am Vorliegen der Mängel kein Verschulden. Im Einzelnen sind daher folgende Mängel bei den Buchführungspflichten zu vermeiden: Die Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Nichtigkeit e... / 1 Gründe

I. Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war zu 15 % als geschäftsführender und zur alleinigen Vertretung berechtigter Gesellschafter an verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften (eine KG, zwei GmbHs, eine GbR) beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag schenkte er dem Kläger eine Beteiligung von 6,5 % an diesen vier Gesellschaften. Der Kläger war zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweckentsprechend notwendige Aufwendungen

Rn. 21 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zu den für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen rechnen diejenigen, die ein verständiger Beteiligter unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache und ihrer Schwierigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für sachdienlich und erforderlich halten durfte, vgl dazu FG Bremen vom 11.0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anordnung und Durchführung der LSt-Nachschau

Rn. 22 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der LSt-Nachschau als Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung handelt es sich um schlichtes Verwaltungshandeln in Gestalt eines Realaktes, Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 24, 55 (Mai 2022); FG Ha vom 11.04.2018, 6 K 44/17, EFG 2018, 1146 zur USt-Nachschau nach § 27b UStG. Insoweit bestehen keine verfahrensrechtlichen Möglichkeiten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zwecks Vermeidung einer Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Recht sieht § 77 EStG entsprechend § 63 SGB X grundsätzlich eine Kostenerstattung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor, BT-Drucks 13/1558, 162. Für Kindergeldsachen ergibt sich insoweit eine Besserstellung gegenüber den in der AO festgelegten allgemeinen Grundsätz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2024, Kosten der Ans... / II. Entscheidung über die Kosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 143 Abs. 1 FGO hat das Gericht im Urteil oder, wenn das Verfahren – wie hier – in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden. Gem. § 136 Abs. 2 FGO hat derjenige die Kosten zu tragen, der einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurückgenommen hat. 2. Kosten des Revisionsverf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verschulden des Erstattungsberechtigten (§ 77 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufwendungen, die durch das Verschulden des Beteiligten entstanden sind, sind nach § 77 Abs 1 S 3 EStG von der Erstattung ausgeschlossen; der Berechtigte muss sich auch das Verschulden seines Vertreters zurechnen lassen. Die Regelung folgt § 137 FGO. Nach dessen Auslegungsgrundsätzen ist Verschulden nur gegeben bei Außerachtlassen derjenigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vorlage und Auskunftsverlangen; Zwangsmittel

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei dem Verlangen auf Vorlage von Unterlagen und Urkunden sowie dem Verlangen auf Erteilung von Auskünften handelt es sich jeweils um VA, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 55 (Mai 2022). Dagegen ist der Einspruch gegeben, den der mit der LSt-Nachschau Beauftragte entgegenzunehmen hat. De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kosten eines Bevollmächtigten

Rn. 22 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erstattungsfähig sind nach § 77 Abs 2 EStG auch die Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, wenn dieser nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist und seine Zuziehung notwendig war. Rn. 23 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 vorläufig frei Rn. 24 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Hilfe in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzlicher Kindesunterhalt (§ 76 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Kindergeld kann nach § 76 S 1 EStG nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden. Diese bestehen nach § 1601 BGB unter Verwandten in gerader Linie, also für das leibliche Kind (s für das nichteheliche Kind § 1615a BGB) gegenüber seinen Eltern, für das Enkelkind gegenüber seinen Großeltern und für das angenommene (A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2024, Kosten der Anschlussrevision bei Revisionsrücknahme

§§ 136 Abs. 2, 143 Abs. 1 FGO Leitsatz Dem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten einer zulässigen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision (hier: Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde) verliert. BFH, Beschl. v. 10.1.2024 – IX R 25/23 I. Sachverhalt Das beklagte Finanzamt hatte gegen die Entscheidung des FG Düsseldo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zum DBA-Recht

Rn. 201 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 11 EStG regelt die Freistellung ausländischer Schachteldividenden ausdrücklich "ungeachtet des Abkommens" und bringt damit bereits aus seinem Wortlaut heraus die beabsichtigte Abweichung von der abkommensrechtlich vereinbarten Einkunftszurechnung zum Ausdruck (s auch Lehner, IStR 2012, 386 f; Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 51 (1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Nicht rechtsfähige Stiftungen

Tz. 10 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht explizit ges geregelt. Rechtsgrundlage sind insbes das Vertrags- und Erbrecht/Schenkungsrecht. Die nicht rechtsfähige Stiftung ist eine Stiftung ohne staatliche Anerkennung (s § 1 KStG Tz 48). Sie ist daher besonders vorteilhaft für kleinere Vermögen, die unterhalb der "Mindestausstattungsgrenzen" de...mehr