Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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Entschädigungsklage: Zu frühe Verzögerungsrüge hindert materielle Entschädigung

Leitsatz 1. Die Einschätzung, ob ein Verfahren Schwierigkeiten aufweist, obliegt dem Entschädigungsgericht, nicht dem Ausgangsgericht. 2. Eine Verzögerungsrüge allein verpflichtet das FG nicht, unverzüglich mit der Bearbeitung zu beginnen. 3. Eine Verzögerungsrüge ist und bleibt unwirksam, wenn sie erhoben wird, bevor Anlass zur Besorgnis besteht, das Verfahren werde nicht in ...mehr

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Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem Recht unterliegenden Colleges

Leitsatz 1. Einrichtungen, die ausschließlich ideelle oder altruistische Ziele verfolgen und nicht auf einem Markt in Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern auftreten, sind mangels Erwerbszwecks vom unionsrechtlichen Gesellschaftsbegriff des Art. 54 AEUV ausgenommen. Hingegen können vermögensverwaltende Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften einen Erwerbszweck i.S....mehr

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Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

Leitsatz 1. Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen (Anschluss an das Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641). 2. Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt allerdings auch in diesen Fällen voraus, dass die – die Aufwendungen auslösende...mehr

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Grenzen einer Wissensprüfung zum Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

Leitsatz Eine erfolgreich bestandene Wissensprüfung führt nur dann zur Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit, wenn sie den Rückschluss auf den Kenntnisstand des Steuerpflichtigen in früheren Jahren zulässt; ob insoweit Zweifel bestehen, hat die Tatsacheninstanz unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Normenkette § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 15 A...mehr

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Keine Abzugsfähigkeit der die steuerfreie Reisekostenvergütung übersteigenden Reisekosten als Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige daneben eine Dienstaufwandsentschädigung nach §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 1 LKomBesVO erhält

Leitsatz 1. Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das FG seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 9. Ju...mehr

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Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

Leitsatz 1. Eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO ist bei einer unbefugten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen unabhängig davon gerechtfertigt, ob die hilfeleistende Person oder Vereinigung als Bevollmächtigte oder – wegen fehlender Vollmacht – als Beistand tätig geworden ist. 2. Steuerberatungsgesellschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelass...mehr

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Schätzung der üblichen Miete anhand des Mietspiegels bei Feststellung des Grundbesitzwerts

Leitsatz Überlässt der Eigentümer dem Mieter Grundstücke zu einer um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete, ist beim Rohertrag statt der vereinbarten Miete die übliche, aus Vergleichsmieten oder Mietspiegeln abgeleitete Miete anzusetzen. Sachverhalt Zwischen dem Finanzamt und der Klägerin ist die zutreffende Höhe eines gesondert festgestellten ...mehr

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Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung

Leitsatz Auch wenn sich eine Arrestanordnung mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit der zugrunde liegenden Bescheide schon vor Klageerhebung erledigt, kann das für eine zulässige Fortsetzungsklage erforderliche Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu bejahen sein. Sachverhalt Eine GmbH (Klägerin) begehrte im Einspruchsverfahren die...mehr

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Aussetzung des Verfahrens – Bescheinigung über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – Remonstration des FA

Leitsatz 1. Die Aussetzung des Verfahrens kommt nicht mehr in Betracht, wenn das Verwaltungsverfahren, von dessen Ausgang die Entscheidung des Rechtsstreits abhängt, abgeschlossen ist. Das ist der Fall, wenn die zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren, in dem das vorgreifliche Rechtsverhältnis festzustellen ist, durch bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakt abgeschloss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger und der Beklagte als Hauptbeteiligte sowie der Beigeladene[1] und die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist[2], als weitere Beteiligte. Die Gerichte[3] sind Träger der gerichtlichen Verfahren, nicht aber deren Beteiligte.[4] § 57 FGO regelt abschließend die formelle Beteiligtenstellung i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 57 Am Verfahren Beteiligte

1 Allgemeines 1.1 Inhalt der Regelung Rz. 1 Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger und der Beklagte als Hauptbeteiligte sowie der Beigeladene[1] und die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist[2], als weitere Beteiligte. Die Gerichte[3] sind Träger der gerichtlichen Verfahren, nicht aber deren Beteiligte.[4] § 57 FGO regelt abschließen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Beklagter

Rz. 12 Der zweite Hauptbeteiligte des gerichtlichen Verfahrens ist notwendig die beklagte Behörde, gegen deren Verhalten der Rechtsschutz begehrt wird. Maßgeblich für die Begründung der Beteiligtenstellung ist ausschließlich die Bezeichnung in der Klageschrift.[1] Ob gegen die darin benannte Behörde richtigerweise Klage zu erheben ist, richtet sich dagegen nach § 63 FGO.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4 Beteiligtenfähigkeit

4.1 Verfahrensrechtliche Bedeutung Rz. 17 Die FGO enthält im Gegensatz zu anderen Verfahrensordnungen[1] keine Regelung zur Beteiligtenfähigkeit. Die Beteiligung an einem finanzgerichtlichen Verfahren setzt diese jedoch begrifflich voraus. Beteiligtenfähig i. S. des § 57 FGO ist derjenige, der auf dem jeweiligen steuerrechtlichen Gebiet, das Gegenstand des Rechtsstreits ist, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 1 Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger und der Beklagte als Hauptbeteiligte sowie der Beigeladene[1] und die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist[2], als weitere Beteiligte. Die Gerichte[3] sind Träger der gerichtlichen Verfahren, nicht aber deren Beteiligte.[4] § 57 FGO regelt abschließend die formell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Die Verfahrensbeteiligten im Einzelnen

2.1 Kläger Rz. 9 Kläger ist derjenige, der vom Gericht Rechtsschutz begehrt oder, im Vertretungsfall, in dessen Namen Rechtsschutz begehrt wird.[1] Der Kläger ist notwendig Hauptbeteiligter des Klageverfahrens. Die Identifizierbarkeit des Klägers ist demgemäß Mindestvoraussetzung des Inhalts der Klageschrift [2], da sich hieraus die Rechtsstellung als Beteiligter ableitet.[3] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.3 Beigeladener

Rz. 13 Weiterer Beteiligter des Klageverfahrens ist nach § 57 Nr. 3 FGO auch der Beigeladene. Dies ist ein Dritter, der nicht bereits Kläger oder Beklagter ist[1] und vom FG durch Beschluss aus den in § 60 FGO aufgeführten Gründen beigeladen worden ist. Als Nebenbeteiligter ist der Beigeladene befugt, im Verfahren seine rechtlichen Interessen zu vertreten und dabei innerhalb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 57 FGO regelt die Beteiligtenstellung für das erstinstanzliche Klageverfahren und gilt entsprechend im Beschlussverfahren [1] sowie im Prozesskostenhilfeverfahren.[2] Rz. 4 Die Beteiligtenstellung im Rechtsmittelverfahren ist gesondert geregelt.[3] Beteiligter im Revisionsverfahren kann nur sein, wer bereits im Klageverfahren beteiligt war.[4] Entsprechendes gilt für d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.4 Beigetretene Behörde

Rz. 14 Weitere Beteiligte ist nach § 57 Nr. 4 FGO die Behörde, die dem Revisionsverfahren beigetreten ist[1]; für das Verfahren vor den FG ist § 57 Nr. 4 FGO ohne Bedeutung. Eine Beitrittsbefugnis besteht nur noch nach § 122 Abs. 2 FGO für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder eine obersten Landesbehörde. Der Beitritt anderer Behörden oder sonstiger Organisationen wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.3 Rechtsfolgen der Verfahrensbeteiligung

Rz. 7 Die eindeutige Bestimmung der Beteiligten ist für das Klageverfahren von wesentlicher Bedeutung, da nur diese Träger der hieraus resultierenden Rechte und Pflichten sein können und grundsätzlich auch nur diese die Rechtsfolgen des Verfahrens treffen. So treten nur für die Beteiligten (und deren Rechtsnachfolger) die formellen und materiellen Rechtswirkungen der Klageer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.1 Verfahrensrechtliche Bedeutung

Rz. 17 Die FGO enthält im Gegensatz zu anderen Verfahrensordnungen[1] keine Regelung zur Beteiligtenfähigkeit. Die Beteiligung an einem finanzgerichtlichen Verfahren setzt diese jedoch begrifflich voraus. Beteiligtenfähig i. S. des § 57 FGO ist derjenige, der auf dem jeweiligen steuerrechtlichen Gebiet, das Gegenstand des Rechtsstreits ist, steuerrechtsfähig ist, d. h. Träge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Kläger

Rz. 9 Kläger ist derjenige, der vom Gericht Rechtsschutz begehrt oder, im Vertretungsfall, in dessen Namen Rechtsschutz begehrt wird.[1] Der Kläger ist notwendig Hauptbeteiligter des Klageverfahrens. Die Identifizierbarkeit des Klägers ist demgemäß Mindestvoraussetzung des Inhalts der Klageschrift [2], da sich hieraus die Rechtsstellung als Beteiligter ableitet.[3] Im Zweifel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Beteiligtenwechsel auf Kläger- und Beklagtenseite

Rz. 15 Im Falle der Auswechslung des Klägers oder des Beklagten während des finanzgereichtlichen Verfahrens ist zu unterscheiden zwischen einem gewillkürten und einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel. Ein gewillkürter Beteiligtenwechsel ist als subjektive Klageänderung nur in erster Instanz[1] und nur unter den Voraussetzungen des § 67 FGO sowie bei fristgebundenen Klagen nur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2 Beteiligtenfähigkeit im Einzelnen

Rz. 20 Entscheidend für die Beteiligtenfähigkeit ist die Steuerrechtsfähigkeit im Hinblick auf das jeweils in Streit stehende Einzelsteuergesetz. Beginn und Ende der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit sind nicht notwendig zugleich auch Beginn und Ende der Steuerrechtsfähigkeit. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Beginn und Verlust der Steuerrechtsfähigkeit juristischer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.2 Beteiligtenfähigkeit juristischer Personen des Zivilrechts

Rz. 22 Juristische Personen des Zivilrechts sind, soweit das Einzelsteuergesetz ihnen die Steuersubjektsfähigkeit zuweist, spätestens mit Erlangung der zivilrechtlichen Vollrechtsfähigkeit, d. h. mit der staatlichen Genehmigung, Verleihung oder Eintragung im jeweiligen staatlichen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister), steuerrechtsfähig. Die Steuerrechtsfähigkeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.1 Beteiligtenfähigkeit natürlicher Personen

Rz. 21 Bei natürlichen Personen beginnt die Beteiligtenfähigkeit grundsätzlich mit der Geburt[1] und endet mit ihrem Tod oder oder im Falle der Insolvenz durch den Eintritt des Insolvenzverwalters in den Prozess.[2] Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Schuldners nach § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über; dieser verdr...mehr

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Keine Minderung eines Veräußerungsverlusts i.S.d. § 17 EStG oder § 23 EStG bei nachträglicher Schadenersatzleistung eines Dritten

Leitsatz Leistet eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks im Rahmen eines Vergleichs Schadensersatz an den Erwerber von Gesellschaftsanteilen, mindert dies beim Erwerber nicht die Anschaffungskosten der Anteile. Hat der Erwerber die Anteile bereits veräußert, erhöht die Zahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch nicht den Veräu...mehr

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AGS 10/2016, Streitwert für... / 2 Aus den Gründen

Die am 27.8.2015 eingelegte Erinnerung (oben A III) ist nach § 149 FGO unzulässig, soweit es für die Darlegung der Beschwer an jeglicher oder wenigstens hinreichender Auseinandersetzung mit der angefochtenen Vorentscheidung fehlt (vgl. FG Hamburg, Beschl. v. 24.2.2013 – 3 K 95/12, EFG 2013, 1512) und im Rahmen der fristgebundenen Erinnerung für den Kostengläubiger auch keine...mehr

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zerb 10/2016, Voraussetzung... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur überwiegenden Stattgabe der Klage (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Erwerb der Kunstsammlung ist, entgegen der Auffassung des FG, abgesehen von dem Werk im Wert von 2.000.000 EUR in vollem Umfang steuerbefreit, soweit sich die zur Kunstsammlung gehörenden Kunstw...mehr

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Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif

Leitsatz 1. Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist verfassungsgemäß. 2. Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen um die zumutbare Belastung zu mindern (Anschluss an das BFH-Urteil vom 2. September 2015 VI R 32/13, BFHE 251, 196, BStBl II 2016, 151). Normenkette § 25, § 26, § 26b, § 32a Abs. 1 u...mehr

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Entnahme von Aktien aus dem notwendigen Betriebsvermögen eines Kursmaklers möglich

Leitsatz 1. Werden einem selbstständigen Kursmakler Anteile einer AG zur Erfüllung seiner Courtageforderung übertragen, gelangen die Anteile im Erwerbszeitpunkt in das Betriebsvermögen. Ihre spätere Entnahme ist dadurch nicht ausgeschlossen. 2. Die Entnahme erfordert eine unmissverständliche, von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung und darüber hinaus, dass der Ste...mehr

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Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines ­Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung

Leitsatz Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist i.S. des § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt. Normenkett...mehr

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Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

Leitsatz 1. Nimmt eine Kapitalgesellschaft, die Investmentanteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat, aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Währungswechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile in ihrer Steuerbilanz vor, so führt dies zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung gemäß § 8 Abs. 3 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen (2)

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach dem EuGH-Urteil FIRIN vom 13. März 2014 C‐107/13 (EU:C:2014:151, UR 2014, 705, MwStR 2014, 240, Rz. 39, Satz 1) scheidet der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung aus, wenn der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung unsicher ist. Beurteilt sich dies nach der objektiven Sachlage ...mehr

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Einmalentschädigung für die Überspannung eines Grundstücks als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz Besteht die Leistung des Steuerpflichtigen darin, einem Netzbetreiber einen Teil des Luftraums über seinem Grundstück für den Betrieb einer Hochspannungsleitung zur Nutzung zu überlassen und der Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zuzustimmen, liegt nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung eine Nutzungsüberlassung gegen Entgelt und damit eine...mehr

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Geschlossener Immobilienfonds – Veräußerung oder Rückabwicklung (2)

Leitsatz 1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen. 2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte W...mehr

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Geschlossener Immobilienfonds – Veräußerung oder Rückabwicklung (3)

Leitsatz 1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen. 2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte W...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschlossener Immobilienfonds – Veräußerung oder Rückabwicklung (1)

Leitsatz 1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen. 2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte W...mehr

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Versorgungsleistungen für die Übertragung eines GmbH-Anteils

Leitsatz Versorgungsleistungen für die Übertragung eines GmbH-Anteils sind nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Übergeber aus der Geschäftsführung ausscheidet. Sachverhalt Mit notariellem Vertrag vom 17.12.2012 hatte der Vater des Klägers, der bisherige alleinige Gesellschafter einer GmbH, seinen Geschäftsanteil an der GmbH im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge...mehr

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Kein Kindergeldanspruch bei Haushaltsaufnahme des Kindes in einem anderen EU-Mitgliedstaat und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen durch den anderen Elternteil

Leitsatz Weder nach nationalem Recht noch nach europäischem Gemeinschaftsrecht besteht ein Kindergeldanspruch eines Elternteils, der ein zu berücksichtigendes Kind in seinen Haushalt in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommen hat, wenn der andere, nicht betreuende Elternteil die Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 EStG erfüllt. Sachverhalt Die Klägerin ist ausländische Staatsa...mehr

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Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach britischem Recht

Leitsatz Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist. Normenkette § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG, Art. 3 Abs. 1, Art. 1...mehr

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übernahme der kommunalen Trinkwasserversorgung; Nichtunternehmer kann nicht Organträger sein

Leitsatz 1. Ein Unternehmer, der die einem kommunalen Zweckverband nach Landesrecht obliegende Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser übernimmt und dafür einen vertraglichen Anspruch gegen den Zweckverband auf Weiterleitung von Fördermitteln erlangt, die dieser erhält, erbringt grundsätzlich eine steuerbare Leistung gegen Entgelt. 2. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 US...mehr

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ZAP 21/2015, "Bettensteuer"... / 1. Definition "Aufwand"

Art. 105 Abs. 2a GG lässt offen, was unter "Aufwand" zu verstehen ist. Das BVerfG greift auf die finanzwissenschaftliche Literatur und die dort herausgearbeiteten Merkmale zurück, die eine Aufwandsteuer auszeichnen sollen. Maßgeblich wird der Begriff durch die Definition von Schmölders (in: Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. 2, 2. Aufl. 1956, S. 635, 652) geprägt. Danach s...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Mit Hinweisen zur Finanzgerichtsordnung und zum Sozialgerichtsgesetz I. Klagearten Die statthafte Klageart richtet sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach dem klägerischen Begehren, § 88 VwGO: Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen (ne ultra petita), ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden. Eine Bezeichnung der Klage, etwa als Anfechtungsk...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 2. Neuregelung des Sachverständigenrechts

Mit Wirkung zum 15.10.2016 ist das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes vom 11.10.2016 (BGBl I,...mehr

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Gesetzgebungsreport / 3. Syndikusrechtsanwälte

Syndikusanwälte waren nach der bislang geltenden Doppelberufstheorie nur insoweit anwaltlich tätig, als sie neben ihrem Arbeitsverhältnis mit einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber noch als niedergelassener Anwalt tätig waren. Dagegen war die Tätigkeit, die der Syndikus im Unternehmen oder Verband für seinen nichtanwaltlichen Dienstherrn leistete, wegen der Weisungsbefugnis des...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / 3. Untätigkeitsklage, § 75 VwGO

Die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO ist eine besondere Form der Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage, hingegen keine besondere Klageart. Dies gilt ebenso für das finanzgerichtliche Verfahren, vgl. § 40 FGO. Im SGG ist die Untätigkeitsklage in § 88 geregelt (zu beachten dort die Sechs-Monats-Frist). a) Ausgangsantrag und Nichtbescheidung Voraussetzung für die Untätigkeitsklag...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / 4. Leistungsklage

Mit einer Leistungsklage wird ein aktives Tun, Dulden oder Unterlassen, das keinen Verwaltungsakt darstellt oder von einem Verwaltungsakt abhängt, begehrt. Die Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage wird auch ohne ausdrückliche Regelung in der VwGO nicht bezweifelt. In der FGO ist die Leistungsklage ausdrücklich in § 40 Abs. 1 genannt. Auch das SGG sieht die allgemei...mehr