Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Zugriff der Fahndung auf Co... / II. Beschlagnahme von Hardware und Software

Die Fahndungsbeamten sind berechtigt, Computer und sonstige EDV-Anlagen einzuschalten und zu betreiben, um nach beweiserheblichen Daten zu suchen. Rechner, Datenträger und sonstige Bestandteile der EDV-Anlage des Beschuldigten können beschlagnahmt werden (Krug in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 399 AO Rz. 98). Anerkannt ist inzwischen, dass aber auch Daten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Grundsätzliche Verpflichtung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 23 Die durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31a Abs. 1 AO eingeräumte Zulässigkeit der Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person wird durch Abs. 2 S. 1 zu einer Mitteilungspflicht. Die Finanzbehörden haben danach in den Fällen des Abs. 1 der jeweils zuständigen Stelle (s. Rz. 4) die von ihr benötigten Tatsachen mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht führt ...mehr

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Zugriff der Fahndung auf Co... / 4. Bestandsdatenermittlung

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder der BuStra (nicht der Steufa) kann das Gericht anordnen, dass der jeweilige Netzbetreiber Auskunft über die sog. Bestandsdaten (§ 3 Nr. 6, § 172 TKG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 TTDG) also insb. Namen und Anschrift des Kunden, Gerätenummer des Mobiltelefons (IMEI) und Teilnehmeridentifikationsnummer auf der SIM-Karte sowie die vom Provider fest zu...mehr

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Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995

Leitsatz Die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 ist verfassungsgemäß. Der Zuschlag stellt in diesem Zeitraum eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des Grundgesetzes dar. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 4 Satz 1 SolZG 1995, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 G...mehr

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Zugriff der Fahndung auf Co... / 3. Standortermittlung ("IMSI-Catcher"; stille SMS)

Beraterhinweis Auch die sog. retrograde Erhebung gespeicherter Standortdaten – etwa zur Erstellung eines sog. Bewegungsprofils des Verdächtigen – kann im Steuerstrafverfahren nicht zur Anwendung kommen, weil § 100g Abs. 1 S. 3 StPO dies aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ebenfalls an die Voraussetzungen des § 100g Abs. 2 StPO knüpft. Zulässig ist die Erhebung von Standortda...mehr

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Haftung eines vorläufigen Sachwalters als Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO

Leitsatz Ein vorläufiger Sachwalter ist zumindest dann als Verfügungsberechtigter im Sinne des § 35 der Abgabenordnung anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung gemäß § 275 Abs. 2 der Insolvenzordnung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt. Normenkette § 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.3.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa)

Rz. 11 Nach dem AÜG bedürfen Arbeitgeber (Verleiher), die Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, einer Erlaubnis.[1] Werden Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen und übernimmt der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko, gilt die Vermutung für eine überlassende A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.5 Stiftungen

Rz. 525 Stiftungen können Einkünfte aller Einkunftsarten, mit Ausnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit, haben (Rz. 103).[1] Wirtschaftliche Stiftungen jedoch, deren Tätigkeit sich auf die Teilnahme am allgemeinen Geschäftsleben bezieht, erzielen regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für diese Stiftungen gelten die allgemeinen Regeln für die Ermittlung der Einkünfte. Ne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.1 Tatbestand

Rz. 20 Als Tatbestand setzt Abs. 1 voraus, dass gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird und dies auf der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung beruht.[1] Unter "Erlass" eines Steuerbescheids ist das erstmalige Ergehen einer Steuerfestsetzung i. S. d. §§ 155, 157 AO zu verstehen. Das Gesetz regelt nicht, um was fü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.1 Körperschaften mit zwingenden Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 67 Nach § 8 Abs. 2 KStG beziehen bestimmte steuerpflichtige Körperschaften zwingend Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Körperschaften können keine anderen Einkunftsarten haben, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit. Bei ihnen sind daher alle Einkünfte originär als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen. So gelten bei diesen Stpfl. z. B. Einkünfte aus einer Grundstücksg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.3.1 Die Körperschaft als steuerliches Zurechnungssubjekt

Rz. 48 Zivilrechtlich ist die Körperschaft, soweit sie eine juristische Person ist, selbstständiges Zurechnungssubjekt für Rechte und Pflichten. Mit der ihr zugestandenen Rechtsfähigkeit hat sie in der Rechtsordnung eine Stellung, die der der natürlichen Person entspricht. Sie kann Inhaberin aller vermögenswerten Rechte (einschließlich des Eigentums) und Trägerin aller damit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.4 Vereine

Rz. 521 Vereine können Einkünfte aller Einkunftsarten, mit Ausnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit, erzielen (Rz. 103). Für die steuerliche Behandlung ist zwischen Vereinen zu unterscheiden, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7, 9 oder 14 KStG steuerbefreit sind, und steuerpflichtigen Vereinen. Bei den steuerpflichtigen Vereinen ist wiederum zu unterscheiden zwischen Idealvereinen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.2 Problematik und Inhalt der Vorschrift

Rz. 4 Regelungsgrund des § 32a KStG waren verfahrensrechtliche Probleme bei der Korrektur von verdeckten Gewinnausschüttungen. Werden verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen steuerlich auf der Ebene der Kapitalgesellschaft unabhängig von der Ebene des Gesellschafters beurteilt, können sich Probleme aus materiell einander widersprechenden Entscheidungen ergeben,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.5 Verfahrensregelungen (Abs. 5 S. 4, 5)

Rz. 945 Die gesonderte Feststellung ist nach § 14 Abs. 5 S. 4 KStG von dem für die Besteuerung der Organgesellschaft zuständigen FA vorzunehmen. Dies stellt eine Änderung gegenüber der bisherigen Regelung dar, wonach die die Organgesellschaft betreffenden Fragen in dem KSt-Bescheid des Organträgers behandelt wurden. Die Neuregelung bedeutet also eine Verlagerung der Zuständi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.10 Haftung der Organgesellschaft

Rz. 613 Die Organgesellschaft ist, abgesehen von der KSt auf das eigene Einkommen, nicht Schuldner der auf die bei ihr verwirklichten Besteuerungsgrundlagen entfallenden Steuer, für die die Organschaft von Bedeutung ist. Schuldner dieser Steuern ist der Organträger. Die Organgesellschaft haftet aber nach § 73 AO für die Steuern, für die die Organschaft von Bedeutung ist.[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

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Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung

Leitsatz Keine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei unbefristetem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers zu früherem Arbeitgeber und bei Fortsetzung des im Wesentlichen unveränderten Arbeitsverhältnisses mit dem früheren Arbeitgeber. Wird ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung mit dem einen Arbeitgeber, der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.6 Zurechnung des Einkommens bei Personengesellschaften und natürlichen Personen als Organträger

Rz. 650 Ist der Organträger eine Personengesellschaft, ergeben sich im Grundsatz keine Änderungen gegenüber den bisherigen Ausführungen. Das Handelsbilanzergebnis der Organgesellschaft ist an die Personengesellschaft als Organträger abgeführt worden und damit im Handelsbilanzergebnis der Personengesellschaft enthalten. Es ist daher zu eliminieren, um eine Doppelerfassung zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.3 Notwendiger Inlandsbezug

Rz. 91 Um Organträger sein zu können musste eine Körperschaft bis Vz 2011 nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt stpfl. sein und die Geschäftsleitung im Inland haben. Diese Voraussetzung ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] ab Vz 2001 eingeführt worden; bis Vz 2000 musste es sich bei dem Organträger um ein inl. Unternehmen mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland handeln....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 120 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann eine Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG Organträger sein, wenn sie eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausübt.[1] Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG stellt klar, dass alle Mitunternehmerschaften Organträger sein können. Es handelt sich insbesondere um OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.4 Stille Gesellschaft

Rz. 169 Die typische stille Gesellschaft ist keine Gesellschaft in dem Sinn, dass sie Träger steuerrechtlicher Beziehungen sein kann. Sie wird steuerlich als darlehensähnlich behandelt[1] und kann daher nicht Organträger sein. Rz. 170 Die atypische stille Gesellschaft ist steuerlich eine Mitunternehmerschaft und wird daher weitgehend wie eine Personengesellschaft, d. h. als M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.2 Zurechnung der Beteiligung und der Stimmrechte

Rz. 215 Die Beteiligung und die Stimmrechte müssen dem Organträger zuzurechnen sein. Das bedeutet, dass die Anteile in seinem Eigentum stehen und die Stimmrechte ihm, als aus seinem Eigentum fließend, zuzurechnen sein müssen. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG, wonach der Organträger in einer Weise an der Organgesellschaft "beteiligt" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.2 Zuordnung der Organbeteiligung bei unmittelbarer Beteiligung (S. 4)

Rz. 141d S. 4 konkretisiert die Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG im Hinblick auf den Inlandsbezug.[1] Danach muss die Beteiligung, die die finanzielle Eingliederung vermittelt, ununterbrochen während der ganzen Dauer der Organschaft einer inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Diese Voraussetzung gilt für alle Organträger, also...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht

Leitsatz Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht. Normenkette § 80 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 108 Abs. 3, § 122 Abs. 1 Sätze 1 und 3, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Zurechnung

Rz. 14 Der Begriff des Wirtschaftsguts selbst wird von der AO weder in § 39 AO noch an anderer Stelle definiert. In Übereinstimmung mit dem Bewertungsrecht[1] und dem Einkommensteuerrecht[2] umfasst er neben Sachen und Rechten (z. B. Forderungen, Immaterialgüterrechte, Anteile an Kapitalgesellschaften) wirtschaftliche Werte aller Art, die einer selbstständigen Bewertung zugä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.1 Begriff

Rz. 66 Bei Treuhandverhältnissen sind nach der gesetzlichen Regelung in der ersten Alternative des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 die Wirtschaftsgüter dem Treugeber zuzurechnen. Der Begriff des Treuhandverhältnisses ist weder im Steuerrecht noch im Zivilrecht ausdrücklich geregelt und auch nicht eindeutig zu bestimmen. Es gibt keinen typischen Treuhandvertrag, sondern eine Vielzahl ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Vorrang spezialgesetzlicher Zurechnungsvorschriften

Rz. 4 Für den Bereich der Gewinnermittlung verweist § 5 Abs. 1 EStG auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sodass diese und nicht § 39 AO den gegenständlichen Umfang des Betriebsvermögens und den Kreis der in dieses einzubeziehenden Wirtschaftsgüter bestimmen.[1] Allerdings folgt die handelsbilanzrechtliche Zuordnung von Vermögensgegenständen im W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Regelzurechnung entsprechend dem Zivilrecht (Abs. 1)

Rz. 17 Nach der Grundregel des Abs. 1 sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht von dem Regelfall aus, dass der rechtliche Eigentümer zugleich der wirtschaftliche Eigentümer ist, weil er nicht i. S. v. Abs. 2 Nr. 1 für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausgeschlossen werden kann.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.5 Unmaßgeblichkeit der Zurechnung für die Erfüllung des Steuertatbestands

Rz. 10 Das Umsatzsteuerrecht wird nach seinem Regelungsgegenstand nicht von § 39 AO betroffen.[1] Es knüpft an die Umsätze, insbesondere die Lieferungen und sonstigen Leistungen an, die ein Unternehmer ausführt bzw. die ein Unternehmer für sein Unternehmen bezieht. Einen Umsatz führt aus, wer im eigenen Namen nach außen auftritt, sodass bei Treuhandverhältnissen der nach auß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Wirtschaftliches Eigentum (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 21 Abs. 2 Nr. 1 beschreibt die Voraussetzungen, unter denen ein Wirtschaftsgut abweichend von Abs. 1 nicht dem nach Maßgabe des Zivilrechts Berechtigten, sondern demjenigen zugerechnet wird, der an dessen Stelle die mit der rechtlichen Herrschaft über das Wirtschaftsgut typischerweise verbundenen Befugnisse ausübt. Die Vorschrift ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.3 Eigenbesitz

Rz. 88 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 Alt. 3 AO sind Wirtschaftsgüter bei Eigenbesitz dem Eigenbesitzer zuzurechnen. Der Begriff des Eigenbesitzes ist aus dem Zivilrecht übernommen worden. Nach § 872 BGB ist Eigenbesitzer, wer eine Sache als ihm gehörend besitzt. Eigenbesitz i. d. S. kann als unmittelbarer oder als mittelbarer Besitz[1] und auch in der Form des Mitbesitzes nebe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1 Ausschluss für die gewöhnliche Nutzungsdauer

Rz. 26 Ebenso wie für das rechtliche ist auch für das wirtschaftliche Eigentum eine zeitlich unbegrenzte Herrschaft über das Wirtschaftsgut wesensmäßig. Ihre tatsächliche Grenze findet diese Herrschaft allerdings in der Lebensdauer des Wirtschaftsguts selbst.[1] Aus diesem Grund macht § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO die Annahme wirtschaftlichen Eigentums davon abhängig, dass der (...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.4 Tatsächlicher Vollzug

Rz. 74 Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist die tatsächliche Durchführung der Treuhandvereinbarung. Diese wird zwar nicht durch jede Abweichung von den getroffenen Abreden ausgeschlossen.[1] Unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung der Treuhandvereinbarung ist jedoch die klare Trennung von Treugut und Eigenvermögen.[2] Das Han...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2 Sicherungseigentum

Rz. 83 Wirtschaftsgüter sind bei Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber zuzurechnen.[1] Das entspricht der Behandlung des Treuguts bei den Treuhandverhältnissen. Das Sicherungseigentum ist eine besondere Art des eigennützigen Treuhandverhältnisses.[2] Rz. 84 Sicherungseigentum entsteht dadurch, dass der Eigentümer einer beweglichen Sache (Sicherungsgeber) das zivilrechtliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1.1 Gewöhnliche Nutzungsdauer

Rz. 27 Bei beweglichen Wirtschaftsgütern entspricht die gewöhnliche Nutzungsdauer regelmäßig der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 1 S. 2 EStG.[1] Darunter ist der Zeitraum zu verstehen, in dem das Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung seiner besonderen betriebstypischen Beanspruchung erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann.[2] Die Nutzungsdauer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.1 Vorstadien des rechtlichen Eigentumserwerbs

Rz. 36 Der Erwerb einer Sache oder eines Rechts vollzieht sich häufig nicht in einem Akt, sondern in einem zeitlich gestreckten mehraktigen Vorgang. Bei Grundstücken ergibt sich dies schon aus den für den Rechtserwerb geltenden grundbuchrechtlichen Erfordernissen, deren Erfüllung einen mehr oder minder längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Aber auch Bedingungen oder Genehmigu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.2 Ausschluss für den Regelfall

Rz. 35 Abs. 2 Nr. 1 fordert für den Ausschluss des zivilrechtlich Berechtigten durch die tatsächliche Herrschaft einer anderen Person über das Wirtschaftsgut, dass dieser den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Diese Beschränkung auf den Regelfall lässt wirtschaftliches Eigentum...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.3 Zerlegung in Anteile

Rz. 102 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO wird das Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen – soweit für steuerliche Zwecke eine getrennte Zurechnung erforderlich ist – den Beteiligten so zugerechnet, als wären sie nach Bruchteilen beteiligt. Durch diese Regelung wird das privatrechtliche Institut der Gesamthand, das keine rechnerischen Quoten der einzelnen Beteiligten am Gesamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1.2 Ausschluss

Rz. 29 Der Eigentümer muss kraft der tatsächlichen Herrschaft des anderen von der wirtschaftlichen Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn ihm die mit seiner Rechtsposition normalerweise verbundenen Möglichkeiten, Gebrauchsvorteile aus dem Wirtschaftsgut zu ziehen und/oder seine Substanz zum eigenen Nutzen zu verwerten, entzogen sind, s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.7 Leasing

Rz. 51 Der Begriff "Leasing" stellt eine zusammenfassende Bezeichnung für Vertragsverhältnisse dar, die die Überlassung der Nutzung eines Wirtschaftsguts durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit zum Gegenstand haben und Elemente von Miete, Kauf und Darlehen miteinander verbinden können.[1] Gegenstand eines Leasingverhältnisses können sowohl bewegli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt grundsätzlich für alle in § 1 Abs. 1 S. 1 AO genannten Steuern und Steuervergütungen[1] sowie gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 AO für die von den Gemeinden verwalteten Realsteuern.[2] Soweit die Einzelsteuergesetze jedoch spezielle Zurechnungsregeln aufstellen, gehen diese § 39 AO vor. Die Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO kann eingeschränkt oder ausgeschlo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.6 Mietkauf

Rz. 50 Unter Mietkauf ist ein Mietvertrag zu verstehen, durch den dem Mieter das Recht eingeräumt wird, die Mietsache innerhalb einer bestimmten Frist oder mit Ablauf des Mietverhältnisses zu erwerben. Der Mietkauf verbindet damit Elemente des Mietvertrags[1] mit solchen des Kaufvertrags[2] und weist insofern Parallelen zum Leasing (vgl. zu diesem Rz. 51–56) auf.[3] Ist berei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.8 Nießbrauch

Rz. 57 Nießbrauch ist die Belastung einer Sache[1] oder eines übertragbaren[2] Rechts[3] in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen daraus zu ziehen. Die Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen oder einer Erbschaft ist nur in der Weise möglich, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an den einzelnen zu dem Vermögen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.3 Nachweis der Voraussetzungen

Rz. 73 Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Treuhand muss eindeutig und nachweisbar sein.[1] Die Nachweisregel des § 159 AO unterstützt dies. Deshalb fordert die Rspr. eine eindeutige, klare Vereinbarung.[2] Schon aus diesem Grund muss die Schriftform empfohlen werden. Grundsätzlich muss das Treuhandverhältnis auch in den Büchern und Bilanzen seinen Niederschlag finden. I...mehr