Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / c) Erstellung eines Due Diligence Reports

Rz. 59 Nach Abschluss der Due Diligence fassen die Berater des Interessenten ihre Prüfungsergebnisse regelmäßig in schriftlicher Form in einem Due Diligence Report zusammen. Bei kleineren Transaktionen kann dies auch in Form von zusammenfassenden E-Mails, mündlich oder in Form von kurzen Memoranden geschehen. In der Praxis variieren Stil, Umfang und Aufbau dieser Berichte st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 4. Selbstvornahme, Kostenerstattung und Kostenvorschuss

Rz. 20 Wenn der Unternehmer einen Mangel trotz angemessener Nachfristsetzung nicht beseitigt, stehen dem Besteller die sekundären Mängelrechte zu. Hierzu gehört das Recht zur Selbstvornahme, § 637 BGB. Selbstvornahme bedeutet, dass der Besteller selbst den Mangel beseitigt oder durch einen Dritten den Mangel beseitigen lässt und vom Unternehmer die Kosten für die Mangelbesei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 1447 Die Fähigkeit der Vereinigung zur Anpassung an die wirtschaftlichen Bedingungen ist dadurch zu gewährleisten, dass ihren Mitgliedern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen sowie der inneren Verfassung der Vereinigung gelassen wird (aus den Erwägungsgründen). Auch nach dem auf den Gründungsvertrag subsidiär anwendbaren nationalen Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Personengesellschaften

Rz. 40 Bei der OHG und der KG erfolgt eine Eigenkapitalbeschaffung primär durch (Kapital-)Einlagen der Gesellschafter (allgemein zur OHG und KG s. § 9 Rdn 482 ff. und § 9 Rdn 600). Ein bestimmtes Mindestkapital muss hier nicht erreicht werden, da – anders als bei den Kapitalgesellschaften – durch die Einlage nicht eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital "erkau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Wandelschuldverschreibungen/Gewinnschuldverschreibungen

Rz. 1800 Die Gesellschaft kann nach § 221 AktG den Vorstand für längstens fünf Jahre ermächtigen, Wandelschuldverschreibungen auszugeben. Notwendig hierfür ist ein Beschluss der Hauptversammlung, § 221 Abs. 1 Satz 2 AktG. Dieser bedarf mindestens einer ¾-Kapitalmehrheit und ist daher wegen § 130 Abs. 1 Satz 3 AktG stets notariell zu beurkunden.[4621] Vorstand und Aufsichtsra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Zivilrechtliche Überlegungen

Rz. 208 Aus zivilrechtlicher Sicht ist die Unterbeteiligung v.a. dann interessant, wenn jemand ohne direkte Beteiligung wirtschaftlich am Ergebnis der Hauptgesellschaft beteiligt werden soll. Die Unterbeteiligung bietet eine Form mittelbarer Unternehmensteilhabe, die immer dann bedeutsam wird, wenn eine unmittelbare Gesellschaftsbeteiligung nicht möglich oder nicht gewollt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / D. Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Wünschen die Beteiligten, dass (auch) im Falle ihrer Trennung kein Vermögensausgleich stattfindet, so dass etwaige Überleistungen eines Partners zu einer endgültigen Vermögensmehrung beim anderen Teil führen sollen, so ist eine entsprechende umfassende Ausschlussklausel erforderlich. Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:[8] Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Ausschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Eigenkapitalfunktion

Rz. 340 Bei Genussrechten wird i.d.R. eine Beteiligung des Kapitalgebers am Gewinn und/oder eine Beteiligung am Liquidationserlös nachrangig zu den Gesellschaftern vorgesehen. Zudem kann sowohl eine Beteiligung am Verlust als auch eine Nachzahlungspflicht vereinbart werden. Eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion des Genussrechtskapitals kann damit bei entsprechend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (c) US-GAAP

Rz. 344 Bei der Bilanzierung nach US-GAAP verhält es sich ähnlich wie bei der nach IFRS. Eine Eigenkapitalqualifikation kommt nur dann infrage, wenn die Rückzahlung des Kapitals im Ermessen der bilanzierenden Gesellschaft liegt.[279] Auch hier kann jedoch ein Ausweis in einer gesonderten Position der Verbindlichkeiten erfolgen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Bilanzierung

Rz. 354 Da bereits eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion nicht herbeigeführt werden kann, liegt es auf der Hand, dass die typisch stille Beteiligung in allen gängigen Rechnungslegungssystemen (HGB, IFRS und US-GAAP) als Fremdkapital auszuweisen ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bilanzierung

Rz. 341 Die bilanzielle Behandlung von Genussrechten ist abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung sowie von dem Rechnungslegungssystem, das vom zu finanzierenden Unternehmen verwandt wird.[270] (a) HGB Rz. 342 Bei der Bilanzierung nach dem HGB besteht die Möglichkeit, handelsbilanzielles Eigenkapital zu schaffen, das steuerlich Fremdkapital darstellt.[271] Das beruht darauf,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Vergütung

Rz. 334 Im Hinblick auf die Vergütung bieten die Wandel- und Optionsanleihen grds. zwei Möglichkeiten, die auch miteinander kombiniert werden können. Zum einen kann eine Verzinsung des gewährten Kapitals vorgesehen werden. Zum anderen erfolgt die Vergütung des Kapitalgebers aber auch durch die Festlegung des Wandlungsverhältnisses oder des Optionspreises. Bei der Verzinsung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) HGB

Rz. 342 Bei der Bilanzierung nach dem HGB besteht die Möglichkeit, handelsbilanzielles Eigenkapital zu schaffen, das steuerlich Fremdkapital darstellt.[271] Das beruht darauf, dass die handels- und steuerrechtlichen Voraussetzungen für den Eigenkapitalausweis nicht gleich sind. Steuerlich handelt es sich nur dann um Eigenkapital, wenn eine Beteiligung am Gewinn und eine Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / bb) MBO, LBO

Rz. 26 Wenn Manager (ganz oder teilweise) ein Unternehmen erwerben, das sie schon vor der Transaktion selbst geleitet haben, so spricht man von einem Management Buy Out (MBO).[19] Die meisten MBO erfolgen nur zu einem geringen Teil mit Eigenkapital und werden zum Großteil durch Fremdkapital finanziert. Solche Finanzierungen, bei denen die Kredite aus dem Cashflow der Zielges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 346 Bereits aus der mangelnden gesetzlichen Regelung des Genussrechts selbst folgt, dass gesetzliche Regelungen in Bezug auf Einfluss- und Kontrollrechte der Kapitalgeber nicht normiert sind. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht damit auch hier nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze i.R.d. §§ 242, 259 f., 810 BGB. Die Grenzen der Vertragsgesta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Typisch stille Gesellschaft

Rz. 352 Die typisch stille Gesellschaft kann als darlehensähnlich bezeichnet werden. Das HGB normiert für sie beschränkte gesetzliche Kontroll- und Informationsrechte, die durch vertragliche Vereinbarung jedoch angemessen erweitert werden können. Vereinbarungen mit dem Kapitalgeber zur Vergütung lassen sich einigermaßen flexibel treffen, wobei insgesamt die Grenze zur Mitunt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 361 Die atypisch stille Gesellschaft bietet eine ausgesprochen große Bandbreite zwischen Fremd- und Eigenkapitalausrichtung. So eröffnet sie denn auch als einziges Mezzanines Finanzierungsinstrument neben dem Genussrecht, die Möglichkeit des echten handelsbilanziellen Eigenkapitalausweises, ohne jedoch gleichzeitig die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 368 Der Einsatz der atypisch stillen Gesellschaft als mezzanines Finanzierungsinstrument der Wahl bedeutet eine bewusste Entscheidung für eine Mitunternehmerschaft und gegen eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe. Als Ausgleich eröffnet sich in Bezug auf Mitsprache- und Kontrollrechte ein ausgesprochen weiter Gestaltungsspielraum. Die w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Haftung des Gesellschafters nach Zivilrecht/Insolvenzrecht

Rz. 281 Zur Haftung aufgrund der Durchgriffshaftung oder wegen eines existenzvernichtenden Eingriffs s. § 28 Rdn 324 ff.; zur insolvenzrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen und anderen Finanzierungen s. § 28 Rdn 347 ff. sowie zur Nutzungsüberlassung von Gegenständen durch einen Gesellschafter § 28 Rdn 423 ff.. Die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Begriff des Private Equity

Rz. 239 Der angelsächsische Begriff des Private Equity entspricht dem deutschen Begriff des Beteiligungskapitals. Private Equity ist der Oberbegriff für eine Anlageklasse, zu der Beteiligungsformen wie Venture Capital, Leveraged Buy-Outs, aber auch Mezzanine-Finanzierungen wie stille Beteiligungen gehören. Die Private Equity-Beteiligung ist eine Eigenkapitalbeteiligung, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bilanzierung

Rz. 322 In bilanzieller Hinsicht überwiegen beim Nachrangdarlehen Fremdkapitalmerkmale, weshalb es nach allen drei gängigen Rechnungslegungssystemen (HGB, IFRS, US-GAAP) als langfristige Verbindlichkeit auszuweisen ist.[245] Etwas Abweichendes gilt nur im Fall der Aufstellung einer nach besonderen Grundsätzen aufzustellenden Überschuldungsbilanz, wenn und soweit der vereinba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 327 Allgemeine gesetzliche Regelungen zu Einfluss- und Kontrollrechten von Nachrangdarlehensgebern existieren nicht. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht daher nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze.[252] Damit kommt regelmäßig ein Anspruch auf Rechnungslegung sowie ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach den §§ 242, 259 f., 810 BGB in Betracht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 323 Die Vergütung des Nachrangdarlehensgebers besteht häufig aus einer laufend zu zahlenden Zinskomponente und einem anderen Teil von Zinsen, der kapitalisiert und am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Sinn und Zweck einer solchen Vereinbarung ist die Schonung der Liquidität des Unternehmens in der Finanzierungsphase, während gleichzeitig eine insgesamt angemessene und v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übersicht über das EntwicklungshelferG (EhfG)

Rn. 2093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über das EhfGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 336 Auch für Wandel- und Optionsanleihen fehlen detaillierte gesetzliche Regelungen zu Einfluss- und Kontrollrechten der Kapitalgeber. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht damit auch hier nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze i.R.d. §§ 242, 259 f., 810 BGB. Die Grenzen der Vertragsgestaltung finden sich wiederum im Grundsatz der Verbandssouve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Genussrechte

Rz. 339 Genussrechte sind im Gesetz nicht definiert. Sie werden allerdings in einer Reihe von Gesetzesnormen erwähnt, so insb. in § 221 Abs. 3 AktG, sowie in diversen Vorschriften des KWG, VAG, EStG und KStG. Sie sind grds. rechtsformneutral und ihrer Rechtsnatur nach ein Dauerschuldverhältnis sui generis.[268] Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ergeben sich weitreichende Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Vergütung

Rz. 345 Entsprechend den bei der Wandel- und Optionsanleihe bestehenden Möglichkeiten kann auch bei den Genussrechten die Vergütungsabrede mit dem Kapitalgeber flexibel ausgestaltet werden. Wie bei den Wandel- und Optionsanleihen besteht aufgrund der ausdrücklichen Erwähnung der Genussrechte in § 221 AktG keine Problematik des Teilgewinnabführungsvertrages für die AG. Des We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Stille Gesellschaft

Rz. 350 Nach dem Nachrangdarlehen ist die stille Gesellschaft als Mezzanine-Finanzierungsform am weitesten verbreitet.[291] Ihre gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 230 ff. HGB. Grds. ist zwischen der typisch stillen Gesellschaft und der atypisch stillen Gesellschaft zu unterscheiden. Handels- und gesellschaftsrechtlich korrekt erfolgt die Abgrenzung dabei danach, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 359 Bei der typisch stillen Gesellschaft sind für das zu finanzierende Unternehmen die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar. Ihre Besteuerung folgt im Wesentlichen der des Nachrangdarlehens. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mezzaninen-Finanzierungsinstrumenten findet bei der typisch stillen Gesellschaft in gewerbesteuerlicher Hinsicht keine Gewinnreduzierun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (c) Vergütung

Rz. 365 Mit Rücksicht auf § 231 Abs. 2 Halbs. 2 HGB muss die Vergütungsabrede auch bei der atypisch stillen Gesellschaft eine gewinnabhängige Komponente aufweisen. Die Einzelheiten der gewinnabhängigen Vergütung sind dabei frei vereinbar. Die Vereinbarung eines festen Zinses oder einer Umsatzbeteiligung stellt keine Gewinnbeteiligung i.S.d. § 231 Abs. 2 Halbs. 2 HGB dar.[307...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 329 Zinsaufwendungen für das Nachrangdarlehen kann das zu finanzierende Unternehmen aufgrund des Fremdkapitalcharakters des Nachrangdarlehens als Betriebsausgabe geltend machen. In gewerbesteuerlicher Hinsicht erfolgt eine Gewinnreduzierung nur um die Hälfte, da es sich regelmäßig um eine langfristige Verbindlichkeit i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG handelt. Darüber hinaus hat da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Eigenkapitalfunktion

Rz. 332 Wandel- und Optionsanleihen sind Ausprägungen einer Schuldverschreibung, was ihnen Fremdkapitalcharakter verleiht.[258] Eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion kann mithilfe von Wandel- und Optionsanleihen gewährtes Kapital daher regelmäßig nicht übernehmen. Denkbar ist allerdings, eine Wandel- oder Optionsanleihe mit einem Rangrücktritt zu verbinden, um zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / III. Sonderformen

Rz. 6 Die Zusammenarbeit in einer strategischen Allianz wird teilweise mit einem Joint Venture gleichgesetzt. Der Begriff ist aber nicht klar konturiert und kann auch lediglich eine lose oder punktuelle Form der Zusammenarbeit beschreiben.[5] Banken und Versicherungen bilden häufig Konsortien, um die Risiken aus Finanzierungs- oder Versicherungsverträgen auf mehrere Unternehm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Verkehrsbeschränkungen im Sanierungsgebiet

Rz. 158 Gemäß § 142 BauGB kann die Gemeinde zur Behebung städtebaulicher Missstände (§ 136 BauGB) durch Satzung ein sog. förmlich festgelegtes Sanierungsbiet bestimmen. In diesem Gebiet ist der Grundstücksverkehr gem. § 144 BauGB erheblich eingeschränkt. Rz. 159 Genehmigungspflichtig sind im Sanierungsgebiet die in § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Rechtsvorgänge, insbeso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / I. Grundsätze

Rz. 13 Dem Wunsch des Unternehmens nach einer möglichst unkomplizierten, schnellen und preiswerten Ausstattung mit Kapital steht das Bedürfnis des Kapitalgebers ggü., die eingesetzten Mittel so gut wie möglich zu sichern. Eigenkapitalgeber werden daher dafür sorgen, dass sie in ausreichendem Maße Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens haben, indem sie sich Mitsprac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Franchiserecht / 7. Umfang des Schadensersatzanspruchs des Franchise-Nehmers

Rz. 78 Der geschädigte Franchise-Nehmer kann gem. § 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des Franchise-Gebers gestanden hätte.[182] Der Anspruch des Franchise-Nehmers ist damit i.d.R. auf den Ersatz des sog. Vertrauensschadens [183] gerichtet. Der Schaden des Franchise-Nehmers umfasst damit auch die Kosten, die diesem durch die Beauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / 3. Factoring

Rz. 253 Unter Factoring versteht man den gewerbsmäßigen Ankauf und die Geltendmachung von Forderungen eines Unternehmens aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch einen Dritten (Factor) vor oder bei Fälligkeit. Der Begriff des Factorings entstammt dem angloamerikanischen Wirtschaftsraum und hat sich im 19. Jahrhundert durch steigende wirtschaftliche Beziehungen europä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkung

Rz. 18 Gem. § 49 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Prokura nicht auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Beschränkung mit Außenwirkung. Diese gilt sowohl für die Verfügungsgeschäfte als auch für die diese begründenden Verpflichtungsgeschäfte.[48] Unbeachtlich ist, ob die Grundstücke zum Anlagevermögen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen

Rz. 108 Der Jahresabschluss hat gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten. In engem systematischen Zusammenhang steht damit die personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen. Es ist selbstverständlich, dass im Jahresabschluss nur diejenigen Vermögensgegenstände erscheinen dürfen, die auch dem Vermögen des Kaufmanns zugeordnet werden können. J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.2 Pauschalversteuerte Direktversicherungsbeiträge

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Beiträge an eine Direktversicherung nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert. Nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuerte Zuwendungen für eine Direktversicherung werden nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet und sind somit beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Haftkapitalsystem und Gläubigerschutz

Rz. 274 Der Betrieb einer Unternehmung in einer haftungsbeschränkten Rechtsform birgt für die Gläubiger grds. das Risiko, dass das zur Schuldenregulierung allein zur Verfügung stehende Gesellschaftsvermögen für die Befriedigung aller Gläubiger nicht ausreicht. Dies wird jedoch als "normales" Risiko angesehen, welches mit jedem Unternehmen verbunden ist, sodass die haftungsbe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Kostenersatz

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Personenzusammenschluss darf als Entgelt für die sonstigen Leistungen an seine Mitglieder lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils des Mitglieds an den gemeinsamen Kosten fordern. Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine genaue Erstattung der angefallenen Kosten liegt vor, wenn der Personenzusammenschluss seinen Mitgliedern die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten – die "schwarze Liste" der Finanzverwaltung

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten (Rz. 45) sollen gem. Abschn. 25f.1. Abs. 5 UStAE beispielsweise dann vorliegen, wenn: der Unternehmer durch einen Dritten aufgefordert/gebeten wird, sich an Umsätzen zu beteiligen, bei denen der Dritte die Rahmenbedingungen für das Umsatzgeschäft vorgibt (z. B. Vermittlung von Beteiligten, Vorgabe von Einka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2.2 Unbenannte Zuwendungen sind schenkungsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Schenkungsteuer u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / VIII. Abziehbare Aufwendungen

Hier sollen nur einige der wichtigsten Aufwendungen Erwähnung finden, die als BA/WK im Zusammenhang mit Bildungsaufwendungen abgesetzt werden können, wobei für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 und 4 EStG entsprechend zu verfahren ist: Arbeitsmittel (Fachliteratur, EDV, Büromaterial, Berufskleidung etc.), Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bzw. die Tagespauschale ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.3.3 Finanzierung

Jeder baugewerbliche Betrieb ist, unabhängig von der Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer, zur Finanzierung der für die Erstattungsleistungen erforderlichen Mittel verpflichtet. Die Beiträge sind an die ULAK, im Land Berlin an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes abzuführen. Der Beitrag ist Teil des Sozialkassenbeitrags. Erstattungen an den Ausbildungsbetrieb mit Ausnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1 Das ändert sich 2023/2024 im Umsatzsteuergesetz

Der Jahresbeginn 2023 stand ganz unter dem Einfluss der Einführung des neuen "Nullsteuersatzes"[1] für die Lieferung bzw. die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen bei Leistungen gegenüber dem Betreiber der Anlage.[2] Darüber hinaus musste die Absenkung des Steuersatzes für die Lieferung von Gas und Wärme – allerdings schon seit dem 1.10.2022 – in der Praxis berücksich...mehr