Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / I. Einleitung

In der ersten Ausgabe des ErbStB im Jahr 2022 haben sich die Autoren (Dörfler/Spitz, ErbStB 2022, 14) bereits mit den Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. des Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG beschäftigt. Aufgrund einiger offener Fragen, die in der Literatur auch in d...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / III. Auswirkungen des fiktiven Formwechsels auf Verwaltungsvermögen

Die Finanzverwaltung hat sich im Oktober 2022 ausführlich mit der Frage beschäftigt, welche Folgen Umstrukturierungsmaßnahmen für die Qualifikation als junges Verwaltungsvermögen bzw. junge Finanzmittel haben (vgl. Ländererlasse v. 13.10.2022). Dabei steht insb. die betriebs- bzw. gesellschaftsbezogene Sichtweise im Vordergrund, die darauf abzielt, ob sich die Zuordnung von ...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / V. Weitere Themen der Ländererlasse v. 5.10.2022

Die in der Literatur diskutierten Auswirkungen der Option zur Körperschafsteuer auf Nießbrauchskonstellationen (vgl. Stein, DStR 2022, 132; Storz/Wighardt, DStR 2022, 132, 134; Korezkij in BeckOK/ErbStG, § 13b Rz. 39) wurden in den Ländererlasse v. 5.10.2022 in Tz. 21–23 ebenfalls angesprochen. In Tz. 21 der Ländererlasse v. 5.10.2022 führt die Finanzverwaltung aus, dass es s...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / [Ohne Titel]

Harald Dörfler, WP/StB / Stefan Spitz, WP/StB[*] In der ersten Ausgabe des ErbStB im Jahr 2022 haben sich die Autoren (Dörfler/Spitz, ErbStB 2022, 14) bereits mit den Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. des Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG beschäftigt. Aufgrund einige...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / V. Ausblick

Aus dem Zusammenspiel der im Bewertungsrecht vielfältig angelegten Vereinfachungen und Typisierungen können sich Ungleichbehandlungen bei der Grundsteuererhebung ergeben. Ob sich die Vereinbarkeit dieser Ungleichbehandlungen mit Art. 3 Abs. 1 GG nach strengen Gleichheitsanforderungen zu richten hat – etwa, weil die Wertverzerrungen flächendeckend und in ihrem individuellen A...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / II. Handelsrechtliche Kapitalkonten als Wertaufteilungsmaßstab optierender Personenhandelsgesellschaften

Im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, wie der gemeine Wert des Gesamtunternehmens, ermittelt nach den Regelungen des § 11 BewG, auf die (jeweils) übertragenden Gesellschafter aufzuteilen ist. Grundsätzlich sind zunächst die Kapitalkonten aus der steuerlichen Gesamthandsbilanz den Gesellschaftern...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Einzugehen ist hier noch auf die in § 22 KStG gesetzlich verankerte und in R 22 KStR 2022 in 13 Absätzen behandelte Besonderheit der Rückvergütungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, welche insoweit zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Der Gesetzgeber will dabei der Eigenart vo...mehr

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Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln (zu § 12 Abs. 2 UStG)

Kommentar Der ermäßigte Steuersatz ist anzuwenden für die in § 12 Abs. 2 UStG abschließend aufgeführten Leistungen. Insbesondere unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG bestimmte in der Anlage 2 zum UStG aufgeführte Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz. Die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführten Gegenstände werden regelmäßig durch Bezugnahme auf die unionseinheitlichen Zollv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 2 Gesetzliche Vollmachtsvermutung i. S. v. § 80 Abs. 2 AO

Rz. 42 Zugunsten der Angehörigen der steuerberatenden Berufe wird nach § 80 Abs. 2 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet. Diese gesetzliche Vollmachtsvermutung gilt hierbei ausschließlich für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungsgesellschaften, Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.1 Anwendungsbereich des § 80 AO

Rz. 2 Selbst handlungsfähige Beteiligte i. S. d. § 78 AO und gesetzliche Vertreter nicht handlungsfähiger Beteiligter können sich im steuerlichen Verwaltungsverfahren gegenüber der Finanzbehörde durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Das Steuerrecht bietet für den Bürger teilweise erhebliche rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten, sodass dieser sich sachkundige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / III. Richtlinien der Finanzverwaltung

Rz. 21 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Praxis der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr).[2] Diese Verwaltungsvorschrift hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zulässigkeit von Zu- und Abschlägen

Rz. 91 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Raummeterpreise in den Anlage 14 bis 16 BewRGr allgemein um unbestimmte Zuschläge erhöht werden können, wenn die Baukosten aufgrund besonderer Verhältnisse wesentlich höher sind als sonst üblich. Dies wird seitens der Finanzverwaltung mit der Begründung verneint, dass bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes von Herstel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu der Anlage 14 BewRGr

a) Anwendungsbereich der Anlage 14 BewRGr Rz. 165 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise der Anlage 14 der BewRGr gelten nicht nur für Fabrikgrundstücke im engeren Sinne. Die in Anlage 14 festgelegten Raummeterpreise sind auch anzuwenden auf[2]: Zechen Werkstätten des Handwerks Lagerhausgrundstücke[3] Molkereigrundstücke Schlachthäuser Mühlengrundstücke. Rz. 166 [Autor/Stand] Die Aufzähl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Minderung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG sieht eine Herabstufung des nach § 5 ErbStG steuerfreien Betrags für den Fall vor, dass die für die zivilrechtliche Ermittlung der Ausgleichsforderung maßgebliche Bewertung höher ist als die Bewertung nach § 12 ErbStG. Dadurch wird der Freibetrag auf den Steuerwert des Endvermögens des Erblassers begrenzt. Unklar ist, weshalb § 5 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu Anlage 15 BewRGr

a) Kellerräume Rz. 295 [Autor/Stand] Kellerräume von Geschäftsgrundstücken sind mit ihrer üblichen Ausstattung in den Raummeterpreisen der Anlage 15 BewRGr berücksichtigt. Der für das Gebäude maßgebende Raummeterpreis ist auch auf die Kellerräume anzuwenden (vgl. Abs. 3 der Vorbemerkung zu Anlage 15 BewRGr). Eine getrennte Berechnung des Gebäudenormalherstellungswertes für Ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 111 [Autor/Stand] Die bauliche Ausstattung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile (einfache, mittlere, gute, sehr gute und aufwendige Ausstattung) ist für die Bestimmung der Herstellungskosten bzw. des festzustellenden Raummeterpreises wesentlich. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Einheitsbewertung die Feststellung der Art der baulichen Ausstattung des zu bewertend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens: 1. Stufe: Bestimmung des Gebäudenormalherstellungswertes Ermittlung der durchschnittlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erhöhungen und Ermäßigungen des Raummeterpreises und des errechneten Wertes

Rz. 531 [Autor/Stand] Die Aufzählung der in der Anlage 16 BewRGr bezeichneten Zuschläge ist nicht abschließend. Es können weitere, nicht benannte Zuschläge in Betracht kommen. Z.B. ist bei Vorhandensein außergewöhnlicher Gründungen (Abschn. 1.48 DIN 277) ein prozentualer Zuschlag gerechtfertigt. Dieser Zuschlag kann je nach der Art und der Tiefe der Gründung bis zu 3 % des n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Unbefristete Überlassung des Grund und Bodens

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach dem Recht der ehemaligen DDR war es möglich, an Grundstücken unbefristete oder befristete Nutzungsrechte zu verleihen[2]. Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses war der Nutzungsberechtigte – nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers – berechtigt, Gebäude auf dem überlassenen Grundstück zu errichten (Gebäude auf fremdem Grund u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 14 BewRGr

Rz. 136 [Autor/Stand] Anlage 14 Teil B enthält Festsätze, die nach der Geschosshöhe gestaffelt sind. In diesem Zusammenhang kann sich die Festlegung des zutreffenden Raummeterpreises als schwierig erweisen, wenn für bestimmte Gebäudearten (z.B. Lagerhallen) niedrigere Herstellungskosten anzusetzen sind als bei den eigentlichen Fabrikgebäuden, deren Gebäudenormalherstellungsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abschläge

a) Abschlag für fehlende Außenwände Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand] Ein solche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begriff des belasteten Grundstücks

Rz. 11 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (s. dazu Rz. 9). Rz. 12 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einhei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Durchführung der Hauptfeststellung 1.1.2022

Tz. 32 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Grundsteuererklärungen für die ca. 36 Mio. Einheiten in Deutschland sollten zunächst in dem Zeitraum vom 01.07.–31.10.2022 über ELSTER elektronisch bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Diese Frist galt sowohl für den Bereich des Grundvermögens als auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Sie galt gleichermaßen für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verstärkungen von Stützen und Fundamenten

Rz. 421 [Autor/Stand] Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B der BewRGr (s. Rz. 163) ist der jeweilige Raummeterpreis um 2,70 DM bis 6,70 DM/m3 zu erhöhen, wenn verstärkte Stützen oder Fundamente vorhanden sind.[2] Voraussetzung für diesen Zuschlag ist stets, dass die Tragfähigkeit größerer Gebäudeteile durch die Verstärkungen von Stützen und Fundame...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuschläge

a) Zuschlag für Gründungen außergewöhnlicher Art Rz. 461 [Autor/Stand] Gründungen außergewöhnlicher Art (z.B. Pfahlbauten) und Gründungen außergewöhnlicher Tiefe (Abschn. 1.48 DIN 277) werden bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes bei Gebäuden aller Gebäudeklassen besonders erfasst.[2] Der Zuschlag ist unabhängig davon vorzunehmen, ob außergewöhnliche Gründung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 48 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Erbbaurecht zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d.h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Das gilt auch, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks das Erbbaurecht oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis 260 BewG bewertet. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Bewertung von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden

Rz. 546 [Autor/Stand] Zur Bewertung der Gebäude, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, bestehen besondere Vorgaben der Finanzverwaltung (s. nachfolgend Rz. 547).[2] Diese Anweisungen sind auch dann anzuwenden, wenn für die Gebäude (Schlösser und Burgen) kein formaler Denkmalschutz besteht, sie aber den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Das Gebäudevolumen wird in der Größe "Umbauter Raum" angegeben. Die Größe wird durch DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte – bestimmt. In der Vergangenheit wurde die DIN-Norm mehrfach geändert. In der Fassung 1/2016 wurde der Begriff Umbauter Raum (UR) der Fassung 1950 durch den Bruttorauminhalt (BRI) geändert. Beide Ausdrücke werden im fachspezifischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964

Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 BewG wird der Einheitswert allgemein in Zeitabständen von je sechs Jahren festgestellt. Der letzte tatsächliche Hauptfeststellungszeitpunkt war der 1.1.1964. Seit diesem Zeitpunkt wurde seitens der Finanzverwaltung keine Hauptfeststellung mehr durchgeführt. Dies beruht auf Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BewÄndG 1965 i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beendigung der Zugewinngemeinschaft unter güterrechtlicher Abwicklung (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 2 ErbStG ist in den Fällen, in denen es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, die dabei ermittelte Ausgleichsforderung insgesamt steuerfrei. Abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern zur Höhe der Ausgleichsforderung werden hier steuerlich ebenso anerkannt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – näher. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstricht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 2.2 Verdeckter Preisnachlass (nur bis Ende 2021)

Wenn bei einem Tausch oder einem tauschähnlichen Umsatz der leistende Unternehmer einen Gegenstand zu einem höheren Wert als dem gemeinen Wert in Zahlung nahm, ging die Finanzverwaltung früher von einem verdeckten Preisnachlass aus. Der verdeckte Preisnachlass hatte bei dem leistenden Unternehmer einen Einfluss auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Auch wenn der Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1.2 Definition tauschähnlicher Umsatz

Ein tauschähnlicher Umsatz liegt nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG dann vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung besteht. Ein tauschähnlicher Umsatz ergibt sich aber auch, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer sonstigen Leistung besteht.[1] Erfolgt im Rahmen eines solchen tauschähnlichen Umsatzes auch noch eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäft / 2.3.1 Innergemeinschaftliche Kommissionsgeschäfte

Gelangt Kommissionsware im Rahmen einer Verkaufskommission bei der Zurverfügungstellung vom Kommittenten an den Kommissionär von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat, handelt es sich regelmäßig um ein innergemeinschaftliches Verbringen i. S. d. § 1a Abs. 2 UStG und § 3 Abs. 1a UStG.[1] Im Rahmen dieses Verbringens müsste der Kommittent im Herkunftsland e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkleistung/Werklieferung / Zusammenfassung

Begriff Das Umsatzsteuerrecht kennt im Ergebnis nur die Lieferung oder die sonstige Leistung als steuerbare Leistungen. Werden einheitliche Leistungen ausgeführt, die sowohl Elemente einer Lieferung als auch einer sonstigen Leistung enthalten, handelt es sich entweder um eine Werklieferung oder um eine Werkleistung. Steuerbarkeit und Steuerpflicht können nur geprüft werden, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäft / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Kommissionsgeschäft wird ein Unternehmer (Kommissionär) in die Abwicklung einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung eingeschaltet. Er tritt dabei im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten (Kommittent) auf. Umsatzsteuerrechtlich unterscheidet man zwischen der Lieferkommission und der (Dienst-)Leistungskommission. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmer / Zusammenfassung

Begriff Die Unternehmereigenschaft ist eine der Grundvoraussetzungen für steuerbare Leistungen im Umsatzsteuerrecht. Nur ein Unternehmer kann eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführen, nur dem Unternehmer steht ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG zu. Unternehmer ist nach § 2 Abs. 1 UStG, wer eine selbstständige Tätigkeit nachh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmer / 2.2.1 Selbstständigkeit

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG kann nur eine selbstständige Tätigkeit zur Unternehmereigenschaft führen. Die Frage, wann eine Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird, wird dabei im Umsatzsteuerrecht nicht positiv, sondern über § 2 Abs. 2 UStG negativ abgegrenzt. Die Tätigkeit wird danach in den folgenden Fällen nicht selbstständig ausgeführt: Eine natürliche Person ist nach § 2 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkleistung/Werklieferung / 4 Abgrenzung der Werklieferung bei Reparaturen an beweglichen Gegenständen

Insbesondere bei der Reparatur von beweglichen körperlichen Gegenständen ist in der Praxis die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung schwierig, da der Unternehmer bei jedem einzelnen Umsatz individuell prüfen muss, ob das verwendete Material der erbrachten Leistung das Gepräge gibt. Dabei ist das Verhältnis des Werts der Arbeit oder des Arbeitserfolgs zum Wert d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 9 Bewertung der Nutzungsart Hofstelle und Nebenbetriebe (Abs. 8)

Rz. 31 In § 237 Abs. 8 BewG wird die Bewertung der Hofstelle geregelt. In diesem Zusammenhang wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Hofflächen und Nebenbetriebe konkretisiert. Nach § 234 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d i. V. m. § 234 Abs. 6 BewG umfasst die Nutzungsart Hofstelle alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von do...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In Abs. 1 der Vorschrift wird für die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft der Ertragswert zum Bewertungsmaßstab bestimmt. In Abs. 2 der Vorschrift wird konkretisiert, dass bei der Ermittlung des Ertragswerts von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit auszugehen ist, die von einem bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Rein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.2 Teichwirtschaft (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 18 Zu den Nutzungen Teichwirtschaft sowie Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft (Rz. 21) gehören alle Wirtschaftsgüter, die – unabhängig von der Haltungsform – der Erzeugung von Speisefischen (einschließlich deren Eier und Brut) dienen. Zu den Speisefischen gehören insbesondere Forellen und Karpfen sowie die sog. Beifische, wie z. B. Schleie, Hechte und Zand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 7 Bewertung der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Abs. 6)

Rz. 25 In § 237 Abs. 6 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die in § 242 BewG beispielhaft aufgeführten übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen konkretisiert.[1] Unter den Sammelbegriff der übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG i. V. m. § 242 BewG fallen alle die land- und forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 2 Zuschlag bei landwirtschaftlicher Nutzung für verstärkte Tierhaltung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Eine landwirtschaftliche Tierhaltung bis zu 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Flächen ist mit dem Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung gem. § 237 Abs. 1 und 2 BewG i. V. m. Anlage 27 zum BewG abgegolten (§ 237 BewG Rz. 16, 17). Nur soweit dieser – normale – Tierbestand nachhaltig überschritten wird, ordnet § 238 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 27 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 6 Umrechnungsschlüssel / Gruppen der Zweige des Tierbestandes nach der Flächenabhängigkeit (Abs. 5)

Rz. 27 In § 241 Abs. 5 BewG wird darauf hingewiesen, dass einerseits die Umrechnungsschlüssel für die Tierbestände in Vieheinheiten der Anlage 34 BewG sowie anderseits die Gruppen der mehr oder weniger flächenabhängigen Zweige des Tierbestands der Anlage 35 BewG zu entnehmen sind. Die Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten in der Anlage 34 BewG beruhen auf dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 242 BewG konkretisiert Art und Umfang der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG. Er greift die Regelungsmaterie der §§ 52, 62 BewG zur Einheitsbewertung auf und entspricht weitgehend der Regelung in § 175 BewG zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Sch...mehr