Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (zu § 24 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 20.1 und Abschn. 24.1a Abs. 1 UStAE. Land- und Forstwirte können, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 600.000 EUR erzielt haben, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden. Wenn sie diese Sonderregelung anwenden, berechnen sie für die land- und forstwirtschaftlichen Prod...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 3.3 Verpflegungskosten der Arbeitnehmer

Der Unternehmer erhält den Vorsteuerabzug aus Verpflegungsleistungen anlässlich einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers nur, wenn diese von ihm als Arbeitgeber empfangen [1] und in voller Höhe getragen werden.[2] Zusätzlich muss eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer vorliegen oder eine Kleinbetragsrechnung im Gesam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 2.2 Hotelübernachtung mit Frühstück

Die Vermietung von Räumen zur kurzfristigen Beherbergung von Personen unterliegt seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Dagegen unterliegen die nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden weiteren Leistungen, z. B. die Getränke zum Frühstück oder Pkw-Abstellplatz (vgl. Abschnitt 12.16 UStAE), aufgrund des Aufteilungsgebotes des § 12 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechtskapital und dessen ertragsteuerliche Einordnung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital auseinandergesetzt und stellt ihre Rechtsauffassung zusammengefasst in einem BMF-Schreiben dar. Kurzüberblick In dem BMF-Schreiben werden folgende Themenblöcke erläutert: Definition von Genussrechtskapital, Abgrenzung zu anderen Kapitalüberlassungen, Ausweis von Fremdkapital oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / Zusammenfassung

Begriff Mit dem zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der sog. DAC7-Richtlinie im nationalen Recht umgesetzt. Betreiber von digitalen Plattformen sind erstmals für den Meldezeitraum 2023 dazu verpflichtet, Informationen über die auf ihren Plattformen tätigen Anbieter an die Finanzverwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 10 Folgen für die Besteuerung der Einkünfte

Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, es der Finanzverwaltung zu ermöglichen, Informationen über die auf den Plattformen erzielte Vergütungen sowie deren Empfänger zu erhalten und diese im Rahmen des Besteuerungsverfahrens zu berücksichtigen. Damit ist die Pflicht zur Meldung dieser Informationen ein Kontrollmechanismus für die Finanzbehörden, um überprüfen zu können, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 11 Handlungsempfehlungen

Wie vorstehend erläutert, beschränkt sich das Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht auf die reine Pflicht zur Meldung von Informationen an das BZSt, sondern umfasst zahlreiche weitergehende Pflichten. Um diese weitreichenden Vorgaben ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllen zu können, sollten sich betroffene Plattformbetreiber frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7.1 Meldepflichten

Meldende Plattformbetreiber unterliegen einer Meldepflicht für den Meldezeitraum, der nach § 6 Abs. 6 PStTG dem Kalenderjahr entspricht. Konkret müssen sie dem BZSt meldepflichtige Informationen spätestens zum 31.01. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem ein Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wurde, nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektroni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 4.1 Relevante Tätigkeit

Meldende Plattformbetreiber sind nur dann meldepflichtig, wenn sie eine Plattform betreiben, auf der sog. relevante Tätigkeiten i. S. des § 5 Abs. 1 PStTG gegen eine Vergütung erbracht werden. Darunter fallen die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art von unbeweglichem Vermögen[1] (z. B. Vermietung von Unterkünften über Airbnb und ähnliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1 Pauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung (Abs. 1)

Rz. 19 § 40a Abs. 1 EStG ermöglicht die Pauschalierung für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss hierzu auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale oder die Vorlage einer Bescheinigung für den LSt-Abzug verzichten (Rz. 9). Der Begriff "kurzfristige Beschäftigung" ist in § 40a Abs. 1 S. 2 EStG definiert. Es müssen kumulativ 3 Tatbestandsmerkmale v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.4 Sicherheitsleistung

I. d. R. soll eine Stundung nur gegen Sicherheitsleistung erfolgen (§ 222 Satz 2 AO), weil bei ausreichender Sicherheitsleistung der Anspruch nicht gefährdet ist. Das ist allerdings nur bei der Hingabe banküblicher Sicherheiten, wie z. B. Sicherung durch Hypotheken, Grundschulden oder durch Bürgschaft eines solventen Bürgen, ­z. B. Bank, der Fall. Gleichwohl ist die Sicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.3 Gefährdung des Anspruchs

Die Stundung von Steueransprüchen setzt neben der vorstehend erläuterten erheblichen Härte weiterhin voraus, dass durch sie der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Dies ist der Fall, wenn er zu dem späteren Fälligkeitszeitpunkt nicht mehr oder nur noch mit Schwierigkeiten realisiert werden kann.[1] Maßgebend sind die Gesamtumstände des Einzelfalls. Der Stundungsanspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.4 Amtliche AfA-Tabellen

Rz. 286 Bei den amtlichen AfA-Tabellen handelt es sich um Verwaltungsanweisungen. Sie sollen einen Anhalt dafür geben, ob der Stpfl. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zutreffend geschätzt hat. Des Weiteren sollen durch sie auch die Einheitlichkeit der Verwaltung und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gesichert werden. Es gibt AfA-Tabellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.3 AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Rz. 435 § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG wurde mir Wirkung ab dem Vz 2023 durch JStG v. 16.12.2022[1] neu gefasst. Danach sind nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, bei denen es sich nicht um Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG handelt, nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG jährlich mit 3 % abzuschreiben. Für entsprechende Gebäude, die vor dem 1.1.2023 und nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.3 Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 282 Die künftige Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts steht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung im Regelfall nicht fest. Sie ist deshalb zu schätzen. Der Stpfl. hat die tatsächlichen Grundlagen für die Schätzung darzutun. Maßgebend sind die Erwägungen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Kaufmann anstellen würde. Abzustellen ist nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.5.2 AfA nach Staffelsätzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 452 Die degressive Gebäude-AfA kann geltend machen der Bauherr bei Neubauten im bautechnischen Sinne und der Erwerber, wenn die Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt und der Bauherr im Herstellungsjahr noch keine degressive AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. Es gelten folgende AfA-Sätze: Wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.10 Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 209 Um den zur Erzielung von Einkünften aufgewendeten Wertverzehr abnutzbarer Anlagegüter korrekt zu erfassen und damit eine systemgerechte Besteuerung zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Hilfswerte in Form von fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzustellen. Rz. 210 Bei Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.4 Zeitanteilige AfA (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 299 Im Jahr des Beginns und des Endes der AfA ist die AfA zeitanteilig – pro rata temporis – zu gewähren. Dies ist für den Fall des Beginns der AfA ausdrücklich in § 7 Abs. 1 S. 4 EStG geregelt. Für den Fall des Endes der AfA gilt der allgemeine Grundsatz, wonach für ein Jahr nur derjenige Teil des auf ein ganzes Jahr entfallenden Afa-Betrags geltend gemacht werden kann,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.2 Beginn der AfA

Rz. 293 Die Nutzungsdauer – und damit die AfA – beginnt, dies betrifft die Gewinn- und die Überschusseinkünfte, mit dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts. Dies gilt sowohl für den Fall, dass das Wirtschaftsgut sogleich im Einkunftserzielungsbereich genutzt wird, als auch nach den Grundsätzen der vorweggenommenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskost...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine bisl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a AfaA sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter. Es ist gleichgültig, ob es sich um materielle bewegliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / IV. Absage an die Existenz von fiktivem SBV – Implikationen für die Gestaltungspraxis

Kontrovers diskutiert wurde im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer für nach dem KöMoG zur Körperschaftsteuer optierende Personenhandelsgesellschaften, die Frage, wie etwaiges SBV zu behandeln ist. Positive oder negative Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Gesellschafters stehen und bei einer nicht optierenden Personengesellschaft SBV I oder II darstellen wü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / VI. Fazit

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Finanzverwaltung mit ihren Ländererlassen ihre Rechtsauffassung zu den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen der Ausübung zur Option mit Körperschaftsteuer dargestellt hat. Die in der Literatur teils kontrovers diskutierten Ansichten wurden somit für die Beratungspraxis klargestellt. Es ist zudem in den vorliegenden Ländererlas...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / I. Einleitung

In der ersten Ausgabe des ErbStB im Jahr 2022 haben sich die Autoren (Dörfler/Spitz, ErbStB 2022, 14) bereits mit den Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. des Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG beschäftigt. Aufgrund einiger offener Fragen, die in der Literatur auch in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / III. Auswirkungen des fiktiven Formwechsels auf Verwaltungsvermögen

Die Finanzverwaltung hat sich im Oktober 2022 ausführlich mit der Frage beschäftigt, welche Folgen Umstrukturierungsmaßnahmen für die Qualifikation als junges Verwaltungsvermögen bzw. junge Finanzmittel haben (vgl. Ländererlasse v. 13.10.2022). Dabei steht insb. die betriebs- bzw. gesellschaftsbezogene Sichtweise im Vordergrund, die darauf abzielt, ob sich die Zuordnung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / V. Weitere Themen der Ländererlasse v. 5.10.2022

Die in der Literatur diskutierten Auswirkungen der Option zur Körperschafsteuer auf Nießbrauchskonstellationen (vgl. Stein, DStR 2022, 132; Storz/Wighardt, DStR 2022, 132, 134; Korezkij in BeckOK/ErbStG, § 13b Rz. 39) wurden in den Ländererlasse v. 5.10.2022 in Tz. 21–23 ebenfalls angesprochen. In Tz. 21 der Ländererlasse v. 5.10.2022 führt die Finanzverwaltung aus, dass es s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / [Ohne Titel]

Harald Dörfler, WP/StB / Stefan Spitz, WP/StB[*] In der ersten Ausgabe des ErbStB im Jahr 2022 haben sich die Autoren (Dörfler/Spitz, ErbStB 2022, 14) bereits mit den Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. des Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG beschäftigt. Aufgrund einige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zweifelsfragen bei der Grun... / V. Ausblick

Aus dem Zusammenspiel der im Bewertungsrecht vielfältig angelegten Vereinfachungen und Typisierungen können sich Ungleichbehandlungen bei der Grundsteuererhebung ergeben. Ob sich die Vereinbarkeit dieser Ungleichbehandlungen mit Art. 3 Abs. 1 GG nach strengen Gleichheitsanforderungen zu richten hat – etwa, weil die Wertverzerrungen flächendeckend und in ihrem individuellen A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / II. Handelsrechtliche Kapitalkonten als Wertaufteilungsmaßstab optierender Personenhandelsgesellschaften

Im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, wie der gemeine Wert des Gesamtunternehmens, ermittelt nach den Regelungen des § 11 BewG, auf die (jeweils) übertragenden Gesellschafter aufzuteilen ist. Grundsätzlich sind zunächst die Kapitalkonten aus der steuerlichen Gesamthandsbilanz den Gesellschaftern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Einzugehen ist hier noch auf die in § 22 KStG gesetzlich verankerte und in R 22 KStR 2022 in 13 Absätzen behandelte Besonderheit der Rückvergütungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, welche insoweit zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Der Gesetzgeber will dabei der Eigenart vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln (zu § 12 Abs. 2 UStG)

Kommentar Der ermäßigte Steuersatz ist anzuwenden für die in § 12 Abs. 2 UStG abschließend aufgeführten Leistungen. Insbesondere unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG bestimmte in der Anlage 2 zum UStG aufgeführte Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz. Die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführten Gegenstände werden regelmäßig durch Bezugnahme auf die unionseinheitlichen Zollv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 2 Gesetzliche Vollmachtsvermutung i. S. v. § 80 Abs. 2 AO

Rz. 42 Zugunsten der Angehörigen der steuerberatenden Berufe wird nach § 80 Abs. 2 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet. Diese gesetzliche Vollmachtsvermutung gilt hierbei ausschließlich für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungsgesellschaften, Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.1 Anwendungsbereich des § 80 AO

Rz. 2 Selbst handlungsfähige Beteiligte i. S. d. § 78 AO und gesetzliche Vertreter nicht handlungsfähiger Beteiligter können sich im steuerlichen Verwaltungsverfahren gegenüber der Finanzbehörde durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Das Steuerrecht bietet für den Bürger teilweise erhebliche rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten, sodass dieser sich sachkundige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / III. Richtlinien der Finanzverwaltung

Rz. 21 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Praxis der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr).[2] Diese Verwaltungsvorschrift hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermög...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Minderung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG sieht eine Herabstufung des nach § 5 ErbStG steuerfreien Betrags für den Fall vor, dass die für die zivilrechtliche Ermittlung der Ausgleichsforderung maßgebliche Bewertung höher ist als die Bewertung nach § 12 ErbStG. Dadurch wird der Freibetrag auf den Steuerwert des Endvermögens des Erblassers begrenzt. Unklar ist, weshalb § 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zulässigkeit von Zu- und Abschlägen

Rz. 91 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Raummeterpreise in den Anlage 14 bis 16 BewRGr allgemein um unbestimmte Zuschläge erhöht werden können, wenn die Baukosten aufgrund besonderer Verhältnisse wesentlich höher sind als sonst üblich. Dies wird seitens der Finanzverwaltung mit der Begründung verneint, dass bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes von Herstel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu der Anlage 14 BewRGr

a) Anwendungsbereich der Anlage 14 BewRGr Rz. 165 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise der Anlage 14 der BewRGr gelten nicht nur für Fabrikgrundstücke im engeren Sinne. Die in Anlage 14 festgelegten Raummeterpreise sind auch anzuwenden auf[2]: Zechen Werkstätten des Handwerks Lagerhausgrundstücke[3] Molkereigrundstücke Schlachthäuser Mühlengrundstücke. Rz. 166 [Autor/Stand] Die Aufzähl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu Anlage 15 BewRGr

a) Kellerräume Rz. 295 [Autor/Stand] Kellerräume von Geschäftsgrundstücken sind mit ihrer üblichen Ausstattung in den Raummeterpreisen der Anlage 15 BewRGr berücksichtigt. Der für das Gebäude maßgebende Raummeterpreis ist auch auf die Kellerräume anzuwenden (vgl. Abs. 3 der Vorbemerkung zu Anlage 15 BewRGr). Eine getrennte Berechnung des Gebäudenormalherstellungswertes für Ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 111 [Autor/Stand] Die bauliche Ausstattung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile (einfache, mittlere, gute, sehr gute und aufwendige Ausstattung) ist für die Bestimmung der Herstellungskosten bzw. des festzustellenden Raummeterpreises wesentlich. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Einheitsbewertung die Feststellung der Art der baulichen Ausstattung des zu bewertend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens: 1. Stufe: Bestimmung des Gebäudenormalherstellungswertes Ermittlung der durchschnittlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erhöhungen und Ermäßigungen des Raummeterpreises und des errechneten Wertes

Rz. 531 [Autor/Stand] Die Aufzählung der in der Anlage 16 BewRGr bezeichneten Zuschläge ist nicht abschließend. Es können weitere, nicht benannte Zuschläge in Betracht kommen. Z.B. ist bei Vorhandensein außergewöhnlicher Gründungen (Abschn. 1.48 DIN 277) ein prozentualer Zuschlag gerechtfertigt. Dieser Zuschlag kann je nach der Art und der Tiefe der Gründung bis zu 3 % des n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Unbefristete Überlassung des Grund und Bodens

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach dem Recht der ehemaligen DDR war es möglich, an Grundstücken unbefristete oder befristete Nutzungsrechte zu verleihen[2]. Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses war der Nutzungsberechtigte – nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers – berechtigt, Gebäude auf dem überlassenen Grundstück zu errichten (Gebäude auf fremdem Grund u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 14 BewRGr

Rz. 136 [Autor/Stand] Anlage 14 Teil B enthält Festsätze, die nach der Geschosshöhe gestaffelt sind. In diesem Zusammenhang kann sich die Festlegung des zutreffenden Raummeterpreises als schwierig erweisen, wenn für bestimmte Gebäudearten (z.B. Lagerhallen) niedrigere Herstellungskosten anzusetzen sind als bei den eigentlichen Fabrikgebäuden, deren Gebäudenormalherstellungsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abschläge

a) Abschlag für fehlende Außenwände Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand] Ein solche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begriff des belasteten Grundstücks

Rz. 11 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (s. dazu Rz. 9). Rz. 12 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einhei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Durchführung der Hauptfeststellung 1.1.2022

Tz. 32 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Grundsteuererklärungen für die ca. 36 Mio. Einheiten in Deutschland sollten zunächst in dem Zeitraum vom 01.07.–31.10.2022 über ELSTER elektronisch bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Diese Frist galt sowohl für den Bereich des Grundvermögens als auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Sie galt gleichermaßen für...mehr