Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Internationales Steuerrecht... / 10 Entstrickungsbesteuerung (sogenannte passive Entstrickung)

Die vorgenannte Regelung für Immobiliengesellschaften wird von Deutschland nicht nur für erstmalige DBA angewandt, sondern auch für bestehende Abkommen, wie der Vergleich zwischen dem DBA Spanien a. F. und dem Abkommen 2012 zeigt. Hieraus ergibt sich die Frage, ob die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ausgelöst wird, weil für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Immobi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Leitsatz 1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzieru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten

Probleme bereiten vorrangig Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten. Praxis-Beispiel Liquidation Der Mandant hat in seinem Depot auch (unter/über 1 %) Anteile an einer Schweizer AG, die liquidiert wird. Die Schweiz erhebt auf den gesamten Rückzahlungsbetrag eine Verrechnungsteuer von 35 %, d. h. ohne nähere Untersuchung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Alternative I: Di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.3 Abweichende deutsche Abkommenspolitik – Förderstaatsklauseln

Nach Artikel 17 Abs. 3 der deutschen Verhandlungsgrundlage vom August 2013[1] können die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten, die ganz oder teilweise auf Beiträgen beruhen, die in Deutschland länger als 15 Jahre nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehörten oder steuerlich abziehbar waren oder in anderer Weise begün...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.2 Unentgeltliche Nutzung

In der Praxis erfolgt regelmäßig eine unentgeltliche Nutzung des Objekts – ungeachtet der Eigentümerstellung der Objekt-Gesellschaft durch den inländischen Gesellschafter-Geschäftsführer. Dies wird offensichtlich im Ausland nicht aufgegriffen. Der BFH beschäftigte sich im Urteil v. 12.6.2013[1] mit der Frage, ob eine kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienwohnung als verde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.12.6 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz: So ... / Einsatzgebiete für Künstliche Intelligenz im Steuer-Bereich

Sind all diese Technologien heute schon im Einsatz? Es gibt diese Technologien und man könnte sie sicherlich auch alle anwenden, allerdings sind das meist keine Standard-Produkte, die einfach irgendwo eingekauft und dann direkt genutzt werden können. Wie bei einem ERP-System müssen auch die genannten Technologien an die betrieblichen Besonderheiten angepasst werden und das br...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitaler Wandel in der Ste... / 3 Big Data und künstliche Intelligenz

Die im Internet vorhandene Datenmenge betrug laut EMC Studie "Das digitale Universum" im Jahr 2010 1.227 Exabyte (das sind 1 Mrd. Gigabyte), im Jahr 2020 werden es 40.026 Exabyte sein. Die große Herausforderung ist es, diese Daten sinnvoll zu verarbeiten und nutzbar zu machen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz werden Anwendungen entwickelt, die das Weltwissen zu spezifisch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung bei Beförderungsleistungen (zu § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.3.2 Abs. 4 und Abschn. 4.3.3 Abs. 8 UStAE . Die Beförderung von Gegenständen kann – soweit sie in Deutschland steuerbar ist – unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG steuerfrei sein. Notwendig ist dafür eine drittlandsgrenzüberschreitende Warenbewegung. Wichtig Die Beförderung muss sich entweder unmittelbar auf G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Kommentar Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitgeberleistung - entgegen der neueren BFH-Rechtsprechung - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, sodass Steuerbefreiungen oder -begünstigungen greifen. Nur "echte" Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollen aus Sicht der Finanzverwaltung begünstigt sein. Das Zusätzlichkeitserfordernis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.8 Rechtsschutz

Rz. 70d Gegen die Teileinspruchsentscheidung ist nach § 40 Abs. 1 FGO die Anfechtungsklage beim FG gegeben. In diesem Klageverfahren können alle Einwendungen gegen den Erlass der Entscheidung, aber auch gegen die inhaltliche Regelung erhoben werden.[1] Rz. 70e Hinsichtlich des "offenen Teils" des Einspruchs ist das Verfahren weiter anhängig und bedarf eines gesonderten Abschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Best Practice: So digital a... / Großbritannien mit Digitalisierungsprojekt "Making Tax Digital"

In Sachen Digitalisierung hat sich Großbritannien große Ziele gesetzt. Die britische Regierung möchte künftig eine der digital fortschrittlichsten Steuerverwaltungen der Welt auf die Beine stellen. Mit der Einführung von "Making Tax Digital" startete sie im April 2019 ihre Digitalisierungsoffensive. Der digitale Dienst dient allen in Großbritannien registrierten Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Best Practice: So digital a... / Zusammenfassung

Überblick Wenn es um die Digitalisierung geht, scheint die deutsche Steuerverwaltung hinten zu liegen. Wie andere Länder die Digitalisierung in der Finanzverwaltung für sich nutzen.mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.4.4 Fragebogen des Finanzamts

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Freiberuflern zwecks Mitteilung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ans Finanzamt ohne Aufforderung abgegeben werden. Gewerbetreibende erhalten i. d. R. vom Finanzamt die entsprechende Aufforderung. Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt, das dann den Gewerbetreibenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Best Practice: So digital a... / Digitale Vorreiter der Steuerbranche

Von der verpflichtenden E-Rechnung bis zur automatischen Umsatzsteuerermittlung: In zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern nutzen Finanzverwaltungen bereits digitale Lösungen, um Prozesse besser zu steuern. Kaum ein Steuergebiet hat die digitale Transformation dabei bereits so stark erfasst wie den Bereich der indirekten Steuern. Nicht verwunderlich: Die Mass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Abrundung und Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts

Rz. 147 [Autor/Stand] Der Grundstückswert für ein Grundstück im Zustand der Bebauung, ist, unabhängig davon, welches Bewertungsverfahren angewendet wurde, auf volle 500 EUR nach unten abzurunden; mit diesem Wert ist das Grundstück im Zustand der Bebauung im Feststellungsbescheid auszuweisen. Sind mehrere Erwerber an diesem Grundstück beteiligt, ist dieser Wert entsprechend d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewert

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Gebäudewert ist nach § 149 Abs. 3 i.V.m. § 147 Abs. 2 Satz 2 BewG nach ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften zu ermitteln. Dies sind die bis zum Besteuerungszeitpunkt angefallenen ertragsteuerlichen Herstellungskosten. Bei Steuerpflichtigen, bei denen das Grundstück im Zustand der Bebauung zum Betriebsvermögen rechnet, sind dies die in der Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Der Begriff "Wohnung"

a) Überblick Rz. 29 [Autor/Stand] Wie schon nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 BewDV a.F. kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG dem Wohnungsbegriff für die Einreihung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Der Begriff "Wohnung" wird in einer Vielzahl von Rechtsgebieten verwendet (z.B. in §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 2, 21 Abs. 2 EStG; § 5 Abs. 2 GrEStG; § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Bewertung im Mischverfahren

Rz. 67 [Autor/Stand] Wird auf dem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, das nach Fertigstellung sowohl Gebäudeteile enthält, die im Ertragswertverfahren zu bewerten wären, als auch Gebäudeteile, für die § 147 BewG anzuwenden ist, hatte die Finanzverwaltung, zunächst ein sog. Mischverfahren vorgesehen. Die Anwendung des Mischverfahrens war umstritten. Bereits mit den E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedarfsbewertung ab 1.1.1996

Rz. 5 [Autor/Stand] § 149 BewG ist mit dem Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Die Vorschrift schafft die Rechtsgrundlage für die Feststellung eines Grundbesitzwerts im Bedarfsfall und gilt für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.1995. Für Zwecke der Grunderwerbsteuer ist die Vorschrift erst für Bewert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Überblick über § 149 BewG

Rz. 9 [Autor/Stand] § 149 BewG regelt die Bewertung von Grundstücken im Zustand der Bebauung. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Grundstücken, die im Ertragswertverfahren zu bewerten sind, und Grundstücken, bei denen der Wert nach § 147 BewG zu ermitteln ist. Rz. 10 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die im Ertragswertverfahren zu bewerten sind, ist nach § 149 Abs. 1 BewG dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wert des Grund und Bodens

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens wird wie bei der Bewertung eines unbebauten Grundstücks nach § 145 Abs. 3 BewG ermittelt. Maßgebend dafür ist die Grundstücksfläche und der um 20 % ermäßigte Bodenrichtwert. Ggf. ist der Bodenrichtwert wegen der Aufteilung in Vorder- und Hinterland, wegen der Berücksichtigung abweichender Geschossflächenzahlen oder bei Ansat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / 3. Verfahrensrechtliche Probleme

Rz. 19 [Autor/Stand] Adressat des formlos zulässigen Optionsantrags[2] war das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 35 ErbStG). Es prüfte die Optionsvoraussetzungen und veranlasste, soweit eine Erbschaftsteuerpflicht für den Erwerb bedarfsbewertungsbedürftigen Vermögens in Betracht kam (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–4, Satz 2 BewG),[3] die Aufnahme erforderlicher Wertfeststel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Fertigstellungsgrad

Rz. 46 [Autor/Stand] Der unter Rz. 44 f. ermittelte Gebäudewert im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit ist nur anteilig, und zwar entsprechend dem Fertigstellungsgrad des im Bau befindlichen Gebäudes nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt, anzusetzen. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich nach den Vorgaben in § 149 Abs. 2 Satz 3 BewG nach dem Verhältnis der bis zum Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Bewertung bei Bestellung eines Erbbaurechts

Rz. 140 [Autor/Stand] Ist an einem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt und wird aufgrund dieses Rechts auf dem Grundstück ein Gebäude errichtet, das im Bewertungsstichtag noch nicht bezugsfertig ist, richtet sich die Bewertung nach § 148 Abs. 1 i.V.m. § 149 BewG. Zwar fehlt in § 148 Abs. 1 BewG der ausdrückliche Hinweis auf die Bewertungsvorschrift des § 149 BewG, jedoch läs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 6 [Autor/Stand] Das grundsätzlich zum Grundvermögen gehörende Wohnungseigentum (vgl. § 68 Abs. 1 Nr. 3 BewG) bildet nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG eine wirtschaftliche Einheit und gilt somit als Grundstück i.S.d. § 70 Abs. 1 BewG. Der Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht darin, den Besonderheiten des Wohnungs-(Teil-)Eigentums bewertungsrechtlich R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bebauung eines zuvor unbebauten Grundstücks

Rz. 34 [Autor/Stand] Wird ein bisher unbebautes Grundstück erstmals mit einem Gebäude bebaut, das im Besteuerungszeitpunkt noch nicht bezugsfertig ist, so ist danach zu unterscheiden, wie das fertigzustellende Gebäude im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu bewerten ist. Maßgebend ist stets das, was tatsächlich neu geschaffen wurde. Der Wille des Erblassers oder Schenkers ist h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Steuerliche Auswirkungen der Einordnung in die Grundstücksart Einfamilienhaus

Rz. 62 [Autor/Stand] Mit Rücksicht auf die Übergangsregelung der Finanzverwaltung in den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 15.5.1985 [2] besteht derzeit für viele Steuerpflichtige die Möglichkeit der Wahl zwischen den Grundstücksarten Einfamilien- und Zweifamilienhaus bzw. Zweifamilienhaus und gemischt-genutztem Grundstück/Mietwohngrundstück (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / 1. Antragsfrist

Rz. 16 [Autor/Stand] Das ErbStRG trat "am" 1.1.2009 in Kraft und Art. 3 ErbStRG trat "am" 1.7.2009 außer Kraft. Nach dieser klaren Anordnung des Art. 6 Abs. 3 ErbStRG galt eine gesetzliche Ausschlussfrist,[2] über deren exaktes Enddatum einst keine Einigkeit herrschte. Der BFH bestätigte aber alsbald die dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 3 ErbStRG nicht entsprechende Auffassung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. unten Rz. 37 f.) handelt. Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstücksbewertung nach Abschluss der Baumaßnahme im Ertragswertverfahren

Rz. 107 [Autor/Stand] Wird ein Industriegrundstück eigengenutzt und lässt sich für dieses Grundstück keine übliche Miete finden, ist die Grundstücksbewertung nach § 147 BewG durchzuführen. Wird ein solches Grundstück umgebaut und dort durch die Baumaßnahme ein Gebäude geschaffen, das nach Abschluss der Bauarbeiten im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, erfolgt die Grundstü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / IV. Der Widerruf der Option

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Antrag auf rückwirkende Anwendung der geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG war grundsätzlich widerruflich. Dies ergab sich im Umkehrschluss aus § 3 Abs. 3 ErbStRG.[2] Danach war der Widerruf nur ausgeschlossen, wenn die Steuerfestsetzung wegen eines Verstoßes gegen die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 19a ErbStG geändert wurde. Weit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bezugsfertigkeit

Rz. 24 [Autor/Stand] Für den Übergang von einem Grundstück im Zustand der Bebauung zu einem bebauten Grundstück kommt es auf die Bezugsfertigkeit der im Bau befindlichen Gebäude an. Ab Bezugsfertigkeit ist das Grundstück als bebaut entweder im Ertragswertverfahren oder nach § 147 BewG zu bewerten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt es als Grundstück im Zustand der Bebauung. Nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Grundstücksart und Stichtagsprinzip – Errichtung von Gebäuden in Bauabschnitten –

Rz. 68 [Autor/Stand] Nach dem im Bewertungsrecht geltenden Stichtagsprinzip kommt es auch bei der Feststellung der Grundstücksart grundsätzlich auf die tatsächlichen Verhältnisse am maßgeblichen Hauptfeststellungs-, Nachfeststellungs- oder Fortschreibungszeitpunkt (Stichtag) an. Entscheidend sind die tatsächliche Nutzung und der tatsächliche Bestand der Wohnungen am jeweilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / I. Allgemeines

Rz. 2 [Autor/Stand] Ein Gesetz mit beschränkter Haltbarkeit: Gültig ab 1.1.2009 trat Art. 3 ErbStRG bereits am 1.7.2009 außer Kraft (Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 ErbStRG). Zeitlich befristet konnte danach ausschließlich für Erwerbe von Todes wegen mit Steuerentstehungszeitpunkten nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 die rückwirkende Anwendung des neuen, ab 1.1.2009 gelten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Das vergleichende Verfahren, das grundsätzlich schon immer die Methode für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bildete, erfordert zur Festlegung der Ausgangsbasis für die Bewertung und der sich darauf aufbauenden vergleichenden Wertermittlung für die Masse der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die beratende Mitwirkung eines mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nach § 147 BewG

Rz. 116 [Autor/Stand] Wird ein Grundstück, für das sich keine übliche Miete ermitteln lässt und das demnach nach § 147 BewG zu bewerten ist, durch eine Baumaßnahme erweitert, um- oder ausgebaut, so ist für dieses Grundstück, wenn es nach Bezugsfertigkeit weiterhin nach § 147 BewG zu bewerten ist, ein Grundstückswert nach § 149 Abs. 3 BewG zu berechnen. Maßgebend dafür sind d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berufung und Pflichten der Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 67 Abs. 3 BewG wird die Anzahl und die Funktion der Mitglieder des Gutachterausschusses gesetzlich festgelegt. Danach bestehen die Gutachterausschüsse grundsätzlich aus sieben Personen. Allerdings ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl möglich. Rz. 23 [Autor/Stand] Den Vorsitz führt der Oberfinanzpräsident der jeweiligen Oberfinanzdirektion oder e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wert der im Besteuerungszeitpunkt geschaffenen Bausubstanz

Rz. 39 [Autor/Stand] Die im Besteuerungszeitpunkt neu geschaffene Bausubstanz ist aus dem Grundstückswert nach Fertigstellung des Gebäudes zu ermitteln. Die Bewertung erfolgt hier im Ertragswertverfahren, und zwar unter Ansatz der üblichen Miete, die im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu erzielen wäre (§ 149 Abs. 2 Satz 1 BewG). Hierbei handelt es sich um eine St...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Lösung derartiger Doppelbesteuerungsprobleme hat die Bundesrepublik rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die dem nationalen Recht vorgehen (§ 2 AO). Sie regeln vorrangig in den Zuweisungsartikeln die Abgrenzung der Besteuerung zwischen dem Quellenstaat (Ausland) und Wohnsitzstaat (Deutsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5 Streitschlichtung (BEPS 14)

Das BEPS Teilprojekt Nr. 14 beschäftigt sich mit der Notwendigkeit der Streitbeilegung, da nach dem gesamten 'BEPS Projekt zu erwarten ist, dass sich die Fiski verstärkt um das Steueraufkommen eines international tätigkeigen Unternehmens streiten werden. Hierzu sollen die Regelungen über Verständigungs- und Schiedsverfahren verbessert werden. Verständigungsverfahren sind zwis...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.2 Der Nichtanwendungserlass

Diese Sichtweise widerspricht einerseits dem mit der Einführung der §§ 7 ff. AStG verfolgten gesetzgeberischen Willen und der hierauf fußenden seither praktizierten Handhabung der Finanzverwaltung. Andererseits verkennt das Urteil den Regelungsinhalt des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015 [1] vertri...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Anrechnungsüberhänge – Anrechnung auf die Gewerbesteuer?

Bei hoher Brutto-Quellensteuer und niedrigen inländischen Einkünften ergibt sich häufig ein Anrechnungsüberhang. Nach der Grundsatzbeurteilung der Finanzverwaltung enthält das GewStG keine Regelung über eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt. In der Literatur wird hingegen die Auffassung vertreten, dass Art. 23A Abs. 2 OECD-MA nicht differenziert zwischen der Anre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr