Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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Teil A: Rechtsmittel / 71 Rechtsbeschwerde, Begründung [Rdn 1069]

Rdn 1070 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 1045. Rdn 1071 1.a) Gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 1 muss die Rechtsbeschwerde begründet werden, d.h. es muss ein Rechtsbeschwerdeantrag gestellt werden und aus der Begründung des Antrags muss sich ergeben, ob die Sachrüge und/oder die Verfahrensrüge erhoben wird. ☆ Die Fris...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 152 Revision, Einlegung, Form [Rdn 2117]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Form und Frist des Antrags

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 5 KStG ist der Antrag in der St-Erklärung für den VZ zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt; das ist der VZ, in dem das Wj des schädlichen Beteiligungserwerbs endet. Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antrag nach § 8d KStG die Formvorschriften für die St-Erklärung insbes auch bei elektronischer Er...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 30]

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gründungstheorie

Tz. 69 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der vor allem im anglo-amerikanischen und (früher) sozialistischen Bereich weit verbreiteten Gründungstheorie, die im dt Schrifttum einen eher kleinen Anhängerkreis (zB s Meilicke, RIW 1992, 528) vorweisen kann, untersteht eine Gesellschaft zivilrechtlich grds dem Recht des Staates, in dem sie unter Beachtung der dort geltenden Formvors...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Aktiengesellschaften

Tz. 28 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtliche Grundlage für die AG nach dt Recht ist das AktG v 06.09.1965 (BGBl I 1965, 1098) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die AG ist eine jur Pers mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grund-Kap, das grds mind 50 000 EUR betragen muss, zerlegt ist in Aktien(-Anteile). Am Gründungsvertrag einer AG können eine oder mehrere Pers teilne...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 81 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 1180]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeine Vorschriften

§ 67 Begriff der Geldforderung (1) Geldforderung ist jede Forderung, die auf Leistung einer bestimmten Wertgröße in Geld gerichtet ist. Geldforderungen im Sinne des Vollstreckungsrechts sind auch die Haftungsansprüche für Geldleistungen, zum Beispiel die Ansprüche im Fall der Verurteilung zur Duldung der Zwangsvollstreckung. (2) Sollen Stücke einer bestimmten Münzsorte oder be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Beschlussverfahren

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das Beschl-Verfahren wird wie folgt durchgeführt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlage für Erwerbs- und Wirtschaftsgen ist das Ges betr die Erwerbs- und Wirtschaftsgen (GenG) v 01.05.1889 (RGBl I 1889, 55) in der Neufassung v 16.10.2006 (BGBl I 2006, 2230) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Danach sind Gen Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.1 Allgemeines

Tz. 600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der GAV kann durch im Vertrag selbst festgelegten Zeitablauf enden, in den meisten Fällen wird er jedoch durch Kündigung (§ 297 AktG) oder einvernehmliche Aufhebung (§ 296 AktG) enden. Kündigung und Aufhebung des GAV bedürfen der Schriftform (s § 296 Abs 1 S 3 AktG). Wegen der zu beachtenden Formvorschriften bei Beendigung des GAV s Khonsar...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / II. Besonderheiten der Klageschrift

Rz. 414 Für die Klageschrift ist Folgendes zu beachten:mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 42 Nichtigkeitsklage, Klageschrift [Rdn 576]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 157 Zuständigkeit (1) Wechsel- und Scheckproteste werden durch einen Notar oder einen Gerichtsbeamten aufgenommen (Artikel 79 des Wechselgesetzes (WG); Artikel 55 Absatz 3 des Scheckgesetzes (ScheckG)). (2) Zu den Gerichtsbeamten, die für die Aufnahme von Protesten zuständig sind, gehört auch der Gerichtsvollzieher. § 158 Begriff und Bedeutung des Protestes (1) Hat ein Wechsel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 103 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des ausl oder grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umwandlungsarten ist bei den übertragenden Umwandlungen die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil die Übertragung des Vermögens durch Gesamtrechtsnachfolge vorau...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S.V. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Rücknahme des Antrags (Widerrufsmöglichkeit)

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie die Frage der Ausschlussfrist bei der Antragstellung (s Tz 24) war auch die Möglichkeit einer späteren Rücknahme des Antrags umstritten. Die ges Regelung des § 8d KStG selbst äußert sich – anders als zB § 32d Abs 2 Nr 3 S 5ff EStG – nicht dazu, ob der Antrag iSd § 8d Abs 1 S 5 KStG widerruflich ist. Andererseits ist aber auch nicht ausdr...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 75 Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1122]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Dateiformat elektronischer Dokumente

Leitsatz Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann i.S.d. § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 ERVV genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Hintergrund: Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht Nach § 52a Abs. 1...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.1 Gründung der Komplementär-GmbH

Die GmbH unterliegt den Formvorschriften des GmbH-Gesetzes, sodass der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Als Gesellschaftszweck ist in der GmbH-Satzung die Tätigkeit als Geschäftsführerin der GmbH & Co KG zu nennen.mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2 Formvorschriften

Die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen für einen der begünstigten Zwecke erfordert die Einhaltung ganz bestimmter Formalien, und zwar in Bezug auf den Empfänger der Zuwendung, den Spendenweg und die Art der Empfangsbestätigung (Spendenbescheinigung). 2.1 Zuwendungsempfänger Ein Spendenabzug setzt grundsätzlich voraus, dass der Spendenempfänger in Deutschland ansässig is...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.3.3 Elektronische Spendenbescheinigung

Zuwendungsbestätigungen können vom Spendenempfänger nach § 50 Abs. 2 EStDV elektronisch an das Wohnsitzfinanzamt übermittelt werden, wenn der Spender den Empfänger unter Mitteilung seiner Identifikationsnummer dazu bevollmächtigt. In diesem Fall sind die Daten zusätzlich dem Spender elektronisch oder als Papierausdruck zu übermitteln. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.1 Zuwendungsempfänger

Ein Spendenabzug setzt grundsätzlich voraus, dass der Spendenempfänger in Deutschland ansässig ist. Ausnahmsweise ist der Spendenabzug auch für Einrichtungen in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat möglich[1], wenn die dort ansässige Einrichtung die Voraussetzungen der deutschen Rechtsvorschriften für die Gewährung von Steuervergünstigungen erfüllt.[2] Weitere Voraussetzung ist, dass...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.3 Spendenbescheinigung

Dem Spender obliegt die formelle Nachweisführung in Form einer Zuwendungsbestätigung.[1] Liegt dieser formelle Nachweis nicht vor, scheidet ein Spendenabzug aus. Praxis-Beispiel Spendenbescheinigung Spenden anlässlich einer Straßensammlung sind mangels Spendenbescheinigung selbst dann nicht abzugsfähig, wenn die Spende durch Zeugen glaubhaft gemacht werden könnte. Auch "Klinge...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.3.1 Amtliche Zuwendungsbestätigung

Das BMF hat für die Zuwendungsbestätigung verbindliche Muster veröffentlicht, deren Verwendung nach § 50 Abs. 1 EStDV Voraussetzung für den Spendenabzug ist.[1] Die Muster werden auf der Internetseite des BMF unter: "Formularcenter – Steuerformulare – Gemeinnützigkeit" als ausfüllbare Formulare zur Verfügung gestellt. Sie können auch selbst hergestellt werden. Hinweis Nachwei...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.2 Spendenweg

Jede der für den Empfang von Spenden berechtigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist befugt, selbst unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und hierüber Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Außerdem dürfen alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften und öffentlichen Dienststellen im Inland als Durchlaufstelle auftreten und...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.3.2 Vereinfachter Spendennachweis

In bestimmten Spendensituationen bedarf es aus Vereinfachungsgründen keiner Spendenbescheinigung. Als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z. B. der Kontoauszug, der Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck beim Onlinebanking). Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierung...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.1 Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung als Forderungsabtretung i. S. d. § 398 BGB wird dem Arbeitgeber eine Forderung des Sicherungsgebers an einen seiner Schuldner (Drittschuldner) oder ein anderes Recht (§ 413 BGB) übertragen. Mit Abschluss des Vertrags tritt der Arbeitgeber als neuer Gläubiger an die Stelle des Sicherungsgebers (§ 398 BGB). Der Sicherungsvertrag (Abschn. 3) beschrän...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Grundlegendes zum Fristverlängerungsantrag

Besteht eine unter I. skizzierte Abgabeverpflichtung und kann die unter II. normierte Abgabefrist nicht eingehalten werden, so wird sich sowohl in Nichtberatenen- als auch in Beratenenfällen regelmäßig ein Antrag auf Fristverlängerung aufdrängen. Formlose Antragstellung möglich: Ein Fristverlängerungsantrag kann mangels entsprechender Formvorschriften grds. formlos gestellt w...mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / 6.1 Zivilrechtlich

§ 35a GmbHG ist eine Ordnungsvorschrift. Das zuständige Registergericht hat für die Befolgung zu sorgen. Es kann gegen Geschäftsführer oder Liquidatoren nach § 79 GmbHG auch wiederholt Ordnungsstrafen verhängen, wenn die Geschäftsbriefe der Gesellschaft die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht richtig enthalten. Das einzelne Zwangsgeld darf nicht höher als 5.000 EUR sei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zusammenfassung von Konzernlagebericht und Lagebericht des Mutterunternehmens (Abs. 5)

Rz. 92 Werden Konzernabschluss und Jahresabschluss des MU gemeinsam offengelegt, dürfen nach § 298 Abs. 3 HGB der Konzernlagebericht und der Lagebericht des MU zusammengefasst werden (§ 298 Rz 88 ff.). Sinn und Zweck ist die Vermeidung von Wiederholungen und redundanten Angaben. In diesem Fall sind die Vorschriften der §§ 298 und 315 HGB gleichermaßen zu erfüllen. Rz. 93 Der ...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.1 Berufung

Rz. 6 Die Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit werden nicht gewählt (vgl. die Sozialwahlen bei den anderen Sozialversicherungsträgern), sondern berufen. Die Berufung erfolgt für eine Amtsdauer von 6 Jahren, sofern nicht ein Mitglied lediglich für den Rest einer Amtsperiode (als Nachfolger) berufen wird. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form der Ber...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit wird nicht wie beim Vorstand von einer Richtlinienkompetenz für den vorsitzenden Geschäftsführer und im Übrigen dem Ressortprinzip geprägt. Daraus ergibt sich zunächst, dass auch bei einer Aufteilung der Aufgaben auf die Mitglieder der Geschäftsführung der vorsitzende Geschäftsführer von seiner Gesamtverantwortung nicht entbu...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 1 Aufzeichnungspflichten für Großverdiener (sog. "Einkunftsmillionäre")

Beträgt die Summe der positiven Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit,[1] Kapitalvermögen,[2] Vermietung und Verpachtung[3] sowie sonstigen Einkünften[4] (sog. "Überschusseinkünfte")[5] mehr als 500.000 EUR,[6] müssen Aufzeichnungen und Unterlagen über die zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufbewahrt werden.[7] Maßgebend sind ausschließlich die positive...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 6.1 Elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen

Die Europäische Union will die Elektronische Rechnung (E-Rechnung, X-Rechnung) für die Abrechnung des öffentlichen Auftragswesens verbindlich machen. In Deutschland ist daher die Abrechnung von öffentlichen Aufträgen seit 27.11.2020 nur noch in elektronischer Form möglich. Wie kann man öffentliche Aufträge elektronisch abrechnen? Hierzu muss man sich zunächst bei der zentralen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zusätzliche Formvorschriften (Abs 2, 3).

Rn 2 Verwiesen wird auf nationale Formvorschriften für Güterstandsvereinbarungen (Hilbig-Lugani DNotZ 17, 739, 748f). Dies erlaubt eine direkte Anwendung von §§ 1408, 1410, die eine notarielle Form bei gleichzeitiger Anwesenheit der Ehegatten verlangen (Campbell NZFam 20, 678, 683). Die Einführung einer besonderen nationalen Kollisionsnorm wie Art 46e EGBGB bezüglich der Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterschiedliche Formvorschriften (Abs 3).

Rn 3 Haben die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnl Aufenthalt in verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten u sieht das Recht beider Staaten unterschiedliche Formvorschriften vor, so gilt die mildere Form (Helms FamRZ 11, 1765, 1769; MüKo/Winkler von Mohrenfels Rz 6). Die Vereinbarung ist formgültig, wenn sie den Vorschriften des Rechts eines dieser Mitglie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 4 WEG – Formvorschriften.

Gesetzestext (1) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich. (2) 1Die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form. 2Sondereigentum kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung eingeräumt oder aufgehoben werden. (3) Für einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zusätzliche Formvorschriften (Abs 2).

Rn 2 Sieht jedoch das Recht des teilnehmenden MS, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnl Aufenthalt hatten, zusätzliche Formvorschriften für solche Vereinbarungen vor (dazu Hilbig-Lugani DNotZ 17, 739, 748), so sind diese Vorschriften anzuwenden (II). Nach Art 46e EGBGB ist eine Rechtswahlvereinbarung nach Art 5 der VO notariell zu beurkunden, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zusätzliche Formvorschriften des gewöhnlichen Aufenthalts (Abs 2).

Rn 2 Stellt das Recht des MS, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Vereinbarung ihren gewöhnl Aufenthalt haben, zusätzliche Formvorschriften auf (zB § 1410 BGB), so sind diese anzuwenden (Opris NZFam 20, 501, 504). Haben die Ehegatten ihren gewöhnl Aufenthalt in verschiedenen MS, u sieht das Recht beider Staaten unterschiedliche Vorschriften vor, so ist die Vereinbarung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zusätzliche Formvorschriften des Güterstatuts (Abs 3).

Rn 4 Sieht das auf den Güterstand anzuwendende Recht zusätzliche Formvorschriften vor, so sind diese zusätzlich zu I u II kumulativ anzuwenden (III). Dies kann, muss aber nicht das Recht eines teiln MS sein (Dutta FamRZ 16, 1973, 1984). Diese kollisionsrechtliche Abweichung vom Favor-negotii-Prinzip bewirkt, dass die Einhaltung der Ortsform als solche nicht ausreicht. Vielfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Öffentlich-rechtliche Formvorschriften.

Rn 15 Öffentlich-rechtliche Verträge erfordern gem § 57 VwVfG zumindest Schriftform. Für privatrechtliche Geschäfte juristischer Personen des öffentlichen Rechts, insb der Gemeinden, sieht das Landesrecht zB in Gemeindeordnungen häufig besondere Förmlichkeiten vor. Da den Ländern insoweit die Gesetzgebungskompetenz fehlt, handelt es sich um Vertretungsregeln. Ein Verstoß füh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verstoß gegen Formvorschriften (§ 1311).

Rn 19 Während die Regelung über den Trauvorgang (§ 1312) nur Ordnungscharakter hat, führt ein Verstoß gegen § 1311 zur Aufhebbarkeit der Ehe (§ 1314 I). Ein Verstoß gegen die zwingende Mitwirkung eines Standesbeamten (§ 1310) ist nicht in der Regelung erfasst, weil dieser zur Nichtehe führt, die nicht aufgehoben werden kann bzw muss. Rn 20 Die Aufhebungsmöglichkeit entfällt d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Form der Vereinbarung.

Rn 2 Vor Rechtskraft der Ehescheidung getroffene Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung. Zweck der Formvorschrift ist es, durch die Mitwirkung eines Notars die fachkundige und unabhängige Beratung der vertragsschließenden Parteien sicherzustellen, um die Vertragspartner vor übereilten Erklärungen zu bewahren und ihnen die rechtli...mehr