Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Angesichts der vielfältigen Eintragungsvorschriften des öffentlichen Rechts hat § 38 GBO eine hohe praktische Bedeutung. Flankiert nur durch die besondere Formvorschrift des § 29 Abs. 3 GBO stehen die behördlichen Ersuchen außerhalb der auf Bewilligung und Antrag aufbauenden Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts (GBA). Dazu ordnet § 38 GBO einen Vorrang des öffentlich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Persönliche Rücknahme durch einen Beteiligten

Rz. 16 Verfahrensrechtlich zulässig ist die Antragsrücknahme durch den Beteiligten selbst, auch wenn der Antrag vom Notar für diesen eingereicht wurde.[31] Hier zeigt sich, dass der Notar verfahrensrechtlich nicht als selbstständiger Akteur auftritt, sondern immer nur für den/die Beteiligten. Auch ist seine Verfahrensstellung – im Gegensatz etwa zum Anwaltsprozess gem. § 78 ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeurkundung; Heilung

Rz. 51 Ein Verstoß gegen die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG führt zur Nichtigkeit des Verpflichtungsvertrages nach § 125 Satz 1 BGB. Rz. 52 Ein formnichtiges schuldrechtliches Geschäft wird allerdings nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG geheilt, sobald das dingliche Vollzugsgeschäft der Anteilsübertragung wirksam wird. Auch Änderungen des schuldrechtlichen Vertrages, die nach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einräumung und Aufhebung von Wohnungseigentum nach WEG

Rz. 7 Die zur Einräumung und Aufhebung von Wohnungseigentum nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 WEG notwendige Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form (§ 4 Abs. 2 WEG). Sie enthält aber keine Übertragung, sondern eine Inhaltsänderung des Miteigentums. In § 20 GBO wird sie nicht erwähnt und nach hier vertretener (Minder-)Meinung damit auch von § 20 GBO nicht erfas...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Bestellung des ersten Vorstands

Rz. 610 Der erste Vorstand wird nach § 30 Abs. 4 AktG vom Aufsichtsrat bestellt. Die Bestimmung ist zwingend. Gem. § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG darf die Bestellung höchstens für einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates, der der einfachen Mehrheit bedarf. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Es gilt jedoch die F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Formfragen

Rz. 517 Die Abtretung eines Geschäftsanteils unterliegt auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen stets der Formvorschrift des § 15 Abs. 3 GmbHG. Die Formbedürftigkeit der schuldrechtlichen Treuhandabrede ergibt sich aus § 15 Abs. 4 GmbHG für die Übertragungstreuhand, bei der der Treuhänder den Geschäftsanteil vom bisherigen Gesellschafter erwirbt, sowie die Vereinbarungstreu...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / V. Zeichnung des Prokuristen im Geschäftsverkehr

Rz. 34 Der Prokurist hat gem. § 51 HGB in der Weise zu zeichnen, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt. Bei § 51 HGB handelt es sich nicht um eine Formvorschrift i.S.d. § 125 Satz 1 BGB, sondern lediglich um eine reine Ordnungsvorschrift.[82] Ein Verstoß gegen § 51 HGB führt daher nicht zur Unwirksamkeit der Zeichnung oder des Geschä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Ausnahme: Legitimer Grundschuldbriefinhaber Abs. 2

Rz. 22 Die Bestimmung des Abs. 2 ergibt sich aus der materiellrechtlichen Regelung des § 1155 BGB. Die Anwendung setzt den Besitz am Brief und die (im Fall mehrfacher Abtretungen: ununterbrochene) Kette von Abtretungserklärungen voraus. Abs. 2 verweist dabei ausschließlich auf § 1155 BGB, nicht (auch) auf § 1154 BGB. MaW: Die Abtretungserklärungen müssen öffentlich-beglaubig...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Formbedürftige Verträge

Rz. 18 In Ausnahmefällen ist jedoch bereits der Architektenvertrag formbedürftig. Zum einen betrifft dies Vorgaben des Kommunalrechts. In den Gemeinde-/Kreisordnungen und den Zweckverbandsgesetzen der einzelnen Länder finden sich materiell-rechtliche Regelungen zur Beschränkung der Vertretungsmacht der Gemeindeorgane. Grundsätzlich können sich Kommunen, sofern es sich nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Keine Anwendung der Art. 11 Abs. 4 EGBGB und Art. 11 Abs. 5 Rom I-VO auf Grundstückssachverhalte

Rz. 187 Gemäß Art. 11 Abs. 5 Rom I-VO gilt für die Form obligatorischer Verträge über Grundstücke das Recht des Belegenheitsstaates, wenn es international zwingend die Anwendung seiner Formvorschriften vorschreibt (vgl. Rdn 344). Weitergehend unterdrückt Art. 11 Abs. 4 EGBGB für die dinglichen Verfügungen über Sachen, und damit auch über Grundstücke, die Ortsform völlig und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beachtung der Form

Rz. 119 Wahrung der vorgeschriebenen Form. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen bewirkenden und bezeugenden Urkunden. Rz. 120 Bei der Ausstellung von bewirkenden Urkunden durch Behörden gilt für die Urkunde die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Form, erleichtert durch die Formvorschrift des Abs. 3. Diese Form ersetzt die der öffentlichen Beglaubigung, gleichgülti...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Umwandlungsplans

Rz. 2141 Art. 37 SE-VO enthält im Hinblick auf den Umwandlungsplan keine Formvorschriften. Auch allgemeine Formvorschriften für die Pläne, die im Vorfeld der Umstrukturierungsmaßnahmen aufgestellt werden müssen, enthält die SE-VO nicht. Die Verweisungsnormen, in denen die SE-VO ergänzend auf das nationale Recht verweist, sind nicht einschlägig, weil die Frage nach der Form d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Fälle der Beweisnot

Rz. 37 In einzelnen Fällen, in denen ein Nachweis der Eintragungsvoraussetzung in der Form des Abs. 1 scheitert, gewährt die Rspr. eine Beweiserleichterung durch Zulassung anderer Nachweismittel. Gegebenenfalls können sowohl tatsächliche Erfahrungssätze, andere Nachweismittel und eine Modifizierung des Überzeugungsmaßstabs alternativ oder nebeneinander angewendet werden. Das...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 247 Besonderheiten zur Verschmelzung ergeben sich insbesondere daraus, dass für alle Beteiligten, aber auch für Dritte (Gläubiger oder zukünftige Gesellschafter) aus der notariellen Urkunde selbst heraus genau bestimmt oder zumindest bestimmbar sein muss, welche Vermögensgegenstände auf welchen Rechtsträger übergehen bzw. bei welchem Rechtsträger verbleiben. Daher bedarf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Grenzen der Rechtswahl

Rz. 333 Ist der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Rechtswahl nur mit einem Staat verbunden, schließt dies zwar eine Rechtswahl nicht aus, nach Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO müssen die zwingenden Vorschriften des "abgewählten Rechts" aber vorrangig Geltung in Anspruch nehmen. Die vorausgesetzte fehlende Auslandsberührung liegt im hier interessierenden Bereich nicht vor, wenn entweder da...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Ausscheiden aus der Gesellschaft und Zahlung der Barabfindung

Rz. 473 Nach dem neuen Schutzkonzept der UmwRL soll das Recht zur Anteilsveräußerung die Anteilsinhaber davor schützen, gegen ihren Willen an einer Rechtsform ausländischen Rechts beteiligt zu werden.[948] In Umsetzung dieses Konzepts werden Anteilsinhaber, die das Barabfindungsangebot form- und fristgerecht angenommen haben, nicht Anteilsinhaber der aus der grenzüberschreit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Nichtige Beschlüsse

Rz. 377 Ein an einem besonders schwerwiegenden Mangel leidender Gesellschafterbeschluss ist nichtig; die Nichtigkeit ist nach h.M. analog § 241 AktG durch Klage geltend zu machen.[1272] Allgemeine Nichtigkeitsgründe sind danach Einberufungsmängel,[1273] Nichtbeurkundung von kraft Gesetzes beurkundungsbedürftigen Beschlüssen, Beschlüsse mit wesensfremden Inhalten oder solche,...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Formerfordernis

Rz. 42 Die Schiedsvereinbarung bedarf gem. § 1031 Abs. 1 ZPO einer Nachrichtenübermittlung, mit der sich die Schiedsvereinbarung nachweisen lässt (etwa Brief oder E-Mail).[93] Zweck dieses Formerfordernisses ist die Beweisfunktion der schriftlichen Urkunde.[94] Es handelt sich dabei um eine echte Formvorschrift und nicht lediglich um eine Beweiserleichterung.[95] Die Formerf...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Kombination aus subjektiver Theorie und Andeutungstheorie (h.M.)

Rz. 32 Die objektive Theorie des Reichsgerichts wird heute m.E. zu Recht kritisiert, weil sie in der Gefahr steht, den Willen des Erblassers zu missachten.[88] Die heute ganz h.M. folgt daher der subjektiven Theorie, kombiniert diese jedoch mit der Andeutungstheorie.[89] Ehegatten können bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments die Formerleichterung des § 2267 ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Notarielle Beurkundung durch im Ausland bestellten Notar?

Rz. 457 Umstritten ist – ebenso wie bei der Beurkundung des Umwandlungsplans – die Frage, ob der Umwandlungsbeschluss für eine deutsche Gesellschaft durch einen im Ausland bestellten Notar beurkundet werden kann. Eine höchstrichterliche Entscheidung auch dieser Frage steht aus. Das Kammergericht hat die Beurkundung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter einer deuts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einreichung einer Beschwerdeschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 1

Rz. 7 Die Beschwerde kann gem. Abs. 2 S. 1 Alt. 1 durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per Bote, per Post sowie als Telebrief,[13] Fax [14] oder Computerfax [15] eingelegt werden. Soweit die Möglichkeit der Einreichung per Fax oder Computerfax eröffnet ist (z.B. durch Angabe einer Faxnummer), muss das Gericht für die Funktionsfähigkeit des Empfangsgerätes auch nach Dienst...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Konkretisierung der zu übertragenden Vermögensgegenstände

Rz. 501 Da bei der Einbringung sämtliche Vermögensgegenstände einzeln und nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden, ist es aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes erforderlich, die zu übertragenden Vermögensgegenstände hinreichend genau zu individualisieren und zu konkretisieren.[977] Hinweis Die Konkret...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Gesellschaftsvertrag

Rz. 122 In der Praxis wird die Höhe der Ergebnisbeteiligung des stillen Gesellschafters regelmäßig zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter vertraglich vereinbart. Die Vereinbarung kann stillschweigend oder im Gesellschaftsvertrag erfolgen.[151] Hinweis Eine gesellschaftsvertragliche Regelung des Beteiligungsmaßstabs sollte nicht nur den Verteilungsschlüssel festl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Integration mit dem Liegenschaftskataster; Richtigstellungen und Gesamtrechte

Rz. 1 § 127 GBO schafft die Rechtsgrundlage, nach der die Länder die maschinelle Übernahme von Daten des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters aus dem jeweils anderen Verzeichnis einführen können (und zwar über die gemeinsame Nutzung von Hilfsverzeichnissen hinaus, vgl. § 126 GBO Rdn 25). Die in Abs. 1 bereits erhaltenen Verordnungsermächtigungen zugunsten der Landesregi...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Vollmachten

Rz. 70 Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB materiell-rechtlich nicht der Form des Vertretergeschäfts, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas Abweichendes vorschreibt. Für die Gründung einer GmbH verlangt das Gesetz in § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell beglaubigte Vollmacht. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages können dagegen auch durch formfrei bevollmächt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Unterrichtung des Empfängers

Rn. 62 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl muss gemäß § 37b Abs 3 S 3 EStG den Empfänger über die Pauschalversteuerung unterrichten, eine spezielle Formvorschrift gibt es nicht. Die Unterrichtung kann in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen, wobei auf den Empfängerkreis abzustellen ist. Bei eigenen ArbN kann ein Hinweis in der Lohnabrechnung oder aber auch ein Aushang ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 359 Innerbetriebliche Mediation ist ein Instrument der Konfliktlösung, das in modernen Unternehmen immer häufiger eingesetzt wird. Gerade das Arbeitsrecht eröffnet bei Durchführung einer erfolgreichen Mediation die besondere Chance, ohne Rücksicht auf Ansprüche des Einzelnen, auf Positionen und Rechtslagen und ohne Rechtsanwendung den Konflikt nachhaltig und umfassend be...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Autonomie und anwendbares Recht

Rz. 32 Die Schiedsvereinbarung ist autonom, d.h. sie ist in ihrem Bestand auch dann nicht von dem Hauptvertrag abhängig, wenn sie als Schiedsklausel in dem Vertragstext selbst enthalten ist (s. § 1040 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Das bedeutet in der Praxis, dass die Frage der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses – z.B. wegen einer Anfechtung nach § 123 BGB oder wegen eines Gesetzesver...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Form des Joint Venture-Vertrages

Rz. 33 Für den Joint Venture-Vertrag gelten keine allgemeinen Formvorschriften. Er kann demnach grds. formfrei – theoretisch sogar mündlich – geschlossen werden. Allerdings können Formanforderungen aufgrund der für das Joint Venture gewählten Rechtsform zu beachten sein.[34] Das ist namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG der Fall, den beiden für Equity Joint Ventures a...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation?

Rz. 418 Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit der Urkundsbeteiligten und des Notars an einem Ort.[827] Rz. 419 Mit Inkrafttreten des DiRUG [828] und des DiREG [829] zum 1.8.2022 bzw. 1.8.2023 hat der Gese...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Formstatut

Rz. 344 Die Form von Rechtsgeschäften regelt Art. 11 Rom I-VO. Ein Schuldvertrag ist formgültig, wenn er alternativ die Formerfordernisse des Rechts, das auf ihn nach den Art. 3 ff. Rom I-VO zur Anwendung kommt, einhält oder aber diejenigen, die am Ort des Vertragsschlusses gelten. Zur Form zu zählen ist dabei v.a. die Frage, ob die Mitwirkung Dritter, z.B. eines Notars, erf...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 4. Formfreiheit, Schriftformklausel

Rz. 10 Handelsgeschäfte sind wie andere bürgerliche Rechtsgeschäfte grds. formfrei. Die besonderen Formvorschriften des BGB (wie z.B. nach § 311b Abs. 1 BGB) und anderer Gesetze (wie z.B. nach §§ 2 Abs. 1, 15 GmbHG) gelten auch für sie. Bedeutende Ausnahmen finden sich in § 350 HGB, wonach die Bürgschaftserklärung eines Kaufmanns oder das Schuldversprechen bzw. das Schuldane...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form

Rz. 78 Das Ersuchen hat in der Form des § 29 Abs. 3 GBO zu erfolgen.[146] Weitergehende, strengere Formvorschriften des BeurkG sind auf das behördliche Ersuchen nicht anzuwenden. Eine Verbindung mehrerer Blätter mit Schnur und Prägesiegel (analog § 44 BeurkG) ist nicht erforderlich, zumal dann nicht, wenn sich die Einheit der mehrblättrigen Erklärung aus dem fortlaufenden Te...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009;[1] Abs. 1 S. 2 geändert m.W.v. 1.7.2014 durch Gesetz vom 10.10.2013.[2] Mit § 137 GBO werden die aus den §§ 29 ff. GB...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Form

Rz. 342 Hinsichtlich der Formvorschriften gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den ursprünglichen Abschluss des Gesellschaftsvertrages (S. dazu Rdn 147 ff.). Verpflichtet sich also ein eintretender Gesellschafter dazu, der Gesellschaft im Wege der Beitragsleistung ein Grundstück zu übereignen, bedarf der Vertrag ebenso der notariellen Beurkundung wie dies der originär...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / b) Verfügungsgeschäft

Rz. 55 Das Verfügungsgeschäft unterliegt nach herrschender Meinung dem Gesellschaftsstatut der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden. Die Anteile müssen deshalb nach den Formvorschriften übertragen werden, die dafür nach dem Recht des Staates gelten, das für die Gesellschaft selbst maßgebend ist. § 15 Abs. 3 GmbHG ist auf diese Übertragungen nicht anzuwenden.[72] Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15 Mitwirkungspflichten

Um dem Prüfer eine ordnungsgemäße Prüfung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten und zur Verfügung zu stellen. Er hat die Aufzeichnungen nach §§ 8 und 9 der BVV so zu führen, dass bei einer Prüfung innerhalb angemessener Zeit ein Überblick über die formelle und sachliche Richtigkeit der Entgeltabrechnung gewährleistet ist. Er muss ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ist eine zur Eintragung erforderliche Erklärung oder eine andere Voraussetzung der Eintragung durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen, so kann diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a des Beurkundungsgesetzes versehenes elektronisches Dokument übermittelt werden. Der Nachweis kann auch durch die Übermittlung ein...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Stationen der Entstehung

Rz. 491 Im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander entsteht die OHG mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch dann, wenn sie nach außen mangels Betriebs eines Handelsgewerbes und fehlender Eintragung als GbR zu behandeln ist. Der Gesellschaftsvertrag bedarf grds. – soweit sich eine Formbedürftigkeit nicht aus besonderen Formvorschriften (wie z.B. § 311b A...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Form der Stimmabgabe

Rz. 274 Besondere Formvorschriften für die Stimmabgabe gibt es im Gesetz weder für die innerhalb noch für die außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefassten Beschlüsse.[476] Werden sie innerhalb von Gesellschafterversammlungen gefasst, wird regelmäßig eine mündliche Stimmabgabe erfolgen, bei außerhalb von förmlichen Gesellschafterversammlungen gefassten Beschlüssen komm...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Einbringungsvertrag

Rz. 669 Von den Festsetzungen in der Satzung über die Sacheinlage und Sachübernahme zu unterscheiden ist der Einbringungsvertrag.[2164] Während der Einbringungsvertrag bei der Sachübernahme ein rein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, i.d.R. ein Kaufvertrag, ist,[2165] ist der Einbringungsvertrag bei der Sacheinlage ein körperschaftsrechtliches Rechtsgeschäft eigener Art.[2166...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Anerkennung ausländischer öffentlicher Urkunden/Legalisation

Rz. 107 Bei ausländischen öffentlichen Urkunden stellt sich neben der materiellen Wirksamkeit der Beurkundung auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische öffentliche Urkunde im Inland als "öffentliche Urkunde" anzuerkennen ist. Dies wird insb. bei der Vorlage von Urkunden bei Behörden (z.B. Grundbuchamt und Handelsregister) relevant. Grds. wird der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Weitere Zwecke der öffentlichen Präventivkontrolle

Rz. 2352 Der Unionsgesetzgeber betont in ErwG 9 und ErwG 9a die Bedeutung der öffentlichen Präventivkontrolle zur Verhütung illegaler Aktivitäten. Die verpflichtende öffentliche Präventivkontrolle im Einklang mit der DRL II soll im öffentlichen Interesse insbesondere die Umgehung wichtiger Unions- und nationaler Gesetzgebung, namentlich zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terr...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / IV. Zusammenfassung

Rz. 55 Die Testierform des gemeinschaftlichen Testaments ist Ehegatten und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen vorbehalten. Diese in §§ 2265 BGB, 10 Abs. 4 LPartG enthaltene ausdrückliche Anordnung erlaubt nach überzeugender h.M. keinen Gegenschluss in dem Sinne, dass mit gemeinschaftlichem Testierwillen getroffene Verfügungen anderer Personen stets als wi...mehr