Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 16 Gesetz iSd BGB und damit auch von § 125 1 ist jede Rechtsnorm, Art 2 EGBGB (BGH NJW 01, 601). Nicht jede gesetzliche Regelung rechtsgeschäftlicher Formen beinhaltet jedoch eine Formvorschrift gem § 125 1. Eine derartige gesetzliche Formvorschrift setzt voraus, dass die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts von der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form abhängt, woran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vereinbarung über den ehelichen Güterstand bedarf der Schriftform, ist zu datieren und von beiden Ehegatten zu unterzeichnen. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, sind der Schriftform gleichgestellt. (2) Sieht das Recht des Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Vereinbarung ihren gewöhnlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 25 EuPartVO – Formgültigkeit einer Vereinbarung über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft.

Gesetzestext (1) Die Vereinbarung über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft bedarf der Schriftform, ist zu datieren und von beiden Partnern zu unterzeichnen. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, sind der Schriftform gleichgestellt. (2) Sieht das Recht des Mitgliedstaats, in dem beide Partner ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Vereinbarung nach Artikel 22 bedarf der Schriftform, ist zu datieren und von beiden Ehegatten zu unterzeichnen. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglicht, sind der Schriftform gleichgestellt. (2) Sieht das Recht des Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teleologische Reduktion des Abs 2.

Rn 11 Darüber hinaus haben Rspr und Lehre den Grundsatz der Formfreiheit aufgrund einer aus dem Zweck der betreffenden Formvorschrift herzuleitenden teleologischen Reduktion des II wesentlich eingeschränkt. Nach der Rspr gelten Formvorschriften mit einer Warnfunktion (zB §§ 311b I, 518, 766, 780, 781) auch für die Vollmacht, wenn die Vollmacht unwiderruflich oder sonst mit g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schriftform des § 126.

Rn 5 Nach hM ist die Schriftform des § 126 einzuhalten (BGH ZMR 20, 300; ZMR 15, 763: eine von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertragsurkunde, die inhaltlich vollständig die Bedingungen eines später mündlich abgeschlossenen Mietvertrags enthält, genügt; Sommer in: Schmid/Harz, Mietrecht, § 550 Rz 5 mwN). Es genügt, wenn über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 761 BGB – Form des Leibrentenversprechens.

Gesetzestext 1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leibrente versprochen wird, ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. 2Die Erteilung des Leibrentenversprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen, soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient. Rn 1 Die Erteilung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

Rn 25 Bei einem Verstoß gegen eine konstitutive Formvorschrift ist das Rechtsgeschäft nichtig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 17 Grds erfasst der gesetzliche Formzwang das gesamte Rechtsgeschäft nebst Bezeichnung der Parteien (BGH NJW 02, 3391), mit allen dazugehörenden Essentialia und wesentlichen Vertragsbestimmungen (BGHZ 40, 262; BGH NJW 99, 2592; 05, 885; NJW-RR 94, 779), aber auch Nebenabreden (BGH DNotZ 66, 738; 71, 38f), soweit sie Rechtswirkungen entfalten (BGH NJW 89, 898 [BGH 14.10.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594f BGB – Schriftform der Kündigung.

Gesetzestext Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Rn 1 Die nicht abdingbare Formvorschrift entspricht § 568 und gilt für die – auch ohne Begründung wirksame (vgl § 573 III 1 und § 569 IV) – einseitig erklärte Kündigung; nicht für einen möglichen formlosen Aufhebungsvertrag.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 23 EuPartVO – Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung.

Gesetzestext (1) Eine Vereinbarung nach Artikel 22 bedarf der Schriftform, ist zu datieren und von beiden Partnern zu unterzeichnen. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, sind der Schriftform gleichgestellt. (2) Sieht das Recht des Mitgliedstaats, in dem beide Partner zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Rechtswahlvereinbarung nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 bedarf der Schriftform, der Datierung sowie der Unterzeichnung durch beide Ehegatten. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, erfüllen die Schriftform. (2) Sieht jedoch das Recht des teilnehmenden Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Erwägungsgründe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–9) (nicht abgedruckt) (10) Der sachliche Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Einklang stehen. Er sollte sich jedoch nicht auf die Ungültigerklärung einer Ehe erstrecken. Diese Verordnung sollte nur für die Auflösung oder die Lockerung des Ehebandes gelten. Das nach den Koll...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Ehevertragliche Wahl des Güterstatuts

Rz. 182 Die Möglichkeiten einer güterrechtlichen Rechtswahl bestimmen sich ab dem 29.1.2019 ausschließlich nach den Regeln der EuGüVO. Das gilt auch dann, wenn die Ehe vor dem Stichtag geschlossen wurde und sich das anwendbare Recht damit bislang nach Art. 15 EGBGB a.F. bestimmt hat. Folgende Rechtsordnungen stehen zur Wahl:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Form.

Rn 22 Der Maklervertrag bedarf grds keiner bestimmten Form. Ausnahmen ergeben sich aus besonderen Regelungen. Beispiele für die Schriftform sind: Darlehensvermittlungsvertrag (§ 655b) und Arbeitsvermittlungsvertrag mit dem Arbeitssuchenden (§ 296 SGB III). Es geht dabei um eine vor Beginn der Tätigkeit abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (BSG NZS 18, 917 [BSG 03.05.2018...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Elektronische Form.

Rn 17 Wegen der erforderlichen eigenhändigen Unterschrift kann die Schriftform grds nicht auf elektronischem Weg erfüllt werden. Diese Beschränkung überwindet § 126 III, wonach die Schriftform durch die elektronische Form, § 126a, ersetzt werden kann. Als Regel ist danach die elektronische Form der Schriftform gleichwertig. Ausnw kann aber auch die gesetzliche Regelung die e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktionen des § 343 I.

Rn 1 Eine Vertragsstrafe wird typischerweise im Vertrauen darauf versprochen, es werde schon alles gut gehen. Dieser Gefahr wird (anders als bei der insoweit ähnlichen Bürgschaft) nicht durch eine Formvorschrift begegnet; das Versprechen wird nur vereinzelt von einer Formbedürftigkeit der zu sichernden Verbindlichkeit (zB nach § 311b I) erfasst. Vielmehr hilft § 343 hier una...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Disponibilität.

Rn 5 Die Zugangsregelung ist dispositiv. Bei formbedürftigen Willenserklärungen ist zwar nicht die Formvorschrift, wohl aber der Zugang der Erklärung in der gehörigen Form disponibel (BGHZ 130, 75; Armbrüster NJW 96, 439). In AGB dürfen nach § 309 Nr 13 keine besonderen Zugangserfordernisse und gem § 308 Nr 6 keine Zugangsfiktionen vereinbart werden. Das Widerrufsrecht nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nicht unter § 766 fallende Rechtsgeschäfte.

Rn 8 Nach § 350 HGB gilt die Formvorschrift in § 766 – nebst deren für sie entwickelten Auslegungskriterien (s Rn 11), BGH NJW 67, 823 [BGH 25.01.1967 - VIII ZR 173/64]; 93, 724, 725 [BGH 03.12.1992 - IX ZR 29/92]; Köln WM 92, 138 [OLG Köln 07.12.1990 - 20 U 24/90] – nicht für die Bürgschaft eines Kaufmanns (wenn sie für ihn Handelsgeschäft ist, SachsAnh 2 U 49/05 v 22.12.05...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Notarielle Beurkundung (Abs 1).

Rn 2 Nach § 7 I sind die Formvoraussetzungen im Falle notarieller Beurkundung erfüllt. Dabei müssen die Vertragspartner – anders als beim Ehevertrag (s Rn 4) – nicht gleichzeitig beim Notar anwesend sein; vielmehr genügt es nach § 128 BGB, wenn Antrag und Annahme getrennt beurkundet werden. Eine Stellvertretung bei der Beurkundung ist zulässig, selbst durch den anderen Ehega...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 51 Der selbstständige Garantievertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (BGH NJW 96, 2569, 2570; ZIP 01, 1469). Die Regelungen des Bürgschaftsrechts gelten nicht (BGH NJW 67, 1020, 1021; Erman/Zetzsche § 765 Rz 26);...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ehevertrag (Abs. 3).

Rn 4 Werden iR eines Ehevertrags (auch) Vereinbarungen über den VA geschlossen, so sind insoweit die §§ 6–8 anzuwenden (§ 1408 II BGB). Gem § 7 III muss dann (auch) in Bezug auf die über den VA geschlossene Vereinbarung die in § 1410 BGB bestimmte Form erfüllt sein, dh, die Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung nach Maßgabe der §§ 8 ff BeurkG bei gleichzeitiger Anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schriftliche Mitteilung des Befristungsgrundes.

Rn 13 Gem § 575 I 1 Hs 2 – eine international zwingende Formvorschrift iSv Art 11 Abs 5 Rom-I-VO (LG Berlin ZMR 23, 276) – muss der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung schriftlich mitteilen. Einen genauen Zeitpunkt hierfür nennt das Gesetz nicht. Erforderlich ist, dass die Mitteilung dem Mieter spätestens bei Vertragsschluss zugegangen ist. Nach überwiegender Auffa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Blankounterschrift.

Rn 10 Die Unterschrift kann zeitlich vor der Niederschrift des Urkundentextes geleistet sein. Eine Blankounterschrift ist selbst auf einem leeren Blatt grds zulässig (Erman/Arnold § 126 Rz 8), falls der Text oberhalb eingefügt wird. Zur Anfechtbarkeit einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung § 119 Rn 18. Der Schutzzweck der Formvorschrift kann dazu führen, dass die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Mussinhalt der Satzung.

Rn 1 Die Verletzung der zwingenden Vorschrift des § 57 I macht die Eintragung unzulässig und führt zur Amtslöschung (§ 395 FamFG). Das Registergericht prüft die Voraussetzungen der §§ 57, 58 und sonstige Nichtigkeitsgründe der Satzung (Verletzung zwingender Rechtsvorschriften). Unerheblich ist, ob das Gericht die Satzung für unzweckmäßig, unklar oder für redaktionell überarb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

Rn 32 Wer sich auf Rechte aus einem formbedürftigen Vertrag beruft, muss die Einhaltung der Formvorschrift beweisen (Baumgärtel/Laumen § 125 Rz 1). Die Person, die sich auf die formlose Abänderung eines formbedürftigen Rechtsgeschäfts beruft, muss die Wirksamkeit beweisen. Wurde der Vertrag eine längere Zeit vorbehaltlos in der modifizierten Gestalt durchgeführt, besteht ein...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Arten letztwilliger Verfügungen

Rz. 59 Die Errichtung von Testamenten mehrerer Personen in derselben Urkunde ist unwirksam, Art. 968 c.c.[58] Das Verbot gemeinschaftlicher Testamente in Art. 968 c.c. wurde im französischen autonomen IPR als Formvorschrift qualifiziert, so dass eine testamentarische Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament auch bzgl. eines französischen Grundstücks wirksam war, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Änderung der Bürgschaft, Nebenverträge, Auftrags- und Geschäftsbesorgungsvertrag.

Rn 5 Abänderungen zum Vorteil des Bürgen sind formfrei möglich (BGH NJW 94, 1656, 1657 [BGH 17.03.1994 - IX ZR 102/93]), wenn die Bürgschaftsurkunde nicht ausnahmsweise eine qualifizierte Schriftformklausel enthält (s § 127 Rn 2): Eine einfache Schriftformklausel steht einer formfreien (mündlichen oder konkludenten) Abänderung des Bürgschaftsvertrages zu Gunsten des Bürgen n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Form.

Rn 55 Der Schuldbeitritt kann grds formfrei erklärt werden, § 766 findet keine analoge Anwendung (BGHZ 121, 1, 3 ff; 138, 321, 327; aA MüKoBGB/Habersack Vor § 765 Rz 15). Der Schuldbeitritt unterliegt aber der Formvorschrift des Hauptvertrags, sofern diese (wie zB § 311b I) allg mit Rücksicht auf den Leistungsgegenstand aufgestellt ist (BGH aaO u NJW 91, 3095, 3098 [BGH 31.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Bauträgervertrag.

Rn 31 § 651u liefert für nach dem 31.12.17 entstandene Schuldverhältnisse nun eine eigenständige Definition des Bauträgervertrages, die inhaltlich im Wesentlichen bereits bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Grundsätze konkretisiert. Deshalb gilt weiterhin, dass der Bauträger sich durch Abschluss eines Bauträgervertrages verpflichtet, dem Erwerber ein nach dessen Vorstellungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1139 BGB – Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek.

Gesetzestext 1Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei, der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag, sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypoth...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 550 steht im gesetzlichen Untertitel ›Mietverhältnisse über Wohnraum‹ und erwähnt den Wohnraum ausdrücklich. Die Regelung gilt jedoch über § 578 I auch für Mietverhältnisse über Grundstücke und über § 578 II 1, I auch für Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, insb auch für Mietverhältnisse über Geschäftsräume (Köln MietRB 16, 70; Sommer in: Schmid/Har...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Beurkundungen sind nach § 1 BeurkG Aufgabe der Notare, doch kann nach § 127a die notarielle Beurkundung durch Aufnahme in ein gerichtliches Vergleichsprotokoll ersetzt werden. Die Form des § 127a ersetzt die notarielle Beurkundung nach § 1585c S 2 auch bei einer außerhalb einer Ehesache geschlossenen Vereinbarung (BGH NJW 14, 1231 [BGH 26.02.2014 - XII ZB 365/12] Tz 169...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Erwägungsgründe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf eheliche Güterstände mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Grundstücksgeschäfte (Abs 5).

Rn 12 Für die Form von Schuldverträgen, die Grundstücke betreffen, tritt, wie nach Art 11 IV EGBGB zu der Alternative Ortsstatut oder Geschäftsstatut kumulativ eine Anknüpfung an den Belegenheitsort hinzu (bzgl Ortsform BGH NJW 20, 1674 [BGH 19.02.2020 - XII ZB 358/19] Rz 35; Einsele LMK 20, 430295 aE). Dabei sind nur diejenigen Normen des Belegenheitsortes berufen, die die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formbedürftigkeit.

Rn 5 Formlos möglich sind Vereinbarungen über den Familienunterhalt (§ 1360), über die scheidungsbedingte Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens, solange nicht im Einzelfall gesetzliche Formvorschriften zu beachten sind, zB § 311b (Ddorf FamRZ 01, 765), die Erteilung der nach §§ 1365, 1369, 1423–1425 erforderlichen Zustimmung zu Verfügungen des anderen sowie solche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geltung von AGB aus besonderem Grund.

Rn 33 Die bloße Tatsache, dass ein Vertrag ohne Bezugnahme auf AGB in engem zeitlichen Zusammenhang zu einem anderen Vertrag geschlossen wird, der auf Grundlage dieser Bedingungen zustande gekommen ist, genügt nicht für die Einbeziehung der AGB auch in den zeitlich nachfolgenden Vertrag (BGHZ 117, 197). Rn 34 Eine Klausel, wonach die betr AGB auch zukünftigen Verträgen zwisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vaterschaft.

Rn 16a Für die Anknüpfung der ex-lege-Vaterschaft des Ehemannes der Mutter gelten die oben dargestellten Grundsätze (Rn 5 ff). Die Vaterschaft hinsichtlich des von einer nicht verheirateten Mutter geborenen Kindes sowie des Kindes einer verheirateten Mutter, bzgl dessen die Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter festgestellt ist, kann sich aus gerichtlicher Feststellung oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 5 Die Urkunde muss das gesamte formbedürftige Rechtsgeschäft mit allen kennzeichnenden Elementen umfassen (BGH NJW 13, 1083 [BGH 30.01.2013 - XII ZR 38/12] Tz 22; § 125 Rn 17 f). Ausgenommen sind nur nebensächliche Umstände (BGH NJW 15, 2034 [BGH 22.04.2015 - XII ZR 55/14]). Der Mindestinhalt der Urkunde kann ausdrücklich gesetzlich bestimmt sein, §§ 492, 502, oder sich a...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / IV. Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB

Rz. 62 Der Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB steht dem Wortlaut nach jedem Erben und damit auch dem pflichtteilsberechtigten Miterben zu. Darüber hinaus ist im Hinblick auf § 2316 Abs. 1 BGB auch der pflichtteilsberechtigte Nichterbe auskunftsberechtigt.[161] Insoweit ist dann auch der nichterbende pflichtteilsberechtigte Abkömmling ebenso wie ein Erbe auskunftsverpflichtet....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sonstige Scheidungen (Abs 2).

Rn 4 Abs 2 erfasst Scheidungen, die nicht unter die ROM III-VO fallen. Diese Vorschrift schließt die Lücke, die durch eine EuGH-Entscheidung (C-372/16 Sahyouni, FamRZ 18, 169 m Anm C Mayer = NJW 18, 44 m Aufs Antomo, NJW 18, 435 = IPRax 18, 261 m Aufs Coester-Waltjen, IPRax 18, 238 = ECLI:EU:C:2017:988) entstanden ist. Danach erfasst die VO nur Entscheidungen, die entweder v...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Vor dem 17.8. 2015 eingetretene Erbfälle

Rz. 455 Gem. Art. 9.8 des spanischen Código Civil (CC) unterlag die Erbfolge dem Heimatrecht des Erblassers im Augenblick seines Todes, und zwar ausdrücklich "unabhängig davon, welches auch immer die Natur seiner Güter oder das Land ist, in dem sie sich befinden". Grund für diese deutliche Klarstellung ist, dass das spanische internationale Erbrecht ursprünglich der Nachlass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme).

Rn 12 Beim Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben den bisherigen Schuldner. Dies ist gesetzlich für eine Reihe von Fällen vorgesehen (§§ 546 II, 604 IV, 2382; §§ 25, 28, 127 HGB; Art 28 WG). Darüber hinaus ist aber auch ein rechtsgeschäftlicher Schuldbeitritt gem § 311 I möglich. Er kommt zustande durch Vertrag des Übernehmenden mit dem Gläubiger oder dem Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorvertrag.

Rn 27 Der Vorvertrag ist die vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines (Haupt-)Vertrags. Insofern begründet er einen gewillkürten Kontrahierungszwang. Es gibt ihn nur hinsichtlich verpflichtender Verträge, denn die vertragliche Verpflichtung zur Vornahme einer Verfügung ist selbst schuldrechtlicher Hauptvertrag (BGH NJW-RR 92, 977 [BGH 30.04.1992 - VII ZR 159/91]; Karls...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse 1987 4 Factoring 134 55; 398 24 Eigentumsvorbehalt 449 23 Facultas alternativa 257 5 Fahren automatisiertes 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung 823 159 Fahrlässigkeit 275 26; 276 9, 13; 287 1 erforderliche Sorgfalt 276 9 grobe ~ 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe 276 13 höhere Fähigkeiten 276 13 Mindeststandard 276 13 objektiviert 276 10 Übernahmeverschulden 276 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderfälle (Abs 2).

Rn 13 II 1 u 2 enthalten vom Darlehensgeber zu beweisende Privilegierungstatbestände für Überziehungskredite. Soweit in II nichts anders bestimmt, gelten für diese die §§ 491 ff u die Regelungen des I. Zusätzlich ist Art 247 § 2 I, II 1, § 10 EGBGB zu beachten, der Besonderheiten für die vorvertragliche Information u die Mitteilung des Vertragsinhalts vorsieht. Die Angabe de...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 3. Vorweggenommener Zugewinnausgleich, Gütertrennungsmodell

Rz. 131 Der Grundgedanke dieser Gestaltung ist, dass in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung der entstehenden Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB) ein entsprechender Vermögenswert übertragen wird. Eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtige Zuwendung soll dann nicht vorliegen, wenn deren Wert nicht erheblich über dem rechnerische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Drittstaaten und EU/EWR-Mitgliedstaaten als Drittstaaten.

Rn 32 ›Recht des angerufenen Gerichts‹ nach Art 9 II ist nur das Recht dessen, nicht eines anderen Mitgliedstaates und III unterscheidet nicht zwischen Eingriffsnormen von EU-Mitgliedstaaten und denen anderer Staaten (s.a. Freitag IPRax 09, 112; Kuckein 62f). Also kann Drittstaat ein EU/EWR-Mitgliedstaat sein. Dann ist mE zu unterscheiden: (1.) Handelt es sich um eine Norm z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. §§ 125–129: Form.

Rn 7 Besondere, die §§ 126 ff verdrängende Formvorschriften, finden sich in §§ 2231 ff. Für die Folgen des Formverstoßes gilt § 125 1.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 3 EuPartVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr