Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Personengesellschaften: Ste... / 5.1 Land- und Forstwirtschaft

Auch für Personengesellschaften, die sich land- und forstwirtschaftlich betätigen, gelten die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Dies ist durch einen Verweis in § 13 Abs. 7 EStG gewährleistet, wonach die Regeln in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG entsprechend anzuwenden sind. Damit ist das Betriebsvermögen um das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter erweitert un...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 3 Ermittlung der Einkünfte

Als Einkünfte einer Personengesellschaft gelten der Gewinn. Dies betrifft die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit – die sog. Gewinneinkünfte. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Dies gilt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die Sonstigen Einkünfte. Diese Einkunftsart...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.1 Ausgeübte Tätigkeit

Wie bei natürlichen Personen bestimmt sich auch bei Personengesellschaften die Einkunftsart nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit. Deren tatsächliche Ausgestaltung gibt die Eingruppierung in die einzelnen einkommensteuerlichen Einkunftsarten vor. Personengesellschaften können folgende Einkunftsarten aufweisen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft[1]; Einkünfte aus Gewerbebet...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.1 Gewerbebetrieb

Damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, sind 4 positive und 3 negative Merkmale erforderlich. Positiv sind dies die: Selbstständigkeit. Diese drückt sich durch ein weisungsunabhängiges Handeln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko aus. Nachhaltigkeit. Die Tätigkeit muss mit der Absicht auf Wiederholung ausgeübt werden. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. D...mehr

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Nachhaltigkeit: Chancen im ... / 3.1 Steuervergünstigungen für umweltfreundliche Investitionen

Das Steuerrecht kann Unternehmen steuerliche Anreize bieten, um in umweltfreundliche Technologien und Infrastrukturen zu investieren. Beispielsweise können Steuervergünstigungen für Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen[1] Unternehmen dazu ermutigen, ihre ökologischen Auswirkungen zu verringern.[2] So können zum Beispiel Unternehmen, die in Ener...mehr

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Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

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Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 1.1 Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit

Eine gewerbliche Tätigkeit charakterisiert sich im Allgemeinen durch eine selbstständige und nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, sofern die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder eines freien Berufs noch als eine andere selbststä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 80 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen regelmäßig nicht der GewSt; die erzielten Einkünfte bleiben, auch wenn sie in einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, solche aus Land- und Forstwirtschaft. Das gilt selbst dann, wenn Bilanzen erstellt werden oder – was handelsrechtlich zulässig ist – der Betrieb als OHG oder KG geführt wird. Rz. 81 Etwas anderes gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8 Anwendung der Grundsätze des § 15a EStG bei anderen Einkunftsarten

Rz. 78 § 15a EStG erweitert seinen Anwendungsbereich bereits in Abs. 5 auf weitere beschränkt haftende Beteiligte in vergleichbaren Mitunternehmerschaften. Darüber hinaus wird die Verlustausgleichsbeschränkung mittels Verweisen in § 13 Abs. 7, § 18 Abs. 4 S. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und § 21 Abs. 1 S. 2 EStG jedoch auch auf andere Einkunftsarten, namentlich Einkünfte aus La...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1 Entsprechende Anwendung im sonstigen betrieblichen Bereich

Rz. 79 Im sonstigen betrieblichen Bereich außerhalb von § 15 EStG ist nach dem Gesetzeswortlaut die Vorschrift des § 15a "entsprechend" anzuwenden. Es soll innerhalb der 3 betrieblichen Einkunftsarten daher nach den gleichen Grundsätzen vorgegangen werden. Das erscheint auf den ersten Blick verständlich und notwendig, bringt für die Praxis indessen eine Reihe von Schwierigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1.2 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 82 Ähnliche Verhältnisse wie bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bestehen bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Zwar sind auch hier Sachverhalte gestaltbar, bei denen eine beschränkte Haftung des einzelnen Mitunternehmers erreicht wird, wegen der erforderlichen persönlichen Merkmale aller Beteiligten sind Verlustzuweisungsmodelle in diesem Bereich a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Grundaussage von § 15a EStG

Rz. 1 § 15a EStG normiert in seiner Grundaussage die Beschränkung des Ausgleichs von Verlusten aus Beteiligungen mit beschränkter Haftung auf den Betrag der geleisteten Einlage und gegebenenfalls eine darüber hinausgehende Außenhaftung. Kommanditisten soll die unmittelbare Geltendmachung von Verlusten dann versagt werden, wenn durch die Verlustzuweisung ein negatives Kapital...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / f) Gewerbesteuer

Eine Familienstiftung ist nur mit ihrem Gewerbebetrieb als auch mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Die Besonderheit gegenüber Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeiten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), ist, dass Familienstiftungen dieser Gewerblichkeitsfiktion ...mehr

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Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 2.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (S. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen sind insbesondere in den §§ 232, 233 BewG geregelt. Während in § 243 BewG der Begriff des Grundvermögens durch eine enumerative Aufzählung bestimmter Vermögensgegenstände lediglich negativ zum land- und forstwirtschaftlichen Vermög...mehr

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Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 3 Zuordnung und Bewertung der Betriebsgrundstücke (S. 2 und 3)

Rz. 12 Unter der Prämisse des § 218 S. 1 BewG, wonach es für die Grundsteuerbewertung kein Betriebsvermögen, sondern nur land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen gibt (s. Rz. 1 und 7), ordnen die Sätze 2 und 3 des § 218 BewG unter Bezugnahme auf die Definition von Betriebsgrundstücken in § 99 Abs. 1 BewG an, dass der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundb...mehr

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Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Bewertungsrecht wird traditionell zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen und dem Betriebsvermögen unterschieden.[1] Hiervon abweichend bestimmt § 218 BewG als Eingangsnorm des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (Bewertung des inländischen Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022) in Korrelation mit den...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.5.1 Durchschnittsbewertung

Von dem Grundsatz der Einzelbewertung kann in bestimmten Fällen abgewichen werden. Sog. vertretbare Wirtschaftsgüter, also Wirtschaftsgüter, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden, und bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten wegen Schwankungen der Einstandspreise im Laufe des Wirtschaftsjahrs im Einzelnen nicht mehr einwandfrei feststellbar si...mehr

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Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 2 Maßgebliche Vermögensarten für die Grundsteuerbewertung (S. 1)

Rz. 7 Für die Bewertung des inländischen Grundbesitzes nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (Bewertung des inländischen Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022) sind ausschließlich die beiden Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen relevant. Eine Vermögensart Betriebsvermögen gibt es – abweichend von ...mehr

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Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 6 Steuergegenstand der Grundsteuer ist gem. § 2 GrStG der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsgesetzes, und zwar die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (§§ 243, 244 BewG) einschließlich der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gewinn i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ist bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit der Überschuss, der sich durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr ergibt. Dieser Grundsatz wird aber durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die in den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer b... / 5.3.1 Saisonbeschäftigungen

Für Drittstaatsangehörige ist eine Saisonbeschäftigung grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen möglich. Bei der Saisonbeschäftigung ist die Beschäftigung ausnahmsweise ohne Aufenthaltstitel nur auf Grundlage einer (isolierten) Arbeitserlaubnis möglich. Dabei ersetzt die Erlaubnis zur Saisonarbeit den Aufenthaltstitel zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Buchführungspflicht nach § 141 AO

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Vorschrift des § 141 AO (Anhang 1b) betrifft demnach zunächst all die Fälle, in denen keine Verpflichtung zur Führung entsprechender Bücher nach handelsrechtlichen Vorgaben besteht. § 141 (Anhang 1b) AO stellt vielmehr die Fälle fest, in denen die Finanzverwaltung steuerbegünstigte Körperschaften, so auch Vereine, zur Buchführung verpfli...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung (Grundstückshandel) zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitwirkt oder hierauf Einfluss nimmt. E...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 1.1 Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgele...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2.4 Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?

Die Reform der Grundsteuer betrifft nicht nur Wohn-, sondern auch Geschäftsgrundstücke. Anders als bei Wohngrundstücken werden für vermietete Geschäftsgrundstücke keine statistischen Daten erhoben, die für die Bewertung genutzt werden könnten. Daher orientiert sich die Grundsteuer hier am vereinfachten Sachwertverfahren, das für die Wertermittlung auf die gewöhnlichen Herste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur ne... / 2.3 Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?

Das Bundesministerium der Finanzen und nahezu alle Länder haben sich bereits früh auf das geschilderte Bundesmodell verständigt. Zugleich wurde Ländern, die sich diesem Modell nicht anschließen wollen, aufgrund einer entsprechenden Grundgesetzänderung die Möglichkeit gegeben, ein eigenes Grundsteuermodell oder punktuell vom Bundesmodell abweichende landesgesetzliche Regelung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liebhaberei

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Steuerrecht bezeichnet als Liebhaberei eine Tätigkeit, die jemand – meist aus persönlicher Neigung – ausübt, ohne daraus auf längere Sicht positive > Einkünfte zu erzielen, also neudeutsch ein > Hobby. Eine solche Tätigkeit wird einkommensteuerlich nicht berücksichtigt (zu den Folgen > Rz 8). Der Grund für die steuerliche Nichtberücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.1 Anspruchsberechtigung sowie begünstigte Forschung und Entwicklung

Zur Forschungszulage berechtigt sind in Deutschland unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, die Forschung und Entwicklung betreiben und nicht von der Besteuerung befreit sind. Anspruchsberechtigt können kleine, mittlere und große Unternehmen, Start-ups und etablierte Unternehmen aller Branchen und Regionen Deutschlands sein. Die Forschungszulage steht allen Unternehmen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zusa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Feststellung der Einkünfte, wenn das Betriebsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 96 Fallen Wohnsitz und Betriebs- bzw. Tätigkeitsort auseinander, so ist nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit (nicht die übrigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) auch dann eine gesonderte Gewinnfeststellung vorzunehmen, wenn nicht mehrere an den Einkünften beteiligt si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 18 Nach § 219 Abs. 1 BewG [1] werden die Grundsteuerwerte für den inländischen Grundbesitz gesondert festgestellt. Grundbesitz sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, §§ 232ff. BewG, und Grundstücke, § 243f. BewG. Die gesonderte Feststellung enthält neben der Wertfeststellung die Zurechnungsfeststellung, bei mehreren Beteiligten auch die Höhe ihrer Anteile. Bei mehre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.3 Fälle geringerer Bedeutung

Rz. 194 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO sind Feststellungen sowohl von Einkünften nach Abs. 1 Nr. 2a als auch des Werts der vermögensteuerlichen Wirtschaftsgüter nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vorzunehmen, wenn es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Höhe des festzustellenden Betrags und seine Aufteilung auf die Beteiligten fe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufgab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Feststellung der Einheitswerte

Rz. 4 Die Einheitswerte gelten ab Vz 1998 wegen des Auslaufens der VSt nur noch für einheitswertabhängige Faktoren der ESt[1], Kürzungen bei der Gewerbeertragsteuer[2] und für die GrSt. Für die GrESt sind bei Fehlen einer Gegenleistung nicht die Einheitswerte der Grundstücke anzusetzen, sondern die sich an den Verkehrswerten orientierenden Grundbesitzwerte der §§ 138ff. BewG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Grundsteuer: Hamburg lässt Hebesätze unverändert

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben – wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, ist aber unklar. Viele Kommunen rechnen noch. Hamburg hat nun beschlossen, den alten Wert für 2024 und länger beizubehalten. Berlin senkt ihn. Jährlich kommen bundesweit mehr als 14 Mrd. EUR: Die Grundsteuer B – sie wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben – ist eine der wichtigsten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter einer land- und forstwirtschaftlich tätigen Gesellschaft als (Mit‐)Betriebsinhaber i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG

Leitsatz Beteiligt sich eine land- und forstwirtschaftlich tätige Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer Tierhaltungsgemeinschaft, sind alle Mitunternehmer der Gesellschaft als (Mit‐)Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a des Bewertungsgesetzes anzusehen. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 5, § 13 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.6 Gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 52 Nach §§ 218ff. BewG [1] werden Grundsteuerwerte für inländischen Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) gesondert festgestellt. Die Regelung knüpft an § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO an, wonach die Einheitswerte nach Maßgabe des BewG gesondert festgestellt werden. In dem Feststellungsbescheid wird auch die Vermögensart (land- und forstwirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.5 Unentgeltliche Betriebsübertragungen

Rz. 155 Die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen war bis 1998 in § 7 EStDV geregelt. Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde die Regelung in § 6 Abs. 3 EStG übernommen. Die bisher für § 7 EStDV geltenden Grundsätze und die hierzu ergangene Rspr. gelten unverändert weiter (§ 6 EStG Rz. 175f.). § 6 Abs. 3 S. 1 EStG regelt die unentgeltli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / Zusammenfassung

Begriff Betriebsausgaben sind im Einkommensteuergesetz definiert. Demgemäß handelt es sich um Aufwendungen, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Der Begriff der betrieblichen Veranlassung erfordert, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb besteht.[2] Betriebsausgaben sind Aufwendungen in Geld oder Geldeswert...mehr