Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Arbeitnehmerfeier

Rn. 235a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn liegt nach R 19.3 Abs 2 Nr 3 LStR 2023 nicht vor, wenn der ArbG die Kosten einer ArbN-Feier aus Anlass einer Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines ArbN-Jubiläums oder der Verabschiedung eines ArbN übernimmt. Es ist in derartigen Fällen ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG gegeben. Arbeitsl...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / e) Weitere Änderungen im EStG

Neben den bereits genannten Änderungen sieht der Referentenentwurf u.a. die folgenden Änderungen im EStG vor: Einführung einer Steuerfreigrenze i.H.v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 3 Nr. 73 EStG-E). Es besteht eine Steuerpflicht auf Antrag, wenn die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Einnahmen üb...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / a) Änderungen bei der Zinsschranke

Hintergrund: Die i.R.d. Zinsschrankenregelung in § 4h EStG vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere dazu, die Regelung an die Vorgaben der sog. ATAD-Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 anzupassen. Freibetrag als einziger Grund für die Nichtanwendung der Zinsschranke: Derzeit kommt die Zinsschranke nur zur Anwendung, wenn die die Zinserträge übersteigenden Zi...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung

Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 v. 16.12.2022[14] eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. BMF-Schreiben v. 17.7.2023: Die Finanzverwaltung hat dazu mit Schreiben v. 17.7.2023 Stellung genommen (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, EStB 2023, 301 [Schumann] [in dieser Ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Tatbestandsmerkmal

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Reihe von Steuerbefreiungen und anderen Begünstigungen bei der Besteuerung des Arbeitslohns werden nur dann gewährt, wenn > Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hierbei handelt es sich zurzeit um die folgenden Bestimmungen: Die Steuerbefreiung von Corona-Beihilfen iSv § 3 Nr 11a EStG (> Steuerbefreiun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zustimmung des Berechtigten

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Realsplitting ist von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG), weil die Unterhaltsleistungen bei ihm in dem Umfang, in dem sie beim Verpflichteten als SA abgezogen werden, als > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG besteuert werden (> Rz 43). Die Zustimmung darf nicht an eine > Bedingung geknüpft werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1.1 Zuschüsse des Arbeitgebers zu Sozialleistungen

Rz. 10a Nach Abs. 1 gelten arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs der in Abs. 1 angeführten Sozialleistungen gewährt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 EUR monatlich übersteigen. Dies gilt sowohl für Versicherte der gesetzliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.5 Nettoarbeitsentgelt

Rz. 10 Wird ein Nettoentgelt vereinbart, so gelten die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitsentgelt. Die vom Arbeitgeber bei Gewährung eines Nettoentgelts übernommene Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 35. Betriebsveranstaltungen

Rz. 525 Bei Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ist wie folgt zu unterscheiden: Sie gehören als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt (vgl. § 19 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Unternehmen

Tz. 13 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Unternehmen eines Verbandes/Vereins als Unternehmer besteht aus seiner gesamten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (s. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, Anhang 5). Der unternehmerische Bereich umfasst somit die gesamte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen entfalteten Tätigkeiten einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geä...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verzinsung als geldwerter Vorteil

Rz. 623 Die Verzinsung setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus, fehlt diese, ist das Darlehen zinslos (§ 488 Abs. 1 BGB). Bei unter dem üblichen Kapitalmarktzinssatz liegenden Zinsen handelt es sich bei dem Zinsvorteil regelmäßig um Arbeitslohn. Steuerlich berücksichtigt wird der Zinsvorteil aber nur, wenn die Darlehnsschuld am Ende des Lohnzahlungszeitraumes, also rege...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 511 Aufgrund der VO über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge v. 18.2.1957 waren solche Prämien bis Ende 1988 steuerlich begünstigt. Seit 1989 gelten diese als Arbeitslohn und unterliegen grds. der Steuerpflicht. Ausnahmen sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR gem. R 19.6 Abs. 1 LStR sowie Prämien i.S.v. außerordentlichen Einkünf...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ob das vereinbarte Gehalt angemessen ist, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Gehaltsvereinbarung zu prüfen.[1] Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen, wenn es auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist.[2] Auszugehen ist dabei davon, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung eine Allzuständigkeit zukommt. Nicht nur die klassis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2.1 Betriebsveranstaltungen

Rz. 319 Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Jubiläumsfeier) ist im Regelfall im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt. Soweit eine solche im Interesse des Arbeitgebers ausgeführte Veranstaltung vorliegt, fehlt es an einem Zuwendungswillen zugunsten des Personals. In diesem Fall liegt eine Leistung für die privaten Bereich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 2. Grundsätzliches zu Steuerbefreiungen

Geldwerter Vorteil: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets stellt einen geldwerten Vorteil dar. Einnahmen liegen vor, soweit die Freigrenze von 50 EUR/Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) überschritten wird. Zahlt der Arbeitnehmer den zwischen Arbeitgeber und Verkehrsträger vereinbarten Preis (H 8.1 (1-4) LStH "Job-Ticket") oder einen höheren Preis, liegt...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 7. Werbungskostenabzug

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann der Arbeitnehmer die aufwands- und verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ansetzen. Die Entfernungspauschale ist jedoch zu kürzen um steuerfreie Sachbezüge aufgrund oder 50 EUR-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG, odes Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 EStG, pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen nach § 40 Abs. 2 S. 2 ff...mehr

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Photovoltaik in der Einkommensteuer - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022

Kommentar Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 für kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. In der Praxis sind dazu zahlreiche Zweifelsfragen aufgetreten, zu welchen die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben nun Stellung nimmt. Hintergrund: Gesetzliche Änderungen Photovoltaikanlagen stellen einen wichtigen Beitrag dar, um die Klimazie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.3 Bemessung der pauschalen Beiträge

Rz. 34 Die vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Beiträge sind nach dem Arbeitsentgelt dieser Beschäftigung zu bemessen. Sie entstehen ab dem ersten Euro des Entgeltes. Freigrenzen oder Mindestbemessungsgrößen bestehen nicht. Für die Beitragspflichtigkeit als Arbeitsentgelt gilt § 14 SGB IV (vgl. Komm. zu § 14 SGB IV). Auch für den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers muss dav...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.4 Pflichten bei der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 159 Was für die gemeinsame steuerliche Veranlagung gilt, ist letztlich auch auf das begrenzte Realsplitting nach § 10 Abs. 1 a Nr. 1 EStG anzuwenden. Nach dieser Vorschrift sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Damit unterliegen allerdings auf S...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1 Geschenke: Freigrenze beachten

Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen an einen Dritten.mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.1 Geschenke bis 35 EUR je Empfänger abziehbar

Grundsätzlich können Geschenke bis 35 EUR je Empfänger und je Wirtschaftsjahr steuerlich als Betriebsausgabe abgezogen werden. Wird diese Grenze – auch nur geringfügig – überschritten, entfällt der Abzug in vollem Umfang. Um die Einhaltung der Grenze nachvollziehen zu können, verlangt das Finanzamt zu den einzelnen Geschenken Nachweise, u. a. eine Liste der jeweiligen Empfän...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.4 Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten

Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten werden im steuerlichen Sinn nicht als Geschenke eingestuft. Damit unterliegen sie nicht den hohen Anforderungen zur Anerkennung als Betriebsausgabe. Folgende Unterscheidung ist in der steuerlichen Rechtsprechung entstanden: Streuartikel – Gegenstände von geringem Wert bis etwa 10 EUR – werden üblicherweise in großer Anzahl verschenkt...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.2 Geschenke pauschal versteuern

Werden Geschäftsfreunden Geschenke gemacht, muss der Beschenkte unter Umständen den Wert des Geschenks versteuern. In diesem Fall ist die Freude über das erhaltene Geschenk dann schnell dahin. Um die Besteuerung zu verhindern, kann der Schenkende sämtliche Geschenke des Jahres einheitlich mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal versteuern – und dam...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.3 Geschenke an Arbeitnehmer vollständig abziehbar

Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind im Normalfall für den Unternehmer in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Sofern Sachzuwendungen für einen besonderen Anlass üblich sind und den Wert von 60 EUR pro Arbeitnehmer nicht überschreiten, sind sie als steuerfreie freiwillige soziale Aufwendung zu erfassen und somit auch beim Arbeitnehmer nicht zu versteu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Übernahme von Betreuungen

Rz. 291 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB sowie im VBVG geregelt. Der Aufwendungsersatz und die Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer befindet sich in §§ 1876–1881 BGB, die für nicht ehrenamtliche Betreuer, mit den Berufsbetreuern, im VBVG. Grundsätzlich werden ehrenamtliche Betreuungen unentgeltlich geführt. Möglich, bei...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 4. Steigerung der Beratungshilfe-Mandate – Hürde für die mutwillige Inanspruchnahme steigt

Bereits seit Beginn an wurden im Rahmen der Beratungshilfe sog. Schutzmechanismen etabliert, die die Wertigkeit der anwaltlichen Inanspruchnahme heben und eine mutwillige Inanspruchnahme ausschließen sollten. Hier ist z.B. der sog. Eigenbetrag, die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV zu nennen. Gem. § 44 S. 2 RVG steht der Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden, dem sie Berat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.1 Jahresfrist

Werden Wirtschaftsgüter im Privatvermögen gehalten und innerhalb eines Jahres nach Erwerb wieder veräußert, unterliegt der erzielte Gewinn der Steuerpflicht nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl ein Anschaffungsvorgang als auch ein Veräußerungsvorgang vorliegen. Hinsichtlich des Gewinns besteht eine Freigrenze v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.2 Erträge aus dem Mining

Erträge aus dem Mining stellen nach dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 Einkünfte aus "sonstigen Leistungen" nach § 22 Nr. 3 EStG dar, sofern sie keiner anderen Einkunftsart zugerechnet werden können.[1] Nach Auffassung des BMF ist nicht zwischen den im Wege des Mining erlangten Einheiten (sog. Block-Reward) einer virtuellen Währung und den Transaktionsgebühren zu unterscheiden....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.3 Veräußerungsvorgang

Ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG liegt immer dann vor, wenn sich an dem in Rede stehenden Wirtschaftsgut ein Rechtsträgerwechsel vollzieht.[1] Tauschvorgänge Daher ist der Tausch eines Token einer Kryptowährung in einen Token einer anderen Kryptowährung als Veräußerung der Ersteren i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG zu bewerten.[2] Hinweis Kauf und Tausch innerhalb kurz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4.2 Erträge

Bei den Erträgen handelt es sich im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), i. d. R. um sonstige Erträge gem. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Dies entspricht der vom BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022 vertretenen Auffassung.[3] Anders als in diesem BMF-Schreiben angenommen[4], muss u. E. aber wie beim Mining[5] zwischen dem Erhalt de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.1.3 Privatvermögen

Im Privatvermögen betreffen grds. nur Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr betragen, die besonderen Aufbewahrungsvorschriften des § 147a AO.[1] Demnach sind die bestehenden Aufzeichnungen und Unterlagen 6 Jahre aufzubewahren und, sofern ein Datenverarbeitungssystem oder eine spezielle Software zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.2 Arbeitgeberzuschüsse zum Krankengeld

Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldes.[1] Für die Ruhenswirkung ist zu prüfen, ob das Teil-Arbeitsentgelt ganz oder teilweise beitragspflichtig ist. Ein Teil-Arbeitsentgelt oder Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist beitragspflichtig, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Netto-Krankengeld (nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.2 Abfärbewirkung bei teilweiser gewerblicher Tätigkeit

Bei einzelberuflich tätigen Freiberuflern werden nebeneinander erbrachte Leistungen i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG und gewerbliche Tätigkeiten i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (notfalls durch Schätzung) getrennt, wenn sie nicht ausnahmsweise völlig untrennbar verflochten sind und deshalb insgesamt entweder Einkünfte i. S. d. § 18 EStG (wenn die gewerblichen Lei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.4 Besonderheit: nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers zum Krankengeld (§ 23c SGB IV)

Rz. 18 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 49 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches konkreten Arbeitsstunden oder gesetzlicher Entgeltfortzahlung (z. B. §§ 3, 9 EFZG, § 616 BGB) oder an Feiertagen (§ 2 EFZG) zuzuordnen ist, regelt ergänzend § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.4 VIP-Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern

Insoweit gilt Folgendes: Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen und somit in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen, die der Steuerpflichtige seinen Arbeitnehmern gewährt, gelten als betrieblich veranlasst und unterliegen mithin nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.3 VIP-Maßnahmen gegenüber Geschäftsfreunden

Hier ist wie folgt zu differenzieren: Geschenke: Wendet der Steuerpflichtige seinen Geschäftsfreunden unentgeltlich z. B. Eintrittskarten zu, um geschäftliche Kontakte vorzubereiten und zu begünstigen oder sich verkaufsfördernd präsentieren zu können, kann es sich um Geschenke i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln, die nur abziehbar sind, wenn die Anschaffungs- oder H...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Inflationsausgleich... / 17. Wie wirkt sich die IAP, die in Form einer Sachleistung erbracht wird, auf die 50-Euro-Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz aus?

Steuerfreie Bezüge – hier nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz – sind in die Prüfung der Freigrenze gemäß § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz nicht einzubeziehen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freistellung bei Vergütungen für Rechteüberlassungen (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG normiert die Voraussetzungen einer Freistellung im Steuerabzugsverfahren ohne das Erfordernis einer Freistellungsbescheinigung durch das BZSt. Die Regelung ersetzt das Kontrollmeldeverfahren in § 50d Abs 5 EStG aF und soll für Einkünfte aus Rechteüberlassungen von nur geringfügiger Bedeutung ein vereinfachtes Verfah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebseinnahmen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Begriffsbestimmung enthalten die Steuergesetze nicht. Die Rechtsprechung greift auf § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) und die Definition der Überschuss-Einnahmen in § 8 EStG (s. Anhang 10) zurück und bezeichnet als Betriebseinnahmen "Zugänge von Wirtschaftsgütern in der Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind" (s. BFH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Tatbestandsmerkmale

Rn. 165 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei den Einkünften muss es sich um solche aus Gewerbebetrieb handeln. Die Zahlung erfolgt für die Verschaffung der Gelegenheit zur Verpflichtung des Sportlers, diesen im eigenen Verein (im Inland) einzusetzen. Ein tatsächlicher Vertragsschluss zwischen Spieler und inländischem Verein ist nicht erforderlich. Nach den Gesetzesmaterialien ist Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, Anhang 10)

Aufwendungen für Geschenke sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit diese mehr als 35 EUR im Jahr übersteigen und es sich bei dem Empfänger nicht um einen Arbeitnehmer des Vereins handelt. Es handelt sich um eine Freigrenze, d. h. erhält eine Person im Kalenderjahr mehrere Geschenke, sind die Werte dieser Geschenke aufzuaddieren und bei einem überschreiten der 35 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 301 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt gemäß § 50a Abs 1 Nr 1 und 3 EStG (unterhaltende Darbietungen, Know-how) im Wege des Steuerabzugs. Die Steuer entsteht im Zuflusszeitpunkt (§ 50a Abs 5 S 1 EStG). Der Steuerabzug beträgt 15 % der Einnahmen und hat abgeltende Wirkung (§ 50a Abs 2 S 1 EStG). Aufgrund dessen findet die Freigrenze des § 22 Nr 3 EStG (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 287 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfte ermitteln sich anhand des Gewinns bzw Verlusts aus dem Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs 3 S 1 EStG). Die Freigrenze iHv EUR 600 (§ 23 Abs 3 S 5 EStG) findet ebenso Berücksichtigung wie die Besonderheiten zum Verlustausgleich und -abzug (§ 23 Abs 3 S 7 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 300 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfte werden als Überschuss der Einnahmen über die WK ermittelt (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG). Die Berücksichtigung von WK im Steuerabzugsverfahren gemäß § 50a Abs 3 EStG erfolgt nur bei Einkünften aus inländischen Darbietungen iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG. Voraussetzung dafür ist, dass der beschränkt StPfl EU-/EWR-Staatsangehöriger ist (§...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung hat bei all ihren Ausgaben das Mittelverwendungsgebot des § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) zu beachten. Danach darf sie ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden, kein Mitglied darf Gewinnausschüttungen oder in seiner Eigenschaft als Mitglied Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. ...mehr