Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.8.3 Leistungen

Zeilen 16–16c Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage Ver... / 7 Verlust aus dem Beitrittsgebiet i. S. d. § 57 Abs. 4 EStG

Vor Zeilen 38–43 In diesen Zeilen ist anzugeben, welcher Teil des in Zeile 11 bzw. Zeile 14a ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2022 auf 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfällt. Der Betrag ist folgendermaßen zu entwickeln: Betrag der Verlustvorträge in Zeile 11 bzw. 14a, die auf in 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfallen (Zeile 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 21. Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse (§§ 123 ff. EStG)

Alle im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) benannten Entlastungen unterliegen der Besteuerung. Sofern sie nicht schon direkt einer Einkunftsart zuzuordnen sind, wird die Zugehörigkeit zu den sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) gesetzlich angeordnet. Die Freigrenze von 256 EUR kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung. Die Entlastungen, die nach den allgemeinen steuerli...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einkommensteuerliche Behandlung

Tz. 7 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Gemäß § 119 EStG gehört die Energiepreispauschale zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Bei Anspruchsberechtigten mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist sie als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) zu berücksichtigen, § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG. Damit hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale im Lohnsteuerabzugsve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / 8. Besteuerung der Entlastungen durch die Gas-/Wärmepreisbremse

Zuordnung zu einer Einkunftsart: Auf Basis der Empfehlungen des Abschlussberichts der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme[22] v. 31.10.2022 regeln die neuen §§ 123–126 EStG die Besteuerung der Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Sofern diese Leistungen nicht direkt einer Einkunftsart zuzuordnen sind, ordnet § 123 Abs. 1 S. 1, 2 EStG die Zugehörigkei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 5.2 Folgen des einheitlichen Gewerbebetriebs

Auswirkungen Liegt ein einheitlicher Gewerbetrieb vor, hat dies Auswirkungen auf die Gewerbesteuer. Aus diesem Grund ist dieser Aspekt besonders interessant. Hat der Steuerpflichtige gewerbesteuerlich nur einen Gewerbebetrieb, werden die Gewinne aus den beiden Gewerbebetrieben (z. B. Handwerksbetrieb und Fotovoltaikanlage) zusammengerechnet. Das heißt, die gewerbesteuerliche...mehr

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Bundesrat stimmt Inflations... / 3. Solidaritätszuschlag

Die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag im Lohnsteuerabzugsverfahren wird mit einem dynamischen Verweis an die Änderungen beim Kinderfreibetrag angepasst (§ 3 Abs. 2a Satz 1 SolZG). Die Neuregelung ist erstmals anzuwenden auf laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31.12.2022 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Abs. 1 Nr. 6: Zuwendung an erwerbsunfähige Eltern bzw. Voreltern

Rz. 65 Erwerbe von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern von Todes wegen oder durch Schenkung (§ 1 Abs. 2 ErbStG) sind bei Einhaltung der in § 13 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 ErbStG geregelten Grenze steuerfrei, wenn der jeweils begünstigte Elternteil als erwerbsunfähig einzustufen ist oder durch die Führung eines gemeinsamen Haushaltes mit erwerbsunfähigen oder in Ausbildu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Wahrung der Feststellungsfrist

Rz. 25 Zur Wahrung der Frist muss der Bescheid vor Fristablauf das Finanzamt so verlassen haben, dass er wirksam bekannt gegeben wird (§ 169 Abs. 1 S. 3 AO), wobei nach der Rechtsprechung der Bescheid auch vor Ablauf der Frist zugegangen sein muss.[63] Wird der Bescheid zwar vor Ablauf der Frist versandt, scheitert aber die Bekanntgabe wegen eines Bekanntgabemangels, so wahr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Allgemeines

Rz. 80 Der Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 ErbStG dient dazu, kleinere Betriebe, bei denen nach Anwendung der Regelverschonung (85 %) noch ein in den steuerpflichtigen Erwerb einzubeziehender positiver Wert des begünstigten Vermögens (i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG) verbleibt, zusätzlich zu entlasten. Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber damit das Ziel einer Verwaltungsvereinfac...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Keine Geltendmachung der Haftung nach Abs. 7

Rz. 94 Steuerfall i.S.d. § 20 Abs. 7 ErbStG ist nicht der "Erbfall" in seiner Gesamtheit und damit bei mehreren Beteiligten nicht die Gesamtzahl der Erwerbe, sondern der Vermögensanfall beim einzelnen Erwerber. Demnach haften Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrer, die bei einem Erwerber (Steuerschuldner) anfallendes Vermögen in das Ausland zahlen oder ausländischen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) 10-Jahres-Frist – Anwendungssperre

Rz. 91 Gemäß § 13a Abs. 2 S. 3 ErbStG kann der Abzugsbetrag innerhalb von zehn Jahren für von derselben Person anfallende Erwerbe (ein und desselben Erwerbers)[186] nur einmal in Anspruch genommen werden (zum Umfang vgl. Rdn 83 f.). Für die Inanspruchnahme in diesem Sinne kommen nicht nur Erwerbe nach dem 30.6.2016 in Betracht; vielmehr sind alle Erwerbe nach dem 31.12.2008 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Anwendung der Wertgrenze von 26 Mio. EUR, Abs. 1 S. 1

Rz. 59 Da die Überschreitung der in § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG genannten Wertgrenze von 26 Mio. EUR erheblichen Einfluss darauf hat, welches der verschiedenen Begünstigungskonzepte tatsächlich zur Anwendung kommt bzw. kommen kann, ist es umso wichtiger, das für die Wertgrenze maßgebliche begünstigte Vermögen genau zu definieren. Dies gilt umso mehr, als der Schwellenwert als e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 13a ErbStG regelt, wie bereits die Überschrift deutlich macht, die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Vorschrift überhaupt anwenden zu können, sind allerdings nicht hier, sondern im nachfolgenden § 13b ErbStG definiert. Wie bereits oben ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Sockelbetrag

Rz. 297 Die Finanzmittel i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG sind im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen typisierenden Betrachtung als betriebsnotwendig und daher nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren, soweit ihr Wert entweder nicht größer als Null ist[784] oder – unter weiteren Voraussetzungen (vgl. Rdn 299) – einen Anteil von 15 % des anzusetzenden Werts des Betr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 22 Kleinbetragsgrenze

Gesetzestext Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Rz. 1 Für Erwerbe von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen gilt ab 1.1.2002 aus Vereinfachungsgründen für jeden Erwerb und bei jedem Erwerber die Kleinbetragsgrenze von 50 EUR. Als Steuerfall...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerb durch Personen der Steuerklasse I sowie eingetragene Lebenspartner

Rz. 4 Hausrat bleibt bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG. Da es sich nicht um eine Freigrenze handelt, die mit ihrem Überschreiten insgesamt entfallen würde, kann der jeweilige Erwerber Hausrat bis einschließlich 41.000 EUR stets steuerfrei vereinnahmen. Erst der überschießende Betrag unterliegt einer Besteuerung. Der nicht ausgenu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 4.2 Umsätze mit Vorsteuerabzugsbeschränkungen

Da sich bei der Umsatzsteuer eigentlich die meisten Vorschriften auf den Umsatz und nicht auf den Unternehmer beziehen, gibt es auch Einschränkungen beim Vorsteuerabzug bei Unternehmen, die normalerweise voll vorsteuerabzugsberechtigt wären. Bei nachfolgenden Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen bzw. eingeschränkt: Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei bestimmten Repr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 153 Begünstigtes Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG) bleibt grundsätzlich zu 85 % (Regelverschonung) bzw. 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei (§ 13a Abs. 1 S. 1 und Abs. 10 S. 1 Nr. 1 ErbStG). Rz. 154 Der Verschonungsabschlag wurde in seiner jetzigen Form bereits durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 eingeführt.[1] Gleichwohl hat der Gesetzgeber im Rahmen der Erbschafts...mehr

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Inflationsausgleichsgesetz

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds vorgesehen ist. Bereits im August 2022 hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für das Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Im September hat dann das Bundeskabinett den Regierungsentwurf fü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Höchstbeträge

Rz. 37 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Wert der Zuwendungen/der Geschenke darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (Höchstbetrag). So ist die Pauschalierung ausgeschlossen, den Betrag von 10 000 EUR überst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine Regelung des § 8 EStG zur Definition der Einnahmen aus den Über­schuss­einkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG) und ihrer Bewertung war bereits im EStG 1934 (RStBl 1934, 1008) enthalten. Sachbezüge waren grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen (vgl § 8 Abs 1 Satz 1 EStG aF; Neufassung aus redakt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 33 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Auch für Zuwendungen an eigene ArbN gelten grundsätzlich die > Rz 24, 25, die bestimmte Zuwendungen von der Pauschalbesteuerung ausnehmen. Zudem müssen die Sachzuwendungen zusätzlich zu dem zwischen den Beteiligten ohnehin geschuldeten > Arbeitslohn erbracht werden (vgl § 37b Abs 2 Satz 1 EStG; zum mittlerweile gesetzlich definierten Zusätzl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 8 EStG ist eine besondere Bewertungsvorschrift iSd § 1 Abs 2 BewG. Die Bewertung nach § 8 EStG für geldwerte Vorteile einschließlich der Sachbezüge hat deshalb Vorrang vor den Regeln des BewG. Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abs 1 enthält die für alle Überschusseinkünfte (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 EStG) maßgebliche Definition des Einnah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff des Sachbezugs

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sammelbegriff Sachbezüge umfasst die unentgeltliche oder teilentgeltliche (verbilligte) Überlassung von Wirtschaftsgütern zu Eigentum (zB > Grundstück, > Aktien oder sonstige Wertpapiere, > Kleidung, > Mahlzeiten, > Getränke einschließlich Deputate [> Rz 7] und andere Waren wie > Zigaretten oder Treibstoff und Energie). Auch die Überlassu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterkunft

Rz. 25 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Unterkunft (> Rz 28) als Sachbezug erhöht beim ArbN den stpfl > Arbeitslohn. Der Wert des Sachbezugs (Vorteils) wird – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des ArbG und unabhängig vom Mietpreisrecht – nach § 2 Abs 3 SvEV bemessen. Beim ArbG gilt die SvEV nicht für die Bemessung der bei ih...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Betriebsausgabenabzug beim Zuwendenden

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für den Abzug von > Betriebsausgaben beim zuwendenden Stpfl/ArbG gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze: Sie sind beim Zuwendenden entweder in voller Höhe abziehbar (Geschenke an eigene ArbN und Zuwendungen, die keine Geschenke sind) oder nach Maßgabe des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG beschränkt abziehbar (BMF vom 19.05.2015, Rz 24, BSt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bewertung nach der SvEV (§ 8 Abs 2 Satz 6 bis 9 EStG)

Rz. 60 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Rechtsgrundlage und Systematik: Für die > Sozialversicherung bestimmt die Bundesregierung den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr. Dabei ist möglichst weitgehende Übereinstimmung mit dem Steuerrecht sicherzustellen (vgl § 17 Abs 1 Satz 1 Nr 4 und Satz 2 SGB IV). Auf dieser Ermächtigung ber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wohnung

Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 1995 werden keine besonderen Sachbezugswerte für Wohnung mehr bestimmt. Vielmehr ist für den Sachbezug "Wohnung" (zum Begriff > Rz 28) als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht zu erfassende Sachbezüge

Rz. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Selbst wenn ein den ArbN objektiv bereichernder Sachbezug durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, liegt keine besteuerbare > Einnahme vor, wenn der ArbG die eine Bereicherung auslösende Leistung im ganz überwiegenden betrieblichen Eigeninteresse erbringt (> Arbeitslohn Rz 55 ff). Ein solcher Fall kommt besonders in Betracht, wenn dem ArbN...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerlich ist die SvEV unmittelbar nur anzuwenden, soweit mit ihr "Werte bestimmt worden sind" (vgl § 8 Abs 2 Satz 6 EStG) – das gilt für Unterkunft und Verpflegung – und § 8 Abs 3 EStG als lex specialis nicht anwendbar ist. Zu Einzelheiten > Rz 20 ff. Nur in Ausnahmefällen gilt das noch für die Bewertung einer Wohnung (> Rz 31 ff). Die SvEV...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuordnung zum Arbeitslohn

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sachbezug kann als Teil des Arbeitslohns im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden, bei Beamten, Richtern und Soldaten auch auf dem Dienstrecht beruhen. Das betrifft zB > Freianzeigen oder Freiexemplare im > Druckereigewerbe Rz 3, > Freitabak, > Freitrunk im Brauereigewerbe oder die Gestellung von Verpflegung und Unterkunft in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bestimmte Sachzuwendungen kommen für eine Pauschalbesteuerung nicht in Betracht. Sie werden mithin auch durch die Ausübung des Wahlrechts für oder gegen eine Pauschalbesteuerung (> Rz 46 ff) nicht betroffen. Von einer Pauschalierung ausgeschlossen sind:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.2 Erwerb geringwertiger Grundstücke (§ 3 Nr. 1)

Rz. 13 Mit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 1 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Bagatellfälle von der Grunderwerbsteuer freizustellen. Bei dem in der Vorschrift genannten Betrag von 2.500 EUR handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Dies bedeutet, dass Grundstückserwerbe mit einer Bemessungsgrundlage bis einschließlich 2.500 EUR von der G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.1 Veranlassung des Arbeitsessens ist entscheidend

Bei Speisen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, muss der Arbeitgeber danach unterscheiden, ob es sich um Aufmerksamkeiten handelt, er diese Speisen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an seine Arbeitnehmer abgibt oder es sich um eine übliche Beköstigung ohne besonderen Anlass handelt. Bei Sachleistungen, die üblicherw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.4 Was als übliche Beköstigung beurteilt wird

Mahlzeiten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer als übliche Beköstigung überlässt, sind allerdings als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Als übliche Beköstigung sind z. B. einzustufen die Bewirtung auf einer Geschäftsreise oder das Frühstück, das der Arbeitgeber anlässlich einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers übernimmt, indem er ihm die Kosten für Übernachtun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 4 Teilnahme an geschäftlichen Bewirtungen: 2 Möglichkeiten

Nimmt der Arbeitnehmer an der Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, muss der Unternehmer gemäß R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR wie folgt unterscheiden: Der Kostenanteil, der bei einer Bewirtung auf seinen Mitarbeiter entfällt, gehört nicht zum Arbeitslohn. Findet die Bewirtung allerdings während einer Geschäftsreise statt, erfasst der Unternehmer den Wert dieser Mahlzeit als steuerpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zu § 3 Nummer 1 Die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG 1940 von 200 DM für den Erwerb geringwertiger Grundstücke ist durch Landesgesetze bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein auf 500 DM und in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 1.000 DM erhöht worden. Die Freigrenze wurde auf 5.000 DM erhöht, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.7 Ermittlung der anrechenbaren Steuer und Durchführung der Anrechnung

Rz. 55 Die anrechenbare ausländische Steuer führt zur Kürzung der deutschen Erbschaftsteuer, wobei sich die Anrechnung betragsmäßig auf die deutsche Steuer beschränkt. Eine Erstattung der ausländischen Steuer findet also nicht statt. Die deutsche Steuer ist hierbei zunächst so zu berechnen, dass der Auslandserwerb in den steuerpflichtigen Erwerb eingestellt wird. Rz. 56 Ist e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.10 Nicht von der USt befreite Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen

Rz. 145 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG fallen die unter das RennwLottG fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird, nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Rz. 146 Umsatzsteuerpflichtig sind daher insbesondere die nach § 18 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021) von der Rennwett- und Lotteri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.2 Bagatellregelung

Keine Freistellungsbescheinigung notwendig bis 5.000 EUR Freigrenze 5.000 EUR Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, kann vom Steuerabzug auch dann abgesehen werden, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 5.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.[1] 15.000 EUR Freigrenze, wenn der Empfänger der Bauleistung ausschließlich steuerfreie Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 1 Einleitung

Verpflichtung zum Steuerabzug für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts nach dem Einkommensteuergesetz Unternehmer Unternehmer im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) (auch Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG und Vermieter von Grundstücken) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (j. P. d. ö. R.) werden durch die Bauabzugsteuer verpflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3 Abstandnahme vom Steuerabzug

Der zum Steuerabzug verpflichtete Leistungsempfänger muss den Steuerabzug nicht vornehmen, wenn Freistellungsbescheinigung der Leistende (Auftragnehmer) dem Leistungsempfänger (Auftraggeber) eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt oder Zweiwohnungsregelung der Leistungsempfänger nicht mehr als 2 Wohnungen vermietet oder Bagatellgrenze die Ge...mehr