Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Sanktionen Ersttäter

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Firma _____, HRB _____ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / IV. Muster: Klage gegen Ausweisungsverfügung

Rz. 72 Muster 7.9: Klage gegen Ausweisungsverfügung Muster 7.9: Klage gegen Ausweisungsverfügung Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage des _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Einwanderung, _____ – Beklagter – wegen: Ausweisung Namens und in Vollmacht des Klägers –...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 49 Für den Fall eignet sich auch das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster 17.1: Gründungsprotokoll Muster 17.1: Gründungsprotokoll UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien: Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft Gerichtsstraße 15, 60000 Frankfurt am Main, geb. am 27.7.1956 – dem Notar von Person...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Anmeldung Erwerb Vorrats-GmbH

Rz. 56 Muster 17.5: Anmeldung Erwerb Vorrats-GmbH Muster 17.5: Anmeldung Erwerb Vorrats-GmbH Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main In Sachen Newco Nr. 007 Vermögens-Verwaltungs-Gesellschaft mbH HRB 0815 überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Geschäftsführer der vorgenannten Gesellschaft,mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 356 Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _____ In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Liquidator der Gesellschaft, den Gesellschafterbeschluss vom _____. Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Handelsregisteranmeldung

Rz. 140 Muster 17.16: Handelsregisteranmeldung Muster 17.16: Handelsregisteranmeldung Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main HRB _____ Zum Handelsregister der Taxelex GmbH überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom _____ und melde zur Eintragung an:mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _____ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes HRB neu _____ Als Vertretungsorgan des übertragen...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _____ GmbH. Wir überreichen als Anlagen:mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 180 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund.[84] Gemäß § 120 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Musiknutzung ohne Einwilligung der GEMA

Tz. 21 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Erfolgt keine fristgerechte oder überhaupt keine Anmeldung der musikalischen Aufführung (die vergütungspflichtige Nutzung wird ohne Einwilligung der GEMA durchgeführt), kann die GEMA die Vergütung im Schätzungswege ermitteln und erheben. Nach § 97 UrhG ist die GEMA in solchen Fällen berechtigt, mindestens den doppelten Tarifbetrag nach den No...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / I. Absehen von der Strafverfolgung und Bewährung

Rz. 3 Die Staatsanwaltschaft und – nach Klageerhebung – das Gericht können nach näherer Maßgabe von § 153a StPO bei einem Vergehen[1] unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung absehen. Im Rahmen dieser Entscheidung kann dem Beschuldigten dabei unter anderem als Auflage erteilt werden, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a. , dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen Druckgasflasch... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 30.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftung...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.25 Versicherung unfreier Personen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 193 Abs. 2 Satz 2 erstreckt die Versicherung nach Satz 1, also diejenige der Wie-Beschäftigten (Rz. 179 ff.), auf Personen, die einen Freiheitsentzug verbüßen oder sonst auf sanktionsähnlicher Anordnung wie Beschäftigte tätig werden, insbesondere gemeinnützige Arbeit leisten. Die Regelung bezieht unfrei arbeitende Personen mit in die Versicherung ein, weil diese Personen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 12 Nach VV 4200 erhält der Verteidiger die Verfahrensgebühr für ein Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bestellung nach § 109 Abs. 3 bzw. § 119a Abs. 6 StVollzG (Abs. 2)

Rz. 20 Dient die vom Antragsteller begehrte oder angefochtene Maßnahme der Umsetzung des § 66c Abs. 1 StGB im Vollzug der Sicherungsverwahrung oder der ihr vorausgehenden Freiheitsstrafe, so ist dem Antragsteller gem. § 109 Abs. 3 StVollzG für ein gerichtliches Verfahren von Amts wegen ein Rechtsanwalt beizuordnen, es sei denn, dass wegen der Einfachheit der Sach- und Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Stellung des beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 27 Nach § 109 Abs. 3 StrafVollZG ist dem Antragsteller für eine begehrte oder angefochtene Maßnahme der Umsetzung des § 66c Abs. 1 StGB im Vollzug der Sicherungsverwahrung oder der ihr vorausgehenden Freiheitsstrafe für ein gerichtliches Verfahren von Amts wegen ein Rechtsanwalt beizuordnen, es sei denn, es erscheint wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage die Mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 40 Die Bedeutung der Angelegenheit ist als subjektives Merkmal aus der Sicht des Auftraggebers zu ermitteln.[89] Dabei ist neben der tatsächlichen und rechtlichen Bedeutung auch auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ideellen Auswirkungen des Ausgangs der Angelegenheit abzustellen. Es kommt auf die individuelle Bedeutung für den Auftraggeber an, da der Anwalt f...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Das LG hat die Angeklagten jeweils wegen Marktmanipulation zu Freiheitsstrafen verurteilt. Zudem hat es gegen den Angeklagten K die Einziehung des Wertes von Taterträgen i.H.v. 2.614.344,56 EUR und gegen den Angeklagten T i.H.v. 419.477,18 EUR angeordnet. Dagegen haben die Angeklagten jeweils Revision eingelegt. Diese hatten insofern Erfolg, dass das landgerichtliche Urteil ...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.4 Ermessen der Finanzbehörde

Rz. 34 Die Finanzbehörde kann nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO das Steuerstrafverfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben. Die Abgabe steht im pflichtgemäßen Ermessen. Auf die Entscheidung haben weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte rechtlichen Einfluss. Der Beschuldigte kann die Abgabe zwar anregen, hat aber, anders als nach § 421 Abs. 4 S. 4 RAO, kein eigenes Antrags...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.2 Verpflichtung des Vorstands

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Anzeige trifft den Vorstand. Anders als nach dem Recht der Insolvenzordnung hat er nicht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, sondern den Sachverhalt der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Vorstand muss damit ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) handeln. Die Anzeige ist spätestens 3 Woc...mehr

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zfs 05/2021, Verneinung ein... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist bereits unzulässig. Sowohl Haupt- als auch Hilfsantrag sind unzulässig. Der Partei fehlt das für eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse." Gem. § 256 Abs. 1 ZPO kann eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kl. ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung ...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die zulässige Klage hat hinsichtlich des zur Entscheidung gestellten Klageantrags zu 1) Erfolg. II. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2314 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich der im Klageantrag unter 1.a) bis 1.k) konkretisierten Auskünfte zu. Der Kläger hat zudem Anspruch darauf, dass bei dessen Aufnahme er selbs...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Leitsatz

1. § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB setzt voraus, dass der Pflichtteilsberechtigte zu einer Einzelstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist. Die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder die Verhängung mehrerer Gesamtfreiheitstrafen, die zusammengerechnet eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung ...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 3 Gründe

Die zulässige Berufung der Beklagten bietet keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht der Klage stattgeben. Die hiergegen von der Berufung erhobenen Einwendungen geben lediglich Veranlassung zu folgenden ergänzenden Anmerkungen: Der Senat teilt die Auffassung des Lan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Tatsächliche Ablaufhemmnisse

Rz. 173 [Autor/Stand] Anders als die an rechtlichen Gegebenheiten anknüpfenden Fälle laut Rz. 168 ff. sind die Hemmungsanlässe gem. § 78b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3–5 StGB tatsächlicher Natur. Dabei spielt § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB (Erreichen einer Altersschwelle von 30 Jahren für das Opfer eines Sexualdelikts) im Steuerstrafrecht keine Rolle. Gemäß § 78b Abs. 3 StGB tritt ab Erlass ...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Tatbestand

LG Köln, Teilurteil v. 24.8.2020 – 24 O 394/19 Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Kläger ist der einzige Sohn des am […] geborenen und am […] in […] verstorbener […] Mit vor dem Notar errichtetem notariellem Testament vom … widerrief der Erblasser vorsorglich seine zuvor getroffenen Verfügun...mehr

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zfs 04/2021, Anrechnung ein... / 2 Aus den Gründen:

"… Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte, lediglich den Rechtsfolgeausspruch des angefochtenen Urteils betreffende Rechtsmittel, ist begründet und führt zum Erfolg. Die Ausführungen des AG rechtfertigen vorliegend die Anrechnung der Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis im Verfahren des AG Kaiserslautern – 6070 Js 12532/19, auf das in diesem Urteil ang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Regelung für das übrige Steuerstrafrecht

Rz. 30 [Autor/Stand] Für andere Steuerstraftaten trifft § 376 Abs. 1 AO keine abweichende Regelung. Fast alle anderen Steuerstraftaten verjähren somit nach fünf Jahren (§ 369 Abs. 2 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Die sog. absolute Verjährung tritt nach zehn Jahren ein (§ 369 Abs. 2 AO, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB). Rz. 31 [Autor/Stand] Ausgenommen ist hiervon die Verjährung des ge...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 3. Eilanordnung

In den Beschlüssen vom 16.7.2020[33] und vom 24.8.2020[34] hebt das BVerfG noch einmal die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung der fachgerichtlichen Entscheidung durch das BVerfG maßgebliche Folgenabwägung hervor: Die Nachteile für das Kindeswohl, die einträten, wenn die einstweilige Aussetzungsanordnung nicht erginge, die Verfassungsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwendungsbereich

a) Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 19 [Autor/Stand] Die verlängerten Verjährungsfristen des § 376 Abs. 1 und Abs. 3 AO gelten nur "in den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–6 AO genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung"; einfache Steuerhinterziehungstaten (§ 370 Abs. 1 AO), nicht benannte besonders schwere Hinterziehungsfälle und anderweitige Steuerstraftaten i.S.d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.4 Freiheitsstrafe

Rz. 143 Die schwerste Ahndungsfolge einer Straftat ist der Freiheitsentzug.[1] Nach § 39 StGB wird die Freiheitsstrafe nach vollen Wochen, Monaten oder Jahren bemessen. Rz. 144 Die Freiheitsstrafe beträgt nach § 38 Abs. 2 StGB mindestens einen Monat, soweit nicht eine andere Regelung getroffen ist, z. B. nach: § 370 Abs. 3 AO im Fall der besonders schweren Steuerhinterziehung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.6 Freiheitsstrafe und Geldstrafe

Rz. 160 Eine Geldstrafe kann neben einer Freiheitsstrafe verhängt werden, wenn sich der Tatbeteiligte durch die Tat bereichert hat und diese kumulative Straffestsetzung auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des zu Bestrafenden angebracht ist.[1] Diese Regel wird bei Steuerstraftaten häufig anzuwenden sein, da es Steuerstraftätern dara...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.5 Verfolgbarkeit und Strafrahmen

Rz. 267 Teilweise wird die analoge Anwendbarkeit des persönlichen Strafaufhebungsgrunds des § 371 AO auf § 26c UStG damit begründet, dass es anderenfalls zu Wertungswidersprüchen käme.[1] Dies dürfte jedoch im Hinblick auf den klaren Wortlaut des § 371 AO abzulehnen sein. Rz. 268 Schon der Grundtatbestand des § 26b UStG enthält keine Möglichkeit einer Selbstanzeige nach dem V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.3 Strafrahmen

Rz. 141 Der anzuwendende gesetzliche Straftatbestand gibt einen Strafrahmen vor, innerhalb dessen die im Einzelfall schuldangemessene Strafe (s. Rz. 161ff.) festzusetzen ist. Der Strafrahmen der Steuerhinterziehung beträgt z. B. gem. § 370 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 AO bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Neben diesem Grundstrafrahmen ist bei der Steuerhinterziehung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.5 Geldstrafe

Rz. 153 Soweit die Verhängung einer Freiheitsstrafe (vgl. Rz. 143ff.) zur Ahndung der Straftat nicht geboten erscheint und der gesetzliche Strafrahmen dies alternativ zulässt, ist als mildere Strafe [1] eine Geldstrafe zu verhängen. Ist die Geldstrafe uneinbringlich, so tritt nach § 43 StGB die Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstraf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.7 Strafzumessung

Rz. 161 Das Strafgesetz gibt für die Ahndung der Tat einen Strafrahmen vor. Dieser Strafrahmen wird in bestimmten Fällen strafschärfend[1] bzw. strafmildernd (s. z. B. zur Beihilfe Rz. 99ff., zum Versuch Rz. 75ff.) modifiziert. Rz. 162 Innerhalb des Strafrahmens hat das Gericht die für die Tat angemessene Strafe festzusetzen. Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 9 Anwendung des Wehrstrafgesetzes

Rz. 278 Neben dem JGG verweist § 369 Abs. 2 AO auch auf das Wehrstrafgesetz (WStG). Das WStG gilt gem. § 1 Abs. 1 und 2 WStG für alle Straftaten, die Soldaten der Bundeswehr oder militärische Vorgesetzte begehen, die nicht Soldaten sind. Wie sich aus § 3 Abs. 2 WStG ergibt, geht im Fall von jugendlichen oder heranwachsenden Soldaten das JGG dem WStG jedoch vor. Die praktisch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.1.3 Steuerstraftat

Rz. 222 Die Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26c UStG ist eine eigenständige Steuerstraftat i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in den Fällen des § 26b UStG gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Handlungen i. S. d. § 26b UStG verbun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.1 Überblick über die Rechtsfolgen

Rz. 136 Kommt es zu einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat, so bestehen verschiedene (verfahrensrechtliche) Möglichkeiten, dieses Verfahren abzuschließen, wobei zu unterscheiden ist zwischen Abschlüssen ohne Schuldfeststellung und solchen mit Schuldfeststellung. Im Einzelnen handelt es sich bei den Verfahrensabschlüssen ohne Schuldfeststellung um die Einstellung mange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2 Einteilung der Straftaten

Rz. 51 Das deutsche Strafrecht unterscheidet nach der abstrakten Strafandrohung nur zwei Arten von Straftaten: Verbrechen sind nach § 12 Abs. 1 StGB alle Straftaten, bei denen der Strafrahmen (s. Rz. 141) eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug oder mehr ausweist, wie z. B. Totschlag, Raub, Brandstiftung, aber auch die gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhinterzieh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.10 Strafverfolgungsverjährung

Rz. 167 Der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung[1] hindert nach § 78 Abs. 1 StGB die Verfolgung der Straftat[2], deren Ahndung oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, der Einziehung und die Unbrauchbarmachung. Die Strafverfolgungsverjährung bewirkt ein von Amts wegen in jedem Stadium des Strafverfahrens zu beachtendes und nicht behebbares Verfahrens...mehr

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AGS 03/2021, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Das LG hat den A wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dagegen hat der Angeklagte Revision eingelegt. Während des Revisionsverfahrens ist der Angeklagte verstorben. Der BGH hat das Verfahren eingestellt, die notwendigen Auslagen des Angeklagten sind der Staatskasse nicht auferlegt worden.mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / I. Sachverhalt

Der Untergebrachte ist wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Zugleich wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB angeordnet. Seit der Rechtskraft des Urteils befindet sich der Untergebrachte in der Psychiatrischen Klinik L. Im Überprüfungsverfahren zur Fortdauer der Unterbringung hat der Vor...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / 2. Die Entscheidung des BVerfG zu § 217 StGB

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung erklärte das BVerfG Anfang diesen Jahres die Norm des § 217 StGB für verfassungswidrig.[42] "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt," wurde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Vorschrift wu...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / 1. Entscheidungen des BGH zu §§ 216, 13 StGB

Mit zwei Urteilen entschied der 5. Strafsenat des BGH im Hinblick auf eine Strafbarkeit wegen Tötung auf Verlangen durch Unterlassen gemäß §§ 216, 13 StGB, dass Ärzte im Ergebnis nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen belastet sein sollen, wenn sie Sterbebegleitung leisten.[18] Der Senat bestätigte damit die erstinstanzlichen Freisprüche der Landgerichte Berlin und Hamburg ...mehr