Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Anhang 2: Stiftungsregistergesetz

Stiftungsregistergesetz (StiftRG) vom 16.7.2021, BGBl I 2021, 2947, 2953 BGBl III 400–17 (in Kraft ab 1.1.2026) Abschnitt 1 Aufbau und Führung des Stiftungsregisters Unterabschnitt 1 Führung und Aufbau des Registers § 1 Zuständige Registerbehörde und Aufbau des Registers (1) Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde das Stiftungsregister nach § 82b Absatz 1 des Bürgerliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.8 Rücknahmefrist, Abs. 3

Rz. 56 Die Finanzbehörde muss nach Abs. 3 innerhalb eines Jahres von der Kenntnis der die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen an entscheiden, ob sie von ihrem Rücknahmerecht Gebrauch machen will. Erfasst wird nur die Kenntnisnahme bei Tatsachen; ist der Verwaltungsakt aus Rechtsgründen rechtswidrig, so besteht keine Frist.[1] Insbesondere enthält die Vorschrift keine absolu...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.2 Corona-Bonus bleibt auch in der Steuererklärung unbelastet

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.[1] Die Frist für die Auszahlung ist inzwischen bis zum 31.3.2022 verlängert worden.[2] Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass der Betrag von 1.500 EUR mehrfach steuerfrei ausgezahlt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Nichtige Verwaltungsakte

Rz. 36 Die Gründe für die Nichtigkeit von Verwaltungsakten regelt § 125 AO. Der nichtige Verwaltungsakt ist materiell-rechtlich nicht existent, kann daher auch keine Wirkungen entfalten. Seine Umdeutung nach § 128 AO ist jedoch zulässig.[1] Der nichtige Verwaltungsakt ist unbeachtlich, ohne dass es einer Anfechtung bedarf; er entfaltet weder formelle noch materielle Wirksamk...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / Zusammenfassung

Überblick Für die demnächst zu erstellenden Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 sind einige Besonderheiten aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation zu beachten. Dazu gehören u. a. bei Arbeitnehmern der Bezug von Lohnersatzleistungen und / oder die Arbeit im Homeoffice. Daneben haben Bundesregierung und Gesetzgeber auch steuerliche Maßnahmen getroffen, um Bürgern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Folgen der Nichtigkeit, Abs. 5

Rz. 11 Ein nichtiger Verwaltungsakt entfaltet keine Wirkung; er kann nicht bestandskräftig werden und ruft keine Wirkungen hervor, die mit einem wirksamen, wenn auch rechtswidrigen Verwaltungsakt bzw. Steuerbescheid verbunden sind. Ein nichtiger Verwaltungsakt wahrt auch nicht die Festsetzungsfrist und unterbricht nicht die Zahlungsverjährung.[1] Ein nichtiger Verwaltungsakt ...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.6 Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag

Kleine und mittlere Unternehmen können für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung entsprechender Wirtschaftsgüter können IAB insoweit gewinnerhöhend wieder aufgelöst und gleichzeitig die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend gekürzt wer...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Unternehmer müssen binnen bestimmter Fristen (meist bis zum 15. des auf die Leistung folgenden Monats) Rechnungen erstellen (vgl. im Einzelnen VAT Information Leaflet 1/06 auf der Webside von Revenue). Die Pflicht zur Rechnungstellung ist gegeben, wenn der Empfänger des Umsatzes eine der folgenden Personen oder Einrichtungen ist: ein anderer Steuerpflichtiger, eine Regierungs...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Verjährung der Steuerordnungswidrigkeit

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 138 Abs. 5 AO konzentrieren sich auf § 379 AO. Hier greift infolgedessen der Mechanismus der Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten regelt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – statt zwei Jahren nach § 31 OWiG – fünf Jahre. Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 52a FGO – ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung eines FG-Urteils

Der BFH hat sich im Rahmen eines PKH-Verfahrens mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, ob die Rechtsbehelfsbelehrung eines FG-Urteils fehlerhaft ist, wenn dort genaue Angaben zur elektronischen Einlegung eines Rechtsbehelfs gem. § 52a Abs. 4 Nr. 1 FGO fehlen. Der Ast. wollte nach Ablauf der einmonatigen Frist für die Einlegung einer NZB unter Berufung auf die aus seiner Sic...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 46 FGO – Außergerichtlicher Rechtsbehelf als Voraussetzung einer Untätigkeitsklage

Wird gegen einen Einfuhrabgabenbescheid kein Einspruch eingelegt, ist eine unmittelbar erhobene Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 S. 2 FGO unzulässig. Abweichend von § 44 FGO ist eine Klage ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens zulässig (Untätigkeitsklage), wenn über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist...mehr

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Entscheidung des BVerfG zur... / III. Weitere steuerliche Verzinsungsregelungen im Ertragssteuerrecht

Neben den Verzinsungsregelungen in der AO gibt es in anderen Steuergesetzen Abzinsungsregelungen, die auch auf einem Zinssatz basieren, wie er in dem Beschluss des BVerfG vom 8.7.2021 als verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG angesehen wurde. 1. Für "andere Verbindlichkeiten" in der Steuerbilanz sieht § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Abzinsung mit einem Zin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Antragsfrist (§ 258 Abs. 2 Satz 1f. AktG)

Rn. 82 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers muss innerhalb eines Monats nach der HV über den JA gestellt werden. Fristauslösend ist die HV, die den von Vorstand und AR festgestellten JA entgegennimmt (vgl. § 175 AktG) oder die – soweit nach § 173 Abs. 1 AktG verfahren wird – den JA selbst feststellt (vgl. ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 29; KK-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Ausschlussgründe

Rn. 113 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Sonderprüfer soll nicht nur gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft, sondern auch gegenüber dem AP unbefangen und objektiv sein, denn im Ergebnis wird aufgrund der Arbeit des Sonderprüfers auch die Tätigkeit des AP einer kritischen Würdigung unterzogen (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 59). Demnach kann nach § 258 Abs. 4 Satz 3 (1. Alternativ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Struktur des Sonderprüfungsinstrumentariums nach den §§ 258–261 AktG

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Auf Antrag einer qualifizierten Minderheit bestellt das Gericht den Sonderprüfer, der zu überprüfen hat, ob eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten vorliegt oder bestimmte Angaben im Anhang nicht oder nicht vollständig gemacht wurden (vgl. § 258 Abs. 1 AktG). Der Sonderprüfer hat nach § 259 AktG einen schriftlichen Bericht zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende oder unvollständige Angaben

Rn. 47 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Umfang der Berichtspflicht im Anhang ergibt sich aus den §§ 284ff. sowie hinsichtlich bestimmter rechtsformabhängiger Zusatzangaben aus den §§ 58 Abs. 2a, 131 Abs. 1 und 3, 152 Abs. 2f., 158 Abs. 1 und 160 AktG (vgl. im Einzelnen BeckOK-HGB (2021), § 284, Rn. 8ff.; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 911ff.). Allerdings ist zu beachten, dass einig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7 AktG

Rn. 125 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach den §§ 256 Abs. 5 Nr. 2, 125 AktG ist ein JA nichtig, wenn Bilanzposten unterbewertet sind und dadurch vorsätzlich die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft verschleiert oder unrichtig wiedergegeben wird. Die Nichtigkeit des JA kann mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übersiedlung ins Inland: Einfuhrabgaben bei Verkauf eines Unfallfahrzeugs

Leitsatz Einfuhrabgaben sind zu erheben, wenn ein anlässlich der Übersiedlung von der Schweiz in das Inland als Übersiedlungsgut zur Endverwendung angemeldeter Pkw vor Ablauf von 12 Monaten ohne vorherige Unterrichtung der Behörden veräußert wird. Sachverhalt Die Klägerin verlegte im Juli 2016 ihren Wohnsitz von der Schweiz nach Deutschland. Dabei meldete sie unter Verwendung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 2.1 Keine Rechtspflicht zur Führung von qualifizierten Personalakten

Natürlich muss jeder Arbeitgeber die für jeden seiner Arbeitnehmer gesetzlich (in erster Linie steuer- und sozialversicherungsrechtlich, daneben arbeitsschutzrechtlich) vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen. Auch aus tariflichen Regelungen kann sich eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Führung bestimmter Unterlagen über die Mitarbeiter ergeben. All dies wird auch als ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Die Abhängigkeit der Leistungszeit von einem Ereignis

Rz. 44 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist die Mahnung auch dann entbehrlich, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. In diesem Fall kann der Schuldner das Ereignis feststellen und weiß unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (3) Der einfache Fall

Rz. 322 Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass in einfachen Fällen nur eine 0,5-Geschäftsgebühr entsteht. Ein einfacher Fall soll danach vorliegen, wenn der Schuldner auf die erste Zahlungsaufforderung die Forderung zahlt. Hinweismehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Androhung von Rechtsfolgen und die Fristsetzung

Rz. 31 Die Androhung bestimmter Folgen ist im Allgemeinen nicht notwendig,[56] so dass diese im Rahmen von verschiedenen Eskalationsstufen meist erst in einer weiteren Mahnung ausgesprochen werden. Allerdings kann es vor dem Hintergrund der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB sinnvoll und wenn es bei einer Mahnung bleibt erforderlich sein, auf die Rechtsfolgen de...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Die Sonderregelung des § 286 Abs. 3 BGB

Rz. 58 Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens[152] in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung leistet. Etwas anderes kann allerdings vertraglich vereinbart werden. Mit dem Wort "spätestens" hat der Gesetzgeber dabei deutlich gemacht, dass der Gläubige...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Der richtige Zeitpunkt der Mahnung

Rz. 33 Die Mahnung muss nach dem Wortlaut des § 286 Abs. 1 S. 1 BGB grundsätzlich nach Fälligkeit erfolgen. Eine vorher ausgesprochene Mahnung wäre wirkungslos.[60] Der Verzug tritt mit dem Zugang der Mahnung zuzüglich der Zeit ein, die ohne schuldhaftes Zögern zur technischen Umsetzung der Leistung – etwa einer Banküberweisung – erforderlich ist.[61] Dem Schuldner wird grun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Der Hinweis auf einen ungewöhnlich hohen Schaden

Rz. 252 Nach § 254 Abs. 2 S. 1 BGB muss der Geschädigte (Gläubiger), den Schädiger (Schuldner) auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hinweisen. Wann ein ungewöhnlich hoher Schaden droht, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalles. Sie hängt nicht zuletzt von der Höhe der Hauptforderung, des notwendigen Einziehungsaufwandes und möglicher weiterer Folgen der Nichtl...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Die beiden Grundformen des Forderungskaufes

Rz. 446 Inkassodienstleister ziehen nicht nur Forderungen für einen Gläubiger in dessen Namen oder aufgrund einer treuhänderischen Abtretung für den Gläubiger auf dessen Rechnung ein,[846] sondern sie kaufen auch Forderungen, um diese dann im eigenen Namen beizutreiben. Sie leisten insoweit einen Beitrag zur Sicherung der Liquidität der deutschen Wirtschaft und der Stabilitä...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Der notwendige Inhalt der Mahnung und die Formalien

Rz. 21 Die Mahnung ist eine ernsthafte und unmissverständliche Leistungsaufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, die zu fordernde Leistung zu erbringen.[32] Sie hat nach der Fälligkeit zu erfolgen. Die Mahnung ist als eine geschäftsähnliche Handlung gleich einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung[33] weder an eine Form noch an eine Frist gebunden, soweit...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 7. Durchsetzbarkeit der Forderung

Rz. 66 Der Schuldner kann nicht in Verzug geraten, wenn dem geltend gemachten Anspruch eine Einrede entgegensteht. In der Praxis der Forderungsbeitreibung sind dies in besonderer Weise die Verjährungseinrede nach § 214 Abs. 1 BGB und die Einrede der erteilten Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 InsO. Nach dem BGH[167] ist auf das Entstehen der Einrede abzustellen, so dass ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Eigenobliegenheiten: Eigene Stellungnahme und Fazit

Rz. 176 Ausgehend von der europäischen wie nationalen Gesetzeslage ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung[389] zu fragen, welche Obliegenheiten den Gläubiger nach der Verkehrsauffassung im konkreten Fall entschädigungslos treffen. Das bestimmt sich nach der Üblichkeit,[390] wobei im Rahmen vertraglicher Ansprüche zuvörderst auf die vertraglichen Bestimmungen und die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 10 Nachweis der Zuverlässigkeit

Rz. 18 Der Bewerber selbst muss nachweisen, dass seine Zuverlässigkeit wiederhergestellt ist, wenn er an einem Vergabeverfahren teilnehmen will. Den Nachweis seiner Zuverlässigkeit kann er durch eine Registerauskunft ohne Eintrag einer Bußgeldentscheidung nach § 21 MiLoG führen. Solange eine Eintragung im Gewerbezentralregister nicht tilgungsreif ist, dürfte der Nachweis dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5.1 Ausübung des Widerrufs

Rz. 311 Hat ein Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert (Rz. 289ff.), bindet ihn diese Option nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre (Rz. 293ff.). Die ausgeübte Option kann nach § 24 Abs. 4 S. 3 UStG mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahrs an widerrufen werden. Der optierende Land- und Forstwirt kehrt also ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bindung an die Option

Rz. 293 Hat der Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert, bindet ihn diese Erklärung nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.[1] Der Gesetzgeber hielt die fünfjährige Bindungsfrist zur Vermeidung von Missbräuchen für notwendig.[2] Eine Möglichkeit der rückwirkenden Rücknahme der Optionserklärung wie in § 19 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Die Optionserklärung

Rz. 289 Spätestens bis zum 10. Tag eines Kalenderjahrs kann der Land- und Forstwirt gem. § 24 Abs. 4 S. 1 UStG gegenüber dem FA in Ausübung seines Gestaltungsrechts erklären, dass seine Umsätze vom Beginn des vorangegangenen Kalenderjahrs an nicht nach den Durchschnittssätzen des § 24 UStG, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes besteuert werden sollen. Es ha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zeitliche Grenzen der Aufhebung oder Änderung

Rz. 47 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Einen VA darf das FA grundsätzlich nur innerhalb der Festsetzungsfrist aufheben oder ändern; der aufhebende oder ändernde Bescheid muss spätestens mit Ablauf dieser Frist das FA verlassen haben und – ggf nach Fristablauf – dem Stpfl auch tatsächlich zugegangen sein (BFH 201, 1 = BStBl 2003 II, 548). Nach Ablauf der – regulären – Festsetzungs...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / III. Rückoption

Eine optierende Gesellschaft kann nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG beantragen, dass sie nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter nicht mehr wie Anteilseigner behandelt werden (Rückoption). Form und Frist der Rückoption entsprechen den Vorgaben der "Hinoption" (§ 1a Abs. 4 S. 3 KStG). Die Rückoption ist spätestens einen Monat vor dem Beginn des ersten WJ zu b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Erlass

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Erlass von Säumniszuschlägen kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen in Betracht kommen (> Billigkeit ). Persönliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn durch die Erhebung der Säumniszuschläge die wirtschaftliche Existenz des Stpfl ernsthaft gefährdet werden würde. Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Einziehung der Säu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Hilfsumsätze

Rz. 234 Nach Abschn. 265 Abs. 3 UStR 2008 galt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auch für die vor dem 1.1.2011 ausgeführten sog. Hilfsumsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Der Begriff des Hilfsumsatzes war sinngleich mit dem Begriff des Hilfsgeschäfts[1] bzw. der Hilfstätigkeit. Für die Anwendung von Abschn. 265 Abs. 3 UStR 2008 auf den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schlichte Änderung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein > Steuerbescheid fehlerhaft, kann er anstatt im Rahmen eines Einspruchsverfahrens (> Rechtsbehelfe) im Wege einer sog schlichten Änderung korrigiert werden. Im Wege der schlichten Änderung können nur Steuerbescheide, nicht jedoch ein anderer > Verwaltungsakt wie zB ein Haftungsbescheid (> Haftung für Lohnsteuer) oder eine Billigkeitsm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 108 Die Einfuhr durch pauschalierende Land- und Forstwirte ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG steuerbar und steuerpflichtig, sodass EUSt zu entrichten ist. Dabei bemisst sich die EUSt nicht nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 UStG, sondern nach den Steuersätzen des § 12 UStG, weil die Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG ausdrücklich nur für Umsätze nach §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung von 1968 bis 1991

Rz. 16 Seit der Einführung der Durchschnittssatzbesteuerung in § 24 UStG mit Wirkung ab dem 1.1.1968 (Rz. 1) sind viele Anhebungen und bislang eine einzelne Absenkung der Durchschnittssätze und Vorsteuerpauschalen erfolgt (Rz. 6). Daneben sind die nachfolgenden Gesetzesänderungen hervorzuheben. Rz. 17 Als Reaktion auf die Preis- und damit Einkommensverluste, die der deutschen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte (§ 131 AO)

Rz. 61 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein rechtmäßiger belastender VA darf, auch wenn er unanfechtbar geworden ist, jederzeit widerrufen werden, es sei denn, es müsste ein VA gleichen Inhalts erlassen werden oder der Widerruf wäre aus anderen Gründen unzulässig (§ 131 Abs 1 AO). Ein VA ist rechtmäßig, wenn er zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem Gesetz entspricht. Dabei kommt es au...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 8. Formulierungsvorschlag

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 174 Abs 1 und 2 AO

Rz. 31 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (gesetzeswidrige Doppelerfassung), so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern (§ 174 Abs 1 AO). Beispiel 1: a) Die Zuwendungen eines Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Lohnsteuer-Abzug

Rz. 19 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Säumniszuschlag ist auch verwirkt, wenn der ArbG einbehaltene oder übernommene Steuerabzüge vom Arbeitslohn nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet. Die LSt ist eine Fälligkeitssteuer (> Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer Rz 4). Der ArbG muss sie zu den in § 41a Abs 1 Satz 1 EStG festgesetzten Terminen anmelden und abführen. Einer be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Entstehung

Rz. 3 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Säumniszuschlag wird kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf verwirkt. Auf ein > Verschulden kommt es nicht an (BFH 145, 1 = BStBl 1986 II, 122; vgl AEAO zu § 240 Nr 5). Bei der Entstehung des Säumniszuschlags hat das FA deshalb kein > Ermessen; er kann lediglich erlassen werden, wenn seine Einziehung unbillig ist (> Rz 13 ff). Es entsteht ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr