Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Griechenland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 72 Obwohl das G. 3190/1955 nur die effektive Kapitalerhöhung regelt, ist nach h.L.[32] auch eine nominelle Erhöhung des Stammkapitals möglich. Das G. 2065/1992 hat die EPEs zur Neuanpassung des Wertes ihrer Immobilien durch nominelle Erhöhung ihres Stammkapitals (Anpassung des Nennwertes der Geschäftsanteile) verpflichtet. Rz. 73 Die wichtigsten Zeitphasen einer nominelle...mehr

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Singapur / III. Inhalt und Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 75 Dem Handelsregister müssen alle gemäß Companies Act oder Regulation eintragungsbedürftigen Tatsachen oder Änderungen derselben innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach deren Eintreten online mitgeteilt werden. Eintragungsbedürftig sind dabei:mehr

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Türkei / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 292 Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen als Handelsunternehmen Körperschaftsteuer (kurumlar vergisi) bezahlen. Gemäß Art. 32 des Körperschaftsteuergesetzes [76] liegt der Steuersatz bei 20 %, für 2021 vorübergehend auf 25 % und für 2022 auf 23 % geändert. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in der Türkei nicht. Rz. 293 Einzelheiten des Besteuerungsverf...mehr

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Österreich / 3. Auflösung der Zweigniederlassung

Rz. 228 Die Auflösung und Liquidation der inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen GmbH haben wie die Auflösung und Liquidation einer österreichischen GmbH zu erfolgen (§ 113 GmbHG, siehe hierzu Rdn 238 ff.). Die inländischen Vertreter haben die Auflösung beglaubigt zum Firmenbuch anzumelden und folgende Beilagen anzuschließen:mehr

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Kanada / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 33 Sect. 26 (10) CBCA erlaubt eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Das Gesetz sieht in Art. 38 CBCA (dazu sogleich) jedoch einen recht großen Handlungsspielraum vor. Nach Sect. 173 (1) (f) CBCA ist in solchen Fällen, in denen das Stated Capital (Grund- bzw. Stammkapital) der Gesellschaft in deren Articles of Association festges...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / b) Beschränkung

Rz. 132 Art. 2:195 Abs. 3 NL-BGB bestimmt, dass im Gesellschaftsvertrag die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen während einer bestimmten Frist ausgeschlossen werden kann. Gemäß Art. 2:195 Abs. 4 NL-BGB kann im Gesellschaftsvertrag die Übertragung von Geschäftsanteilen noch weiter als in Abs. 1 oder 3 eingeschränkt werden. Eine Übertragung, die einer im Gesellschaftsvertrag...mehr

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Türkei / 3. Eintragung in das Handelsregister

Rz. 163 Der Übergang eines Gesellschaftsanteils ist beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Erfolgt die Eintragung nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der ausscheidende Gesellschafter die Löschung beim Handelsregister beantragen. Der Direktor des Handelsregisters gewährt in diesem Falle der Gesellschaft eine Frist zur Nennung des Namens des Erwerbers (Art. 598 HGB). F...mehr

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Ungarn / 3. Verkürztes Gründungsverfahren

Rz. 15 Das vereinfachte Verfahren gem. § 48 Ctv. kann unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft zu ihrer Gründung eine Mustersatzung nach den Anlagen 6 und 7 der Verordnung des Justizministers Nr. 21/2006 verwendet hat, beantragt werden. In diesem Fall sind grundsätzlich die Vorschriften über das ordentliche Verfahren anzuwenden, jedoch mit der Maßgabe, dass das Registe...mehr

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Liechtenstein / II. Buchführungspflicht

Rz. 91 Gemäß Art. 1063 ff. PGR ist die GmbH zur Feststellung des Jahresabschlusses verpflichtet. Die Gesellschaftsrechtsrevision (LGBl 2000 Nr. 279) führte für mittelgroße und große Gesellschaften i.S.d. Art. 1064 PGR die Prüfungspflicht durch besondere Revisionsstellen ein. Die Publizitätspflicht besteht in der Eintragung bzw. Veröffentlichung im Handelsregister. Die Mitgli...mehr

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Türkei / 4. Direkter Konkurs

Rz. 256 Beim direkten Konkursverfahren gem. Art. 177 ZVG kann ein Gläubiger direkt bei der Kammer für Handelssachen Konkursklage erheben, wenn der Schuldner sich oder sein Vermögen offenkundig dem Zugriff der Gläubiger entzieht, seine Zahlungen einstellt oder der Vergleich i.S.v. Art. 301 ZVG scheitert. Gleiches gilt, wenn der Schuldner auf Zahlungsbefehl aufgrund eines rech...mehr

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Norwegen / VII. Kapitalherabsetzung

Rz. 31 Da die Eigenkapitalausstattung der AS durch ihre Gesellschafter u.a. durch die Zuführung von Stammkapital und Aufgeld erfolgt, muss das Stammkapital auch wieder herabgesetzt werden können. Eine solche Stammkapitalherabsetzung ist aber nur zum Ausgleich von Verlusten, die sich nicht anders ausgleichen lassen, zur Rückzahlung an die Gesellschafter und zur Überführung vo...mehr

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Griechenland / 2. Kontrollrechte der Gesellschafter

Rz. 87 a) Auskunfts- und Kontrollrechte. Zu den Kontrollrechten zählt das Informationsrecht eines Gesellschafters. Dieses ist verbindlich und darf nicht eingeschränkt werden. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, in den ersten 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres selbst oder durch seinen Vertreter Auskünfte über den Ablauf der Angelegenheiten der Gesellschaft zu er...mehr

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Dänemark / I. Kapitalaufbringung

Rz. 27 Eine ApS muss nach § 4 SEL ein Stammkapital von mindestens 40.000 dkr (ab dem 15.4.2019, vormals 50.000 dkr) haben. Das Kapital muss grundsätzlich in dkr oder EUR angegeben werden. Die Gewerbeverwaltung kann es gestatten, dass das Stammkapital auch in einer anderen Währung angegeben wird. Rz. 28 Die Einzahlung des Stammkapitals ist in den §§ 33 und 34 SEL geregelt: Zu ...mehr

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Serbien / III. Antragsberechtigung

Rz. 108 Die Eröffnung des Konkursverfahrens kann neben der Geschäftsführung durch Gläubiger der Gesellschaft, die Staatsanwaltschaft sowie die Finanzverwaltung beantragt werden. Zusätzlich ist der Liquidator im Zuge der Auflösung einer Gesellschaft verpflichtet, einen Konkursantrag zu stellen, falls sich herausstellt, dass das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um alle V...mehr

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Slowakei / VI. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Über die Erhöhung des Stammkapitals entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einer ⅔-Mehrheit aller Gesellschafterstimmen. Die Stammkapitalerhöhung kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: Rz. 49 Die Erhöhung des Stammkapitals dur...mehr

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Slowakei / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 14 Jede Gesellschaft muss vor deren Eintragung ins Handelsregister über eine staatliche Genehmigung in Form eines Gewerbescheines oder einer anderen Tätigkeitsberechtigung verfügen, an deren Erteilung das Gesetz je nach Art der zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft unterschiedliche Anforderungen stellt. Handelt es sich um ein Gewerbe, so ist gemäß Gewe...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Das Stammkapital der Gesellschaft wird durch Beschluss der Hauptversammlung erhöht. Existieren mehrere Gattungen von Aktien, so haben in einer gesonderten Abstimmung die Inhaber von Aktien jeder Gattung der Kapitalerhöhung zuzustimmen. Der Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals durch Ausgabe von Vorzugsaktien gegen Nachschüsse bedarf darüber hinaus der Zustimmu...mehr

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Gutschrift / 3.2 Auswirkung beim Gutschriftsausssteller (Leistungsempfänger)

Der spätere Widerspruch des Gutschriftsempfängers gegen die Gutschrift ist sehr gefährlich für den Gutschriftsaussteller. Ggf. muss der Gutschriftsaussteller den Vorsteuerabzug in dem Besteuerungszeitraum an das Finanzamt zurückzahlen, indem der Widerspruch bei ihm eingegangen ist.[1] Wichtig Widerspruch kann zeitlich unbefristet erfolgen Für den Widerspruch gegen eine Gutschr...mehr

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England und Wales1 England ... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 226 Die Publizität bestimmter Informationen über eine Gesellschaft wird fundamental als Preis für die beschränkte Haftung angesehen. Die beim Companies House geführten Unterlagen und die Bekanntmachung von Informationen über eine eingetragene Gesellschaft besitzen zunächst einmal einen gewissen Informationswert, sind aber nicht konstitutiv für Rechtsakte und genießen kei...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VI. Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Rz. 242 Vor dem Hintergrund, dass die B.V. verpflichtet ist, sich an die Vorschriften des 9. Abschnitts zu halten, hat sie den Jahresabschluss und den Bericht der Geschäftsführung zu veröffentlichen. Der Jahresabschluss wird durch die Einreichung zum Handelsregister veröffentlicht (Art. 2:394 Abs. 1 NL-BGB). Der Jahresabschluss muss innerhalb von acht Tagen nach der Feststel...mehr

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Italien / VII. Ausgabe von Schuldverschreibungen

Rz. 93 Da die Beteiligungen der Gesellschafter weder in Aktien verbrieft werden noch Gegenstand eines öffentlichen Angebots an das Publikum sein können (Art. 2468 c.c.[57]), hat der Gesetzgeber die Finanzierungsmöglichkeiten für die S.r.l. erweitert und die Ausgabe von Schuldverschreibungen gem. Art. 2483 c.c. eingeführt. Hierzu ist eine ausdrückliche Klausel in der Gründung...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 6. Formalien der Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 220 Die Abhaltung der Versammlung erfordert die Bildung eines Präsidiums der Hauptversammlung (mesa de la junta general, Art. 191 LSC)[88] sowie die Erstellung einer Anwesenheitsliste, in der die Anzahl der persönlich sowie der mittels Vertreter teilnehmenden Gesellschafter, deren Namen und deren Kapitalanteil niedergelegt werden. Nach Beschlussfassung sind die Gesellsch...mehr

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Estland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 79 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung, sofern es sich nicht um einen im estnischen Register für Wertpapiere registrierten Geschäftsanteil handelt (in dem Fall reicht eine in der Bank vorzunehmende schriftliche Übertragung aus). Die notarielle Beurkundung bei der Übertragung eines Geschäftsanteils ist notwendig für die Wirksamkeit...mehr

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Türkei / V. Kapitalerhöhung

Rz. 100 Die Kapitalerhöhung ist in Art. 590 i.V.m. Art. 621 HGB geregelt. Sie wird durch den Geschäftsführer dergestalt vorbereitet, dass er einen Entwurf über die Änderung der Satzung vorlegt, in welchem die alte und die neue Regelung einander gegenübergestellt werden. Die erforderliche Mehrheit in der Generalversammlung beträgt die einfache Mehrheit des Gesamtkapitals. Die...mehr

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Finnland / 7. Steuern

Rz. 119 Bei einer Übereignung eines Wertpapiers, z.B. einer Aktie einer privaten Aktiengesellschaft, muss der Erwerber Steuern für die Vermögensübertragung zahlen (VSVL 15.1, 17.1 Nr. 1). Diese Steuer beträgt 1,6 % des Kaufpreises oder des Wertes einer sonstigen Vergütung (VSVL 20.1). Die Steuer ist innerhalb von zwei Monaten ab dem Abschluss des Übertragungsvertrags zu erri...mehr

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China / 2. Umwandlungsverfahren

Rz. 144 Die Genehmigungsbehörde hat binnen 45 Tagen dem Grunde nach zu erklären, ob sie der Verschmelzung oder Spaltung zustimmt. Hierauf haben die beteiligten Unternehmen die Verschmelzung oder Spaltung mindestens dreimal binnen eines Monats in einer landesweiten Zeitung bekannt zu machen und bekannte Gläubiger von der bevorstehenden Spaltung bzw. Verschmelzung zu verständi...mehr

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Bulgarien / II. Buchführungspflicht

Rz. 106 Gemäß Art. 34 des Gesetzes über die Buchhaltung (Закон за счетоводството) erstellen Unternehmen grundsätzlich ihre Abschlüsse auf der Grundlage der Nationalen Standards für die Buchhaltung (Националните счетоводни стандарти). Nur manche Unternehmen müssen ihre Abschlüsse auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standar...mehr

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Slowakei / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 70 Aufgrund des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft oder auf Eintragung einer Änderung von Angaben einer im Handelsregister schon eingetragenen Gesellschaft trägt das Registergericht die Gesellschaft oder die Änderung der Angaben ins Handelsregister mit Frist von zwei Arbeitstagen, ab dem Tage der Einreichung des gegenständlichen Antrags, ein. Über die Eintragung der...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Haftung vor Eintragung im Handelsregister

Rz. 38 Das kroatische Gesellschaftsrecht kennt die Vorgesellschaft (siehe Rdn 6). Sie ist in Art. 6 ZTD geregelt. Werden im Namen der d.o.o. Geschäfte vor Eintragung in das Handelsregister getätigt und ist das Gesellschaftsvermögen im Zeitpunkt der Eintragung geringer als im Gründungsakt bestimmt, sind die Gründer verpflichtet, zugunsten der Gesellschaft den Differenzbetrag ...mehr

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Mexiko / J. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 124 Ziel des mexikanischen Insolvenzgesetzes ist es, nach Möglichkeit insolvente Unternehmen zu erhalten. Das Gesetz priorisiert Schlichtungsverhandlungen und freiwillige Vereinbarungen, sodass Unternehmen in der Insolvenz mit ihren Gläubigern eine Vereinbarung treffen können, um Schulden und Verbindlichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist zu begleichen oder teilwei...mehr

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Brasilien / 4. Gesellschafterversammlung

Rz. 30 Die jährlich mindestens einmal durchzuführende Gesellschafterversammlung hat spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres zu erfolgen, Art. 1078 CC. Bei Gesellschaften mit nicht mehr als zehn Gesellschaftern kann der Gesellschaftsvertrag die Beschlussfassung in einfacher Sitzung (reunião) statt in der Gesellschafterversammlung (assembléia) zulassen, Art. 1072 ...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 32 Der Gründungsvertrag/die Gründungsordnung der Gesellschaft enthält nach Art. 7 T.2 AGG folgende Angaben:mehr

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Weißrussland / IV. Kapitalerhöhung

Rz. 25 Das Stammkapital einer GmbH kann durch Beschluss der Gesellschafter erhöht werden. In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen ist das Stammkapital zu erhöhen (vgl. etwa § 105 WGesG). Das Stammkapital einer GmbH kann wie folgt erhöht werden:mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / e) Anmeldung der Verschmelzung beim deutschen Registergericht (§ 122l Abs. 1 UmwG)

Rz. 100 Sobald die Verschmelzungsbescheinigung vorliegt, können die Geschäftsführer der übernehmenden deutschen GmbH die Verschmelzung gem. § 122l Abs. 1 UmwG zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Im Gegensatz zu den in § 15 Abs. 1 EU-VerschG für den umgekehrten Fall normierten Anforderungen genügt nach deutschem Recht somit die Anmeldung durch die Geschäftsführer ...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 5. Formwechselbericht

Rz. 155 Grundsätzlich muss die Unternehmensleitung der formwechselnden Gesellschaft auch künftig einen gemeinsamen Bericht für Gesellschafter und Arbeitnehmer vorlegen, in dem sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des grenzüberschreitenden Formwechsels erläutert und begründet sowie die Auswirkungen der Umwandlungsmaßnahme auf die Arbeitnehmer erläutert, Art. 86e A...mehr

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Singapur / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 164 Im Rahmen des so genannten winding-up (Liquidation) wird der Betrieb einer Gesellschaft eingestellt, die Vermögenswerte werden verkauft, die Gläubiger befriedigt und ein vorhandener Überschuss wird an die Gesellschafter verteilt. Die Gesellschaft ist aufgelöst und hört auf zu existieren. Das Gesetzt unterscheidet zwischen zwei Arten der Liquidation: voluntary winding...mehr

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Italien / II. Schlichtungsverfahren, Mediation und begleitete Verhandlung

Rz. 174 Für Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gesellschaft wurde ferner durch D.Lgs. Nr. 5 vom 17.1.2003, Art. 38–40, ein neues außergerichtliches Schlichtungsverfahren (procedimento di conciliazione stragiudiziale) eingeführt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 52 vom 21.5.2008 und gemäß dem bevollmächtigenden Gesetz Nr. 69 vom 18.6.2009, Art. 60, wurde DLgs Nr. ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / b) Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft/Dritten

Rz. 265 Haftungstatbestände sind Handlungen des Geschäftsführers, die gegen das Gesetz, die Satzung oder die Pflichten des Geschäftsführers verstoßen, wenn sie einen Schaden verursachen, der mit der rechtswidrigen Handlung in Kausalzusammenhang steht. Der Geschäftsführer haftet nur, wenn er vorsätzlich oder schuldhaft handelt, was vermutet wird, wenn die vorgenommene Handlun...mehr

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Ukraine / VII. Kapitalherabsetzung

Rz. 87 Eine Gesellschaft hat das Recht, ihr Stammkapital herabzusetzen. Bei einer Verringerung des Nennwerts der Geschäftsanteile aller Gesellschafter bleibt das Verhältnis des Nennwerts ihrer Anteile unverändert, Art. 19 Abs. 2 GmbHG. Rz. 88 Nach dem Beschluss über die Stammkapitalherabsetzung muss das Exekutivorgan der Gesellschaft innerhalb von zehn Tagen jeden Gläubiger, ...mehr

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Ungarn / IV. Freiwilliges Liquidationsverfahren

Rz. 253 Das freiwillige Liquidationsverfahren ist in § 3:48 Ptk. und den §§ 94–115/A Ctv. geregelt. Das Verfahren kann durch Gesellschafterbeschluss jederzeit gewählt werden, außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, da in diesem Fall die Insolvenzverfahren vorrangig sind. Weiterhin ist die freiwillige Liquidation gem. § 95 Abs. 2 Ctv. nicht zulässig, wenn ein...mehr

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Ungarn / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 109 Die Übertragung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters ist in den §§ 3:166–3:169 Ptk. geregelt. Bei der Übertragung auf andere Mitglieder der Gesellschaft unterliegt der Gesellschafter keinen gesetzlichen Einschränkungen. Im Gesellschaftsvertrag können für diesen Fall jedoch Vorzugserwerbsrechte bestimmter Gesellschafter vereinbart werden. Jede Übertragung des Vo...mehr

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England und Wales1 England ... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 253 Die Informationen, die dem registrar gegeben werden, werden beim Companies House aufgezeichnet und aufbewahrt und für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgehalten. Das Gesetz verleiht gestufte Einsichtsrechte für jedermann, die Gesellschafter der Ltd., die Gläubiger und die Geschäftsführer.[39] Jeder Einsichtsberechtigte darf eine Kopie, eine beglaubigte Kopie oder...mehr

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Bulgarien / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 117 Das bulgarische Insolvenzrecht ist in Art. 607–760 TZ geregelt. Insolvenzgericht ist das Bezirksgericht am Sitz des Schuldners. Art. 635 TZ geht grundsätzlich von einer Eigenverwaltung des Schuldners unter Beaufsichtigung und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters aus. Das Insolvenzgericht kann die Verwaltung der Insolvenzmasse gänzlich auf den Insolvenzverwalter übe...mehr

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Schweden / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Wenigstens einmal im Jahr, und zwar innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres, muss eine Hauptversammlung stattfinden, um über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung von Gewinn und Verlust und die Entlastung und (Wieder-)Wahl der Leitungs- und Kontrollorgane zu ...mehr

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Rumänien / I. Allgemeines

Rz. 129 Das IG regelt zwei Verfahren, die dem Schuldner, der sich in Zahlungsschwierigkeiten (dificultate financiara) befindet, zur Verfügung stehen, um die Insolvenz zu vermeiden: das sog. Ad-Hoc-Mandat (mandatul ad-hoc) und den präventiven Gläubigervergleich (concordatul preventiv). Ein Schuldner befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten, wenn er zwar seine fälligen Forderu...mehr

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Belgien / A. Einführung

Rz. 1 Das belgische Gesellschaftsrecht wurde im Jahr 2019 einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Mit der Gesetzesnovellierung beabsichtigte der Gesetzgeber, Belgien zu einem attraktiven und wettbewerbsfähigen Land für die Niederlassung von inländischen und ausländischen Unternehmen zu machen. Die grundlegenden Ziele des neuen Gesetzbuches sind daher auch die Flexibili...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Austritt

Rz. 23 Am 29.3.2017 hat das Vereinigte Königreich offiziell mitgeteilt, dass es aus der Europäischen Union austreten wird.[22] Damit wurde das Ende der mehr als 40 Jahre währenden (wechselvollen) Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union besiegelt. Rz. 24 Es war das erste Mal in der Geschichte der Europäischen Union, dass ein Mitgliedstaat aus der G...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 57 Bei der ersten Anmeldung der Gesellschaft zum Unternehmensregister muss die Anmeldung folgende Angaben enthalten:mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / III. Rechte der Gesellschafter; Gesellschafterversammlung

Rz. 77 Bei Kapitalbeteiligung in Form des Equity Share Capital bestehen die grundlegenden Gesellschafterrechte in Form der Mitwirkung in der Gesellschafterversammlung durch Abstimmung etc., Section 47 (1) CA, sowie der Beteiligung an Gewinnausschüttungen, Section 51 CA. Daneben bestehen ergänzende Rechte wie z.B. folgende:mehr

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Brasilien / A. Einführung

Rz. 1 Die Rechtsform der Sociedade Limitada ist in Brasilien im Jahre 1919 als "Sociedade por quotas de responsabilidade limitada" durch Decreto 3.708/1919 (sog. Limitada-Dekret) geschaffen worden und hat sich rasch verbreitet: In den Jahren 1985 bis 2002 wählten von 8.443.677 neu gegründeten Unternehmen 4.059.727 (48,08 %) die Rechtsform der Limitada. 18.807 (0,22 %) Untern...mehr