Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums am Grundstück (§ 16 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 13 Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG erstreckt sich auf die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) oder einem vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrecht (ebenfalls § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie auf die Fälle, in denen die Rückgängigmachung auf einem Rechtsanspruch wegen Nichterfüllung ...mehr

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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F / 1 Fahreignungs-Bewertungssystem, Allgemeines [Rdn 1177]

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R / 14 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 3077]

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R / 6 Rechtsbeschwerde, Einlegung [Rdn 2980]

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V / 3 Verjährung, Unterbrechung, Allgemeines [Rdn 3874]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.1.2 Antrag auf Eintragung ins Grundbuch innerhalb der Zwei-Jahresfrist

Rz. 28 Sofern für den Rückerwerb eine Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, muss innerhalb der zweijährigen Frist die Auflassung erklärt und die Eintragung im Grundbuch beantragt werden (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 GrEStG). Die Vorschrift stellt damit zu Recht nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch ab, auf den die Beteiligten keinen Einfluss haben. ...mehr

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E / 3 Eichung, Messgeräte, Dauer [Rdn 873]

Rdn 874 1. Die gesetzlichen Regelungen lauten im Wortlaut: § 34 Mess EV "Eichung und Eichfrist" (1) Die Eichfrist eines Messgeräts beträgt zwei Jahre, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist Soweit nicht die Eichfrist nach § 37 Absatz 1 Satz 2 des Mes...mehr

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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F / 19 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 1646]

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 1 Einführung – Aufgaben und Risiken

Aufgabe des GmbH-Geschäftsführers ist es, Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, wenn sich die GmbH in der Krise befindet oder aber rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen (§§ 15 a ff. InsO). Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens b...mehr

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H / 4 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Betroffenen [Rdn 2398]

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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E / 7 Einspruch, Beschränkung [Rdn 921]

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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F / 21 Fahrverbot, mehrere Fahrverbote [Rdn 1689]

Rdn 1690 Literaturhinweise zu § 25 Abs. 2 und 2a StVG a.F.: Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, zfs 2013, 368 Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, DAR 2008, 54 Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428, s....mehr

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H / 2 Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2371]

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F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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R / 8 Rechtsbeschwerde, Form [Rdn 3003]

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R / 17 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 3155]

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R / 4 Rechtsbeschwerde, Begründung [Rdn 2960]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2961 Literaturhinweise: Gribbohm, Das Scheitern der Revision n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 7.2 Anzeige des Erwerbsvorgangs nicht ordnungsgemäß (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen (...mehr

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr

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N

Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 2859] Rdn 2860 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe des Verteidigers im Ermittlungsverfahren – Eine Systematisierung, StV 1986, 120 Burhoff, Die Anhörungsrüge im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 409 ders., Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung, StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehel...mehr

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A / 6 Ablehnungsverfahren und Rechtsmittel [Rdn 52]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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H / 9 Hauptverhandlung, Sachverständigenbeweis [Rdn 2514]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.1 Nichterfüllung von Vertragsbedingungen

Rz. 21 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG setzt voraus, dass ein Rechtsanspruch eines der Vertragsbeteiligten auf Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs besteht, weil Vertragsbedingungen (i. S. v. Vertragsbestimmungen, vgl. BFH v. 23.2.1956, BStBl II 1956, 131) nicht erfüllt worden sind. Ein solcher Rechtsanspruch kann sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 15 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 herbeigeführten Rechtsänderungen

Rz. 16 Eine erhebliche Ausweitung hat die Norm durch die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1.7.2021 erfahren. Sie wurde um 7 Absätze erweitert. Kernbestandteil der Neuregelung und auch der Änderungen in § 23 GrEStG ist hier eine Verschärfung der Gesetzeslage zu den sog. Share Deals. Verlängert wurde die Behaltefrist von 5 auf 10 Jahre. Die maßgebende Änderung des Ges...mehr

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.4 Konkurrenz zu § 4 bei ÖPP

Rz. 34 In den Fällen des rückwirkenden Wegfalls der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 5 S. 1 GrEStG für Grundstückerwerbe und -übergänge im Rahmen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) kann es zu einem Konkurrenzverhältnis zwischen § 4 Nr. 5 S. 2 GrEStG und § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG kommen. Nach § 4 Nr. 5 S. 2 GrEStG entfällt die Steuerbefreiung für die Übertragung des Grun...mehr

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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R / 12 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 3054]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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F / 26 Fahrverbot, 4-Monatsfrist [Rdn 1790]

Rdn 1791 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten (§ 25 IIa StVG), NZV 1998, 131 Krumm, Fahrverbot: Probleme mit der 4-Monats-Abgabefrist ("Schonfrist")?, SVR 2010, 316 Miller, Vollstreckung von deutschen Fahrverboten bei ausländischem Wohnsitz, DAR 2011, 355 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493 und bei → Fahrverbot, ...mehr

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F / 4 Fahreignungsregister, Übergangsvorschriften [Rdn 1259]

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A / 28 Ausschluss eines Richters [Rdn 394]

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E / 8 Einspruch, Form [Rdn 941]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 7 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (§ 23 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 7 Neben der Neufassung des § 4 Nr. 1 GrEStG, dessen zeitlicher Anwendungsbereich in § 23 Abs. 5 GrEStG geregelt ist, sah Art. 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – StEntlG – vom 24.3.1999 (BStBl I, 304) eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vor, deren zeitlicher Geltungsbereich in § 23 Abs. 6 GrEStG festgelegt ist. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen N...mehr

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Z / 2 Zwangsvollstreckung, Allgemeines [Rdn 4320]

Rdn 4321 Literaturhinweise: Haupfleisch/Zelenka, Die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Europa, DAR 2004, 686 Nissen, Geltendmachung ausländischer Bußgelder durch die britische Firma EUR Parking Collection (EPC), DAR 2004, 196 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Vollstreckung, Rdn 1802 → Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, Rdn 4072. Rdn 4322 1. Im Vollstreckun...mehr

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R / 11 Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 3045]

Rdn 3046 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 m.w.N. und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3047 1.a) Gem. § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann die Rechtsbeschwerde ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleiche...mehr

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V / 10 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4192]

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R / 25 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Berlin [Rdn 3266]

Rdn 3267 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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A / 26 Antragsmuster [Rdn 376]

Rdn 377 Bei folgenden Stichwörtern sind Antrags- bzw. Schriftsatzmuster enthalten:mehr

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A / 3 Ablehnungsantrag [Rdn 27]

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F / 27 Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 1802]

Rdn 1803 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten, NZV 1998, 131 Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Hentschel, Die neue Vier-Monats-Frist für das Wirksamwerden von Fahrverboten nach § 25 StVG, DAR 1998, 138 Krumm, Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbot...mehr