Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Erbfolge

Rz. 830 Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren gesamten Vermögen (Erbschaft) als Ganzes (Gesamtrechtsnachfolge) auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Rz. 831 Zu beachten ist, dass Erben einerseits und Unterhaltsberechtigte andererseits nicht zwingend personenidentisch sein müssen.[855] Desweiteren sind die aus dem Unfall ererbten Ansprüche...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Fristverlängerung

Rz. 37 Als weitere Ausnahme von der Grundregel (Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB) bestimmt Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB für den Fall, dass die Verjährungsfrist nach dem neuen Verjährungsrecht länger ist als nach den bisherigen Vorschriften, es dann bei der kürzeren Frist des alten Rechts verbleibt. Rz. 38 Diese Vorschrift, die weder in Art. 169 EGBGB noch in Art. 231 § 6 EGBGB ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenminderung/Rentenabsch... / 2.2 Umrechnungsfaktoren

Maßgebend ist grundsätzlich der Umrechnungswert zum Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge. Die Umrechnungsfaktoren ändern sich grundsätzlich zu Beginn eines jeden Jahres, in der Regel erhöhen sie sich. Damit die Dauer des Verwaltungsverfahrens nicht zulasten von Versicherten geht, ist der Umrechnungsfaktor zum Zeitpunkt der Beantragung der erforderlichen Rentenauskunft maßgeben...mehr

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zfs 07/2024, Wirksamkeit ei... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt den Beklagten aus einem zur Vertragsnummer xxx abgeschlossenen privaten Krankenversicherungsvertrag auf Zahlung rückständiger Versicherungsbeiträge für den Zeitraum 1.3.2021 bis 2.12.2021 in Anspruch. Der Bekl. kündigte den Versicherungsvertrag zum 1.10.2020 wegen der reduzierten Beitragsrückerstattung 2019, wobei die Kl. mit Schreiben vom 10.8.2020 den Eingang ...mehr

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§ 5 Verjährung / (aa) Stammrecht

Rz. 736 Die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche (z.B. Ersatz des Verdienstausfallschadens). Dabei handelt es sich um Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen, für die (unmittelbar) die Frist des § 197 Abs. 2 BGB gilt.[747] Rz. 737 Die Zahlung eines Rententeils kann allerd...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6.3 Ausschlussfrist

Rz. 150 Die Wochenfrist ist eine Ausschlussfrist und kann deshalb nicht verlängert werden.[1] Die Einhaltung der Frist berührt auch die Rechtsstellung des betroffenen Arbeitnehmers, da die Aufnahme der Tätigkeit oder eine Versetzung nur verzögert erfolgen kann. Das BAG (BAG, Beschluss v. 29.6.2011, 7 ABR 24/10 [2]; BAG, Beschluss v. 12.1.2011, 7 ABR 25/09 [3]; BAG (Beschluss v...mehr

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§ 5 Verjährung / k) Altfall (vor 1.1.2002)

Rz. 475 Grob fahrlässige Unkenntnis kann auch in Schadenfällen aus der Zeit vor dem 1.1.2002 (Altfall) den Verjährungseinwand herbeiführen (auch Rdn 60 ff., 318 ff.), die Frist läuft dann ab dem 1.1.2002, wenn bereits zuvor grob fahrlässige Unkenntnis anzunehmen war.[459] Rz. 476 Ist erst ein späteres (nach 31.12.2001) Fehlverhalten als grob fahrlässig zu werten, beginnt die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / Zusammenfassung

Begriff Nachzahlungen von freiwilligen Beiträgen stellen innerhalb des Systems der umlagefinanzierten Rentenversicherung stets eine Ausnahme dar. Dennoch können für in der Vergangenheit liegende Monate freiwillige Beiträge (nach-)gezahlt werden, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unterschieden werden kann zwischen Nachzahlungsmöglichkeiten, die nahezu allen Vers...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16 Recht zur Erinnerungseinlegung

Einwendungen gegen die Pfändung des Arbeitseinkommens kann ein am Pfändungsverfahren Beteiligter mit der Erinnerung[1] geltend machen. Sie ist beim Amtsgericht einzulegen, das den Beschluss erlassen hat. Für diese Erinnerung ist weder eine besondere Form noch die Einhaltung einer bestimmten Frist vorgeschrieben. 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern Aussicht auf Erfolg hat...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Sechs Monate

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.1 Erklärungsfrist nach § 840 Abs. 1 ZPO

Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (persönlich); er hat die Aufforderung in die Zustellungsurkunde aufzunehmen[1], kann in diesem Fall mit der Ausführung der Zustellung daher nicht die Post beauftragen (anders bei Verwaltungsvollstreckung[2]). Die Frist kann vom Gläubiger, nicht aber vom Vollstreckungsgericht oder vom Gerichtsvollzieh...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / II. Verrechnung/Tilgungsbestimmung (§ 366 BGB)

Rz. 30 § 366 BGB – Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungenmehr

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§ 5 Verjährung / 2. Neubeginn nach Unterbrechung oder Hemmung

Rz. 359 Schon zu § 201 BGB a.F. galt, dass die Verjährung nach einer Unterbrechung bereits unmittelbar anschließend und nicht erst mit Jahresultimo neu zu laufen begann.[295] Die Interessenlage ist gegenüber dem alten Verjährungsrecht nicht verändert, diese Rechtsprechung gilt fort. Rz. 360 Die Hemmungswirkung (§ 209 BGB), wonach die Zeiten in die Verjährungsfrist nicht einge...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Kein Ultimobeginn

Rz. 1447 Für das Schadenersatzrecht setzt nicht mehr das Schadenereignis bzw. der Tag, an dem die erforderliche Kenntnis erlangt wird, den Startpunkt, sondern stets das Jahresende. I.d.R. fallen Entstehung und Fälligkeit des Anspruches zusammen; die gesetzliche Neuregelung will aber auch die bestehende Rechtsprechung zu Spätschäden fortgesetzt wissen.[1529] lässt dann aber o...mehr

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zfs 07/2024, Alternative Fo... / H. E-Scooter als Alternative bei Führerscheinmaßnahmen?

Auch bei E-Scootern – für sie ist keine Fahrerlaubnis erforderlich – handelt es sich nach § 1 der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen um Kraftfahrzeuge. Also darf während der Dauer eines Fahrverbots auch kein E-Scooter geführt werden. Wer im Straßenverkehr gleichwohl unbeeindruckt davon weiter einen fahrerlaubnisfreien E-Scooter führt, macht sich gem. ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Vorgaben des BAV

Rz. 1013 Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), fortgeführt seit 15.5.2002 durch die BaFin,[1087] hatte einige bindende Anordnungen für Gebrauch und Inhalt von Abfindungserklärungen getroffen,[1088] denen die Versicherungsgesellschaften auch nachgekommen sind. Rz. 1014 Danach soll eine Abfindungserklärung folgenden Anforderungen genügen:mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Sechs Monate

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§ 5 Verjährung / cc) Schadenfall vor dem 1.1.2002 – Erkennbarkeit (grob fahrlässige Unkenntnis) erst nach dem 31.12.2001

Rz. 60 Anzumerken ist, dass in älteren Schadenfällen die Situation entstehen kann, dass der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis erst für Zeitpunkte nach dem 31.12.2001 – auch unter Einbeziehung der Grundsätze zur sekundären Darlegungslast – dargelegt und bewiesen wird. Rz. 61 Beispiel 5.3 M erlitt am 20.5.1999 einen Unfall. Wegen der Unfallfolgen erbringen der SVT S und der ...mehr

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§ 5 Verjährung / II. Fristenlauf

Rz. 561 Nach § 209 BGB wird ein Zeitraum in die Verjährungsfrist nur dann nicht eingerechnet, wenn er nach deren Beginn verstrichen ist. Liegen die Voraussetzungen eines Hemmungstatbestands ausschließlich oder auch während eines Zeitraums vor Beginn der Verjährung vor, ist dieser bei Berechnung der Verjährungsfrist nicht zu berücksichtigen. [553] Ein Zeitraum, während dessen ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.2 Zeitpunkt der Unterrichtung

Rz. 101 Zeitlich muss die Unterrichtung rechtzeitig vor der Maßnahme erfolgen. Aufgrund der Wochenfrist nach Abs. 3 muss der Arbeitgeber die Unterrichtung daher mindestens eine Woche vor der Maßnahme durchführen, ansonsten beginnt die Frist nach Abs. 3 nicht zu laufen und die Maßnahme hat zu unterbleiben.[1] Rz. 102 In Eilfällen, also bei aufgrund unvorhergesehenen Ausfalls vo...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Neues Recht

Rz. 76 Legt man das durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz geänderte Verjährungsrecht zugrunde (§ 197 Abs. 2 BGB), läuft die Verjährungsfrist drei Jahre ab Jahresende der Fälligkeit.[58] Die Frist ist um ein Jahr verkürzt. Rz. 77 Beispiel 5.8 Der Verdienstausfall ist fällig am 15.3.2000. Verjährung tritt am Jahresende drei Jahre später ein, also mit Ablauf des 31.12.2003.mehr

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§ 5 Verjährung / c) Teilanerkenntnis

Rz. 539 Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen unterbricht regelmäßig die Verjährung des Gesamtanspruches;[530] es sei denn, aus den Umständen ergibt sich, dass die Reichweite des Anerkenntnisses eingeschränkt sein soll.[531] Rz. 540 Ein Teilanerkenntnis unterbricht die Verjährung nur bezüglich derjenigen Forderungsteile, auf die es sich bezieht (auch Rdn 572):[532]...mehr

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§ 5 Verjährung / i) Einstweilige Verfügung (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB)

Rz. 819 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgungmehr

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§ 5 Verjährung / (3) § 199 Abs. 2–5 BGB

Rz. 204 § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Verjährung

Rz. 1438 Bei der Spätschadenbetrachtung ist stets auch die Möglichkeit einer Verjährung zu bedenken (auch § 5 Rdn 432 ff.). Rz. 1439 In die Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB sind bei einem Feststellungsurteil die während des Laufs der Verjährung bezifferbaren Spätfolgeschäden eingeschlossen. Der Ersatzpflichtige kann auf Schadenersatz für Spätfolgen nur innerhalb di...mehr

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zfs 07/2024, Alternative Fo... / K. Fazit

Wurde dem Beschuldigten eines Strafverfahrens die Fahrerlaubnis entzogen, so darf er gleichwohl von seiner separaten Mofa-Prüfbescheinigung Gebrauch machen, wenn er diese einst erworben und noch aufbewahrt hat. Selbiges gilt, wenn ihm durch verkehrsverwaltungsrechtlichen Bescheid nach StVG die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Führt er ohne die erforderliche Prüfbescheinigung ein...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VIII. Anderweitige vorgreifliche Verfahren

Rz. 210 § 148 ZPO – Aussetzung bei Vorgreiflichkeitmehr

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§ 5 Verjährung / (cc) Personenschaden

Rz. 173 Bei Personenschäden beträgt die Frist – unverändert wie im bis zum 31.12.2001 geltenden Recht – drei Jahre ab Kenntnis bzw. Kennenmüssen von Schaden und Schädiger (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB), der Fristbeginn ist allerdings auf den Ablauf des 31.12. des laufenden Jahres verschoben. Es gilt unabhängig von der Kenntnis eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahre ab dem "Sc...mehr

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§ 5 Verjährung / I. Wirkung

Rz. 524 Bereits durch die veränderte gesetzliche Sprachregelung ("Neubeginn" statt "Unterbrechung") wird die Wirkung der zugrundeliegenden Handlung deutlich: Bewirkt wird – inhaltlich unverändert[514] gegenüber dem früheren Recht (§ 217 BGB a.F.) –, dass der bis zum unterbrechenden Anlass verstrichene Zeitraum außer Betracht bleibt und nach seiner Beendigung die volle (bei H...mehr

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§ 5 Verjährung / II. Allgemeiner Fristbeginn

Rz. 321 Ob ein Anspruch letztlich noch durchgesetzt werden kann, wird neben der Länge der Verjährungsfrist entscheidend durch deren Beginn bestimmt. Kurze Fristen, anknüpfend an subjektiven Faktoren (z.B. Kenntnis von den anspruchsbegründenden Fakten), können letztlich zeitlich später zur Rechtsbeeinträchtigung führen als lange Fristen, die nur an objektiven Kriterien (wie b...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Schadenausmaß

Rz. 438 Die Kenntnis vom Schaden ist nicht gleichbedeutend mit der Kenntnis vom Umfang des Schadens.[418] Geht es um den Ersatz eines Personenschadens, reicht die Kenntnis aus, dass ein (irgendein) Personenschaden entstanden ist. Ausreichende Tatsachenkenntnis ist i.d.R. gegeben, wenn der Verletzte aufgrund der ihm bekannten Umstände gegen eine bestimmte Person eine Schadene...mehr

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§ 5 Verjährung / hh) § 124 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 8 PflVG a.F.

Rz. 637 § 124 VVG – Rechtskrafterstreckung (ab 1.1.2008)mehr

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§ 5 Verjährung / d) Zahlung wegen gerichtlichen Titels

Rz. 541 Hinweis Rdn 729. Rz. 542 Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen eines Schadensersatzberechtigten unterbricht die Verjährung des rechtskräftig festgestellten Gesamtanspruchs.[534] Das soll auch über die Frist von 30 Jahren seit Rechtskraft eines Titels hinaus gelten.[535] Rz. 543 Mit einem Anerkenntnis i.S.d. § 212 BGB beginnt die für den Anspruch maßgebliche ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Formulierungsvorschlag

Rz. 1189 Als prozessvermeidende Erklärung kann beispielsweise folgender Text Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt):[1218] Rz. 1190 Übersicht 2.19: Vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils Mit der Wirkung eines am <1.7.2023 [1219] > rechtskräftigen[1220] Feststellungsurteils wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme [1221] anerkannt, <Frau ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenseinheit

Rz. 1440 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 434. Rz. 1441 Der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entspringende Schaden stellt sich verjährungsrechtlich nicht als Summe einzelner selbstständiger, nicht zusammenhängender Schäden, sondern als Einheit dar, die alle Folgezustände umfasst, die im Zeitpunkt der Erlangung allgemeinen Wissens um den Schaden überhaupt nur als möglich vorau...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Deliktische Ansprüche

Rz. 162 § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristenmehr

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ZErb 07/2024, Kein Selbstko... / 1 Gründe

I. Gegenstand der vorliegenden Grundbuchbeschwerde sind Beanstandungen hinsichtlich eines am 11.9.2023 eingereichten Antrags der Beteiligten zu 1) und 2), mit dem diese unter Bezugnahme auf einen "Vermächtniserfüllungsvertrag" vom 20.7.2023 (UR Nr. … des Notars V., Saarbrücken = Bl. 58’ff. d.A.) ihre Eintragung als Eigentümer zu je ½ der im Grundbuch von R. Blatt … verzeichne...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6.1 Mitteilung an Arbeitgeber

Rz. 146 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, hat er dies binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche nach ordnungsgemäßer Unterrichtung durch den Arbeitgeber (vgl. Rz. 78 ff.) diesem unter Angabe konkreter Gründe schriftlich mitzuteilen, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der vollständigen Informationen des Arbeitgebers. Dieser Tag ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 3 Verlegung des Prüfungsbeginns auf Antrag des Stpfl. (Abs. 2)

Rz. 30 Nach § 197 Abs. 2 AO soll der Beginn der Außenprüfung auf Antrag des Stpfl. auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden, wenn dafür wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden. Der Antrag nach § 197 Abs. 2 AO ist von dem Vorgehen gegen eine unter Missachtung des § 197 Abs. 1 S. 3 AO erfolgte Festsetzung des Prüfungsbeginns zu unterscheiden. Den Einwand, dass die Prüfungsa...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Arglisteinrede

Rz. 861 Hinweis Ergänzend Rdn 275 ff., 305 f. Rz. 862 Die Erhebung der Verjährungseinrede ist gemäß § 242 BGB treuwidrig und unwirksam, wenn der Gläubiger aus dem gesamten Verhalten des Schuldners für diesen erkennbar das Vertrauen schöpfte und auch schöpfen durfte, dass der Schuldner die Verjährungseinrede nicht erheben, sondern sich auf sachliche Einwände beschränken werde....mehr

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§ 5 Verjährung / a) Schadenseinheit

Rz. 434 Hinweis Rdn 334, 340; § 2 Rdn 1440 ff. Rz. 435 Nicht erforderlich ist die Kenntnis vom Umfang des Schadens und seiner einzelnen Schadenfolgen. Der Schaden ist eine Einheit: Die Verjährungsfrist beginnt für den gesamten Schaden – auch hinsichtlich künftiger Beeinträchtigungen – mit dem Eintritt des Schadenereignisses. Der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entsprin...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Fristenlauf

Rz. 235 Der Zeitpunkt des Fristbeginns, die Fristdauer (und damit ihr Ende) sowie deren Ablauf hemmende oder unterbrechende Umstände bestimmen die Verjährung. Zur Unverjährbarkeit Rdn 149 ff. Rz. 236 Die Novellierung zum 1.1.2002 behielt die zuvor geltende gesetzliche Systematik bei.[178] Das Verjährungsrecht berücksichtigt den Ablauf einer Verjährungsfrist beeinflussende Ums...mehr

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§ 5 Verjährung / VI. Vorbehalt in der Abfindungserklärung

Rz. 870 Hinweis Zu Detailfragen zum Vorbehalt § 2 Rdn 1146 ff. Rz. 871 Der Abfindungsvergleich beendet (spätestens) die Verjährungshemmung, die mit der Anmeldung von Ersatzansprüchen nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. begonnen hatte. Rz. 872 Akzeptiert nach einem Unfall der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in einer Abfindungserklärung des Geschädigte...mehr

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§ 5 Verjährung / c) Kenntnis des Hinterbliebenen

Rz. 449 Hinweis § 2 Rdn 837 ff. Rz. 450 Der Anspruch der Hinterbliebenen aus § 844 BGB entsteht bereits mit dem Unfall.[432] Es handelt sich um einen originären Anspruch der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Rz. 451 Der Verletzte kann nur über die eigenen Ansprüche vor seinem Tod wirksam verfügen, d.h. z.B. eine Haftungsquote vereinbaren oder die Ansprüche ganz bzw. teilw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 5 Vorpfändung

Die Durchführung des Lohnpfändungsverfahrens beansprucht häufig nicht unerhebliche Zeit. Der Gläubiger läuft Gefahr, seine Forderung wegen zwischenzeitlich erfolgter Lohnabtretung des Arbeitnehmers oder Pfändungen anderer Gläubiger nicht realisieren zu können. Dies kann er durch eine Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot) verhindern. Diese private Zwangsvollstreckungsmaßna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Verhältnis zu § 122 AO: Die Prüfungsanordnung und die Festlegung des voraussichtlichen Prüfungsbeginns sind Verwaltungsakte. Wem gegenüber und auf welche Weise ihre Bekanntgabe zu erfolgen hat, ergibt sich aus § 122 AO. § 197 Abs. 1 AO bestimmt lediglich das zeitliche Verhältnis der Bekanntgabe zum Prüfungsbeginn. Verhältnis zu § 124 AO: Die Notwendigkeit, die Prüfungsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenminderung/Rentenabsch... / 4 Berechnung der Entgeltpunkte aus der Beitragszahlung

Der Zuschlag an Entgeltpunkten richtet sich nach der Höhe des eingezahlten Betrags und dem Zahlungszeitpunkt. Er wird unter Zuhilfenahme von Umrechnungsfaktoren bestimmt und wie folgt berechnet: Eingezahlter Betrag × Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen = zusätzliche Entgeltpunkte zur Rente Praxis-Beispiel Umrechnung des Beitrags in Entgeltpunkte A...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Geschädigtenmehrheit

Rz. 366 Die Verjährung ist für jeden Anspruchssteller getrennt zu prüfen (auch Rdn 231 f.). Der Verjährungseinwand bei Beteiligung von Gesamtschuldnern und Gesamtgläubigern hat nach §§ 425 Abs. 2, 429 Abs. 3 S. 1 BGB nur Einzelwirkung (auch Rdn 424). Rz. 367 Jeder einzelne Anspruchsteller ist für seine Rechtssicherung individuell zuständig. Das Verhalten anderer – parallel du...mehr

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AGS 07/2024, Entscheidung a... / II. Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG hat das Gericht unter den dort genannten Voraussetzungen den für die zu erhebenden Gebühren maßgeblichen Streitwert durch Beschluss festzusetzen, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. In Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen gilt dies nur dann, ...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) § 204 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB

Rz. 684 Gerät das Verfahren infolge einer Vereinbarung oder dadurch in Stillstand (Ruhen des Verfahrens), dass es nicht betrieben wird, tritt nach § 204 Abs. 2 S. 2 BGB an die Stelle der Erledigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Diese Vorschriften führen § 211 Abs. 2, 212a–215, 220 BG...mehr